EU
Behinderte sind ein Schaden, der beseitigt gehört
Wenn behinderte Menschen nicht rechtzeitig entdeckt und getötet werden, müssen die verantwortlichen Ärzte Schadenersatz zahlen. Ein französisches Horrorurteil.
(kreuz.net, Straßburg) Horrorurteil in Straßburg. Der französische Staat wird zahlen, weil Ärzte staatlicher Spitäler zwei behinderte Kinder vorgeburtlich nicht rechzeitig entdeckt und getötet haben.

Die beiden geschädigten Elternpaare erhalten ein Schmerzensgeld von jeweils 2,4 Millionen Euro.

Das gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekannt.

Damit wird die unterbliebene Schlachtung von zwei behinderten Menschen als gewöhnlicher Haftungsfall betrachtet, der umfangreiche Ersatzansprüche nach sich zieht.

Mit dem Geld soll die lebenslange Pflege der Kinder – deren Geburt nicht rechtzeitig verhindert werden konnte – gewährleistet werden.

Die Eltern hatten sich in Straßburg gegen ein französisches Gesetz gewandt, das Zahlungen für behinderte Kinder erschwerte.

Das Gesetz verstößt – nach Auffassung des Gerichtshofs – gegen den Eigentumsschutz aus dem ersten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Tageszeitung ‘Frankfurter Allgemeine’ weist darauf hin, daß dieses Urteil auch auf unerwünschte gesunde Kinder angewendet werden könnte, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation trotzdem lebend geboren werden.

In beiden Fällen hatten Ärzte städtischer Spitäler in Paris eine Fehldiagnose gestellt.

Darum brachte die Mutter Christine Draon im Dezember 1996 ein schwerbehindertes Kind auf die Welt. Ultraschall- und Fruchtwassertests hatten keine Anomalien festgestellt.

Das behinderte Kind muß sein Leben lang intensiv gepflegt werden.

Ein Jahr ließ das Ehepaar Maurice ihr drittes, noch nicht geborenes Kind kontrollieren. Das Ehepaar besaß bereits ein behindertes Kind, das an Muskelschwund leidet.

Ein zweites, das an der gleichen Krankheit zu leiden schien, konnte rechtzeitig durch Abtreibung umgebracht werden.

Das dritte Kind entkam während der Schwangerschaft den Behindertenjägern. Nach einer vorgeburtlichen Untersuchung fand man keine Hinweise auf eine Behinderung.

Doch einige Monate nach der Geburt zeigte auch dieses Baby Symptome von Muskelschwund.

Die Kinder, die nie hätten geboren werden sollen, sind heute acht und neun Jahre alt.
      
135 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Kommentar schreiben
#137   Pünktchen   13:29:14 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Aloah,
sie sind im Recht! Gerade an diesen Nachhutgefechten zeigt sich regelmäßig, wer noch was zur Sache zu sagen hat und wer nicht! – Danke und Wohlauf! :)3
Redaktion benachrichtigen
#136   Aloah   12:58:36 | Donnerstag, 29. Juni 2006
ddl der lustige…
>>…Ich, gereizt? Im Gegenteil, ich bin hochentspannt. Es hat zwar lange gedauert, aber vor einer halben Stunde ging mir endlich auf, dass Kamerad Pünktchen – und Sie gleich mit – plärren können, bis Sie meinetwegen ultramarinblau werden – es wird nichts nützen. Und, wie gesagt: Mir ist es sowas von egal, ob, wie und wie oft Sie sich fortpflanzen.<<
DDl du bist a’ richtiger depp, wäre vor lachen über deinen schmarrn fast vom stuhl gekippt.
Redaktion benachrichtigen
#135   DDL   12:36:15 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Jaja…
…diese Leutchens, die einem mit hochrotem Kopf und extrem wortreich unter Verwendung von Zitaten ihr „Du interessierst mich nicht, ich finde Dich total unwichtig!“ ins Gesicht brüllten, fand ich schon immer zum Schießen. Und so überzeugend, doch, doch…
Ich, gereizt? Im Gegenteil, ich bin hochentspannt. Es hat zwar lange gedauert, aber vor einer halben Stunde ging mir endlich auf, dass Kamerad Pünktchen – und Sie gleich mit – plärren können, bis Sie meinetwegen ultramarinblau werden – es wird nichts nützen. Und, wie gesagt: Mir ist es sowas von egal, ob, wie und wie oft Sie sich fortpflanzen.
Aber es verschafft mir nach all den untergriffigen Anwürfen zugegebenermaßen eine gewisse Genugtuung, zu wissen, dass Sie und besonders der da vor Galle überquellen, weil Sie das umgekehrt nicht so sehen und es Sie schier zum Würgen bringt, dass „mijne vrouw de DDL will nich so als ick dat will“ und Sie haargenau NICHTS dagegen tun können als ohmächtig zu zetern.
Wohl bekomm’s.
Hach, da fühlt sich jede Zelle frisch! :-D
Redaktion benachrichtigen
#134   Aloah   12:03:27 | Donnerstag, 29. Juni 2006
ddl ein –-> wichtigheimer
Warum so gereizt, „ach, ähm“ stotterste jetzt angesichts der tatsachen wahrheiten, oder fühlste dich in deinem lügen-stachelturm erkannt.
Mann du lässt aber stark nach, verstehe bei dem schwachen anfang.
Allein die aussage:“…sich sinnlos zu vermehren“ zeugt von einem getriebenen geist der keine ruhe findet, für dich anders formuliert: „Jeder Tat schlägt ihren Täter“.
DDL du bist ein richtiger pampensuhler mehr wirklich nicht, ansonsten unwichtig.
Redaktion benachrichtigen
#132   Pünktchen   11:36:40 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Das Argument der gescheiterten
Verhütung ist KEINES für oder gegen das Leben eines Menschen! Wer etwas anders sagt, ist ein unverantwortlicher Zyniker!
Redaktion benachrichtigen
#131   DDL   11:26:09 | Donnerstag, 29. Juni 2006
@Pünktchen
Tja, das mit der tollen Verhütung klären Sie dann doch bitte mit den hier anwesenden Ultrakatholiken ab. Ich bin mir nicht sicher, ob die dem Loblied so vorbehaltlos zustimmen. Viel Spaß beim Diskutieren.
Ach, ähm – Sie sind noch Jungfrau, stimmt’s? Soll gar kein Angriff sein, es ist nur die letzte verbleibende Erklärung für Ihre dummes Geschwafel. Aber egal. Wissen Sie, ich werde SIE nicht daran hindern, sich sinnlos zu vermehren, falls Sie ‘mal eine finden, die das mit sich machen lässt. Und umgekehrt werden Sie MIR nichts vorschreiben (können). ICH kann damit leben. SIE haben ein Problem damit. Wie außerordentlich schade.
Kamillentee? ^-^
Redaktion benachrichtigen
#130   Pünktchen   11:25:24 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Danke Aloah,
aber jetzt müssen wir uns sicher wieder vorhalten lassen, wir interessierten uns für „fremde Betten“, nur weil wir nicht zur Finanzierung eines Unrechtes, einer rechtswidrigen Kindstötung, beitragen wollen! Wer diesen geballten Unsinn nicht als solchen durchschaut, dem ist – argumentativ – auch nicht mehr zu helfen!
Redaktion benachrichtigen
#129   Aloah   11:08:29 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Pünktchen: Die Sozialministerin Sachsens Helma Orosz
Freilich hat die Frau recht.
Heute im zdf morgen-magazin wurde berichtet das 98% der kosten für einen rechtswidrigen schwangerschafts-abbruch vom staat, also von allen mitbezahlt wird.
Daher erschließt sich mir auch, dass es 219 beratungsstellen mit „schein zu STRAFFREIEN TÖTUNG“ gibt, die kohle stimmt, „herz was willste mehr“.
Die dramatisch physischen/psychischen spätschäden für die frau interessiert die GEIER nicht, ebenso wenig wie der zerfall der bestehenden ordnung deren erhalt eigentlich im interesse aller sein sollte.
Redaktion benachrichtigen
#128   Pünktchen   10:41:23 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Die Sozialministerin Sachsens Helma Orosz
hat natürlich recht mit ihrer Bemerkung:
„Außerdem müssen wir die Frauen zur Eigenverantwortung verpflichten, schließlich sind in Anbetracht der umfassenden Aufklärung und der vielfältigen Verhütungsmöglichkeiten ungewollte Schwangerschaften kaum noch vorstellbar“,
Ungewollte Schwangerschaften fallen im Wissen um das Risiko eines Mißlingens der jeweils gewählten Verhütungsmethode natürlich immer noch in die Verantwortung der Eltern. Jeder Versuch, die Schwangerschaft als eine Form der Influenza oder mangelnden öffentlichen Insektenbekämpfung hinzustellen, ist zynisch und menschenverachtend. In seinem Bett soll jeder machen, was er will, aber es ist nicht einzusehen, daß die Öffentlichkeit für unverantwortliches Verhalten, bzw. Verantwortungsflucht durch rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche zur Kasse gebeten wird, wie das bei den jetzt immer noch gewährten staatlichen Hilfen für Abtreibung der Fall ist. In diese Richtung zielte das Argument der Ministerin, die mit einigen ihrer Länderkollegen der Meinung ist, daß die staatl. Hilfen bei Schwangerschaftsabbrüchen („rechtswidrigen Handlungen“ !) reduziert werden sollten.
Redaktion benachrichtigen
#127   DDL   09:33:20 | Donnerstag, 29. Juni 2006
Tja, da hat die werte…
…Sozialministerin offenkundig noch nie den peinlich berührten Moment erlebt, wenn man realisiert, dass ein Gummi geplatzt ist.
…oder dass jemandem urplötzlich einfällt, dass er (vielmehr: sie) gestern womöglich nicht die Pille… „Moment! Ich schau’mal nach!“
Oder, oder, oder.
Immer wieder toll, diese Leute, die vom Leben wie von einem physikalisch idealen System schwatzen.
Und wissen Sie, Pünktchen, da können Sie sich noch so sehr auf den Kopf stellen und empört Herumpelstilzen: SIE werden NIEMALS darüber befinden, wieviele Kinder WIR in die Welt setzen und WANN. Vergessen Sie’s einfach und stecken Sie Ihre Nase in Dinge, die Sie was angehen – also vorzugsweise nicht in anderer Leute Betten. :-)
Redaktion benachrichtigen
#126   Pünktchen   09:12:23 | Donnerstag, 29. Juni 2006
„Ungewollte Schwangerschaft“
wurde hier von mehreren mit einem „Verkehrsunfall“ verglichen und als Fahrlässigkeit hingestellt. Abgesehen davon, daß diese Metaphorik die Sexualität entpersonalisiert und zu einem von physikalischen Gesetzen bestimmten Geschehen (inkl. Kollisionen) herabwürdigt, bleibt die Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen, daß die Abtreibung eines Kindes aus dem Grunde, das es „nicht gewollt“ sei, ein Unrecht darstellt, dem Staat und Gesetze zu wehren haben!
Zum Thema der „ungewollten Schwangerschaften“ wird die sächs. Sozialministerin heute mit den Worten zitiert:
„Außerdem müssen wir die Frauen zur Eigenverantwortung verpflichten, schließlich sind in Anbetracht der umfassenden Aufklärung und der vielfältigen Verhütungsmöglichkeiten ungewollte Schwangerschaften kaum noch vorstellbar.“
(FAZ Nr. 148 vom 29. 6. 06, S. 4)
Redaktion benachrichtigen
#125   Aloah   16:07:31 | Dienstag, 27. Juni 2006
Möpmöp Naturrecht
Die Formel lässt sich bis weit in die Antike hinein verfolgen. Wenn Sokrates schon meinte: „Unrecht tun ist schlimmer als Unrecht leiden“ in dem platonischen Dialog Gorgias.
Auch der Hl. Augustinus sagte: „Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz“.
Genau an diesem Punkt setzten die heutigen Schwierigkeiten an. Man meint, in einer pluralistischen Gesellschaft könne eine dem Menschen vorgegebene Ordnung nicht angenommen werden.
Damit wird die objektive Existenz eines Naturrechts einfach bestritten und jede Bemühung um dessen Erkenntnis in den Bereich der Ideologie verwiesen. Leider.
@Pünktchen, Danke für den Link.
Redaktion benachrichtigen
#124   Pünktchen   15:12:08 | Dienstag, 27. Juni 2006
Aloah, Naturrecht
Wieso für einen modernen Rechts- und Moralphilosophen die Positionen des Naturrechts, rekonstruiert auf Kantischer Grundlage und im Gespräch mit konkurrierenden Auffassungen, unverzichtbar sind, begründet der bekannte Ethiker Ottfried Höffe in vielen seiner Schriften. Hier www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=6748&au… eine Rezension!
Redaktion benachrichtigen
#123   Möpmöp   14:20:00 | Dienstag, 27. Juni 2006
Aloha
… das Problem an Ihrer Argumentation ist nur, dass das Naturrecht einmal eine rechtsphilosophische Strömung war, im 19 Jhd aber vom Rechtspositivismus verdrängt wurde. Allerdings gebe ich Ihnen insofern Recht, als der Gesetzgeber beim GG sicherlich von den Prinzipien des Naturrechts beeinflusst wurde – allerdings ist wie gesagt die Philosophie des Naturrechts keineswegs mehr vorherrschend in der Rechtsprechung und Lehre, auch wenn der BVerfG immer wieder über den Weg der Radbruch’schen Formel die Prinzipien des Naturrechts in dessen Judikatur einfließen ließ.
Redaktion benachrichtigen
#122   Pünktchen   14:12:21 | Dienstag, 27. Juni 2006
„iustitia“
„Iustitia“Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle an
Diese Behauptung ist nachprüfbar falsch! 1) hatte nicht ich „lediglich allgemein“ Verkehrsunfälle „eingeführt“, das war ein anderer, 2) hatte ich sehr wohl in Erwiderung darauf sofort ein Fallbeispiel gebracht, in dem eine Tötungshandlung aus Eventualvorsatz erfolgte.
Weitere Bemerkungen unterlasse ich hier, es hat etwas Widerwärtiges und i.d.T. Zermürbendes, sich ständig falsch zitiert und wiedergegeben zu finden und statt zur Sache sprechen zu können, ausschließlich mit der Richtigstellung eigener Aussagen befaßt zu werden.
Redaktion benachrichtigen
#121   Benedikt   14:12:00 | Dienstag, 27. Juni 2006
@ möp möp
Dann in der Tat. Aber auch auf Lehrbücher? Wir können an der Uni nur auf Kommentare und Zeitschriften elektronisch zurückgreifen.
Redaktion benachrichtigen
#120   Aloah   14:09:28 | Dienstag, 27. Juni 2006
Möp Möp – Menschenrechte
>>Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie Sie ihn verwenden, in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“, wie er im GG verwendet wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“ kennt.<<
Falsch – Menschenrechte sind Naturrecht, das heißt, sie bestehen vor jeder staatlichen Festlegung und unabhängig davon, ob ein Staat sie anerkennt oder nicht.
Eine Vermischung ist daher unzulässig.
Menschenrechte gelten zeitlich gesehen ewig, räumlich gesehen überall in der Welt; sie sind in der Natur oder in Gottes Schöpfung verwurzelt, sie haben den Charakter der Heiligkeit und Unverbrüchlichkeit.
Das waren und sind doch alles Ergebnisse nach den Greueln der Diktaturen und der Kriege unseres Jahrhunderts.
Gerade die Verkennung und Missachtung der Menschenrechte führten zu der bekannten Barbarei.
Und heute: Im ersten Quartal gab es in Deutschland fast 33.000 Abtreibungen, wie damals ein schlachten ohne Ende. ES ist bitter sich über M- Würde oder -Rechte zu streiten!
Redaktion benachrichtigen
#119   Möpmöp   14:06:51 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Ach nein – ich arbeite in einer seehr großen Rechtsanwaltskanzlei, der Bibliotheksdienst der Kanzlei hat Zugriff auf diverse Datenbanken; ich werde die Kollegen von dort einfach mal bitten, dass sie mir diese besorgen :-)
Redaktion benachrichtigen
#118   Benedikt   14:05:32 | Dienstag, 27. Juni 2006
@ Möp Möp
Sicher sicher…
Am einfachsten werden wohl die Gerichtsentscheidungen zu besorgen sein. Möglicherweise sogar auf google?
Redaktion benachrichtigen
#117   Möpmöp   14:00:06 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Das Thema interessiert mich – daher werde ich versuchen, ob ich in Österreich die von Ihnen genannten Lehrbücher auftreiben kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich – sobald ich mir dieses Thema durchgelesen habe – Sie kontaktieren dürfte zwecks Austauschs! :-)
Redaktion benachrichtigen
#116   Benedikt   13:53:33 | Dienstag, 27. Juni 2006
@ Möp Möp
doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen ähnlich.
Wenn die österreichische Judikatur so ist, dass billigende Inkaufnahme keinen Vorsatz beinhaltet, so ist das nicht haltbar. Ich kann Ihnen zusätzlich zu den schon genannten Quellen auch noch BGH NStZ 98,615 nennen, mit noch weitergehender („bloße Inkaufnahme“) Anmerkung von Roxin, BGH NStZ 99,507 oder auch beliebige Lehrbücher wie Maurauch/ Zipf AT § 22 Rn 36, Wessels/ Beulke § 7 Rn 220 usw usf.
Alle stufen billigende Inkaufnahme als Eventualvorsatz ein.
Redaktion benachrichtigen
#115   _Ungläubig-   13:47:45 | Dienstag, 27. Juni 2006
Die deutsche Definition
Fahrlässigkeit im § 276 Abs 2 BGB Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. (Das Strafrecht orientiert sich an dieser Norm)
§ 6 Abs 2 öStGB könnte man gleichsetzen mit der bewussten Fahrlässigkeit in Deutschland. Der Handelnde rechnet zwar mit dem möglichen Eintritt des Schadens, vertraut aber darauf, dass er nicht eintreten wird.
Der Eventualvorsatz nach § 5 Abs. 1 öStGB entspricht dem deutschen bedingten Vorsatz.
Redaktion benachrichtigen
#114   Möpmöp   13:20:06 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie Sie ihn verwenden, in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“, wie er im GG verwendet wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“ kennt. Wie Sie sehen, gab der Gesetzgeber damals selbst keinen wirklich brauchbaren Hinweis darauf, was unter „Menschenwürde“ zu verstehen ist, daher sind die allgemeinen Gesetzesauslegungsregeln anzuwenden (Wortlaut/Grammatik, systematische Auslegung, teleologische Auslegung, historische bzw. verfassungskonforme Auslegung, …)
Zum anderen haben Sie mit Ihrem Beispiel den Verkehrsunfall in die Diskussion gebracht, nicht ich oder iustitia – wir beide haben nur versucht, anhand Ihres Beispiels Vorsatz und Fahrlässigkeit von einander zu trennen, um die Diskussion wieder zu versachlichen.
Redaktion benachrichtigen
#113   Pünktchen   13:08:12 | Dienstag, 27. Juni 2006
Möpmöp
.
Vieleicht nehmen Sie einfach mal zur Kenntnis, daß
die Achtung vor der Menschenwürde durch den Staat und seine Vertreter in Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben ist:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die ganze Verkehrs(unfall)metaphorik halte ich für zynisch und in der Sache für verfehlt. Sie bezweckt offensichtlich eine Verantwortungsleugnung für Akte, die sehr wohl in die Verantwortung einer menschlichen Person fallen.
Das BVerfG ist in diesem Punkte auch ganz eindeutig. Es stellt fest:
Rechtl. Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.
Redaktion benachrichtigen
#112   Möpmöp   13:07:20 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Iustitia sitzt hier neben mir, hat aber keine Lust mehr, sich in diesem Forum zu äußern – siehe Diskussion mit Pünktchen. Daher erlaube ich mir zu antworten.
Leider muss ich Ihnen widersprechen – ich habe vor meinem Posting über die deutsche Sprachregelung einen deutschen Juristen, der sein Referendariat in Österreich macht, Rücksprache gehalten (keine Sorge, ich äußere mich grundsätzlich nur bei Rechtsgebieten, wo ich vorher an der Uni eine entsprechende Ausbildung genossen habe oder wo ich mir an wissender Stelle Auskunft geholt habe :-) ). Er meinte, im dStGB gäb’s keine der österreichischen Regelung vergleichbare Bestimmung, doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen ähnlich.
Nein, im österreichischen Strafrecht gibt’s den Begriff „Billigung“ nicht, im Gesetzestext steht ausdrücklich, dass er die Verwirklichung nicht will (§ 6 Abs.2 öStGB) – würde er die Verwirklichung ernstlich für möglich halten und sich mit der Verwirklichung abfinden bzw. er es, Ihrem Beispiel nach, dem Zufall überlassen, ob die Verwirklichung eintritt oder nicht, wäre das Eventualvorsatz nach § 5 Abs. 1 öStGB.
Redaktion benachrichtigen
#111   iustitia   12:58:00 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Da muss ich Ihnen leider widersprechen – den Eventualvorsatz haben Sie erst jetzt hereingebracht, aus Ihrer Schilderung ging das keineswegs hervor; siehe auch Möpmöp’s Beitrag, das ja auch ungerechtfertigt von Ihnen angeschüttet wurde.
Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle an – diese werden von der herrschenden Lehre und Judikatur stets als Fahrlässigkeitsdelikte behandelt (auch wenn man meiner Ansicht nach in den meisten Fällen auch über Eventualvorsatz diskutieren könnte – aber ich werde diese Judikatur leider nicht ändern können). Kann schon sein, dass Sie genaue Argumentation nervt, aber wie Sie aus der untenstehenden Diskussion vielleicht gelernt haben, sind derartige Feinheiten für die Beurteilung eines rechtlichen Sachverhalts unerlässlich.
Abgesehen davon gebe ich es jetzt definitiv auf, mit Ihnen diskutieren zu wollen, da Sie offenbar gesteigerten Wert darauf legen, Ihren Gegenüber unsachlich und untergriffig beschimpfen zu müssen. o.O Ich hätte mich, wie gesagt, sehr gefreut, mich mit Ihnen auf anderem Niveau auszutauschen, aber auf „Nitschaktionen“ (Maler Nitsch ist bekannt für seine Schüttbilder) habe ich echt keine Lust mehr.
Redaktion benachrichtigen
#110   Benedikt   12:57:55 | Dienstag, 27. Juni 2006
@ iustitia
bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung
Ach so, Sie kommen aus Österreich. Nun, ich versichere Ihnen, dass das in Deutschland nicht so ist, sondern so, wie ich Ihnen sagte. Ich helfe natürlich auch gern bei der Recherche: RGSt 76, 115; BGHSt 36,1; BGHSt 44, 99.
Aber eine Frage:
Fahrlässig handelt (…) wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB)
Soll hierin nach Auffassung der österreichischen Richter etwa eine Billigung vorliegen? Billigung kann doch nicht mehr bedeuten, dass er den Erfolgseintritt nicht will, vielmehr ist es ihm egal bzw er überlässt es dem Zufall, ob der von ihm für möglich gehaltene Erfolg tatsächlich eintritt. Eine solche Auffassung ist mir nicht ganz klar.
Redaktion benachrichtigen
#109   Aloah   12:54:05 | Dienstag, 27. Juni 2006
Pünktchen – Menschenwürde
>>Möpmöp hatte behauptet, daß der Begriff der „Menschenwürde“ nur in der Ethik vorkomme! Peinlicher Irrtum!<<
Pünktchen, da haste recht!
Menschenwürde kommt allen Menschen qua ihres Menschseins zu.
Durch den begriff der Menschenwürde wird ein verhältnis der menschen zueinander festgestellt. Sie sind gleich an menschenwürde, unabhängig von rasse, geschlecht oder herkunft.
Das genau ist aber auch der problempunkt am begriff, weshalb ihn auch einige ethiker als nutzlos oder falsch ablehnen.
Hier bei den widerwärtigen nützlichkeitethikern oder utilitaristen besteht die gefahr, dass der begriff „MENSCH“, der dem begriff der menschenwürde zugrunde liegt, so gut wie nichts mehr mit dem konkreten menschen zu tun hat und diese folglich auch nicht mehr schützen kann.
Redaktion benachrichtigen
#108   Möpmöp   12:52:03 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Den Begriff „Menschenwürde“ gibt’s tatsächlich nur in der Ethik – jedenfalls in dem Sinn, wie Sie dieses Wort gebrauchen.
Und nun zu Ihrem Autounfallbeispiel: Wenn Sie auf eine alte Frau mit hohem Tempo zufahren, um herauszufinden, ob’s die alte Dame noch rechtzeitig auf den Gehsteig schafft, müssen Sie mir erst noch erklären, ob Sie wirklich möchten, dass Sie die Frau durch einen Zusammenstoß umbringen. Wenn Sie wirklich die Absicht haben, diese alte Frau umzubringen, dann handeln Sie tatsächlich mit Vorsatz und dann sind Sie wegen Verstoßes gegen § 75 öStGB (Mord) strafbar, auch dann, wenn Sie den Tod der alten Dame in Betracht ziehen und sich damit abfinden (Eventualvorsatz, s.u.). Halten Sie allerdings den Tod der alten Dame für möglich, in Wirklichkeit möchten Sie den Tod jedoch nicht herbeiführen (Sie möchten nur sehen, ob sie’s eh noch auf den Gehsteig schafft – Marke „wird scho nix passieren“), dann handeln Sie fahrlässig – zugegeben, diese Konstruktion ist im Falle des Todes der alten Dame extrem zynisch, aber rein rechtlich bleibts bei der Fahrlässigkeit.
Redaktion benachrichtigen
#107   Pünktchen   12:50:25 | Dienstag, 27. Juni 2006
„iustitia“
„Vorsätzlich handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte. Eventualvorsatz hat, wer diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung abfindet“
Genau einen solchen Eventualvorsatz hatte ich in meinem Beispielfall aus dem Straßenverkehr präsentiert. Sie hätten sich also viel Schreiberei ersparen können, wenn Sie erkannt hätten, daß möpmöp, offensichtlich im Widerspruch zum von mir beschriebenen Sachverhalt, die normalen Fahrlässigkeitsdelikte im Straßenverkehr ansprach.
Bitte erst lesen, dann schreiben! Ihre Beiträge liefern immer wieder Wissensausbreitung ohne argumentativen Sachbezug!
Redaktion benachrichtigen
#106   legeslegmegszentségtelenithetetlenségeskedéseitekért †   12:46:10 | Dienstag, 27. Juni 2006
also ich weiß nicht …
gehts doch schwimmen, das wetter ist schön.
diese juristische wortspalterei bringt doch nichts.
wenn billigend und vorsätzlich das selbe wären, wieso würde es dann zwei wörter dafür geben.
der artikel ist doch außerdem schon längst verstaubt.
Redaktion benachrichtigen
#105   iustitia   12:41:24 | Dienstag, 27. Juni 2006
Lieber Benedikt
Nein, es tut mir leid, aber die herrschende Lehre geht immer noch davon aus, dass bei bloßer billigende InkaufnahmeFahrlässigkeit anzunehmen ist.
Offenbar habe ich mich in meinem letzten Posting nicht deutlich genug ausgedrückt (kann auch mir mal passieren :-) ), daher noch einmal:
Vorsätzlich handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte. Eventualvorsatz hat, wer diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung abfindet (vgl. etwa § 5 Abs. 1 öStGB – bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung :-) ); dann gibt’s noch weitere „schwerere“ Vorsatzformen, nämlich Absichtlichkeit und Wissentlichkeit – diese müssen aber vom Gesetzgeber explizit auf der inneren Tatseite vorgesehen werden, sonst, wenn der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt, reicht auch der Eventualvorsatz.
Fahrlässig handelt hingegen zum einen, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und deshalb nicht erkennt, dass er einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklicht (§ 6 Abs. 1 öStGB) und zum anderen wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB). Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist daher stets auf der inneren Tatbildseite zu treffen.
Redaktion benachrichtigen
#104   Pünktchen   12:36:08 | Dienstag, 27. Juni 2006
iustitia
Möpmöp hatte behauptet, daß der Begriff der „Menschenwürde“ nur in der Ethik vorkomme! Peinlicher Irrtum! Was den Beispielfall aus dem Straßenverkehr betrifft, wollen also weder Sie noch möpmöp zur Kenntnis nehmen, wie ich den Fall konkret beschrieben habe. Dafür kann ich nichts! Wenn ich als Autofahrer den möglichen Tod einer alten Frau, die gerade die Straße überquert, billigend in Kauf nehme, weil es mich „interessiert“, ob die Frau noch rechtzeitig der ungebremsten Fahrt entkommen kann, dann handele ich mit Vorsatz. Die Straßenverkehrsmetaphorik war von anderer Seite ins Spiel gebracht worden, um den Sexualverkehr und Schwangerschaft zu einem Geschehen zu erklären, das sich persönlicher Verantwortung und Planung entzieht, ganz so als handele es sich dabei um Billiardkugeln, die nach den Gesetzen der Physik miteinander kollidieren oder nicht. Die Redeweise von einem Verkehrsunfall als Metapher für eine ungewollte Schwangerschaft verfehlt m.E. den grundsätzlich personalen Aspekt menschlicher Sexualität und die darin einbezogene Verantwortlichkeit. Wenn ich in unverantwortlicher Weise an der Erzeugung eines Kindes beteiligt war, erwächst mir durch das Ins-Dasein-treten dieses Kindes gleichwohl eine neue Verantwortung, der ich in den meisten Fällen nur rechtswidrig, nämlich durch Abtreibung, entkomme!
Redaktion benachrichtigen
#103   Benedikt   12:30:10 | Dienstag, 27. Juni 2006
@ iustitia
grundsätzlich handelt es sich bei billigender Inkaufnahme um Fahrlässigkeit,
Das ist einfach falsch. Billigende Inkaufnahme beinhaltet nach herrschender Meinung ganz klar Eventualvorsatz. Dem Wort „Billigen“ klingt dies ja schon bei. Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und findet sich mit ihr ab – bzw er billigt sie. Hier liegt eindeutig Vorsatz vor.
Sie erkennen es ja selber:
Im Unterschied dazu handelt jemand vorsätzlich, wenn jemand einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem strafrechtlich relevanten Tatbestand entspricht – für das Vorliegen eines Vorsatzes ist es ausreichend, wenn der Täter diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit ihr abfindet.
Nur haben Sie hier unlogisch argumentiert: Erst stellen Sie darauf ab, dass der Täter verwirklichen WILL, dann reicht es plötzlich, dass der Täter den Erfolgseintritt für „möglich“ hält uns sich mit ihm „abfindet“. Letzteres ist völlig richtig, aber eben nach hM lediglich eine Umschreibung für „billigend in Kauf nehmen“. Im Gegensatz hierzu (und als Abgrenzung) vertraut der fahrlässig Handelnde darauf, dass der Erfolg nicht eintritt.
Redaktion benachrichtigen
#102   iustitia   12:04:33 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Den Beitrag von Möpmöp habe ich deswegen nicht korrigiert, weil er den rechtswissenschaftlichen Tatsachen entspricht – „verfassungswidrig“ ist eben nicht das selbe wie „rechtswidrig“. :-)
Und: Billigende Inkaufnahme ist auch nicht das gleiche wie Vorsatz – in manchen Fällen können sich Abgrenzungsfragen ergeben, aber grundsätzlich handelt es sich bei billigender Inkaufnahme um Fahrlässigkeit, dh wenn es jemand grundsätzlich für möglich hält, einen strafrechtlich relevanten Tatbestand zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit gar nicht verwirklichen will; klassisches Beispiel: ein betrunkener Autofahrer, der offenkundig nicht mehr fahrtüchtig ist, sich aber trotzdem ins Auto setzt nach dem Motto „wird schon nix passieren“.
Im Unterschied dazu handelt jemand vorsätzlich, wenn jemand einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem strafrechtlich relevanten Tatbestand entspricht – für das Vorliegen eines Vorsatzes ist es ausreichend, wenn der Täter diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit ihr abfindet. Zur Wiederholung:Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit liegt im inneren Tatbild des Täters; möchte er den Sachverhalt eigentlich nicht verwirklichen, obwohl er es für möglich hält, ist das fahrlässig, nicht vorsätzlich!
Redaktion benachrichtigen
#101   Benedikt   11:43:20 | Dienstag, 27. Juni 2006
@ Semiotico
Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder strafrechtlichen Instanzenzuges
Sollte Ihre Zitiererei eigentlich erübrigen.
Die Urteile des Bundesverfassungsgericht sind für Staat und Gericht bindend (§ 31 BVerfGG). Insofern ist die Zitiererei nicht überflüssig. An diesen Urteilstenor haben sich Parlamentarier und Richter zu halten, anderfalls handeln sie rechtswidrig.
Was hier von iustitia angemerkt wird
Die Bundesregierung erhält dann den Auftrag, dieses Gesetz im Sinne der Verfassungskonformität zu ändern – tut das die Regierung nicht, hat das BVerfG allerdings auch keine Handhabe
entspricht der Wahrheit und zT auch der Praxis (unabhängig des Abtreibungsthemas). Die Konsequenz hieraus ist allerdings, dass es sich insofern bei Deutschland nicht mehr um einen Rechtsstaat handelt. Die Ignoranz gegenüber bindenden Urteilen ist höchst bedenklich.
Redaktion benachrichtigen
#100   Pünktchen   11:41:48 | Dienstag, 27. Juni 2006
iustitia
Wenn sie mir unterstellen, ich hätte „verfassungswidrig“ und „rechtswidrig“ vertauscht, dann scrollen Sie bitte herunter und Sie werden feststellen, daß Sie falschliegen! Ein gutes Beispiel dafür, wie schnell auch Ihnen im Eifer des Gefechtes ein lapsus unterläuft! Was Ihre Position zum Lebensschutz und der herrschenden Auffassung unter deutschen Verfassungs- und Staatsrechtlern ist, wird nicht recht deutlich, wenn man einmal davon absieht, daß Sie zwar in die Diskussion eingreifen, wenn deutlich wird, daß mir ein lapsus unterlaufen war (ich ein einziges Mal irrtümlich „gesetzwidrig“ gesagt hatte, obwohl ich in mehreren Wochen und zig-mal korrekt, sogar im Fettdruck von rechtswidrig sprach), Sie dagegen den geballten juristischen Unsinn eines Möpmöp (s.u.!) unbeanstandet hinnehemen!
Redaktion benachrichtigen
#99   iustitia   11:15:49 | Dienstag, 27. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Tja, das Problem an unserer gemeinsamen Diskussion ist leider, dass eine rechtswissenschaftlich gebildete Person mit einer Person, die sogar „verfassungswidrig“ mit „rechtswidrig“ vertauscht (Sie erinnern sich? :-P), über ein rechtswissenschaftliches Thema diskutieren möchte (und das tue ich recht gerne – auch wenn Sie zuweilen etwas untergriffig werden;-)) – es kann daher immer wieder passieren, dass man an einander vorbeiredet; mir dessen bewusst seiend habe ich mit meinem letzten Posting lediglich versucht, meine früheren Postings näher zu erläutern – war wohl ein Fehlschlag, wie ich erkennen musste :-S Wie auch immer, ich hoffe jedenfalls, wir finden zu einem gemäßigten Diskussionsstil zurück (an mir soll’s jedenfalls nicht scheitern! :-) ) und können demnächst sachlich über dieses für mich hochinteressante Thema weiterdiskutieren!
Redaktion benachrichtigen
#98   Pünktchen   15:44:12 | Montag, 26. Juni 2006
iustitia
Sie erzählen immer längst bekannte Dinge, die nur leider oft keinerlei Relevanz im Rahmen der Argumentation haben! Wenn Sie z.B. weiter unten schreiben, daß Urteile des BVerfG „immer auch eine Privatmeinung“ darstellen, dann verfehlen Sie doch den entscheidenden Gesichtspunkt derer, die hier ständig betonen, die Position des vom GG her verpflichtenden Lebensschutzes sei nur eine Privatmeinung! Diese Auffassung ist falsch und Sie bestätigen das duch Ihre Worte, freilich so, als wollten sie in der sache einen gegnteilugen Eindruck erzeugen. Gegen Ihre – im Ton etw. selbstgefälligen und pharisäerhaften – Belehrungen hätte ich nichts, wenn sie nicht regelmäßig an den relevanten Punkten vorbeigingen und längst Bekanntes vortrügen!
Redaktion benachrichtigen
#97   iustitia   15:03:43 | Montag, 26. Juni 2006
Also noch einmal ganz langsam…
Liebes Pünktchen!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist über das so genannte „Normenkontrollverfahren“ befugt, die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen – dies entweder über Antrag eines anderen Gerichts, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie über Antrag eines Drittels der Mitglieder des Bundestages. Im Zuge dieser Normenkontrolle ist das BVerfG auch dazu berechtigt, ein Gesetz als im Widerspruch zum GG stehend zu bezeichnen, also als „verfassungswidrig“. Die Bundesregierung erhält dann den Auftrag, dieses Gesetz im Sinne der Verfassungskonformität zu ändern – tut das die Regierung nicht, hat das BVerfG allerdings auch keine Handhabe (die „Macht“ des BVerfG wirkt eher mittelbar über entsprechenden öffentlichen Druck bzw. den „moralischen Zeigefinger“). Im Übrigen sind die Urteile des BVerfG tatsächlich lediglich Privatmeinungen einiger – sehr gut ausgebildeter – Juristen, die sich in der Auslegung geltenden Verfassungsrechts stets an der öffentlichen Meinung orientieren (die Verfassung wird schließlich erst durch das Handeln der ihr unterworfenen Bürger zum Leben erweckt), die Mitglieder des BVerfG agieren keineswegs im luftleeren Raum (ist ja grunds. auch gut so, nur sind derartige Entscheidungen eben auch nicht unfehlbar und werden von Zeit zu Zeit, wenn sich die Rechtsmeinung einiger sehr gelehrten Juristen mal wieder ändert, auch abgeändert – siehe diverse Strafrechts- bzw. Ausländerrechtsdebatten in der deutschen Öffentlichkeit).
Redaktion benachrichtigen
#96   Pünktchen   13:30:46 | Montag, 26. Juni 2006
Leben und Leben lassen!
.
Daß das BVerfG nicht der Endpunkt des straf- und zivilrechtl. Instanzenzuges ist, ist überhaupt nicht Neues und stellt auch keinen relavanten Einwand dar. Das BVerfG überprüft u.a. Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung. So wurden mehrere Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch durch das Gericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben, weil sie dem Lebensschutzmaßstab des Grundgesetzes nicht entsprachen, so auch die sog. „Fristenregelung“.
Der Gesetzgeber bleibt in der weiteren Ausgestaltung von Gesetzen, die das BVerfG aufgehoben hat, an die in dem Urteil ausgesprochenen Grundpositionen gebunden, u.a. auch an den von mir zitierten 4. Leitsatz:
„Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein(Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.“
Redaktion benachrichtigen
#95   semiotico   11:48:32 | Montag, 26. Juni 2006
Lesen
Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder strafrechtlichen Instanzenzuges
Sollte Ihre Zitiererei eigentlich erübrigen. Haben Sie eigentlich Jus studiert oder sind Sie seit einer halben Ewigkeit in einer monotonen prophetischen Verzückung verhaftet, die Ihnen – zumindest Ihrem Empfinden nach – die göttlich Weisheit schenkt? Es scheint nämlich so, als würden Sie es 1) geradezu befriedigend finden, zu ein und demselben Thema immer wieder dasselbe zu posten (oder merken Sie das gar nicht?), 2) es nicht der Mühe wert finden, die Postings anderer Leute genau zu lesen, bevor Sie antworten und 3) kommt es mir so vor, als würden sich Ihre juristische Kompetenz in der Fähigkeit des Zitierens erschöpfen, wenngleich diese noch lange kein Wissen über die Rechtsabläufe beinhaltet (oder merken Sie das auch nicht?). Inzwischen ist Ihre Position doch schon sehr klar, aber dennoch ist mir argumentativ noch nicht klar geworden, WAS sie eigentlich genau wollen?!?
Redaktion benachrichtigen
#94   Pünktchen   11:36:11 | Montag, 26. Juni 2006
Leben und leben lassen!
Das BVerfG Urteil vom 28.05 1993. Klare Worte und bindend für den Gesetzgeber, keine „Privatmeinung“. Aus den ersten vier Leitsätzen:
1… Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietetund ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein(Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
Redaktion benachrichtigen
#93   aphrodite †   10:49:10 | Montag, 26. Juni 2006
Danke,
o Göttin der Gerechtigkeit, liebe Freundin und Kollegin! Du lässt uns aus dem Übermaß deiner Weisheit Erleuchtung zuteil werden. Weiter so! :(3
Redaktion benachrichtigen
#92   -Agnostiker-   17:32:31 | Sonntag, 25. Juni 2006
Ich muss es nun einmal los werden…
Das arme Pünktchen tut mir doch schon ein wenig leid. Versucht Sie/Er sich doch immer im Argumentieren und doch bleibt Sie/Er eher ein kleines Lichtlein (Nomen est Omen?), allerdings mit sehr flinken Fingerchen. :-)
Redaktion benachrichtigen
#91   iustitia   17:01:09 | Sonntag, 25. Juni 2006
Liebes Pünktchen
Deusexmachina hat zwar bereits dankenswerter Weise auf Ihr Posting repliziert, dennoch möchte ich Sie noch gerne auf folgende rechtswissenschaftliche Punkte hinweisen: Erstens ein heißer Tipp – man sollte mit juridischer Terminologie nur dann herumwerfen, wenn man die Bedeutung dieser Begriffe tatsächlich genau kennt (sonst kommt nämlich sowas raus wie bei Ihrem Mischmasch aus „Rechts-“ und „Gesetzwidrigkeit“ ;-) ). Zweitens ist die Ansicht des BVerfG sehr wohl immer auch eine Privatmeinung, schließlich fällen ja keine Roboter die Urteile, sondern juristisch ausgebildete Menschen, die versuchen, mit ihrer Auslegung des geltenden Rechts die Meinung des Volkes abzubilden. :-P (aber das ist nur eine kleine juristische Haarspalterei, zugegeben ;-)). Im Übrigen ist das BVerfG kein Höchstgericht, sondern es steht außerhalb des zivil- oder strafrechtlichen Instanzenzuges – ähnlich wie in Österreich, wo der VfGH nur in bestimmten, von der Verfassung taxativ aufgezählten Fällen angerufen werden kann.
Redaktion benachrichtigen
#90   deusexmachina   13:26:54 | Sonntag, 25. Juni 2006
@Pünktchen
Ein Lapsus wird nicht besser dadurch, dass man ihn aufbläst. Insbesondere die Verniedlichung von „Gesetzwidrigkeit“ im Angesicht der vorgeblich so viel mächtigeren „Rechtswidrigkeit“ ist angewandte Volksverblödung: Gesetze konkretisieren Rechte; JEDE Gesetzwidrigkeit ist damit eine Rechtswidrigkeit; umgekehrt ist nicht jede Rechtswidrigkeit gesetzwidrig. Elementare Mengenlehre, kann man von einem nulldimensionalen Punkt aber wohl nicht erwarten.
Ach ja, und nebenbei unterschlagen Sie natürlich alle Fälle, in denen Verhütung ungewollt versagt hat (ein bedeutender Anteil aller Abtreibungsfälle) – und damit alle, bei denen der Begriff „Verkehrsunfall“ reichlich ins Schwarze trifft.
@Aloah
Sie verwechseln „Sünde“ mit „Moral“.
„Sünde“ ist ein theologischer Begriff, mit dem ich als Ungläubiger nichts anzufangen weiß bzw. den ich als negativ besetzt und verwendet empfinde – ein Instrument, um Gläubige in Schach zu halten, nichts weiter.
„Moral“ hat eigentlich jeder Mensch, sie ist nur eben nicht einheitlich. Wie verächtlich (und DAS ist „unmoralisch“ und sogar auch „Sünde“, mein Lieber!) Sie tatsächlich von anderen Menschen denken, offenbart sich darin, dass Sie jede Moral, die nicht der Ihren entspricht, als unmoralisch bzw. nicht existent abtun.
Sie sind nicht der Nabel der Welt und nicht deren moralisches Zentrum – das einzusehen, ist übrigens ‘mal ein erster, bedeutender Schritt auf dem Wege der moralischen Entwicklung. Fangen Sie ‘mal an.
Redaktion benachrichtigen
#89   semiotico   09:26:17 | Sonntag, 25. Juni 2006
Pünktchen, Pünktchen…
Natürlich kann man auch mit Verkehrsmitteln Morde begehen. Mein Beispielfall ist so gewählt, daß er darunter fiele. Billigende Inkaufnahme zählt auch als Mord.
Das man mit Verkehrsmitteln Morde begehen kann, bezweifelt ja auch niemand: Ich kann z.B. jemanden vor einen Zug stoßen (dann ist er durch den Zug ermordert worden) oder ich kann ein Jahr lang im Fitnesstudio trainieren bis ich stark genug bin, meinen Motorroller zu heben und Sie damit zu erschlagen – natürlich geht das. Aber ihre fast schon grauenhafte (was heißt fast) und so völlig blöde Feststellung „Billigende Inkaufnahme zählt auch als Mord“ zeigt, wie wenig Ahnung sie haben und groß Sie dieses Minimum aufplustern. Ich zitiere Ihnen zum letzten Mal §211 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet… Ganz abgesehen davon, wie der Mensch juristisch definiert wird: Das, was Sie hier anführen, ist bestenfalls Fahrlässige Tötung. Bitte, Pünktchen, machen Sie sich nicht so lächerlich, das ist peinlich :-$ Und ihre ewig am Thema vorbeierzählenden Beispiele sind es auch.
Redaktion benachrichtigen
#88   Aloah   09:05:30 | Sonntag, 25. Juni 2006
DDL hat ein paar semester mehr auf dem buckel
>>ad 2.: Die resultierenden „dramatischen Folgen“ werden abtreibenden Frauen nicht zuletzt von Sportsfreunden wie Ihnen eingebleut…<<
Hier liegt deine lächerlichkeit – nein, deine zynische argumentation „spieß umdrehen merkt eh keiner“ in naiver form da, typisch für ein vom hass getriebenen subjekt.
Diese situationen sind für die betreffenden eine katastrophe.
>>Richtig ist: Der Begriff „Sünde“ geht mir sonstwo vorbei; er gehört nicht zu meinem aktiven Wortschatz. Ist wie bei Ihnen mit „Vernunft“.<<
Siehste, das ist genau der dreh- und angelpunkt jedes individuums.
Die abschaffung der transzendenz in der modernen gesellschaft ist der kolossalste irrtum der weltgeschichte.
Wie wir darüber denken, fest steht, dass die moderne gesellschaft seit der auflösung eines in der religion verankerten gemeinsamen moralischen grundkonsens in immer größere entscheidungsnotstände gerät, wenn es um fragen des LEBENS und STERBENS geht. (fetozid, euthanasie, klonen, gentechnik).
Bei dir als kleinen nützlichkeitsethiker stellt sich die frage: ist es vernünftig, die begrenzte lebensfrist durch moral und gewissensnot belasten?
Aber da biste in bester gesellschaft von nietzsche bis satre kamen viele zu dem schluß, das moral unvernünftig ist. Oder anders formuliert: Der ehrliche ist der Dumme.
Mag sein, aber diejenigen die sich für eine „Kultur des Lebens“ einsetzen, haben eine innere zufriedenheit die in der communio wurzelt, und die dir fehlt.
Redaktion benachrichtigen
#87   Pünktchen   07:52:48 | Sonntag, 25. Juni 2006
Leben und leben lassen!
Der Argumentationsgegner versucht aus der Tatsache Honig zu saugen, daß mir ein Lapsus unterlaufen war. Schwangerschaftsabbrüche sind nach dem Urteil des BVerfG „rechtswidrig“, wenn auch in bestimmten Fällen von einer Bestrafung abgesehen wird. Den Terminus habe ich immer wieder zitiert (s. hier in diesem Thread gestern 13:27). Bei einer „Gesetzwidrigkeit“ kann es sich um eine Lappalie handeln, bei der hier in Frage stehenden Rechtswidrigkeit dagegen handelt es sich um Verstöße gegen die höchsten Prinzipien des Rechtes überhaupt und des dt. Verfassungsrechtes im besonderen: die Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG) und das Recht auf Leben (Art. 2 GG). Die diesbezgl. Urteile des BVerfG sind unanfechtbar und stellen klar, daß das Leben auch der Ungeborenen vom Anfang ihrer Existenz unter den Grundrechtsschutz von Art. 2 GG fallen. Dies ist also KEINE Privatmeinung oder kath. Folklore, es ist die gültige und bindende Auslegung des höchsten rechtsprechenden Organs in der Bundesrepublik Deutschland!
Wer ungewollte Schwangerschaften als „Verkehrsunfälle“ bezeichnet, verrät mit dieser Metaphorik eine ganze Menge über sich. Ungewollte Schwangerschaften sind von Personen, die im Wissen um mögliche Folgen von Geschlechtsverkehr diesen dennoch vollzogen, bzw. auf Verhütung verzichtet haben, zu verantworten. Abtreibung ist die rechtswidrige Flucht aus dieser Verantwortung!
Redaktion benachrichtigen
#86   deusexmachina   22:24:51 | Samstag, 24. Juni 2006
@Pünktchen
Wie wär’s, sie lernten endlich ‘mal das Vokabular, das Sie hier so großzügig streuen?
Schwangeschaftsabbruch ist rechtswidrig, nicht „gesetzwidrig“. Entsprechend betont das BVG auch diese „Gesetzeswidrigkeit“ nicht, weil sie Unsinn wäre.
Möpmöp hatte explizit auf Verkehrs unfälle abgehoben, was im Kontext zu ungewollt herbeigeführten Schwangerschaften auch der korrekte Bezug ist. Ihr „Beispielfall“ ist kein Beispiel, jedenfalls nicht für eine das Eintreten eines nicht intendierten Umstands. „Ungewollt“ hat mit „billigend in Kauf nehmen“ nichts zu tun.
„Unfall“ und „Mord“ schließen sich gegenseitig aus.
Sie sind wahrhaftig einer der produktivsten Nebelwerfer, die ich je erlebt habe. Nein, das ist kein Kompliment. Ganz im Gegenteil – keine Ahnung, aber davon säckeweise!
Redaktion benachrichtigen
#85   Pünktchen   21:38:10 | Samstag, 24. Juni 2006
Möpmöp
ad 1.: „Menschenwürde“ ist ein Begriff, den’s im Strafrecht nicht gibt, sondern nur in der Ethik. Und es ist zwar auch fein, wenn das deutsche BVerfG irgendetwas als „im Widerspruch zum Grundgesetz“ anerkennt … deswegen ist es aber noch nicht „rechtswidrig“ – denn wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das die Fristenlösung erlaubt, so ist das keineswegs rechtswidrig … sondern bestenfalls im Widerspruch zum Grundgesetz. „Rechtswidrig“ und „im Widerspruch zum Grundgesetz“ sind also zwei paar Schuhe
Nach Art. I GG ist die „Menschenwürde“ oberstes Verfassungsprinzip der Bundesrepublik Deutschland und insg. neun Staaten der EU führen sie in gleichem Rang auf. Daß dieser Begriff im StGB vorkomme, wurde von mir nicht behauptet! Die Menschenwürde sei „unantastbar“ schreibt das GG, „sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatl. Gewalt“ (GG Art. I). Die Menschenwürdegarantie erstreckt sich auch auf das ungeborene Leben. Der Gestzgeber kann nichts im Widerspruch zur Verfassung erlassen, sondern nur im Einklang mit dieser. Deswegen wurde eine reine Fristenlösung in Deutschland auch vom BVerfG verhindert. Die Abtreibung ist seitdem innerhalb einer Frist und mit obligatorischer „Schwangerschaftskonfliktberatung“ zwar straffrei, aber „gesetzwidrig“, wie das BVerfG betont.
ad 3) Natürlich kann man auch mit Verkehrsmitteln Morde begehen. Mein Beispielfall ist so gewählt, daß er darunter fiele. Billigende Inkaufnahme zählt auch als Mord.
Redaktion benachrichtigen
#84   DDL   20:42:32 | Samstag, 24. Juni 2006
@Aloah
Es ist ein leichtes deine dümmliche argumentations-struktur zu durchschauen.
Und wann fangen Sie damit ‘mal an? ^-^
ad 1.: Ich bin für die Freihaltung der Wahl. Persönlich würde ich Abtreibung zu vermeiden suchen und kam trotz – wie man das bei Ihnen so nennt – 20 Jahren „Konkubinat“ noch nie in die Verlegenheit. Abere s gab und gibt Situationen, in denen ich die Abtreibung als valide Alternative sehe.
ad 2.: Die resultierenden „dramatischen Folgen“ werden abtreibenden Frauen nicht zuletzt von Sportsfreunden wie Ihnen eingebleut. Nicht alle, aber zuviele. Warum erwähnen Sie eigentlich nicht die „dramatischen Folgen bis hin zum Suizid“ ungewollter und nicht verkrafteter Geburten?
Richtig ist: Der Begriff „Sünde“ geht mir sonstwo vorbei; er gehört nicht zu meinem aktiven Wortschatz. Ist wie bei Ihnen mit „Vernunft“.
ad 3. Die tollen Hengste á la Pünktchen können sich von mir aus wie die Karnickel vermehren, da unterminiere ich exakt GAR nichts. Ich fordere nicht mehr, als ich selbst gewähre: Eigene Entscheidung. So einfach könnte das sein, wenn „ehrenwerte“ Leute nicht allen anderen ihren Willen auzuzwingen versuchten.
Was genau soll eigentlich „Relativismus bis zum Exzess“ sein? Klingt ziemlich nach „extrem gerade Kurve“.
„Kleiner, es ist umsonst.“
Nach Ihrer kumpelhaft-proletigen Ausdrucksweise zu schließen, habe ich ein paar Semester mehr auf dem Buckel als Sie…
Redaktion benachrichtigen
#83   Aloah   20:16:37 | Samstag, 24. Juni 2006
DDL der relativierer
>>Sie haben die Konstruktion des Ganzen noch nicht begriffen, scheint mir. Noch einmal: Wenn SIE der Auffassung sind, dass alles andere im Vergleich zur Verhinderung einer Abtreibung zur Bedeutungslosigkeit verkommt, dann kann von IHNEN erwartet werden, dass Sie diesen prallen Worten Taten folgen lassen.<<
Es ist ein leichtes deine dümmliche argumentations-struktur zu durchschauen.
>>ICH hingegen bin NICHT dieser Meinung, ich akzeptiere das Absolutum nicht und gestehe speziell der werdenden Mutter zu, dass sie das werdende Leben in Relation zu anderen Werten setzt.<<
Das weiß ich. Deshalb werde ich es kurz erklären:
1. Du bist gegen abtreibung! (Man braucht eine schwammige krücke je nach bedarf)
2. Jede abtreibung und den daraus resultierenden dramatischen folgen für die frau (zb psychosomatisch usw. bis zum suizid) einschl der zerstörungskraft der SÜNDE für alle beteiligten, gehen dir windiger utilitrist diametral am ARSCH vorbei.
3. Was du und deine schmalbrüstigen epigonen unterminiert und angreift, sind leute mit charakter und werten zb @Pünktchen und Co. die nicht einer „Kultur des Todes“ anhängen in der der relativismus bis zum exzess betrieben wird, d.h. wenn der blick gemeinsamer zeitgenossenschaft verloren geht.
Dies ist bereits dann wenn die perspektive von anderen betroffenenheiten überlagert wird, wie zb durch den hass gegenüber gewissen menschen o. menschengruppen wie zb von dir gegen katholiken u. kirche.
Kleiner, es ist umsonst.
Redaktion benachrichtigen
#82   Möpmöp   16:08:39 | Samstag, 24. Juni 2006
Ad Pünktchen
Liebes Pünktchen, ich hoffe, Sie sind mir nicht böse, wenn ich mir erlaube, Sie in rechtswissenschaftlicher Hinsicht zu korrigieren (macht in diesem Forum offenbar sonst iustitia, die dürfte aber Ihren Beitrag überlesen haben):
ad 1.: „Menschenwürde“ ist ein Begriff, den’s im Strafrecht nicht gibt, sondern nur in der Ethik. Und es ist zwar auch fein, wenn das deutsche BVerfG irgendetwas als „im Widerspruch zum Grundgesetz“ anerkennt (weil allein das Grundgesetz die Richtschnur für seine Urteile bildet), deswegen ist es aber noch nicht „rechtswidrig“ – denn wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das die Fristenlösung erlaubt, so ist das keineswegs rechtswidrig, sondern geschieht das im Rahmen der Ausübung der legislativen Gewalt, sondern bestenfalls im Widerspruch zum Grundgesetz. „Rechtswidrig“ und „im Widerspruch zum Grundgesetz“ sind also zwei paar Schuhe :-)
ad 3: Tötungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall sind stets Fahrlässigkeitsdelikte, keine Vorsatzdelikte, dh man wird nicht wegen Mord verurteilt, sondern bestenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen Totschlags (dh Tötung ohne Mordabsicht, daher ohne Vorsatz) verurteilt. VORSATZ setzt Absichtlichkeit und Wissentlichkeit voraus.
Redaktion benachrichtigen
#81   iustitia   15:54:49 | Samstag, 24. Juni 2006
Mischt man Äpfel mit Birnen, gibt’s noch keine „Bärpfel“
Offenbar hat keiner, der sich furchtbar über die Eltern aufregt, bemerkt, warum die Eltern wirklich geklagt haben: Sie haben geklagt, weil die Mediziner trotz der Vorinformation, dass eine Behinderung des noch ungeborenen Kindes höchst wahrscheinlich ist, eine wichtige Voruntersuchung (Fruchtwasseranalyse) unterlassen haben bzw. es verabsäumt hatten, die Eltern über diese Diagnosemöglichkeit zu informieren. Damit verletzten die Mediziner ein elementares Patientenrecht, nämlich das Recht auf Aufklärung bezüglich verschiedener Untersuchungsmethoden, Behandlungsformen, etc., was einen ernst zu nehmenden Kunstfehler darstellt. Dass die Eltern, wenn die Untersuchung durchgeführt worden wäre und sie von der Behinderung des Kindes gewusst hätten, dieses vielleicht hätten abtreiben lassen, ist für das Vorliegen dieses ärztlichen Kunstfehlers und den daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen der Eltern gegenüber den Ärzten vollkommen unerheblich. In der gerade laufenden Debatte aber werden vollkommen legitime Schadenersatzansprüche mit einer Abtreibungsdebatte vermischt – das eine hat mit dem anderen aber genau gar nichts zu tun. Also bitte nicht über die Eltern schimpfen, sondern wenn, dann eine halbwegs sachliche Debatte über Abtreibung ja/nein führen (weil letzteres offenbar am meisten die Gemüter erhitzt hier). :-S
Redaktion benachrichtigen
#80   DDL   15:05:40 | Samstag, 24. Juni 2006
Kurz und schmerzlich
ad 1.: ebenfalls != ebenso
ad 2.: Befruchtung != Individuum
ad 3.: Dumm nur, dass eben nicht „billigend in Kauf genommen wird“, wie? Abtreibung deutet in die andere Richtung, und Verhütungsmittel belegen diese sogar. Sie „begründen“ zum xten Mal einen angeblichen Hergang mit seinem Gegenteil.
War wieder, auf ganzer Linie, nix. Semper idem.
Redaktion benachrichtigen
#79   Pünktchen   13:27:06 | Samstag, 24. Juni 2006
Leben und leben lassen!
1) Es gibt nur eine Menschenwürde und dementsprechend auch nur ein Recht auf Leben, dessen Verletzung in verschiedenen Tatbeständen (§§ 211 – 222 StGB) mit unterschiedlichen Strafandrohungen bedacht ist. Das vorgeburtliche Leben ist ebenso vom Gesetzgeber durch Strafandrohung geschützt, die straflosgestellten Abtreibungen nach Beratung innerhalb einer bestimmten Frist werden vom BVerfG als „rechtswidrig“ (!) eingestuft.
2) Die Biologen sehen deswegen in der Verschmelzung der menschlichen Ei- und Samenzelle den Lebensbeginn einer einmaligen und einzigartigen Person, weil sich dessen menschliches Wesen zu keinem Zeitpunkt der Entwicklung mehr verändert. Es gibt in der ganzen Entwicklung des Embryos keinen Zeitpunkt mehr, wo der Unmensch zum Mensch wird, wie z.B. eine Raupe zum Schmetterling. Bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle werden solche Dinge wie Geschlecht, Aussehen, Haarfarbe, Körpergröße, Begabungen, Charakter usw. festgelegt.
3) „Freiwillig“ handelt im Straßenverkehr auch derjenige, der mit seinem Auto ungebremst auf eine alte Frau zusteuert in der Unsicherheit, ob sie es noch schafft seiner ungebremsten Fahrt zu entkommen. Sagt er hinterher: „Ich wollte doch nur sehen, ob sie es schafft!“ wird er wegen Mordes und nicht wegen Totschlages verurteilt. Billigende Inkaufnahme ist nämlich auch Vorsatz!
Redaktion benachrichtigen
#78   DDL   13:18:38 | Samstag, 24. Juni 2006
Im übrigen, Pünktchen, lernen Sie ‘mal, wie man
anständig www.schwangerinbayern.de/index4.htm mit dem Thema umgeht, statt nur loszuzetern:
Wenn Sexualität gelebt wird, kann es zu Schwangerschaften kommen, die geplant, ungeplant, aber dennoch akzeptiert, oder ungewollt sind und als Katastrophe erlebt werden.
Wir vertreten die Ansicht, dass jedes Kind das Recht auf Leben hat, aber wir möchten über diesem Grundsatz nicht die schwangere Frau oder das Paar mit ihren/seinen besonderen „Umständen“ vernachlässigen.
Wir wissen, dass es Situationen gibt, in denen vor allem verantwortungsbewusste Menschen in einen tiefen Konflikt geraten können, der all ihre Werte, Normen und das, wofür sie im Leben eingetreten sind, auf den Kopf stellen kann. In dieser Ausnahmesituation möchten wir für Sie da sein, Sie mit allem was Sie mitbringen annehmen und versuchen, mit Ihnen zusammen ein wenig Ordnung in das Durcheinander von durchkreuzten Lebensplänen, Wünschen und Gefühlen wie Schmerz, Enttäuschung und Wut zu bringen, Sie ermutigen, einen Schritt zurück zu treten und sich alles aus ein bisschen Distanz anzuschauen. Wir möchten Sie ein Stück auf Ihrem Weg zu einer Entscheidung begleiten, die für Sie „ganz da drinnen“ stimmt. Aber auch wenn Sie Ihre Entscheidung bereits getroffen haben, werden Sie bei uns eine annehmende Atmosphäre mit Platz für Ihre persönlichen Einstellungen und Weltanschauungen finden.
Redaktion benachrichtigen
#77   deusexmachina   13:06:05 | Samstag, 24. Juni 2006
Pünktchen, Sie faseln
1. Sie wissen sehr genau, dass das „Recht auf Leben ab Zeugung“ nicht identisch ist mit dem „Recht auf Leben“ einer geborenen Person. Falls Sie da Zweifel haben, fragen Sie ‘mal beim Europäischen Gerichtshof nach. Ungeachtet dessen tun Sie absichtlich die ganze Zeit so, als sei das ein und dasselbe. Allein die EXISTENZ des §218f. besagt das Gegenteil.
2. Da reden Sie selbst ausführlich davon, dass sich „Wissenschaftler auf keinen Zeitpunkt der Menschwerdung einlassen“ (was halbwegs richtig ist, obwohl man ein paar „Haltepunkte“ sieht) – und begründen DAMIT Ihre persönliche Ansicht, dass es eben exakt zum Zeitpunkt der Befruchtung passiert? Geht’s noch ein bisschen absurder? Der Himmel ist rot, weil alle sagen, er sei blau, ja?
3. Was die „Freiwilligkeit“ angeht, reden Sie geballten Unfug. Behaupten Sie auch, Menschen würden Auffahrunfälle „freiwillig“ verursachen, indem sie sich in Autos setzen? Sie bräuchten es ja bloß zu lassen, wenn sie die Unfälle vermeiden wollten, nicht?
Redaktion benachrichtigen
#76   Pünktchen   12:47:46 | Samstag, 24. Juni 2006
Leben und leben lassen!
.
Das Recht auf Leben hat nach deutschen Verfassungsverständnis jedes menschliche Wesen vom Zeitpunkt der Zeugung an! Es handelt sich hier also nicht um „Privatvokabular“, wenn es auch Leute gibt, die den Eindruck erwecken wollen, hier sei alles subjektiv, beliebig und willkülich.
Vonseiten der Humanwissenschaften erfahren wir aber auch nichts anderes als dies: das Leben als identifizierbarer Prozeß beginnt mit der Zeugung und es gibt keine andere als bloß eine willkürliche Festlegung, wann aus einem angeblichen „etwas“ ein „jemand“ wird. Die meisten Biologen und Mediziner lassen sich aus guten Gründen ihrer Wissenschaftlichkeit auch nicht auf eine solche Festlegung ein! Wer dagegen behauptet, er wisse genau, wann dieses Leben nach der Zeugung beginne, der kaschiert mit dieser behaupteten Gewißheit nur seine Interessen daran, durch eine feige Tötungshandlung verantwortungsfrei bleiben zu dürfen für ein Leben, das in seiner/ihrer Verantwortlichkeit ins Dasein getreten war.
Wer ein Kind gezeugt oder empfangen hat, hat dies in über 99% der Fälle aus freien Stücken getan und daher auch selbst zu verantworten, denn Vergewaltigungen liegen lt. dem Statist. Bundesamt in nicht einmal einem Promille der Abtreibungsfälle als angegebene Indikation vor ( z.B. 2003 ganze 26 von 128 030 Abtreibungen, das sind 0,00020 %).
Redaktion benachrichtigen
#75   deusexmachina   12:18:51 | Samstag, 24. Juni 2006
Pünktchen und sein Privatvokabular
Merken Sie sich ‘mal folgendes:
1. Wenn SIE etwas „verbrecherisch“ nenen, ist es das noch alnge nicht. Das einzige objektiv feststellbare „Verbrechen“ dabei ist Ihre Beugung der Begrifflichkeiten nach Ihrem Gusto.
2. „Leben lassen“ bedingt, dass etwas zunächst einmal lebt. Wir sprechen hier von menschen, also ist die Frage (wie Sie wissen, aber geflissentlich ignorieren), WANN etwas ALS MENSCH lebt. Nur dann kann man auch einen „Menschen leben lassen“.
3. Es gibt kein „absolutes Recht“. JEDES Recht findet seine Schranken in den Rechten anderer. Auch das Recht auf Leben hat, wie wir wissen, vielerlei Grenzen, so übel das oft auch ist.
4. Wer ein Kind erzeugt oder empfangen hat, hat dies keineswegs immer „aus freien Stücken getan“. Allein die Tatsache, DASS es Abtreibungen gibt, straft Ihre Behauptung Lügen.
5. Wenn SIE das „Recht auf Leben“ als FÜR SICH absolut setzen („absolut“ heißt: Bedingungslos allem anderen übergeordnet), dann dürfen SIE sich nicht auf die Verantwortung anderer hinausreden, denn dann nehmen SIE ein „Vorteilskalkül“ vor. Es darf dann für SIE keine Rolle spielen, wer formell irgendeine Verantwortung trägt, denn kraft Ihrer Verabsolutierung sind SIE verantwortlich.
6. Provokante Frage: Wieso reden Sie eigentlich immer nur vom „Recht“ auf Leben? So, wie Sie das handhaben, gerät das vielmehr zur „Pflicht zum Leben“.
Redaktion benachrichtigen
#74   Pünktchen   12:04:23 | Samstag, 24. Juni 2006
Das Recht auf Leben
Ich sage: „Leben und leben lassen!“
Ein anderer sagt: „Leben und leben lassen, wenn es meinem Vorteil dient!“
Ich sage: Dieser andere ist ein Verbrecher!
Redaktion benachrichtigen
#73   teleologe   11:52:50 | Samstag, 24. Juni 2006
Subjektivität
Zu sagen: „Ich töte ein fremdes Leben, für dessen Ins-Dasein-treten ich selber die Verantwortung habe, weil andere mir nicht geholfen haben, dieser Verantwortung gerecht zu werden“, ist verbrecherisch!
Das ist deine Meinung. Aber wie kommst du darauf, dass das allgemein gelten soll? Du sagst „ist verbrecherisch“ und daher soll es so sein, oder wie?
Redaktion benachrichtigen
#72   Pünktchen   11:48:33 | Samstag, 24. Juni 2006
Das Recht auf Leben
ist ein subjektives Abwehrrecht gegen den Staat und eine Schutzpflicht für den Staat vor Eingriffen in dieses Recht vonseiten anderer. Dieses Recht fordert vom einzelnen in seinem Verantwortungsbereich eine Unterlassung, nämlich das Leben eines anderen menschlichen Wesens anzutasten. „Absolut“ gilt dieses Recht in dem Sinne, daß es kein „Mehr oder Weniger“ kennt und daß es auch nicht abdingbar ist, d.h. kein Vorteilskalkül kann und darf dieses Recht außer Kraft setzen.
Wer diesen Standpunkt verläßt, erklärt das Recht auf Leben zur Verhandlungssache (bzw. zur Frage willkürlicher Definitionen). Das kategorische Tötungsverbot als eine der Grundlagen von Rechtlichkeit überhaupt wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß Hilfsangebote für den zur Tötung Gewillten angeblich nicht ausreichend seien. Wer ein Kind gezeugt oder empfangen hat, hat dies aus freien Stücken getan und muß dies auch selbst verantworten, einschließlich der Konsequenzen! Zu sagen: „Ich töte ein fremdes Leben, für dessen Ins-Dasein-treten ich selber die Verantwortung habe, weil andere mir nicht geholfen haben, dieser Verantwortung gerecht zu werden“, ist verbrecherisch!
Redaktion benachrichtigen
#71   deusexmachina   01:53:28 | Samstag, 24. Juni 2006
@Aloah
Ein Lügenmärchen? Kaum. Ein fiktives Beispiel – zu dem es tausende realer Parallelen gibt. Ausnahmsweise darf ich einmal kreuz.net als Kronzeugen dieser Aussage berufen – DIE betonen doch immer, wieviele Abtreibungen aus exakt solchen Situationen heraus es gibt, nicht?
„Kannste nicht lesen mein Vorschlag war 500 Euro von mir UND 500 Euro von dir. alles andere wäre wieder eine LÜGE par excellence.“
Wieso das denn? ICH bin ja nicht der Meinung, dass man alles, aber auch wirklich ALLES tun muss, um eine Abtreibung auf Biegen und Brechen zu verhindern. SIE sind das. Also ist von IHNEN zu erwarten, dass Sie IHREN Worten gerecht werden – und ich MEINEN.
Sie haben die Konstruktion des Ganzen noch nicht begriffen, scheint mir. Noch einmal: Wenn SIE der Auffassung sind, dass alles andere im Vergleich zur Verhinderung einer Abtreibung zur Bedeutungslosigkeit verkommt, dann kann von IHNEN erwartet werden, dass Sie diesen prallen Worten Taten folgen lassen.
ICH hingegen bin NICHT dieser Meinung, ich akzeptiere das Absolutum nicht und gestehe speziell der werdenden Mutter zu, dass sie das werdende Leben in Relation zu anderen Werten setzt.
Wie Sie da auf die Idee kommen, dass ich IHRE Sichtweise teilen und stützen könnte, entzieht sich mir.
SIE wollen ‘was – dann TUN Sie was dafür. Und reden Sie sich nicht auf die billige Tour ‘raus. Meine „Buchstabenakrobatik“ ist x-mal aufrichtiger als Ihre bigotte Heuchelei, die ganz groß im Fordern und ganz klein im Leisten ist.
Redaktion benachrichtigen
#70   blueberry   01:32:13 | Samstag, 24. Juni 2006
Abtreibung ist so schlimm wie der Holocaust!
Und: wenn ich damals schon was zu sagen gehabt hätte, dann hätte ich alles in meiner Macht stehende getan ihn zu verhindern! Weil ich bin ein guter Katholik!
Aber 500 € sind leider leider zuviel!
Hilfe aber kann man sowohl vom Staat als auch von privaten Hilfsorganisationen erhalten.
und dann sagen Sie:
Das Abschieben der Verantwortung auf die Anderen ist zwar beliebt, aber – allgemein gesehen – ein Krebsübel dieser Gesellschaft.
Hallo? Ihnen fällt schon auf dass das ein Wiederspruch ist?
Es gibt ja den Sozialstaat, Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Rentenvesicherung. Richtig! Jeder verlässt sich darauf dass es der Staat schon regeln wird! Der Staat wird eingreifen! Wenn also was schief läuft, was tut man? Man fordert den Staat auf zu handeln! Gleichzeitig beklagt man sich als guter Katholik natürlich darüber dass heutzutage sich jeder auf den Staat verlässt. Denn wo bleibt da bitte noch Platz für christliche Nächstenliebe? Aber eins ist natürlich klar: wenn es keine staatlichen Regelungen gäbe wäre ICH der erste der christliche Nächstenliebe pratktizieren würde. Aber leider leider nimmt einem der Staat ja alle Verantwortung ab, wie soll man sich da bloß bewähren?
Aber halt! Aloah hat die Lösung! Schon für 500 € kann man sein schlechtes Gewissen loskaufen! Wenn das kein Schnäppchen ist!
Redaktion benachrichtigen
#69   Aloah   21:16:06 | Freitag, 23. Juni 2006
deusexmachina: – Na, dann ‘mal los!
>>Vorab: Selbstredend war mein „Fall“ frei erfunden.<<
Also ein lügenmärchen, scheint die substanzgrundlage deiner effektenhascherei zu sein.
>>Und: Sie würden deutlich seriöser ‘rüberkommen, wenn sie nicht ständig in diesem Gossenjargon herumproleten würden.<<
Seriös? Waffengleichheit = Gossenjargon vs. Zynisches Lügen, ergänzen sich adäquat.
>>Aber aufgrund Ihrer ausgezeichneten Idee kann ich ja schnell eine Familie ausfindig machen, die in genau der Situation ist – bei x-tausend Abtreibungen pro Jahr dürfte das absolut kein Problem sein.<<
Kannste nicht lesen mein Vorschlag war 500 Euro von mir UND 500 Euro von dir. alles andere wäre wieder eine LÜGE par excellence.
Meine Frage war: Einverstanden?
Hier hätte ein einfaches JA oder NEIN die sache erledigt der man respekt gezollt hätte.
Nein, du hast wirklich nix im kreuz.
Nur ein windiger verlogener buchstaben-akrobat, der in seinem eigenen hamsterrad der lüge sich zu tode strampelt.
Redaktion benachrichtigen
#68   deusexmachina   20:11:56 | Freitag, 23. Juni 2006
@Benedikt – Das geht daneben
Sicher ist mir der Begriff „Verantwortung“ bekannt. Na und? „Verantwortung“ ist ein Element im komplexen System gegenseitiger Abhängigkeiten, Abwägungen etc. Ein Element von vielen, wohlgemerkt.
Wenn man nun aber, wie einige der hiesigen Spezialisten das tun, ein einzelnes Element heraushebt und zum Absolutum erklärt, dann müssen sich dem alle anderen Aspekte unterordnen – AUCH die Verantwortung. Natürlich ist das behämmert, aber bitte, es war nicht MEINE Idee. Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde bitte vertrauensvoll an jene, die dieses Absolutum favorisieren und alle, aber auch wirklich alle Aspekte dem des Austragens eines Embryos unterordnen wollen.
„Jeder tut’s nach seinen Möglichkeiten. Und viele haben es geschafft mit ihrem Kind trotz Elend.“
So sollte es sein. Was Sie übersehen: Hier fordern manche Leute von anderen, dass die eben über das hinaus „tun“, was diese anderen selbst als „ihre Möglichkeiten“ ansehen. Ich bin dann so frei und drehe den Spieß um – was natürlich den Plärrern gar nicht passt. Da ist man dann plötzlich nicht mehr zuständig. Beim Fordern hingegen schon. Wer lauthals aber fordert, kann auch kräftig leisten, nicht? Da hilft dann kein herausgerede mit „verantwortung“, ähnliches lässt man ja VORHER auch nicht gelten.
Redaktion benachrichtigen
#67   Ansgar   18:57:19 | Freitag, 23. Juni 2006
@ Benedikt
Hochachtung! DDL und Konsorten sind „homini sovietici“. Sie leugnen transzendente Instanzen, kennen aber die Bedeutung des Wortes Verantwortung nicht und laden alles auf andere Schultern. Gott hat uns die Freiheit gegeben, uns für das Gute oder das Böse zu entscheiden. Ein simples Verursacherprinzip. Wer, Verzeihung, herumvögelt und das Ergebnis dann ermorden will, ist ein Unmensch. Wer das rechtfertigt, ein Asozialer. Ernstzunehmende Diskutanten sind beide nicht. Sondern pubertierende Kindsköpfe, die wie 15-Jährige erst noch lernen müssen, daß Mann-Sein in erster Linie Verantwortlichkeit vor sich, Gott und den Menschen bedeutet.
Redaktion benachrichtigen
#66   Benedikt   18:24:02 | Freitag, 23. Juni 2006
@ DDL
Angenommen, ich unterschreibe Ihre Aussage: „Aus der Tatsache heraus, dass es den Eltern gerade finanziell schlecht geht kann unter moralischen Gesichtspunkten das Lebensrecht des Kindes nicht leiden.“
Warum sollte die moralische Implikation dann auf die Eltern beschränkt sein? Wenn diese Aussage: „Wir haben nicht das Geld dazu“ im Raum steht, dann hat also jeder, der das entsprechende Geld HAT, die Möglichkeit, dieser Tötung entgegenzuwirken – tun Sie’s?
Nein, Benedikt, Sie tun es nicht. Stefan Fischer tut es nicht und Pünktchen sowieso nicht. Warum? Weil zwar immer leicht von „Moral“ die Rede ist, solange man moralisches Handeln von ANDEREN fordert,
Hören Sie mal, ist Ihnen das Wort Verantwortung eigentlich völlig unbekannt? Jeder Mensch sollte gelernt haben, dass nicht immer von irgendwo jemand herkommt, der einem von seinem „zuviel“ abgibt, auch wenn das sicher wünschenswert wäre. Die Verantwortung für ihr Handeln kann einem nicht abgenommen werden, dass man nicht in jeder Notlage aus allen Richtungen mit Geld überschüttet wird, sollte bekannt sein. Hilfe aber kann man sowohl vom Staat als auch von privaten Hilfsorganisationen erhalten. Woher wissen Sie denn, ob Pünktchen nicht spendet? Jeder tut’s nach seinen Möglichkeiten. Und viele haben es geschafft mit ihrem Kind trotz Elend. Das Abschieben der Verantwortung auf die Anderen ist zwar beliebt, aber – allgemein gesehen – ein Krebsübel dieser Gesellschaft.
Redaktion benachrichtigen
#65   aphrodite †   16:05:40 | Freitag, 23. Juni 2006
Mein Mund-
mit-Seife-auswaschen-Posting löscht ihr, aber dieser vermaledeite Aloah darf unzensiert mit Ausdrücken wie keifende kröte um sich werfen? Geht’s eigentlich noch??? :-@
Redaktion benachrichtigen
#64   Abu   16:00:51 | Freitag, 23. Juni 2006
methusalix,
Ihr Nichtkapieren von Sätzen wird langsam notorisch. :-S
Ich habe nicht gesagt, jeder dürfe nur in seinem persönlichen Umfeld Abtreibung verurteilen (1), ich habe gesagt, jeder ist primär in seinem persönlichen Umfeld zur Hilfeleistung gerufen (2).
Es ist in einer Diskussion grundsätzlich kein Argument (@navon), ob jemand selbst dies oder das tut und auch noch beweisen kann (schon gar nicht im anonymen Internet-Forum). Entweder etwas ist wahr oder nicht wahr, unabhängig vom Sprecher. Und die Ermordung eines Menschen ist durch den grundlegendsten und verbindlichsten Rechtscodex der Welt verboten, den Dekalog.
Jemand, der nicht ohne wenn und aber jede Abtreibung verurteilt, leidet unter moral insanity. Eine Abtreibung ist der am einfachsten durchführbare und häufigste Mord unserer Zeit, und wird nie bestraft. Hätten wir ordentliche Gesetze, würde er bestraft. Der Richter könnte dann jene Notlagen beleuchten, die immer wieder angeführt werden, und gegebenenfalls mildernde Umstände in Rechnung stellen. Aber daß diese „Notlagen“ jeder selbst als Rechtfertigung definieren darf, hat nichts mehr mit dem im Grundgesetz verankerten Rechtsschutz auf das menschliche Leben zu tun. Es ist pure Menschenverachtung!
Redaktion benachrichtigen
#63   deusexmachina   15:37:52 | Freitag, 23. Juni 2006
@Aloah – Na, dann ‘mal los!
Vorab: Selbstredend war mein „Fall“ frei erfunden.
Und: Sie würden deutlich seriöser ‘rüberkommen, wenn sie nicht ständig in diesem Gossenjargon herumproleten würden.
Aber aufgrund Ihrer ausgezeichneten Idee kann ich ja schnell eine Familie ausfindig machen, die in genau der Situation ist – bei x-tausend Abtreibungen pro Jahr dürfte das absolut kein Problem sein.
Ich schlage also vor, Sie teilen mir die Adresse des Notars mit sowie die Summe, über die zu verfügen ist, und ich liefere die potenziellen Empfängerinnen. Dann haben doch alle etwas davon.
Meine Emailadresse ist demondelux@jawz.de – ich freue mich auf endlich ‘mal einen Hinweis darauf, dass es eben nicht nur um Maulaffen geht, und werde gerne vom Spendenstand und den laufenden Entwicklungen berichten. Als meinen persönlichen Beitrag würde ich eine Website designen, programmieren und hosten, die dieses vorbildliche Unterfangen dokumentiert und zur Nachahmung anregt.
Also?
Redaktion benachrichtigen
#61   Aloah   11:51:27 | Freitag, 23. Juni 2006
ddl und sonstige maulaffenfeilhalter
>>Im Maulaffenfeilhalten sind hier einige ganz groß – und nur darin. Klingt doch auch großartig, all dieses prächtige Geseier von Moral und Lebensrecht und wasweißich was man da alles auftürmt, um nur ja irgendwie das Überleben eines Embryos als das das letzte Ziel darzustellen.

Alles nur dummes Geschwätz. Es geht überhaupt nicht um Kinder, um Leben, um Familie. Es geht einzig um die Durchsetzung der eigenen Meinung, sprich: Um Macht. Und das auf dem Rücken, pardon: dem Bauch junger Frauen.
Sowas Erbärmliches.<<
…wie dich deussonstwas muss man lange suchen, du verlogenes subjekt!
Ich mach dir aber einen vorschlag:
Wir einigen uns auf einen notar hier in münchen oder frankfurt o. sonst wo in D. und zahlen auf ein anderkonto beim notar jeder 500 euro ein für einen guten zweck, unicef usw. oder auf wen wir uns einigen.
Die notarkosten gehen je nach aufteilung!
Passwort für den notar wäre zB kreuz-net so kann jeder anonym seinen betrag einbezahlen.
München: Notar Dr. Tietgen & Pöppelmann Theatinerstr. 33, 80333 München
Frankfurt: ?
Sonst wo: ?
Einverstanden?
Ansonsten, halts maul.
methusalix: Keiner von den Moralaposteln hier
hat sich bis jetzt bereit erklärt seinen Nächsten (den potentiellen Eltern eines behinderten Kindes) finanziell oder durch tatkräftige Hilfe unter die Arme zu greifen

Damit wäre diese keifende kröte auch erledigt. Du beteiligst doch oder?
Redaktion benachrichtigen
#60   Ansgar   11:24:59 | Freitag, 23. Juni 2006
Heuchler?
Die Relativierer des Mordes an behinderten Kindern sind scheinbar nicht nur herzlos, sondern auch schwachsinnig. Wir sollen also Bares rüberwachsen lassen, damit DDLs so übel darbende Freunde ihr Kind austragen. Auf welchem Niveau wird hier eigentlich geredet? Wo sind die Lehrer, die wir für die unterlassene Sozialkundeerziehung DDLs, methusalix & Co. züchtigen können?
Mal davon abgesehen, daß ich DDLs Fall für frei erfunden halte. Einem Teilnehmer, der irrlichternd seine Nicknames wechselt, asoziale Thesen herausposaunt und lügt, soll ich Geld überweisen? Eher nicht.
Redaktion benachrichtigen
#59   Pünktchen   10:43:18 | Freitag, 23. Juni 2006
Ja, Stefan Fischer,
es kommt auf die Bewährung und Bewahrheitung im realen Leben an! Diese besteht als Abtreibungsgegner zunächst darin, daß man das Rechtsgut des menschl. Lebens in seinem eigenen Verantwortungsbereich unangetastet läßt. Hier kann dann zusätzlich die Hilfestellung für andere kommen, die es diesen erleichtert, ein so grundsätzlich schützenswertes Gut wie das Recht auf Leben auch ihrerseits zu achten.
„Diabolisch“, wie Sie richtig sagen (und nicht mehr nur „dämonisch“), wäre es dagegen, wenn man selber das Rechtsgut Leben bereits verletzt hätte (selber hätte abtreiben lassen) und andere in die eigene Schuldverstrickung hineinzieht, weil die Komplizenschaft das Gewissen erleichtern soll. Immerhin wird von einem der hier am häufigsten auftretenden und in seiner bürgerl. Identität bekannten Abtreibungsbefürworter im Internet behauptet, er habe seine minderjährige Freundin geschwängert und zur Abtreibung bewegt. Ich weiß natürlich nicht, ob diese mit google leicht recherchierbare Behauptung zutrifft. Wenn aber ja, dann wäre dies i.D.T. „diabolisch“!
Redaktion benachrichtigen
#58   Stefan Fischer   10:15:25 | Freitag, 23. Juni 2006
Perlen vor die Schweine werfen…
Reiben Sie sich bitte nicht so auf, werte Schützer und Bewahrer heiligen, ungeborenen Lebens. Die lauen Abtreibungstoleranzler und Befürworter haben das gar nicht verdient. Diese Typen verdrehen (diabolisieren) Ihnen Ihre eigenen Argumentationen zum Gegenangriff.
Wer aber ungeschütztes Leben in Wort und Tat angreift, töten lässt und ermordet, kann nur Opfer vom Satan sein. Man diskutiert nicht als Christ mit satanisch gesteuerten Menschen, wenn sie GÖTTLICHES LEBEN auf vermenschlichtes Vegetier-Minder-Leben reduzieren und aus der moralischen Reinheit des „Ja zum Leben“ein Jein zum Mutterleibsfrucht-Mord erstreiten; man muss sie im realen Leben bezwingen und ihnen Einhalt gebieten.
Redaktion benachrichtigen
#57   Pünktchen   09:48:01 | Freitag, 23. Juni 2006
Und nochmals für den „Heuchler“ !
Das Totschlagargument, Du darfst aus … Gründen nicht mitreden, hat sich totgelaufen. Die Abtreibungsbefürworter wollen in einer rechtsethischen Debatte nur die zulassen, die ihrer Meinung sind. Ausschließen wollen sie:
1) Männer, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
2) Kirchenvertreter, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
3) Ärzte, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
4) Wissenschaftler und Juristen, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
5) Politiker, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen und:
6) Frauen, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen.
Für sie alle gilt: Sie sollen in einer rechtsethischen Debatte nichts zu sagen haben, weil sie angeblich oder möglicherw. in ihrem persönlichen Einflußbereich niemandem beistehen! Wenn es um die Verletzung eines Rechtes geht, soll nur noch derjenige sich äußern dürfen, der FÜR diese Verletzung eintritt, weil ihm dies bequemer und billiger erscheint, als den Bedürftigen beizustehen?
Redaktion benachrichtigen
#56   methusalix †   09:42:28 | Freitag, 23. Juni 2006
Fein Abu,
Zur Hilfe ist er zunächst in seinem persönlichen Umfeld (Familie, Freunde, Bekannte, Kollegen) und Betätigungsfeld aufgerufen.
das heisst Ihr ganzes hysterisches Gegeifer über angeblichen „Kindermord“ bezieht sich selbstverständlich auch nur auf Ihr persönliches Umfeld. Wie können Sie von anderen etwas verlangen, was Sie selbst nicht zu geben bereit sind Sie Heuchler.
Klar Pünktchen, dass Euch Frauenaufsehern das missfällt.
Pünktchen: abu, sehr richtig!
Das Totschlagargument, Du darfst aus … Gründen nicht mitreden, hat sich totgelaufen.
Allerdings verwendet Ihr selbst nur Totschlagargumente und auf einen groben Klotz gehört nun mal ein grober Keil.
Also hört auf mit dem Gejammer, sonder fangt an zu denken und zu fühlen!
Josef:
Bedenklich, bedenklich. Man könnte befürchten, dass – wenn denn z.B. Sterbehilfe legalisiert sein wird – Klagen gegen Verweigerung derselben geführt werden können, oder ?
Es steht Ihnen frei, gegen jeden Arzt zu klagen, der Ihnen eine gesetzlich zulässige Therapie verweigert. Der Arzt ist nach unserem Recht dran, ob er nun eine religiöse Ausrede erfindet oder nicht.
Bei uns passiert das, was in manchen Apotheken in den USA passiert -ein Rezept für ein Kontrazeptivum wird nicht eingelöst- auch genau ein mal. Am nächsten Tag ist der Apotheker seine Approbation los.
Immer noch keine Meldung zum Aufruf des Deus, finanzielle oder tatkräftige Verpflichtungen einzugehen. Heuchler!
Redaktion benachrichtigen
#55   Pünktchen   09:25:37 | Freitag, 23. Juni 2006
Das superkluge pünktchen *selbstlob*
hatte nie einen solchen Fehlschluß begangen, denn das bevölkerungspolitische Argument ist kein rechtsethisches, sondern ein reines Opportunitätsargument, das mehr oder weniger wünschbare Folgen einer möglicherw. erhöhten Generativität in Anschlag bringt.
Lächerlich gemacht hat sich hier jemand anderer, der Ihnen nahesteht, liebe afro: er hatte einen nicht begangenen naturalistischen Fehlschluß der Abtreibungsgegner angeprangert und anschließend selbst den naturalist. Fehlschluß, Abtreibung sei zulässig, weil sie die Zahl künftiger Arbeitsloser und Sozialhilfeempfänger reduzieren könne, als „wichtiges Vernunftargument“ begrüßt. Die Logik ist jedoch unbarmherzig und unparteiisch. Das haben Sie ja sicher schon selber erfahren, gell?
Redaktion benachrichtigen
#54   Josef   09:23:23 | Freitag, 23. Juni 2006
@nochmals Navon
Die Gesetzgebung ist in diesem Fall eindeutig ?
Dann geht es also nicht nur darum, dass unter gewissen Umständen straffrei abgetrieben werden darf, sondern dass die Abtreibung auch durchgesetzt werden muss – GEGEN die Ueberzeugung eines Arztes, unter Androhung der Schadenersatzpflicht ?
Bedenklich, bedenklich. Man könnte befürchten, dass – wenn denn z.B. Sterbehilfe legalisiert sein wird – Klagen gegen Verweigerung derselben geführt werden können, oder ?
Redaktion benachrichtigen
#53   aphrodite †   09:13:51 | Freitag, 23. Juni 2006
@ Pünktchen:
Die Frage der Generativität einer Bevölkerung ist eine soziologische und bevölkerungspolitische Frage. Aus ihr sind keine Normen abzuleiten, sondern höchstens hypothetische Ratschläge.
Mein Gott, das hätte ich nie gedacht – Pünktchen hat endlich gelernt, was ein Naturalistischer Fehlschluss ist! ?:)
Redaktion benachrichtigen
#52   Xixax   08:56:48 | Freitag, 23. Juni 2006
Klagen
Es ist eine Sache, wenn man erfährt, man erwartet ein schwerstbehindertes Kind, man wägt ab, und entscheidet schließlich, dass man dem Ganzen nicht gewachsen ist und treibt ab. Sicher keine gute Entscheidung in meinen Augen, aber dafür kann man niemanden verurteilen, ein behindertes Kind ist nunmal eine enorme Belastung (finanziell und auch psychisch).
Was ich trotzdem irgendwie heftig finde, ist dass die Eltern klagen, weil sie ihr Kind (da die Ärzte die Behinderung nicht rechtzeitig feststellten) kriegen mussten…und dafür Schmerzensgeld kassieren.
Finanzielle Unterstützung ist ja ansich was Gutes, aber so?
Das find ich doch irgendwie pervers.
Was ist mit den Menschen, die sich entscheiden, ihr Kind zur Welt zu bringen? Ich finde die sollten finanziell vermehrt unterstützt werden!
Redaktion benachrichtigen
#51   Pünktchen   08:50:47 | Freitag, 23. Juni 2006
abu, sehr richtig!
Das Totschlagargument, Du darfst aus … Gründen nicht mitreden, hat sich totgelaufen. Die Abtreibungsbefürworter wollen in einer rechtsethischen Debatte nur die zulassen, die ihrer Meinung sind. Ausschließen wollen sie:
1) Männer, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
2) Kirchenvertreter, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
3) Ärzte, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
4) Wiisenschaftler und Juristen, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen
5) Politiker, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen und:
6) Frauen, wenn sie nicht die Meinung der Abtreibungsbefürworter teilen.
Für sie alle gilt: Sie sollen in einer rechtsethischen Debatte nichts zu sagen haben, weil sie angeblich oder möglicherw. in ihrem persönlichen Einflußbereich niemandem beistehen!Wenn es um die Verletzung eines Rechtes geht, soll nur noch derjenige sich äußern dürfen, der für diese Verletzung eintritt, weil ihm dies bequemer und billiger erscheint, als den Bedürftigen beizustehen?
Redaktion benachrichtigen
#50   Navon   08:36:02 | Freitag, 23. Juni 2006
@ Abu
„Die Verantwortung eines Christen ist zunächst die, ob er selbst sich an Morden beteiligt oder Morde billigt.“
Genau so ist es, Du brauchst weder teilzunehmen, noch mußt Du dafür sein. Aber Du solltest auch einsehen, dass Deine Meinung nicht die einzig gültige ist, zumal die Gesetzgebung in dem Fall eindeutig ist.
Anbei: Wie heißt denn gleich der Gynäkologe, den Du befragt haben willst? Würd mir gerne aus direkter Quelle eine Bestätigung Deiner Behauptung holen, da Deine Behauptung meinen Erfahrungen zu Zivi-Zeiten in einer Klinik doch sehr widersprechen!
Und was genau hast Du als sogenannter „Christ“ nachweislich und explizit gegen Abtreibung getan außer in nem Forum zu schreiben? Wieviele Kinder hast Du persönlich gerettet?
N.
Redaktion benachrichtigen
#49   Tilman   06:26:39 | Freitag, 23. Juni 2006

Ohne weiteren Kommentar
Link zu einer Kurzfassung der Entscheidung wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1012951&Bac…,
Az. 1513/03 (Draon vs. France), 11810/03 (Maurice v. France). Den Komplett-Text konnte ich noch nicht finden.
!:)
Redaktion benachrichtigen
#48   Abu   05:46:13 | Freitag, 23. Juni 2006
Es ist durch Umfragen,
Gerichtsurteile, Schilderungen Betroffener eindeutig erwiesen, daß relativ geringfügige Risiken oder Abweichungen von den gesundheit-lichen Voraussetzungen des Embryo heute für sehr viele Menschen eine ausreichende Motivation darstellen, ein Kind auch im Spät-stadium abzutreiben. Wer sich dazu informieren möchte, enthält seriös belegtes Material in den Pro-Life-Magazinen. Mir persönlich hat ein Gynäkologe erzählt, daß selbst der geplante Erwerb eines Autos oder eine gebuchte Reise als Gründe genannt werden und daß seine Angebote zur Adoption nichts nützen!
Die Verantwortung eines Christen ist zunächst die, ob er selbst sich an Morden beteiligt oder Morde billigt. Zur Hilfe ist er zunächst in seinem persönlichen Umfeld (Familie, Freunde, Bekannte, Kollegen) und Betätigungsfeld aufgerufen. Jeder hat an seinem Platz, in seinem Bereich genug zu tun, er braucht sich nicht von Zynikern, Provokateuren und Kirchen-feinden beeindrucken zu lassen.
Redaktion benachrichtigen
#47   deusexmachina   00:41:09 | Freitag, 23. Juni 2006
@Gotthard – Meine Rede
Im Maulaffenfeilhalten sind hier einige ganz groß – und nur darin. Klingt doch auch großartig, all dieses prächtige Geseier von Moral und Lebensrecht und wasweißich was man da alles auftürmt, um nur ja irgendwie das Überleben eines Embryos als das das letzte Ziel darzustellen. Ist ja klar, man ist gegen Abtreibung, da überhöht man das Gegenteil so gnadenlos, bis – der eigenen Logik gemäß – jeder ein Hundsfott sein muss, der nicht der eigenen Meinung ist.
Dumm nur, dass die Überhöhung so uferlos ausartet, dass man ganz übersieht, wie wenig man selbst den so selbstgerecht gestellten Forderungen wird und werden kann.
Natürlich: Ich erwarte nicht, dass jedermann alles stehen und liegen lässt und auch das letzte Hemd opfert, um nur ja aus jeder befruchteten Eizelle einen Menschen werden zu lassen – aber die erwarten das, und diese Schwätzer kann man argumentativ locker am ausgestreckten Arm verhungern lassen, indem man sie ganz einfach auffordert, den eigenen Forderungen zu genügen – und hui!, wie sie da alle flitzen und um Ausreden nicht verlegen sind, warum sie da nun so gar nicht zuständig seien und überhaupt, das sei doch eine ganz andere Geschichte, also wirklich…
Alles nur dummes Geschwätz. Es geht überhaupt nicht um Kinder, um Leben, um Familie. Es geht einzig um die Durchsetzung der eigenen Meinung, sprich: Um Macht. Und das auf dem Rücken, pardon: dem Bauch junger Frauen.
Sowas Erbärmliches.
Redaktion benachrichtigen
#46   Gotthard   00:26:12 | Freitag, 23. Juni 2006
Lebensschutz
Haben die Artikel und die Diskussionen in diesem Forum eingentlich etwas mit konkretemLebensschutz zu tun?
Wie viele Abtreibungen sind durch Diskussionsbeiträge und Artikel hier verhindert worden?
Im Blick auf den Schutz ungeborenen Lebens ist das alles hier Windhauch …
Redaktion benachrichtigen
#45   Freitag   00:09:42 | Freitag, 23. Juni 2006
So so…
des Herrn Galens spinnerte Gedanken beachten wir mal nicht weiter, denn was ändern mehr Kinder an der derzeitigen Situation? Und bitteschön…die Annahme, dass uns eine islamische Republik in’s Haus steht, ist schlichtweg von nicht ganz gesunden Überlegungen herbeigezerrt!
Eine andere Überlegung aber…ihr stellt das, was ihr aus einem Buch mit dem Titel ‘Die Bibel’ herauslest über alle menschlichen Abwägungen. Als mögliche Mutter eines schwerstbehinderten Kindes würde ich abwägen wollen…auch zu meinem eigenen Wohl! Wer sagt, dass das schwerstbehindert Geborene nicht auch leidensfähig ist und wer hilft, wenn die, die dieses Kind geboren hat, dieses Leiden nicht mehr aushält, weil sie das was ihr Kind an Kraft braucht, nicht aufbringen kann. Aber unter euch sind einige lebensuntüchtige Grünschnäbel, die sehr schnell den Mund zu voll nehmen, ohne überhaupt zu wissen, um was es eigentlich geht.
Redaktion benachrichtigen
#44   methusalix †   23:50:11 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Keiner von den Moralaposteln hier
hat sich bis jetzt bereit erklärt seinen Nächsten (den potentiellen Eltern eines behinderten Kindes) finanziell oder durch tatkräftige Hilfe unter die Arme zu greifen.
Ich höre immer nur hysterisches Gegeifer und Gejammer über den schrecklichen Kindermord. Verhindern Sie ihn endlich. Wenn nicht, ist Ihnen die Konsequenz klar. Jedes weitere Bestehen auf Strafbewehrung von Schwangerschaftsabbrüchen ist von vornherein null und nichtig. So als hätten Sie es nicht gefordert.
Hallo Puer Peinlichkeit! Dass Sie die EU noch einmal treten müssen ist klar. Trotzdem bekommen Sie Ihre Grafschaft nicht zurück. Ist vorbei mit der Grafenherrlichkeit. Endgültig und unwiederbringlich.
Redaktion benachrichtigen
#43   Gotthard   23:35:04 | Donnerstag, 22. Juni 2006
@Graf
Das deutsche Volk stürbe nicht aus und eine türkisch-arabisch dominierte islamische Republik bliebe uns erspart.
Bevor das geschieht, bist Du tot… Dir bliebe also nichts erspart.
Redaktion benachrichtigen
#42   Aloah   22:33:35 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Navon
>>Welches Problem genau wäre behoben, wenn wir uns vermehren wie die Hasen?<<
…wie die hasen?
Das ist genau die einstellung und sprache der materialisten.
Ein materialist ist lügner und belogener in einer person. Er lügt sich selbst an, indem er sich mit seinem geist sagt, dass dieser geist ein produkt seines gehirns sei, das imstande ist sich durch sein produkt als produzent des erkennenden zu erkennen.
So ist es begreiflich, dass alle beweisführungen der materialisten sich gleichen wie ein kreis dem anderen, denn sie sind all von diesem zirkelschluss abgeleitete zirkelschlüsse.
Auch in ihrem glauben, nicht zu glauben, fühlen sie sich durch die LIEBE bedroht.
Aloah.
Redaktion benachrichtigen
#41   Graf von Galen   22:31:22 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Wider die gottlose EU
Eine Organisation, deren Gerichte Kinder zu eleminierenden Schadensfällen degradiert, ist verabscheuungswürdig. Deutschland solllte schnellstmöglich austreten, was jedoch bei den Flaschen, die hier leider regieren, nicht zu erwarten ist.
Zur Frage, was wäre gewonnen, wenn die Deutschen sich wieder vermehren ?
Das deutsche Volk stürbe nicht aus und eine türkisch-arabisch dominierte islamische Republik bliebe uns erspart.
Redaktion benachrichtigen
#40   Pünktchen   22:31:17 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Navon, Aloah
Entschuldigt, wenn ich mich einmische!
Die Frage der Generativität einer Bevölkerung ist eine soziologische und bevölkerungspolitische Frage. Aus ihr sind keine Normen abzuleiten, sondern höchstens hypothetische Ratschläge.
Das Lebensrecht als ein Resultat der Menschenwürdegarantie, die in mehreren europ. Verfassungen enthalten ist, leitet sich aus normativen Positionen ab, die auf empirische Sachverhalte bezogen sind. Bejaht man eine Menschenwürde für jedes menschliche Lebewesen, weil es qua Existenz – zumindest potentiell – zur Gemeinschaft der Rechtssubjekte und moralisch sich selbst bestimmenden Vernunftwesen gehört, dann folgt daraus kategorisch das Recht auf Leben.
Redaktion benachrichtigen
#39   Aloah   22:21:24 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Regina 1961: Behinderte sind kein Schaden
Liebe Regina, ein großes Dankeschön für ihr Zeugnis.
Darf Ihnen und ihren Lieben Gottes Segen wünschen und sie sollen wissen, dass sie von vielen Familien und Einzelpersonen auch im Gebet mitgetragen werden.
Gott segne Sie.
Redaktion benachrichtigen
#38   Navon   22:17:46 | Donnerstag, 22. Juni 2006
@ aloha
Und welches, oh Weißheit mit dem Löffel fressender – unserer momentanen sozialen oder sozialökologischen (was immer das sein mag) Probleme wird verschwinden, wenn wir uns wieder ungezügelt vermehren? Die Rente? Die beruht auf einem Schneeball-Prinzip und kann sich auch bei maximalem Kinderkriegen nicht wieder einpegeln. Das Problem würde nur um ein paar Jahre verschoben!
Also Butter bei die Fische! Welches Problem genau wäre behoben, wenn wir uns vermehren wie die Hasen?
N.
Redaktion benachrichtigen
#37   Aloah   22:11:34 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Navon
>>Lächerlich ist es, zu behaupten, dass Deutschland bei >80 Mio. Einwohnern ausstirbt!<<
Halbwahrheiten erzähler, lies genau was ich geschrieben habe. Nirgends steht etwas vom aussterben, oder?
Nur die probleme, sozialer natur oder sozioökologisch usw. die der demografische niedergang mit sich bringt und der rette sich wer kann mentalität wird sich in einer atemberaubenden geschwindigkeit versteigen wie die schuldenuhr vom bund der steuerzahler.
Redaktion benachrichtigen
#36   Regina 1961   22:07:40 | Donnerstag, 22. Juni 2006
Behinderte sind kein Schaden
Liebe Leute, ich lese hier eure Kommentare und mit sträuben sich nicht nur die Nackenhaare. Ihr habt alle keine Ahnung von behinderten Menschen.
Ich bin selbst Mutter von 2 Kindern, die auf unterschiedlich schwere Art und Weise geistig behindert sind. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen zu lassen, haben es aber nicht getan, weil für uns das Leben unserer Kinder unantastbar ist, weil es von Gott gegeben ist. Wir haben sogar noch die Frechheit besessen, ein 3. Kind in die Welt zu setzen. Und stellt euch vor, auch hier haben wir keine Fruchtwasseruntersuchung vornehmen lassen (sehr zum Leidwesen der Ärzte…) und dieser kleine Kerl ist volkommen gesund.
Und jetzt der Schocker: Seit 3 Jahren weiß ich, daß ich an einer Erbkrankheit leide, die mit Sicherheit zur Erblindung führen wird. Aber ich habe 41 Jahre ein herrliches Leben geführt. Und auch trotz der großen Sehbehinderung führe ich ein glückliches und ausgefülltes Leben. Und durch unsere Familie führen auch unsere Kinder ein, denke und hoffe ich jedenfalls, glückliches Leben. Mit Behinderung. Herzliche Grüße
Regina 1961
Redaktion benachrichtigen
Es wurden 2 Lesermeinungen von der Redaktion entfernt
«   ‹   1   2      »
Weiterlesen:
EUWo das EU-Parlament den Feind ortet EUEU-Parlament im Dienst der Homo-Propaganda EUVon wem läßt sich die Europäische Union beraten? EUSehr geehrte Frau Baronin EUSchlecht kaschierter EU-Antikatholizismus EUDie geheime Botschaft der Europa-Flagge EUEntschuldige Dich, Carla! EUDer Europarat warnt vor der Religion – besonders der katholischen EUChristenclub? EUDurch und durch heidnisch EUChristliches Erbe – Islamische Zukunft EUDie gottlose EU-Verfassung wurde abgelehnt EUOhne Gott geht Europa zum Teufel EUEine Verschwörungstheorie EULaßt uns Kathedralen bauen!
RSS Feed  •  News Ticker  •  Kontakt  •  Impressum
© CC-BY-NC-SA 2012 kreuz.net