Schweiz
Kirchensteuer ohne Moral und Glaube
Im Bistum Chur werden Kirchensteuergelder für die Propagierung der Abtreibungsgewalt verwendet. Der Bischof ist dagegen macht- und hilflos.
Bischof Vitus Huonder von Chur
Bischof Vitus Huonder von Chur
© Bild: Pressefoto
(kreuz.net) Mit dem manipulativen Titel „Bischof gegen Kirche“ hetzte Matthias Halbeis gestern in der antikirchlichen ‘Sonntagszeitung’ gegen Bischof Vitus Huonder von Chur.

Das Blatt wird von dem linkslastigen und lebensfeindlichen Züricher Verlagshaus ‘Tamedia’ publiziert.

Der Journalist verharmlost in seinem Artikel die verbrecherische Abtreibungsgewalt.

Der Generalvikar interveniert

Halbeis berichtet von einer Intervention des Churer Generalvikars, Kanonikus Martin Grichting, vor der sogenannten Graubündner Landeskirche.

Graubünden ist der östlichste Kanton der Schweiz mit der Hauptstadt Chur.

Der Name „Landeskirche“ ist irreführend. Es handelt sich um eine von der Katholischen Kirche nicht legitimierte öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich mit Kirchensteuer- und Verwaltungsfragen beschäftigt.

Kirchensteuergelder für die Abtreibungsgewalt

Letzten Mittwoch stellte Kanonikus Grichting bei einer Versammlung der sogenannten Landeskirche den Antrag, einen Beitrag über 15.000 Franken an die angebliche Beratungsstelle ‘Adebar’ zu streichen.

Die große Mehrheit der Mitglieder der Versammlung sind keine praktizierenden Katholiken.

Bei ‘Adebar’ handelt sich um eine unmoralische Organisation, welche die blutige Abtreibungsgewalt, die mörderische Abtreibungspille und andere unmoralische Mittel der Kinderverhütung propagiert.

Der Name ist ein deutschtümelndes Synonym für „Storch“.

Im Namen des Bischofs stellte der Kanonikus den Antrag, Kirchensteuergelder nicht für Abtreibung und Unmoral, sondern für Anliegen des Lebensschutzes zu verwenden.

Der Antrag wurde von den Anwesenden mit 43 gegen 6 Stimmen abgeschmettert.

Der Bischof ist völlig ausgeliefert

Kanonikus Grichting stellte – offenbar vor der kirchenfeindlichen ‘Sonntagszeitung’ – fest, daß der Diözesanbischof auch bei Fragen des Glaubens und der Moral der Landeskirche völlig ausgeliefert sei:

„Es zeigt sich hier exemplarisch, daß die Landeskirche mit den Kirchensteuern macht, was sie will – selbst dort, wo Kernanliegen des Glaubens tangiert sind“ – so der Kanonikus.

Die Bistumsleitung sei völlig machtlos: „Mehr als das Wort haben wir nicht zur Hand.“

Die verantwortungslose Vereinspräsidentin von ‘Adebar’, Andrea Bäder Federspiel, gestand vor der ‘Sonntagszeitung’ frech ein, daß ihre Gruppierung die Abtreibungsgewalt nicht ablehnt.
      
26 Lesermeinungen
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#26   Diamant †   19:28:52 | Samstag, 5. November 2011
<Die praktisch rein katholische CVP …>
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So ein Quatsch. Die Zeiten der KK sind längst vorbei.
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#25   Fundi   11:23:12 | Dienstag, 1. November 2011
zu 23: Ich meinte natürlich nicht die Partei CVO (die es gar nicht gibt), sondern die Christlich-Demokratische Volkspartei CVP. Die praktisch rein katholische CVP steht deutlich links von der SVP und zumindest in wirtschaftsnahen Fragen auch von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP). Fraktionspartner der SVP war die rechtsevangelikale Eidgenössisch-Demokratische Union, die im Gegensatz zur CVP stabil blieb, aber auf Grund des Wahlrechtes ihren Sitz verlor.
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#24   Botschafter   10:58:48 | Dienstag, 1. November 2011
Geld, Geld, Geld, Geld, Geld, Geld, Geld…
Geld muss anscheinend etwas sehr wichtiges sein. Ist Geld die Existenzgrundlage der Kirche? Es sieht mir fast danach aus…
Aber die Kirche braucht Geld, die armen Leute nicht, oder? Wenn sie ein Problem haben, sollen sie an den Tod denken – jeden Tag!! – und an die Ewigkeit – und ihr Kreuz tragen – aber sie dürfen niemals auch nur denken etwas fordern zu wollen!!!
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#23   Fundi   09:42:29 | Dienstag, 1. November 2011
zu 18: Mit Verlaub- Unsinn.
Mit 26 % ist die SVP die stärkste Partei im Schweizer Nationalrat. Die Sozialdemokraten erreichen 18 %, der Freisinn 15, die praktisch rein katholische Christlich-Demokratische Volkspartei mur 12. Seit den 60-er Jahren ist der Wähleranteil der CVO auf fast die Hälfte gefallen, der der SVP stieg auf mehr als das Zweifache!
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#22   catholic †-2:18:05:03   00:38:40 | Dienstag, 1. November 2011
Fragen wir mal die gute Tante Wiki
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#21   valen-tin   23:57:18 | Montag, 31. Oktober 2011
@Tante JU: DA haben wir uns was gemerkt und möchten gern von anderen Faktenwissen… das wird nicht funktioniern, es ist einfach zu durchsichtig.
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#20   TanteJu   23:20:00 | Montag, 31. Oktober 2011
seit wann gibt es die Kirchensteuer und wer hat sie eingeführt ?
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#19   clarissa colonia   23:16:06 | Montag, 31. Oktober 2011
Na, der arme Bischof.
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Er könnte sich – und dazu bedürfte es keiner Abänderung geltender staatskirchenrechtlicher Verträge – aus der Steuerfinanzierung zurückziehen und wohlmeinende Gläubige zu Spenden zugunsten des bischöflichen Stuhles aufrufen.
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Doch, um das glaubwürdig tun zu können, müßte der bischöfliche Stuhl halt den Mut zu dem Wagnis haben, auf steuerliche Zuweisungen zu verzichten.
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#18   Alberthesel †   22:17:25 | Montag, 31. Oktober 2011
11 Erni.J 18:06:19 | Montag, 31. Oktober 2011
Die Quittung bekam die CVP am Wahlsonntag: Wähleranteil fallend, d.h. 12.3%!
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Das ist sachlich f a l s c h !
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Die SVP hat nach dem endgültigen amtlichen Wahlergebnis bei den Nationalratswahlen vom vorletzten Sonntag, den 23. Oktober 2011 einen Rückgang des Wähleranteils von 28,9% auf 26,6% zu verzeichnen (-2,3%).
\\
Die CVP ist aber immer noch die sträkste politische Kraft in der Eidgenossenschaft!
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#17   catholic †-2:18:05:03   22:10:12 | Montag, 31. Oktober 2011
Die abgekratzten Grabsteine?-
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#16   TanteJu   22:08:22 | Montag, 31. Oktober 2011
mich interessier Allerheiligen.
Da besuch ich immer die abgekratzten.
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#15   catholic †-2:18:05:03   22:05:20 | Montag, 31. Oktober 2011
ALLERHEILIGEN
Wen interesiert das Thema?
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#14   Fundi   20:33:10 | Montag, 31. Oktober 2011
Zu 13: Entscheidungen einer Religionsgemeinschaft, die deren eigene Verfassung verletzten, deshalb als Eingriff in die Glaubensfreiheit eines Mitgliedes oder Funktionärs zu definieren, halte ich – zumindest in diesem Fall- kaum für möglich. Die Frage der Zuständigkeit einer Behörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft halte ich dagegen auch ich für eine staatsrechtlich überprüfbare Frage.
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#13   Diamant †   19:20:07 | Montag, 31. Oktober 2011
Das ist eben genau die Frage, ob denn überhaupt die Landeskirche zuständig war für einen solchen Entscheid. Wenn dadurch innerkirchliche Belange unzulässig berührt werden, greift die staatliche Institution der Landeskirche in die Glaubensfreiheit von Katholiken (ggf. samt Bischof) ein. Das staatskirchenrechtliche System in den schweizerischen Kantonen ist nicht dasselbe wir in Deutschland. Zudem stellt sich die Frage, ob nicht auch Verfassungsnormen der bündnerischen Landeskirche verletzt sind.
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#12   Fundi   19:03:31 | Montag, 31. Oktober 2011
Zu 11: Die von dem Sohn eines reformiert-konservativen Pastors auf „konservativeren“ Kurs gebrachte Schweizerische Volkspartei stimmte kurz vor der Wahl ganz überwiegend für ein Ende der Kassenfinanzierung von Abtreibungen wie auch die evangelikal-konservative Eidgenössisch-Demokratische Union.
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#11   Erni.J   18:06:19 | Montag, 31. Oktober 2011
Der Antrag von Hw.H. Kanonikus Grichting ist zu begrüssen. Warum sollen Kirchensteuern für die „Förderung“ der Abtreibung unschuldiger Kinder eingesetzt werden?
Die sogen. Landeskirchen werden vorwiegend von Politikern der CVP dominiert.
Die „christliche“ Volkspartei hat zusammen mit den Linksparteien SP und Grüne zum Durchbruch des Abtreibungsgesetzes in der Schweiz verholfen (unterFrau Bundesrätin Ruth Metzger…). Ebenfalls engagierte sich die CVP für das eingeführte Homo-Gesetz (gleichgeschl.Partnerschafts-Gesetz).
Die Quittung bekam die CVP am Wahlsonntag: Wähleranteil fallend, d.h. 12.3%!
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#10   Fundi   17:56:07 | Montag, 31. Oktober 2011
zu 7: Eine Klage wegen Glaubens- und Gewissensgründen gegen eine solche Entscheidung einer zuständigen Behörde ist abwegig. Der Bischof kann die Entscheidung – wohl zurecht- als unvereinbar mit der Kirchenlehre bezeichnen, was schon beweist, daß seine Glaubensfreiheit nicht bedroht ist. Natürlich können konservative Katholiken aller Art immer wieder vortragen, eine Entscheidung sei „unkatholisch“. Es gibt aber kein staatlich durchsetzbares Recht auf Orthodoxie in einer Religionsgemeinschaft. Das haben konservative EKD-Mitglieder längst erfahren. Wenn morgen der Papst oder ein BRD-Bischof Mohammed seligsprechen oder den Kopfstand als allein mögliche Beichtauflage einführen, kann der Andersdenkende nur eine neue Kirche gründen…
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#9   Metalscheafchen   17:16:18 | Montag, 31. Oktober 2011
Was für Zustände in der Schweiz!
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#8   monens   16:35:18 | Montag, 31. Oktober 2011
In der Schweiz wird offenbar die satanische sog. „FristenENDlösung“ einem „goldenen Kalb“ gleich totgeschwiegen; seit meinem letzen Beitrag von 13.48 sind inzwischen ( 8’ 662 MORDE, Stand 16.30 Uhr ) weitere 12 ungeborene Kinder der bestialischen ERMORDUNG zum Opfer gefallen; „ganz human“ angeliefert an die Rampen der ENDlösung der „ganz hygienischen“ SELEKTIONS“kliniken“; dies alles, sich auf ein „Recht“ berufend, dessen Schwefelgeruch von einem noch nie dagewesenen Kult des Todes zeugt;
www.razyboard.com/…07907-6021219-0.html
während sich die verantwortlichen Diözeanleitungen diesbezüglich im Schweigen konkurrieren ( aber bei absurdesten „Missbrauchs“ vorwürfen sogleich die Medienkeule schwingen ), will z.b. die Piusbruderschaft diesem staatlich hofierten MORDEN nicht mehr länger wort- und tatenlos zuschauen; sie organsiert alljährlich in der dortigen Schweiz Gebetsdemonstrationen gegen die mörderische Abtreibung; hier die Termine, der nächste ist kommenden Samstag , 5. November, in Basel;
www.ja-zum-kind.ch/
vielleicht lässt sich für Einige die Teilnahme an dieser Gebetsdemonstration ermöglichen; wie werden spätere Genrationen auf die jetzige ENDlösungsgeneration blicken, die „nach geltendem UN-Recht“ ungeborene Kinder der systematischen ERMORDUNG ausliefern lässt?!;„ganz humane“ ENDlösung!?;
www.razyboard.com/…07697-6095359-0.html
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#7   Diamant †   16:11:51 | Montag, 31. Oktober 2011
<Der Bischof ist dagegen macht- und hilflos.>
<Die Bistumsleitung sei völlig machtlos: „Mehr als das Wort haben wir nicht zur Hand.“>
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So ein Nonsens! Ich gehe mal davon aus, dass die Regierung des Kantons Graubünden die Aufsichtsbehörde über die Landeskirche ist. Also Aufsichtsbeschwerde bei der Kantonsregierung machen.
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Im Übrigen kennt die Schweiz eine bundesverfassungsrechtliche Rechtsweggarantie. Also Beschwerde wegen Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit erwägen. Die Instanz dürfte eine Rekursinstanz der Landeskirche oder direkt das kantonale Verwaltungsgericht sein.
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Da wäre dann mal was los!
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#6   monens   13:48:30 | Montag, 31. Oktober 2011
In der Schweiz herrscht de facto ein Laienterror, dessen „Geist“ ein Abziehbild des Weltgeistes ist; die Laiendikatoren wissen sich „stark“ durch die von ihnen willkürlich verwendeten Kirchensteuern; gerade in der Schweiz herrscht ein „stiller Pakt“ des Todes mit der satanischen Abtreibungsgewalt; mit der „ganz humanen“ Anstossung der systematischen FristenENDLÖSUNG, dem MORD an ungeborenen Kindern, läuft bereits eine „ganz humane“ Satanei; an Demonstrationen gegen die mörderische Abtreibung sind die sog. „modernen röm. Katholiken“ kaum zu finden; nichts soll den Anschein erwecken, dass sie auch nur andeutungsweise etwas mit dem wahren Glauben zu tun hätten; und dies haben sie auch niemals; ABGETRIEBEN wird eh schon am Fliessband; der Zähler des Grauens tickt und tickt, aktuell bis heute 8’650 MORDE an ungeborenen Kindern;
www.razyboard.com/…07907-6021219-0.html
vor der Wahrheit Jesus Christus wird es kein „Achselzucken“ mehr geben; Sein „Gedächtnis“ ist untrüglich
www.razyboard.com/…07888-5855948-0.html
auch die Damen und Herren „Storch“berater werden für ihre Kumpanei mit dem Kult des Todes Rechenschaft ablegen müssen; Schein“röm. Katholiken“ belegen die Gefahr der Glaubensverdunstung durch die Anbiederung an den Weltgeist; alles beginnt mit Gedanken;
www.razyboard.com/…07891-6111272-0.html
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#5   Franz Puntigam †   11:58:01 | Montag, 31. Oktober 2011
Kann man noch exorziert werden, nach Exkommunikation?
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#4   semper & ubique   10:13:43 | Montag, 31. Oktober 2011
Aus der Wikipedia:
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„E x k o m m u n i k a t i o n ist der zeitlich begrenzte oder auch permanente Ausschluss aus einer religiösen Gemeinschaft oder von bestimmten Aktivitäten in einer religiösen Gemeinschaft. Sie wird als Beugestrafe angewandt, das heißt bis zur Beendigung bzw. Wiedergutmachung des Fehlverhaltens.
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Die Exkommunikation als Spruchstrafe (excommunicatio ferendae sententiae), erfolgt durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes. Diese erfolgt in dem Falle, dass der zu Exkommunizierende öffentliches Ärgernis erregt.
.
Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht hat, vgl. Rekonziliation. Danach ist der lokale Ordinarius (z.B. Bischof) verpflichtet, die Exkommunikation wieder aufzuheben.“
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#3   Tomás   09:34:50 | Montag, 31. Oktober 2011
#3
Das sollten Sie den Traditionalisten, die den Zeiten von Pius XII. nachtrauern, klar machen.
Es ist evident, daß das „Konzil“ nicht durch Spontangeneration entstanden ist, sondern die Folge von jahrhundertenlangen Fehlentwicklungen in der Kirche war.
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#2   wickerl   09:19:15 | Montag, 31. Oktober 2011
Dieses schreckliche Konstrukt wurde bereits von der vorkonziliaren Kirche akzeptiert, eine Rückkehr hinter das Jahr 1918 ist nicht ausreichend , auch wenn viele Konservative das so glauben.
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#1   Fundi   09:04:26 | Montag, 31. Oktober 2011
Könnte es sein, daß Abtreibung nicht nur von Linksprotestanten befürwortet wird?
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