Der Strafprozeß ist wegen meiner Netzhautablösung unterbrochen
Es ist und bleibt eine Tatsache, daß das Zweite Vatikanum kein Dogma definiert hat. Von Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen.
Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen
(kreuz.net) Der Laie Thomas Schüller (50) – ein Münsteraner Kirchenrechtler – hat mich in einem sogenannten
Gutachten für einen gegen mich anhängigen Strafprozeß als Häretiker verleumdet.
Er schreibt dort,
daß die beharrliche Leugnung der Lehren des Pastoralkonzils, das als ökumenisches Konzil gemäß Canon
337 § 1 im Verein mit Canon 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche
ausgeübt habe und dessen Lehren gemäß Canon 749 § 2 unfehlbar und gemäß Canon 750 § 1 vom feierlichen
Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben seien, den Tatbestand
der Häresie erfüllt.
Der zitierte Kanon belegt das Gegenteil
Doch Schüller nennt keinen einzigen
Satz des Zweiten Vatikanums, der als Dogma eingestuft wird.
Die Nennung des Dogmas ist aber zwingend
erforderlich, um jemanden als Häretiker bezeichnen zu können.
Obendrein schließt der von Schüller
bemühte Canon 749 des Kirchenrechtes die Unfehlbarkeit der Texte des Zweiten Vatikanums ausdrücklich
aus.
In dem Kanon heißt es: „Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer
er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken,
eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet.“
Und: „Unfehlbarkeit im Lehramt
besitzt auch das Bischofskollegium, wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen Konzil versammelt,
ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und Richter über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine
Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären; oder wann immer sie, über die Welt
verstreut, unter Wahrung der Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger Petri, zusammen mit eben
dem Papst in authentischer Lehre über Sachen des Glaubens oder der Sitte zu ein und demselben, als definitiv
verpflichtenden Urteil gelangen.“
Doch genau das wollte das Zweite Vatikanum nicht tun.
Ein bescheidenes
Pastoralkonzil
Das erklärte der ehemalige Kardinal Joseph Ratzinger bereits im Juli 1988 in einer Ansprache
an die Chilenischen Bischöfe:
„Die Wahrheit ist, daß dieses besondere Konzil kein Dogma definiert hat
und es bewußt vorgezogen hat, als bloß pastorales Konzil auf einer bescheideneren Ebene zu bleiben.
Aber viele behandeln es, als ob es sich in eine Art Superdogma verwandelt hätte, das allem anderen die
Bedeutung raubt.“
Die beiden Krawattenpriester, Pater Karl Rahner († 1984) und Hw. Herbert Vorgrimler
(81), erklären in dem im Jahr 1986 in Freiburg in 19. Auflage erschienenen „Kleinen Konzilskompendium“,
daß das Pastoralkonzil „keine neuen Dogmen“ definieren wollte.
Hans Kühner schreibt in seinem „Lexikon
der Päpste“ auf Seite 299:
„So ist dieses Konzil, das keine Dogmen verkündet und das nicht mehr verurteilt,
sondern in Christus verbindet, etwas umwälzend Neues in der Geschichte der Konzilien seit Nicäa geworden,
der mächtige Übergang in ein neues Äon der umfassenden Erneuerung des Glaubenslebens.“
Somit ist der
Strafprozeß gegen mich ein gigantisches Sammelsurium absurder Lügen.
Der Strafprozeß ist derzeit wegen
meiner sehr schweren Erkrankung – Netzhautablösung – bis auf weiteres unterbrochen.
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89 Lesermeinungen
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#89 Lycobates 10:52:33 | Freitag, 2. Dezember 2011
ergänzend bzw. korrigierend zu #81: . Mein Beitrag von gestern hatte die 1500 Zeichen bereits überschritten,
dadurch ist einiges etwas zu kurz bzw. gekürzt durchgekommen. Das möge bei Bedarf der Leser korrigieren.
. Eine Ergänzung ist aber meinerseits angebracht: . Wo steht: <Im NT gibt es die Handauflegung durch
die Apostel. Nichts anderes ist aber die heutige Bischofsweihe, deren Forma essentialis bis heute die
Handauflegung durch einen Nachfolger der Apostel mit begleitendem Gebet (…)ist.> muß der Satz natürlich
dahingehend interpretiert werden, daß die „Forma“ im eigentlichen Sinne nur das die Handauflegung begleitende
Gebet ist, während die Handauflegung selbst korrekt als „Materia“ bezeichnet wird. Beide zusammen (in
moralischer Einheit von einem debitus Minister mit der Intention, das zu tun, was die Kirche tut, gesetzt)
bewirken ein gültiges Sakrament. . So ist es, soweit die Quellenlage ein Urteil zuläßt, seit Anfang
gewesen. Gegenteilige Indizien ergeben sich aus der Quellenlage nicht, können also auch nicht hineingebracht
werden. Wie Tomás zurecht schrieb: wer glaubt, die apostolische Sukzession sei abgerissen, muß angeben,
wann es war. Ansonsten ist, wie gesagt, bei lückenhafter Überlieferung immer von der Zuverlässigkeit
und inneren Konsistenz der Angaben auszugehen, wenn die Quellen keinen Zweifel nahelegen, was hier nicht
der Fall ist. . Ganz abgesehen von der Tatsache, ein Glaubenspunkt!, daß uns die Verheißung Christi
an die Apostel (Mt. 28,20) sicher ist.
#85 Alle Berichte zufolge haben schon die Apostel geweiht. Es keinen vernünftigen Grund, um anzunehmen,
daß die apostolische Sukzession abgerissen ist. Wenn Sie meinen es ist der Fall, müssen Sie schon angeben,
wann es war.
@ Humbelina Na dann mal los: Listen Sie mal die Weihelinie auf – lückenlos bis zu Petrus oder einem anderen
Apostel. Sie dürfen sich irgendeinen Bischof der Gegenwart aussuchen! Bitte mit vollständigen Datums-
und Quellenangaben zur Dokumentation der vollzogenen Weihehandlung. Angesichts Ihrer Sachkenntnis wird
Ihnen das leicht fallen, und dann gebe ich mich geschlagen!
#83 Jenenser I. † 18:54:00 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Ja, tragisch armer Lingen. Jetzt dürfen Sie nichtmal mehr ein Altar betreten und somit ist ihre Zeit
als „Prister“ vorbei. Nicht auf meinen Mist gewachsen: Das sagt die Bibel (Lev. 21:20). Damit hätte sich
dieser Rechtsstreit auch geklärt.
#73 Niemand kann gezwungen werden den Glauben anzunehme und sich taufen zu lassen. Daraus resultiert aber
nicht, daß der Mensch das Recht besitzt, irgendeine Religion privat oder öffentlich zu bekennen. Der
Staat muß den Glauben und die Sitten schützen. Aus diesem Grund darf er niemals falschen Religionen
Rechte einräumen, die nur der einzigen wahren Religion, der katholischen, zustehen. Der Staat kann, muß
aber nicht falschen Religionen dulden. Die Kirche hat das Recht gegen Getaufte, die Irrlehren propagieren,
vorzugehen und zu bestrafen, weil sie die Hüterin des Glaubens ist. Der Staat hat auch das Recht, Ketzer,
die die Menschen gegen die katholische staatliche Ordnung aufwiegeln, besonders wenn sie zu Gewalt aufrufen,
zu bestrafen, weil der Staat die Plicht hat, diese Ordnung zu schützen. In Extremfällen ist die Todesstrafe
angemessen. Aus diesem Grund waren die Todesstrafen, die die Inquisition verhängte und vom Staat vollstreckt
wurden, legitim.
#81 Lycobates 15:10:23 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
#78 RRR . Jeder seriöse Historiker, der mit einer lückenhaften Überlieferung konfrontiert wird, geht
von der Richtigkeit u. Zuverlässigkeit überlieferter Angaben aus, sofern und solange es keine interne
od. externe Kriterien gibt, an der Richtigkeit derselben zu zweifeln. Externe oder gar interne Kriterien,
an der Zuverlässigkeit der apostolischen Weihelinien zu zweifeln, gibt es aber keine; im Gegenteil, die
Verfolgungen der ersten Jahrhunderte (wo man sich immer bemühte, gerade die Vorsteher der Gemeinden zu
fassen: die Verfolger wußten warum), und alle späteren Angaben aus der Zeit nach 313 sprechen eine einmütige
Sprache zu ihren Gunsten. . Im NT gibt es die Handauflegung durch die Apostel. Nichts anderes ist aber
die heutige Bischofsweihe, deren Forma essentialis bis heute die Handauflegung durch einen Nachfolger
der Apostel mit begleitendem Gebet (nicht, wie in der Konzilssekte, zeitlich von einander getrennt!) ist.
Es ist richtig, daß es in den frühchristlichen Gemeinden neben den Priestern oft mehrere Episkopoi zugleich
gab, da davon auszugehen ist (was unmittelbar einleuchtet!), daß die Apostel die Fülle des Weihepriestertums
(also Priester-+Bischofsweihe) in den ersten Jahrzehnten oft zugleich weitergaben, bis sich die Gemeinden
etabliert hatten. Wegen der immer wieder einsetzenden Anfeindungen u. Verfolgungen war ja ständig mit
einem Abreißen der apostolischen Sukzession zu rechnen, weshalb es mehrere Bischöfe (Priester mit der
Weihefülle) zugleich geben mußte.
#80 Humbelina 14:57:53 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Irrtum RRR, das Weihesakrament geht lückenlos auf die Apostel und somit auf Christum selbst zurück. Es hat immer und zu allen Zeiten in Form und Materie den Anforderungen dieses Sakramentes entsprochen. Darüber gibt es ausreichend Literatur. Das geht auch aus dem Wesen und der Natur der Sache hervor. Ihren Vorwurf der Naivität und Dummheit weise ich zurück.
@ Humbelina: Irrtum, da es vorausgesetzt werden kann, daß die Weihen des 12. Jh. intakt waren. Quatsch,
es kann nicht vorausgesetzt werden. Fakt ist: Weiter als bis in 12. Jahrhundert sind keine Weihelinien
zurückzuverfolgen, alles andere ist also Spekulation. Und im NT gibt es keine einzige Bischofsweihe.
Es gibt nur ein paar Handauflegungen und Gebete, aber nichts, was auch nur ansatzweise den dogmatisch-liturgischen
Mindestanforderungen an eine Bischofsweihe genügen würde. Also ist eine lupenreine Weihelinie NICHT
vorauszusetzen. So etwas zu tun, ist naive Dummheit.
#77 Hare-Krishna 12:17:44 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Sind Williamson und Lingen denn ver-netzt? Das W.orldW.ideW.eb ist doch wie der T.V. vom Satan. Warum
nutzen die beiden dann dieses Teufelsmedium und auch Gloria TV? . Macht der Teufel Ausnahmen? .
Ich kenne mich mit dem canon nicht aus, ich kann höchtens ein Kanon. Sollte sich jetzt eigentlich jeder
mit diesen Gesetzestexten anfreunden, mir ist das ja etwas zu kompliziert – für mich sind das böhmische
Dörfer.
#75 Lycobates 12:06:54 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
#72 Tomás . <Sollte ein Papst als Privattheologe vom Glauben abfallen – was denkbar ist – wäre er automatisch
exkommuniziert und würde gemäß canon 188 §4 CIC auch automatisch sein Amt verlieren> ergänzend: jedenfalls
sofern er seinen Glaubensabfall nicht unausgesprochen für sich im Herzen behält, sondern ihn öffentlich
(u.U. auch vor einer Person im Privatkreis) bekundet und, trotz Widerspruch, dann doch auf ihm beharrt.
. . #71 Humbelina . Völlig richtig. Das ist übrigens ein factum dogmaticum. Eine lückenhafte Aktenlage
(lückenhafte schriftliche Überlieferung der Weihelinien), anders gesagt: ein argumentum ex silentio,
besagt nichts.
#73 Blackmore 12:02:18 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Herr Tomás, mal eine Frage zur Religionsfreiheit. Sind Sie der Meinung, daß es im Sinne Jesu war und ist, Menschen zum christlichen Glauben zu zwingen oder etwaige „Häretiker“ bzw. Anhänger anderer Religionen zu ermorden, weil sie nicht dem christlichen Glauben angehören? Wenn Sie dieser Meinung sind, dann bitte ich um die Anführung der zutreffenden Stellen in der Bibel.
#67 Ein Papst, der Häresien propagiert, kann nicht abgesetzt werden, weil ein Papst – als Papst – nicht
vom Glauben abfallen kann. Wenn Roncalli in seinem Schreiben „Pacem in terris“ sich zum häretischen „Recht“
auf Religionsfreiheit bekannt hat, hat er damit nur bewiesen, daß er nie Papst war. Sollte ein Papst
als Privattheologe vom Glauben abfallen – was denkbar ist – wäre er automatisch exkommuniziert und würde
gemäß canon 188 §4 CIC auch automatisch sein Amt verlieren. Der häretische Papst (rundes Viereck!)
ist eine Chimäre, die Personen, die einerseits nicht mehr leugnen können, daß die „Konzilspäpste“
Häresien verbreiten, aber anderseits sich von diesen „Päpsten“ nicht trennen wollen, erfunden haben.
@ Humbelina: Das SOLLTEN sie – aber dafür gibt es keine historischen Belege. Die ältesten Spuren sind
nur bis, ich glaube, ins 12. Jahrhundert zurückzuverfolgen. Mit anderen Worten: NIEMAND auf der Welt –
kein katholischer Priester, kein Rolf Lingen, kein Piusvereins-Priester – kann seine eigene Weihelinie
bis zu den Aposteln zurückverfolgen. Wenn Sie das verlangen, dann erklären Sie die Kirche für bankrott.
@ Humbelina: Wie niedlich nur, dass es keine einzige Weihelinie weltweit gibt, die auch nur bis ins 1.
Jahrtausend zurückverfolgbar wäre. Aber für einen astreinen Priesterstammbaum müsste es doch schon
bis zu Petrus oder einem anderen Apostel zurückgehen, oder? Dann sieht es aber sehr schlecht aus für
die Kirche und für alle anderen, die sich dafür halten…
#67 Josef_G 10:04:10 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Pater Lingen, gute Besserung und Gottes Segen für Sie. Ich habe Sie schon vermisst. Es ist ein Kreuz
hier mit den Haß-Predigern. Sich über einen kranken Mann lustig machen? Haben die keine Angst vor Gott?
Für die Zeit nach Ihrer Genesung: Wie bewerten Sie folgendes Schreiben: „Looking at Some Basics of Sede-Vacantism“.
Ist publiziert unter „www.traditioninaction.org/…f052ht_S-Vacante.htm“ und wurde hier in der Rubrik
„Leser empfehlen“ vom Leser Karl Murx verlinkt, ist aber jetzt nicht mehr sichtbar. In dem Artikel geht
es wohl darum, daß ein Papst auch dann nicht abgesetzt werden kann, wenn er Irrlehren verkündet. Man
soll ihm folgen, natürlich nicht in den Irrlehren. # Tomás (oder sonst jemand, der sich berufen fühlt)
Sie dürfen sich auch der Frage annehmen.
#66 Goldengel 09:24:14 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Lieber Humbelina, Nun – denken Sie mal genau nach. Was hat eine Weihe denn für eine Wirkung, wenn manche
Priester danach rumhuren? Hält etwa die „gültige Weihe“ manchen Priester von der Hurerei ab? Wie man
sieht – diese „Weihe“ tut es nicht. Also kann eine Weihe nicht mal das Einhalten der Gebote gewähren.
Es kommt somit nicht auf die Weihe an, sondern auf den Charkater des „Geweihten“. Es gibt also einige
„geweihte Hurenfurze“. Der Teufel lacht dazu.
#65 Humbelina 08:53:00 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Mein lieber Goldengel, eine gültige Weihe ist schon wichtig. Wohl kein einziger Bischof in der „RKK“ hat mehr eine gültige Weihe. Dieser Sachverhalt zerstört natürlich den Klerus, der dann auf Abwege gerät, geraten muß, obwohl er vielleicht schuldlos ist an der ganzen Misere. Deshalb sollte JEDER PRIESTER mit größter Sorgfalt sicherstellen, daß er eine GÜLTIGE WEIHE hat bzw. bekommt.
#64 Goldengel 08:48:42 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Humbelina, Und von wem hängt die Existenz der Zölibatbrecher ab in der RKK? Von deren Lügengoschn oder
deren Hochmut gegen die RKK noch ins Feld zu ziehen mit ihren Huren? Ach es gibt ja so viele „Existenzen“.
#62 Goldengel 08:43:40 | Donnerstag, 1. Dezember 2011
Ildefons, Sie fragen den Pater Lingen, wer ihn zum Priester geweiht hat. Nun – ich weiß auch nicht, wer
ihn geweiht hat. Doch eins steht fest – so mancher „Geweihter“ hat doch auch keinen Segen in sich oder
ist ein Zölibatbrecher etwa ein Gottesdiener? Wohl eher nicht. Einer, der für seine Hurerei wohl noch
dafür Geld nimmt und sich mit einer Hure rumtreibt. Aber für die liberalen Kirchenkreise ist so ein
Zölibatbrecher sicher deren „Phallusheld“!
#58 Nach eigenen Angaben wurde P. Lingen von einem bekehrten ehemaligen alt-„katholischen“ Bischof geweiht.
P. Lingen kann nicht mit dem Papst und dem Ortsbischof in Einheit stehen, weil es beide nicht gibt. Der
Heilige Stuhl ist seit dem Tod des letzten Papstes, Pius XII., im Jahr 1958 vakant und der Bischofsstuhl,
seit der damaliger Bischof unmitellbar nach dem „Konzil“ vom Glauben abgefallen ist und damit gemäß
canon 188 § 4 CIC sein Amt verloren hat.
Ich tippe mal, dass das Attest, das den Rolf für verhandlungsunfähig erklärt, von der Mami Lingen stammt, die ihm auch jeden Tag seine Brötchen schmiert und der er immer kräftig mit Höllenstrafen droht, wenn sie ihm nicht gehorcht – schließlich ist er der einzige Priester auf der ganzen pösen Welt!
#59 Jolanda 23:30:53 | Mittwoch, 30. November 2011
Ach ja, die spätpubertären Antikatholiken und Atheisten müssen wieder hier im Thread herumgeifern, ständig müssen diese verklemmten Pubertierenden Zoten reißen und herumstänkern.
#58 Ildefons 23:02:27 | Mittwoch, 30. November 2011
Guten Abend, sog. Pater Lingen, wer hat Sie eigentlich zum Priester geweiht ? Stehen Sie in Einheit mit
dem Hl. Vater und mit Ihrem Ortsbischof ? War Ihre sog. Priesterweihe gültig ? Ich wünsche einen guten
Erfolg den Ärzten, die Sie behandeln, den Ophthalmologen (und den Psychiatern).
#53 undogmatisch 22:43:50 | Mittwoch, 30. November 2011
#49…woran Ihrer Meinung nach ? Eichstätt liegt halt günstig zwischen Ingolstadt (Audi), Regensburg/München (BMW, Siemens, INfineon), hat einen gut entwickelten Mittelstand…
#50 undogmatisch 22:35:29 | Mittwoch, 30. November 2011
#23 Pater Lingen, meine besten Genesungswünsche auch von mir…obwohl ich Ihren Ansichten nicht zustimme. Ich würde gerne mal (als 43 min Läufer) die 10 km mit Ihnen gemeinsam laufen…natürlich dürfen Sie das Tempo vorgeben.
#46 Minimax 22:27:20 | Mittwoch, 30. November 2011
#46 ich kann auch nicht leiden, wenn jemand beim Verteilen der Kommas so völlig übergangen wird, Gelber. Insofern hast Du hier mein uneingeschränktes Mitleid.
#45 GelberStrahl 22:24:35 | Mittwoch, 30. November 2011
Minimax Was ist niveaulos wenn man in einem Forum ein Pseudonym wählt das einen materiellen liquiden
Gegenstand beschreibt der in hiesiger Community bei der Fraktion der warmen Ungläubigen sehr begehrt
ist. Ich sehe das als Entgegenkommen auf der Diskursebene und Bereitschaft zum Kompromiss der guten Willen
signalisiert. Schade das sie das nicht honorieren
#44 Minimax 22:13:27 | Mittwoch, 30. November 2011
#40 nein, mein kranker Freund, Dein Nickname sagt mir keinesfalls zu, ebenso wie Deine niveaulosen Beiträge. Aber hinsichtlich des Niveaus sind bei Euch Katholiban nach unten keine Grenzen gesetzt, das ist mir klar.
#37 GelberStrahl 21:28:36 | Mittwoch, 30. November 2011
eine Behandlung an ihnen würde den finanziellen Rahmen sprengen Minimax. Das müssten viele Spezialisten ein interdisziplinäres Spezialteam bilden. Biologen, Psychologen, Veterinärmediziner, Ethiker, Chirurgen…etc
#36 Minimax 21:25:28 | Mittwoch, 30. November 2011
#35 ach was, Gelber, wenn Peter, Josef, Du und die anderen schon mal im Krankenbett liegen, kann man die psychiatrische Behandlung dort gleich mit erledigen.
#35 GelberStrahl 21:23:38 | Mittwoch, 30. November 2011
Minimax ja die Katholiken haben das eine oder andere Körperliche leiden auf dieser Krankenstation. Aber
erst wegen der Antikatholiken, Schwulen und Ungläubigen musste alles verkleinert werden damit die psychiatrische
Abteilung Platz fand
#34 Minimax 21:15:19 | Mittwoch, 30. November 2011
#33 „wenn der Peter seine Netzhaut verliert …“ – schon schlimm, die Plattform wandelt sich allmählich zur Krankenstation. Der eine Autor hat ein Gewichtsproblem, der andere ein Augenleiden.
#32 Minimax 20:41:23 | Mittwoch, 30. November 2011
#37 Lieber catholic, aber Peter Rolf Hermann Lingen ist doch überhaupt kein Pater. Da könnte man den Tomás ja noch eher mit Papst Tomás oder Pipst Tomás ansprechen.
#25 Apologet 18:00:59 | Mittwoch, 30. November 2011
Sehr seltame Art und Weise der Verteidigung für jemanden der V2 nach eigener Aussage bisher total ablehnte! Oder lese ich etwa fälschlicherweise heraus, dass das Pastoralkonzil als völlig legitim und gültig angesehen wird und genau dieser Punkt zur Verteidigung hervorgebracht wird?!? Falls es aber so stimmt, wäre es reiner Opportunismus, bei dem man je nach dem wie man es gerade braucht und es einem nutzt, V2 mal als legitim anzusehen und mal als hinfällig.
#23 Pater Lingen 17:30:01 | Mittwoch, 30. November 2011
Ich wurde an beiden Augen operiert. Die Heilung verläuft äußerst schleppend. Lesen und Schreiben sind
kaum möglich. Deswegen kann ich hier nicht an der Diskussion teilnehmen. Ob ich mein Augenlicht behalten
kann, wissen selbst die behandelnden Augenärzte nicht.
#22 Humbelina 17:28:04 | Mittwoch, 30. November 2011
Völlig richtig. Wen ein Konzil gültig ist, dann sind alle seine Aussagen als verbindliche Glaubenslehren zu betrachten, egal welcher Titel dran geschmiert wurde. Nun war aber das Konzil kein Konzil sondern eine betrügerische Räubersynode.
Das „Konzil“ schon Dogmen definiert. Z.B. das „Recht“ auf Religionsfreiheit und die Dogmatisch Konstitution
„Lumen gentium“. Wäre das Vatikanum II ein Konzil gewesen, wären wir, die diese Definitionen ablehnen,
Häretiker. Das Gerede von dem „pastoralen Konzil“ wird von denen verbreitet, dazu gehört die Piusbruderschaft,
die nicht diese Beschlüsse annehmen wollen, aber zu feige sind, um zu sagen, daß dieses Konzils keins
war. Also weden die Beschlüsse des „pastoralen Konzils“ als unverbindlichen Empfehlungen dargestellt.
Ebenso behaupten die Piusbrüder, die tridentinische Messe sei nie verboten gewesen, sondern nur unerwünscht.
Im übrigen hat es in der Geschichte der Kirche nie ein pastorales Konzil gegeben. Konzilien wurden immer
einberufen, um Wahrheiten zu dogmatisieren und die entgegengesetzen Irrtümer zu verurteilen.
#18 Jolanda 16:43:55 | Mittwoch, 30. November 2011
Ich wünsche Pater Rolf Hermann Lingen Gottes Segen und Gute Besserung, (unabhängig von seiner Meinung).
Heilige Lucia bitte für ihn. Amen. www.heiligenlexikon.de/…ographienL/Lucia.htm Ich frage mich, warum
hier gehässige atheistische Kommentarschreiberlinge, wie „Gelber Strahl“ unbarmherzig Spott und Häme
verschütten. Beinahe wünschte man ihnen auch eine Netzhautablösung – wenn man nicht Christ wäre.
#17 bassman 16:42:23 | Mittwoch, 30. November 2011
Endlich ist rolfi wieder da! Herr Schüller ist ein guter Mann. Schade dass er das Bistum Limburg verlassen hat und sich nun mit so nutzlosen Kram rumärgern muss. Eine Netzhaut Ablösung ist eine übele Sache. Ich hätte sonst eher auf Hirn Ablösung getipt.
#16 Mrs.Poppins † 16:27:06 | Mittwoch, 30. November 2011
@Waldemar Michael . Was glauben sie wer das zahlt? Wir alle natürlich. Dieser Mensch hat wohl noch keinen
Tg richtig gearbeitet ein übler Schmarotzer der auf Kosten der Allgemeinheit lebt. Wird Zeit das ihm
die Allgemeinheit mal zeigt wo der Hammer hängt. Für solche Sozialschmarotze würde ich mir wieder lebenslang
Arbeitslager wünschen, ohne PC, TV ect.
Es ist rechtlich SEHR fraglich, ob ein (MÖGLICHER) innerkirchlicher Regelverstoß einer Religionsgemeinschaft das Recht nimmt, für das staatliche Recht bindend festzulegen, wer sich ihr Geistlicher nennen darf.
#14 Lycobates 16:03:11 | Mittwoch, 30. November 2011
#11 Humbelina . Sehr richtig! Die Feststellung (mit moralischer Gewißheit möglich und notwendig) der
derzeitigen Sedisvakanz ergibt sich aus der konsequenten Anwendung katholischer ekklesiologischer Grundsätze.
Diese ist jedem korrekt informierten bzw. sich korrekt informierenden Gläubigen möglich, da diese Grundsätze
in jeder Dogmatik und jedem Katechismus genügend klar ausgearbeitet vorliegen. Das bedeutet nicht, daß
die heutige Situation nicht einmalig und außerordentlich schwierig wäre. Daher sind jene, die oft nach
langem Ringen zu dieser Einsicht gekommen sind, nichts mehr oder weniger als Katholiken, keine Anhänger
eines wie auch immer gearteten -ismus oder einer gewissen Sekte. Man sollte daher den Terminus „Sedisvakantismus“,
der nur eine Teilwahrheit und diese nur stark verkürzt aussagt (der katholische Glaube umfaßt weitaus
mehr, als den Grundsatz, daß öffentliche und notorische Häretiker kein Amt legitim innehaben!), wenn
überhaupt, dann nur unter Anführungszeichen verwenden.
Da ist sie wieder die Intolleranz unter den Scheinheiligen! Vor Tagen wurde ein junger Vater mit seinen Kleinkindern aus der Kirche komplimentiert! Kinder passen doch nicht in eine feierliche katholische Messe. Bei der wenige Wochen zuvor stattgefundenen Kindtaufe, eines der Störenfriede war die nämliche Kirche voller als zur Christmette. Aber Herr Lingen ist ex kathedra gaga. Wahrscheinlich auch der junge Familienvater, der übrigens perfekt Latein als Alltagssprache beherrscht. Möglicherweise auch das Kleinkind. Das Problem sind nicht die Unbequemlinge vom Schlage des Herrn Lingen, sondern die geistig Eingerosteten, denen jedes Erörtern eines Themas zu anstrengend ist. Dabei ist die ökonomische Karre bei uns derart tief im Dreck, daß eine Lösung unserer wirtschaftlichen Probleme nur noch von Querdenkern erwartet werden kann. In den letzten zehn Jahren hat das Vermögen des Normalbürgers um mindestens ein Drittel an Wert verloren. Gut, die Banken behaupten etwas ganz anderes. Aber versuchen Sie mal Ihr Haus zu verkaufen! Außerhalb der Städte gibt es für Häuser, die mal einen Wert von 150.000 Euro hatten, gerade mal 50.000 €. Und die Pensionen werden mittelfristig ebenfalls um 2/3 gekürzt. Und wenn alle BRDDR-sozialen Standards bei uns auf multikulturellem, das heißt so wie in Israel, Niveau sind, dann wird man vielleicht auch wieder tolleranter sein, weil man möglicherweise im Mitmenschen wieder eine Christen sieht, der zum unerwarteten Nothelfer werden kann. Aber noch gilt g…
Frage mich warum man Geld und Mühe an irgendwelche Sektierer verwendet. Niemand sollte den armen Mann
zwingen irgendwelche Neuerungen anzuerkennen die ihm nicht behagen. Mann sollte ihm lieber eine eigene
Kapelle zur Verfügung stellen damit er und seine weltfremden Freunde die ECHTE Kirche nicht länger belästigen.
Aber mit Nächstenliebe für die Konkurrenz war man (zumindest in Vorkonzilarer Zeit) ja nicht unbedingt
großzügig. Welch Ironie!
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PM geschrieben! *** *** *** *** Bitte unbedingt lesen! *** ********************************************************