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Bernhard Wilden ist den chinesischen Wauwaus unangenehm geworden, weil er in engem Kontakt mit den „Hauskirchen“
stand und vor allem weil er aus seiner Gegnerschaft gegen die chinesische Ein-Kind-Politik, die tatsächlich
weitgehend eine Zwangsabtreibungspolitik ist, keinen Hehl gemacht hat. Er ist damit stricto sensu ein
katholischer Martyrer. Die widerwärtigen Geschmacklosigkeiten von Pascal123 und Kaminfeger richten sich
selbst.
#23: „Niemand darf wegen seiner Religion, Sexualität etc. benachteiligt werden.“ Wo soll denn dieser
Unsinn stehen? #22: „mit Mohammed-Karikaturen… Wilden schürt den Hass auf Muslime“ Um auch diesen Unsinn
zu erkennen, ersetze man nur „mit Hitler-Karikaturen schürt XY den Hass auf National-Sozialisten“ – eine
Handlung, die man im im linken Spektrum durchgehend für lobenswert hält. „Fräulein Wilden hat keine
romtreue Einstellung“ Frau – nicht Fräulein – Wilden ist die Mutter Bernhard Wildens, eines katholischen
Martyrers.
Wenn man einmal annimmt, daß das palästinensische Aramäisch, das Jesus Christus wohl im Abendmahlssahl
gesprochen haben dürfte, mit dem christlichen Aramäischen (oder Syrischen) in den Wandlungsworten der
verschiedenen syrischen Kirchen mehr oder weniger übereinstimmt, so lauten die entscheidenden Worte:
„alle“, „euch“ und „für viele“ im Syrischen „kull-khōn“ bzw. „sagiye“. – „kull-kōn“ heißt wörtlich
„ihr alle“ oder „euch alle“. Die Partikel „kull“, „alle“ kann bei Bezug auf Personen nicht ohne Beifügungen
wie „ihr alle“ oder „alle Menschen“ verwendet werden. – Das Adjektiv „sagiye“ heißt soviel wie „Sonstige,
die Sonstigen“ ausgehend von der Stammbedeutung „darüber hinaus gehend“. Damit ist der Sinn der Worte
Jesu Christi klar: Er fordert seine Jünger im Abendmahlssahl auf: „Trinket (ihr) alle davon“, und erklärt
dazu, daß sein Blut vergossen wird „für euch (alle) und darüber hinaus“. Er macht also klar, daß sein
Opfer „darüber hinaus“, also nicht auf die Jünger oder sonstwie beschränkt gemeint ist. Aber von einem
allgemeinen Heilsoptimismus nach Art von Origines ist keine Rede. Das stünde ja auch in krassem Gegensatz
zu dem in den Evangelien vorhergehenden Bericht vom Weggang des Judas. Also: Papst Benedikt hat völlig
recht, wenn er auf einer korrekten deutschen Übersetzung besteht.
„Unterstützt wurde das jungtürkische Regime von seinem deutschen Waffenbruder. Deutsch-protestantische
Diplomaten breiteten einen Mantel des Schweigens über die vor ihren Augen begangenen Massaker … aus.“
Beide Behauptungen sind falsch. Von einer „Unterstützung“ des Völkermords durch das Deutsche Reich kann
keine Rede sein. Daß die Reichsregierung auf den Bundesgenossen verzichten und seine Stabsoffiziere aus
der türkischen Armee zurückrufen sollte, konnte man nicht ernsthaft erwarten. Das wäre so, als hätte
man von Churchill und Roosevelt die Kündigung des Bündnisses mit Stalin erwartet. Die „deutsch-protestantische
Diplomaten“ breiteten auch mitnichten einen Mantel des Schweigens aus. Ganz im Gegenteil sind die Berichte
der deutschen und österreichischen Diplomaten aus der Türkei bis heute die verläßlichsten Quellen
über die Durchführung des Genozids. Selbst die Reichsregierung, die selbstverständlich nicht daran
interessiert war, das für sie äußerst peinliche Treiben ihres Verbündeten bekannt werden zu lassen,
breitete keinen „Mantel des Schweigens“ aus. Im Gegenteil, als Johannes Lepsius (Franz Werfel: „der Engel
des armenischen Volks“) seinen „Bericht über die Lage des armenischen Volks in der Türkei“ 1916 veröffentlichte,
wartete die Reichsregierung mit dem Vollzug der zugunsten der Türkei verhängten Beschlagnahme, bis er
an die Reichstagsabgeordneten und die Redaktionen bedeutender Zeitungen versendet war. Man kann die Bußfertigkeit
auch übertreiben.
„Der Salafismus ist eine Richtung im Islam, die besonders in Saudi Arabien – einem eisernen Verbündeten
des dekadenten Westens – vertreten wird.“ Und zum Beispiel auch in Qatar, das mit seinen ungeheuren Geldmitteln
den Krieg in Libyen finanziert hat usw.
„Schüler in der evangelischen Friedenskirche von Ludwigsburg [haben] die Verse eins bis drei der ersten
Sure des Koran auf Arabisch gesungen“ Das ist nicht ohne Ironie. Bei der ersten Sure des Korans, der Fatiha,
handelt es sich ursprünglich um ein (vorislamisches) christliches Gebet, das im Zuge der Koranredaktion
in den Koran aufgenommen wurde.
@52, 53 Hier schwadronieren zwei Blinde von der Farbe. Wer wie ich Hw. Don Reto das Glück hatte kennenzulernen,
wird es als eine Ehre ansehen, ihn zum Freund zu haben. Wer es anders sehen möchte, kann ja versuchen,
„catholic“s Golem „Kirche nach dem 2. Vatikanums“ Leben einzuhauchen.
#28 Haben Sie vielleicht eine Idee, auf welchen Kanon des Kirchenrechts man einen „Hinauswurf“ von Bischof
Williamson stützen könnte? § 130 des deutschen StGB tut es sicher nicht.
@clarissa colonia Ihre Rechtsansicht „Eine – wenngleich – begrenzte, aber tatbestandlich hinreichende
Öffentlichkeit war schon gegeben, als die betreffenden Äußerungen in Zaitzkofen audivisuell von anwesenden
Personen aufgezeichnet worden sind“ erscheint mir abenteuerlich. Sie würde ja bedeuten, daß Öffentlichkeit
zum Beispiel auch dann hergestellt ist, wenn beim kleinen Familienfest (unter 6 Personen) jemand filmt.
Das kann doch wohl nicht wahr sein! Oder wie meinen?
„In Deutschland sind die Staatsanwälte nach Angaben von Ulfkotte ‘weisungsabhängig’.“ Das ist allerdings
nicht nur „nach Angaben von Ulfkotte“ so. Das ist Gesetzeslage. Sie sind von Weisungen der Landesjustizminister
abhängig.
Dieser Beitrag von kreuz.net erinnert wieder daran: Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich (und die inzwischen verflossene „DDR“) sind die ersten von allen historischen deutschen Staaten, in denen das Lebensrecht von unschuldigen Menschen – und zwar der denkbar wehrlosesten – von Gesetzes wegen in die Verfügung Dritter gestellt wurde.
Amanda52, nachdem Ihnen kein Argument mehr einfällt, die derzeitige – wie auch das spanische Verfassungsgericht
richtig geurteilt hat – Beseitigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, und zwar grundgesetzwidrig
nicht durch ein allgemeines, sondern durch ein Sondergesetz, zu verteidigen, suchen Sie Zuflucht zu einer
Flegelei. Nun, ja, das überrascht nicht.
Die Lächerlichkeit des oben stehenden Beitrags über die islamische Toleranz ergibt sich schon aus dem
islamischen Recht – wenn man denn geruhte, es zur Kenntnis zu nehmen (z.B. hier: www.christoph-heger.de/…Druckfassung_neu.pdf).
Daß es sich bei diesem „Recht“ nicht „Schnee von gestern“ handelt, zeigt neben vielem anderen dieser
Bericht – nicht aus Pakistan, sondern – aus Indien: www.opendoors-de.org/…12/januar/27012012in/
„Eine ‘langjährige Haftstrafe hat m.W. nur Horst Mahler bekommen. Und das war nur angebracht.“ Erstens
ist Ihr Wissen offenbar zu begrenzt. Es wären durchaus weitere Beispiele zu nennen. Zweitens, und viel
wichtiger: Sie finden also die Strafbarkeit falscher Behauptungen an sich, also Inquisition, für „angebracht“ –
wenigstens solange nicht gefoltert und verbrannt wird? Da darf ich Sie an das Urteil des spanischen Verfassungsgerichtshofs
erinnern, der vor wenigen Jahren das entsprechende Inquisitionsgesetz der sozialistischen Regierung gekippt
hat, und zwar mit der zutreffenden Begründung: Die Rechtfertigung von Verbrechen kann (und soll) strafbar
sein, bloßes Leugnen ist von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt. Im übrigen ist es allgemein
bekannt, daß in modernen Zeiten, und zwar gerade unter „fortschrittlichen“ Herrschaften, um Größenordnungen
mehr Menschen wegen unerwünschter Meinungsäußerung gefoltert und verbrannt wurden als unter allen frühneuzeitlichen
Inquisition von Spanien bis England zusammen. So bekannt, daß sich dazu alles weitere erübrigt.
Blackmore ist wieder etwas schwer von Begriff. So findet bei ihm Inquisition, also Strafbarkeit falscher
Behauptungen an sich, erst statt, wenn der Delinquent „verbrannt und gefoltert“ (komische Reihenfolge!)
wird. Langjährige Haftstrafen, wie sie sonst bei Kapitalverbrechen verhängt werden (können), hält
er offenbar nicht für einen Verstoß gegen die Freiheit der Meinungsäußerung. Im übrigen dürfte die
Zahl der Menschen, die wegen „unpassender“ Äußerungen gefoltert und verbrannt wurden, in modernen Zeiten
um einige Größenordnungen höher sein, als in Zeiten der frühneuzeitlichen Inquisitionen von Spanien
bis England.
„Wie wäre es mit einem Gedenktag der Opfer der Inquisition?“ Das geht nicht, Atica123. Das würde zu
sehr an die heutige Inquisition denken lassen. Sie verstehen: Gestern Strafbarkeit falscher theologischer
Behauptungen, heute Strafbarkeit falscher historischer Behauptungen.
@valen-tin Da Sie offenbar Schwierigkeiten haben, meine an sich klaren Aussagen zu verstehen (womöglich
weil Sie die in Anführungszeichen gesetzten Zitate nicht zuordnen können), obwohl Sie sich nicht zu
den „einfachen Geistern“ zählen, hier nur ganz kurz: Meine „Meinung“, in welcher Sprache die kanonischen
Evangelien (der Ausdruck „zugelassen“ ist läppisch) ursprünglich geschrieben worden sind, ist unerheblich.
Die Frage wird meiner Kenntnis nach mehrheitlich so beantwortet: Griechisch, wobei beim Matthäusevangelium
auch Aramäisch erwogen wird. Eine Minderheit vermutet oder behauptet: Aramäisch (womöglich mit Ausnahme
des Johannes-Evangeliums). Wie dem auch sei – es ist für die Frage „für alle“ statt „für viele“ unerheblich.
„Nur, leider, gibt es katholische Kirchen, die sogar ohne Einsetzungsbericht und Wandlungsworte gültig
den Leib und das Blut des Herrn spenden …“ „Kirchen“ im Plural wäre auf jeden Fall eine Übertreibung.
Und ob die Aussage in dem einen indischen Fall zutrifft, ist bekanntlich sehr umstritten. Und die Insinuation
„automagisch“ ist auf jeden Fall „unter aller Kanone“.
czerkus glaubt „zu verstehen, was die frühe überlieferung (evangelien) mit ihren berichten geglaubt
haben mag“. Und das soll dann gegen den Wortlaut der Evangelien sein? Merkwürdigerweise findet sich „für
alle“ in keinem Evangelium und in keiner der frühen Liturgien. Sollten die alle unfähig gewesen sein,
das klar auszudrücken, was czerkus glaubt zu verstehen? Man könnte die Angelegenheit ja auf sich beruhen
lassen – wenn es nicht ein ernstes Problem gäbe: Nachdem die These oder auch ängstliche Vermutung aufgekommen
ist, das Meßopfer käme mit diesen verschlimmbesserten Wandlungsworten nicht zustande, wäre es die verdammte
Pflicht und Schuldigkeit der Bischöfe, jedem Zweifel unter den Gläubigen dadurch zuvorzukommen, daß
sie diese 1960er-Jahre-Verschlimmbesserung entsprechend dem Verlangen des Heiligen Stuhls wieder dahin
tun, wo sie hingehört: in den Papierkorb.
Es braucht hier nicht viel gelehrten Gallimathias. Gleichgültig, ob man „viele“ für „einschließend“
oder „ausschließend“ verstehen möchte (welch letzteres nicht logisch zwingend ist) – es ist einfach
eine Unverfrorenheit, die Worte Jesu Christi nachzubessern. Da hilft auch kein Ausweichen auf vermutetes
original Palästinensisch-Aramäisch. Auch die Gehirnwindungen der Aramäisch-Sprechenden waren nicht
so viel anders als die anderer Menschen, so daß sie nicht hätten zwischen „alle“ und „viele“ unterscheiden
können.
Auch als theologisch wenig Gebildeter darf ich mir vielleicht folgende Überlegungen erlauben: 1. Ich
erinnere mich sehr gut, daß „das Konzil“ mit der Bemerkung Papst Johannes’ XXIII. eine gute Presse bekam,
nämlich daß dieses Konzil den Gläubigen „keine neuen Lasten auflegen“ wolle – mit anderen Worten: kein
neues Dogma verkünden wolle. Kann man wollen und zugleich nicht wollen? 2. Tatsächlich hat dieses Konzil
darauf verzichtet, seine Lehren mit dem – zumindest früher – üblichen Anathem gegen Widersprechende
zu bekräftigen. Kirchenstrafrechtliche Folgerungen können also aus „dem Konzil“ nicht gezogen werden.
3. Was das wohl hauptsächlich streitige Thema der sog. Religionsfreiheit angeht, so sehe ich da kein
Problem. Da das Konzil nicht erklärt hat und es auch gar nicht möglich ist, zu erklären, was – in diesem
Zusammenhang – alles eine „Religion“ ist, die dieses ungeheure Privileg der Freiheit vor staatlicher Einschränkung
haben soll, ist diese Lehre des jüngsten Konzils logisch leer, eine „Leere“ – der man ohne Verletzung
der Logik gleichzeitig zustimmen und nicht zustimmen kann.
Das ist doch ein déjà vu! 1967 wurden im Norden Nigerias 30.000 Christen ermordet; andere flohen in
den Süden Nigerias – Auslöser für Unabhängigkeitserklärung von Ostnigeria unter dem Namen Biafra.
Mit aktiver Unterstützung der britischen Regierung unter dem zwielichtigen Labour-Politiker Harold Wilson
konnte die nigerianische Zentralregierung Biafra Jahre später wieder „heim ins Reich“ holen. Nach jahrelangem
Beschweigen der Metzeleien und der verhängten Hungerblockade über Biafra in der deutschen Presse gelang
es einer kleinen schweizerischen Presseagentur, die Mediensperre für kurze Zeit zu durchbrechen. In ihr
prägte sich der deutschen Öffentlichkeit das Bild des verhungernden „Biafra-Kindes“ ein, und die Spendenbereitschaft
der Deutschen war riesig – ebenso wie ihre Wut über das Geschehen. Es ist bemerkenswert, daß seinerzeit
das ganze konzilsjubelnde linkskatholische Establishment mitsamt Herder-Verlag und missio, Aachen, davon
keine Kenntnis zu nehmen geruhte bzw. mit neuer „Ausgewogenheit“ verharmloste.
„Die Schafherden gehörten Großgrundbesitzern und sind von rechtlosen besitzlosen Hirten gehütet worden.“
Woher will man wissen, daß die Hirten Sklaven gewesen sind? „Lukas betont bewußt diese gesellschaftlich
fast soziale ausgegrenzte Gruppe.“ Inwiefern tut er das? Ich lese nur von „Hirten auf dem Feld“. „Für
sie ist der Messias geboren. Jesus, ein Messias der Armen und Rechtlosen.“ Das ist sozialromantische „neue
Theologie“. Tatsächlich ist der Messias Jesus zur Sühne für die Sünden aller Menschen ein Mensch geworden.
Schönes neues Jahr allerseits! Christoph Heger
Der Kommentar von J.W.v.Goethe „Vielleicht sollte man sich im Zshg. mit dem Vorgehen der Türken gegen
die christlichen Armenier auch mal die Frage stellen, wo damals die röm.-kath. Kirche ihre Stimme erhoben
hat! Wo waren denn damals diejenigen Katholiken, die gegen diesen Völkermord auf die Straßen gegangen
sind? Aber die hatten ja damals ihre Liturgie noch, …“ ist an – nicht mit Unwissen zu rechtfertigender –
Schäbigkeit nicht zu übertreffen. Tatsächlich haben – trotz der äußerst ungünstigen Bedingungen
im Krieg – die Kirchen und auch viele einzelne Christen nicht nur „ihre Stimme erhoben“, sondern auch
aktive Hilfe geleistet. Der Bezug auf die Treue zur überlieferten Liturgie krönt diese Schäbigkeit
noch mit Albernheit. MfG Christoph Heger
Ja, und das ewige Licht leuchte ihm! Wenn es nicht so zynisch wäre, könnte man sich schief lachen über
die offensichtliche Sprachregelung der öffentlich-rechtlichen, aber auch anderer Medien: Die Wörter
„Mord“, „Ermordung“ usw. werden auf das peinlichste vermieden. MfG Christoph Heger
@ Michael van Laack Es freut mich, daß Sie zumindest implizit die Grundgesetzwidrigkeit des § 130 StGB
Absatz 3 f. anerkennen. Die von Ihnen als Abhilfe ins Auge gefaßte Aufnahme weiterer Meinungsdelikte
würde ich dagegen für eine katastrophale Fehlentwicklung ansehen. Ihre Frage: „Warum relativiert ein
römisch-katholischer Bischof die Massentötung von Menschen?“ halte ich – Verzeihung – für Unsinn. Ein
Verbrechen ist immer absolut ein Verbrechen, nie relativ. Es kann überhaupt nicht „relativiert“ werden.
Daß Williamson als britischer Staatsbürger wenig Neigung hat, sich deutschen Maukorbgesetzen zu unterwerfen,
und sich Zweifel an der Anzahl der Opfer des Verbrechens und vielleicht auch an der Ausführung des Verbrechens
erlaubt, rechtfertigt nicht die stattfindende Aufregung. Deren eigentlicher Zweck ist auch ganz offenbar
die Verbellung der Priesterbruderschaft St. Pius X. MfG Christoph Heger
„Meinungsfreiheit“ Das kommt mir mir doch irgendwie bekannt vor, was der SPIEGEL da so vorturnt. Meinungsfreiheit
heißt nach „liberalem“ Verständnis: „Jeder hat das Recht, meine ‘liberale’ Meinung zu äußern.“ MfG
Christoph Heger
@JWvGoethe: Leiden Sie an Wahrnehmungsstörung? Erstens umfaßt die „Blut,-Homo- und Abtreibungspartei“,
wie jemand anderes die CDU bezeichnet hat, keineswegs „Millionen deutscher unbescholtener Bürger“, wie
Sie wähnen. Zweitens hat diese Bezeichnung einen klaren Bezug zu dem politischen Handeln dieser Partei,
während „Gesindel“ lediglich eine Verbalinjurie ist, deren Anwendung auf unbescholtene Bürger, die für
die Freiheit der Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit, gegen die Anmaßungen der „political correctness“
demonstrieren, Personen Ihres Charakters bedauerlicherweise gefällt. MfG Christoph Heger
Hier bezeichnete soeben ein notorischer Schönredner einer verbrecherischen Polit“religion“ unbescholtene
Bürger als „Gesindel“. Diese Verbalinjurie fällt auf ihn zurück. Im übrigen kann derselbe offenbar
nicht einmal richtig zählen, sondern verläßt sich in seiner selbstgewählten Beschränktheit auf den
bekannten „Qualitätsjournalismus“ aus dem Hause DuMont. Wer sich selbst ein Urteil bilden möchte, kann
das mit diesem Video www.pro-nrw.net/?p=5150 tun oder auch auf den hier unter dem hübschen Titel „Betrug:
Meurers Weihwasser ohne Wirkung www.pi-news.net/…hwasser-ohne-wirkung/“ verlinkten Video nachzählen.
MfG Christoph Heger
Amnestiegesetz der Regierung Brandt Ein Augenschmaus: Frau Bartscherer vom Katholikenausschuß Köln gemeinsam
„gegen Rechts“ mit Jörg Detjen: www.ksta.de/…/1304632873534.shtml Köstlich! Es ist immer wieder angebracht
daran zu erinnern, daß die Regierung Brandt seinerzeit ein Amnestiegesetz durchboxte, das Straftaten
im Zusammenhang mit den „68er Unruhen“ bis hinauf zu schwerer Körperverletzung von der Strafverfolgung
freistellte. Der Grund war einfach: Die Kommunisten usw., die man in die SPD zu ziehen hoffte, sollten
nicht mit dem Makel einer Verurteilung die SPD belasten. MfG Christoph Heger
Lieber Kraut, ein Aspekt der Verblödung, die das herrschendes Parteienkartell unserem Volk aufdrängt,
ist die Unterscheidung von „Islam“ und „Islamismus“. Dazu schaue man sich – wenn man Englisch versteht
oder Französisch lesen kann – dieses Video „Der Islam ist das Problem www.youtube.com/watch?v=RFN8ahYN1b0&…“
mit der mutigen Syrerin Wafa Sultan an. MfG Christoph Heger
Ein schlechter Witz Abu behauptet, wäre Kraut für Familie Gerechtigkeit Wahrheit , dann wäre er bei
den Muslimen. Das mag für viele ordentliche Muslime zutreffen, die in der Regel vom Islam so viel verstehen,
wie die Kuh vom Sonntag und sich so einen natürlichen Anstand bewahrt haben. Für den Islam, nämlich
das islamische Recht, trifft das nicht zu. So hat es sich sogar hierzulande allmählich herumgesprochen,
daß es nach diesem „Recht“, unter Umständen erlaubt oder sogar geboten ist zu lügen. Dafür hat der
von den schiitischen Muslimen geprägte Ausdruck „taqiyya“ traurige Berühmtheit erlangt. Mit der Gerechtigkeit
ist es auch nicht weit her. Denn zwar gilt z.B. für Mord im allgemeinen das „Recht“ der Wiedervergeltung,
aber nicht, wenn der Mörder ein Muslim, der Ermordete ein Nicht-Muslim ist. Auch nicht, wenn Eltern ihr
Kind umbringen (Stichwort: Ehrenmord!) usw. Und von „Familie“ im islamischen Recht zu sprechen, ist ein
schlechter Witz: Vier Frauen, beliebig viele Sklavinnen-Konkubinen, Verheiratung von 9jährigen Mädchen,
Entlassung von Frauen nach Laune des Mannes usw. usw. MfG Christoph Heger
Mit der deutschen Semantik auf Kriegsfuß Pascal123 versucht sich in Rabulistik: Herr Heger nur weil man
etwas nicht duldet zieht das nicht eine Straftat nach sich. Ich dulde auch keine Rechten in Köln!! Da
ist er allerdings auf Kriegsfuß mit der Semantik des deutschen „nicht dulden“. Selbst die Kölner Staatsanwaltschaft
konnte sich dem nicht mehr entziehen, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Kölner Oberbürgermeister
Roters (SPD) unter dem Aktenzeichen 121 Js 219/11 einzuleiten. Wer ankündigt, eine Versammlung „nicht
dulden“ zu wollen, macht sich eben strafbar nach § 21 des Versammlungsgesetzes („Versammlungssprengung“).
MfG Christoph Heger
@Amanda52: Ankündigung einer Straftat Die Gegendemonstranten nehmen genau die Rechte wahr, die Ihren
PROs auch zugestanden werden. Das ist falsch. In dem von Herrn Detjen (!) verfaßten und von Andreas Kossiski,
DGB, verantworteten und in der Kirche St. Heribert ausgelegten Flugblatt unter dem Titel „Wir stellen
uns quer“ heißt es wörtlich: „Wir dulden keinen Marsch der Rechten in die Innenstadt.“ Das ist die Ankündigung
einer erheblichen Straftat. Zu deren „Unterstützerinnen und Unterstützern“ gehört ausweislich des Flugblatts
der „Katholikenausschuss Köln“ (mir unbekannter Legitimation) und faktisch auch der Leiter des Pfarrbezirks
Deutz/Poll, Hw. Pfarrer Jürgen Dreher. MfG Christoph Heger
À la bonheur, ihr lieben Neugläubigen die Prolos von Pro.Köln Der Esprit von Gotthards Beiträgen ist
voll auf der Höhe seines (mangelnden) menschlichen Anstands. Und Abu hat zwar nichts zu sagen, aber selbst
das kann er nicht in geordneter Gedankenführung mitteilen. Seine gespielte Entrüstung über meinen geschätzten
Parteifreund Michael Gabel ist nicht ohne unfreiwillige Komik: Gerade die Stadt Köln sonnt sich in dem
zweifelhaften Ruf, besonders frei von aller „Homophobie“ zu sein, und gibt neuerdings – pleite wie sie
ist – ihren Bediensteten in homosexueller Partnerschaft „Familienzulage“. Im übrigen war es meiner Parteifreundin
Regina Wilden zu verdanken, daß Kardinal Meisner seinerzeit einen „Gottesdienst“ zur Feier des „Christopher
Street Days“ unterbunden hat. Das hält den notorischen Pfarrer Franz Meurer nicht ab, am Samstag in der
Deutzer St-Heribert-Kirche eine Posse von „Gottesdienst“ abzuziehen, wo dann Grünen-Kreisvorstandsmitglied
Katia Trompeter mit Fahnen und Transparent auf die wartet, die der Pro-Bewegung ihr Demonstrationsrecht
streitig machen wollen. À la bonheur, ihr lieben Neugläubigen und eure Helfershelfer!
Jet för ze laache Für des Kölschen nicht Mächtige: Etwas zum Lachen Zum Beispiel: Hier www.domradio.tv/videothek/6370
spricht ein Caritas-Vorstand für die katholische Kirche in Köln und exkommuniziert Mitglieder/Anhänger
der Pro-Bewegung. Ich dachte bisher, das könne bestenfalls der Erzbischof von Köln in seinem Sprengel.
MfG Christoph Heger
Ich danke Abu für seine (wohl unfreiwillige) Werbung für die Demonstration der Pro-Bewegung „Marsch
für die Freiheit“ am Samstag, 7. Mai 2011 in Köln. Mehr dazu hier www.pro-nrw.net/?p=5127. Wie notwendig
eine solche Demonstration inzwischen geworden ist, nämlich für die Bewahrung der vom Grundgesetz verheißenen
(und eben nicht „garantierten“) Freiheiten, dürfte nicht zuletzt in der Affäre Thilo Sarrazin klar geworden
sein. In diesem Falle hat glücklicherweise der massive Widerspruch aus der Allgemeinbevölkerung den
anfänglichen Versuch der Blockwarte der „political correctness“ vereitelt, den Autor von „Deutschland
schafft sich ab“ zur Unperson und Objekt des Hasses zu machen. MfG Christoph Heger
Nicht nur in Wittlich Diese Kumpanei mit Linken, der Antifa und Ähnlichen, die sich gegebenenfalls von
der Achtung des Rechts dispensiert fühlen, ist auch zum Beispiel beim „Diözesan-Katholikenausschuß“
in Köln zu beobachten. Nun, der Krug geht so lange zum Brunnen, … MfG Christoph Heger
@Ernst von Zwiefalten: „‘almah“, „betulah“ Für Jes. hat Ihre Argumentation deshalb keinen Belang. Betreffend
Jesajas und insbesondere Is. 7:14 habe ich auch nicht eine Differenz des masoretischen Textes und der
LXX behauptet. Ich bin ja im Gegenteil auf die „‘almah“ des MT eingegangen. Nach Konsultation meines Gesenius
und Lilienfeld (Även -Shoshan) kann ich Diamant und Nichtsnutz nur zustimmen. Der Lilienfeld ist mir
im Augenblick nicht erreichbar, wohl aber Gesenius und der viel ausführlichere und sorgfältige Julius
Fürst, Hebräisches und Chaldäisches Handwörterbuch, Leipzig 1863. Es ist mir unerfindlich, wie man
den dort angegebenenen Belegstellen entnehmen will, daß „‘almah“ etwas anderes als eine „Jungfrau“ sein
soll, bzw. vermeiden kann zu erkennen, daß „betulah“ auch schon mal eine „Witwe“ sein kann. @ Vorwärts
Wer bitte hat die Übersetzung „Junge Frau“ widerlegt. Ich bitte um Literaturbelege. Besser als alle Literaturbelege
sind die Original-Belegstellen des AT selber. MfG Christoph Heger
@Nixnutz u.a.: „‘almah“ und „betulah“ „‘almah“ wird außer bei Jes 7,14 nur noch 6 mal im AT verwendet,
und zwar in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen. Das ist eine sehr schmale Basis für Ihre These, daß
„‘almah“ eine Jungfrau und nichts anderes sei. Wieso das denn? An allen 7 Stellen bedeutet es „Jungfrau“,
an keiner einzigen „geschlechtlich erfahrene Frau“. Hier gibt es keine Grundlage für die Behauptung „‘almah“
bedeute etwas anderes als „Jungfrau“. „betulah“ kommt dagegen 50 mal vor und hier findet man auch die
Rechtstexte, wo es um Straftaten an oder mit Jungfrauen geht. 50mal, tatsächlich? Ich finde im Augenblick
nur ein halbes Dutzend. Darunter Joel 1:8, wo die Klage einer „betulah“ zum Vergleich herangezogen wird,
„die um den Gatten ihrer Jugend klagt“ – also wohl kaum die Klage einer Jungfrau. Es hat schon seinen
Grund, weshalb die Wörterbücher darauf hinweisen, daß eine „‘almah“ nicht zwingend eine Jungfrau ist.
So? Welche Wörterbücher tun das denn? Sind diese Wörterbücher klüger als die jüdischen Übersetzer
der Septuaginta, die vor jeder christlich-jüdischen Polemik „‘almah“ in Jes 7:14 schlicht mit „parthénos“,
also dem griechischen Wort für „Jungfrau“ übersetzten? MfG Christoph Heger
LXX und TM Umso mehr, als die Septuaginta auf einer älteren hebräischen Vorlage beruht, als der uns
heute geläufige masoretische Text, … Sehr richtig, Lycobates! MfG Christoph Heger
Eine „‘almah“ ist eine Jungfrau Das ist nun eine alte Geschichte, in der sich schon der hl. Hieronymus
mit einem jüdischen Apologeten gestritten hat. Entgegen der nun bedauerlicherweise von der US-Bischofskonferenz
übernommenen und auch hier vertretenen Meinung ist die philologische Situation klar. An keiner Stelle
des AT wird das hebräische Wort „‘almah“ im Sinne einer geschlechtlich erfahrenen Frau verwendet, vielmehr
ausschließlich im Sinne von „Mädchen vor der ersten Begegnung mit dem Mann“, also präzise das, was
wir auch mit „Jungfrau“ ausdrücken. Die (jüdischen) Übersetzer des Isaias-Buches hatten also völlig
recht, auch in Is 7:14 „‘almah“ mit „parthénos“ zu übersetzen, dem griechischen Wort für Jungfrau.
Das vom Aramäischen ins Hebräische übernommene Wort „betulah“ wird dagegen im AT gelegentlich auch
für eine Witwe verwendet, bedeutet also etwa soviel wie „Frau getrennt von ihrem/einem Mann“. Es leuchtet
im übrigen ein, daß es kaum, was ja der Vers Is 7:14 voraussagt, als göttliches Zeichen für das „Haus
David“ dienen kann, wenn eine Frau ein Kind bekommt. MfG Christoph Heger
Nein, es ist kein Zufall Die Abschließung der Frau vor der Öffentlichkeit im Haus und in verhüllender
Kleidung wird von Muslimen oft damit verteidigt, daß solchermaßen die Gefahr einer Vergewaltigung verringert
werde. Der darin liegende und für den Nicht-Muslim verblüffende Gedanke, daß dieses Risiko nicht Anlaß
gibt, der Frau besonderen Schutz angedeihen zu lassen, sondern ihr schwerwiegende Einschränkungen zuzumuten,
beherrscht das islamische Denken durchgängig: Das Risiko einer Vergewaltigung hat die Frau zu tragen.
Immer hat sie mit mangelnder islamischer Kleidung oder mit unislamisch freiem Betragen dem Vergewaltiger
Anreiz und Gelegenheit gegeben. Und selbst wenn ein solcher Vorwurf einmal gar nicht erhoben werden kann,
ist nichts desto weniger die Ehre der Familie beschädigt. Wenn es auch der islamischen Rechtgläubigkeit
entgegen ist, die den Selbstmord ablehnt, so ist doch die Erwartung weitverbreitet, daß die Frau diesen
Ehrverlust durch Selbsttötung zu verhindern hat. Der Gedanke, daß das Risiko einer Vergewaltigung von
der Frau zu tragen ist, beherrscht auch das islamische Recht. Es kennt praktisch keinen strafrechtlichen
Schutz der Frau, da es ihr die untragbare Beweislast auferlegt, vier männliche Zeugen aufzubieten, die
nicht nur eine deutliche Gewalteinwirkung, sondern die Penetration gesehen zu haben bezeugen müssen.
MfG Christoph Heger
@Horst Metzker und kristall: Schönen Dank für Ihre freundlichen Komplimente! Für Aufklärendes über
den Islam darf ich auf den Blog von Dr. Sami Aldeeb, einem angesehenen Fachmann für Internationales Recht,
verweisen: Savoir ou se faire avoir blog.sami-aldeeb.com/. Allerdings sind die meisten Beiträge in französischer
Sprache, viele in arabischer Sprache, aber immerhin öfter auch welche in englischer Sprache. MfG Christoph
Heger
Die mutigen Islam-Verharmloser Daß die SZ ihre Aufgabe in der Verharmlosung des Islams und der Verbellung
seiner Kritiker sieht, konnte man vor kurzem beobachten, als FAZ-Feuilleton-Chef Patrick Bahners sein
eigenes Buch über die „bösen Islamkritiker“ gleich zweimal – in FAZ und FAS – ganzseitig bewarb und
dafür in der SZ hymnisch gefeiert wurde – während sich ansonsten, auch in der FAZ, Spott und Hohn über
ihn ergoß. Es ist ja auch zu komisch: In den Zeiten, da (wie schon Johannes Gross sarkastisch feststellte)
der Widerstand gegen den National-Sozialismus täglich zunimmt, erzählen uns diese todesmutigen Helden,
die da auf einen toten Hund einprügeln, etwas vom friedlichen Islam. MfG Christoph Heger
Eine Unverschämtheit gegen den seligen v. Galen Hier hat vor rund zwei Stunden ein gewisser de Boer den
seligen Kardinal von Galen geglaubt anflegeln zu dürfen: Der Löwe von Münster … hat die Kriegszüge
Nazideutschlands in seinen Predigten heiß und inning begrüßt Diese Unverschämtheit sollte nicht kommentarlos
übergangen werden. Der selige Kardinal hat – im Unterschied zu heutigen Schwätzern in Politik und Kirche –
nichts gesagt, dessen er sich heute zu schämen hätte. MfG Christoph Heger
Vor 50 Jahren in Köln Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall aus den 1960er Jahren in Köln. Damals
zerbrach ein angesehener Bürger ein blasphemisches Stück in einer Kölner Ausstellung. Die Tat wurde
damals weitestgehend als vom Gesetz gedeckt und gerechtfertigt angesehen – und meiner Erinnerung nach
auch nicht von der Justiz verfolgt. MfG Christoph Heger
Amanda52 Von „Zusammenrottungen“ kann nur im Zusammenhang mit den linken Schlägertrupps der Antifa und
Gesinnungsgenossen – wie anscheinend Amanda52 – die Rede sein. Die Freunde der Pro-Bewegung nehmen gesittet
ihr Demonstrationsrecht wahr. Der Versuch seitens der vom herrschenden Kartell der Altparteien beherrschten
Rundfunkanstalten, die Wahrnehmung dieses Rechts zu verpönen, indem man von „Aufmärschen“ oder im vorliegenden
Fall von „Zusammenrottungen“ spricht, liegt auf demselben Niveau – oder besser: derselben Niveaulosigkeit –
wie die unerhörte Beschimpfung der sächsischen Polizei durch einen unmöglichen Bundestagsvizepräsidenten
Thierse, der die zum Teil erheblich verletzten Beamten dafür, daß sie das Recht durchzusetzen hatten,
auch noch verhöhnte. Das ist die Moral der „politisch Korrekten“, die „Gesicht zeigen“, indem sie sich
vermummen oder – wie Amanda52 – unter Pseudonym hetzen. MfG Christoph Heger
Amanda52 Es ist immer wieder köstlich zu beobachten, wie Leute – nicht genug, daß sie sich hinter einem
Pseudonym verstecken – auch noch das vom herrschenden Parteienkartell beherrschte Fernsehen als Eideshelfer
heranziehen. Ich empfehle dagegen, einen Blick in einen geistreiches Weblog zu tun, z. B. auf: Michael
Mannheimer korrektheiten.com/…-4-grundgesetz-auf/. MfG Christoph Heger
Herbert Vorgrimler über David Berger In seinem Buch „Theologie ist Biographie – Erinnerungen und Notizen“,
Münster (Aschendorff Verlag) 2006 teilt Prof. Herbert Vorgrimler, wahrhaftig kein „Traditionalist“, seine
Mitmenschen nach dem Freund-Feind-Schema ein. Über Dr. David Berger weiß er zu sagen, daß der (eben
nur) ein „Religionslehrer“ sei, der angeblich kein Mittel des Rufmords scheut. Allerdings: Als Vorgrimler
das schrieb galt Berger, damals Leiter von „Theologisches“, noch als „böser Traditionalist“. MfG Christoph
Heger
Volksverdummende Verfassungspolitik „Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“ über die Verfassung …
dekretieren. Es ist ein allgemeiner Zug volksverdummender Symbolpolitik, Ziele, deren Erreichung niemand
gewährleisten kann, und Ansprüche, die man von niemandem einfordern kann, großspurig in die Verfassung
zu schreiben. MfG Christoph Heger
Wieder im Netz Der zwischenzeitlich wohl verschwundene Beitrag ist offenbar – womöglich in anderer Form –
wieder da: „Urgent action needed“ rorate-caeli.blogspot.com/…d-let-us-defend.html MfG Christoph Heger
In der Odenwaldschule immer schon? Aus Bärbel Meurer „Marianne Weber. Leben und Werk“. Tübingen, 2010:
Die Kinder Lilli Webers, der jüngsten Schwester Max Webers, des Klassikers der Soziologie, besuchten
die Odenwaldschule. Auch Lilli tritt hier eine Stelle als Erzieherin und Sekretärin an. Als der Gründer
der Odenwaldschule, der verheiratete Paul Geheeb, sie nach stürmischen Liebesnächten in der Odenwaldschule
von heut auf morgen verläßt und andere Affären, auch mit Schülerinnen, eingeht, bringt Lilli sich
am 1. April 1920 um. Marianne Weber, Witwe von Max Weber, berichtet im April 1921 Else von Jaffé, daß –
wahrscheinlich – Kurt Cassirer, ein Bruder von Paula Geheeb, die damals siebzehnjährige jüngste Tochter
Lillis immer wieder mißbrauche. Klaus Mann, 1922/23 Schüler der Odenwaldschule, hat in seiner Erzählung
„Der Alte“ einen stark an Paul Geheeb erinnernden Lehrer porträtiert, der seine Schülerinnen sexuell
nötigt. MfG Christoph Heger
Das Treffendste zu dieser Justizschaurigkeit hat wohl Günter Bertrams, ehedem Vorsitzender Richter am
Landgericht Hamburg, in seinem Leserbrief in der FAZ Nr. 272, 22.11.2010, Seite 8 geschrieben: »Der Zweiundneunzigjährige
soll also eine lebenslange Strafe wegen Mordes antreten. Dem achtzigjährigen Erich Honecker wurde (gegen
die Beschlüsse des Land- und Kammergerichts) aufgrund der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts
vom 12. Januar 1993 schon die Hauptverhandlung erspart – aus humanitären Gründen, über die sich gewiss
reden ließe. Eilends flog man ihn nach Chile aus, wo er am 29. Mai 1994 starb. Was ihm zur Last fiel,
darüber hätten tausend Zeugen berichten können. Anders im Münchener Fall: Nach einschlägigen Presseberichten
hatte das Schwurgericht vom Herbst 2008 an fast ein Jahr lang nach Tatzeugen gegen den angeklagten Pionierleutnant
gesucht – vergeblich, was über sechzig Jahre nach der Tat kein Wunder ist. Wie das Münchener Gericht
seinen Schuldspruch „lebenslang“ begründet hat, lässt sich ohne Aktenkenntnis kaum beurteilen. Der Bundesgerichtshof
hat sich dieses Urteil schlicht als „revisionsrechtlich nicht zu beanstanden“ zu eigen gemacht: so etwa,
dass der Angeklagte „aus Wut und Rachsucht“ wegen der Tötung zweier seiner Soldaten sich eine entsprechende
Repressalie vom Bataillonskommandeur habe befehlen lassen und entsprechend verfahren sei. Wie ließ sich
dergleichen ohne Tatzeugen feststellen? Oder war das gar keine wirkliche Feststellung, …«
Antichristliche Politreligion Ich kann nicht abschätzen, ob die (ansonsten von mir als verdienstvoll
geschätzte) Redaktion von kreuz.net tatsächlich den Islam als Heilmittel gegen europäische & kirchliche
Dekadenz verniedlicht und anpreist, wie Gunther Maria Michel meint. Eher habe ich den Eindruck, daß viele
„Gutmenschen“ bis in die Reihen der Kleriker hinein, die in den Jahrzehnten des „Aufbruchs der Kirche“
usw. am christlichen Glauben irre und orientierungslos geworden sind, ihre „Hoffnungen“ auf eine große
Vereinigung aller (irgendwie) „Gläubigen“ und die Segnungen undefinierter „Toleranz“ setzen. Aber da
ist Gunther Maria Michel uneingeschränkt recht zu geben: [fett]Der Islam ist eine antichristliche Politreligion.[fett]
Über deren Gefährlichkeit täuscht uns eine politische Klasse hinweg. Unbegreiflich ist allerdings,
daß keine der großen Kirchen sich durch den ausdrücklichen Missionsbefehl Jesu Christi gefordert fühlt,
ernsthaft, also in einer organisierten Form die Gelegenheit zu ergreifen, daß sie hierzulande zum ersten
Mal in der Geschichte einer Millionenbevölkerung von Muslimen das Evangelium [fett]unter den Bedingungen
der Religionsfreiheit[fett] verkünden könnte. Und dabei könnte sie sich heute auf ganz neue Erkenntnisse
der Orientwissenschaften stützen! Die Herren denken wohl, Jesus habe mit seinem Missionsbefehl seinen
Aposteln einen unsittlichen Antrag gemacht. MfG Christoph Heger
Schriftauslegung Abu meint, daß deren [nämlich der Muslime] Koranauslegung von uns Katholiken genauso
zu respektieren ist, wie wir umgekehrt von Muslimen erwarten, daß sie nicht ihr Bibelverständnis für
maßgeblich halten, wenn sie über unsere Religion sprechen, sondern das unserer Tradition. Was soll das
denn heißen? Natürlich muß man die islamische Koranauslegung kennen, um die Entwicklung der islamischen
Dogmatik und des islamischen Rechts zu verstehen. Aber das kann nicht heißen, daß man sich selbst verdummen
und nicht erkennen darf, daß diese Auslegung schon aus dem Grunde öfters völlig unberechtigt ist, weil
der Koran als arabischer Text zu mindestens einem Fünftel unverständlich ist und den arabisch unverständlichen
Stellen von den Exegeten das islamische Verständnis unter Vergewaltigung der arabischen Grammatik und
Lexikographie aufgepreßt worden ist. Zum Bibelverständnis der Muslime muß man einfach wissen, daß
die Muslime etwa seit dem frühen Mittelalter und im Gegensatz zu den frühesten Zeugnissen die Heiligen
Schriften von Juden und Christen für verfälscht erklären. Zu dieser Theorie fanden sie sich gezwungen,
als die von ihnen behauptete Prophezeiung ihres Propheten Mohammed in diesen Heiligen Schriften sich dort
nicht finden ließ. MfG Christoph Heger
Nicht derselbe Gott! Meine These: da es nur einen einzigen Gott gibt, muß es dieselbe Gottheit sein,
zu der alle Religionen beten, die Religionen haben lediglich unterschiedliche Vorstellungen von ein und
demselben Gott. Daß es nur einen einzigen Gott gibt ist natürlich außer Zweifel. Daraus folgt aber
mitnichten, daß „alle Religionen“ zu „derselben Gottheit“ beten. Erstens beten nicht „Religionen“, sondern
Menschen. Und wozu Menschen ihr Herz im Gebet erheben, kann niemand sagen, wie ich schon erklärt habe.
Zweitens sind die „Gottheiten“ der Religionen unabhängig von der von ihnen gelehrten numerischen Einzigkeit,
wie die Erfahrung lehrt, sehr wohl verschieden. Wer also im Sinne einer klaren Zustimmung zu einem „Allah“
betet, der das Böse positiv will und das böse Wollen und Tun seiner Geschöpfe erschafft, wie es die
islamische Theologie behauptet, betet zu einem imaginierten allmächtigen Teufel und keineswegs zu dem
christlichen Gott. MfG Christoph Heger
„Aber auch das Unregelmässige muss sich an die Naturgesetze halten.“ Das ist natürlich völliger Quatsch.
Die „Naturgesetze“ sind aus der Beobachtung des Regelmäßigen abgeleitet und sind demzufolge Gesetze
des Regelmäßigen. Ob es außer dem Regelmäßigen Erscheinungen des Unregelmäßigen gibt, kann von
daher überhaupt nicht entschieden werden. Die Dümmlichkeit derer, die dauernd von Naturwissenschaft
und Aufklärung schwadronieren ist gelegentlich auffallend. MfG Christoph Heger
Tsunami ist ein ganz schlauer: Wer mit Biologiekenntnissen und einem gesunden Menschenverstand ausgestattet
ist, weiß, dass das mit der Jungfräulichkeit ein kompletter Unfug ist. Aha! So ein Unfug wird natürlich
immer nur von denen vorgebracht, die Biologie und andere Naturwissenschaften als Aufkläricht mißverstehen.
Lassen wir einen Naturwissenschaftler sprechen, der was von der Sache verstand, Eugen Wigner, ungarisch-jüdischer
Physiker und Nobelpreisträger: Die Naturwissenschaften erforschen nicht die Natur, sondern das Regelmäßige
der Natur. Ob es außer dem Regelmäßigen in der Natur auch das Unregelmäßige gibt, kann die Naturwissenschaft
nicht entscheiden. Also: Daß eine jungfräuliche Geburt bei Menschen nichts Regelmäßiges ist, wußte
man schon vor Tsunami. Aber daß es sie nicht geben kann, wird nur von Tröpfen behauptet, die nicht wissen,
was Naturwissenschaft ist. MfG Christoph Heger
Gottesbild des Islams Es ist ein häufig zu hörendes Mantra, daß Christen, Juden und Muslime „zum selben
Gott“ beten. Nun da ich – sowenig wie die Naiven mit ihrem Mantra – in die Herzen der Muslime schauen
kann, zu wem sie ihr Herz im Gebet erheben, kann ich insoweit nicht widersprechen. Klar ist jedoch, daß
der „Allah“ der islamischen Lehre alles andere als der christliche Gott ist. Das ergibt sich (unter anderem)
so: Auf die bekannte Frage der Theodizee „Woher kommt das Übel, das Böse?“ antwortet die christliche
Theologie mit einem klaren „Nicht von Gott!“ – meist in Verbindung mit dem Argument der platonischen Philosophie,
daß das Übel kein eigenes Sein hat, sondern ein Mangel an Sein (und insofern weder von Gott geschaffen
noch von Gott gewollt). Die Antwort der islamischen Theologie ist genau entgegengesetzt, indem sie behauptet,
daß „Allah“ auch das Übel und das Böse positiv will und erschafft. Diese Antwort ist öfters verziert
mit dem Vorwurf an die Christen, sie nähmen die Allmacht Gottes nicht ernst. Mit anderen Worten: „Allah“
will positiv und erschafft auch das von seinen Geschöpfen gewollte und begangene Böse. Er ist mithin
so eine Art allmächtiger Teufel, der sich besser selbst statt seiner Geschöpfe am jüngsten Tag verurteilen
sollte. MfG Christoph Heger
Abus dümmlich arrogante Ironie, deshalb werden ja auch täglich in Deutschland von den 4 Millionen Muslimen
Morde an Christen begangen! lebt auch davon, daß die Täter solcher Morde in der politisch korrekten
Presse verschleiert werden. So hat nach Presseberichten jüngst „ein 45jähriger Mann“ im rheinischen
Engelskirchen seinen Nachbarn mit dem Spaten erschlagen. Erst aus dem Internet konnte man erfahren, daß
es sich bei dem „45 jährigen Mann“ um einen libanesischen muslimischen Asylbewerber handelt, der dort
mit seinen acht Kindern lebt. Man darf vermuten, wovon. Weiter sind allein im gerade zu Ende gegangenen
Jahr allein 16 „Ehrenmorde“ dokumentiert, die Dunkelziffer dürfte erheblich darüber liegen. Es ist nämlich
durchaus nicht so, wie uns die politisch korrekten Schönlügner erklären, daß alles habe „nichts mit
dem Islam zu tun“. Im Gegenteil ist die Straflosigkeit des „Ehrenmordes“ Teil des islamischen Rechts.
MfG Christoph Heger
„‘almah“ ist „Jungfrau“ Kamazz verbreitet hier wieder den alten Ladenhüter, daß die „‘almah“ in Jesaja
7:14 nicht „Jungfrau“ bedeute. Das ist falsch. Wie man anhand einer Konkordanz selber schnell feststellen
kann, hat das Wort an keiner Stelle des AT die Bedeutung von (geschlechtlich erfahrener) „junger Frau“.
Seine genaue Bedeutung ist offenbar: „junges Mädchen, das vor seiner ersten Begegnung mit einem Mann
steht“, also genau das, was man im Deutschen mit „Jungfrau“ bezeichnen würde. Die immer wieder in diesem
Zusammenhang gebrachte Behauptung, das richtige hebräische Wort für Jungfrau sei „betulah“, ist ebenso
falsch. Wenn auch dieses – wohl aus dem Aramäischen in das Hebräische übernommene – Wort im Aramäischen
„Jungfrau“ bedeutet, so hat es im AT die Bedeutung von „Frau ohne Mann“, „Frau, getrennt von ihrem Mann“,
also z.B. auch „Witwe“ – also genau keine Jungfrau. Die alten Juden in Alexandria, die den Jesaja ins
Griechische, in die sog. Septuaginta, übersetzten, hatten also völlig recht, die „‘almah“ in Is. 7:14
mit „parthénos“, „Jungfrau“ zu übersetzen. MfG Christoph Heger
Caroline hat’s noch nicht gemerkt und wundert sich: Seit 2000 Jahren die schlimmsten Auseinandersetzungen
darüber was nun die wahre Lehre der Kirche sei und was nicht! Es ist zwar noch keine 2ooo Jahre her,
nur wenige Jahrzehnte, aber in der Sache dasselbe. Nur ist es allen Carolinen der Political Correctness
noch nicht zu Bewußtsein gelangt: Die „wahre Lehre“ – diesmal die der bundesrepublikanischen „Zivilreligion“ –
wird mit Zehntausenden von Inquisitionsprozessen wegen Meinungsdelikten verteidigt. Und Bundesjustizministerin
Leuthäuser-Schnarrenberg brennt darauf, im Wege von EU-Regelungen auch die letzten Widerständigen, in
denen wie in GB die Meinungsfreiheit noch etwas höher gilt, mit der Segnung dieser Inquisition zu beglücken.
Nichts Neues unter der Sonne! MfG Christoph Heger
Lieber Caminante, nicht so schnell! Wer sich der Religionsfreiheit … verweigert, ist damit ein Häretiker
und im Bann! Legen Sie besser den Großinquisitor wieder ab! Die „Lehre über die Religionsfreiheit“ ist
doch überhaupt kein Problem. Sie ist nämlich eine „Leere“, solange man nicht definiert, was denn eine
„Religion“ eigentlich ist. Man kann ja nicht behaupten, das sei klar. Klar ist nur, daß Hinz und Kunz
glauben, hier sei mit „Religion“ alles gemeint, was sich selbst so bezeichnet. Also, diesem Lehrsatz über
die Religionsfreiheit kann man genau so gut gleichzeitig zustimmen und nicht zustimmen wie dem Satz, daß
ein Einhorn Flügel hat. Im übrigen empfehle ich dem Beispiel der Gesprächspartner, des Heiligen Stuhls
und der FSSP, zu folgen und den Mund zu halten über die laufenden Gespräche. Es dürfte genügend Interessierte
geben, die mit dem Ausstreuen von Gerüchten die Gespräche stören und möglichst platzen lassen wollen.
MfG Christoph Heger
Keine „importierten Lustknaben“ Die seinerzeitige Stellungnahme von Erzbischof Dyba www.spiegel.de/…rint/d-16860774.html
ist zum einen wegen ihrer Prägnanz auch heute noch beachtlich – zum anderen aber auch wegen der vom SPIEGEL
beigesteuerten Überschrift „Importierte Lustknaben“, die überhaupt keinen Bezug zu Erzbischof Dybas
Text hat, vielmehr ihm wohl ein „ausländerfeindliches“ Etikett anheften sollte. MfG Christoph Heger
Bitte Verfassungsfeinde beobachten! Wie bekannt, konnte – und kann weiterhin – die nordrhein-westfälische
Landesregierung sich dank der besonderen politischen Korrektheit ihres obersten Verfassungsrichters bequem
ihrer eigenen Exekutive, also des Landesverfassungsschutzes, bedienen, um einen lästigen Konkurrenten
um Wählerstimmen madig zu machen. Sie tut das, indem sie trotz jahrzehntelanger Ergebnislosigkeit einfach
weiter „beobachten“ und vor allem über diese Beobachtung dumm schwadroniern läßt. Dabei gibt es eine
Gruppe von deutschen Politikern, die erst kürzlich ihre Verfassungsfeindlichkeit demonstriert haben:
jene deutschen Mitglieder des Europaparlaments, die der jüngsten Erklärung dieses Parlaments zugestimmt
haben, wonach Frauen ein Recht auf Abtreibung hätten, zu dessen Wahrnehmung die EU-Mitgliedstaaten hilfreich
zu sein hätten. Wie ebenfalls bekannt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus den
1990er Jahren entschieden, daß eine Abtreibung in jedem Fall rechtswidrig ist, wenn sie auch in den vom
Gericht normierten Fällen straffrei bleiben kann. Auf jeden Fall ist die Statuierung eines Rechts auf
eine aus Gründen des Grundgesetzes rechtswidrige Handlung ein verfassungsfeindlicher Akt. Es wäre also
den diversen Verfassungsschutzorganen zu empfehlen, diese deutschen Abgeordneten des Europaparlaments
wegen offensichtlich grundgesetzwidriger Bestrebungen sorgfältig zu beobachten. MfG Christoph Heger
Famose Logik aber „die Linke“ ist eine große deutsche Partei, die im Bundestag mit zweistelligem Ergebis
vertreten ist, eine Bundestagsvizepräsidentin stellt und in mehreren Bundesländern Regierungspartei
ist! Nach visitators famoser Logik muß sie deswegen offenbar eine grundgesetztreue Partei sein? Mit anderen
Worten: Solange Parteien nicht erfolgreich sind, kann man sie als grundgesetzwidrig und gefährlich verketzern.
Wenn sie aber zweistellige Ergebnisse einfahren, ist das unangebracht. Das ist allerdings nicht nur visitators
Logik, sondern auch die des herrschenden Parteienkartells. MfG Christoph Heger
Die Seelenverwandtschaft der altliberalen, progressiven usw. Linkskatholiken mit Real- und anderen Sozialisten
war immer schon bemerkenswert, aber nicht immer derart verräterisch wie in der Psychiatrisierung ihrer
Gegner. MfG Christoph Heger
Es gibt hier einen Flegel, der Domenico Tuttisanti als „Lügner“ beschimpft. Diese Bezeichnung trifft
auf ihn selber zu. Er verschweigt nämlich, daß die im Widerspruch zu den koranischen Tötungsbefehlen
stehenden versöhnlicheren Koranverse nach der islamisch-exegetischen Theorie der Abrogation („an-nāsih
wal-mansūh“) durch erstere für „aufgehoben“ gelten. MfG Christoph Heger
@Wohlerwürden: Koran Wenn auch nicht irgendwie dogmatisch festgelegt (das geht im sunnitischen Islam
auch schlecht), so doch von der bei weitem Mehrzahl der Muslime und klassischen muslimischen Theologen
gelehrt ist nicht nur die Ewigkeit des Korans, sondern auch seine Unerschaffenheit. Damit kann von einem
Monotheismus im Islam eigentlich keine Rede mehr sein. Mehr dazu hier: Ist der Islam ein Monotheismus?
www.christoph-heger.de/istder~1.htm. MfG Christoph Heger
Trivialspruch falsch und nicht zur Sache wie menschen zusammenleben ist immer noch deren sache… Dieser
Trivialspruch ist erstens falsch, denn welche Rechte der eine gegen den anderen hat, regelt immer noch
das Recht. Er hat zweitens nichts mit der Frage zu tun, welche verfassungsrechtliche Grundlage die Privilegierung
von homosexuellen Paaren haben soll. MfG Christoph Heger
@matthäus drei: Privilegien Neben dem Unsinn, den Sie sonst noch erzählen: Eingetragene Partenrschaften
haben NICHT die Privilegien, die eine Ehe geniesst. Das ist falsch. Richtig wäre es zu sagen, sie genießen
noch nicht alle Privilegien der Ehe. Zu bestreiten, daß sie diese Privilegien unsinnigerweise genießen,
kann man nur unter Vorschützen besonderer Ignoranz. Auch die hier vorgebrachte Rechtfertigung dieser
Privilegien, daß der Sinn und Zweck der PartnerInnen dem einer guten Ehe entspricht: Liebe zueinander,
Verantwortung füreinander kann diese Privilegien nicht rechtfertigen. Danach müßten sie auch Geschwistern,
Ordenskonventen, womöglich auch Kegelclubs usw. eingeräumt werden. Es ist immer wieder erstaunlich,
wie sich schwache Argumentation mit antikatholischer Gehässigkeit paart. MfG Christoph Heger
Unsinnige Teilnahme an der Privilegierung der Ehe Ich wüsste keinen Staat, in dem Homos Privilegien haben,
Das liegt allerdings nicht daran, daß es solche Staaten nicht gäbe – z.B. ist ein solcher Staat die
BR Deutschland –, sondern an der mangelnden Auffassung des so Sprechenden. Wie allgemein bekannt, können
Homos eine „eingetragene Partnerschaft“ – vulgo zu recht so genannte „Homo-Ehe“ – eingehen. Andere Paar-,
Dreier- oder Mehrpersonen-Beziehungen, die nicht auf sexueller Basis bestehen, können das nicht. Die
Homos nehmen mithin völlig unsinnigerweise an der grundgesetzlichen Privilegierung der Ehe teil. Diesen
Unsinn muß man einen semantischen Verfassungsbetrug nennen. MfG Christoph Heger
Unter „iranischen“ Bedingungen Das Verbot des Zeigens der Bibel ist nicht nur komisch, sondern auch ohne
Rechtsgrundlage. Man erinnere sich nur, wie dumm die Polizei in NRW vor einigen Monaten dastand, nachdem
einer ihrer Beamten das Zeigen der israelischen Flagge als „Provokation“ islamischer Demonstranten unterbunden
hatte. Dieser jüngste Zwischenfall ist aber nur der komischste aus einer Fülle von rechtswidrigen Behinderungen
des Wahlkampfs von Pro NRW seitens von Parteien und Gewerkschaften herbeigezwinkerten Störern – die bemerkenswerterweise
in den „Qualitätsmedien“ nicht vorkommen, obwohl man von ihnen auf Politically Incorrect www.pi-news.net/
gelegentlich „Augenzeuge“ sein kann. Mit anderen Worten: Bei dem herrschenden Parteienkartell mit seiner
Propagandaindustrie und seinen „autonomen“ Schlägertrupps führt Pro NRW den Wahlkampf schon unter halbwegs
„iranischen“ Bedingungen. Ahmad-i-Nedschad läßt grüßen! Daß dies nicht unbedingt zum Schaden von
pro NRW sein muß, vermutet André F. Lichtschlag www.ef-magazin.de/…/andre-f-lichtschlag in seinem
Blog „eigentümlich frei www.ef-magazin.de/“ mit seiner Frage „Landtagswahl in NRW an diesem Sonntag:
Pro NRW – Sensation möglich? www.ef-magazin.de/…--sensation-moeglich“ MfG Christoph Heger
@Wohlerwürden: „muhammad“ Der Wissenschaftler mit dem Pseudonym Christoph Luxenberg nimmt an, dass der
Koran das Wort Mohammed auch verwendet, um Jesus Christus zu bezeichnen. Genauer gesagt: Christoph Luxenberg
hat darauf hingewiesen, daß in der ältesten „islamischen“ Inschrift im Inneren des Jerusalemer Felsendoms
die Passage „muhammadun abd allâhi wa rasûluhu“ im Sinne des Kontexts, der von Jesus handelt, verstanden
werden muß als „Gepriesen (ist/sei) der Knecht Gottes und sein Gesandter“, also als Lobpreis Jesu. Die
islamische Lesart „Muhammad ist der Knecht Gottes und sein Gesandter“ ist etwa so intelligent, wie wenn
man das „Benedictus qui venit in nomine Domini“ aus der alten Messe aus Begeisterung für den regierenden
Papst verstehen wollte als „Benedikt, der im Namen des Herrn gekommen ist“. Im übrigen hat Volker Popp
eine alte Münze aus Syrien gezeigt, die über dem Schriftzug „m-h-m-d“, also „muhammad“ ein Kreuz zeigt.
MfG Christoph Heger
Unsittlich bzw. grundgesetzwidrig. Diese lächerliche Auslassung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums
macht nur eines klar: Es hat keine bessere Rechtfertigung für die „Beobachtung“ von pro NRW durch seinen
Verfassungsschutz vorzuweisen. Damit nicht aus der andauernden Duldung dieser grundgesetzwidrigen Verpönung
von „homophoben“ Urteilen „Recht“ wird, muß immer wieder deutlich gesagt werden: Die homosexuelle Nachäffung
des menschlichen Geschlechtsverkehrs ist schwer unsittlich, und seine staatliche Förderung grundgesetzwidrig.
MfG Christoph Heger
Das ist Rassismus! Es ist eine Definitionssache, ab wann menschliches Leben Persönlichkeitsrechte besitzt,
Überhaupt nicht! Wer sich die Vollmacht anmaßt, zu definieren, wann menschliches Leben Persönlichkeitsrecht
hat, ist im strikten Sinne ein Rassist, und zwar, insofern er Menschen nicht nur Minderwertigkeit zuschreibt,
sondern ihnen das Lebensrecht abspricht, ein Rassist übelster Sorte. Darauf hat schon vor einigen Jahren
Robert Spaemann in bedeutenden Beiträgen in der FAZ hingewiesen. MfG Christoph Heger
@Peter von Felsen: Besten Dank für Ihren Hinweis auf: info.kopp-verlag.de/…dischen-wurzeln.htmlinfo.kopp-verlag.de/…dischen-wurzeln.html
Zu Udo Ulfkottes erschreckendem Bericht über die Vergewaltigung von Kindern in Koranschulen kann ich
zur Bestätigung immerhin folgendes ergänzen: Der Muslim hat sich nach dem Verkehr mit einer Frau den
vorgeschriebenen Waschungen zu unterziehen, nicht aber – wie von der islamischen Tradition ausdrücklich
erwähnt – nach Verkehr mit Leichen, Tieren oder Kindern (s. ERDMUTE HELLER, HASSOUNA MOSBAHI (Hg.): „Hinter
den Schleiern des Islam. Erotik und Sexualität in der arabischen Kultur“. – München (Beck) 1. Aufl.
1993, 2. Aufl. 1994 (ISBN 3-406-37607-x), Taschenbuchausgabe München (Deutscher Taschenbuch-Verlag) 1997
(ISBN 3-423-04712-7), Fn. 28, S. 103). MfG Christoph Heger
@Walther von Stolzing: „Umstritten“ Inwiefern ist die Echtheit des Turiner Grabtuches „äußerst umstritten“?
Ganz einfach: Weil es gewisse Charaktere ganz furchtbar stört, daß das Tuch nach menschlichem Ermessen
echt ist. Doch merke: – Wer die Echtheit des Turiner Grabtuchs bestreitet, ist ein wissenschaftlicher
Kopf und trägt zur Aufklärung bei. – Wer die Echtheit des „Tagebuchs der Anne Frank“ bestreitet, gehört
ins Gefängnis. Also: Die Echtheit des Turiner Grabtuchs ist „umstritten“. Die Echtheit des „Tagebuchs
der Anne Frank“ ist es natürlich nicht. Aber im Ernst: Nach meiner Erinnerung erfolgte die Probenahme
vom Grabtuch, die nachfolgend zu seiner Datierung ins Mittelalter geführt hat, nicht lege artis. Ist
das so? Dann wären aber natürlich auch alle nachfolgenden Analysen wertlos. Prof. Fantis etwas komplizierte
Rede vom „äußere[n] Faktor von Kontamination“ in der Probe scheint auf dasselbe anzuspielen. MfG Christoph
Heger
@Überlebender: Danke für diesen Hinweis auf einen passenden Hadith! Der wird zwar so wenig historisch
sein, wie (fast?) alle Hadithe, gibt aber recht gut den Versuch einer Rechtfertigung dieser rüden Sitten
der islamischen Welt gegen uneheliche Mütter wieder. MfG Christoph Heger
@Abraham: Wieso merken Muslime eigentlich nicht, wenn sie aus dem Koran Unfug herauslesen? So auch in
dem von Ihnen gebrachten Zitat: „Und gedenke im Buch Marias, als sie sich von ihren Angehörigen an einen
östlichen Ort zurückzog. Sie nahm sich einen Vorhang vor ihnen…“ Man muß nur die rüden Sitten im
Orient gegen uneheliche Mütter bedenken, um zu erkennen, daß Maria sich nicht vornehm irgendwohin „zurückzog“.
Christoph Luxenberg hat in seinem „Die syro-aramäische Lesart des Koran…“ die Sache aufgeklärt: Das
reflexive Verb, daß hier mit „sie zog sich zurück“ übersetzt wird, steht für ein passivisches Verständnis
(so wie ein Buch, das „sich gut liest“, natürlich nicht sich selber liest). Also, richtig gelesen, wurde
Maria nach der koranischen Erzählung von ihren Angehörigen wegen ihrer unehelichen Schwangerschaft weggejagt.
Aber es geht weiter: Was für ein „östlicher Ort“. Auch hier hilft Luxenberg: Gemeint ist ein „öder
Ort“. Und der „Vorhang vor ihnen“? Maria – „zurückgezogen“ an einem „östlichen Ort“ – braucht sicher
keinen „Vorhang“ vor ihren Verwandten mehr. Preisfrage: Was ist gemeint? MfG Christoph Heger
@waldluft: „hanif“, „muslim“ Gunther Maria Michel hat Ihnen schon in der Hauptsache das Entscheidende
gesagt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen Zu Ihren Phantasien aber, was Abraham gewesen und was er nicht
gewesen sei: Abraham war weder Jude noch Christ; vielmehr war er ein Rechtgläubiger (hanif), ein Ergebener
(muslim). möchte ich Sie darauf hinweisen, daß man in der islamischen Welt (1) außer wilden Phantasien
keine Ahnung davon hat, was „hanif“ bedeutet und (2) völlig vergessen hat, was „muslim“ im Arabischen
ursprünglich nur und auch in späterer Zeit außerhalb des islamisch-theologischen Sprachgebrauchs noch
immer bedeutete: schlicht „Verräter“, „Überläufer“. MfG Christoph Heger
@Ismet Necist: Ein Muster-Antisemit? kreuz.net ist also der Meinung, dass Juden in die Hölle kommen,
wenn sie weiterhin Juden bleiben. Typischer Antisemitismus. Da nach der klaren Aussage der Evangelien
Jesus Christus die ungläubigen Juden warnte, daß sie sich mit ihrem Unglauben das Gericht zuziehen,
muß es sich bei ihm wohl um einen Muster-Antisemiten gehandelt haben. MfG Christoph Heger
Falls noch niemand darauf hingewiesen hat … Den – hierzulande politisch-korrekt – geleugneten Zusammenhang
zwischen Pädophilie und „sexueller Revolution“ zeigt dieser Film: Kinsey’s Paedophiles video.google.de/videoplay?docid=20613052…
Oder auch: Pädophile ins Europaparlament! www.gloria.tv/?media=55334 MfG Christoph Heger
@Anmut: Und warum hat dann der christliche Gott das Böse auch zugelassen? Darüber haben sich seit je
die klügsten Köpfe dieselben zerbrochen. Dazu ein schönes von Laktanz überliefertes Zitat von Epikur:
»Deus … aut vult tollere mala et nun potest, aut potest et non vult, aut neque vult neque potest, aut
et vult et potest. Si vult et non polest, inbecillus est, quod in deum nun cadit; si potest et non vult,
invidus. quod aeque alienum est a deo; si neque vult neque potest, ei invidus et imbecillus illus est
ideoque nec deus; si et vult et potest, quod solum deo convenit, unde ergo sunt mala aut cur illa non
tollit?« »Entweder … will Gott die Übel aufheben, kann es aber nicht, oder er kann es zwar, will
aber nicht, oder kann nicht und will auch nicht, oder will es und kann es. Wenn er will und nicht kann,
ist er schwach, was auf Gott nicht zutrifft; wenn er kann und nicht will, ist er mißgünstig, was mit
Gott ebenso unvereinbar ist; wenn er weder will noch kann, ist er mißgünstig und schwach zugleich und
daher kein Gott; wenn er aber will und kann, was allein Gott zukommt, woher kommen dann die Übel, oder
warum hebt er sie nicht auf?« Den an diesem berühmten Problem der Theodizee Interessierten verweise
ich auf das Buch des eminenten Philosophen Reinhard Lauth, Die Frage nach dem Sinn des Daseins, München
1953. Eines ist allerdings klar: Nach christlicher Lehre, gestützt auf das Zeugnis der Heiligen Schriften,
ist Gott gut und will das Böse nicht. MfG Christoph Heger
@Anmut: Es „paßt“, weil ein Nichts. Auf meinen Hinweis: „Der Allah der islamischen Lehre ist eine Art
allmächtiger Teufel.“ fragen Sie: Wie kann das denn sein? Denn laut der monotheistischen Lehren ist allein
Gott allmächtig. Wie passt da ein „allmächtiger Teufel“ rein? Nach christlicher Lehre gibt es in der
Tat nur einen Gott, die Einheit von Gerechtigkeit und Güte, die allmächtig, allwissend usw. ist. Die
islamische Lehre folgert aus der Allmacht Allahs, daß dieser auch das böse Wollen und Tun seiner Geschöpfe
positiv will und erschafft – und trotzdem beim jüngsten Gericht nicht sich selbst, sondern seine Marionetten
zur Höllenstrafe verurteilt. Damit ist er weder gerecht noch gut, eben eine Art allmächtiger Teufel.
Natürlich „paßt“ das nur insofern, als dieser Allah ein Gespenst der islamischen Theologie ist, ein
Nichts. MfG Christoph Heger
@matthäus drei: Monotheismus Ich hatte auf die unter mit der Sache Vertrauten unstrittige Tatsache hingewiesen:
„Der Allah der islamischen Lehre will positiv und erschafft das böse Wollen und Tun seiner Geschöpfe.“
Im Klartext: Der Allah der islamischen Lehre ist eine Art allmächtiger Teufel. Darauf Sie ohne Kenntnis
der Sache ins Blaue hinein: Das ist schlicht und einfach eine Schutzbehauptung … Im Gegenteil ist diese
Lehre der islamischen Theologie wohlbekannt. Der nächste Halbsatz ist auch von besonderer Güte: … vor
der monotheistischen Konkurrenz. Daß von „Monotheismus“ im Islam bei genauer Betrachtung keine Rede sein
kann, hatte ich schon erwähnt. Hier noch einmal der Beleg: Ist der Islam ein Monotheismus? www.christoph-heger.de/istder~1.htm
Es wäre der Diskussionskultur förderlich, wenn man von wesentlichen Argumenten Kenntnis nähme. Jeder
halbwegs firme Imam zerpflückt Ihnen das in der Luft. Auf diesen Imam warte ich noch. MfG Christoph Heger
@Matthäus drei: Monotheismus Ich hatte richtigerweise festgestellt: Zum islamischen Allah: Man kann kaum
urteilen, zu wem der Muslim seine Seele im Gebet erhebt. Darauf Sie ziemlich unintelligent: Aber Sie beantworten
das doch sofort im nächsten Satz: „Aber man kann sehr wohl urteilen über den Allah der islamischen Lehre.
Der ist eine Art allmächtiger Teufel,…“ Für letzteres habe ich eine unwiderlegliche Begründung gegeben:
Der Allah der islamischen Lehre will positiv und erschafft das böse Wollen und Tun seiner Geschöpfe.
Ihre darauf folgende Frage hätten Sie sich leicht selbst beantworten können: Oder gehen sie davon aus,
dass die Muslime NICHT zu dem Allah aus der islamischen Lehre beten Ja selbstverständlich rechne ich
mit dieser Möglichkeit. Manche, viele oder alle Muslime mögen diese Lehre nicht verinnerlicht haben
und tatsächlich zu Gott beten, der ihrer Seele als Einheit von Gerechtigkeit und Liebe gegenwärtig ist.
somndern zu einem verkappten Jahwe der Juden? Was ist mit dem Jahwe der (ungläubigen) Juden auf sich
hat ist mir nicht hinreichend bekannt. Sie wissen ja, diese beiden abrahamitischen Religionen, das Judentum
und der Islam haben sich den Monotheismus in seiner reinsten Form bewahrt. Wenigstens für den Islam kann
ich sagen: Mitnichten! Im Gegenteil hat der Islam den Monotheismus überhaupt nicht bewahrt. Die Begründung
finden Sie hier: Ist der Islam ein Monotheismus? www.christoph-heger.de/istder~1.htm MfG Christoph Heger
Matthäus drei fragt: Und wie ist das mit Jahwe und Allah und den Myriaden anderer Götter? Mit Jahwe
meint Matthäus drei vermutlich den Gott der (ungläubigen) Juden und mit Allah den Gott der Muslime –
obwohl die arabischen Christen Gott schon Allah (oder syrisch: alaha) genannt haben, als von einem Islam
noch nichts zu sehen und zu hören war, und der christliche Gott im AT u.a. auch Jahwe genannt wird. Zum
islamischen Allah: Man kann kaum urteilen, zu wem der Muslim seine Seele im Gebet erhebt. Aber man kann
sehr wohl urteilen über den Allah der islamischen Lehre. Der ist eine Art allmächtiger Teufel, insofern
er das böse Wollen und Tun seiner Geschöpfe positiv will und erschafft. Er täte also besser daran,
sich selbst beim Jüngsten Gericht zu verurteilen anstelle seiner Geschöpfe. Einen allmächtigen Teufel
gibt es, Gott sei Dank, allerdings nicht. MfG Christoph Heger
Wieso besteht der alte Bund weiter? Natürlich glauben Juden und Christen an denselben Gott. Wieso „natürlich“.
P. Schmidberger hat einen wichtigen Grund dagegen genannt: Christen glauben an die Hl. Dreifaltigkeit.
Israel ist halt sein auserwähltes Volk und dieser Bund besteht bis heute. Wieso besteht der alte Bund
weiter? Niemals würde ein Christ sagen, der Bund Gottes zu den Juden wäre gebrochen. Im Gegenteil, das
ist evident. Durch die Verwerfung des Messias Jesus und des – schon von Isaias angekündigten – von Jesus
gestifteten neuen Bundes, sind die ungläubigen Juden ja nicht einfach auf dem Stand des alten Bundes
geblieben. Also, der „Bund Gottes zu den Juden“ ist zwar nicht einfach von selbst gebrochen wie eine alte
Kaffeetasse, sondern von den Juden durch die Verwerfung des Messias gebrochen worden. MfG Christoph Heger
Lisibald Poier fragt in holder, aber vielleicht auch nur gespielter Einfalt: Soll nicht jeder das glauben,
was er mag? Ja, warum auch nicht? In der Tat sagt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel
4: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich. Erstaunlich nur, daß man sich strafbar macht, wenn man seinem Glauben
Ausdruck gibt, daß keine 6 Millionen Juden umgebracht worden sind. Aber um diese Bekenntnisfreiheit geht
es auch gar nicht. Die Frage ist: Darf auch jeder nach seinem „Glauben“ (oder Glaubenslosigkeit) leben?
Zwar ist auch in diesem Punkt das Grundgesetz überraschend bestimmt: (2) Die ungestörte Religionsausübung
wird gewährleistet. Aber wie sieht es im Konkreten aus? Darf der Muslim in Deutschland, der glaubt, daß
sein Allah ihm in Sure 4, Vers 34 (nicht erlaubt, sondern) befiehlt, seine Frau(en) ggf. zu schlagen,
das mit Berufung auf Artikel 4 GG tun? Das darf doch wohl nicht wahr sein! Sagen wir es noch einmal anderesherum:
Der Islam darf rechtlich nicht nur als eine „Religion“ behandelt werden, sondern muß auch als politische
Bestrebung beurteilt werden, und zwar als eine solche, die klar grundgesetzwidrig ist. MfG Christoph Heger
mr. cologne ist nicht nur ein Flegel, der auf sachliche Beiträge mit Beleidigung reagiert, sondern auch,
wie schon Brandenburgis richtig bemerkt hat, ein juristischer Ignorant. Wie er richtig wiedergibt, können
gewissen Grundrechten, so auch denen nach Art. 5 GG Schranken „in den allgemeinen Gesetzen“ gesetzt werden.
Aber eben in allgemeinen Gesetzen! Die Inquisition gegen „Holocaust-Leugner“ gründet aber gerade nicht
in einem allgemeinen Gesetz, sondern in einem Sondergesetz. Das hätte eigentlich mit meinem Beispiel
der straflosen Leugnung des Armeniergenozids auch einem Ignoranten wie mr. cologne auffallen müssen.
MfG Christoph Heger
Meinungsfreiheit, nur wenn’s niemand ärgert? Hier geht es nicht um freie Meinungsäusserung, sondern
um das Andenken von Millionen unschuldig ermordeter Menschen. Demnach ginge es um freie Meinungsäußerung
nur dann, wenn sich niemand – kein Lebender, kein Toter – durch sie beeinträchtigt fühlt. Das war aber
nicht gemeint mit der Verkündung des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung. In einem anderen Fall
hat das Bundesverfassungsgericht das auch richtig gesehen: Es hat die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens
wegen Volksverhetzung für richtig befunden, als es um die – sogar in der Wortwahl ziemlich freche – Leugnung
der Ermordung ebenfalls einer guten Million unschuldiger Menschen ging – nämlich der anderthalb Millionen
Armenier durch die Jungtürken-Regierung des Osmanischen Reichs 1915 ff. Es ist schlicht unbegreiflich,
wieso das Urteil des spanischen Verfassungsgerichts nicht als beispielhaft angesehen wird, das ein Strafgesetz
der sozialistischen Regierung für verfassungswidrig erklärte, weil der Massenmord an den Juden nicht
gerechtfertigt oder begrüßt werden darf, aber sehr wohl bezweifelt, geleugnet usw. Letzteres ist eben
durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. MfG Christoph Heger
Bitte wieso? ich gehe davon aus, daß Seit Willy Brandt diese dumme Phrase in Umlauf gebracht hat, dient
sie dazu, willkürlichen Annahmen die Weihe höherer Gewißheit zu erteilen es ihnen ziemlich egal wäre,
wenn sie abgetrieben worden wären, Bitte wieso? Zumindest die Abwehrreaktionen des Nasciturus bei Spätabtreibungen,
auf die Prof. Spieker vor einiger Zeit in der FAZ aufmerksam gemacht hat, belegen das Gegenteil. MfG Christoph
Heger
Erstaunlich große Schnittmenge Genauso wird heute der organisierte Völker-Genozid an den ungeborenen
Kinder ignoriert. Schlimmer noch! Die Schnittmenge zwischen denen, die mit viel Tremolo in der Stimme
„Nie wieder!“ tönen, und denen, die den Mord an den Ungeborenen für ein Menschenrecht erklären, ist
erstaunlich groß. MfG Christoph Heger
Grenzüberschreitende Strafverfolgung gernzüberschreitende Strafverfolgung nicht Bestandteil des EU-Vertrags?
Im Lissabon-Vertrag stehen in der Tat viele Dinge, die mit Demokratie und Rechtsstaat schlecht zu vereinbaren
sind. Wie erinnerlich, hat sich ja in einigen Interviews herausgestellt, daß unsere Abgeordneten keine
bzw. ganz falsche Vorstellungen vom Inhalt des Vertrags hatten – den sie dann doch durchwinkten. Die „grenzüberschreitende
Strafverfolgung“ von „Delikten“ die in dem Lande, dessen Bürger (oder Gast) ein „Beschuldigter“ ist,
keine sind, ist aber nach meiner Erinnerung aufgrund des Einspruchs (ausgerechnet) eines Marokkaners in
Deutschland gerichtlich gestoppt. Ich glaube kaum, daß ausgerechnet GB geneigt ist, einen britischen
Bürger an die deutsche Inquisitionsjustiz auszuliefern. Das spectaculum wird ein rein deutsches Spektakel
bleiben. MfG Christoph Heger
Schau alleine abziehen! Bischof Williamson hat der Vorladung Folge zu leisten. Da müßte er ja schön
blöd sein! Er genießt als britischer Bürger (noch) das Recht freier Meinungsäußerung und hat keinen
Anlaß, der deutschen Inquisition gegen falsche Meinungen und Meinungsäußerungen zu Diensten zu sein.
Die soll ihre Schau alleine abziehen! MfG Christoph Heger
Nulla poena sine lege! weshalb ein Jude einen Papst nicht verstehen kann, der einen holocaustleugnenden
judenhassenden Bischof wieder in seine Kirche aufnimmt Dieser fiktive Jude müßte allerdings ziemlich
beschränkt sein. Es ist ja nun schlicht so und auch simplen Gemütern einsehbar, daß „Holocaustleugnung“
kein vom Kirchenrecht mit Strafen belegtes Delikt ist. Nulla poena sine lege! MfG Christoph Heger
Die Nürnberger henken keinen, sie hätten ihn denn. Die Leugnung des Holocaust ist in Deutschland ein
Verbrechen Jedenfalls seit Mitte der 1990er Jahre strafbar. und das ist auch richtig so. Das mag so einigen
Nazi-Riechern passen, ist aber als Gesinnungs- und Meinungsdelikt strikt grundgesetzwidrig. Bischof Williamson,
der als britischer Bürger in seinem Land Meinungsfreiheit genießt, hat keinen Grund, sich von einem
politisch korrekten Amtsrichter in Deutschland vorführen zu lassen. MfG Christoph Heger
@Thomasius: Da Sie meinen Beitrag offenbar nicht mit Verstand gelesen haben – Ihr Beitrag hat inhaltlich
überhaupt keinen Bezug zu dem meinen – hier noch einmal, worum es ging: Die Behauptung (so auch von Caldonazzi)
einer „jüdischen Identität“ Jesu ist der Gipfel der Absurdität – nämlich genau dann, wenn man damit,
wie üblich und auch bei Caldonazzi, nicht die unbestrittene Tatsache meint, daß Jesus ein Glied des
jüdischen Volkes seiner Zeit war, vielmehr eine „Identität“ mit dem nachchristlichen Judentum konstruiert,
für das gerade die Verwerfung dieses dem jüdischen Volk gesandten Messias konstitutiv ist. Die in ihrem
Beitrag ohne jede Grundlage in meinen Argumenten insinuierten Beschuldigungen verbitte ich mir. MfG Christoph
Heger
Gipfel der Absurdität Die von Caldonazzi dargebotene jüdische Sicht Jesu und seiner Verwerfung durch
die zeitgenössischen Oberen des jüdischen Volks und zustimmend durch deren Anhänger kann nicht verbergen:
Diese zeitgenössischen Oberen des jüdischen Volks haben durch einen Justizmord den ihnen von Gott gesandten
Messias verworfen, und deren Anhänger in allen Jahrhunderten tun es ihnen nach – um, wie Jesus vorausgesagt
hat, auf immer neue Messias-Betrüger zu ihrem eigenen Schaden hereinzufallen. Die behauptete Kontinuität
des jüdischen Volks gibt es gerade nicht. Dies ist auch insofern offensichtlich, als die heiligen Schriften
des Alten Bundes (die Thora) ungeachtet der ihr entgegengebrachten Reverenz für das nachchristliche Judentum
von ungleich geringerer Bedeutung sind als die (angeblich) auslegenden Schriften (Talmud usw.) und die
sogenannte „mündliche Thora“, die eine nachchristlich-jüdische Erfindung ist. Es bleibt also dabei:
Jesus war zweifellos ein Glied seines jüdischen Volks, dessen Institutionen ihn verwarfen. Ihm eine nachchristlich
„jüdische Identität“ anzudichten ist der Gipfel der Absurdität. MfG Christoph Heger
Lieber Domenico Tuttisanti, besten Dank für Ihren Hinweis auf den – wie immer bei ihm – spritzigen Artikel
von Broder! Auch in der FAZ von heute findet sich eine passende Antwort auf diesen ganzen Quatsch von
wegen „antiislamischem Rassismus“ (als ob der Islam eine „Rasse“ sei): der kurze Aufsatz von Regina Mönch
„Maulkorb für Islamkritiker“ www.faz.net/…common~Scontent.html. Der geschätzte Ury Avnery hat – offenbar
benebelt von seiner drolligen Idee einer „semitischen Union“ (zwischen Israelis und Arabern) – zeitweise
das Denken eingestellt. MfG Christoph Heger
Caldonazzi lamentiert: Eine sachliche Diskussion mit Heger und Gleichgesinnten macht wenig Sinn und daß
ausgerechnet an petrus.abaelard adressiert, der Sachlichkeit nur vom Hörensagen kennt. Aber wie unzugänglich
Caldonazzi selbst jeder sachlichen Diskussion ist, zeigt seine jüngste Anmerkung: Wer versucht, die jüdische
Identität Jesu umzudeuten oder zu bestreiten, ist Sklave seiner Indoktrination. Ich habe hier schon mehrfach –
und Caldonazzi kann das nicht übersehen haben – darauf hingewiesen, daß diese Behauptung einer „jüdischen
Identität“ Jesu auf einer Äquivokation beruht: Selbstverständlich war Jesus ein Glied des jüdischen
Volks, das er liebte, wie jeder anständige Mensch sein Volk liebt. Wenn wir heute von „Juden“ oder „jüdischem
Volk“ reden, so ist damit jedoch das Volk gemeint, daß sich auf eine Abstammung von jenem Volk beruft,
sich jedoch durch die Verwerfung des von Gott gesandten Messias konstituiert hat. Es ist natürlich absurd,
daß Jesus in diesem letzteren Sinne eine „jüdische Identität“ gehabt habe. Der Anspruch dieses letzteren
Volks, Erbe oder gar Alleinerbe des jüdischen Volks im ersteren Sinne zu sein, ist unerfindlich. Die
Zahl derer, die tatsächlich von Abraham abstammen, dürfte unter den Christen bei weitem größer sein
als unter den Juden (im letzteren Sinne). Leider hat der nach der Methode „Haltet den Dieb“ nach Sachlichkeit
rufende Caldonazzi zu diesem Argument noch nie etwas zu sagen gewußt. MfG Christoph Heger
@lateiniheini Na, Sie „Pro“Köln-Schwätzer! Auch wieder hier? Ach, wenn solche Geistesriesen wie Sie
sich hier zeigen, kann ich der Versuchung nicht widerstehen. In Bonn ist ja richtig der Bär los, weil
Prinz Amir I. im Münster nicht reden durfte! Ja, und der Prinz hat richtig geweint, weil er zu seinem
närrischen Volk nicht in der Kirche reden durfte! Meine bescheidene Meinung: Wenn man überhaupt schon
„Karnevalsmessen“ zuläßt (aber bitte nur ja keine „alte“ Messe), dann kann man auch jeden Jeck da reden
lassen, es muß ja nicht Adolf sein, Amir tut’s auch. MfG Christoph Heger
petrus.abaelard kann immer noch nicht richtig lesen. Wie aus dem von ihm selbst beigebrachten Zitatfetzen
dass wegen eines verbrannten Gebäudes das Volk so streng bestraft werden soll, hervorgeht, spricht sich
Ambrosius gegen eine ursprünglich vom Kaiser gewollte „strenge Bestrafung“ und für Milde aus. Alles
weitere sind Zutaten von petrus.abaelard oder anderen Übelwollenden. Aber es kommt noch hübscher. Mit
wenn es Pogromnächte legitimiert durch christliche Heilige in der gesamten Kirchengeschichte gab? offenbart
sich petrus.abaelard als Verleumder. Die dusselige Frage: Waren die Juden selber schuld wenn ihre Häuser
angezündet wurden? ist leicht zu beantworten: So viel oder so wenig wie die Deutschen im Osten Europas.
Den Verantwortlichen von deren Vernichtung, Vertreibung usw. ist allerdings das israelische Parlament
in einer seiner frühesten Entscheidungen anerkennend zur Seite gesprungen. MfG Christoph Heger
Geifernde Schwätzer wie unser petrus.abaelard tun sich keinen Gefallen, indem sie immer mehr „historische
Beispiele“ anzubringen drohen, wenn sie nicht in der Lage sind, sie richtig zu lesen. So auch in den beiden
vorgebrachten Beispielen von den hochgeschätzten Petrus Venerabilis und Johannes Chrysostomus. Beide
rufen nämlich mit keinem Wort dazu auf, Juden Böses anzutun, sondern deuten das Schicksal der Juden
als göttliches Strafgericht – wie eigentlich der Dümmste am herangezogenen Typos des Brudermörders
Cain erkennen können sollte. Im übrigen konnte keiner der sich in ihrer Empörung Wälzenden etwas Sachliches
entgegnen gegen meine beiden Hinweise betreffend die Christenverfolgung in den ersten 300 Jahren und betreffend
die für sie selbst sich so fürchterlich auswirkenden jüdischen Bestrebungen zur Entchristlichung der
Gesellschaft. MfG Christoph Heger
Außer daß er gehässige Töne spuckt und gratis von „Verdrehung der Erkenntnisse historischer Wissenschaft“
faselt, ist von petrus.abaelard nichts wahrzunehmen. Vom historischen Petrus Abaelard war man Besseres
gewohnt. MfG Christoph Heger
petrus.abaelard hat Schwierigkeiten mit der Geschichte. So meint er: … kommt die Kirche aus ihrer Mitverantwortung
für die Verfolgung von Juden über 2000 Jahre hinweg nicht raus. Das Gegenteil ist natürlich richtig.
Erstens hatte die Kirche in den ersten 300 der 2000 Jahren überhaupt nicht die Macht, zu einer Verfolgung
der Juden beizutragen. Tatsächlich gab es kaum eine Christenverfolgung seitens des römischen Reichs,
die nicht durch jüdische Initiativen oder Intrigen ausgelöst wäre. Zweitens sind die Verfolgungen der
Neuzeit, insbesondere die seitens der National-Sozialisten Ergebnis einer Entchristlichung der Gesellschaft,
zu der jüdische Kreise entscheidend beigetragen haben. Dumm gelaufen… MfG Christoph Heger
Logisches missing link fehlt. Tiqvah bemüht einige prophetische Stellen des AT (unter Auslassung anderer),
versäumt aber zu erklären, wieso mit dem dortigen „mein Volk“ usw. das nachchristliche (talmudische)
Judentum gemeint sein soll. Letzteres hat ja bekanntlich den ihm gesandten Messias verworfen und statt
dessen im Laufe der Jahrhunderte zu seinem eigenen Unglück eine Reihe von Pseudo-Messiassen hochleben
lassen. Tiqvah scheint dabei zu meinen, das ergebe sich aus der Abstammung. Abgesehen davon, daß das
rassistisch gedacht ist – dürften jedoch die Abkömmlinge Abrahams unter den Christen die heutigen Juden
zahlenmäßig bei weitem überwiegen. MfG Christoph Heger
Auch Ihnen, Antipacelli, ein gesegnetes Jahr 2010! Das sind ja ganz erstaunliche Sachen, die Sie mir da
mitteilen. Ich kann mich allerdings nicht tiefer damit befassen, da ich mit der Verfolgung der derzeit
ausgesprochen dramatisch fortschreitenden Koran- und Frühislamforschung in Anspruch genommen bin. MfG
Christoph Heger
Was geht mich Harm Menkens an? Die Frage ist doch: Gibt es die zitierte Meldung der Jerusalem Post vom
6. Mai 1986 und entspricht der Bericht den Tatsachen? Die abschätzige Qualifizierung eines mir unbekannten
Menkens ist ein untaugliches Ablenkungsmanöver. MfG Christoph Heger
@Antipacelli: „Deutsche Amalekiter“? Für Ihre Anmerkung, daß „Amalekiter“ (mit der Konnotation, daß
dieses Volk nach halachischem Gesetz auszurotten ist, und zwar aus Rache) heutigentags ein Codewort für
Deutsche sei, habe ich zumindest einmal eine gewisse Bestätigung erhalten. In einem Diskussionsforum,
das dem Thema Islam gewidmet war, aber inzwischen nicht mehr existiert, hatte ich eine Diskussion mit
einem offenbar jungen, gebildeten und sachlich-offenen Juden aus England. Der erwähnte zu meiner Verblüffung,
daß ein (oder mehrere?) ihm bekannte(r) Rabbi(s) „Amalek“ oder „Amalekiter“ als Codewort für Deutsche
benutze. Weiter habe ich mir folgendes erzählen lassen, wofür ich aber nicht die Hand ins Feuer legen
kann: In einem Traktat Megilah in der Gemarah sei Bezug genommen auf ein Volk, das „Germamia“ oder ähnlich
heiße und von den Amalekitern stamme. „Germamia“ sieht halbwegs so aus wie das modern-hebräische Wort
„Germania“ für Deutschland. Jedenfalls wäre ich nicht überrascht, wenn die Erfahrungen meines damaligen
Diskussionspartners über den Bereich einiger weniger Rabbis in London hinaus Bedeutung haben sollten.
Wie auch immer – die Schändlichkeit des halachischen Genozidgebots ist natürlich ganz unabhängig davon,
ob es heute noch Amalekiter gibt. MfG Christoph Heger
Keine Funktion der Zeit! Ein Rabbiner in Deutschland sagte vor kurzer Zeit einmal, dass man die Mitzwot
nach ihrer Gültigkeit und Bedeutung für die heutige Zeit beurteilen solle Nein, die Unsittlichkeit einer
Maxime, also auch einer Mitzwa, ist keine Funktion der Zeit. Zum Beispiel hören die halachischen Genozidgebote
nicht dann auf, unsittlich zu sein, sobald es die zu vernichtenden kanaanitischen Völker nicht mehr gibt.
MfG Christoph Heger
Noch heiligere Reliquien Wenn Paulaner von „Reliquiensucht bei den Katholiken“ schwadroniert, ist das
besonders in den Tagen umwerfend komisch, wo sich die halbe Welt über den Diebstahl der bescheuerten
Schrift über dem Eingang zum Konzentrationslager Auschwitz erregt. Es gibt also Reliquien die sind noch
heiliger als das Turiner Grabtuch. MfG Christoph Heger
Pius XII. hat keineswegs geschwiegen. Er hat lediglich nicht nur die Verbrechen der Nazis gegen die Juden
zum Gegenstand seiner Aufrufe gemacht. Das aber scheint genau das zu sein, was denjenigen vorschwebt,
die sich heute benehmen wie Hunde, die die Hand beißen, die sie füttert. MfG Christoph Heger
Simple Logik Grund für eine Heiligsprechung ist nach Dr. Heger und brandenburgis folglich: damit den
Fieslingen das maul gestopft wird. Ich dachte, das dafür andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen…
michaelamaria beherrscht offenbar nicht einmal die simple Logik, zwischen dem Grund (= erfüllten Voraussetzungen)
und den Folgerungen einer Entscheidung unterscheiden zu können. Dieser Mangel ist aber wahrscheinlich
nicht ein unverschuldeter, angeborener Mangel an Intelligenz, sondern Folge eines sittlichen Mangels an
Anstand gegenüber Papst Pius XII. – so nach Art einer Tiqvah. MfG Christoph Heger
Wertlos Frau Heinemann erwähnt auch die Lepra-Erreger, die auf dem Grabtuch gefunden wurden. Mit dem
Grabtuch sei ein Beleg dafür gefunden worden, „daß die Erreger bereits im ersten Jahrhundert nach Christus
in Jerusalem waren“ – trumpft sie auf. Ich weiß nicht, auf wen der (scheinbare?) Unfug zurückgeht, auf
die Forscher aus Jerusalem oder auf die Berichterstatterin Pia Heinemann. Daß das Mycobacterium leprae
bereits für das erste Jahrhundert nach Christus in Jerusalem nachgewiesen werden kann ist keine Überraschung.
Zwar ist nach meiner Kenntnis noch immer unklar, ob die im AT beschriebenen Symptome einer Krankheit „zeraat“
diese mit der Lepra zu identifizieren erlauben. Aber das Auftreten der Lepra im ersten Jahrhundert dürfte
unbestritten sein. Und was hat das mit der Frage der Echtheit des Turiner Grabtuchs zu tun? Es sieht nicht
danach aus, daß dieser Sensationsbericht aus Jerusalem einen ernsthaften Beitrag zur Forschung geleistet
hat. Das gilt im übrigen auch für die C14-Untersuchung aus den 1980er Jahren. Da die Probenahme für
diese Untersuchung nicht lege artis erfolgte, ist das Analyse-Ergebnis wertlos. MfG Christoph Heger
Zum 1001ten Male ICH BIN LESBISCH UND ICH BIN STOLZ DRAUF! Dummheit und Stolz wachsen auf einem Holz.
Was ist falsch daran, wenn ich eine Frau liebe? An Liebe ist nichts falsch. Wohl aber an der Nachäffung
des menschlichen Geschlechtsverkehrs – die eben gar kein Geschlechtsverkehr ist. Der Unsittlichkeit zu
widersprechen ist keine Verletzung von Christi Liebesgebot, wohl aber Folgendes: Da erschaffe ich mir
lieber meinen eigenen[Götzen]. MfG Christoph Heger
Wo lernt man so einen Unsinn? , gibt es heutzutage in keiner Liturgie der katholischen Kirche Lesungen
aus den alttestamentlichen Schriften In welcher Samurai-Schule lernt man einen solchen Unsinn? MfG Christoph
Heger
Was ist hier „billige Polemik“? Billige Polemik war hier die – möglicherweise aus purer Unbildung vorgebrachte –
Behauptung von „Hans im Glück“, es handele sich bei der Unterscheidung zwischen der Schuldlosigkeit der
Kirche und der Schuld ihrer Mitglieder um „sophistische Theologenunterscheidung „. Das war der Punkt meiner
Intervention. Billige Polemik ist auch: Das wegsehen bei Judenprogromen, die Hexenprozesse, missionierung
mit dem Schwert in Sachsen, Lateinamerika usw um nur einige Beispiele zu nennen ) Weder kann grosso modo
von einem Wegsehen der kirchlichen Entscheidungsträger bei Judenprogromen noch von Missionierugn mit
dem Schwert die Rede sein. Und die Sache mit den Hexenprozessen ist nun schon öfters auch hier behandelt
worden: Wie kommt es denn, daß im Kirchenstaat und den Ländern der spanischen Krone es keine Hexenprozesse
gegeben hat? Ganz einfach: Dieser Aberglaube war eine Krankheit zeitgenössischer Intellektueller – darunter
nicht zuletzt mit dem bedeutenden Staatsrechtler Jean Bodin ein (heimlicher) Jude. MfG Christoph Heger
Jetzt begriffen? Hier haben ein paar im Denken Langsame noch immer nicht begriffen, was die Schuldlosigkeit
der Kirche ist. Darum vielleicht so herum: Fridericius meint: Auch die KPDSU ist schuldlos Bitte wieso
denn? Welcher Unschuldige hat denn der KPDSU seine Schuldlosigkeit geschenkt … – gefehlt haben alleine
ihre Mitglieder. … und dafür die Sühne für die Untaten der in ihr vereinigten Menschen übernommen.
Im übrigen gilt das ja auch zumindest nach deutschem Strafrecht: Strafbar sind nur Menschen, nicht Organisationen
von Menschen. Jetzt begriffen? MfG Christoph Heger
Schuldlosigkeit der Kirche die heilige katholische Kirche kann nicht sündigen,wohl aber ihre Glieder.
Genauer: Die heilige katholische Kirche ist sündlos (schuldlos). Hans im Glück hält das für eine Theologenunterscheidung.
Das ist natürlich völliger Quatsch und offenbart nur die vorlaute Unbildung desjenigen, der das behauptet.
Die Schuldlosigkeit der Kirche hat überhaupt nichts mit dem Verhalten ihrer Glieder zu tun, sondern ist
die Schuldlosigkeit Christi, der sie seiner Braut schenkt. Es ist sehr bedauerlich, daß durch das Entschuldigungsspektakel
Johannes Pauls II. dieses – ganz wesentliche – Dogma der katholischen Religion den Gläubigen praktisch
ausgetrieben worden ist. Gut gemeint ist eben nicht immer gut. MfG Christoph Heger
Das ist doch klar, Galatea. Peter Pan hat nicht nur keinen blassen Dunst vom Islam, er will auch keinen
haben. Das könnte ja sein „liberales“ Wolkenkuckucksheim wegblasen. MfG Christoph Heger
Nichts mit „unseren Bajonetten“. MP Erdogan tönte seinerzeit: „Unsere Gläubigen sind unsere Soldaten,
unsere Kuppeln sind unsere Helme, unsere Minarette sind unsere Bajonette.“ Seine Worte hatten übles Aufsehen
erregt. Es handelte sich dabei aber nicht um den Ausrutscher eines temperamentvollen Redners, sondern
um ein Zitat aus einem Gedicht Ziya Gökalps (+1924). Der gilt als literarischer Patron der „säkularen“
Türkei. Seine Gedichte sind Pflichtlektüre in den staatlichen Schulen der Türkei. Nun, in der Schweiz
ist es zunächst mal nichts mit „unseren Bajonetten“. MfG Christoph Heger
Das wäre nicht die erste Fälschung. Die Revisionisten hier machen insofern eine bessere Figur als ihre
Gegner, als sie sich wenigstens mit den Beweisen (oder „Beweisen“) ihrer Gegner befassen. Dagegen meint
Großwildjäger ganz schlicht: vho, eine Naziseite, zählt nicht als Beweis… Na, dann läßt man vielleicht
gar nichts „zählen“. Mfg Christoph Heger
Alois Bischof hat recht, und Fridericius erzählt dummes Zeug: In den Knast kommt niemand, weil er dies
und das abstreitet / nicht glaubt oder so. Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, kann man
sehr wohl in den Knast kommen, wenn man gewisse strafrechtlich geschützte „Wahrheiten“ leugnet, in Zweifel
zieht. Und die Kritik von Hassemer dürfte weiter verbreitet sein, als uns das Geflecht von Politik und
Medien glauben machen wollen. Dagegen habe ich mich vom BVerfG belehren lassen müssen, daß die Leugnung
des Völkermords an den Armeniern des Osmanischen Reichs – und in dem von mir angezeigten Fall sogar einer
ziemlich dreist-beleidigenden Leugnung – vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Nicht ganz
recht hat Alois Bischof, die Lage in Frankreich betreffend. Vor einigen Jahren wurde Bernard Lewis, Professor
in Princeton und „Nestor der angelsächsichen Orientalistik“ wegen seiner bei ihm ziemlich plötzlichen
Erkenntnis, daß der Genozid an den Armeniern nur „die armenische Sicht“ sei, wegen „Negationismus“ vor
Gericht gezogen, aber (strafrechtlich) freigesprochen. Dagegen bejahte ein anderes Gericht, den (zivilrechtlichen)
Anspruch der armenischen Gemeinde auf Schadenersatz – was für den berühmten Herrn Professor offenbar
ziemlich peinlich war. MfG Christoph Heger
Was gilt die Wette? Sefirot: Wetten, dass Sie keine Minute länger hier auf Erden[offenbar gemeint: leben;
Ch.H.], auch wenn sie jeden Tag dass Brot vom Himmel verspeisen… Um was soll die Wette gehen? MfG Christoph
Heger
Brot vom Himmel Sefirot mag lieber Brot (und Wein), das „aus der Erde“ wächst und das ihn über kurz
oder lang sterben läßt. Er mag es lieber als das „Brot vom Himmel“, das Gott „gibt“ (Nehemias, Kap.
9, Vers 15) und das selber (ewiges) Leben gibt. Nun ja, diese Entscheidung sei seine. MfG Christoph Heger
Verleumdung von Germar Rudolf Leute wie Rudolf versuchen nur die Verbrechen des NS-Regimes schönzureden
und zu verharmlosen. Ich habe schon vor längerem darauf hingewiesen, daß das eine Verleumdung ist. In
meinem Besitz befindet sich ein Brief, den Germar Rudolf vor knapp 20 Jahren geschrieben hat und in dem
er klar bestätigt, daß die National-Sozialisten an den Juden einen Völkermord begangen haben. Er bestreitet
nur dessen Ausführung mit Gas in den gezeigten Gaskammern. MfG Christoph Heger
Paulaner weiß zwar im allgemeinen nicht, wovon er redet. So zum Beispielm als er jüngst von „scharia“
schwafelte. Aber für folgende Aussage tritt er selbst erfolgreich den Beweis an: Diktatoren funktionieren
nicht ohne Handlanger. Das hatten wir schon gesehen, als seine lieben Antifaschisten, demokratische Sozialisten
usw. mit den Kommunisten den „ersten demokratischen Staat in Deutschland“, die inzwischen ruhmlos versunkene
DDR, aufbauten. Und das sehen wir heute, wo die Blockwarte der SED wieder in der Regierung Brandenburgs
sitzen. Also handlangernde „Antifaschisten“ wie Paulaner, die wegen Unfähigkeit zu geistiger Auseinandersetzung
zu blöden Unterstellungen greifen, sind nichts Neues. MfG Christoph Heger
Verehrteste clarissa colonia, der sich – diesen Tatbestand zumindest betreffend – die obersten deutschen
Gerichte bislang nicht angeschlossen haben … sprechen Sie im futurum propheticum (zur Erläuterung für
Unkundige: so wie Isaias in „Ein Kind ist uns geboren, …“)? Mit dem Fall Williamson oder zumindest gleich
gelagerten Fällen haben sich die obersten deutschen Gerichte doch noch gar nicht befaßt. MfG Christoph
Heger
mr. cologne: Bitte Verstand einschalten, bevor man etwas schreibt! Wer nicht zu blöd ist, meinen Beitrag
zu lesen, konnte bemerken, daß ich keineswegs nur von der in Deutschland eingerissenen Inquisition sprach.
Sie gibt es durchaus auch in der Schweiz (trotz der seinerzeitigen mutigen Gegnerschaft der SVP gegen
ihre Einführung). MfG Christoph Heger
Merkwürdig, keine „Volksverhetzung“ … Das Bild und die damit verbundene Insinuation sind eine einzige
Frechheit. Daß sie ungerügt bleibt steht in merkwürdigem Gegensatz zu der sonstigen Strafbarkeit von
allem Möglichen (in Deutschland nach § 130 StGB „Volksverhetzung“). Diese jüngst durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts
bestätigte Strafnorm bietet einen Vorteil: Wer sich heute noch über die (kirchliche bzw. spanisch-staatliche)
Inquisition der Vergangenheit aufhält, kann kurz und trocken darauf hingewiesen werden, daß die frühere
Inquisition auf theologische Rechtgläubigkeit vor der heutigen Inquisition auf historische Rechtgläubigkeit
einen erheblichen rechtsstaatlichen Vorteil hatte: Früher konnte man aus öffentlichen Urkunden (Katechismus
usw.) wissen, was man alles nicht behaupten durfte; heute weiß das kein Mensch. Schon allein aus diesem
Mangel an tatbestandlicher Bestimmtheit ist der § 130 StGB grundgesetzwidrig. MfG Christoph Heger
Ach, Anus, geben Sie die Hoffnung nicht auf! Auch ich muß einmal sterben. Aber womöglich erst nach Ihnen,
was mir Gelegenheit gäbe, mit Arthur Schopenhauer zu witzeln: Anus obiit, onus abiit. MfG Christoph Heger
Thomasius’ Erzählungen Erst heute ist mir möglich, den Fortgang der Diskussion einzusehen. Thomasius
in seinem komischen Haß: Der Forist Dr. Christoph Heger steht auf dem Boden der Canones 69 bis 71 des
Laterankonzils IV von 1215 . Wat et nich allet jibt! Diese können Sie gerne auch als Grundlage der Rassegesetzgebung
Hitlers nehmen. Hätte der Adolf das doch mal, da wären die Juden in seinem Machtbereich aber besser
bei weggekommen. Auf dem Laterankonzil „fußten“ die Judenpogrome seit dem Mittelalter z.B. 1391 in Spanien
Das ist Quatsch (wie im Falle der Judenpogrome im islamischen Machtbereich Spaniens selbst ein Thomasius
einsehen wird). Über das Verhältnis von Kirche und vulgärer Judenhatz hat vor einigen Wochen der hier
zu Recht gewürdigte Robert Spaemann einiges Aufklärendes in der FAZ geschrieben. Bei Gelegenheit werde
ich vielleicht hier ein paar Auszhüge bringen. und die spanische Inquisition. Das ist nun völliger Blödsinn.
Wie bekannt unterstanden der Inquisition nur Getaufte. Und gerade die spanische Inquisition war eine staatliche
Angelegenheit und fußte auf kastilischer bzw. aragonesischer Gesetzgebung. Im übrigen fanden es, wie
Spaemann dankenswerterweise in Erinnerung ruft, jüdische Obere gelegentlich durchaus passen, mit der
Inquisition zusammenzuarbeiten, um ihre interne Inquisition zu stützen. MfG Christoph Heger
Strafrechtlicher Echtheitsbeweis Wer die Echtheit – der berühmten „Protokolle“ behauptet, wird bestraft,
– des Johannesevangeliums bezweifelt, leistet einen Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt, – des
„Tagebuchs …“ bestreitet, wird bestraft. MfG Christoph Heger
Aus gegebenem Anlaß noch mal Wer den vollständigen Text – mein Schreiben an S.Em. den Erzbischof von
Köln, Joachim Kardinal Meisner, – lesen möchte, findet ihn hier www.christen-pro-koeln.de/ramadan.htm.
MfG Christoph Heger
Lutheraner_72 habe ich offenbar kalt erwischt. Nach Luft schnappend kann er nur noch die Flegeleien von
lateiniheini nachbellen. lateiniheini kommt mir vor wie ein pathologischer Rot-Grün-Verwechsler: Wie
jeder weiß, sind es nicht die Teilnehmer der Kundgebungen von Pro Köln bzw. Pro NRW, die andere anpöbeln.
Im Gegenteil werden sie regelmäßig von Charakteren wie lateiniheini verbal und körperlich angepöbelt –
in dem Versuch, solche Kundgebungen unmöglich zu machen. Erst jüngst hat das Verwaltungsgericht Köln
geurteilt, daß die Entscheidung des Kölner Polizeipräsidenten Steffenhagen, statt gegen die Störer,
gegen die Nicht-Störer vorzugehen und deren Kundgebung aufzulösen, rechtswidrig war. Also wo sind hier
lateiniheinis „A…löcher“? Schon das hier gebotene Schauspiel der Lutheraner_72 und lateiniheini beantwortet
die Frage. Man erinnere sich: Ausgangspunkt der Diskussion war die Kritik von Lutheraner_72 an der Kritik
P. Schmidbergers an Mohammeds (historischer oder unhistorischer?) Pädophilie. MfG Christoph Heger
Worüber sich Lutheraner_72 (nicht) empört Sie empören sich vielmehr über die Thematik der gesellschaftlichen
Akzeptanz bei Zwangsehen mit „Kindern“ in islamisch geprägten Ländern, gehen aber nicht näher und differenzierter
drauf ein. Lutheraner_72 findet es offenbar nicht empörend, daß neunjährige Mädchen (neun kürzere
Mondjahre!) gemäß der Sunna (arabisch: Brauch) des famosen Propheten nach islamischem Recht pädophilen
Typen „in die Ehe gegeben“ werden können. Vielmehr sieht er in solcher Empörung ein vorurteils- sowie
pauschalisiertes Denken über „die islamische Kultur“. Lieber empört er sich ganz „undifferenziert“ über
den P. Schmidberger, der sich auch über diese „Sunna des Propheten“ empört hatte, und schwafelt irgendwas
von wegen „fundamentalistisch“. MfG Christoph Heger
Thomasius Er meint vielleicht, so äußern sich Nazis und fundamentalistische Spinner aber mit Sicherheit
keine Christen. Meint er? Tja, es genügt nicht, nichts Sinnvolles meinen zu können, man muß auch unfähig
sein, es auszudrücken. Woher Sie aber wissen wollen, wie sich Christen äußern oder nicht äußern,
ist mir schleierhaft. Sie können doch aus Introspektion nur wissen, wie sich Nicht-Christen äußern.
MfG Christoph Heger
Selbsterkenntnis? Da ist die Titulierung … als „linke Kanalratte“ noch harmlos! lateiniheini meint anscheinend,
er habe noch etwas schärfere Charakterisierungen verdient. Ein erster Schritt der Selbsterkenntnis? MfG
Christoph Heger
Lieber _zeitgeist, Ihr Verständnis für meine Erfahrungen mit der hiesigen Religions- und Meinungsfreiheit
ist sehr freundlich. Aber wir wollen nicht übertreiben. Die Anpöbelungen seitens zweier Provinzpolitiker
der CDU und seitens der DuMont-Presse waren ärgerlich, aber erträglich und machen mich noch nicht zum
betrübten Martyrer. MfG Christoph Heger
Lieber Herr Panetta, was die Notwendigkeit eines politischen Einsatzes, und zwar eines persönlichen Einsatzes
betrifft, kann ich Ihnen nur zustimmen. In meinem Falle bedarf es auch keines besonderen Heldenmuts. Ich
bin „in den Freiherrnstand erhoben“ und insofern – sit venia verbo – „unanscheißbar“. So konnte auch
die Kampagne von zwei üblen Provinzpolitikern der CDU an mir abprallen. Allerdings haben wohlmeinende
Dritte mich schon mal auf Fälle hingewiesen, in denen gutmenschliche Autoritätspersonen sich an die
Kinder der nicht direkt Angreifbaren hielten. Das ist dann wohl die von den Initiatoren dieser Kampagne
mitgedachte Art von „Gesicht zeigen“. MfG Christoph Heger
Wer den vollständigen Text – ein Schreiben an S.Em. den Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, –
lesen möchte, findet ihn hier www.christen-pro-koeln.de/ramadan.htm. Schönen Dank, Herr Panetta, für
Ihre freundlichen Worte! MfG Christoph Heger
Beweislastregel – nicht für Gutmenschen gültig? lateiniheini widerholt seine üble Nachrede: Schmidti
und Konsorten nehmen doch auch Priester, die sich an Messdienern vergreifen … auch ständig in Schutz!
Sie haben das nicht widerlegt! Unter anständigen Menschen – anscheinend aber nicht unter selbsternannten
Gutmenschen – gilt, daß die Beweislast bei dem liegt, der Beschuldigungen vorbringt. Im übrigen läßt
sich eine solch pauschale üble Nachrede sowieso grundsätzlich nicht belegen. MfG Christoph Heger
Gutmenschs üble Nachrede „Gutmensch“ … bezeichnet Menschen, die zu Toleranz, Mitmenschlichkeit, Großzügigkeit
und Gelassenheit tendieren Ach, ja! Mit diesem hübschen Pharisäer-Bild von sich möchten die „Gutmenschen“
ihr politisches Strebertum vor dem vernebelten Blick derer, die darauf hereinfallen, verstecken. Die Toleranz
von „Gutmensch“ lateiniheini zeigt sich anschließend in übler Nachrede gegen die Patres von Pius X:
Schmidti und Konsorten nehmen doch auch Priester, die sich an Messdienern vergreifen … auch ständig
in Schutz! Nun, ja unser Gutmensch auf der Höhe seiner Wahrheitsliebe! Vergewaltigte Teenager, die eine
Abtreibung vornehmen, werden durch den Schmutz gezogen und als Mörderinnen bezeichnet! Tatsächlich werden
wohl gelegentlich und zu Recht diejenigen so bezeichnet, die solche Mädchen dazu drängen und die Abtreibung
vollziehen. Liebevoller Sex zwischen zwei Männern, zwei Frauen oder einer Frau und einem Mann, die nicht
verheiratet sind, wird hingegen verdammt! Alles dies ist keine Sonderheit von Pius X, sondern katholische
Sittenlehre (in der übrigens Nichtchristen wie der große Kant völlig übereinstimmten). Was „Gutmenschs“
„liebevoller Sex“ zwischen zwei Männern und zwei Frauen angeht: Tatsächlich handelt es sich um die verwerfliche
Nachäffung des menschlichen Geschlechtsverkehrs. MfG Christoph Heger
Wieso folgt aus der „Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Personen unabhängig
von Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ das Recht
ausgerechnet von homosexuellen Zweierbeziehungen, aber nicht von Dreierbeziehungen, von Geschwistern,
von Kegelclubs usw. die Privilegien der Ehe für ihre Verbindung zu erhalten? Diese Frage scheint sich
MartinBieger in seiner holden Naivität noch nicht gestellt zu haben. Übrigens „Grundsatz der Gleichbehandlung“
ist ja sowieso Quatsch. MfG Christoph Heger
Lutheraner_71 empört sich und findet zugleich lachhaft eine „Islamfeindschaft“ der Katholiken von Pius
X: Am 5. Februar 2009 erklärte er [P. Schmidberger] in einem Interview, der islamische Prophet Mohammed
habe nachweislich mit einem acht- oder neunjährigen Mädchen „geschlechtlichen Umgang gepflegt“. Man
könne ihn daher heute als „Kinderschänder“ bezeichnen. Es ist nun jedem – außer vielleicht ressentimentgeladenen
Gutmenschen – leicht feststellbar, daß die Geschichte der Heirat des (über 50jährigen) Mohammed mit
der 6jährigen Aischa und der Aufnahme des – sogar in geschmackvollen Einzelheiten überlieferten – Geschlechtsverkehrs
mit ihr, als sie 9 war, zu den allgemein von den Muslimen geglaubten Teilen der Biographie Mohammeds gehört.
Leider ist es ziemlich gleichgültig, ob dieses Verbrechen historisch ist oder nicht – möglicherweise
ist der ganze Mohammed unhistorisch. Wichtig ist, daß dieser „Brauch (arabisch Sunna) des Propheten“
Grundlage des islamischen Eherechts wurde, wonach 9jährige Mädchen solchen Kinderschändern „in die
Ehe gegeben werden“ können. Hoffentlich lesen das viele Menschen und reißen ihre Augen auf, mit was
für verbrecherischen Fanatikern sie es hier zu tun haben. Es ist wohl klar geworden, daß nicht P. Schmidberger
ein „verbrecherischer Fanatiker“ ist, sondern Lutheraner_72, der diesen klarsichtigen Warner so beschimpft.
Ihm ist zu raten, einmal seine Augen aufzureißen. MfG Christoph Heger
Navon schreibt schneller, als er denken kann: Du unterliegst einer ganzen Reihe von Irrtümern! 1. zwingt
Dich der Staat nicht zu einer areligiösen Schulerziehung, denn Du kannst Dein Kind – so Du hast – ja
auf kirchliche Privatschulen schicken. Irrtum, private Grundschulen sind vom GG ausgeschlossen. 2. sind
auch staatliche Schulen nicht areligiös, da Deine Kinder ja in den freiwilligen Religionsunterricht gehen
können. Selbstverständlich sollen sie nach dem famosen Urteil des Gerichts areligiös sein! Die staatlichem
Schulzwang unterworfenen Kinder dürfen in ihren Klassenräumen nicht mal einen Blick auf das Kreuz werfen.
Der Staat bezieht dieses Recht übrigens aus der Religionsfreiheit! Navon meint wahrscheinlich, mein den
Staat beschränkendes Recht auf einen schulischen Religionsunterricht erwächst mir aus dem GG bzw. den
Menschenrechten. Erstens verweigern z.B. Bremen und Berlin dieses Recht. Zweitens ist dieses Recht eine
unzureichende Erfüllung der verheißenen Religionsfreiheit. Deshalb bemüht Navon einen Gemeinplatz:
Das Recht des Einen hört immer da auf, wo es das Recht des Anderen beschneidet. Der aber ist ein simpler
Zirkelschluß: Was das Recht des einen ist und wo das Recht des anderen beschnitten wird, muß ja erst
durch positives Recht bestimmt werden. Vor allem aber weiß Navon nichts dazu zu sagen, daß der „neutrale“
Staat logischerweise unfähig ist zu erziehen, ihm also auch die Legitimation abgeht, die Verantwortung
nach GG für die Schulerziehung seiner Bürger zu beanspruchen. MfG C.H.
Die Gläubigen der Ideologie des … … „religiös neutralen“ Staates verkennen eines: Wer „neutral“
ist, kann nicht erziehen. Nun beansprucht aber der Staat BR Deutschland in seinem Grundgesetz die Verantwortung
für die Schulerziehung seiner Bürger. Tatsächlich strömen in das Vakuum gewisse „Zivilreligionen“,
gegenüber denen es dann keine „Religionsfreiheit“ mehr gibt. Jetzt wird umgekehrt ein Schuh daraus: Mit
welchem Recht zwingt mich der Staat, meine Kinder seiner areligiösen „neutralen“ Schulerziehung zu unterwerfen?
Hier kommt dem Grundgesetz in einem wesentlichen Punkt die Legitimation abhanden. MfG Christoph Heger
@Großwildjäger Im jüdischen Glauben schreibt man den Namen des Herrn nicht aus. Diese Erklärung ist
unzureichend. Es ist natürlich bekannt, daß schon im vorchristlichen Judentum die Aussprache des Tetragramms
YHWH verpönt war. Aber wieso man in anderen Sprachen das übliche Wort „Gott“, „God“ und was weiß ich
alles verstümmelt, ist damit nicht erklärt. Es war/ist ja offenbar auch im Judentum nicht verpönt,
das Wort für „Gott“, nämlich „El“ oder ähnlich in den Mund zu nehmen. MfG Christoph Heger P.S. Ist
Sefirot tatsächlich kein Jude?
Wer ist eigentlich dieser komische „G*tt“? Darüber habe ich mich hier schon mehrfach gewundert. Der muß
ja etwas gegen die deutsche Sprache – zumindest deren Rechtschreibung – haben. Vielleicht kann Sefirot
endlich befriedigende Auskunft geben. MfG Christoph Heger P.S. Wie auch immer – ich freue mich, daß endlich
die göttliche Liturgie in der würdigen alten Form wieder Einzug in den Petersdom gehalten hat.
Leidet Braut an Gedächtnisverlust? Hier zur Erinnerung seine besondere Art des Krähens nach mir: Ich
habe ein Photo von dir gesehen, Heger! Lang machst es ja eh nicht mehr… So Braut am 6. Oktober 2009
16:59. Demenz mag ja als Entschuldigung gelten. MfG Christoph Heger
Ich muß die Damen oder Herren Peter Lingen, Damenschuh und Braut, die es geschmackvollerweise bekunden,
daß sie es gar nicht abwarten können, daß ich sterbe, leider sehr enttäuschen. Ich bin weder in einem
Alter noch in einem Gesundheitszustand, daß die Erfüllung ihrer frommen Wünsche so bald zu erwarten
ist. Aber wie antwortete Charles de Gaulle einem Journalisten, der seine gleichartige Hoffnung in die
mitfühlende Frage kleidete „WIe geht es Ihnen, Herr Präsident?“ – „Gut! Aber geben Sie die Hoffnung
nicht auf! Auch ich werde einmal sterben.“ MfG Christoph Heger
Vernünftiger Reflex Auf Peter-Pans pauschale Beschuldigung: „Judenfeindlichkeit hatte tatsächlich eine
lange christliche und gerade auch katholische Tradition“ hatte ich die passende, nämlich spiegelverkehrte
Antwort gegeben, daß diese ein vernünftiger Reflex war auf die „Christenfeindlichkeit, die tatsächlich
eine lange jüdische und gerade auch rabbinische Tradition hat.“ Darauf fiel Peter-Pan nichts Besseres
ein, als patzig zu behaupten: Sie schwafeln, Heger. „Schwafeln“ ist bei kurzen und präzisen Antworten
wie der oben gar nicht möglich. Auch die Fortsetzung seines Verlegenheitsvorwurfs ist nicht intelligenter:
Als ob irgendetwas die Jahrhundertelange [sic!] Unterdrückung jüdischer Bürger in christlichen Ländern
rechtfertigen würde. Von „jahrhundertelanger Unterdrückung“ kann angesichts des Wechsels der Zeiten
gar nicht gesprochen werden. Vor allem bleibt es dabei, daß die von Peter-Pan beklagte „lange christliche
und gerade auch katholische Tradition“ der „Judenfeindlichkeit“ ein vernünftiger Reflex auf die merkwürdigerweise
von ihm gar nicht beklagte, vorhergehende lange – und keineswegs beendete – jüdische und gerade auch
rabbinische Tradition der Christenfeindlichkeit war. MfG Christoph Heger
„Judenfeindlichkeit hatte tatsächlich eine lange christliche und gerade auch katholische Tradition“ und
war insofern ein vernünftiger Reflex auf die Christenfeindlichkeit, die tatsächlich eine lange jüdische
und gerade auch rabbinische Tradition hat. Also was soll’s? MfG Christoph Heger
Aber verehrteste clarissa colonia, Ihre Meinung: „Religionsfreiheit“, […],ist für „Dignitatis humanae“
nichts anderes als die Forderung an den säkularen Staat, er dürfe es keinem seiner Staatsbürger verwehren,
den katholischen Glauben anzunehmen oder (auch öffentlich) auszuüben. ist völlig abwegig. Im Gegenteil
behauptet „Dignitatis humanae“ – in vielfach plakativ herausgestellter Übereinstimmung mit dem üblicherweise
vertretenen „Menschenrecht auf Religionsfreiheit“ – das Recht von Anhängern jedweder „Religion“, von
staatlichen Beschränkungen frei zu sein. Ihre politisch-praktische Begründung: Daß man dieses Postulat
ad extra gegenüber einem religiös neutralen Verfassungsstaate nur dann erheben kann, wenn man diesem
prinzipiell Zuständigkeit und Berechtigung bestreitet, über die Religion seiner Bürger positive Verfügung
zu treffen, ist evident. ist weder evident noch hinreichend. Sie ist nicht hinreichend, weil politisch-praktische
Vorteile weder zur Verbiegung des gesunden Menschenverstands noch der kirchlichen Lehre berechtigen. Sie
ist nicht evident, da ja – wie die köstliche Bemerkung von Spaemann in Erinnerung ruft – auch der „liberale
Rechtsstaat“ seine privilegierte „Zivilreligion“ mit einer Art Inquisition verteidigt. Daß die Kirche
ihren Wahrheits- und Absolutheitsanspruch ad intra weder aufgegeben noch eingeschränkt hat, hat mit der
hier anstehenden Frage nichts zu tun. Insofern rennt Ihr Hinweis auf „Lumen Gentium“ Nr. 14 bei mir offene
Türen ein. MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Was der säkulare Statt soll oder nicht soll, ist nicht die Frage, die im Zusammenhang
mit dem Versuch Spaemanns zu beantworten ist, bei dem anscheinenden Bruch in der kirchlichen Lehre die
Rechtgläubigkeit zu wahren. Hier geht es darum, was die Kirche unter „Religion“ versteht (bzw. das Konzil
unter „Religion“ verstanden hat), wenn sie (bzw. es) in der Konzilserklärung über die Religionsfreiheit
dem Staat das Recht abspricht, Unterdrückungsmaßnahmen gegen eine „Religion“ zu ergreifen. Der Versuch
Spaemanns, nicht einen Unterschied in der Lehre, sondern lediglich einen solchen in der Realität zu sehen,
auf die diese Lehre anzuwenden ist, scheitert auch schon daran, daß die Konzilslehre natürlich auch
für die Vergangenheit Gültigkeit behauptet und insofern weiteste Teile der Christenheit in der Vergangenheit
grundsätzlich – und nicht nur bei Mißbräuchen – ins Unrecht setzt. Köstlich ist die Anmerkung Spaemanns:
„Zwar kennt auch unser liberaler Rechtsstaat eine Privilegierung dessen, was in ihm als wahr gilt, und
eine öffentlich wirksame Diskriminierung von Irrtümern“! Man ahnt, was (auch) gemeint ist: die Inquisition
auf historische Rechtgläubigkeit. Nur – wieso gilt nicht auch hier die negative Religionsfreiheit, nämlich
Freiheit von dieser „Zivilreligion“? MfG Christoph Heger
Ein leerer Lehrsatz Ich schätze Spaemann. Aber von diesem Aufsatz bin ich enttäuscht. Er bemüht sich
um alle möglichen hilfreichen Distinktionen, bemüht die Analogie des Zinsverbotes, aber bleibt merkwürdig
gefangen in dem realitätsverweigernden Optimismus der liberalen Theorie. Welche praktischen Folgerungen
„Religionsfreiheit“ hat, sehen wir an der schon gar nicht mehr schleichenden Islamisierung von Alltagsleben
und (wenig beachtet) des Rechtswesens. Ich wundere mich, daß der kluge Philosoph Spaemann nicht das Vakuum
in der Erklärung über die Religionsfreiheit sieht: Solange man nicht sagt, was (alles) eine „Religion“
ist, so lange sagt man mit ihr gar nichts. Es ist auch bekannt: Die Staatsrechtstheorie hat sich bisher
in der Tat wenig Gedanken über den Begriff der „Religion“ gemacht. Konkret gesagt: Ist der Islam nun
eine „Religion“ oder ist er nicht richtiger als eine politische Bestrebung zu bezeichnen, und zwar als
eine solche, die sowohl unsittlich als auch grundgesetzwidrig ist? Man beachte zu dieserm Punkt, daß
auch das Konzil das „Religionen“ zugesprochene Privileg der Freiheit von staatlicher Unterdrückung an
die Voraussetzung bindet, „daß die gerechte öffentlich Ordnung bewahrt bleibt“. Da beißt sich doch
der Hund in den Schwanz! Mir scheint die wirkliche Lösung des Problems des Bruchs der katholischen Lehrtradition
darin zu liegen, daß das 2. Vatikanum einen logisch leeren Satz aufgestellt hat, also einen Satz, dem
man gleichzeitig zustimmen und widersprechen kann. MfG Ch. H.
„Das Christentum ist eine Gnadenreligion, keine Leistungsreligion!“ Der Blick ins Gesetzbuch erhöht die
Rechtskunde, lautet ein sarkastischer Spruch unter Juristen. Ähnlich möchte man Puchil2 empfehlen, bevor
er selber anderen das Nachdenken empfiehlt, einen Blick in das Evangelium zu tun und die schöne Stelle
zu finden, wo Jesus sagt: „Das Himmelreich leidet Gewalt, und nur die Gewalt anwenden, werden es erringen.“
Also von wegen, man könne auf eigene Anstrengung („Leistung“) verzichten! MfG Christoph Heger
Gisela Dörmann vermißt meine treffende Charakterisierung homosexueller Betätigung als schweinische
Nachäffung des menschlichen Geschlechtsverkehrs. Jetzt zufrieden? Im übrigen ist sie dümmer, als die
Polizei erlaubt, oder lügt, daß sich die Balken biegen, mit ihrer Behauptung, daß linke Gewalt gegen
friedliche Demonstranten nicht – teils stillschweigende, teils offene – mediale Unterstützung findet.
Das muß nun nicht weiter entmutigen, denn zum Ärger dieser Medien gibt es heute das Internet – und Foren
wie kreuz.net, das klugerweise seinen Server in den USA stehen hat, wo Meinungsfreiheit noch einen höheren
Stellenwert hat als im „freiesten Staat auf deutschem Boden“. MfG Christoph Heger
Ja, so ist das, verehrte Frau Dormann, Eierwerfen von Lebensschützern, NPD und anderen Mißliebigen wäre
sofort von unseren politisch Korrekten sofort als „menschenverachtende“ Gewalt, mangelnde Sensibiltät
gegen Hungernde usw. gerügt worden. Aber wenn sie gegen diese Mißliebigen geworfen werden findet das
sofort die Zustimmung von allen (männlichen udn weiblichen) Dormännern. Mfg Christoph heger
@Thomasius: Indolenz und missionarischer Eifer Ihre letzte Darstellung ist grosso modo zutreffend. Allerdings
übertreiben Sie in einem Punkt: Obwohl sich die katholische Hierarchie nicht gerade glücklich über
die Tolerierung der Ungläubigen zeigte, gab es doch kaum Bekehrungsansätze Das übertreibt denn doch
die Wirkung der von Ihnen richtigerweise genannten Motive für eine Indolenz christlicherseits in Sachen
Mission unter den Muslimen Spaniens. Erstens war den christlichen Herrschern durchaus klar, daß die zunächst
versuchte spiegelbildliche Anwendung des zuvor unter islamischer Herrschaft auf Christen und Juden angewandten
Dhimma-Systems nun unter christlicher Herrschaft auf Muslime bei letzteren zu dogmatischem Bauchgrimmen
führen mußte, das letztlich untragbar sein würde. Und so ist es ja auch gekommen: Gebot der Taqiya
seitens der muslimischen Autoritäten, Zunahme der Unterdrückungsmaßnahmen gegen den Kryptoislam, islamische
Aufstände und schließlich die Vertreibung der Moriskos. Zweitens gab es sehr wohl in den christlichen
Reichen der iberischen Halbinsel schon seit einigen Jahrhunderten sowohl arabistisch-wissenschaftliche
wie auch missionarische Bestrebungen. Ich selbst hatte zufällig Gelegenheit – ich glaube es war in Tarragona
–, ein Haus zu besuchen, das von Kaiser Karl V. zur Ausbildung katholischer Geistlicher aus dem Islam
gestiftet war. Solche Beispiele missionarischen Eifers gibt es sehr viel mehr. MfG Christoph Heger
@Thomasius: Das von Ihnen gebrachte Zitat bestätigt, was ich sagte: Der Inquisition unterstanden nur
Getaufte, keine Juden. Eine Ergänzung ist nur in folgendem angebracht: In den 1390er Jahren kam es in
spanischen Städten zu einer Welle anti-jüdischer Ausschreitungen. Natürlich „kam es“ nicht einfach
dazu. Vielmehr hatte die Volkswut ihren Grund (der auch die Inquisition in ihrer Anfangszeit populär
sein ließ): Die Erwartung auf christlicher Seite, daß sich nach erfolgreichem Abschluß der Reconquista
Muslime und Juden massenhaft bekehren würden, erwies sich zunächst als richtig. Die Neubekehrten waren
beliebt, man – auch der Adel – verschwägerte sich mit ihnen, und sie stiegen auch zu hohen kirchlichen
Ämtern auf. Daß allerdings viele „Neu-Christen“ nicht nur ihren alten Glauben heimlich weiter lebten,
sondern selbst in hohen Stellungen ihre Verachtung für den „neuen“ Glauben in der Öffentlichkeit zeigten
erregte Wut und Empörung bei den „Alt-Christen“ usw. Wie auch immer – jedenfalls vermochte die spanische
Inquisition das zu verhindern, was den Dönmeh und ähnlichen Kryptojuden im ausgehenden Osmanischen Reich
gelang: die Durchsetzung und nachfolgende Revolution der Monarchie.
@Thomasius: Eine unvorsichtige Parallele Ich leide keineswegs an Amnesie, Sie aber offenbar an etwas,
das ich „Präjudizitis“ nennen möchte. Zunächst darf ich bemerken, daß Sie vom Thema der Verantwortlichkeit
am Justizmord Jesu Christi völlig abgehen, und mir die Unterstellung verbitten, ich betriebe „Desinformation“.
Was aber nun Ihr Ablenkmanöver im einzelnen angeht: spanische Inquisition sowie die Pogrome im Osten
und im Mittelalter bei uns religiös motiviert waren Das ist doch Blabla. Um es kurz zu machen: Der „spanischen
Inquisition“ unterstanden bekanntlich nur Getaufte, nicht Juden usw. Was die „Pogrome im Osten“ angeht,
so haben wir davon i.w. das Bild, das jüdische Vertreter im Westen davon gezeichnet haben, und gegen
diese Schwarz-Weiß-Zeichnung ist etwas Vorsicht angebracht. Daß Adolf Hitler „in antisemitischen katholischen
Kreisen Wiens tätig“ gewesen sei, ist erstens – wie die jüngere Forschung gezeigt hat – historisch falsch
und wäre zweitens auch unerheblich. Daß jemand Juden mißtraut oder Gegner jüdischer Bestrebungen ist,
vulgo also „Antisemit“ ist, prädestiniert ihn in gar keiner Weise, Verbrechen gegen Juden zu begehen.
„Antisemitismus“ ist vielmehr eines seiner Freiheitsrechte. Was soll übrigens die alberne Frage, ob ich
„die Foristen nur selektiv“ lese? Selbstverständlich kann ich nicht alles lesen, und die Beiträge mancher
Schwachköpfe lese ich in der Tat nie. Da hätte ich ja viel zu tun. Zum Schluß eröffnen Sie einen unvorsichtigen
Blick auf eine Parallele. Die denken Sie mal zu Ende!
@Thomasius: Kümmerlich Ihre Versuche, die offenbare Verantwortlichkeit der seinerzeitigen führenden
Schicht der Juden in Jerusalem für den Justizmord an Jesus Christus zu verwischen, sind schlichtweg kümmerlich.
Weder Ihr Versuch, die Evangelien als historische Quellen mit ein paar pauschalen – und obendrein noch
sachlich falschen – Allerweltsargumenten zu mindern, noch Ihre Unverfrorenheit, einem kirchlichen „Antisemitismus“
die Judenverfolgung der Nazis, also einer der kirchenfeindlichsten Bestrebung der Geschichte, in die Schuhe
zu schieben, können diese Verantwortlichkeit vernebeln. Daß letztere Unverfrorenheit sich anscheinend
immer größerer Beliebtheit in jüdischen Kreisen erfreut spricht für den Realismus der älteren Kirche,
dessen Verunglimpfung als „Antisemitismus“ fadenscheinig ist. Dass der Talmud im Nachhinein die Römer
nicht erwähnt und das Urteil für gerechtfertigt erklart, bedeutet nicht das geringste. Diese Ihre Aussage
liegt auf demselben Niveau wie „Daß die XY-Partei den Judenmord der Nazis für gerechtfertigt erklärt,
bedeutet nicht das Geringste.“ MfG Christoph Heger
Wer ist hier unbedarft? Jedenfalls nicht Kardinal Hoyos. Es ist doch allgemein bekannt, dass […] Jesusu
Christus […] nicht von den Juden sondern von einem römischen Gericht zum Kreuzestod verurteilt worden
ist. Das ist bekanntlich nur die halbe Wahrheit. Hier die andere Hälfte: Der Verurteilung durch Pilatus
gingen voraus die Verurteilung durch den Hohen Rat (Synhedrion) der Juden und die nachfolgende Anklage
bei den römischen Behörden. In dem römischen Prozeß bedrohten die (jüdischen) Ankläger den Richter
mit Anschwärzen bei Kaiser Tiberius. Im Klartext: Sie drohten, in Rom dem Pilatus vorzuwerfen, einen
jüdischen Thronprätendenten aus davidischem Geschlecht verräterischerweise geschont zu haben. Diese
Drohung konnte Pilatus zu Recht ernstnehmen, da ihm sowohl der mißtrauische Charakter des Kaisers als
auch die guten Beziehungen der herrschenden jüdischen Schicht dorthin bekannt gewesen sein dürften.
Insofern ist das Auftrumpfen im Talmud, der nichts von einem römischen Todesurteil gegen Jesus wissen
will, vielmehr betont, daß er aufgrund eines jüdischen Gerichtsurteils „zu Recht“ hingerichtet wurde,
nicht so ganz falsch. MfG Christoph Heger
Hilfstruppen Die linken Extremisten begehen völlig irrwitzige Straftaten und werden trotzdem von Medien
und Politik gedeckt. Dieses Urteil von „noch ein Landorganist“ entspricht auch meinen Erfahrungen. Diese
Straftaten bewegen sich munter in einem Bereich zwischen schwerer Körperverletzung und (versuchtem) Totschlag.
Der Verdacht drängt sich auf, daß mächtige Kreise in oder hinter dem herrschenden Parteienkartell sich
hier Hilfstruppen bereithalten, die sie bei Bedarf „herbeizwinkern“ können, – und lediglich von ihnen
„nicht unter den Linden gegrüßt werden“ möchten. MfG Christoph Heger
Zum Grundgesetz Gisela Dormann gehört offenbar zu der Sorte von Diskutanten, die – statt sich mit den
Argumenten ihrer Mitdiskutanten zu befassen – mit einer Art Hintertreppen-Psychologie Vermutungen über
deren Motive und Person anstellen. Damit liegt man in der Regel falsch. Zur Klarstellung: Ich trete unbedingt
für das Grundgesetz ein und wende mich gegen jeden Versuch seiner Verschlimmbesserung. Etwas Besseres
ist nach menschlichem Ermessen unter den gegenwärtigen Umständen nicht erreichbar. Das kann einem aber
nicht den klaren Blick dafür verstellen, daß sich das „Modell Deutschland“ durch Unfruchtbarkeit selbst
erledigt. Das ist unseren Funktionseliten offenbar auch schon seit langem klar, weswegen sie mit allen
ihnen möglichen Mitteln der Repression ihren fortgesetzten Hochverrat durchsetzen: die Ersetzung des
grundgesetzlichen Souveräns der BR Deutschland, nämlich des deutschen Volks („in den Länder …“) durch
ein feindseliges Nebeneinander von Parallelgesellschaften. MfG Christoph Heger
@Alois Bischof Gegen eine Inquisition helfen Argumente überhaupt nichts oder bestenfalls nur langsam.
Ich kann mangels Kenntnissen zu Ihren Argumenten nichts beitragen – mit einer Ausnahme: Vor einiger Zeit
hatte ich Gelegenheit, einen Vortrag des (ehemaligen) Spiegel-Korrespondenten Fritjof Meier (Schreibweise?)
zu hören. Zu dem wenigen, was ich davon behalten habe gehört: Da habe es einen Kommandanten (den letzten?)
von Auschwitz gegeben, der den Befehl gegeben habe, alle Tötungen einzustellen. Auf die Frage aus dem
Publikum, was mit ihm nach dem Krieg geschehen sei, war die Antwort, daß er hingerichtet wurde, wie die
anderen auch. MfG Christoph Heger
Wieso eigentlich nicht? Ein hier unnötig oft präsenter Dreiviertelkopf, der mehr „Stimme“ denn „Vernunft“
ist, amüsiert sich völlig zu Unrecht über die von dem außerordentlichen Dr. Gunther Maria Michel gehegte
Hoffnung, ein künftiger Kaiser werde demnächst den gegenwärtigen Schlamassel passend aufräumen – und
der werde von einem künftigen Papst bezeichnet oder könne von ihm bezeichnet werden. Wie man weiß,
konnte schon einmal ein Grüppchen alter Männer (mit ein paar Frauen) als „Parlamentarischer Rat“ mit
von Besatzungsmächten geborgter Autorität uns ein „Grundgesetz“ verordnen, das zu wesentlichen Teilen
„Ewigkeitscharakter“ zu haben beansprucht. Da ist nicht einzusehen, wieso nicht einmal ein Papst (mit
oder ohne seine Kardinäle) uns den göttlich erwählten Kaiser sollte bezeichnen können. MfG Christoph
Heger
Besonders einflußlos Ein gewisser einfältiger und gedankenloser „Katholik“ meinte jüngst: Gut, daß
der Adel keinen Einfluß mehr hat. Besonders einflußlos ist natürlich der derzeitige Bundeswirtschaftsminister
v. Guttenberg. MfG Christoph Heger
@eigerhar: In der Hauptsache nicht auseinander. 1.) Es gibt in Qumran nicht nur ein Isaias-Fragment, sondern
dutzende. 2.) Die von den Forschern als wichtigste betrachtete, vollständige „1. Isaisas-Rolle“ (1QIs.a)
stimmt mit der LXX überein entgegen M. Ich nehme diese Korrektur gern an. Entweder hat mich meine Erinnerung
getrogen, oder ich hatte einen überholten Sachstand im Kopf oder oder. Jedenfalls freue ich mich, daß
wir in der Hauptsache nicht auseinander sind. MfG Christoph Heger
Kein „Original“ der Heiligen Schriften Der Urtext in hebräisch ließ allerdings eine Vielzahl von abweichenden
Übersetzungen zu. Nicht nur das. Die Unterschiede zwischen der (vorchristlichen) griechischen Übersetzung,
der sog. Septuaginta (LXX), und dem uns erst in spätantiker bis frühmittelalterlicher Zeit faßbaren
hebräischen (masoretischen) „Original“ lassen nur einen Schluß zu: Es gab auch im Textbestand unterschiedliche
Traditionen in der vorchristlich-jüdischen Überlieferung der Heiligen Schriften – wenigstens eine samaritanische,
eine, die der LXX zugrundegelegt wurde, und eine, die Grundlage des masoretischen Texts wurde. Es ist
grundlos, die letztere für das „Original“ zu erklären. Zum Beispiel stimmt die in Qumran gefundene Isaias-Rolle
gut mit dem masoretischen Text überein, aber der ebenfalls dort gefundene Jeremias stimmt mit der LXX
überein usw. Es ist also Vorsicht angebracht, wenn man mit dem „Original“ der Bibel argumentieren möchte –
vor allem, wenn man gegen die kirchliche Tradition argumentieren möchte. In diesem Punkt zeigt sich die
Wichtigkeit der katholischen Lehre über die Heiligen Schriften: Diese haben die Kirche zum Adressaten.
Nur sie versteht sie und legt sie aus. Dazu bedient sie sich auch der philologischen, historischen usw.
Wissenschaft, hängt aber nicht von ihnen ab, so daß ihre Auslegungen und Entscheidungen auch dann von
ihrer Unfehlbarkeit getragen sind, wenn ihr kein „Original“ zur Verfügung stand oder steht. MfG Christoph
Heger P.S. Natürlich konnte Jesus Griechisch.
Dickköpfiger Mangel an Logik Das entscheiden, Gott sei Dank, nicht Sie Herr Dr. Heger, Bitte keine metabasis
eis allo genos! Es geht nicht um eine (rechtswirksame) Entscheidung, sondern um ein sittliches Urteil,
zu dem jeder befähigt, berechtigt und aufgerufen ist. Und dieses sittliche Urteil kann nur lauten: Ein
Staat, der wie die BR Deutschland das Leben Unschuldiger von Gesetzes wegen in die Entscheidung Dritter
stellt, kann kein Rechtsstaat sein. sondern das Bundesverfassungsgericht. Erstens ist das BVG grundsätzlich
keine sittliche Instanz, so wenig wie irgendein Gericht in der Nazi-Zeit Zweitens hat das BVG schon zweimal
in einer Weise entschieden, die mit der derzeitigen Fristenlösung unvereinbar ist. Es ist jedoch zu schwach,
Exekutive und Legislative an seine Rechtsprechung zu erinnern. Mit dem selben Anspruch auf Unfehlbarkeit,
wie der Papst. Auch das ist Quatsch. Das BVG beansprucht keine Unfehlbarkeit, wohl aber letztgültige
Rechtswirksamkeit. Letztere wird aber schon von seiten der Politik bestritten (s. Lissabon-Urteil). Für
einen Anspruch auf Unfehlbarkeit gäbe es auch – anders als für die von Jesus Christus gestiftete Kirche –
keinen Grund. Im übrigen ist die Dickköpfigkeit, mit der hier das derzeitige Staatsverbrechen Abtreibungsfreigabe
verteidigt wird, kurzlebig: Das Modell BR Deutschland erledigt sich durch Unfruchtbarkeit. MfG Christoph
Heger
Weder „feige“ noch „unverantwortlich“ Die Stimme des politischen juste milieus klingt wieder in joberens
Beitrag: Die gesetzliche Regelung für Schwangerschaftsabbrüchen ist gut voll und ganz in Ordnung, wie
sie eben ist. Im Gegenteil, sie ist ein Staatsverbrechen: Zum ersten Male in der gesamten Geschichte Deutschlands
(mit Einschluß des Nazi-Staates) ist die Entscheidung über das Leben Unschuldiger von Gesetzes wegen
in die Hand Dritter gelegt. Damit kann die BR Deutschland nicht mehr beanspruchen, ein Rechtsstaat zu
sein. Schade nur, daß die deutschen Bischöfe sich bei der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerenkonfliktberatung
so feige verweigern, was doch zur Folge hat, daß sie sich für jeden Schwangerschaftsabbruch, den sie
mit dem Verbleib in der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung hätten verhindern können, verantwortlich
machen. Die – nachdrücklich von Papst Johannes Paul II. geforderte – Entscheidung ist weder feige noch
unverantwortlich. Die von joberen verlangte Handlungsweise wäre dieselbe gewesen, wie wenn die deutschen
Bischöfe in der Nazi-Zeit dadurch einige rassisch Verfolgte hätten retten können, indem sie an der
Ermordung der anderen mitgewirkt hätten. MfG Christoph Heger
Hexenhammer Martin Bieger fragt: Waren es nicht auch Dominikaner, die damals den Hexenhammer(malleus maleficarum)verfasst
haben. Nein, es war genau ein Dominikaner, Heinrich Kramer (lat. Henricus Institor), ein übel beleumdeter
Bursche, der als Inquisitor in Brixen gescheitert war. Der von Kramer als Mitautor genannte Jacob Sprenger
hat sich seinerzeit – als Gegner der Hexenverfolgung – schon vergeblich gegen diese Verleumdung gewandt.
Das haben aber viele bis heute nicht zur Kenntnis genommen. Das mit Abstand blutrünstigste Traktat der
Weltgeschichte. Mit Superlativen sollte man vorsichtig sein. Sie reizen zum Widerspruch. Es fallen mir
andere Traktate ein, die leicht mit dem Hexenhammer in Wettbewerb treten können – aber doch so wunderbar
„fortschrittlich“ sind. MfG Christoph Heger
Die Versuche, das Genozid an den Armeniern zu bestreiten, sind ebenso widerlich wie unsinnig. Sich dabei
auf einen seiner Kooperation mit der türkischen Diplomatie überführten Herrn Lowry zu stützen und
diesen sauberen Herrn einem sittlichen Charakter wie Johannes Lepsius entgegenzustellen – das kann bestenfalls
durch grobe Unkenntnis entschuldigt werden. Daß die Leugnung dieses Genozids nicht von der derzeitigen
Inquisition auf historische Korrektheit verfolgt wird delegitimiert diese Inquisition – sollte aber nicht
dazu führen, diese Inquisition in erweiterter Verletzung des Grundgesetzes auf weitere Leugnungen auszuweiten.
MfG Christoph Heger
Bertie versteht überhaupt nichts mehr Verstehst Du denn überhaupt Dein eigenes Gefasel? Worum geht’s?
Ich hatte an der im großen und ganzen ernstzunehmenden Rede von Thomas Maul die von Bertie zitierte Eingangsfloskel
als Blabla bemängelt: „stellt die Sexualität als solche für den Islam keine zu bannende Gefahr dar.“
indem ich den zentralen Unbegriff „Sexualität als solche“ mit folgendem sarkastischen Satz veralberte:
Die „Sexualität als solche“! Aber die „Sexualität nicht als solche“ tut das dann, wie wir dem weiteren
Vortrag von Maul entnehmen, sehr wohl … Diese Ironie war Bertie wohl zu hoch, ja er meinte den Blödsinn
noch unterstreichen zu müssen: Ja, Teil 1 des Zitates ist eindeutig ausgedrückt und entspricht exakt
der Wahrheit. Je, nun! Manche begreifen’s nie, andere noch später. Dafür labert er mich anschließend
zu mit Prophezeiungen (und Flegeleien) dieser Art: Glaube mir, Hegerlein, mit dem verstaubt-muffigen,
sterbenden Christentum … und mit einer gewagten These, die nichts als eine Trivialität ist: Ich wage
eine andere These: das Hauptaugenmerk der Islamisten liegt nicht auf Familie und Kinder (siehe Bild oben),
sondern auf Abkapselung gegen Nicht-Muslime und gleichzeitiger Lebensführung nach dem Koran. Erstens
steht die verneinte These nicht im Gegensatz zur folgenden. Zweitens ist die gewagte These (außer daß
es heißen müßte „nach Koran und Sunna“) eben eine Trivialität – wie jeder an der Selbstgettoisierung
der Muslime hierzulande sehen kann. MfG Christoph Heger
wickerl wundert sich (nicht) Maximilian Kolbe lehrte dass es 3 Grundübel dieser Welt gibt, die internationalen
Verbindungen des Judentums, die Freimaurerei und den militanten Atheismus. So tat er das? Interessant!
Ich habe bisher nur gehört, daß er die berühmten „Protokolle“ für echt gehalten haben soll. Ich kann
mir gut vorstellen dass man ihm von Seiten des Judentums nicht sehr dankbar ist. Diese „Vorstellung“ entspricht
der Realität. Ich erinnere mich an bittere Polemiken von jüdischer Seite gegen die Kanonisierung des
Heiligen. Johannes Paul hat seiner Judenfreundlichkeit mit dieser Heiligsprechung einen Bärendienst erwiesen.
Je nun, der Papst soll ja auch nicht „seiner Judenfreundlichkeit“ dienen, sondern seiner Kirche. MfG Christoph
Heger
Köstlicher konnte „void main“ seine Inkompetenz kaum offenbaren: Er braucht anscheinend das letzte Wort,
wie gut dass am 27.09. die Wähler das letzte Wort haben. Jeder halbwegs Informierte weiß, daß Pro NRW
zur Kommunal- und Kreistagswahl am 30.08. antritt, nicht zur Bundestagswahl am 27.09. Aber das kennen
wir von dem linken Mob, der da zum Grölen herangekarrt wird: Diese Jüngelchen haben von Tuten und Blasen
keine Ahnung, erlauben sich aber, andere Menschen als „Nazis“ zu beschimpfen und zu bedrohen. Darum am
kommenden Sonntag: Schluß mit dem linken Spuk – Pro NRW wählen! MfG Christoph Heger
Noch einige Restkrümel Domenico Tuttisanti hat dankenswerterweise schon die wichtigsten Dinge klargestellt.
Ich greife nur noch ein paar Schnitzer von Berti heraus. 1. Den Unfug, den Thomas Maul über die christliche
Einstellung zur menschlichen Geschlechtlichkeit zu Anfang seines ansonsten beachtenswerten Vortrags verbreitet
und den Berti zitiert, kann man gar nicht mißverstehen. Ich deute ihn deswegen auch nicht falsch. 2.
Gelegentlich ist es aber auch schlicht Blabla. So z.B. in dem von Berti wiederum zitierten Satz: „stellt
die Sexualität als solche für den Islam keine zu bannende Gefahr dar.“ Die „Sexualität als solche“!
Aber die „Sexualität nicht als solche“ tut das dann, wie wir dem weiteren Vortrag von Maul entnehmen,
sehr wohl … Ihr Weiber, [seid unterwürfig] euren eigenen Männern, als dem Herrn. Zu Eph. 5:22: Es
lohnt sich den ganzen Zusammenhang zu lesen: „Seid einander untertan in der Furcht Christi, ihr Frauen
euren Männern, als dem Herrn.“ Der Satz ist vollkommen richtig. So wenig die allgemein Angeredeten Sklaven
für einander sind, sind es auch die Frauen für ihre Männer. Also ganz anders als es Al-Ghazali für
den Islam feststellt. MfG Christoph Heger
Einige Richtigstellungen Ich hatte bemerkt: „void main“ weiß nicht einmal, daß die National-Sozialisten
weder „islamophob“ noch überhaupt „fremdenfeindlich“ waren. Darauf Caldonazzi: Islamophob waren die Nazis
nicht. Eben! Ganz anders sieht es mit der Fremdenfeindlichkeit aus. Wer als Volksfremder galt, hatte nichts
zu lachen. Das ist in dieser Allgemeinheit Quatsch. Gegen die Diktatur der selbsternannten „Anständigen“ –
Pro NRW! Mal abwarten. Es gibt mehr Anständige, als du für möglich hältst. Seit des Oberanständigen,
BK Schröders, Aufruf zum „Aufstand der Anständigen“ haben wir den mangelnden Anstand der Aufständischen
feststellen dürfen. So auch hier: Mit Pro NRW (Köln) ist es so, wie mit kreuz.net. Wer die braune Scheiße
nicht meidet, verkommt. Wie im Evangelium: „Deine Sprache verrät dich.“ Erstens schreibt das halachische
Gesetz die Todesstrafe für „Abtrünnige“ vor. Und zweitens ist historisch auch oft genug nach diesem
Gesetz vorgegangen worden. Dann zähl mal die historisch belegten Fälle auf! Dazu reicht hier der Platz
nicht. Außer Stephanus wirst du keinen finden. Falsch! Sobald die Machtverhältnisse es zuließen (römisches
Reich, islamische Herrschaft, jüdische Selbstherrschaft in Spanien usw.), wurde das halachische Gesetz
auch durchgesetzt. Der Bann! Und nicht der Tod! Eben nur dann, wenn es die Machtverhältnisse nicht zuließen.
MfG Christoph Heger
Caldonazzis Null-Argumente Dieser „Artikel“ eines anonymen Schreiberlings spiegelt dessen Unkenntnis und
vor allem dessen Ressentiment wider. Letzteres ist ein Null-Argument. Die Verdächtigung betreffend die
Psychologie hinter einer Behauptung erspart einem nicht, sich mit der Behauptung selbst auseinanderzusetzen.
„Unkenntnis“ ist dem Beitrag allerdings nicht zu entnehmen. Die Juden legten und legen die Bestrafung
Abtrünniger zuallererst in Gottes Hand Das ist auch Unfug. Erstens schreibt das halachische Gesetz die
Todesstrafe für „Abtrünnige“ vor. Und zweitens ist historisch auch oft genug nach diesem Gesetz vorgegangen
worden. Hier einen Unterschied gegenüber der Inquisition in christlichen Staaten zu sehen ist unmöglich.
Im übrigen veweise ich auf die von jüdischer Seite in Deutschland und anderen Staaten des europäischen
Festlands geforderte und durchgesetzte neue Inquisition auf historische Korrektheit. MfG Christoph Heger
„void main“ – erbarmungswürdig niedriges Niveau! von deinem standpunkt ist natürlich jeder der gegen
nazis ist dem linken mob angehörig! Dann müßte ich mich selbst zum linken Mob zählen! Aber „void main“
gehört dazu. Ich verweise auf solches Gegröle wie schleich dich mit deinen islamphoben äußerungen
von unserer katholischen Seite. (27.08.2009 16:27) die Schwachköpfe von PRO-NRW oder PRO-Köln (27.08.2009
16:57) oder blödsinnige Unterstellungen wie Muslime raus, Moscheen weg!! (27.08.2009 17:25) oder die
Volksverhetzungsparole Nazis raus aus Deutschland!! (27.08.17:30) Auch die nächste Volte von „void main“
ist von einem erbarmungswürdig niedrigen Niveau: was unterscheidet dich denn von einem nazi? deine islamophobie,
deine fremdenfeindlichkeit, deine Liebe zu Deutschland? (27.08.2009 19:31) „void main“ weiß nicht einmal,
daß die National-Sozialisten weder „islamophob“ noch überhaupt „fremdenfeindlich“ waren. Und die Liebe
zu Deutschland läßt den linken Mob jedesmal toben, wenn wir unsere Kundgebungen mit der Nationalhymne
abschließen. Das ist ein Gebrülle, Pfeifen, Eier- und Bierflaschenwerfen … Aber „void main“ kann sich
trösten. Sein intellektuelles Niveau ist unwesentlich unter dem der viel herumgereichten Schlachtrösser
gegen Pro NRW: Die Herren Häusler und Killguss trauen sich auch nur in ihren geschützten Biotopen ihre
Phrasen gegen Pro NRW zu dreschen. ansonsten mach gerne deine wahlaufrufe Aber selbstredend! Gegen die
Diktatur der selbsternannten „Anständigen“ – Pro NRW! MfG Ch. Heger
O-Ton „void main“: „Nazis raus aus Deutschland!!“ Dieser Aufruf bestätigt, daß „void main“ dem linken
Mob angehört, der mit diesem Gegröle (und mit der skandierten Drohung „Wir kriegen euch alle!“) die
Kundgebungen von Pro NRW niederbrüllen möchte. Dabei ist zweierlei bemerkenswert: 1. Es handelt sich
um eine schwere Beleidigung der so Angebrüllten. 2. Selbst wenn es sich tatsächlich um „National-Sozialisten“
handeln würde, wäre es immer noch – wie „Ausländer raus!“ – eine Volksverhetzung nach § 130 StGB,
ja insofern noch mehr, als diese angeblichen Nazis als deutsche Staatsbürger, anders als Ausländer,
ein ihnen nicht zu nehmendes Recht auf den Aufenthalt in Deutschland haben. Daß beides nicht verfolgt,
aus dem Etatposten „Kampf gegen rechts“ mit Steuermitteln finanziert und von unseren „Qualitätsmedien“
nicht einmal thematisiert wird, ist ein weiteres (kleines) Beispiel dafür, wie das herrschende Parteienkartell
nicht nur den grundgesetzlichen Föderalismus der BR Deutschland, sondern auch schon die Gewaltenteilung
aushebelt. Ich wiederhole deshalb meinen Aufruf an alle, die helfen wollen, diese unheilvolle Entwicklung
in Richtung einer Diktatur der selbsternannten „Anständigen“ zu stoppen, am nächsten Sonntag die Kandidaten
von Pro NRW zu wählen. MfG Christoph Heger
timpressum Eben! Und das Studium der Geschichte scheinen viele zu vernachlässigen bzw. mit dem Lesen
von Darstellungen ad usum Delphini zu verwechseln. MfG Christoph Heger
Zwei reichlich kühne Behauptungen von timpressum: Kleiner Hinweis: Durch Christenhand sind mehr Juden
ermordet worden als durch Judenhand Christen! Woher will man das so genau wissen? Zum Glück werden uns
von jüdischer Seite immer wieder Hände gereicht zur Versöhnung! Das ist aber eine etwas rosa-rote Sicht
der Angelegenheit. Und dazu ließe sich viel sagen. MfG Christoph Heger
Komisch! Meine Beiträge, meint „void main“, interessierten keinen. Sie scheinen ihn aber zu ärgern.
Und da er den Geschmack hat, auf meine Kandidatur für Pro NRW in beleidigender Weise hinzuweisen, erlaube
ich mir den Aufruf, bei den Kommunal- und Kreistagswahlen Pro NRW zu wählen, damit nicht weiterhin der
linke Mob, dem „void main“ anzugehören scheint, jedenfalls zustimmt, Andersdenkenden die grundgesetzlichen
Rechte der Versammlungs- und Redefreiheit, des Wegerechts usw. nehmen kann. MfG Christoph Heger
Die Absonderungen von Flegeln, auch nicht von „katholischen“, werden mich sicher nicht veranlassen können,
meinen Beitrag hier zu leisten. @Domenico Tuttisanti: Auch ich habe Ihnen für viele wertvolle Beiträge
zu danken. MfG Christoph Heger
Kann man darüber mehr erfahren, mathild? Der polnische Papst hat sich einige Faupats erlaubt, der schlimmst
dabei war, er küsste den Koran- das Irrlehren Buch. Ein Muslimoberer dagegen schmiss ihm die Bibel vor
die Füsse – „…wech mit dem unreinen Buch…“ Daß Papst Johannes Paul II. den Koran vor Zeugen küßte,
scheint Tatsache zu sein. Aber das andere Ereignis ist mir unbekannt. Kann man darüber mehr erfahren –
wann, wo, wer? Daß der Islam in der Zeit der Festigung seiner Orthodoxie dazu übergegangen ist, die
Bibel für „verfälscht“ zu erklären – nämlich aus einer gewissen dogmatischen Verlegenheit heraus –,
also auch für „unrein“, ist natürlich bekannt. Besten Dank im voraus! MfG Christoph Heger
Betr. Schmone Essre Lieber Gunther Maria Michel, Du bringst einige interessante Kritikpunkte gegen den
Artikel vor: Das Zitat ist aus dem 18-Bitten-Gebet, dem wichtigsten täglichen Gebet der Juden. Da wundert
man sich denn doch über einige Behauptungen weiter unten. Das Vaterunser, unser Gebet des Herrn, ist
eine Kurzfassung dieses Gebetes. Das verstehe ich nicht. Wo findet sich denn im Vaterunser diese haßerfüllte
Bitte um den Untergang der bösen Feinde? Mag sein, dass das Zitat in der Vergangenheit einmal von Juden
so gebetet wurde. Dafür gibt es nach meiner – zugegebenermaßen nicht erschöpfenden – Kenntnis Belege.
Tatsache ist aber, dass die Juden heute das 18-Bitten-Gebet an dieser Stelle nicht expressis verbis gegen
die Christen beten, Woher will man das so sicher wissen? Hat man die „nozrim“ und „minim“ einfach gelöscht?
Bei dem Konservatismus des jüdischen Rituals ist das eher unglaubwürdig. u deshalb ist dieser Artikel
ungerecht u nur darauf aus, böse Stimmung zu machen. Ungerecht wäre er nur, wenn die Juden tatsächlich
und aufrichtig von dem traditionellen Wortlaut Abstand genommen hätten. Es sieht mir aber eher nach einer
jüdischen Version der islamischen taqiya aus. Für die Vernichtung der Feinde zu beten ist gut biblisch
Biblisch vielleicht, aber nicht gut! Christus befiehlt, für die Feinde zu beten, nicht gegen sie. MfG
Christoph Heger
Zitierter Unfug ist auch Unfug. Berti meinte etwas sehr selbstsicher: Ich schreibe NIE Unfug! Man sollte
nie „nie“ sagen. Im vorliegenden Fall hat Berti zweifellos großen Unfug von sich gegeben. Ich habe „Thomas
Maul“ zitiert und das Zitat aus dem Text entnommen, den Du im Link von Dom Tutti „in die Leserzeitung“
findest. Ja, und? Hier hat Berti eben großen Unfug dümmlicherweise übernommen. Daß Thomas Maul – ungeachtet
seines stellenweise schwer erträglichen Soziologen-Chinesisch – auch viel Richtiges sagt, macht den Unsinn,
den er am Anfang erklärte – und der im Widerspruch zu seinen weiteren Ausführungen steht – nicht richtiger.
Der Unterschied zwischen islamischem und christlichen Verständnis von Ehe und menschlicher Geschlechtlichkeit
könnte kaum größer sein. Das islamische Verständnis hat die herausragende Autorität des sunnitischen
Islams, al-Ghazali (+ 1111) – vergleichbar etwa der Thomas von Aquins in der katholischen Kirche –, in
seinem Werk ihya’ ‘ulum ad-din, Beirut (dar al-kutub al-‘ilmiyah), Band II, kitab adab al-nikah, S. 64
bündig herausgestellt: „Das treffendste und endgültige Wort in der Angelegenheit ist, daß die Ehe eine
Form der Sklaverei (riqq) ist. Die Frau ist Sklavin ihres Mannes und ihre Pflicht ist darum absoluter
Gehorsam gegen den Ehemann in allem, was er von ihrer Person verlangt.“ Das ist meilenweit vom christlichen
Verständnis entfernt. MfG Christoph Heger
Bertis Unfug Im Unterschied zum traditionellen Christentum und seinen Gesellschaften, welche die Sexualität
als animalisch verdammten, Schon dieser Unsinn disqualifiziert seinen Schreiber. stellt die Sexualität
als solche für den Islam keine zu bannende Gefahr dar. Auch das ist Unsinn. Im Gegenteil: Die panische
Besessenheit, die Frau zu einer austauschbaren Ware mit Geschlechts- und Fortpflanzungsfunktion zu erniedrigen,
gründet in einer Tradition, die nach dem Zeugnis überlieferter Aussagen, wenn nicht von Mohammed selbst,
so doch spätestens von Umar ibn al-Chattab, dem zweiten Kalifen oder Nachfolger Mohammeds, und von Ali
ibn Abi Talib, dem Schwiegersohn und vierten Nachfolger Mohammeds, bestimmt worden zu sein scheint: nämlich
in der Frau ein von Begierden getriebenes Wesen teuflischer Versuchungen und Quelle der Verunreinigung
zu sehen, die darum von Gesellschaft und Mann unter ständiger Gehorsamskontrolle zu halten ist. Das beginnt
mit der – bezeichnenderweise „hafd“, „Senkung“, nämlich des Geschlechtstriebs – genannten weiblichen
Beschneidung und setzt sich im Eheleben fort: „Der Geschlechtsverkehr, der als unrein gilt, wird von Riten
und Beschwörungen begleitet, die eine gefühlsmäßige Distanz schaffen und die geschlechtliche Befriedigung
auf seine elementarsten Funktionen reduzieren“ (Fatima Mernissi). MfG Christoph Heger
Fortgesetzter Hochverrat Beobachterin hat recht: „Das Volk wird ausgetauscht.“ Gemäßt dem Grundgesetz
ist „das deutsche Volk in den Ländern …“ Souverän des Staates. Der Austausch dieses Volks gegen ein
Nebeneinander von einander sich mißtrauisch bis feindlich beobachtenden Parallelgesellschaften kann also
nicht anders bezeichnet werden denn als fortgesetzter Hochverrat. Wo sind also die Verfassungsfeinde –
bei den kleinen Gruppen, die dem wehren möchten, oder bei den Politikern unseres Parteienkartells? MfG
Christoph Heger
Wachsende Islamisierung Domenico Tuttisanti hat leider recht. Und unser Parteienkartell reagiert auf die
Wahrnehmung und öffentliche Ansprache der wachsenden Islamisierung – nicht nur des Alltagslebens, sondern
zum Beispiel auch des Rechtswesens – mit Haß und Wut. Die Damen und Herren fürchten womöglich, sie
könnten für ihre Verantwortungslosigkeit noch einmal zur Verantwortung gezogen werden. Da verbellen
sie vorsorglich alle Kritiker als „Ausländerfeinde“, „Nazis“ usw. Das „Modell Deutschland“ erledigt sich
inzwischen durch Unfruchtbarkeit. MfG Christoph Heger
Ihre Einschätzung, Domenico Tuttisanti, gibt weitgehend auch meine Meinung wieder. In der Tat war seine
Haltung in Siechtum und Tod eindrucksvoll, meinetwegen auch „heroisch“. Das kann aber kaum verdecken,
daß sein langes Pontifikat eine Zeit ungekannten Niedergangs der Kirche war – eines Niedergangs, an dem
er mir nicht unschuldig scheint. MfG Christoph Heger
Terroristische Diktatur Satans Erst heute komme ich dazu, diese Anmerkung von Gunther Maria Michel zur
Kenntnis zu nehmen: „Die Sache ist einfach, dass unsere gottlose Gesellschaft sich immer mehr in eine
zunächst heimtückische und, wenn das nicht mehr ausreicht, offen terroristische Diktatur Satans verwandelt.“
So ist es. Dazu genügt es, sich den moralischen und professionellen Niedergang zum Beispiel der Kölner
Presse vor Augen zu führen. MfG Christoph Heger
„Familienpolitik“ in Deutschland Eva Herman hat recht, und das ärgert das herrschende Parteienkartell.
Seit geraumer Zeit sorgt sich die Bundesregierung mehr um die ach so armen Homosexuellen als um die Familie.
Das Modell BR Deutschland erledigt sich durch Unfruchtbarkeit. Daß unsere Schwachsinnsverbreiter das
nicht merken, kann nur mit deren Ressentiment erklärt werden. Man will es einfach nicht mehr wissen:
Kinder und Zukunft erwachsen nur aus dem menschlichen Geschlechtsverkehr, nicht aus dessen schweinischer
Nachäffung. MfG Christoph Heger
pneumat: Sie irren. Der Zölibat ist sehr wohl von der apostolischen Tradition verlangt. Es ist spät,
ich fasse mich daher kurz. Der hl. Paulus zählt in einem seiner Briefe unter den Qualifikationen, die
ein Bischof aufweisen muß, die auf, daß er „enkrates“, also „enthaltsam“ zu sein habe. Daß hiermit
geschlechtliche Enthaltsamkeit gemeint ist, läßt sich leicht nachweisen. Gute Nacht allerseits! MfG
Christoph Heger
Voraussicht Pius’ XI. Als „aufregendsten Fund“ in den vatikanischen Aktenbergen bezeichnet er Dokumente
über die gescheiterte Reform der Karfreitagsliturgie im Jahr 1928. Schon damals gab es eine starke Bewegung
unter Kardinälen, Bischöfen und in der Römischen Kurie, die Karfreitags-Fürbitte für die „perfiden
Juden“ zu streichen. Der Aufsatz versäumt zu berichten, daß dieses „Scheitern“ dem energischen Eingreifen
Papst Pius’ XI zu verdanken war, der offenbar die Probleme voraussah, die sich die Kirche mit der von
Paul VI. eingeführten Fürbitte eingehandelt hat. MfG Christoph Heger
GRÜNER Parteitagsbeschluß War das damals der Parteitag in Dortmund,wo anwesende Päderasten dies forderten?
Das kann gut sein. Ich erinnere mich nur noch an die Tatsache selbst mit genügender Sicherheit. Daß
„Confiteor“ die Erinnerung an eine Schandtat, die vor 20 Jahren stattfand, für unnütz findet, entbehrt
nicht der Komik. Man ist doch sonst so allergisch gegen „Schlußstriche“. MfG Christoph Heger
GRÜNER Parteitagsbeschluß in Vergessenheit geraten? Es scheint sich niemand daran zu erinnern, daß
es Ende der 1980er oder Anfang der 1990er Jahre den Beschluß eines Parteitags der GRÜNEN gab, daß einvernehmlicher
„Geschlechts“verkehr mit Kindern straffrei gestellt werden solle. MfG Christoph
Kein Konziliarismus! Bis zum großen Ost-West-Schisma war die unzweifelhafte Autorität ein ökumenisches
Konzil. Wohl kaum. Schon was ein „ökumenisches Konzil“ ist bzw. welche Versammlungen „ökumenische Konzilien“
waren, war bei weitem nicht „unzweifelhaft“. Es ist klar, daß ohne eine letzte in einer Person verankerte
Autorität die Idee einer in ihrer Rechtgläubigkeit gesicherten Kirche nicht denkbar ist. Daß Jesus
Christus diese Autorität Petrus (und seinen Nachfolgern) gegeben hat, ist also kein „Zufall“, sondern
folgte aus seiner Absicht, eben eine solche in ihrer Rechtgläubigkeit bewahrte Kirche zu stiften. MfG
Christoph Heger
Marcelus, dazu braucht man kein Prophet zu sein. Ich erinnere mich doch an Berichte in den letzten Monaten,
wonach in Belgien „Sterbehilfe“ an schwerkranken Kindern „geleistet“ wurde. MfG Christoph Heger
Fortgesetzter Hochverrat Die Aufzählung der brutalen Fakten, die es „Gestützt“ auf das demokratische
Grundgesetz … es heute in Deutschland gibt, ist – wie der Autor selbst sagt – nur beispiel-, also lückenhaft.
Man muß sich unbedingt klarmachen: Über Jahrzehnte haben tonangebende Kräfte in allen politischen Parteien
unter allen möglichen Vorwänden es zugelassen und begünstigt, daß nicht einzelne Hilfesuchende, sondern
ganze Völker sich in Deutschland niedergelassen haben. Aus dieser Gewährung leiten dieselben tonangebenden
Kräfte – und natürlich die Einwanderer – inzwischen politische Rechte ab nach dem Motto: Jetzt leben
sie zwanzig Jahre hier, jetzt wollen sie auch mitbestimmen! Diese Ersetzung des deutschen Volkes als des
grundgesetzlichen Souveräns der Bundesrepublik Deutschland durch ein Nebeneinander von sich mißtrauisch
verfolgenden Parallelgesellschaften kann nur als ein fortgesetzter Hochverrat bezeichnet werden. Zwar
war dieser Hochverrat nicht gestützt auf den unabänderbaren Grundbestand des GG, wohl aber auf andere
Artikel des GG, zum Beispiel den inzwischen geänderten Artikel über die Asylgewährung. Es ist nun jedem
Mathematiker klar, daß ein Widerspruch im Axiomensystem – also hier dem GG – dazu führt, daß alles
mögliche und sein Gegenteil aus ihm logisch gefolgert werden kann. Wie es denn auch die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts tut. Das GG zu feiern besteht kein Anlaß. Wohl aber, es zu verteidigen.
Jede Änderung kann nur eine Verschlechterung sein. MfG Christoph Hege…
Erstaunlicher Fehler Navid Kermanis Richtiger und vollständiger als die FAZ informiert das Landesportal
Hessen www.hessen.de/irj/hessen_Internet?rid=HStK_15/he… über den Kermani-Skandal. Was eigentlich verblüfft
an Navid Kermanis den Skandal auslösendem Artikel in der NZZ ist folgendes: Obwohl Kermani als Kenner
des Korans gilt (ja zeitweise als Favorit für die Nachfolge auf den Lehrstuhl seines Lehrers Prof. Wild,
Bonn, galt), behauptete er in diesem Artikel: „Der Koran sagt, dass ein anderer gekreuzigt worden sei.
Jesus sei entkommen.“ Das sagt der Koran aber mitnichten. Es handelt sich lediglich um die phantasievolle
Ausdeutung, die der spätere (maßgebliche) Koran-Ausleger At-Tabari dem Vers 157 von Sure 4 gegeben hat:
„… während sie ihn doch nicht getötet und nicht gekreuzigt haben. Wahrhaftig es kam ihnen nur so vor…“
Der Vers ist – worauf Christoph Luxenberg aufmerksam gemacht hat – aller Wahrscheinlichkeit nach ursprünglich
ein hyperbolischer Ausdruck des Triumphes aus einer syrischen (= christlich-aramäischen) Liturgie, daß
der Justizmord an Jesus Christus wegen dessen Auferstehung letzten Endes gescheitert ist. Die islamische
Folklore ist allerdings dem Tabari gefolgt und malt sich aus, daß statt Jesus sein Verräter Judas gekreuzigt
worden sei, nachdem diesem durch göttliches Eingreifen Jesu Aussehen übergestülpt worden sei. MfG Christoph
Heger
Ich freue mich, mit Gotthard einmal einer Meinung zu sein. Es wäre ja nur gut, wenn die selbsternannten
Gutmenschen vom Schlage Caldonazzi u.a. sich einmal das Brett vorm Kopf nehmen und selber nachsehen könnten.
Dann hätte man zum Beispiel wahrnehmen können, daß auf der Haupt-Demo des jüngsten Anti-Islamisierungskongresses
am vergangenen Samstag es keinerlei schwarz-weiß-rote Fahnen gab (wie ein wegen seiner Gehässigkeit
hinlänglich bekannter Mitarbeiter des Kölner Stadt-Anzeigers log), wohl aber zahlreiche israelische
(!) Fahnen. Man hätte auch wahrnehmen können, daß die Meldung von angeblich nur 200 Teilnehmern eine
geradezu lächerliche Untertreibung ist. Man hätte sich dann auch mal einen Eindruck von den hinter ihren
Ohren noch nassen Jünglingen und Gören (hatten die eigentlich am Freitagmorgen keine Schule?) verschaffen
können, die ihre volksverhetzenden Sprüche grölten, um ihre Gegner möglichst am Reden zu hindern.
Usw. usw. MfG Christoph Heger
„auch Maria und Jesus waren Juden“? Man kann es nicht oft genug wiederholen: Diese Behauptung lebt von
einer Zweideutigkeit. Jesus und Maria (sowie weitere heilige Personen) waren zweifellos Angehörige des
jüdischen Volks. Wenn man jedoch heute von Juden redet, so meint man Angehörige derjenigen Gemeinschaft –
meinetwegen auch: desjenigen Volks – die bzw. das sich durch die Verwerfung des Messias des jüdischen
Volks konstituiert hat. Dieses Volk besteht darauf, daß nicht mehr zu ihm gehört, wer diese Verwerfung
für sich verwirft. Erst recht können Jesus und Maria nicht als Angehörige dieses Volks angesehen werden.
Wie weit dieses (nachchristliche) Volk der Juden abstammungsmäßig mit jenem ursprünglichen jüdischen
Volk verbunden ist, ist erstens umstritten und zweitens unerheblich. MfG Christoph Heger
Ein „St. Anton“, … – nicht zu verwechseln mit dem heiligen Antonius – ist aber ein ganz Schlauer: Ja,
und genauso faul ist es, wenn Christen sich von einer proto-rechtsradikalen Organisation wie „Pro Köln“
und „Pro Deutschland“ einspannen lassen. „Proto-rechtsradikal“ – das ist aber mal eine hübsche Sprechblase!
Sie soll aber nur die folgende dummdreiste Frechheit einleiten: Das sind verkappte Halbnazis, Tatsächlich
ist es hier ein „verkappter“, nämlich sich hinter seinem Pseudonym „St. Anton“ versteckender Verleumder,
der sich erlaubt, ihm nicht bekannte Personen zu beschimpfen. Unüberwindliche Dummheit mag ihn entschuldigen –
eine Dummheit, die sich in der Anmaßung offenbart, mit der „St. Anton“ glaubt, den „Herzensgrund“ ihm
unbekannter Personen zu kennen: „die im Grund ihres Herzens nicht weniger antikirchlich sind wie die Kommunisten.“
Flegel dieser Art mögen zur Kenntnis nehmen, daß ich Ritter des altehrwürdigen katholischen Mercedarierordens
bin. MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Wie anders? … ohne die Erkenntnis: passione eius nos redempti sumus. Aber das hat
Zollitsch ja auch gar nicht abgestritten! Aber Verehrteste! Wie anders denn als ein Abstreiten solllen
die Worte des obersten Prälaten der katholischen Kirche Deutschlands verstanden werden? Wie anders denn –
als wie alle Welt ihn verstanden hat? Seine Äußerungen passen doch haargenau in eine gegenwärtige Kampagne
gegen die Sühnetod-Lehre der Kirche, die allein am Karfreitag (!) in mindestens zwei (!) Sendungen des
WDR fortgeführt wurde. Um es klar zu sagen: Die Äußerung des EB Zollitsch sind für den Glauben von
Millionen abträglicher als alle Skurrilitäten des B Williamson. MfG Christoph Heger
Teure clarissa colonia, es kann doch wohl nicht sein, daß Ihnen der semantische Unterschied von Partizip
Passiv und Gerundivum nicht geläufig ist. Also für alle anderen: „Gottverlassen“ ist nicht jemand, den
Gott gefälligst zu verlassen hätte, sondern jemand, den Gott verlassen hat, oder besser jemand, der
Gott verlassen hat. MfG Christoph Heger
Die Bestreitung des Sühnecharakters des Leidens Christi (und damit der hl. Messe) ist zweifellos häretisch,
und man muß gespannt sein, ob und wie der Hl. Stuhl auf diese Auslassung des obersten Prälaten der katholischen
Kirche in Deutschland hin sich verhalten wird. Diese Bestreitung ist natürlich nicht so neu. Auch Kants
Unglaube dürfte wesentlich aus diesem Punkt herrühren. Argumentiert er doch in „Die Religion innerhalb
der Grenzen der reinen Vernunft“ folgendermaßen: Zwar sei es bei Geldgeschäften dem Gläubiger gleichgültig,
wer ihm sein Geld zurückgibt, der Schuldner oder ein Dritter. Aber in sittlichen Dingen sei es eben nicht
so: Dadurch daß ein Dritter leidet, wird die Sittlichkeit des sittlich Schuldigen nicht wiederhergestellt.
Tatsächlich scheint mir das, was dem Gläubigen in primärer Einsicht und unter dem Eindruck der tiefsinnigen
Sprache der Heiligen Schrift unmittelbar einleuchtet, in sekundärer Reflexion uns Heutigen gar nicht
so leicht nachzuvollziehen. Jedenfalls muß man über die aus der antiken Philosophie übernommene rein
individualistische Betrachtung hinausgehen und die in der Heiligen Schrift klar angesprochene Realität
von Interpersonalunionen ernstnehmen. Gäbe es diese Möglichkeit der stellvertretenden sühnenden Tilgung
der Schuld nicht, wäre die Forderung der Sittlichkeit, daß der schuldig gewordene Mensch voll und ganz
gut sein soll, nicht mehr zu erfüllen. Nicht Gott „braucht“ das Sühnopfer seines Sohnes, sondern der
schuldig gewordene Mensch. MfG Christoph Heger
Gutpfad amüsiert einen immer wieder durch Beispiele (echter oder gespielter) Einfalt: In einem Gebet
des Gesandten Allahs heißt es: „Herr, schenke mir Liebe zu dir und Liebe zu denen, die dich lieben, und
zu allem, was mich zu deiner Liebe führt, und laß mir die Liebe zu dir selber sein, als dem Durstigen
das frische Wasser.“ Abu Hamid Ghazzali, um 1100 Diese Quelle – immerhin rund 500 Jahre nach dem angeblichen
Auftreten eines „Propheten“ Mohammed (der aber wenigstens nicht „Mohammed“ geheißen haben kann) – ist
natürlich besonders glaubwürdig für das, was dieser „Prophet“ alles gesagt haben soll. Gute Nacht!
Christoph Heger
Besten Dank, clarissa colonia und defendor! Ihre Beiträge haben die kirchenrechtliche Lage betreffend
die Freimaurerei klargestellt. MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Nach meiner Erinnerung ist die Mitgliedschaft in eine Freimaurerloge nach wie vor mit
einer kirchlichen Strafe (Exkommunikation?) belegt. MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Bin überfragt. Mit einiger arbeitsbedingter Verzögerung komme ich auf Ihre Frage(n)
zurück. Sie scheinen den untauglichen Versuch unternehmen zu wollen, die Klippe zu schnell umschiffen
zu wollen … In meinem Hauptpunkt, der logischen Leere der berühmt-berüchtigten Erklärung über die
Religionsfreiheit, sicherlich nicht. Der ist geradezu trivial richtig. Sie gehen als Erklärungsansatz
von der Interpretierbarkeit bestimmter Texte aus, was jedoch mahr als nur begrifflich von einem postulierten
Irrtum (i.S.v. falsa rei cognitio) derselben abweicht. Und auch in denFolgen wird dies deutlich: Zwar
kann es eine falsa interpretatio rei per se verae geben, aber ein error in re wird auch durch Interpretation
nicht richtig. Da haben Sie zweifellos recht. Hat nun das II. Vatikanum (ggf. mit unterschriftlicher Billigung
Lefebvres) selbst geirrt, oder sind nur verschiedene Interpretationen seiner (per se zutreffenden und
in der Tradition der Kirche stehenden) Dokumente irrig? Da bin ich mangels Sachkunde überfragt. MfG Christoph
Heger
hildegardfan: Aber wieso denn? Es wäre durchaus interessant, wenn sich herausstellen würde, das der
Gründer der Piusbruderschaft alle Dokumente des V-II Konzils unterschrieben hat. Von dieser Annahme bin
ich in meinem Beitrag ausgegangen. Sie ist vermutlich richtig. Daß das überhaupt nicht so interessant
ist, war der Sinn meines Beitrags. Interessant deshalb, weil eben jener Gründer in diesem Konzil, an
dem er maßgeblich mitarbeitete, das absolut Schlechte sah. Das „absolut Schlechte“ – geht’s auch ne Nummer
kleiner? Immerhin läßt es sich nicht mehr verkennen, daß seit diesem Größten Konzil aller Zeiten
Glaube und Frömmigkeit nach allen soziologischen Kriterien in Europa den Bach herunter sind. Ich vermag
nicht zu glauben, daß „das Konzil“ daran unschuldig ist. Interessant wäre auch, wie die Piusbruderschaft
dann Ihre Ablehnung gegen dieses Konzil begründen würde, ohne sich auf Ihren Gründer zu berufen. Wenn
Sie das tatsächlich interessiert, lesen Sie doch einfach mal deren Schriften. Im Kern berufen sie sich
auf das kirchliche Lehramt (aus der Zeit, bevor uns Kardinäle vom Schlage Lehmann, Zollitsch usw. die
Segnungen des Konzils erklärten). Würde es nicht die Piusbruderschaft und Ihre Argumentationen ad absurdum
führen? Aber wieso denn? MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Nietet der Mond Nullen? clarissas colonia meint einen wunden – wenn auch sicher interessanten –
Punkt in der Position der FSSPX entdeckt zu haben: Schon schwierig mag die Sachlage sein … angesichts
der unzweifelhaft von Lefebvres eigener Hand unterzeichneten Dokumente des II. vatikanischen Konzils.
Daß das so schwierig sein soll, bezweifle ich. Ich übergehe Frage, ob die Dokumente des II. vatikanischen
Konzils nicht eine Auslegung zulassen (oder zumindest ante festum zugelassen haben), die es auch dem orthodoxesten
Katholiken erlaub(t)en zu unterschreiben. Stattdessen möchte ich auf das Beispiel der berühmt-berüchtigten
Erklärung über die Religionsfreiheit hinweisen, deren Nicht-Annahme der FSSPX publizistisch besonders
unter die Nase gerieben wird. Dieser Erklärung kann man logisch – abgesehen von Bedenken der politischen
Tunlichkeit – bedenkenlos zugleich zustimmen und nicht zustimmen. Solange ihr nicht eine Definition von
„Religion“ beigegeben wird, ist sie logisch so leer wie die Behauptung, daß der Mond Nullen nietet. Das
können Sie auch beliebig bejahen oder verneinen. MfG Christoph Heger
Kein Fall von Ursache und Wirkung! HBR ist völlig daneben: Hier wird mal wieder Ursache und Wirkung verwechselt.
Warum hat es denn die Vertreibung gegeben? „Ursache und Wirkung“ sind Kategorien, die auf das Gesamt der
Naturphänomene und auch nur auf sie anwendbar sind. Der Versuch, sie auf menschliche Handlungen anzuwenden,
vernichtet den Menschen als sittliche, freie Person. Wer wie HBR „Ursache und Wirkung“ zur Entschuldigung
von Verbrechen nutzen möchte verkennt überdies ein Weiteres: Die Kausalkette kennt keinen Anfang und
kein Ende. Wer also den 2. Weltkrieg zur Rechtfertigung als „Ursache“ des Genozids an dem Deutschtum in
Osteuropa anführt, muß zugleich den 2. Weltkrieg als (entschuldigende) „Wirkung“ von Vorhergehendem
betrachten. MfG Christoph Heger
Der Quatsch mit dem „Relativieren“ HBR: Da wird versucht, den Holocaust durch die Verbrechen anderer Nationen
zu relativieren. Dieser Unfug von wegen „relativieren“ erlangt durch Wiederholung keinen Sinn. Ein Verbrechen,
wie eben der Judenmord, ist immer absolut ein Verbrechen und nie nur „relativ“; es kann gar nicht „relativiert“
werden. Sicher, die Türkei leugnet bis heute den Genozid an den Armeniern. Und wurde und wird nach wie
vor darin unterstützt durch israelische und allgemein zionistische Politiker usw. Es ist angebracht,
auch einmal daran zu erinnern, daß das israelische Parlament seinerzeit, also noch in den 1940er Jahren,
ausdrücklich der Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße zugestimmt hat –
also einem Verbrechen, das nach der einschlägigen UN-Tatbestandsbestimmung als Genozid zu bezeichnen
ist (auch wenn das politisch korrekt (fast) nie so gesagt wird). Aber das war eben nicht der Holocaust,
sondern ein anderer Völkermord. Was soll denn das heißen? Die Frage ist doch: Wieso kann unter der Geltung
des GG die Leugnung des Genozids an den Juden strafbar, die Leugnung anderer Genozide, wie z.B. an den
Armeniern, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein – wie mich das Bundesverfassungsgericht belehrt
hat? MfG Christoph Heger
Franziskus, jetzt bin ich aber gespannt auf Ihre Übersetzungen – nachdem Sie den hl. Hieronymus und Papst
Damasus als inkompetente Falschübersetzer enttarnt haben. Als zweites würde mich interessieren, wie
Sie es geschafft haben, besser Koine-Griechisch zu können, als diese beiden, die immerhin noch die Gelegenheit
hatten, diese Sprache als lebendige, gesprochene Sprache zu lernen. MfG Christoph Heger
Aus Kinder und aus Toren Mund … Jetzt ist der Zentralrat der Juden in Deutschland wohl völlig übergeschnappt.
Aber wie es so kommt – er sagt etwas sehr Aufklärendes: Entweder er [der Papst] stehe für die Kirche
der Aufklärung mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil oder für die Kirche des Traditionalismus mit der
Piusbruderschaft: „Beides geht nicht.“ Wie recht der Zentralrat doch hat! Beides geht nicht. Aber auch
das Erste geht nicht. Ein Papst einer „Kirche der Aufklärung“ wäre ein Afterpapst, dem niemand mehr
zu Gehorsam verpflichtet ist. Der Papst steht nicht über der apostolischen Tradition, er hat nicht das
Recht, die „Kirche der Tradition“ zu verlassen und andere mit sich zu ziehen. Wenn der Papst auch nicht
das Recht hat, so zu handeln, so schließt die katholische Lehre meiner Kenntnis nach nicht aus, daß
es einen solchen Afterpapst einmal geben könnte. MfG Christoph Heger
Caritatem sieht sich schon auf dem Richterstuhl Christi Das Konservative Gesindel fährt abwärts in die
Hölle.Weg mit Euch. Erfreulicherweise haben wir nicht ihn zu erwarten. MfG Christoph Heger
@Alois Bischof: Das lese ich nicht so. Mons. Williamson soll abgesetzt werden, so Fellay vor einer bayerischen
Lokalzeitung Das lese ich an der angegebenen Stelle gerade nicht. Mons. Fellay weist lediglich auf die
objektiven Schwierigkeiten hin, die einer bischöflichen Tätigkeit von Mons. Williamson in vielen Ländern
entgegenstehen. MfG Christoph Heger
Prof. Spaemann vollständig Rottenburg verweist auf einen Bericht von Radio Vatikan über einen Leserbrief
von Prof. Robert Spaemann an die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Es empfiehlt sich, diesen Bericht mit
dem zu vergleichen, was Spaemann tatsächlich alles geschrieben hat www.kreuz.net/bookentry.3769.html.
Bemerkenswert auch, daß Spaemann – im Unterschied zu Rottenburg – nichts von einem Schisma schreibt,
das nach Rottenburg angeblich aufgehoben sei. MfG Christoph Heger
Er muß überhaupt nicht. S.E. Giovanni Kardinal Re vor der römischen Zeitung ‘La Repubblica’: Doch Mons.
Williamson müsse sich noch zu seinen Aussagen über den Holocaust erklären. Ist S.E. so beschränkt
oder hält er die Gläubigen für ein bißchen beschränkt? Natürlich muß S.E. Williamson überhaupt
nicht. Über seinen Unglauben an die Holocaust-Religion braucht er sich nicht befragen lassen, der gehört
nicht zu den kirchenrechtlich strafbewehrten Tatbeständen. MfG Christoph Heger
@Alois Bischof: Alois Hudal Besten Dank für Ihre guten Beitrag! Ich möchte ihm jedoch in einem Punkt
widersprechen. Die Bezeichnung „brauner Sympathisant“ für den Weihbischof Alois Hudal ist nicht gerechtfertigt.
Im Gegenteil war Hudal nach meiner Erinnerung in den 1930er Jahren einer derjenigen, die im Vatikan am
stärksten auf eine möglichst scharfe öffentliche Verurteilung der seinerzeit im Deutschen Reich schon
zur Macht gelangten National-Sozialisten drängten. Sein Einsatz für die Flucht der von der Rachejustiz
der Sieger Bedrohten ist alles in allem ehrenwert. Dafür muß man sich nur der Art von Rechtsprechung
erinnern, die in den Nürnberger und Landsberger Prozessen ausgeübt wurde – und daran, daß der „freieste
Staat auf deutschem Boden“ zugestehen mußte, die dort gefällten Urteile keiner rechtlichen Prüfung
zu unterziehen. MfG Christoph Heger
Kein Grund … Großwildjäger sehr optimistisch: Ritualmorde durch Juden hat es nie gegeben. Man soll
nie „nie“ sagen. Interessanterweise ist nämlich Ariel Toaff, Pasque di sangue www.laboratorio99.com/…ue%20di%20Sangue.pdf,
anderer Meinung. Hier die englische Übersetzung www.israelshamir.net/BLOODPASSOVER.pdf. In Kürze: Es
gab demnach unter den mittelalterlichen Juden gewisse, magischen Praktiken huldigende Kreise – gewissermaßen
außerhalb des „orthodoxen“ Judentums stehend –, die solche Morde begangen zu haben scheinen. Also kein
Grund, die Juden zu beschuldigen, aber auch kein Grund, alle Berichte für böswillige Erfindungen zu
erklären. MfG Christoph Heger
@Martin Bieger: Bei Verstoß gegen die Rechtgläubigkeit Kann der Papst einen Bischof auch fristlos entlassen?
Na ja, so ungefähr. Aber auch das nur im Rahmen des Codex Iuris Canonici – und dieses bedroht mit Strafe
Verstöße gegen die Rechtgläubigkeit betreffend die katholische Religion (das war nach meiner Erinnerung
der Grund für die Bestrafung Bischof Gaillots), nicht betreffend die Holocaust-Religion. MfG Christoph
Heger
Respekt, Rechtgläubigkeit 1. Für diese noble Stellungnahme von S.E. Bischof Williamson meinen Respekt.
2. Hege die Hoffnung, daß die Knoblochs und Konsorten sich an Papst Benedikt verheben werden. Der weiß,
daß ihm die Rechtgläubigkeit der katholischen Kirche auferlegt ist, nicht die Rechtgläubigkeit der
Holocaust-Religion. MfG Christoph Heger
Worin sich GerdEric suhlt, ist schon vor längerem bekannt geworden: in der Suhle einer kommunistischen
Partei. Trotzdem nimmt er sich heraus, einen Bischof der katholischen Kirche (S.E. Williamson) zu besudeln.
MfG Christoph Heger
Prof. Waldstein ausgeladen? Ich habe gehört, daß der angesehene Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Waldstein
von diesem Kongreß ausgeladen wurde. Waldstein lehrte von 1965 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1992
Römisches Recht an der Universität in Salzburg. Seit 31. Mai 1994 ist er Mitglied der Päpstlichen Akademie
für das Leben und seit 1999 Mitglied des Consiglio Direttivo dieser Akademie. Die Ausladung eines solchen
Kopfes macht die Organisatoren des Kongresses verdächtig. MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Ihre Fragen erschöpfen das Problem nicht. Soweit ich sehe, wurden Ihre Fragen noch
nicht beantwortet. Ich kann auch nicht beanspruchen, diese Fragen wirklich kompetent beantworten zu können.
Immerhin will ich versuchen, sie vom Standpunkt eines Laien zu beantworten. Zu Fragen 1-3: Ja. Zu Frage
4: Wenn ich mich recht erinnere, gab es ein paar, die von ihren heimischen Regierungen an der Teilnahme
gehindert wurden. Zu Frage 5: Wenn ich mich recht erinnere, wünschte Papst Paul VI. keine Beratung über
das seinerzeit akute Thema der Empfängnisverhütung. Zu Frage 6: Wohl ja. Zu Frage 7: Ja, es gab nach
meiner Erinnerung peinliche Zwischenfälle, in denen Konzilsväter die Rede abgeschnitten wurde. Zu Frag
8: Es gab wohl einige wenige, die nicht unterzeichneten. Zu Frage 9: Ich weiß nicht, ob es eine explizite
Aussage des Papstes in dieser Richtung gab. Dieses Prinzip gilt ohnedies. Zu Frage 10: Wohl ja. Die in
meinen Augen entscheidende Frage ist aber nicht gestellt worden: Was von den Aussagen des Vat II beansprucht,
verbindliche Lehre zu sein? Meine laienhafte Antwort: Nichts! Aber selbst, wenn etwas diesen Anspruch
erhebt, besteht die Möglichkeit, daß der Anspruch leer läuft. Dies ist nach meiner Einschätzung bei
der Erklärung über die Religionsfreiheit der Fall. Sie ist logisch leer, kann also nach Belieben bejaht
oder verneint werden, da sie versäumt, zu erklären, was alles eine „Religion“ ist, bzw. auf eine solche
Definition hinzuweisen. MfG Christoph Heger
Lieber Caritatem: Wieso? ich glaube,sie haben mich nicht richtig verstanden. Schon möglich. Unser hl.Vater
hat den richtigen Schritt getan. Das will ich meinen! Aber was Bischof W. angeht, natürlich müssen nach
CiC.Konseqenzen folgen. Wieso? Gegen welchen Canon soll denn S.E. Williamson verstoßen haben? MfG Christoph
Heger
@caritatem: Reden Sie doch keinen Unsinn! Bischof W.muß sich öffentlich entschuldigen und dann von seinem
Amt zurücktreten. Was S.E. Bischof Williamson muß, bestimmen ihm als britischem Bürger allein das britische
Gesetz und ihm als Bischof der katholischen Kirche der CIC. Es besteht im übrigen überhaupt kein Grund,
sich die Freude über den großartigen Schritt des Heiligen Vaters vermiesen zu lassen. MfG Christoph
Heger
Adolf redivivus Tiqvah auf der Höhe ihrer Argumentation: kann man nur wünschen dass der EWIGER, der
G“TT ISRAELS , uns bald auch von diese Müll befreie!! Man dachte eigentlich, daß die Bezeichnung anderer
Menschen als „Müll“ mit dem Untergang des NS-Staates effektiv verpönt sei. Doch in leicht verfremdeter
Form kehrt Adolf redivivus zurück. MfG Christoph Heger
F.U. erwähnt – in der für unsere politisch korrekten, rückgratfreien Mollusken typischen Art – zwar
die Internetseite von Pro NRW, versäumt aber den Link anzugeben. Hier ist er: www.pro-nrw.org/. In seiner
ebenfalls typischen Art mutmaßt er ins Blaue hinein, es handele sich um „meine“ Seite. Da ich keinen
Einfluß auf diese Seite habe, kommt mir auch kein Verdienst an ihr zu. Immerhin aber gibt F.U. mir Gelegenheit,
alle, die keine Islamisierung von Alltagsleben und Rechtswesen, kein Eurabia wollen, aufzufordern, bei
den nächsten Wahlen Pro NRW zu wählen. Wer sich weiter von dem herrschenden Parteienkartell vergackeiern
lassen will, kann es ja bleiben lassen. MfG Christoph Heger
@Arkanum/kreuznet: Chemie Immerhin geben Sie mittlerweile zu, daß Ihre ursprüngliche Behauptung, Ferrocyanatkomplexe
seien sauerstofffrei, wenigstens in ihrer Allgemeinheit falsch ist. So einfach, wie Sie das getan haben,
kann man also Biomilch nicht madig machen. MfG Christoph Heger
F.U. möcht nun doch mit mir diskutieren. Ich hoffe, Sie wurden letztes Jahr in Köln Ihrer „gerechten
Strafe zugeführt“ Wüßte nicht inwiefern. Ich bin ein unbescholtener Bürger und verbitte mir solche
Injurien. (um mal diese Seite hier zu zitieren) Welche Seite?? Und zeigen Sie mich doch wegen Verleumdung
an. Da ich nicht der Verleumdete bin, habe ich dazu keine Aktivlegitimation. Stehen Sie mit Ihren braunen
Gefährten … Vorsicht, mein Bester! Die Aachener Staatsanwaltschaft hat gegen solche Verleumder hohe
Strafbefehle erlassen. etwa nicht im Verfassungsbericht NRW 2008? Das Land NRW ist für solchen Mißbrauch
bekannt. Es mußte sich unlängst vom Bundesverfassungsgericht rüffeln lassen, weil jahrelang die Wochenzeitschrift
Junge Freiheit in dessen Verfassungschutzbericht – eher ein Parteienkartell-Sicherungsbericht – gestanden
hatte. Dann sollten Sie schnellstens Ihre Homepage überarbeiten. Zwar ist meine Internetseite www.christoph-heger.de/
ziemlich ungepflegt und bedarf in der Tat einer Überarbeitung. Ich wüßte aber nicht, was F.U. dort
vermißt oder ihn stört. MfG Christoph Heger
@Gotthard: Keine Sache des Lesens, sondern der Logik! Es ist aber klar, daß der Heilige Stuhl nicht einfach
sagen kann: Tut uns leid, war nicht so, wie seinerzeit erklärt wurde. Die lata sententia ist eben ein
etwas merkwürdiges Ding: ein „Urteil“, das sich selbst spricht, und von dem man nachher „erklären“ kann,
daß es sich selbst gesprochen hat. Kann mir eigentlich jemand erklären, wieso im Vatikan sich niemand
gefragt zu haben scheint, ob im Falle der chinesischen Bischofsweihen, die auch ohne Genehmigung des Heiligen
Stuhls erfolgten, auch eine „lata sententia“ sich selbst gesprochen hat? MfG Christoph Heger
Bleibt zu ergänzen, daß der niederländische Staat sich ganz ungeniert an dem Nachlaß des Kaisers –
Familienerbe der Hohenzollern – bereichert hat. Komischerweise heißen die so geklauten Kunstwerke nicht
„Beutekunst“. MfG Christoph Heger
Wer ist hier der Dummschwätzer? Gotthard oder S.E. Bischof Williamson? die Exkommunikationen wurden auch
nicht aufgehoben – er und seine Kollegen wurden begnadigt! Das ist unlogisch. Logisch gesehen ist die
seinerzeitige Erklärung des Heiligen Stuhls, daß eine automatische Exkommunikation eingetreten sei,
zurückgezogen worden. Insofern kein kirchengerichtliches Urteil gesprochen, sondern nur eine „lata sententia“
behauptet wurde, kann auch keine Begnadigung, also Straferlaß erfolgen. Daß ein Verleumder wie „F.U.“
inzwischen eine Diskussion mit mir für „nicht angebracht“ hält, nachdem er mir zunächst mit „Lieber
Dr. Heger“ alberne Fragen gestellt hatte, kann ich nur als Glücksfall ansehen. MfG Christoph Heger
Arkanum/kreuts.nets Chemie @Martin Bieger: Alleine in Auschwitz wurden von 1940 bis 1945 1,1 Mio.Menschen
ermordet. Woher wissen Sie das denn so genau? @Arkanum/kreuts.net betreffend Ferrocyanate: Sie scheinen
ja inzwischen den Unsinn nicht mehr verteidigen zu wollen, daß Ferrocyanate „sauerstofffrei“ sind. Dafür
versteifen Sie sich auf: Zwischen den beiden Verbindungen [gemeint dem dehydrierten Cyanat-Komplex und
dem Kristallwasser] gibt es weder eine ionische noch eine kovalente Bindung. Das Hydrat ist ein Zusammenlagerungsprodukt
aus zwei Verbindungen. Das ist, wie ich schon sagte, eine Definitionsfrage. Wieso soll das „Zusammenlagerungsprodukt“
nicht eine Verbindung genannt werden? Daß das „Zusammenlagerungsprodukt“ das Kristallwasser nicht mit
„ionischer“ oder „kovalenter“ Bindung gebunden hat, aber immerhin doch mit elektrostatischer Bindung,
ist kein Grund, nicht von einer „chemischen Verbindung“ zu sprechen. Insofern ist Ihre Schulmeisterei
gegen Biomilch eine Platzpatrone. MfG Christoph Heger
„stimme der vernunft“ nicht ganz bei Trost. „Bischof“ Williamson Wieso „Bischof“ in Anführungszeichen.
Das ist S.E. Williamson nun mal, auch wenn das diese merkwürdige Kumpanei von Modernisten und jüdischen
Aufgeregten ärgert. Na, dieses Bild wird sich zum Glück nun ja nie mehr wiederholen, denn wenn der Williamson
nochmal in die Reichweite der deutschen Justiz kommt, wird ihm der Prozess gemacht Wie das jüngste Beispiel
des Heiligen Stuhls zeigt, soll man nie „nie“ sagen. Es ist durchaus vorstellbar, daß auch die Bundesverfassungsrichter
sich noch einmal ermannen, dem Beispiel ihrer spanischen Kollegen folgen und den verfassungswidrigen Unsinn
des § 130 StGB abstellen. MfG Christoph Heger
In der Tat eine interessante Frage Ich vermute, die Antwort ist: Die Männlichkeit oder Weiblichkeit ist
genetisch gegeben, unabhängig von operativen Veränderungen des Phänotyps. Demnach wäre die Priesterweihe
gültig, die Person könnte gültig konsekrieren. Sie unterläge aber wohl Kirchenstrafen, die ihm die
Feier der Messe verböten, wegen seiner freiwillig vorgenommenen Kastration. MfG Christoph Heger
Arkanum/kreuts.net und Chemie jetzt hält er [Biomilch] auch noch Kristallwasser für den notwendigen
Teil einer chemischen Verbindung! Das ist mehr oder weniger eine Definitionsfrage. Da aber die Kristallwasser-Moleküle
in das Kristallgefüge regelmäßig eingebaut sind, gibt es eigentlich keinen Grund, sie nicht für einen
integralen Bestandteil des Kristalls zu halten. MfG Christoph Heger
Arkanum/kreuts.net mit Ahnung von Chemie? Arkanum/kreuts.net am Montag, 26. Januar 2009 20:01: Und der
Unterschied zwischen Ferrocyanaten (sauerstoffhaltig) und Ferrocyanatkomplexen (sauerstofffrei) sollte
auch jedem Wissenschaftler bekannt sein … Daß Cyanatkomplexe sauerstofffrei sein sollen wundert. Zumindest
ist das bekannte Natriumnitroprusssid ein Ferrocyanat-Komplex, in dessen Molekül eine Cyan-Gruppe durch
eine NO-Gruppe ersetzt ist, der also mitnichten sauerstofffrei ist. Ob Biomilch Ahnung von Chemie hat,
weiß ich nicht, Arkanum/kreuts.net offenbar aber nicht. MfG Christoph Heger
Talmudische Fiktion? „Tolerant“ legt dem hl. Bernhard von Clairvaux folgendes in den Mund: „Wer die Juden
angreift, greift den Augapfel G*ttes an“ Abgesehen von der Frage, in welchem Kontext eine derartige Aussage
steht – der hl. Bernhard sprach unzweifelhaft von dem wahren Gott und Vater Jesu Christi, nicht von einem
komischen „G*tt“ – unter dem man sich wohl so eine talmudische Fiktion vorstellen muß. MfG Christoph
Heger
Tiqvah irrt. 1. moralisch in ihrem Haß und ihren Verwünschungen, 2. faktisch: Du aber, Israel, mein
Knecht, Jakob, den ich erwählt habe, du Spross Abrahams, meines Geliebten, … Das nachchristliche jüdische
Volk, das sich durch die Verwerfung des Messias konstituiert hat, ist zwar in einem gewissen Sinne noch
„Spross Abrahams“ (der sich nach der Prophezeiung des hl. Paulus schließlich zu Christus bekehren wird),
aber keineswegs mehr „Israel, mein Knecht“. Das ist seither die Kirche (aus den Juden und aus den Heiden).
Die Flüche, die Tiqvah freigiebig verteilt, können Christen nicht schrecken. MfG Christoph Heger
Bewahrung vor Siegerjustiz Ebenso wie der Vatikan = die römisch-katholische Kirche nach dem 2. Weltkrieg
etlichen Nazis über die s.g. Rattenlinie die Flucht nach Südamerika ermöglicht hat. Das war auch ganz
prima so! Auf diese Weise sind zahlreiche Menschen vor der alliierten Siegerjustiz bewahrt worden. Da
stört es wenig, wenn auch Schuldige mit durchschlüpfen konnten. Diejenigen – um mal keine Namen zu nennen
–, die sich über diese „Rattenlinie“ am schönsten echauffieren, haben selbst ihre eigenen Verbrecher
gründlich geschont und zum Teil noch hoch geehrt. MfG Christoph Heger
Statt sich zu freuen über den Friedenswillen des Hl. Vaters, stänkern hier eine Reihe Übelgelaunter
über den Bischof Williamson, darunter offenbar auch Matthias Kopp, der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz:
Die Leugnung des Massenmordes an den Juden durch den britischen Bischof sei „inakzeptabel“ Es braucht
sie ja auch niemand zu „akzeptieren“. Es genügt völlig, dem Bischof das Recht der freien Meinungsäußerung
zu belassen. und gehöre nicht zur Lehre der katholischen Kirche, Welche Erkenntnis! Natürlich gehört
weder die Behauptung noch die Leugnung des Völkermords an den Juden zur Lehre der katholischen Kirche.
Matthias Kopp im ZDF. „Williamson wird früher oder später seine Äußerung zurückziehen müssen.“ Ei
der Daus! Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz möchte wohl die neudeutsche Inquisition bemühen,
den Bischof zum Widerruf zu bewegen. Dann man tau! Nur – es geht nicht beides, die historische Inquisition
zu verfluchen und die neudeutsche anzurufen. MfG Christoph Heger
Ministrant war überrascht: Er [wohl gemeint: Bischof Fellay] schreibt dort, dass sie ALLE Lehren der
Kirche akzeptieren! Das ist keine Neuigkeit. Die FSPPX hat immer schon betont, daß sie (im Unterschied
zu den unbelästigt gebliebenen modernistischen VAT II-Exegeten) alle Lehren der Kirche akzeptieren. Die
Frage ist nur, was ist „Lehre der Kirche“? Etwa all das viele Papier, das VAT II erzeugt hat? Um es konkret
zu machen: Ist die notorische „Lehre“ von der „Religionsfreiheit“ eine „Lehre der Kirche“? Ich denke,
nein, sie ist eine „Leere“, nämlich ein logisch leere Aussage. Ich habe das vor längerem hier ausgeführt.
MfG Christoph Heger
@Aurelius, „für die Kirche“: Noch mal lesen! Selten so einen Blödsinn gelesen wie den von Ihnen! „Freundschaft“
mit meinen „islamistischen Freunden“? Das ist ja ganz was Neues! Im allgemeinen habe ich den Ruf der „Islamophobie“.
Aber für des Lesens unzureichen Mächtige muß ich wohl darauf hinweisen, daß ich auf die – ebenso islamische
wie „islamistische“ – Doktrin von der rechtlichen Unmöglichkeit der Herausgabe „islamischen“ Territoriums
hingewiesen habe als eine realistischerweise ernstzunehmende Tatsache, nicht als eine von mir freundschaftlich
mitgetragene Rechtfertigung. Gelegentlich sind die politisch Korrekten tatsächlich dümmer als die Polizei
erlauben sollte. MfG Christoph Heger
Zu kurz gesprungen Die Ergänzung von juergen ist „zu kurz gesprungen“. Es nicht der eigentümlich Spleen
von Hamas, daß Israel „von der Landkarte getilgt werden muß“. Das ist eine zwingende Folgerung des islamischen
Rechts, der scharî’a, die bekanntlich als göttliches Recht keiner menschlichen Änderung unterliegt.
Jede genuin islamische Bewegung wird diese Folgerung mittragen – so beunruhigend das für Israel ist.
Komischerweise werden Leute, die auf solche tektonischen Fakten hinweisen, hierzulande – auch vom Zentralrat
der Juden in Deutschland – in der bekannten Weise „politisch korrekt“ verunglimpft. MfG Christoph Heger
Hochgeschätzte clarissa colonia! Sie irren zunächst in ihrer Annahme, ich sei Jurist. Unverständlich
ist mir Ihre Meinung, es „lieg[e] schon hart an der Grenze der Ehrlichkeit“, „in Internetforen […] larmoyante
Gesetzeskritiken zu publizieren“. Abgesehen davon, ob Ihr Geschmack betreffend „Larmoyanz“ zutreffend
urteilt – das hat nichts mit Ehrlichkeit oder Unehrlichkeit zu tun. Vor allem aber behalte ich mir den
noch verbliebenen Rest an Meinungsfreiheit vor, Kritik an einem verfassungswidrigen Strafgesetz zu üben,
und zwar öffentlich und auch in Internetforen. Ich denke auch nicht, daß das vergeblich bleibt. Vielmehr
erwarte ich, daß endlich auch das deutsche Verfassungsgericht zu der Erleuchtung gelangt, die das spanische
zum Ausdruck gebracht hat: Verbrechen rechtfertigen kann strafbar gemacht werden, bloßes leugnen nicht.
MfG Christoph Heger
@Vineta: Freiheit des Geistes – hierzulande? Besten Dank für Ihre zustimmenden Ausführungen! Welche
schlimmen Auswirkungen auf das geistige Leben diese Inquisition auf historische Rechtgläubigkeit hat,
möge folgende Erfahrung zeigen, die ich vor etwa einem Jahr machen durfte. Ich hatte die Gelegenheit,
an einem privaten Vortragsabend teilzunehmen. Dabei trat auch ein etwas bekannterer (eher linksliberaler)
Publizist auf, der bei einem noch bekannteren Presseorgan tätig ist/war. Der verblüffte seine Zuhörer
mit unerwarteten Erkenntnissen über Auschwitz etc. Auf die Frage, ob er nicht gedenke, seine Ausführungen
zu veröffentlichen, verwies er leicht süffisant auf eine schon vorliegende Veröffentlichung von ihm –
die aber bei weitem nicht das umfaßt, was er in seinem Vortrag vorgelegt hatte. Offenbar hatte er keine
Neigung, ein weiteres Opfer der Inquisition zu werden. Freiheit des Geistes – hierzulande? MfG Christoph
Heger
Inquisitorische Sondergesetzgebung unwahre Tatsachenbehauptung …, die nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit
gedeckt ist (vgl. BVerfGE 90, 241). Das ist ja wohl ein Witz, daß unwahre Tatsachenbehauptungen ohne
weitere Qualifikation nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien. Da könnte ja keiner mehr den
Mund aufmachen, ohne sich vorher eine staatliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.
Im Gegenteil habe ich mich vom Bundesverfassungsgericht belehren lassen müssen, daß die – im übrigen
auch noch frech formulierte – Leugnung des Armeniergenozids durch eine türkische Leserbriefschreiberin
vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Mit anderen Worten, die Strafbarkeit eines besonderen
Genozids ist eine inquisitorische Sondergesetzgebung, die schleunigst wieder abgeschafft gehört. MfG
Christoph Heger
„Zeitgemäßer“ Humbug Wenn man – wie hier jüngst wieder von einem, der sich in simpler Eitelkeit „Freier
Geist“ nennt – Sätze wie xyz ist m.E. zeitgemäß liest, wird augenblicks klar, daß dem Autor dieses
Satzes jedes sachliche Argument abgeht. Der Zeit – also der Form der inneren Anschauung – kann überhaupt
nichts „gemäß“ oder „nicht gemäß“ sein. Mit solch verquastem Gerede möchte der so Redende nur seine
Parteimeinung zu höheren Weihen erheben, so als ob er ein numinoses Wesen namens „Zeit“ auf seiner Seite
hätte. MfG Christoph Heger
@Tolerant: Umgekehrt wird ein Schuh daraus: In vierzig Jahren mit wahrhaftig ganz anderen Problemen hatten
unsere lieben Progressiven keine größere Sorge, als uralte und wohlbegründete Traditionen abzuschaffen
und den Gläubigen diese neue Messe auf’s Auge zu drücken. Es bedurfte eines Machtwortes Papst Benedikts
XVI., um denen, die keine Lust hatten, sich umfunktionieren zu lassen, ein Mindestmaß an Toleranz zu
verschaffen. MfG Christoph Heger
Das mag ja sein, liebe Clarissa Colonia. Aber wenn der kluge Carl Schmitt nicht klar sagte oder nicht
klar sagen wollte, daß Jean Bodin zum (kabbalistischen) Judentum übergetreten ist, heißt das ja nicht,
daß dieser Schluß sich nicht zwingend aus Bodins Werken ergibt. MfG Christoph Heger
Jean Bodins Konversion zum Judentum Haben’s dafür, Herr Dr. Heger, auch einen Quellenbeweis parat …
„Parat“ ist ein bißchen viel verlangt. Es ist schon etwas her, daß ich mich mit dem Thema befaßt habe.
Ich verweise auf die Schriften von Jean Bodin, die keinen anderen Schluß zulassen. MfG Christoph Heger
Es gibt nichts Neues unter der Sonne… Croustades Empfehlung: Wer da noch Zweifel hat, […], der sollte
wirklich noch einen ärztlichen Check-Up über sich ergehen lassen! Neurologen und Psychologen sollten
unbedingt konsultiert werden. Das kennt man doch noch aus der Endphase der kommunistischen Gerontokratie
der Sowjet-Union, daß Dissidenten psychiatrisch zwangsbehandelt wurden. MfG Christoph Heger
Autor der Démonomanie Der Autor der Démonomanie [gemeint: Jean Bodin] und passionierte Hexenverfolger
soll zum Judentum übergetreten sein? So ist es. Wer behauptet denn das? In diesem Forum: ich. MfG Christoph
Heger
Sünde gegen die Staatsreligion Blablabla. Sämtliche Friedensbemührungen scheiterten in erster Linie
daran, dass einer unbedingt Krieg wollte: Adolf Hitler! Bei so viel Argumentationsstärke strecke ich
doch glatt meine Waffen! Komisch nur, daß man nie etwas hört über die Zeit zwischen der Kriegserklärung
von GB und F an das Deutsche Reich und dem tatsächlichen Beginn der Feindseligkeiten. Da müssen doch
die Telegrafendrähte heiß gelaufen sein! Aber wem die politische Korrektheit über alles geht – auch
über das Interesse daran, wie es wirklich gewesen ist –, findet natürlich solche Fragen nur für eine
Sünde gegen die Staatsreligion. MfG Christoph Heger
Royal Air Force für strategischen Einsatz Soll das etwa heissen, Das [sic!] die Engländer selbst daran
schuld waren das die Deutsche Luftwaffe auf ihre Städte losgegangen ist. Das kann man durchaus so sehen.
Bekannt ist: Die Abrüstungsverhandlungen des Deutschen Reichs mit Großbritannien in den 1930er scheiterten
daran, daß GB bei seiner Rüstung auf einen strategischen Einsatz seiner Luftwaffe tief im Feindesland
setzte, während das Deutsche Reich seine Luftwaffe auf den taktischen Einsatz zur Unterstützung des
Landkriegs hin aufrüstete. MfG Christoph Heger
Verzicht auf’s Denken Friedrich Spee (nicht der von Langenfeld) auf der Höhe seiner guten Erziehung:
Der Heger mag die Juden nicht. Das wissen wir mittlerweile. Was „der“ Friedrich Spee alles zu „wissen“
glaubt! Das pauschale Denken ist natürlich der Verzicht auf’s Denken. Selbstverständlich gibt es Juden
(darunter den genannten, zum Judentum konvertierten Jean Bodin mit seinen widerlichen Hexenphantasien),
die ich nicht glaube mögen zu müssen. MfG Christoph Heger
Ein bei Kirchenfeinden beliebter Quatsch Friedrich Spee war auch eine Art Häretiker Mitnichten! Diese
ungerechtfertigte Anschuldigung ist eine Beleidigung Friedrich Spee von Langenfelds, der es wohl längst
verdient hätte, unter die Heiligen gezählt zu werden. – denn er stellte sich gegen die allgemeinen Annahmen
seiner Zeit Was ist das denn – „allgemeine Annahmen seiner Zeit“? Die wohlbegründeten Urteile, zu denen
Friedrich Spee von Langenfeld in seiner „Cautio Criminalis“ kommt, waren in vollkommener Übereinstimmung
mit den Auffassungen der kirchlichen Zentralbehörden in Rom. Das scheint ihm wohl aber nicht bekannt
gewesen zu sein. Sonst wäre er seinen Gegnern im Jesuitenorden wohl noch ganz anders entgegengetreten.
Immerhin schützte ihn sein Ordensoberer in Deutschland. und erkannte, dass die von der Kirche verbrannten
Frauen keine Hexen waren. Dieser Quatsch ist wohl bei Kirchenfeinden zu beliebt, als daß er verstummen
würde. Der Hexenwahn war eine Sache der zeitgenössischen Intellektuellen (darunter insbesondere des
zum Judentum übergetretenen hochangesehenen Staatsrechtslehrers Jean Bodin) und der (klein-)staatlichen
Behörden. Im Kirchenstaat und in den Ländern der spanischen Krone gab es keine Hexenverfolgung. MfG
Christoph Heger
Der Zweck der hl. Messe Was ist der Zweck der Messe an sich? Es braucht nicht gerade ein Theologiestudium,
um zu wissen, was der „Zweck“ der hl. Messe ist. Es ist derselbe Zweck, wie es der Zweck des Kreuzesopfers
Christi ist, mit dem sie identisch ist: die Verherrlichung Gottes durch die Sühne für die Sünden der
Menschen, denen so die Tilgung ihrer Schuld ermöglicht ist. Allerdings erinnert in den Quasselmessen,
die sich unter dem Titel „Novus Ordo Missae“ breitmachen konnten, wenig daran. MfG Christoph Heger
Wes Geistes Kind Croustades offenbart, wes Geistes Kind er ist: „Stoppt Tierversuche – nehmt Nazis“ Dieser
Appell wäre offenbar zunächst auf ihn anwendbar. MfG Christoph Heger
Wechselhaftes Kriegsglück und jammern hinterher , dass sie selber einen auf den Deckel kriegen. Das könnte
allerdings auch mal auf Israel zutreffen. Bekanntlich ist das Kriegsglück wechselhaft. Aber historisch
Unterbelichtete, die hier regelmäßig durch dusseliges Beschimpfen anderer auffallen, scheinen das nicht
bemerkt zu haben – oder sehnen sich danach, in einen Nahost-Krieg hineingezogen zu werden und für Israel
den Heldentod zu sterben. MfG Christoph Heger
Wunderbare Zeitumkehr Dem hochw. Herrn persönlich sei das – nach Angaben des Stadtdekans angeblich –
„durch das Zweite Vatikanische Konzil durchgesetzte“ neue Meßbuch „näher“. Bei dem hochw. Herrn geht
wohl die Zeit rückwärts? Das Größte Konzil Aller Zeiten kannte wohl schon das erst Jahre später verzapfte
neue Meßbuch? Und konnte es sogar schon „durchsetzen“! MfG Christoph Heger
Klaro! Für so eine Willkür-Interpretation historischer Fakten würde jeder Geschichtslehrer in der Mittelstufe
eine 5 oder 6 geben. Klaro! In Zeiten des Ersatzes der Freiheit der Meinungsäußerung durch politische
Korrektheit ist der pflichteifrige Dienst von Geschichtslehrern (oder „Geschichts“lehrern) – wie man heute
zu sagen beliebt – „unverzichtbar“. Gerade der liberale Staat braucht seine Staatsreligion. MfG Christoph
Heger
@vonHerzmanovsky-Orlando: Ein solch unverfrorener Ausdruck von brutalem Rassismus macht einen sprachlos.
Ich möchte einmal zugunsten aller wirklichen Juden annehmen, daß Sie nur zu deren Schaden einen Juden
mimen. MfG Christoph Heger
Israel kein „Apartheidsstaat“? Leblhuber verteidigt sein geliebtes Israel etwas zu wacker: Israel ist
kein Apartheidstaat. 20% der Israelis sind Araber!!! Unter welchen apartheidsartigen Bedingungen die arabischen
Staatsbürger Israels seit Jahrzehnten leben müssen, dürfte jedem Interessierten bekannt sein. Inzwischen
ist bekannt geworden, daß die israelische Regierung plant, die Palästinenser, die heute als israelische
Bürger im Staat Israel leben, nach der Gründung eines Staates Palästina in dieses Elendsgebiet „umzusiedeln“.
Israels Außenmisterin wörtlich: „Ich werde in der Lage sein, die palästinensischen Einwohner Israels,
die wir israelische Araber nennen, anzusprechen und ihnen zu sagen, eure nationale Lösung liegt anderswo.“
www.spiegel.de/…,1518,596206,00.html Leute, die in Deutschland eine ähnliche Ansprache an die hier
lebenden Ausländer ankündigen würden, wären von unseren „demokratischen“ Blockwarten augenblicks als
„Nazis“ erkannt. @vonHerzmanovsky-Orlando: Gegen solche und angeblich solche sind dann auf einmal auch
wieder die von Ihnen für Juden befürchteten Boykottaufrufe erlaubt und finden den Applaus des Pressekartells –
wie in Köln vor wenigen Monaten zu bewundern war. MfG Christoph Heger
@Bart Simpson: Wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen … 2X den gleichen Mist posten macht es nicht
richtiger. Wenn ein Kopf und ein Buch zusammenstoßen und es einen hohlen Klang gibt, so muß nicht das
Buch daran schuld sein. So viel zu dem, was Sie als „Mist“ verstehen wollten.
@paule46: „Tu quoque“! Daß das Verhalten auch der Christen nie dem genügt, was man von ihnen erwarten
kann, ist trivial. Kein Mensch – außer Jesus Christus und seiner seligen Mutter – genügt dem, was man
von ihm erwarten müßte. Wenn die Anschwärzer des deutschen Volks und die Verleumder Pius XII. es aber
passend finden, anklagend an dieses Ungenügen zu erinnern, so werden sie gefaßt sein müssen, ein deutliches
„Tu quoque“ zu hören zu bekommen. So wird sich die bedeutendste Gruppe unter ihnen vorhalten lassen müssen,
daß in einem ähnlich gelagerten Fall – dem Genozid an den Armeniern – die im späten Osmanischen Reich
einflußreichen Juden und Krypto-Juden (Dönmeh) keinen Finger krumm gemacht haben zur Rettung der Armenier.
Im übrigen sind die beiden genannten Fakten wohlbekannt und Pius XII. dafür in keiner Weise zu tadeln.
MfG Christoph Heger
@Bart Simpson: Kein „Geschlechtsverkehr“! Den menschlichen Geschlechtsverkehr vollziehe ich wie die meisten
Menschen. Eben nicht! „Geschlechtsverkehr“ ist dem Begriff nach „Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern“.
Dessen homosexuelle Nachäffung ist so wenig „Geschlechtsverkehr“ wie Masturbation. MfG Christoph Heger
@Bart Simpson: Kein „Geschlechtsverkehr“! Den menschlichen Geschlechtsverkehr vollziehe ich wie die meisten
Menschen. Eben nicht! „Geschlechtsverkehr“ ist dem Begriff nach „Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern“.
Dessen homosexuelle Nachäffung ist so wenig „Geschlechtsverkehr“ wie Masturbation. MfG Christoph Heger
@Bart Simpson: Welche Überraschung! Sie sagten, Sie wollten heiraten, also eine Ehe eingehen, aber man
lasse Sie nicht. Sie wollen also tatsächlich etwas anderes: nach der Nachäffung des menschlichen Geschlechtsverkehrs
jetzt auch noch die Nachäffung der Ehe. Sie können natürlich nachäffen, so viel Sie lustig sind. Nur
wird keine Ehe daraus. MfG Christoph Heger
@Bart Simpson: Wieso? ich würde sogar eine Ehe eingehen – aber man lässt mich nicht Wieso? Sind Sie
impotent? Dann könnten Sie in der Tat keine Ehe schließen. MfG Christoph Heger P.S. Apropos Fähigkeiten:
Aktivieren Sie Ihre Lesefähigkeit! Das ermöglicht, die Namen von Diskussionspartnern richtig zu schreiben.
Der Betrug des Ehe-Simulators Sie heiraten nicht, weil sie es einfach nicht für nötig halten. Was bedeutet
denn „Heirat“? Das ist doch nur religiös begründet … Das ist mal wieder „aufklärerischer“ Quatsch.
Die Ehe ist zunächst ein sittliches Institut: wie der Name „Ehe“ sagt, die endgültige wechselseitige
Übereignung der eigenen Person zu einer Personalunion. Näheres dazu zum Beispiel bei Immanuel Kant,
Metaphysik der Sitten. Die Rechtsordnung kann und soll dieses sittliche Institut schützen, indem sie
es auch als rechtliches Institut anerkennt. Sie unterscheidet demgemäß praktisch überall zwischen Ehe
und (bloßem) Konkubinat – selbst dort, wo sie auch letzterem einen gewissen rechtlichen Schutz gewährt
(was keine moderne Erfindung ist). Die Leute, die es „einfach nicht für nötig halten“, eine Ehe zu schließen,
täuschen sich: Der Ehe-Simulator betrügt sie. MfG Christoph Heger
Ein immer wieder wiederholter Quatsch Der Pflichtzölibat … verstößt somit gegen Menschenrechte und
Grundgesetz. Das ist Quatsch! Da es kein Menschenrecht auf die Priesterweihe gibt, ist die Kirche auch
menschenrechtlich und grundgesetzlich frei, die Kriterien für die Auswahl Ihrer Priester festzulegen.
MfG Christoph Heger
Ein wirklicher Zeitzeuge Bei einigen Menschen, ist das Bild von Papst Pius XII. leider immer noch durch
das Schmierenstück von Hochhuth geprägt. Das böse Gewissen sucht eben Entlastung durch Anschwärzen
anderer. Anders wirkliche Zeitzeugen von noblem Charakter. So war Israel Zolli, Oberrabbiner von Rom und
Freund Pius’ XII., ein wirklicher Zeitzeuge der Deportation italienischer Juden. Es gelang ihm mit der
Hilfe Pius’ XII., mehrere tausend Menschen vor der Ermordung zu retten. Aus Dankbarkeit nannte er sich
nach seiner Taufe Eugenio. In seinem Leserbrief an die FAZ (in Nr. 287 von Montag, dem 8. Dezember 2008,
Seite 8) zitiert Alfred Klewes, Attendorn, aus Zollis Autobiographie „Der Rabbi von Rom“: „Von dem großmütigen
Herzen Pius’ XII. ging eine Helligkeit aus, … die die Gesamtheit der Menschen zu erleuchten vermochte.
Die katholische Kirche liebt alle, leidet für alle, und ihre Kinder sind die ganze Menschheit … Es
war der Ruf Gottes. Ich folgte Ihm und empfing am 13. Februar 1945 die katholische Taufe. Zu meiner übergroßen
Freude folgte mir meine Frau.“ MfG Christoph Heger
Liebes Pünktchen, das tu bitte nicht! Sowohl kreuz.net als auch Deine Beiträge sind zu wertvoll, als
daß nicht beide uns weiter aufklären sollten. MfG Christoph Heger
Dem „sexychrist“ ist wohl sein Verstand in das „riesengroße[s] Arschloch“ gerutscht, als welches er Hw.
Lingen und alle tituliert, die seiner „sexy-Logik“ nicht folgen und eine Pflicht, aus Menschenliebe zu
lügen, verneinen. Bei dieser Position seines Verstandes ist es dann auch fast schon verzeihlich, daß
er in die Wort von Hw. Lingen die dort nicht vorhandene Meinung hineinliest, daß das Leben von Nicht-Katholiken
weniger zähle. MfG Christoph Heger
Die Frage von Samurai … … hat Immanuel Kant (bekanntlich durchaus kein Katholik) schon vor mehr als
200 Jahren beantwortet – nämlich in seiner Schrift „Über das vermeintliche Recht, aus Menschenliebe
zu lügen“. Ich empfehle sie zur Lektüre. MfG Christoph Heger
@Doriano: „Schmidts Backes Besten Dank für diese alternative Erklärung von „Schmitz Backes“. Ich kannte
sie nicht. Sie klingt nicht unlogisch. Allerdings habe ich nie gehört, daß die – aus dem militärischen
Bereich bekannte – Strafe des Spießrutenlaufens zur kölnischen Strafjustiz oder Strafjustiz-Folklore
gehört haben soll. Ich muß aber zugeben, daß ich für die von mir wiedergegebene Erklärung keine zuverlässige
Quelle habe. Ich kannte sie nur aus Erzählungen. MfG Christoph Heger
Schmitz Backes Das Spaghetti-Monster kommt sich besonders schlau vor: Sie werden nun blass vor Neid, aber
ich kann beides haben. Aber wie man auf Kölsch sagt: „Do bes noch nit aan Schmitz Backes vorbej!“ (Für
des Kölschen nicht Mächtige: „Du bist noch nicht beim Bäcker Schmitz vorbei.“) Der Bäcker Schmitz
hatte sein Geschäft an der Straße zum städtischen Kölner Friedhof Melaten, der seinerseits seinen
Namen davon hatte, das hier bis zum Ende des 18. Jahrhunderts das kölnische Leprosorium, das Leprosenhäuschen,
stand. À la bonheur, liebes Monster! Daß Friedrich Spee „Belege in der Bibel vermißt“, wo Gott beim
Sex die „rechte Weise“ anmahnt, verblüfft. Man sollte meinen, die seien noch einigermaßen bekannt. Zum
Beispiel könnte die Verwerfung von Homo-Sex – immerhin der bei weitem häufigste Anlaß zur Weitergabe
von AIDS – kaum klarer sein. MfG Christoph Heger
@Marcelus: Nicht so ganz vergeblich Die Katholische Kirche hat den alten Volksglauben über Hexen …
das ganze Mittelalter hindurch auszurotten versucht, leider vergeblich, … So ganz vergeblich nun wiederum
auch nicht. Im Kirchenstaat und in den Ländern der spanischen Krone gab es keine Hexenverfolgung. Die
wüstesten Hexenriecher waren die zeitgenössischen Intellektuellen Europas. Besonders prominent: der
bedeutende französische Staatsrechtler, Theoretiker des absoluten Königtums (und vor lauter kabbalistischen
„Studien“ zum Judentum übergetretene) Jean Bodin. MfG Christoph Heger
@Leblhuber: Nachtrag zum griechischen Wortschatz Ich habe noch einzugehen auf die Behauptung, die (vorchristlich-jüdische)
Übersetzung von hebräisch ‘almah mit griechisch παρθενος, parthénos sei eine Verlegenheitslösung
gewesen: Soweit ich weiß, gibt es im Griechischen keine Entsprechung für junge Frau. Die Autoren der
Septuaginta hatten daher keine andere Wahl als parthenos. Wie ich schon vermutet hatte – im reichen Wortschatz
des Griechischen gibt es durchaus Wörter mit der Bedeutung „junge Frau“, und zwar ohne Bindung an die
Konnotation „Jungfrau“. Ich finde z.B. νυμφη, nymphe mit der Bedeutung von „Braut“, „Schwiegertochter“,
„junges Mädchen“, „junge Frau“ (und natürlich auch „Nymphe“). Aber auch bei κορη, kore steht mit
den Bedeutungen „Mädchen“, „Tochter“, „junge Frau“ die Jugendlichkeit im Vordergrund und nicht der Aspekt
der Jungfräulichkeit, der nur insofern zum Bedeutungsfeld gehört, als bei dem „Mädchen“ seine Jungfräulichkeit
stillschweigend vorausgesetzt wird. Die Autoren der Septuaginta hätten also vom Wortschatz des Griechischen
keine Notwendigkeit gehabt, das angeblich unpassende παρθενος. parthénos mit seiner genauen Bedeutung
„Jungfrau“ zu verwenden, wenn sie das nicht für die gebotene Übersetzung von ‘almah, „Jungfrau“ gehalten
hätten. Ihr Ausweichen vom linguistischen Befund auf wabernde „geisteswissenschaftliche“ Behauptungen,
was die Juden alles – anders als die Heiden – haben verstehen können und was nicht, erledigt sich damit
von selbst. MfG Christoph Heger
Gemeinsamer Gott und Wurzeln im Judentum? Joberens, nach eigener Einschätzung „denkender Katholik“, ist
natürlich weder zum Denken fähig, noch katholisch. Immerhin amüsiert er einen mit solchen hohepriesterlichen
Verkündigungen: … ist doch nicht zu leugnen, dass wir Christen wie auch die Moslems ihre Wurzeln im
Judentum haben und dass die Juden unseren gemeinsamen Gott schon Jahrhunderte gekannt haben, ehe wir zu
ihm gefunden haben. „Es ist nicht zu leugnen“? Doch ich leugne das. Der ganze Gedanke parasitiert von
einer Doppeldeutigkeit des Wortes „Judentum“, das einmal das Volk des Alten Bundes bezeichnen kann und
zum anderen das Volk, das sich durch die Verwerfung des von Gott gesandten Messias jenes Volks des Alten
Bundes konstituiert hat. In dem letzteren hat womöglich der Islam seine Wurzeln, mitnichten aber „wir
Christen“. Zwar haben die Juden – im erstgenannten Sinne -Gott schon Jahrhunderte vor dem Erscheinen Christi
gekannt. Es ist aber zumindest zweifelhaft, ob die Juden – im späteren Sinne – mit den Christen noch
einen „gemeinsamen Gott“ haben. Dabei wäre aber zu unterscheiden, zu wem der einzelne Jude seine Seele
im Gebet erhebt und wen sich die jüdisch-theologische Reflexion unter „Gott“ vorstellt. Was mir für
die Juden mangels genauerer Kenntnis zweifelhaft erscheint, kann ich für den Islam – nicht unbedingt
für den einzelnen Mohammedaner – ausschließen. Der Allah des Islams ist auch der Schöpfer des bösen
Wollens und Tuns seiner Geschöpfe, also eine Art allmächtiger Teufel. MfG Christoph Heger
@Leblhuber: Ich beschränke mich auf die Argumente von Ihnen, die keine bloßen Wiederholungen sind. Soweit
ich weiß, gibt es im Griechischen keine Entsprechung für junge Frau. Die Autoren der Septuaginta hatten
daher keine andere Wahl als parthenos. Ich habe gerade kein deutsch-griechisches Lexikon zur Hand. Aber
das halte ich angesichts des reichen Wortschatzes des Griechischen für ganz ausgeschlossen. Platon, Perseus
und Mithras galten als von einer Jungfrau geboren. Alexander der Große soll durch einen Blitzstrahl gezeugt
worden sein und der Pharao galt als Sohn des Gottes Amun-Re. Selbst die Alten wußten zwischen solch mythologisch-symbolischem
Zauber und der tatsächlichen Abkunft von Platon, Alexander und Pharaonen zu unterscheiden. Den alten
Kulturen war dieses Denken nicht fremd, Natürlich nicht, es wurde ja auch politisch eingesetzt. den Juden
schon. Durchaus nicht. Zwar hat es im jüdischen Schrifttum einen gewissen „Reinigungsprozeß“ gegeben
(wie übrigens auch in der frühen römischen Geschichte eine Entmythologisierung stattgefunden haben
muß, deren zurückgelassene Lücke dann wieder mit griechischer Mythologie aufgefüllt wurde), aber Reste
sind selbst noch im AT wahrnehmbar. So die Göttersöhne, die sich laut Genesis mit den Menschenmädchen
vermischten usw. (Vgl. auch die Kabbala!) Aber um ehrlich zu sein, mich interessiert die Parthenogenese
nicht sonderlich. Das sieht man. Ich brauche sie für meinen Glauben nicht. Der ist nicht der katholische.
MfG Ch. Heger
@Marcelus: Jesus im Koran Bezeichnet der Islam eigentlich Jesus Christus, das Wort Gottes, ebenso als
Wort Gottes und als Christus (Messias), …? Ja, das tut er. Er kann es auch nicht vermeiden, da der Koran –
dessen Kern (häretisch?-)christliche Texte sind – Jesus (‘Isâ) an vielen Stellen masîh (Messias, Christus)
nennt. In Sure 4 Vers 171 nennt er Jesus rasûlu llâhi wa kalimatuhu, „der Gesandte Gottes und sein Wort“ –
wohlgemerkt mit bestimmtem Artikel „der Gesandte“ und „sein Wort“, obwohl Sie häufig die arabistisch
falsche Übersetzung „ein Gesandter Gottes“ und „ein Wort von ihm“ finden werden. Allerdings hat der Islam
keine Idee, was „der Messias“ eigentlich ist – es gibt ganz drollige Deutungen der Bezeichnung „Messias“ –
und mogelt sich um die Bedeutung von „sein Wort“ herum. Mehr dazu hier www.christoph-heger.de/istder~1.htm.
MfG Christoph Heger
Maria war Jungfrau, wie Isaias vorhersagte. @Franziskus: Jung“fräulichkeit“ ist de fide. Damit ist auf
jeden Fall die Sündenfreiheit Mariens gemeint. Nein! Der Satz, der de fide ist, lautet: „Maria empfing
und gebar ihren Sohn unbeschadet ihrer Jungfrauschaft und ist auch nach seiner Geburt Jungfrau geblieben.“
@Leblhuber: Sie wiederholen leider den Unfug, den ich Ihnen schon um die Ohren gehauen hatte. Jesaja 7,14
richtet sich an Juden in einer ganz bestimmten historischen Situation, … Nein, die Prophezeiung richtet
sich, wie man leicht lesen kann, an das „Haus David“, also weit in die Zukunft. Da es im Judentum keine
Jungrauengeburt gab und gibt, ist die gebärende Jungfrau eine gebärende junge Frau. Bei den Juden gab
es so viel oder so wenig gebärende Jungfrauen wie sonst auf der Welt. Ihre Begründung für den linguistischen
Trick, ‘almah mit „junge Frau“ zu übersetzen, ist also Quatsch. Es ist ja entlarvend, dass Sie selbst
nur deshalb die Jungfrauengeburt postulieren, damit sich 700 Jahre nach dem Spruch des Propheten eine
Weissagung erfüllt. Auch das ist Unfug. Das (richtige) Verständnis von Is. 7:14 hatten spätestens die
(vorchristlichen) jüdischen Übersetzer, die – in der Septuaginta – ‘almah richtig mit parthénos, griech.
„Jungfrau“, übersetzten. Der Evangelist brauchte nur zu zitieren. Paulus spricht von einer jungen Frau.
Paulus spricht von einem „Weib“, γυνη, das Wort bezieht sich auf das Geschlecht der Frau, ohne Bezug
auf „jung“ oder „alt“, „Jungfrau“ oder „erfahrene Frau“. MfG Ch.H.
Lieber HeinrichvonOfterdingen ich frage mich folgendes: Ist der Titel Gottessohn nicht ein Titel, der
dem Herrn in seiner Menschheit zukommt… Das vermute ich eigentlich nicht. Aber da stoße ich an Grenzen
meines laienhaften Theologie-Verständnisses. Was die Jungfräulichkeit Mariens bei der Geburt Jesu betrifft,
so ist sie vielleicht nicht ontologisch notwendig, das wissen wir nicht, sie ist allerdings notwendig,
damit die Prophezeihung Jes 7,14 erfüllt werde. Letzteres allerdings. MfG Christoph Heger
@HeinrichvonOfterdingen: Ich sehe das so: Das ewige Wort des Vaters ist Sohn von Ewigkeit. Es wäre das
auch, wenn es sich nie herabgelassen hätte, Mensch zu werden. Die Weise, wie es Mensch geworden ist,
ob mit Zutun beider Geschlechter oder – wie es tatsächlich war – nur eines, nämlich seiner jungfräulichen
Mutter Maria, ändert daran nichts. Wohl aber ist es passender, nämlich im Sinne der Erleichterung des
menschlichen Glaubens, daß der ewige Sohn des Vaters auch als Mensch nicht noch einen irdischen Vater
hatte. MfG Christoph Heger
@franziskus: Beides ist falsch. Da die „Jungfrauengeburt“ nicht de fide dogmatisiert ist, konnte der Papst
schreiben: „Die Gottessohnschaft Jesu beruht nach dem kirchlichen Glauben nicht darauf, dass Jesus keinen
menschlichen Vater hatte; … Beides ist falsch. 1. Die Jungfräulichkeit Mariens ist de fide. 2. Trotzdem
hat Josef Ratzinger, der heutige Papst Benedikt XVI. recht: Der Glaube der Kirche an die Gottessohnschaft
Jesu beruht nicht darauf, daß Jesus keinen menschlichen Vater hatte; das sind zwei Paar Schuhe. MfG Christoph
Heger
Dialog-Gesülze Natürlich dreht Ahmadinejad die ganze Sache auf islamisch um. Das erklärt aber nicht
das Wutgeheul in England wegen der Aussendung dieser „alternativen Weihnachtsansprache“. Die Suada des
Persers – der dafür offensichtlich vorher noch Kreide gefressen hat – ist doch nur das übliche Dialog-Gesülze.
MfG Christoph Heger
Kollektive Beschuldigungen? Also ist jetzt „Justizmord“ der Vorwurf, den Sie auf die ganzen Anhänger
der jüdischen Religion projezieren? Also, jetzt wirds richtig albern, gelle? Albern ist hier nur, daß
Sie unter Ihr Niveau fallen. Wenn Sie meine Beiträge mit Verstand gelesen hätten, wäre Ihnen der folgende
Dialog noch iin Erinnerung: Auf Ihre Frage: „Wieso sollte irgendein Jude es auch bedauern, einen (aus
ihrer Sicht) Gotteslästerer hingerichtet zu haben?“ hatte ich geantwortet: Eben! Er perpetuiert das Verbrechen
für sich, so daß der Vorwurf ihn zu Recht trifft. Es ging also nicht um „die ganzen Anhänger der jüdischen
Religion“, sondern um diesen vorgestellten Juden, der sich nicht scheut, einen Justizmord nicht zu bedauern.
Ich beschuldige ja auch nicht jeden Parteigenossen der NSDAP des Judenmordes, wohl aber die, die die Frechheit
haben oder hatten, ihn nicht zu bedauern. MfG Christoph Heger
Die Phrase „aus Sicht von …“ Aus Sicht der Juden ists aber kein Verbrechen gewesen Das ist so, als würde
man sagen, aus Sicht der Nazis war der Judenmord kein Verbrechen. Dieses Argument ist beileibe nicht fiktiv.
Der Münchner Philosoph Reinhard Lauth + berichtete einmal, daß er im Krieg einen SS-Mann traf, der ihm
schlicht erklärte, er sei davon überzeugt, daß Juden beseitigt gehören. Dieser Relativismus ist aber
falsch. Es gibt keine „Überzeugung“ vom sittlich Falschen. Selbst wenn man dem Hohen Rat weitgehend einen
entschuldbaren Irrtum konzedieren wollte, bleibt der Vorwurf eines Justizmordes bestehen. MfG Christoph
Heger
@Friedrich Spee: Rechtfertigung eines Verbrechens Wieso sollte irgendein Jude es auch bedauern, einen
(aus ihrer Sicht) Gotteslästerer hingerichtet zu haben? Eben! Er perpetuiert das Verbrechen für sich,
so daß der Vorwurf ihn zu Recht trifft. Denken Sie einfach logisch weiter! MfG Christoph Heger
Jüdische Verantwortung für die Kreuzigung Jesu Sie sind ein Geschichtsfälscher. Das waren die Römer,
die Jesus als Besatzungsmacht in Palästina ans Kreuz geschlagen haben. Komischerweise war der hl. Petrus
anderer Meinung. Natürlich war ihm auch bekannt, daß Jesus Christus aufgrund eines römischen Urteils
gekreuzigt wurde. Er sah aber auch klarer als hiesige Gutmenschen, daß der ganze Prozeß mit einer jüdischen
Intrige – mitsamt Todesurteil des Hohen Rates – eingefädelt und mit massiven Drohungen gegen Pilatus
zu diesem Urteil geführt wurde. Ich habe auch noch nie gehört, daß diese Entscheidung des Hohen Rates
von halbwegs maßgeblicher jüdischer Seite bedauert wurde. Insoweit bleibt der alte Vorwurf des Gottesmordes
(der Begriff stammt m.W. von Synhesios von Kyrene, 4. Jhdt.) bestehen. Er ist auch mitnichten vom jüngsten
Konzil („offizielle Meinung“) zurückgewiesen worden. MfG Christoph Heger
Unschuld vom Lande Kreuz.net versündigt sich gegen das Volk Gottes Hier hat Elijahu vollkommen recht:
Das Volk Gottes und das wahre Israel ist die Kirche („aus den Juden und aus den Heiden“). Was man in nachchristlichen
Zeiten gewohnt ist, „Juden“ zu nennen, ist das Volk, das sich durch die Verwerfung des Messias Jesus konstituiert
hat. Es wird nach der Lehre des hl. Paulus geliebt „um der Väter willen“ und soll schließlich zur Erkenntnis
der Wahrheit gelagen. es ist das selbstverständliche Recht Israels sich gegen seine Feinde zur Wehr zu
setzen. Israel tut allerdings erheblich mehr, als sich nur „zu Wehr zu setzen“. Tatsächlich betreibt
es wohl eine Politik des Landraubs und der Verdrängung der „Eingeborenen“. MfG Christoph Heger
‘almah sechsmal im AT Diesen Unfug, daß hebr. ‘almah etwas anderes als „Jungfrau“ heiße, war schon Gegenstand
der Diskussion vor wenigen Tagen in diesem Forum. Deshalb hier nur eine Richtigstellung: Das Wort kommt
nicht nur dreimal, sondern sechsmal im AT vor (Gen 24:43, Ex 2:8, Ps 68:26, Cant 1:3, Cant 6:8, Spr 30:19).
Es bezeichnet jedesmal ein Mädchen vor seiner ersten Begegnung mit dem Mann. MfG Christoph Heger
„Einziggeborener Sohn vom Vater“ „eingeborener“ Sohn ist die Übersetzung von lateinisch „(filius) unigenitus“,
das korrekt mit „einziggeborener (Sohn)“ übersetzt werden müßte. Somit entfallen alle Spekulationen
von wegen „nicht ‘direkt von Gott stammend’“. MfG Christoph Heger
EIn verwerflicher Versuch der Theodizee Das ist doch das Schöne. Sonst hätte der liebe Gott die Sünde
doch gar nicht im Schöpfungsplan einzubeziehen brauchen… Dieser Gedanke wird immer wieder in Versuchen
der Theodizee, also der Rechtfertigung Gottes angesichts der Übel in seiner Schöpfung, vorgebracht.
Er hat nur einen Nachteil: Er leistet nicht was er soll, nämlich die Theodizee, er sät im Gegenteil
Zweifel im menschlichen Herzen an der Güte Gottes. Man muß ihn verwerfen. MfG Christoph Heger
@Michu: Demokratie, Menschenrechte, Homosexualität …, Demokratie und Menschenrechte für mich bis zu
einem gewissen Grad zu einander gehören. A priori läßt sich das aber nicht ableiten. Deshalb wollen
Sie es ja auch aus der Erfahrung herleiten: In einer Diktatur beispielsweise sind Menschenrechte eher
gefährdet, wie die Geschichte zeigt (Nationalsozialismus). Das ist aber nicht überzeugend. Erstens konnte
der National-Sozialismus nur in einer Demokratie an die Macht kommen. Zweitens zeigt die Erfahrung, daß
auch Demokratien zu vergleichbaren Verbrechen fähig sind. Das zeigt nicht nur das Beispiel der USA, die
über Jahrzehnte eine Politik der Vernichtung der eingeborenen Bevölkerung betrieben haben. Das zeigt
vor allem das Beispiel der BR Deutschland, in der (wie auch in der verflossenen DDR) zum ersten Mal in
der Geschichte aller deutschen Staaten das Leben Unschuldiger von Gesetzes wegen in die Entscheidung Dritter
gelegt worden ist. Die Demokratie ist ein stabileres Fundament für die Menschenrechte. Das entlarvt sich
als Köhlerglaube. … finde, dass es heute an der Zeit ist einzusehen, dass Homosexualität nichts Widernatürliches
ist, sondern ein Teil des Lebens, … Diese Phrase läßt sich auf alles Mögliche anwenden. Auch Mord
ist in diesem Sinne nicht unbedingt etwas „Widernatürliches“, sondern „Teil des Lebens“. Trotzdem beharre
ich darauf, daß Mord ein Verbrechen und Homosexualität die schweinische Nachäffung des menschlichen
Geschlechtsverkehrs ist. MfG Christoph Heger
Michu, wieso behandeln Sie Demokratie und Menschenrechte als Hendiadyoin? Es gibt sehr viele Organisationen,
die die Demokratie und die Menschenrechte in diesem Land weitaus mehr stärken … Glauben Sie, daß Menschenrechte
und Demokratie gekoppelt sind? MfG Christoph Heger
Gebäude Nr. 7 – eine merkwürdige Sache @pneumat: Gern geschehen! @KarlBorromäus: Wer von euch weiß
eigentlich, dass an diesem ominösen 11.September 2001 auch ein drittes Hochhaus zusammengekracht ist?
Ja, das sog. Gebäude Nr. 7. Ich habe davon auch erst spät erfahren, und das ist eine unbedingt sehr
merkwürdige Geschichte. MfG Christoph Heger
@Leblhuber: Ein bißchen Hebräisch zur Nacht Siehe, die Jungfrau (‘almah) wird empfangen (harah) und
einen Sohn gebären (yeledet-ben) und wird seinen Namen Immanuel nennen (qarât). Sie haben vom Hebräischen
keine Ahnung. Was Sie nicht sagen! Deklinieren Sie doch jeled= Kind! Wieso „deklinieren“? yeledet ist
eine Verbform (Part. Akt.). Und schreiben Sie doch qarât???? in hebräischen Buchstaben? Aber gern! Genügt
es Ihnen ohne (die spätere) Punktation? Bitte: קראח Alma kann man auch mit Jungfau übersetzen. Nein,
man muß es. Sonst hätten es die Übersetzer der Septuaginta ja nicht getan. Sie waren schließlich Juden.
Eben! Sie konnten Hebräisch Hätte Jesaja von einer Jungfrau gesprochen, wäre das entsprechende Wort
eindeutig gewesen. Und es hätte „betula“ sein müssen. Wie schon gezeigt, nein! Jesaja konnte Hebräisch.
Gal, 4,4: Als aber die Zeit erfüllt war, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einer Frau …,… Bekanntlich
ist auch eine Jungfrau eine Frau, γυνη, wie Paulus sagt. Nur Matthäus und Lukas sprechen von der
Jungfrauengeburt. Das genügt auch. Wie kommen Sie auf yeledet-ben? Es steht so da: ‘לדח בן, „einen
Sohn gebärend“. Der Jesaja Text bezieht sich genausowenig auf Jesus, wie alle anderen Texte des AT. Etwa
auf die Gauner, die – wie von Jesus vorhergesagt – die Juden nach ihm zu ihrem Schaden als ihre Messiasse
anerkannten? Es wurde in den Evangelien mit diesen Texten der Christus nachträglich legitimiert. Natürlich
„nachträglich“, aber völlig zu Recht. MfG Christoph Heger
@Leblhuber: Es genügt nicht, nichts zu wissen, man muß auch unfähig sein, etwas zu lernen. Jesaja 7:14
Siehe, die Jungfrau (‘almah) wird empfangen (harah) und einen Sohn gebären (yeledet-ben) und wird seinen
Namen Immanuel nennen (qarât). Die Propheten übten Kritik an den Zuständen ihrer Zeit und sagten nicht
die Zukunft voraus. Ein Blick in das AT zeigt, daß die Propheten sehr wohl auch Zukünftiges voraussagten.
Der hebr. Text von Jesaja 7:14 verwendet das Wort alma = junge Frau, Weib. Die Juden kannten keine Jungfrauengeburt,
ganz im Gegensatz zu ihren heidnischen Nachbarn. Schon deshalb hätten sie eine solche, ganz besondere
Ausnahme, mit dem eindeutigen Wort betula = Jungfrau ausgedrückt. Ich verweise auf meinen vorhergehenden
Beitrag von 22:14 Uhr: ‘almah heißt im AT eindeutig Jungfrau, betulah mitunter sogar Witwe. Das Wort
für „wird empfangen“ ist im hebräischen Text hara. Hara steht aber in der Vergangenheitsform, heißt
also „hat empfangen.“ Unfug! Sowohl harah als auch yeledet sind Partizipien und zeigen keinen Tempus-Unterschied
an. Erst das nachfolgende qarât, „sie hat genannt“ ist ein wohlbekanntes perfectum propheticum. Jesaja
spricht zu König Ahas, der von Feinden bedroht ist… Nein, er spricht hier zum „Haus David“, also weit
in die Zukunft. Justins Dialog mit dem Juden Tryphon aus dem 2. Jhdt. beweist, daß es schon damals nachchristlich-jüdische
Versuche gab, sich um den eindeutigen Befund von Is 7:14 herumzumogeln. Paulus weiß nichts von einer
Jungfrauengeburt. Woher weiß Leblhuber, wovon Paulus alles weiß? MfG Christoph Heger
Leblhubers Wiederholung eines alten philologischen Unfugs Leblhuber hat anscheinend meinen vorhergehenden
Beitrag nicht gelesen. Sonst hätte er wohl nicht den folgenden Unfug betreffend Isaias 7:14 („Siehe die
Jungfrau wird empfangen und einen Sohn gebären …“) wiederholt: Der hebräische Originaltext verwendet
das Wort ALMA. (alma = junge Frau) Hätte es Jungfrau heißen sollen, wäre das zu verwendende hebräische
Wort BETULA gewesen! Das ist, ich muß es leider wiederholen, philologischer Unfug (auch abgesehen von
der Frage, was eigentlich „Urtext“ des AT heißen soll). Das hebräische ‘almah bezeichnet an keiner einzigen
Stelle des AT eine geschlechtlich erfahrene Frau, sondern immer das junge Mädchen, das vor der ersten
Begegnung mit dem Mann steht, also genau das, was auch das deutsche Wort „Jungfrau“ bezeichnet. Dagegen
bezeichnet das aus dem Aramäischen übernommene Wort betulah im AT lediglich die alleinstehende Frau,
also mitunter auch schon mal eine Witwe. Die vorchristlichen jüdischen Übersetzer der Schriften des
AT ins Griechische, also die Autoren der Septuaginta, wußten das – im Unterschied zu den nachchristlichen
Juden – sehr wohl und übersetzten ‘almah ganz richtig mit parthénos, also dem griechischen Wort für
„Jungfrau“. Es ist also überhaupt nicht zu bemäkeln, wenn der Evangelist sich auf die – seinerzeit allgemein
verwendete – Septuaginta bezieht. Also: Etwas weniger Respekt vor den Ladenhütern der jüdischen Uralt-Polemik!
Sie ist schon vom hl. Hieronymus in die Schranken verwiesen worden. MfG Christoph Heger
Aus der Mottenkiste der jüdischen Polemik holt „Schwuler“ die Behauptung hervor: Im Originaltext hieß
es ja nur, dass Maria eine „junge Frau“ war. Das ist nun ein beliebter Unfug. Wenn Isaias in Vers 7:14
sagt: „Siehe die ‘almah wird empfangen und einen Sohn gebären, …“ so ist eindeutig von einer „Jungfrau“
die Rede. ‘almah ist niemals im AT eine geschlechtlich erfahrene Frau. Anders als nachchristlichen Juden
war das den jüdischen Übersetzern der (vorchristlichen) Septuaginta noch fraglos klar, als Sie (richtigerweise)
‘almah mit parthénos, also griechisch „Jungfrau“, übersetzten. Daher hat auch der Evangelist recht,
wenn er diese Weissagung Isaias’ als mit der Geburt Jesu aus der Jungfrau Maria erfüllt sieht. MfG Christoph
Heger
@Pascal123: Bitte keine Inquisition Und worin sollte diese Freiheit bestehen?? Wie ich schon sagte, – in
der Freiheit, seine Meinung äußern, ohne von den Wächtern der historischen Rechtgläubigkeit mit Gefängnis
bis zu fünf Jahren bedroht zu werden. – in der Freiheit, auch dort Fragen zu stellen und zu forschen,
wo alles nach Meinung dieser Wächter schon klar ist, – in der Freiheit, solche Forschungen auch veröffentlichen
zu dürfen usw. Also alles Freiheiten, die nach dem Grundgesetz eigentlich unbestritten sein sollten.
Was würden Sie denn dann sagen wollen was alles so wissenschaftlich „erwiesen“ ist?? Gar nichts! Ich
bin da nicht sachkundig. Ich bin lediglich ein Gegner der von der Regierung Kohl wieder eingeführten
Inquisition – diesmal nicht auf theologische, sondern historische Rechtgläubigkeit. Allerdings hatte
die ältere Inquisition einen großen Vorteil im Sinne der Rechtsstaatlichkeit: Man konnte aus öffentlichen
Urkunden wissen, was man alles nicht behaupten durfte. Heute weiß das kein Mensch. Die großzügige Art,
wie die Gerichte den Tatbestand der „Volksverhetzung“ immer weiter ausdehnen, hat ja inzwischen selbst
die Kritik eines ehemaligen Verfassungsrichters gefunden. Das spanische Verfassungsgericht hat es doch
vorgemacht: Rechtfertigen kann strafbar gemacht werden, bloßes Leugnen nicht. MfG Christoph Heger
Wieso? Wieso beweist Tiqvah Mut, und wieso sind angebliche „Holocaust-Leugner“ feige? Umgekehrt wird ein
Schuh daraus – angesichts der statthabenden Inquisition auf historische Rechtgläubigkeit. Es wird Zeit,
die vom Grundgesetz verheißene Freiheit der Meinungsäußerung und der Freiheit von Forschung und Lehre
wiederherzustellen. MfG Christoph Heger
@Leblhuber: Wieso? Ich habe keine Schwierigkeiten, das von Vineta zum Ausdruck gebrachte Erstaunen über
Ihre schillernde Haltung zu verstehen. MfG Christoph Heger
Worin besteht die Islamisierung Deutschlands? Gotthard fragt: Worin soll diese angebliche Islamisierung
Deutschlands bestehen? Die „angebliche Islamisierung“ ist ein dummer Spruch von Ignoranten und den Funktionseliten,
die sich ihrer Verantwortung für ihr Verbrechen an Deutschland entziehen möchten. Die tatsächliche
Islamisierung besteht zum Beispiel darin, daß sich mit den Kadis in den Moscheen und in den islamischen
Gettos eine – natürlich „freiwillige“ – Paralleljustiz nach Scharî’a-„Recht“ ausbreitet. Dagegen hilft
mitnichten eine Intensivierung des schönrednerisch „Dialog“ genannten Austauschs höflicher Bücklinge.
Wenn S.E. Weihbischof Vorrath meint, es bestehe „eine grundlegende Gemeinsamkeit“, die Christen und Muslime
verbindet, und, „daß der eine Gott Grund unseres Glaubens und Ziel unseres Lebens ist“ ist er ein Traumtänzer –
und ein miserabler Theologe. MfG Christoph Heger
„Menschenverachtende“ Antifaschisten Und die „Rattenlinie“ diente weiteren hundertausenden von Juden zur
Flucht, gelle? Womöglich etwas wenigeren. Jedenfalls verdient Papst Pius – oder wer alles diese Flucht
möglich gemacht hat – größtes Lob. Es ist aber bezeichnend, wie unsere „Antifaschisten“ ungescheut
Menschen als „Ratten“ bezeichnen – dieselben, die sonst ihr Lieblingswort „menschenverachtend“ gegen alle
Welt zu schleudern belieben. MfG Christoph Heger
Historischer Blödsinn Nein, die Einsetzung dieser Messe erfolgte erst im Mittelalter, nämlich mit dem
tridentinischen Konzil. Noch mehr solch historischen Blödsinns gefällig? Wohl unterschied sich das tridentinische
Konzil wohltuend von denen, die das Vatikanum II zu Unrecht für sich beanspruchen: Jenes Konzil ließ
alle Riten zu, die älter als 200 Jahre waren, also sicher genug noch nicht von den Irrtümern der Reformatoren
berührt schienen. Unsere „Liberalen“ jedoch wollten den alten Ritus vernichten. Das ist ihnen – dem großen
Erzbischof und nun Papst Benedikt XVI. sei Dank – gründlich mißlungen. MfG Christoph Heger
Inquisitor HBR Aber wie ich an Ihrem letzen Satz sehen kann, sind Sie ja gerade kein Katholik,sondern
offenbar ein schismatischer Sektierer Wie schrieb mir doch schon in den 1980er Jahren der unvergessene
Kölner Monsignore Prof. Dr. Wilhelm Nyssen? Treffend sarkastisch: „Die Pastoral-Brüderlichen beginnen
zu anathematisieren.“ MfG Christoph Heger
„stimme der vernunft“ bestätigt erneut die Erfahrung: Wenn ein Buch und ein Kopf zusammenstoßen und
es einen hohlen Klang gibt, muß nicht immer das Buch daran schuld sein. Mehr zu dem ganzen „Gender“-Unfug
hier www.gabriele-kuby.de/…nder_revolution.html. MfG Christoph Heger
@Sirilo: Wo steht das? Die Übersetzung „für viele“ ist ebenfalls falsch, denn es heißt auf Griechisch
„hoi polloi“ = „die Vielen“. Wo heißt es denn so? Jedenfalls nicht in dem Bericht der Evangelisten über
die Einsetzung des Altarssakramentes. MfG Christoph Heger
@HaAcher: Eine unverfrorene Nachbesserung Christi „Für viele“ ist übrigens im Griechischen des NT (dort:
hypèr poloon) – recte „pollôn“ – ein „Semitismus“, eine idiomatische Wendung, die wörtlich aus dem
Hebräischen bzw. Aramäischen übertragen wurde Reichlich phantasievoll, eine aus zwei Wörtern bestehende
Alltagswendung für „idiomatisch“, ja für einen Semitismus zu erklären! „Hyper pollôn“ heißt zweifellos
und ohne solche Phantasien „für viele“. und zudem direkt auf Jes 53,11 anspielt) מעמל נפשו ‘ראה
‘שבע בדעתו ‘צד’ק צד’ק עבד’ לרב’ם ועונתם הוא ‘סבל׃ dort: la=rabbím,
„für die Vielen“). Schon die Septuaginta, auf die sich die Evangelisten bezogen, übersetzt richtigerweise:
„απο του πονου της ψυχης αυτου δειξαι αυτω φως και πλασαι
τη συνεσει δικαιωσαι δικαιον ευ δουλευοντα πολλοις και
τας αμαρτιας αυτων αυτος ανοισει“ Also schlicht „vielen“ und nicht „den vielen“.
So auch alle Übersetzungen bis in jüngste Zeit. Nun drückt aber das Wort „viele“ mit Artikel determiniert
(„die Vielen“) im Hebr./Aram. eine Totalität aus, Dieser Unfug, der wohl auf Jörg Jeremias, Göttingen,
zurückgeht, unterstellt den Hebräisch oder Aramäisch Sprechenden doch glatt, daß ihnen der kategoriale
Unterschied zwischen Allheit und Vielheit unbekannt gewesen sei. Selbstverständlich hatten auch Hebräer
und Aramäer die sprachliche Möglichkeit, zwischen „allen“ und „vielen“ zu unterscheiden. Es gibt also
keine Entschuldigung für die Unverfrorenheit, die Worte Christi mit der Ersetzung von „für viele“ in
„für alle“ nachzubessern. MfG Christoph Hege…
Einige Verwechslungen Es gibt offenbar unerfreuliche Charaktere, die ihr Rattenloch mit den Katakomben
der frühen Christen in Rom verwechseln. Das ist leider nicht das einzige, das sie verwechseln. Vor allem
verwechseln sie das GG der BR Deutschland mit der selektiven Grundrechtsgewährung der ach so antifaschistischen
DDR. Dieses GG gewährt jedermann die Freiheit der Versammlung. Da hilft es gar nichts, die eigenen Versammlungen
„Demonstrationen“ und die der anderen „Aufmärsche“ zu nennen. Wer die Demonstration der NPD auf einem
Platz in Fulda verhindern will, hätte früher aufstehen und selbst dort eine Demo anmelden müssen. Jetzt
hat die Polizei die Pflicht, das Recht durchzusetzen. Im übrigen noch eine Verwechslung: Die NPD, die
als Nachfolgeorganisation der NSDAP gesehen wird, Das kann nicht sein, denn dann wäre die NPD aufgrund
zwingender Bestimmung des GG verboten. Damit ist auch das ganze übrige Geschimpfe hinfällig. MfG Christoph
Heger
@Ultramontanus: Eindeutiger Verstoß gegen das GG Wenn allerdings es – wie in Köln geschehen – systematisch
zum Nachteil friedlicher Demonstranten genutzt wird, daß ihre Gegner die Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung herbeiführen, um ihnen das grundgesetzlich gewährleistete Versammlungsrecht und
Wegerecht zu nehmen, liegt sehr wohl ein Bruch des GG vor. Daß unsere politisch korrekten Medien dem
Vorschub leisten, zeigt schon die Beobachtung, daß gewisse Demonstrationen regelmäßig nicht „Demonstrationen“
heißen (genannt werden dürfen?), sondern „Aufmärsche“, obwohl kein Mensch dabei marschiert. Ich erinnere
mich an Zeiten, wo unter dem Einfluß eines Bundesverfassungsrichters Simon das Demonstrationsrecht geradezu
zu dem wesentlichen Grundrecht hochgejubelt wurde – mit der Folge, daß selbst unfriedliche und nicht
genehmigte Demonstrationen von der Polizei nicht geniert werden durften. Wie sich doch die Meinung unserer
selbsternannten Vordenker wandeln kann! MfG Christoph heger
@Graf von Galen: Nicht nur … Das Ganze war doch sowieso nur eine Aktion unserer dialogbesoffenen Bischöfe,
Nicht nur – einschlägig bekannt ist auch der Kölner Oberbürgermeister Schramma (CDU), der mit seiner
Fäkalverunglimpfung der Gegner der ablaufenden Islamisierung von Alltagsleben und öffentlicher Ordnung
sich schon sein neues Volk gewählt hat. Meinte er doch, noch einmal christlichen Wählern Sand in die
Augen streuen zu sollen. Aber sein öffentlicher Appell, die Pauluskirche in Tarsus dem christlichen Gottesdienst
zurückzugeben, ist vom türkischen Ministerpräsidenten Erdogan kalt abgebügelt worden. MfG Christoph
Heger
Appel de Blois Wer sich dem Appell gegen die Inquisition auf historische Rechtgläubigkeit und Wiederherstellung
der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit anschließen möchte, kann das mit einer elektronischen Mitteilung
an contact@lph-asso.fr tun. MfG Christoph Heger
Seefeldt hat völlig recht. Die unter der Weisung des Kölner Polizeipräsidenten Steffenhagen stehende
Polizei hat eben das Gegenteil von dem getan, was ihre Aufgabe gewesen wäre: das Versammlungs- und Wegerecht
von Bürgern gegen Gewalttäter, die ihnen das streitig machten, durchzusetzen. Dieses strafbare Verhalten
ist von der politischen Klasse obendrein auch noch belobigt worden, womit der Strafbestand von § 170
StGB erfüllt wurde. Darüber hinaus ist mir ein – natürlich wieder von oben angewiesenes – Verhalten
der Polizei zur Kenntnis gebracht worden, das man – Richtigkeit der Information vorausgesetzt – nur mit
Strafvereitelung im Amt bezeichnen kann. Das Verhalten der politischen Klasse Deutschlands ist nur noch
so zu beurteilen: Sie versteht unter „Volksherrschaft“ („Demokratie“) das Recht, sich ein neues Volk wählen
zu dürfen. MfG Christoph Heger
Auslieferung von Kirchenbüchern Ich denke nicht, daß das positive Kirchenrecht den Fall vorsieht, daß
die Menschen einer Pfarrei vertrieben (bzw. ggf. ermordet) werden, ihre Immobilien ihnen geraubt und von
Fremden in Besitz genommen – und dann diese Usurpatoren auch noch Ansprüche auf die von den Vertriebenen
mitgenommenen Besitztümer aus deren Pfarrei erheben können. Die Handlungsweise von Kardinal Lehmann
in diesem Punkt war eine schwere Kränkung der Vertriebenen. MfG Christoph Heger
@Fragender: Derzeitige Inquisition Ich habe hier schon öfters Gelegenheit genommen, darauf hinzuweisen,
daß die seit 1994 (?) gültige Fassung des § 130 StGB (Volkverhetzung) sachlich eine Inqisition auf
historische Rechtgläubigkeit ist. Darauf hat – natürlich mit anderen Worten – in jüngster Zeit auch
ein ehemaliges Mitglied des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen. Darüber hinaus hat in diesem Jahr
das spanische Verfassungsgericht ein von der sozialistischen Regierung Zapatero durchgepeitschtes Gesetz
als verfassungswidrig kassiert. Es urteilte zu Recht, daß die Rechtfertigung von Verbrechen strafbar
gemacht werden kann, aber aus Gründen der Meinungs- und Wisssenschaftsfreiheit nicht schon die bloße
Infragestellung oder Leugnung. Es kommt hinzu, daß die historische Inquisition immerhin den rechtsstaatlichen
Vorteil hatte, daß man aus öffentlichen Urkunden wissen konnte, was man nicht behaupten durfte – während
heute kein Mensch weiß, was man alles nicht leugnen oder behaupten darf. MfG Christoph Heger
@Fragender, Sirilo Das ist ja alles ganz hübsch, was Sie da weniger fragen denn behaupten. Nur, die Tatsache,
daß das Gericht des Bischofs Cauchon von Beauvais nicht zuständig war, bleibt nach wie vor richtig.
Auch wenn man des öfteren, so auch in jüngerer Zeit, die Wichtigkeit des zuständigen Gerichts herunterzuspielen
beliebt, bleibt die Zuständigkeit eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für ein rechtsgültiges
Urteil. Dieser Punkt spielt auch bei der derzeitigen Inquisition auf historische Rechtgläubigkeit eine
Rolle. MfG Christoph Heger
Nicht die Kirche ist „blöd“, sondern die gestellte Frage. … die Frage, wie unsere Kirche – er meinte
die römisch katholische – denn so blöd sein könne, zunächst Menschen als Ketzer zu verbrennen, um
sie später heilig sprechen zu können. Seine Anspielung bezog sich auf die Heilige Johanna von Orléans.
Nicht die Kirche ist „blöd“, sondern die hier gestellte Frage – insofern sie nämlich die historisch
falsche Behauptung enthält, die Kirche habe die hl. Johanna von Orléans als Ketzerin verurteilt. Das
ist, Gott sei Dank, nicht der Fall. Die Verurteilung erfolgte durch ein nicht zuständiges, nämlich von
Johannas englischen Feinden eingesetztes Gericht. Der spätere Rehabilitierungsprozeß in Rom konnte also
dessen Urteil zu Recht als rechtsunerheblich abtun. MfG Christoph Heger
Hesse Mann Mann – du willst es net raffen, aus kalkül. Ich sach zu dem Nazi-Geschmonz nix, das wird mir
zu albern grad. Bei so viel Intelligenz und sprachlicher Kompetenz ist die Welt gerettet! MfG Christoph
Heger
HBR kann offenbar nicht einmal zwischen der Piusbruderschaft und der Petrusbruderschaft unterscheiden.
Trotzdem schwadroniert er munter von einem Schisma. MfG Christoph Heger
@Hesse: Wahrnehmungsstörung? Und aufgrund von solchen Fragen (Anfang und Ende) wollen diese Leute anderen
Leuten aufzwingen, was sie zu tun und zu lassen haben. Das Gegenteil ist ja Fall! Weil nämlich zu wenig
Leute bereit sind, eine Erklärung abzugeben, daß sie mit der Ausschlachtung ihrer Organe einverstanden
sind, sobald der sog. Hirntod sie ereilt hat, möchten interessierte Kreise den Spieß umdrehen: Man müsse
umgekehrt eine Erklärung abgeben, daß man nicht einverstanden ist, um zu verhindern, daß man ausgeschlachtet
wird. Der Unsinn über noch ungeborene Menschen als „nur ein[en] Haufen lebender Zellen“ sie diesmal nur
kurz aufgespießt: Wie die Nazis definierten, daß Juden, Behinderte usw. keine Menschen seien, definiert
Hesse (mitsamt dem bundesdeutschen Gesetzgeber) jetzt seine „Haufen lebender Zellen“. MfG Christoph Heger
Frau Bundesministerin hat Verständnis. Nach einem Bericht der Kölnischen Rundschau Nr 242, Donnerstag,
16 Oktober 2008, Seite 32, äußerte Bundesbildungsminmisterin Annette Shavan (CDU) Verständnis für
aggressive Rripper wie Bushido oder Lady Bitch Ray, auch wenn sie deren gewaltverherrlichende Texe natürlich
ablehne. „Jede Generation hat versucht zu provozieren“, sagte sie. „Letztlich ist es doch nur eine Reaktion
auf das. was wir ihr vorleben. Das heißt: Bevor wir die Jugend für diese Provokation verurteilen, müssen
wir uns erst mal fragen, ob wir ihr die falschen Signale gesendet haben.“ Es wäre schlimmer, wenn es
keine Provokation gäbe und Generationen nur noch aneinander vorbei lebten. So die Ministerin – die falschen
Signale sendend. Natürlich gilt dieses Verständnis nur nach links, für Migrantenhintergründe (oder
besser: -untergründe). Nach rechts ist kein Verständnis angesagt. Da darf unter Applaus des Parteienkartells
dann auch schon mal ein Gericht rechtsmißbräuchlich eine „provozierende“ Gruppe von Musikanten – Kunstprivileg
hin, Kunstprivileg her – unter den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung subsumieren. MfG Christoph
Heger
Muslime ja, Juden nein. Joberens hält sich für einen „denkenden Katholiken“. Merkwürdigerweise gelingt
es ihm aber zu „denken“, daß im Denken – wo es, wenn es ernsthaft betrieben wird, um Wahrheit geht –
„Kompromisse“ möglich, ja sogar unvermeidlich sind. Er kann aber nicht nur nicht denken, er behauptet
auch noch die größten Klöpse, zum Beispiel den: … die Person des Juden Jesus. In ihm sehen sowohl
die Juden wie auch die Moslems einen großen Gesandten Gottes Zwar sehen die Muslime in der Tat in Jesus
rasûl allâhi, „den Gesandten Allahs“ (und nicht nur einen Gesandten Allahs, wie oft falsch übersetzt
wird), ja sogar als kalimat allâhi, „das Wort Gottes“ – allerdings ohne daß dies irgendeine praktische
Bedeutung für sie hätte. Daß die Juden Jesus für einen großen Gesandten Gottes halten würden, ist
allerdings barer Unfug. Im Gegenteil überschüttet der Talmud Jesus (und seine heiligste Mutter) mit
den unflätigsten Beleidigungen. MfG Christoph Heger
Derselbe Gott? Joberens denkt mal wieder, daß er denkt: Das gilt auch für die drei großen Weltreligionen
aus denselben Wurzeln, die in ihrer Verschiedenheit, letztlich doch ein und denselben Gott verehren. Was
für einen Gott die (nachchristlichen) Juden verehren, weiß ich nicht. Aber daß der Allah des Islams
derselbe sein soll wie der christliche Gott, können nur Leute behaupten, die die Leere ihrer Unkenntnis
des Islams mit ihren liberalen Vorurteilen auffüllen. Der Allah der islamischen Doktrin (ich lasse offen,
zu wem der einzelne Muslim seine Seele im Gebet erhebt) ist der Schöpfer auch des bösen Wollens und
Tuns seiner Kreaturen, mithin so eine Art allmächtiger Teufel. MfG Christoph Heger P.S. Selbstverständlich
sollte Papst Benedikt nicht nach Israel reisen, und wenn Katholiken nach Israel fahren, sollten sie Yadvashem
ostentativ meiden.
Wohl demnächst kein „heiliger Ludwig“ Die Kirche hat genügend obskure Heilige und Selige „Ludwig“ kann
ganz beruhigt sein. Er wird kaum der Zahl solcher „obskurer“ Heiligen hinzugefügt werden. Es wird den
Gläubigen genügen, sich dankbar an eine große Gestalt wie Pius XII. zu erinnern. MfG Christoph Heger
Randnotiz zur Besetzung der Resttschechei 1938 Mit Seefeldts Beurteilung kann ich grosso modo übereinstimmen.
Nur zwei Randnotizen: Nach der Besetzung der Tschechei ist es durchaus verständlich, daß Polen Hitler
nicht (mehr) traute. Allerdings machte Polen bei dieser Besetzung kräftig mit und holte sich das Hultschiner
Ländchen von der Tschechei. Daß die Forderungen Hitlers an Polen sehr maßvoll waren, läßt doch sofort
die Frage aufkommen: Was ist eigentlich in den Monaten zwischen der Niederwerfung Polens und dem Beginn
des Westfeldzugs geschehen? Da hört man praktisch nichts von. Es ist aber unglaubwürdig, daß die diplomatischen
Drähte in dieser Zeit nicht heißgelaufen sein sollen. Also: Hat das Deutsche Reich nicht irgendwelche
Angebote zur Vermeidung eines europäischen Krieges gemacht? Welche waren das? MfG Christoph Heger
Vom hohen Roß … Die Herren in Purpur sollten von ihren hohen Rössern herunter steigen Es wäre schon
etwas gewonnen, wenn wenigstens joberens von seinem hohen Ross herunter käme. MfG Christoph Heger
Pius XII. hat sich „vorbildlich benommen“. Gegenüber Pius XII. verhalten sich gewisse Kreise – offensichtlich
aus religionspolitischen Gründen – wie Hunde, die die Hand beißen, die sie füttert. Es wird Zeit, daß
der Heilige Stuhl diesem Treiben ein Ende macht, indem er die längst fällige Heiligsprechung dieses
großen Papstes vollzieht. MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Nicht versus populum Ich meine, mich auch an dieses Relief zu erinnern. Der Bischof
zelebriert darin die Messe mit den Konzelebranten neben sich dem Betrachter zugewandt, aber deswegen nicht
versus populum. Es gibt meiner Kenntnis nach nur ein Beispiel in der gesamten vorkonziliaren katholischen
und auch der orthodoxen und altorientalisch-christlichen Welt, wo der Priester tatsächlich „versus populum“
zelebriert: in einer Kapelle in der Jerusalemer Grabeskirche, und zwar deswegen, weil es aus räumlich-baulichen
Gründen gar nicht anders möglich ist. MfG Christoph Heger
@raimund: So ist es! Dieser Skandal – die Vereitelung der Versammlungsfreiheit für die bösartiger Weise
als „Neonazis“ usw. Verunglimpften – geht nicht zu deren Lasten, sondern zu Lasten des herrschenden Parteienkartells,
insbesondere des völlig unqualifizierten Oberbürgermeisters Schramma von Köln. Dieser hat im Vorfeld
in Wort und Tat signalisiert, daß er alles herbeiruft, was zur Einschüchterung der ungewünschten Demonstranten
beitragen könnte. Er hat den linken Chaoten, von denen er sich jetzt heuchlerisch distanziert, deutlich
zugezwinkert. Dieser Skandal der Vorenthaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit wird Folgen haben.
Folgen wird es auch haben, daß das herrschende Parteienkartell allen sichtbar alles tut, um die – nicht
angebliche, sondern tatsächliche – Islamisierung von Rechtswesen, Staat und Gesellschaft (nicht nur in
Deutschland, auch z.B. in England www.dailymail.co.uk/…legally-binding.html) nicht zum öffentlichen
Diskussionsthema zuzulassen. Das wird nicht gelingen. MfG Christoph Heger
Historisch-kritische Forschung Zudem fordert er für die islamische Theologie eine sogenannte „historisch-kritische
Forschung“. Das wird aber auch höchste Zeit. Man fragt sich, was die Islamwissenschaftler unter Wissenschaft
verstanden haben, daß sie das bisher versäumt haben. Nicht einmal eine kritische Textausgabe des Korans
gibt es. Es handelt sich dabei um eine Methode der Textauslegung, die auf Prämissen zurückgeht, die
vor rund zweihundert Jahren aktuell waren. Das ist allerdings völliger Unfug. „historisch-kritische Forschung“
heißt zunächst einmal textkritische Forschung: Was ist echt, was ist spätere Beifügung? Wie zuverlässig
ist die Textüberlieferung, was gibt es an Varianten? Was war die Bedeutung der Worte zur Zeit der Abfassung
des Textes usw. Diese Fragen sind immer „aktuell“. Betreffend den Koran: Wieso ist eigentlich mindestens
ein Fünftel des Korans als arabischer Text unverständlich usw.? MfG Christoph Heger
Todesstrafe für Sodomie Clarissa Colonia fragt „gehe den rechten Weg“: Worauf stützt sich Ihre Behauptung,
Ende des XVII. Jahrhunderts wären Homosexuelle verbrannt worden? Ich weiß nicht, ob tatsächlich zu
Ende des XVII. Jahrhunderts Homosexuelle verbrannt wurden. Allerdings ist es wohl eine bekannte Tatsache,
daß die „Carolina“, das von Karl V. eingeführte Reichsstrafgesetzbuch, für das Verbrechen der Sodomie,
also homosexuellen Verkehr, die Todesstrafe durch Verbrennen vorsah. Die Carolina war auch zum Ende des
XVII. Jahrhunderts noch in Kraft. MfG Christoph Heger
Da schaue einer durch! Es ist schon drollig, wie sich hier die „Philosemiten“ nicht nur überüberschlagen,
sondern auch noch gegenseitig als „Antisemiten“ verbal totschlagen. Am Jisrael chaj Ja natürlich! Das
wissen wir doch, es gehört zur christlichen Lehre (und ist als Ahasverus-Legende volkstümliches Wissen):
Das jüdische Volk wird leben bis zum Ende der Tage. MfG Christoph Heger
Etwas studium logicum zum Gewissen Franz Kappes wiederholt eine nicht selten im Ton der Befriedigung zu
hörende Behauptung: Seit dem Zweiten Vatikanum haben die Bischöfe das persönliche Gewissen als Letztinstanz
über das kirchliche Lehramt gestellt. Was auch immer die Bischöfe auf dem Größten Konzil Aller Zeiten
über oder unter gestellt haben – die Behauptung, sein persönliches Gewissen sei für den Menschen höchste
Instanz, sollte man sich genauer ansehen. Selbstverständlich kann ein Mensch nicht anders sittlich handeln,
als daß er seinem ehrlich befragten Gewissen folgt. Das wußte zum Beispiel spätestens schon der hl.
Thomas von Aquin. Etwas anderes ist es, daraus die Folgerung zu ziehen, der (angeblich) so Handelnde erwürbe
damit auch ein Recht, von der Rechtsgemeinschaft, der er angehört, für einen damit verbundenen Verstoß
gegen in ihr gültige Rechtsnormen nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wie unsinnig diese Schlußfolgerung
ist, mag folgende Analogie zeigen: Ein Autofahrer kann gar nicht anders sinnvoll handeln, als dem Straßenverlauf,
der Verkehrssituation usw. zu folgen, die ihm seine Augen zeigen. Sollte sich aber seinen Augen etwas
anderes als die Realität zeigen, weil er vielleicht an einer Augenkrankheit oder psychotischen Halluzinationen
leidet, kann er nicht darauf bestehen, daß ihm dadurch verursachte Unfälle nicht zur Last gelegt werden
oder ihm weiteres Autofahren gestattet bleibt. MfG Christoph Heger
@Andreas_Rau: Notfalls wird andere Meinung zum „Verbrechen“ umdefiniert. Sie bestätigen, was ich kritisch
angemerkt habe: Faschismus ist KEINE Meinung, sondern ein Verbrechen. Es ist immer dasselbe mit den „Liberalen“.
Immer sind sie für freie Meinungsäußerung – solange es die eigene Meinung ist. Die andere Meinung wird
notfalls zum „Verbrechen“ umdefiniert. Deutlicher kann man die Grundgesetzwidrigkeit der Verfolgung von
Meinungsdelikten nicht karikieren. MfG Christoph Heger
Dr. Johannes Lerle hat hier mindestens so viel „zu suchen“ wie Andreas_Rau. Es ist immer dasselbe mit
den „Liberalen“. Immer sind sie für freie Meinungsäußerung – solange es die eigene Meinung ist. MfG
Christoph Heger
@Marcelus: Kein Grund für eine Ausnahme-Bedingung Während ich sehr oft mit Ihren Ansichten übereinstimme,
kann ich das in diesem Falle nicht. Dr. Lerle ist von Deutschland verurteilt worden,weil der den Genozid
der NSDAP und der SS an den europäischen Juden geleugnet hat, Das entspricht nicht meiner Erinnerung
an Lerles Verurteilung. Aber wie auch immer … und sollte deshalb auf kreuz.net erst publizieren, wenn
er die Geschichtsfakten um NSDAP und SS anerkennt. Nein, nachdem auf kreuz.net alles Mögliche an Haß
gegen die Kirche, gegen das Christentum und gegen die christlichen Völker verbreitet werden darf, sehe
ich für eine solche Ausnahme-Bedingung keinen Grund. Die Fakten um den satanischen Mord an den europäischen
Juden durch NSDAP und SS finden sich auch in Guido Knopps Geschichtswerk mit dem Titel Holokaust, …
Ich bitte Sie, ausgerechnet Guido Knopp!? Da gibt es wirklich Besseres. MfG Christoph Heger
Sondergruppen statt Gemeinwohl Philipp hat zu Recht dem Papst für diese Worte gedankt: Die Regierungen
paßten die Gesetze den Lebensgewohnheiten und Forderungen von Einzelpersonen und Sondergruppen an, als
das Gemeinwohl der Gesellschaft zu fördern. So ist es – auch oder besonders in Deutschland. Da ist seit
Jahrzehnten eine demographische Katastrophe vorhersehbar, aber statt die Familien zu fördern, hat das
Parteienkartell nichts Besseres zu tun, als eine „Homo-Ehe“ einzuführen und die Kritik an der unsittlichen
Nachäffung des menschlichen Geschlechtsverkehrs möglichst noch strafbar zu machen. MfG Christoph Heger
Verehrte Clarissa Colonia, Ihre stets präsente Kenntnis des kanonischen Rechts ist bewundernswert. Nur –
kann man mit dem kanonischen Recht eine dogmatische Frage klären? Ich denke nicht. MfG Christoph Heger
@Clarissa Colonia: Zumindest zweifelhaft. … den römischen Pontifex (dieser ist rechtlich der einzige
Katholik, der kein Schisma begehen kann!). Das ist zumindest zweifelhaft. Es sind mir Aussagen bedeutender
Kanonisten im Gedächtnis, die das Gegenteil lehrten – etwa in der Richtung: Ein Papst, der die überlieferten
Gebräuche abschafft/verläßt sei ein schismatischer Papst usw. MfG Christoph Heger
Liebes Pünktchen, das ist richtig. Nationalsozialismus und Kommunismus leiteten ihre Rechte nicht aus
der Religionsfreiheit ab Das ist natürlich richtig. Aber logisch gesehen könnten sie es. Und dann sind
wir beim selben Problem wie beim Islam. und der Islam tut dies – darin sind wir uns einig! – als Politideologie
mit globalem Herrschaftsanspruch zu Unrecht. So ist es. Ich möchte hinzufügen: Unsere politischen und
medialen Volksverdummer erzählen uns immer was von einem Islamismus im Unterschied zum Islam oder von
„extremen“ Auslegungen des Islams. Zwar gibt es in der Tat einen Unterschied zwischen neueren, „extremen“
Richtungen im Islam, z.B. dem Salafismus, die man „Islamismus“ nennen könnte, und dem herkömmlichen
„Staatsislam“. Aber dieser Unterschied betrifft nur die islamischen Länder – für uns ist das Hose wie
Jacke. MfG Christoph Heger
„Demokratische“ Parteien wählen sich ein neues Volk. Protestant macht Witze: Nein, wahrscheinlich will
er uns damit sagen, das die NPD die einzige Partei mit demokratischer Gesinnung ist… Die NPD kenne ich
nicht – zumal man bei ihr nicht weiß, wieviel auf das Konto der bei ihr untergetauchten U-Boote des Verfassungsschutzes
geht. Aber die anderen Parteien kennt man ja zur Genüge – und deren „demokratische“ Gesinnung. Sie zeigt
sich darin, daß sie seit Jahrzehnten dabei sind, sich ein neues Volk zu wählen. MfG Christoph Heger
Ja, natürlich, liebes Pünktchen! Als wissenschaftlich erzogener Mensch bin ich natürlich für weitestgehende
Freiheit der Meinungsäußerung. Allerdings sehe ich Grenzen dort, wo es einfach gefährlich für Staat
und Gesellschaft wird. Zum Beispiel ist es, wie Sie wohl auch selbst schon einmal bemerkt haben, ein gefährlicher
liberaler (Selbst-)Betrug, alles mögliche politische Strebertum – National-Sozialismus, Kommunismus,
Islam usw. – unter „Religion“ zu subsumieren und ihm „Religionsfreiheit“ zuzubilligen. Um diese Klippe
hat sich das Größte Konzil aller Zeiten herumgemogelt. MfG Christoph Heger
Kein Fehler von Kardinal Ottaviani Weder der Irrtum noch die Wahrheit sind Träger von Rechten. In der
menschlichen Gesellschaft sind ausschließlich Personen Träger von Rechten So schlau waren auch schon
Kardinal Ottaviani und die anderen Gegner der – logisch leeren – Konzilserklärung über die Religionsfreiheit.
Man darf die bekannte Kurzformel, daß „dem Irrtum nicht dieselben Rechte wie der Wahrheit gebühren“
nicht simplistisch verstehen. Natürlich will sie sagen, daß Personen, die den Irrtum verbreiten, nicht
dieselben Rechte gewährt werden müssen, wie Personen, die die Wahrheit verbreiten. und die Frage lautet
dann, ob Personen das Recht haben, Irrtümer zu äußern. Und das ist selbstverständlich zu bejahen.
Erstens: Wieso ist das selbstverständlich? Zweitens: Das ist in der BR Deutschland (und vielen anderen
Staaten) auch überhaupt nicht der Fall. Hier kann mit bis zu fünf Jahren Haft belangt werden, wer gewisse
(angebliche oder tatsächliche) historische Irrtümer äußert. Also, was gilt nun? MfG Christoph Heger
Ach, der Herr Dr. Otterbeck! Der hat doch eine Zeitlang hier mitgewirkt. Es bestätigt sich immer wieder.
Die „Neokonservativen“ sind weder neu noch konservativ. Also: Glückwunsch und Dank den Betreibern von
kreuz.net! MfG Christoph Heger
joberens meint: Ein Priestertum hatte man nicht und brauchte auch keines. Damit ist er genau das nicht
mehr, was er zu sein vorgibt: (als einfacher, denkender Katholik) Nein, er hat mit dieser Behauptung sich
außerhalb der katholischen Kirche gestellt. MfG Christoph Heger
P. Sprenger am „Hexenhammer“ unschuldig Zwobbel hat schon einiges Notwendiges zu den Obsessionen der Charaktere
gesagt, die – zum Teil wie Leblhuber judaisierend – viel Unfug zum Anschwärzen der Kirche und unserer
Vorfahren glauben wiederholen zu müssen. Ich beschränke mich auf folgendes von Leblhuber vorgebrachte
Detail: Die Inquisitoren Institoris und Sprenger wurden beauftragt, in Deutschland gegen Hexen und Zauberer
vorzugehen. In ihrem Werk Hexenhammer haben die beiden Dominikanermönche beschrieben, … Es ist seit
wohl gut zwanzig Jahren bekannt, daß der angesehene Dominikanertheologe Sprenger mit dem Machwerk des
übel beleumundeten Heinrich Kramer gen. Institutor nichts zu tun hat, vielmehr von letzterem ohne dessen
Kenntnis als weiterer Autor vorgeschützt worden ist, um diesem Machwerk höheres Ansehen zu verschaffen.
MfG Christoph Heger
GerdEric tut dümmer, als er sein kann. Ich verweise auf die in dem jüdischen Gesetz, den 613 Ge- und
Verboten, als ewig gültig vorgestellten Genozidgebote. Und GerdEric fällt nichts Besseres ein, als gegen
diese als Gottes Gebote vorgestellten Schändlichkeiten angebliche und tatsächliche Verfehlungen von
Katholiken anzuführen. Diesen Roßtäuschertrick verziert er noch mit der skurrilen Behauptung, die Katholiken
hätten sich an diese – wohlgemerkt jüdischen (halachischen) – Gebote erinnert, wenn sie andere nieder
machen wollten. Nun ja, es fällt ihm wirklich nichts Besseres ein. MfG Christoph Heger
Genozidgebote keine „alten Geschichten“! Neben anderem undeutlichem Gebrabbel gegen meinen Hinweis auf
die peinlichen Genozidgebote in den halachischen 613 Ge- und Verboten bringt GerdEric folgendes vor: was
soll da der Verweis auf Geschichten die älter als das „Christentum“ sind Noch mal für ganz Langsame:
Es geht nicht um alte Geschichten, sondern um die veritablen Gebote, die kanaanitischen Völker auszurotten,
wie sie in den 613 Ge- und Verboten enthalten sind, in denen mittelalterliche Gelehrte das jüdische (halachische)
„göttlich geoffenbarte“ Gesetz zusammengefaßt haben. Wer alles zu den kanaanitischen Völkern zählt
oder gezählt hat, ist dabei völlig unerheblich. Auch wenn es solche Völker nicht mehr geben sollte,
bleibt es bei der Schändlichkeit solcher Genozidgebote. Die national-sozialistischen Ausrottungsbefehle
hätten ja auch nicht mit dem Moment aufgehört schändlich zu sein, da ihnen der letzte Jude zum Opfer
gefallen wäre. MfG Christoph Heger
@Dr. Fux: Die wahren Verfassungsfeinde Hierzu brauche ich nur zu wiederholen, was ich ein paar Tage zuvor
schon einmal geschrieben habe. Sie liefern ein schönes Beispiel dafür, woher dem Grundgesetz wirklich
Gefahr droht. Eben nicht oder nur unbedeutend von den vielbeschrieenen „Neonazis“ und anderen „vom Verfassungsschutz
beobachteten“ Unbeachtlichkeiten, sondern vom juste milieu unseres ach so verfassungstreuen Parteienkartells.
Das GG, meinen Sie, definiere doch gar nicht, daß eine Familie nur aus Vater / Mutter / Kind bestehen
kann bzw. die Ehe nur aus Mann und Frau. Natürlich tut das GG nichts dergleichen, weil dem Parlamentarischen
Rat bei dem Abfassen des GG nicht vorstellbar war, daß auch den Liebhabern der – damals noch strafbaren –
Nachäffung des menschlichen Geschlechtsverkehrs unter Gleichgeschlechtlichen (und demnächst mit Tieren)
zuliebe der Begriff der „Ehe“ mitsamt ihren grundgesetzlichen Privilegien zukommen sollte. Allgemein gesprochen:
Das GG definiert natürlich nicht erst die Begriffe, die es verwendet, sondern entnimmt sie einem in den
sprachlichen Begriffen zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen, politischen und moralischen Grundkonsens
(ordre public), der ihm vorausgeht. Indem das Parteienkartell – in gut freimaurerischer Absicht – den
Inhalt dieser Begriffe, also den ordre public verändert, ändert es auf kaltem Wege das GG. MfG Christoph
Heger
Gegen das GG … finde auch, dass die gesetzliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben entweder durch
die Abschaffung der gesetzlichen Ehe oder aber die Öffnung der Ehe eben auch für Homos. Beides ist allerdings
grundgesetzwidrig. Das GG privilegiert ausdrücklich die Ehe (und Familie). MfG Christoph Heger
Historische und moderne Vertreibungen „mens sana“s historische Kenntnisse bzw. Gewissenhaftigkeit in historischen
Dingen ist nicht „gesünder“ geworden. Ich hatte ihn nach seiner Wiederholung verbreiteter, aber dümmlicher
Klischees über die Inquisition aufmerksam gemacht: Der Inquisition unterlagen ausschließlich Getaufte,
keine Juden. und hinzugefügt: (Man komme mir nicht mit dem verhältnisblödsinnigen Märchen von den
Zwangsgetauften!) Betreffend letzteren Punkt meint er nun: Nein- von Zwang kann man wirklich nicht reden,
nur weil man vor die Alternative gestellt wird, innerhalb von einem Tag oder einer Stunde Haus und Hof
und alles Hab und Gut zurücklassen zu müssen. Das ist nun auch wieder historischer Blödsinn. Der Ausweisungsbefehl
der Könige Ferdinand und Isabella sah eine mehrmonatige Frist vor. In dieser Zeit war es den zur Vertreibung
anstehenden Juden durchaus möglich, Vermögenswerte in die Aufnahmeländer (Niederlande, Venedig, Türkei
usw.) zu transferieren. Das war also durchaus anders als in dem von „mens sana“ ungeschickterweise angeführten
Fall der Vertreibungen nach dem 2. Weltkrieg. Ihre Gesinnungsgenossen von den Vetriebenenverbänden werden
Ihnen da voll zustimmen. Ja, so kann man sich selber ins Bein schießen! Während nämlich die (angeblichen
oder tatsächlichen) Erben der aus Spanien Vertriebenen noch nach 5 Jahrhunderten eine unstillbare Rachsucht
gegen Spanien pflegen (leyenda negra) dürfen, wird den Heimatvertriebenen selbst der bescheidenste Restitutionsanspruch
verübelt. MfG Ch.H…
GerdEric, wie er leibt und lebt: … dass „Katholiken“ meinen, es sei nur recht, Juden zu vertreiben,
sozusagen ein katholisches Gebot, ein Dogma? Das hat hier niemand behauptet, daß solche Vertreibungen
„nur recht“ seien. Es ist auch kein katholisches Gebot. Dagegen ist es, worauf ich GerdEric schon gelegentlich
aufmerksam gemacht habe, jüdisches (halachisches) Gebot, nämlich formuliert in verschiedenen der 613
halachischen Ge- und Verbote, die sieben kanaanitischen Völker auszurotten. Man kann sich des Eindrucks
inzwischen nicht mehr erwehren, als hätten diese Genozidbefehle einen gewissen Einfluß auf die israelische
Besatzungspolitik. MfG Christoph Heger
@clarissa colonia: Don Quijote Nur, daß Don Quijote auch in Scheitern und Niederlage tragische Größe
besaß. Aber ja doch! Kein Geringerer als F.M. Dostojewski hat das zu mehreren Gelegenheiten zum Ausdruck
gebracht. Hier eine Zusammenstellung seiner Urteile (nach Reinhard Lauth, Die Philosophie Dostojewskis,
München 1950): Es meinte, es gebe wohl nach Christus keine Gestalt, die so viel menschliche Schönheit
in sich wiedervereinigte, wie Don Quijote, der Ritter von der traurigen Gestalt, Cervantes’ unerreichte
Schöpfung. Um ihretwillen hat er dessen Roman am höchsten von allen in der Weltliteratur geschätzt.
Als er seinen Roman „Der Idiot“ konzipierte, da wollte er wie Cervantes einen Menschen von höchster sittlicher
Schönheit darstellen. Er erkannte bei der Ausgestaltung, daß Menschen höchster Sittlichkeit in dieser
Welt lächerlich erscheinen müssen, weil sie die Gegebenheiten der Welt nicht richtig einzuschätzen
scheinen und sich anscheinend in einer phantastischen Auffassuiig von der Wirklichkeit verlieren: Es ist
die bitterste Lächerlichkeit, die der Mensch auch nur auszudrücken vermag. Nur Christus war nicht lächerlich,
weil er das Sittengesetz völlig realisierte, ohne sich über die Wirklichkeit zu täuschen. MfG Christoph
Heger
Leyend negra Mens Sana mag noch gesund bei Verstand sein, seine Genauigkeit in historischen Dingen ist
es nicht: Und wie wäre es mit den spanischen Juden, die der allerkatholischsten Isabella und ihrem teuflischen
Höllenhund Tomas de Torquemada zum Opfer gefallen sind. Abgesehen von den unpassenden Qualifikationen –
Isabella, der Königin von Kastilien, und dem Großinquisitor Torquemada sind Juden nur insoweit „Opfer
gefallen“, als sie aus Spanien vertrieben wurden, so wie sie schon einige Zeit vorher aus den Königreichen
England und Frankreich vertrieben waren. Der Inquisition unterlagen ausschließlich Getaufte, keine Juden.
(Man komme mir nicht mit dem verhältnisblödsinnigen Märchen von den Zwangsgetauften!) Es ist ein Treppenwitz
der Weltgeschichte, daß die derzeitige grundgesetzwidrige Inquisition auf historische Rechtgläubigkeit
in Deutschland ausgerechnet vom Zentralrat der Juden in Deutschland durchgesetzt und mit Zähnen und Klauen
verteidigt wird. MfG Christoph Heger
Katholisches im Werk William Shakespeares An welchen Stellen seiner Werke wird deutlich, daß Shakespeare
katholisch war? Das hat Hildegard Hammerschmidt-Hummel in ihrem Buch „Die verborgene Existenz des William
Shakespeare. Dichter und Rebell im katholischen Untergrund“, Freiburg im Breisgau 2001“ ausführlich dargestellt.
Einfach mal lesen! Daß Shakespeare mit den „armen Elenden“ im König Lear, speziell mit der Figur des
EDGAR, den im Elend lebenden englischen Katholiken und ihren blutig verfolgten Missionspriestern ein Denkmal
zu setzen gedachte, hat schon der bedeutende englische Shakespeare-Forscher Peter Milward in „Shakespeare’s
Religious Background“ (1973) hervorgehoben. MfG Christoph Heger
Verfassungsfeindliche Argumentationsfigur bin ich … nicht der Meinung, dass es sich bei Homosexualität
um die unsittliche Nachäffung des menschlichen Geschlechtsverkehrs handelt. Das war mir klar. Die gewollte
Blindheit gegenüber moralischen Tatsachen begegnet einem öfters. Insofern hinkt schon einmal ihre Aufdeckung.
Überhaupt nicht. Daß das GG den Begriff der Ehe nicht auf homosexuelle Nachahmungen ausdehnen wollte
und will ist völlig klar. Darüber hinaus ist ganz allgemein der Trick, unter Beibehaltung des Wortlauts
des GG dessen Inhalt durch Umdeutung der Begriffe zu verändern, wiederum auch nicht so fein gesponnen,
daß er nicht auffallen würde. Und wie gesagt, von Tieren habe ich nicht gesprochen, Das habe ich auch
nicht behauptet. Aber es liegt in Ihrer Argumentationslinie. Das „Argument“, es stehe nicht im GG, „beweist“
mehr als Ihnen im Augenblick lieb ist. … Und auch dieser Vergleich ist einfach schäbig. Schäbig ist
die Sache, nicht daß ich auf sie aufmerksam mache. Daß Sie und ich anderer Meinung sind, bedarf keiner
weiteren „Festhaltung“. Von „Beleidigungen und Herabsetzungen“ Ihrer Person in meinem Beiträgen kann
überhaupt keine Rede sein. Wohl erlaube ich mir, nötigenfalls die Unsittlichkeit von Bestrebungen deutlich
zu machen. Ich habe auch nicht Ihnen persönlich Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen – die mag subjektiv
infolge mangelnder Einsicht nicht vorliegen –, sondern einem Parteienkartell, das sich der von Ihnen bemühten
Argumentationsfigur „es steht nicht im GG“ bedient. MfG Ch. Heger
@joberens: Urkirche? die Urkirche erinnern, in [der] es nur die sogenannten Laien waren, die die Predigten
hielten Woher wollen Sie das denn wissen? MfG Christoph Heger
Kein „anderer gangbarer Weg“? Earendil sieht „keinen anderen gangbaren Weg“. Merkwürdig! Das Grundgesetz
hielt bzw. hält immer noch das Recht auf freie Meinungsäußerung für einen „gangbaren Weg“. Und wieso
der Weg in Spanien – nach dem bemerkenswert selbstverständlichen Urteil des dortigen Verfassungsgerichts –
immer noch gangbar ist, aber bei uns nicht, müßte Earendil einmal erklären. MfG Christoph Heger P.S.
Elie Wiesel in Verbindung mit den von Earendil daran geknüpften historischen Vermutungen überzeugt wirklich
jeden.
Ach bester Andreas_Rau! Sie haben mit dem albernen Argument, „dass im Grundgesetz nichts über Heterosexualität
und Homsexualität steht“ das grundgesetzliche Privileg von Ehe und Familie auf die unsittliche Nachäffung
des menschlichen Geschlechtsverkehrs auf gleichgeschlechtliche Praktiken ausdehnen wollen. Das habe ich
als typisches Beispiel einer Argumentationsfigur unseres sich aufklärerisch gebärdenden Parteienkartells
aufgespießt und deren Grundgesetzwidrigkeit aufgedeckt. Jetzt spielen Sie mal nicht die beleidigte Unschuld!
MfG Christoph Heger
@„stimme der vernunft“: Glücksache Die Anwendung der Analogie ist natürlich Glücksache. Trösten Sie
sich, niemand kann immer Glück haben! MfG Christoph Heger
„Die Beweise interessieren ohnehin keinen“ – auch Gerichte nicht. Da haben Earendil und Dr. Lerle einmal
einmütig beide vollkommen recht. Das ist nämlich inzwischen schon (juristisch) herrschende Meinung.
Wie sagte doch das Landgericht Mannheim zur Verurteilung von Ernst Zündel zu fünf (!) Jahren Haft so
treffend (Ich zitiere aus dem Gedächtnis): Ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht, spielt keine
Rolle; seine Leugnung ist in Deutschland strafbar. MfG Christoph Heger
Vatikanisches und Päpstliches Die von Abu emphatisch in großen Buchstaben geschriebene „DOGMATISCHE
KONSTITUTION LUMEN GENTIUM ÜBER DIE KIRCHE“ nennt sich dogmatisch, hat aber ihre Aussagen nicht für
dogmatisch verbindlich erklärt. Man muß sie aber nicht unbedingt ablehnen. Es genügt, ihren lateinischen
Text zur Kenntnis zu nehmen. Der spricht nämlich davon, daß die Mohammedaner „mit uns einen einzigen
Gott [unicum Deum] anbeten“. Die numerische Einzigkeit ist ja auch nicht umstritten, sehr wohl aber das
inhaltliche Verständnis, das man mit „Deus“ verbindet. Die von Abu für „klassisch“ angesehene Auslegung
von Papst Johannes Paul II. in seiner Ansprache vor muslimischen Jugendlichen „Wir glauben an denselben
Gott…“ mag ja für ihn und seine Zuhörer zutreffen, sagt aber nichts über den Allah des islamischen
Glaubenssystems aus, für das Allah eine Art allmächtiger Teufel ist. Von diesem Glaubenssystem hat der
verstorbene Papst wohl nicht viel verstanden. Anders wäre wohl sein für einen Katholiken erstaunlicher
Ausruf „Gott segne den Islam!“ unverständlich. MfG Christoph Heger
Die wahren Verfassungsfeinde Andreas Rau liefert ein schönes Beispiel dafür, woher dem Grundgesetz wirklich
Gefahr droht. Eben nicht oder nur unbedeutend von den vielbeschrieenen „Neonazis“ und anderen „vom Verfassungsschutz
beobachteten“ Unbeachtlichkeiten, sondern vom juste milieu unseres ach so verfassungstreuen Parteienkartells:
Das GG, meint Andreas Rau, sage doch gar nichts darüber, daß die Ehe nur heterosexuellen Menschen zustehe.
Natürlich tut das GG nichts dergleichen, weil dem Parlamentarischen Rat bei dem Abfassen des GG nicht
vorstellbar war, daß auch den Liebhabern der – damals noch strafbaren – Nachäffung des menschlichen
Geschlechtsverkehrs unter Gleichgeschlechtlichen (und demnächst mit Tieren) zuliebe der Begriff der „Ehe“
mitsamt ihren grundgesetzlichen Privilegien zukommen sollte. Allgemeiner gesprochen: Das GG definiert
nicht erst die Begriffe, die es verwendet, sondern entnimmt sie einem in den sprachlichen Begriffen zum
Ausdruck kommenden gesellschaftlichen, politischen und moralischen Grundkonsens (ordre public), der ihm
vorausgeht. Indem das Parteienkartell – in gut freimaurerischer Absicht – den Inhalt dieser Begriffe,
also den ordre public verändert, ändert es auf kaltem Wege das GG. MfG Christoph Heger
Der islamische „Allah“ ist nicht Gott Ich übergehe Christoph Quarchs ganzen mystischen Rhabarber von
wegen „spiritueller Klimawandel“ und „Wir sind alle eins“, der sich eh selbst überflüssig macht, und
spieße einen mehr konkreten Unsinn auf: „das Konzept des einen, gemeinsamen Gottes …, das Christen,
Muslime und Juden teilen“. Natürlich maße ich mir kein Urteil darüber an, zu wem der einzelne Muslim
seine Seele im Gebet erhebt – womöglich in der Tat zu der allmächtigen Einheit von Liebe und Gerechtigkeit,
die wir Gott nennen und die dem menschlichen Gemüt, wenn auch durch sekundäre Reflexion mehr oder weniger
verdeckt, doch immer gewärtig ist. Daß aber der Islam als theologisches Glaubenssystem mit dem Christentum
„das Konzept des einen, gemeinsamen Gottes …, das Christen, Muslime und Juden teilen“ würde, ist völliger
Unsinn. Nicht nur, daß dieses System die Dreifaltigkeit Gottes, insbesondere die Göttlichkeit des Erlösers
Jesus Christus strikt ablehnt, es lehrt sogar, daß Allah auch der Urheber des bösen Wollens und Tuns
seiner Geschöpfe ist. Der Allah des Islams ist also so etwas wie ein allmächtiger Teufel, der sich beim
jüngsten Gericht besser selbst verurteilen sollte, als seine Geschöpf-Marionetten in die Hölle zu schicken.
Es tut überhaupt nichts zur Sache, daß auch die arabischen Christen Gott „Allah“ nennen (meist allerdings
mit einem Zusatz, entsprechend unserem „Herrgott“). Das arabische Wort „Allah“ ist sogar eine Übernahme
des syrischen (=christlich-aramäischen) „alâhâ“. MfG Christoph Heger
Keine Verschiebung des Themas bitte! und das sollten wir mit Respekt, ihm und seinen Geschöpfen gegenüber,
tun. Das ist keine Frage. Es geht aber darum, daß es uns verboten werden soll, öffentlich geltend zu
machen, daß die homosexuelle Aktivität eine unsittliche Nachäffung des menschlichen Geschlechtsverkehrs
ist. Das ist unabhängig von irgendwelchen Kausalitätstheorien. MfG Christoph Heger
@„Fliegendes…“ @heger: Entschuldigen Sie bitte, aber Sie „schwadronieren“ hier selber: Den Beleg für
eine widersprüchliche, irrtumsbehaftete Textfassung Lesen Sie meinen Beitrag einfach noch mal. Ich hatte
ein Beispiel genannt für eine logisch leere Aussage aller üblichen Fassungen der Menschenrechte. MfG
Christoph Heger
Bibel und Menschenrechte …, dass sehr viele Aussagen der Bibel ganz eindeutig nicht mit den Menschenrechten
vereinbar sind, Ja, natürlich ist das der Fall. Die Ausrottungsbefehle im AT (die als Genozidbefehle
Eingang gefunden haben in das halachische Gesetz) sind zweifellos nicht mit dem Lebensrecht jedes Menschen
vereinbar. Das wußte man auch schon vor den ebenso pompösen wie leeren Menschenrechtsverheißungen der
Moderne. Das heißt allerdings nicht, daß „den Menschenrechten“ jetzt die Qualität der irrtumslosen
Offenbarungsschrift einer Menschenrechtsreligion zukäme. Erstens schwadroniert alle Welt über sie, ohne
sich auf eine klar benannte Textfassung zu beziehen. Zweitens gilt für alle diese Textfassungen, was
ich auch dem betreffenden Dekret des 2. Vatikanums ankreide: Wer „Religionen“ das Privileg zuerkennt,
daß sie grundsätzlich Freiheit von staatlichen Einschränkungen beanspruchen dürfen, aber versäumt
zu sagen, was er mit „Religion“ meint, sagt gar nichts. Drittens zeigen sich die inneren Widersprüche
dieser Deklarationen der Menschenrechte auch darin, daß die größten Schreihälse für die Menschenrechte
offenbar so tun können, als sähen sie nicht die eigenen Verstöße gegen sie (Beispiel BR Deutschland:
Abtreibung, Holocaust-Staatsreligion usw.) MfG Christoph Heger
@Ulrtramontanus: Gut, aber nicht ausreichend Also wenn schon, dann sollte es ja eher den Herrn Justizminister
interessieren. Aber der Herr ist ein Liberaler, also mischt sich eher nicht ein. Und der Herr Generalstaatsanwalt
ist ein wirklich guter Duzfreund, der zwar nicht katholisch ist, aber sonst ganz in Ordnung. Das ist erfreulich
zu hören. Aber das heilt den eigentlichen Krebsschaden nicht. Der besteht in folgendem: 1. Die Staatsanwaltschaften
unterliegen dem Weisungsrecht des Justizministers. Dieser obrigkeitsstaatliche Anachronismus gehört abgeschafft.
Staatsanwälte sollten wie Richter nur dem Gesetz unterworfen sein. Als Korrektiv müßte ein Richter-
und Staatsanwalthaftungsrecht wie für andere Beamte auch eingeführt werden. 2. Die inquisitorische Strafbarkeit
(angeblich) falscher historischer Behauptungen an sich ist erstens grundgesetzwidrig und zweitens der
Keim einer immer weiter um sich greifenden Einschränkung der Meinungsfreiheit mit der Keule der „politischen
Korrektheit“. Das herrschende Parteienkartell sieht darin ein Mittel zur Befestigung seiner – ebenfalls
grundgesetzwidrigen – Beherrschung von Gesellschaft und politischem Leben. MfG Christoph Heger
@tapir: Auch betreffend Punkt 1 haben Sie eine unwahre Behauptung aufgestellt. Ich wiederhole: Nicht wegen
der Paulussätze, sondern wegen Ihrer unverschämten „Lügen“-Invektiven gegen Pünktchen hatte ich Ihre
Sperrung empfohlen. Ihre Versuche, diese Invektiven als gerechtfertigt darzustellen, tun insofern nichts
zur Sache. MfG Christoph Heger
@Ultramontanus … verfolge 130er grundsätzlich nicht, d.h aus „Mangel an öffentlichem Interesse“ stelle
ich das Verfahren … ein. Endlich einmal was Vernünftiges zu dem Thema! Gratulor. MfG Christoph Heger
Unwahrheiten und Irrtum tapir gelingt es, in einem Satz gleich zwei unwahre Behauptungen aufzustellen:
Heger hat soeben beantragt MEINEN ACCOUNT zu sperren, da ich zwei Sätze aus einem Paulus-Brief zitiert
habe, die ihm nicht passen. 1. Unwahrheit: Nicht wegen der Paulussätze, sondern wegen der unverschämten
„Lügen“-Invektiven tapirs gegen Pünktchen habe ich die Sperrung empfohlen. 2. Unwahrheit: Die zwei Sätze
von Paulus habe ich ausdrücklich für leider zutreffend erklärt – keine Rede davon, daß sie mir „nicht
passen“ würden. Eine besondere Köstlichkeit lieferte Leblhuber. Auf die Frage von Santa Rita: „Schon
mal was von freier Meinungsäusserung gehört?“ antwortet er doch tatsächlich: Die steht aber nur jenen
zu, die nicht … Das ist ein Irrtum. Das Recht auf freie Äußerung seiner Meinung ist ein Menschenrecht,
es steht also jedem Menschen zu, nicht nur denen, die Leblhuber gefallen. Die Tatsache, daß der neue
§ 130 StGB das auch vergessen hat und daß das Bundesverfassungsgericht sich noch nicht dem Beispiel
des spanischen Verfassungsgerichtshofs folgend zu einer Verwerfung dieses grundgesetzwidrigen Paragraphen
entschließen konnte, ändert daran nichts. MfG Christoph Heger
Köstlich: „tapir“ ruft nach der Inquisition Ich fordere meine Mitdiskutanten auf, diesen Thread der Internetbeschwerdestelle
und der Staatsanwaltschaft zu melden. Kann mir jemand sagen, wer hinter dieser „Internetbeschwerdestelle“
steht? MfG Christoph Heger
Der Ton, den ein „tapir“ hier anschlägt, ist nicht zu dulden. Deshalb werde ich kreuz.net die Löschung
dieses Anonymus nahelegen. Hier geht es mir aber um den „Antisemitismus“-Vorwurf, der inzwischen ein Wort
wie Löffelstiehl ist. Der hl. Paulus wird zitiert: 15 Diese (Juden) haben sogar Jesus, den Herrn, und
die Propheten getötet; auch uns haben sie verfolgt. Sie missfallen Gott und sind Feinde aller Menschen;
16 sie hindern uns daran, den Heiden das Evangelium zu verkünden und ihnen so das Heil zu bringen. Dadurch
machen sie unablässig das Maß ihrer Sünden voll. Aber der ganze Zorn ist schon über sie gekommen.
Was der Apostel hier sagt, ist – so verstanden, wie es vernünftigerweise verstanden werden muß – leider
die reine Wahrheit. Man hat es nicht nötig, sich verbieten zu lassen, sie auszusprechen – schon gar nicht
von solchen Krakeelern wie „tapir“. MfG Christoph Heger
@LandorganistII: Nicht mehr nötig. Ein solches Buch muß nicht mehr geschrieben werden. Und für die
allgemeine Erheiterung reichen Ihre Nullsätze. MfG Christoph Heger
@Genoveva: Zeitzeugen Wer schon einmal historische Studien getrieben hat, der weiß, wie kritisch man
mit den Aussagen von „Zeitzeugen“ umgehen muss. Das ist zwar sachlich richtig. Diesen Rat zu befolgen
ist aber bei gewissen Zeitzeugen nicht zu empfehlen. Es kann einem den strafrechtlich relevanten Vorwurf
der „Volksverhetzung“ oder „Verunglimpfung Verstorbener“ einbringen. Und dann gibt es keine „Meinungsfreiheit“
oder „Wissenschaftsfreiheit“ mehr. MfG Christoph Heger
Was gibt es da zu deuteln? fragt „st.georg“ mit Bezug auf ein Dekret eines vatikanischen „Ministeriums“,
das eine angeblich automatisch eingetretene Exkommunikation usw. der Bischöfe der FSSPX behauptet. Schlicht
nichts. „st.georg“ muß sich nur einmal den Unterschied klarmachen, der zwischen einem Urteil und der
Behauptung besteht, ein Urteil sei lata sententia eingetreten. Für Begriffsstutzige eine Analogie aus
dem bürgerlichen Leben: Man stelle sich vor, das Strafgesetzbuch kennte nicht nur die durch ein Gericht
in einem ordentlichen Verfahren verhängte Todesstrafe, sondern auch die Variante, daß man sich bei Verdacht
des Mordes, des Hochverrats usw. diese Strafe durch lata sententia zuziehen kann. Das wäre eine demokratische
Form der Tyrannei. MfG Christoph Heger
@No Comment: Danke für Ihre Bemühungen! Dignitatis (1965) und Syllabus (1864) stimmen nicht „vollkommen“
überein, sondern nur in ihrer Katholizität; Was soll das denn heißen? Sie stimmen also zugegebenermaßen
in ihren Aussagen nicht überein. Sonst müßte man ja auch nicht die folgenden Überlegungen anstellen:
das ranghöhere Dokument ist DH, weil der Syll. ja nur eine Liste als „Anhang“ zu Quanta cura war. Das
mag ja sein (oder auch nicht). Jedenfalls ist zweierlei unbestreitbar: 1. Die Lehre von DH ist logisch
leer, weil sie versäumt zu definieren, was denn eine Religion sei, daß sie auf das ihr zuerkannte ungeheure
Privileg Anspruch erheben darf. 2. Wenn man von diesem Mangel absieht, bleibt sachlich zutreffend, daß
sie eine Neuerung ist, die in der beständigen Lehre der Kirche in der Vergangenheit nicht nachweisbar
ist. Die „Tradi“ blenden schon immer, schon als das Ding erschien, die Stoßrichtung aus, die die Enzyklika
(!) vorgab: Deshalb belobigte Pius IX. die Interpretation, die Dupanloup gab. Unerheblich. Was halten
Sie übrigens von k.n Unwort des Jahres? „P VI-Integrist“? Wer soll das denn sein? Andreotti? Zum Schieflachen!!
Das fragen Sie besser den, der dieses Wort aufgebracht hat. Ich kann dazu nichts sagen. MfG Christoph
Heger
Neue Volte der Theologie begreiflich zu machen? Der Geistesakrobat „st.georg“ ist nach eigenem Bekunden
in der Lage zu begreifen, daß ‘Dignitatis humanae’ und der Syllabus von Pius IX. vollkommen übereinstimmen.
Ist er vielleicht auch in der Lage, gewöhnlichen Sterblichen, die nur geradeaus zu denken vermögen,
diese neue Volte der Theologie begreiflich zu machen? MfG Christoph Heger
AI eine Menschenrechtsorganisation? Entgegen den hier von „Balken…“ versuchten Ehrenrettungen für Amnesty
International ist es klar, daß AI inzwischen alles andere als eine Menschenrechtsorganisation ist. Nicht
nur daß es AI über viele Jahre überhaupt nicht aufgefallen ist, daß das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung
in vielen westlichen Ländern immer mehr zugunsten einer „politischen Korrektheit“ eingeschränkt wird.
AI hat neuerdings auch das „Menschenrecht“ auf Tötung eines Unschuldigen entdeckt, vulgo „Recht“ auf
Abtreibung genannt. MfG Christoph Heger
Herz- und Hirntransplantation notwendig Auch Gott selbst erfreut sich an den Qualen der ewig Verdammten,
sonst würde Er diese nicht in alle Ewigkeit dort belassen, und was Gott freut, das freut auch die Heiligen.
Meine Güte! So was steht zwar irgendwo beim hl. Thomas von Aquin – aber das ist Konsequenzmacherei! Für
solche Freuden muß man einem Menschen wohl erst Kopf und Herz austauschen. Mit hiesigen Köpfen und Herzen
ist das nicht zu begreifen. MfG Christoph Heger
Bindende Texte? Für mich als Katholikin sind diese Texte genauso bindend wie auch frühere Dokumente.
Weder die „früheren Dokumente“ noch „diese Texte“, nämlich des 2. Vatikanums, sind durch die Bank „bindend“.
Vielmehr nur diejenigen unter ihnen, die auch binden wollen. MfG Christoph Heger
„Texte von Mohammed selbst“ Haben wir „Texte von Mohammed selbst“? Solche Texte könnten der Koran oder
auch die unendlich vielen Traditionsberichte (arab. Hadithe) sein, die berichten, was Mohammed gesagt
und wie er sich geräuspert und geschneuzt haben soll. Der Koran geht im Kern – das dürfte inzwischen
als gesichert gelten – auf vorislamisch-christliche Texte zurück, womöglich ein syrisches Lektionar.
Ob unter den später hinzugefügten Texten auch solche von einem „Propheten“ aus Mekka-Hintertupfingen
sind (der aber zweifellos nicht „Mohammed“ geheißen hat), muß zur Zeit noch offen bleiben. Was unter
den unendlich vielen Hadithen „echt“ ist – darüber streiten sich die Muslime selbst, ohne widerspruchsfreie
Kriterien zu haben, „echt“ und „unecht“ zu unterscheiden. Immerhin stammen die von den Muslimen zur Grundlage
des islamischen Rechts genommenen Hadithsammlungen (vor allem von Buchari und Muslim) aus einer Zeit von
mindestens 200 Jahren nach den angeblichen Ereignissen. In solchen Hadithen ist tatsächlich auf das Eindeutigste
gesagt, daß M. die kleine Aischa mit 6 Jahren geheiratet und, als sie 9 Jahre alt war, „die Ehe vollzogen“
habe. Gewisse geschmackvolle Hadithe unterrichten uns auch über die Einzelheiten des Geschlechtsverkehrs.
Allerdings es gibt auch – was bei dem ganzen Wust an Berichten nicht verwunderlich ist – Berichte, wonach
Aischa älter, nämlich erwachsen war. Wie auch immer – das islamische Gesetz erlaubt dem „Vorbild“ folgend
die „Ehe“ mit Neunjährigen. MfG Ch.H.
Frage zu Tinos Irre ich mich, oder ist nicht Tinos die Insel mit einer neben der griechisch-orthodoxen
Mehrheit lebenden beachtlichen katholischen Minderheit (noch aus der venezianischen Zeit) – beide die
Muttergottes von Tinos verehrend? MfG Christoph Heger
M. Mestrallet hat leider (fast) recht. Die Forschungen von Edouard-Marie Gallez scheinen hierzulande in
der Tat noch nicht genügend rezipiert worden zu sein. Allerdings sagte mir einer der Organisatoren des
Kolloquiums in Otzenhausen – wenn ich mich noch recht erinnere und keine Namensverwechslung begehe –,
daß Dr. Gallez auch eingeladen war, aber wegen Terminschwierigkeiten nicht kommen konnte. Das Otzenhausener
Kolloquium erbrachte noch kein geschlossenes Bild, wie denn – wenn schon die herkömmliche Historiographie
der Entstehung des Islams nicht haltbar ist – diese tatsächlich verlaufen ist. Vielleicht weisen Gallez
und Moussali den richtigen Weg. MfG Christoph Heger
Es ist bedauerlich, daß der namenlos bleibende Autor den Mitteilungen über das internationale Kolloquium
„Frühe Islamgeschichte und der Koran/Early History of Islam and the Koran“ in Otzenhausen an der Saar
eine Reihe nicht zur Sache gehörender Bemerkungen untermischt. Es tut eben nichts zur Sache, daß der
Kirchenhistoriker Ohlig ein laisierter Geistlicher ist. Falsch ist die Behauptung, Mitveranstalter sei
das religionsfeindliche New Yorker ‘Committee for the Scientific Examination of Religion’ gewesen. Es
hat allerdings Heiterkeit der Teilnehmer hervorgerufen, daß Richard Dawkins einer der Hauptsponsoren
war. Wissenschaftlich noch absurder ist die üble Laune des Autors gegen die historisch-kritische Methode.
Der gelegentliche Mißbrauch dieser Methode in antikirchlicher Absicht macht es nicht unnötig, sie endlich
auch auf den Koran anzuwenden – von dem nicht einmal eine kritische Textausgabe vorliegt. Star der Veranstaltung
war Christoph Luxenberg, der die teilnehmenden Wissenschaftler damit begeisterte, daß er erstmalig eine
überzeugende Deutung aller „geheimnisvollen Buchstaben“ im Koran vorlegte. Seine Gegner, die es bisher
nicht vermocht haben, sich Punkt für Punkt mit seinen Entdeckungen auseinanderzusetzen, sind erneut gefordert.
Übrigens, die Meinung, daß die Saarbrücker nicht wussten, daß „mamed“ in „zeitnahen“ Dokumenten vorkommt,
ist irrig. Die Verhandlungen des Otzenhausener Kolloquiums erscheinen im September im Verlag Hans Schiler,
Berlin. MfG Christoph Heger
Sperrungen iudex: Es werden hier grundsätzlich die Falschen gesperrt! Wenn man bedenkt, daß iudex noch
nicht gesperrt ist, könnte man dem glatt zustimmen. MfG Christoph Heger
@iudex: Pünktchen wirkt weiter mit (Deo gratias) Ihre Frage an Pünktchen „Haben Sie nicht vor 5 min
versprochen, hier nicht mehr zu posten?“ ist leicht zu beantworten. Tatsächlich sagte Pünktchen: „Ich
erachte es als Zeitverschwendung, hier weiter zu posten, solange die Accounts Methusalix / Obelix nicht
gesperrt werden.“ Die beiden sind inzwischen gesperrt. MfG Christoph Heger
Typen wie Obelix gehören hier gefeuert. Obelix macht nicht nur den Verhältnisblödsinn von Colombe de
la paix mit, die ein islamisch-religiös motiviertes Verbrechen an einer friedlichen Familie weit weg
vom Krieg mit angeblichen und tatsächlichen Exzessen amerikanischer Truppen in einem Krieg gleichsetzt.
Er hat auch noch die Frechheit, Pünktchen aus der Luft gegriffen als einen „Lügner“, ja sogar „fanatischen
Lügner“ zu bezeichnen. Solche Personen disqualifizieren sich selbst und gehören dieses Forums verwiesen.
MfG Christoph Heger
Eindrucksvolle Tage in Schellenberg Ende Januar hatte ich Gelegenheit, ein paar Tage in der Umgebung des
Klosters auf dem Schellenberg zu verweilen (mußte meine Milllionen vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit
bringen ). Dabei konnte ich auch den Gottesdienst dort erleben. Höchst eindrucksvoll! Ich hörte von
einer der Schwestern, man sei nach einigen Schwankungen wieder zur alten Messe, Regel usw. zurückgekehrt,
und das habe sich bewährt. MfG Christoph Heger
@Marranenjäger: Besten Dank für Ihre Aufklärung! Lebowitsch = Ron Sommer – das hätte ich nicht vermutet.
Übrigens, wissen Sie etwas über die den spanischen Marranen vergleichbare Erscheinung der Dönmeh in
der Türkei? MfG Christoph Heger
@Marranenjäger: Entschuldigen Sie bitte meine Unkenntnis! Wer ist denn Lebowitsch bei der Telekom? Ich
kannte bisher nur einen Ron Sommer, der hat zwar wahrscheinlich mehr Mist gemacht als die nun belangten
Siemens-Vorstände, durfte aber mit einer hohen Abfindung zu neuen Absahn-Ufern streben. MfG Christoph
Heger
@Leblhuber: Aber ja doch, mein Bester! Ich bin überhaupt ein ganz zufriedener Mensch. Ich beiße tatsächlich
nicht und lasse mich nicht einschüchtern. MfG Christoph Heger
Gewaltbereitschaft, Schlägertrupp Jeder weiß, was ein Schlägertrupp ist. Offenbar mit Ausnahme von
Leblhuber. Es handelt sich um Personen, die nachweislich zu körperlicher Gewaltanwendung bereit sind,
um ihre Ziele durchzusetzen. Wie im vorliegenden Fall. Hier noch mal der – abmildern sollende – Bericht
von rockdino (im übrigen ist der Vorfall aus der Presse hinlänglich bekannt): Bubis hatte zusammen mit
Mitgliedern der jüdischen Gemeinde Frankfurt die Bühne des Theaters besetzt, um die Aufführung zu verhindern…
hat Bubis gesagt, dass dies nicht von ihm abhänge. Es sei ein Beschluss der jüdischen Gemeinde Frankfurt,
notfalls bis 6 Uhr am nächsten Morgen dort zu bleiben, um die Aufführung zu verhindern. Können Sie
lesen: „besetzt“, „verhindert“ und gedroht, auch weiterhin „die Aufführung zu verhindern“? Das ist Gewalt
und Gewaltandrohung (in Tateinheit mit Hausfriedensbruch). Im übrigen vermisse ich noch die Rücknahme
Ihrer dreisten Unterstellung, ich hätte im Zusammenhang mit irgendwelchen Schlägern von der NPD vom
„Gebrauchmachen vom demokratischen Recht auf Protest“ gesprochen. Möglicherweise hat Elijahu schlicht
recht. MfG Christoph Heger
Leblhuber – nicht nur keine Beißhemmung Wenn es um seine von ihm durch Dick und Dünn verteidigten Juden
geht, hat Leblhuber nicht nur keine Beißhemmung. Er definiert auch schon mal die deutsche Sprache um.
Bei Heger hat halt das Wort „Schlägertrupp“ einen ganz eigenen, hegerschen Sinngehalt, Im Gegenteil!
Anders als Leblhuber bleibe ich bei dem geltenden Begriff, daß es sich um einen Schlägertrupp handelt,
wenn eine Gruppe ungesetzliche Gewalt ausübt- auch wenn diese Gruppe mehrheitlich aus Juden bestehen
sollte. Was bei den Juden der Schlägertrupp ist, wäre bei den NPDlern ein Widerstandstrupp, der bloß
von seinem demokratischen Recht des Protestes Gebrauch macht. Nun, ja das ist einer der mieseren Tricks
unseres Leblhubers. Tatsächlich habe ich niemals irgendwelche Gewaltanwendung von seiten der NPD usw.
in dieser Weise verharmlost – wie das aber rockdino und Leblhuber mit der Bubis-Aktion im Frankfurter
Theater nun schon längere Zeit tun. MfG Christoph Heger
@rockdino: Sie bestätigen mein Urteil. Das ist Ihre möglichst harmlos klingen sollende Darstellung:
Bubis hatte zusammen mit Mitgliedern der jüdischen Gemeinde Frankfurt die Bühne des Theaters besetzt,
um die Aufführung zu verhindern… hat Bubis gesagt, dass dies nicht von ihm abhänge. Es sei ein Beschluss
der jüdischen Gemeinde Frankfurt, notfalls bis 6 Uhr am nächsten Morgen dort zu bleiben, um die Aufführung
zu verhindern. Sie bestätigt, was ich gesagt habe. Bubis hat mit seinen Mannen „besetzt“, „verhindert“
und gedroht, auch weiterhin „die Aufführung zu verhindern“. Das ist Gewalt und Gewaltandrohung (in Tateinheit
mit Hausfriedensbruch), und die Bezeichnung dieser Mannen als „Schlägertrupp“ ist zutreffend. Die Verschiebung
der Verantwortung auf einen „Beschluss der jüdischen Gemeinde Frankfurt“ tut nichts zur Sache. MfG Christoph
Heger
@rockdino: „ein Schlägertrupp unter Führung von Ignatz Bubis“ Ich finde Ihr Benehmen tatsächlich unter
meinem Niveau. Ich verweise dazu auf den Ablauf der Diskussion, in der Sie meinen Hinweis auf eine offenbare
und unvergeßliche Tatsache erst als „Schwachsinn“ und dann noch als „Lüge“ glaubten bezeichnen zu dürfen.
Und noch einmal (zum letztenmal) zur Erinnerung: die Behauptung, es gab „Schlägertrupps unter Führung
von I. Bunis“ ist schlichtweg FALSCH! Diese – hoffentlich tatsächlich „zum letztenmal“ ohne Begründung
aufgestellte Behauptung – beantwortet in keiner Weise meine Frage, was denn an dieser Behauptung FALSCH
sein soll. MfG Christoph Heger
@rockdino: „ein Schlägertrupp unter Führung von Ignatz Bubis“ Sie haben Ihren Verstand noch nicht wieder
eingeschaltet und Ihr Benehmen nicht gebessert. Aber bevor Sie Ihre „christlichen“ Lügenvorwürfe aufrechterhalten,
was soll an der Behauptung falsch sein? Die Tatsache ist allgemein bekannt – trotz aller Versuche sie
zu verharmlosen. MfG Christoph Heger
@rockdino: (Tat)sachen können kein (Schwach)sinn sein. Sie haben wohl Ihren Verstand in Rockkonzerten
bei Dinosauriern zurückgelassen? Eine Tatsache, wie z.B. die von mir genannte – „verhinderte das ein
Schlägertrupp unter Führung von Ignatz Bubis“ – ist immer eine Tatsache. Lediglich ihre Bewertung, wie
z.B. die Ihre kann ein Schwachsinn sein. Auch frage ich sicher nicht Sie oder andere Anonymusse um Erlaubnis,
wenn ich Lust habe, hier mitzuwirken. Und wenn der NPD oder wem auch immer meine Beiträge gefallen sollten,
ist das deren Problem, nicht meines. Bezeichnend ist Ihre (und auch Leblhubers) blindwütige Diagnose
„Judenhaß“. Sie haben nicht einmal bemerkt, daß ich in meinem Beitrag sowohl Ignatz Bubis’ Schlägertrupp,
der wahrscheinlich tatsächlich mehrheitlich aus Frankfurter Juden bestand, als auch „die üblichen Verteidiger
der demokratischen Freiheiten“, die hier stumm geblieben waren, auf’s Korn genommen hatte – obwohl es
sich bei letzteren nur in den seltensten Fällen um Juden gehandelt haben wird. Ein bißchen mehr Verstand
als Rock und Dinos täten Ihrem Benehmen gut. MfG Christoph Heger
Was würde wieder passieren, wenn … Pascal fragt zu recht: Was würde wieder passieren wenn … Der
Fall ist längst eingetreten. Als in Frankfurt/Main das Stück von Rainer Maria Fassbinder „Der Müll,
die Stadt und der Tod“ in einem Theater aufgeführt werden sollte, verhinderte das ein Schlägertrupp
unter Führung von Ignatz Bubis mit Brachialgewalt – und zwar ohne daß anschließend die üblichen Verteidiger
der demokratischen Freiheiten auf die Barrikaden gestiegen wären. Letztere mußten sich ihre Kräfte
aufsparen, um die Aufführungen von „Corpus Christi“ eines gewissen Terrence McNally gegen die bösen
christlichen und vor allem muslimischen Demonstranten durchzusetzen. MfG Christoph Heger
Verbliebene Freiheit voll ausschöpfen. Hören Sie besser auf mit dem Thema Juden, bevor Sie sich um Kopf
und Kragen reden. Ihre Sorge um meinen Kopf und Kragen schätze ich. Trotzdem werde ich die verbliebene
Freiheit voll ausschöpfen. Den „Unfung“ mit der Kreuzzugsfinanzierung habe ich von Prof. Dr. Vones, Universität
zu Köln, historisches Seminar, sowie aus einigen von ihm empfohlenen Büchern, z.B. von H. Mayer, S.
Runciman und J. Riley-Smith, allesamt führende Kreuzzugs-Experten. Da müssen Sie wohl einiges mißverstanden
haben. Gerade hier im Rheinland kam es mit dem ersten Kreuzzug zu Pogromen und Plünderungen gegen Juden –
durch umziehende Horden gegen den Widerstand der Obrigkeit. Daß sich die Kreuzzüge aus so etwas finanziert
haben sollten, dürfte den von Ihnen angeführten Autoritäten unbekannt sein. Die Nationalsozialisten
haben nicht „entchristlicht“, Das hatte ich auch nicht behauptet. Das war schon früher eingetreten, u.a.
auch durch die seinerzeitige SPD. sondern die den völkischen Glauben durch ihre Politreligion ersetzt,
was bei weiten Teilen der Bevölkerung, selbst den Eliten, offenbar ohne großen Widerstand funktionierte.
Die Bedeutung dieser Politreligion dürfte ziemlich überschätzt werden. Kleinkinder sind sittliche Wesen?
Ja, selbstverständlich! Wenn Ihnen das nicht schon spontan im Umgang mit ihnen aufgeht, lesen Sie mal
Dostojewski, der Ihnen vielleicht die Augen dafür öffnen kann. Haben Sie Kinder? Das geht Sie zwar nichts
an. Aber ich habe zufällig Söhne und Töchter. MfG Ch Heger
Name ist Schall und Rauch. Niemand will den Anglikanern verbieten, sich „Kirche“ zu nennen. Es will ja
auch niemand „stimme der vernunft“ verbieten, sich so zu nennen. Es wird aber ebenfalls nur von seinen
Brüdern im Geiste für eine Stimme der Vernunft gehalten. MfG Christoph Heger
Selbstverständlich sind auch Kleinkinder sittliche Wesen Tyrus: Ich dachte an solche Menschen wie Bert
Brecht, die unermütlich gegen die Nazi-Diktatur angeschrieben haben. Ist Ihnen kein besseres Beispiel
eingefallen? Gegen alles mögliche hat er „angeschrieben“, nur nicht gegen seine kommunistischen Komplizen.
Aber ins Exil ist er in die USA gegangen – links reden, rechts leben. Was ist dieser miese Charakter gegen
die wirklichen Widerstandskämpfer? In der Tat war und ist das Bild von „den Juden als Christusmörder“
latent im Christentum vorhanden. Wieso latent? Es ist genau so falsch oder richtig wie das Bild von „den
Deutschen als Judenmördern“ – ja eigentlich sachlich insofern richtiger, als die Juden als Gesamtheit
sich meiner Kenntnis nach überhaupt noch nicht von diesem Verbrechen distanziert haben. … waren die
Judenpogrome im Mittelalter meist keine unorganisierten Ausbrüche wilder Horden, sondern perfide geplante
und genaustens ausgeführte Plünderungen, um z.B. Kreuzzüge zu finanzieren. Finanzierung der Kreuzzüge
aus Plünderungen? Wo haben Sie denn all diesen Unfug her? … die antijudaistischen Aktionen … NS-Antisemitismus
…, nur dass letzterer hier durchaus seine Ursprünge hat. Und wieso mußte erst eine weitgehende Entchristlichung
der Eliten bis hin in große Volksteile eintreten, bis das Verbrechen der National-Sozialisten möglich
wurde? Embryonen und selbst Kleinkinder sind keine sittlichen Wesen. Also Abtreibung auch für Kleinkinder –
wie schon Realität: Stichwort Spätabtreibung. MfG Christoph Heger
Es waren Christen Tyrus: Meines Wissens waren es eher die intellektuellen Liberalen, die dem Judenmord
widersprachen. Mitnichten! Es waren Christen. Vielen Katholiken waren die Juden als „Christusmörder“
schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Das sagt doch gar nichts. Auch wer die Deutschen für „Judenmörder“
hält, zieht sich nicht den Verdacht zu, er möchte alle Deutschen totschlagen. Judenpogrome gab es schon
im Mittelalter, Jetzt sind Sie es aber, die den Holocaust verharmlosen – durch Gleichsetzung mit solchen
Ausbrüchen der Wut des Pöbels. Ist Ihnen der Unterschied von Bronchitis und Tuberkulose bekannt? Die
Tötung werdender Menschen ohne soziale Bindungen und ohne Bewusstsein mit dem Völkermord an erwachsenen
und fühlenden Personen gleichzusetzen, … … ist abgesehen von dem Unfug „werdender Mensch“ völlig
in Ordnung. Für „Person“ gibt es zwei Definitionen Nein, und die von Ihnen gelieferten sind verquasten
Soziologenchinesisch. „Person“ ist ganz einfach „sittliches Wesen“, und weil sittlich, darum auch frei.
Die Personeigenschaft wird nicht empirisch festgestellt, sondern hängt an der Gattung Mensch: Was vom
Menschen stammt, ist Mensch und Person. In meinem Haus spukt es. Widerlegen Sie das! Warum sollte ich?
Es ist rechtlich völlig gleichgültig, ob es bei Ihnen spukt oder nicht – anders als bei der unwiderleglichen
Vermutung, daß auch ein Embryo ein Mensch und nicht ein undenkbares Wesen namens „werdender Mensch“ ist.
MfG Christoph Heger
Typisch „liberal“! Tyrus: Ich möchte doch nicht den Menschen „entwürdigen“, Tatsächlich tun Sie es
aber – indem Sie das Lebensrecht von Menschen, nämlich ungeborenen, in die Entscheidung Dritter geben.
sondern ein Bewusstsein schaffen für die Verbrechen, die an Tieren getan werden. Das ist ja löblich,
aber ein anderes Thema. Ich würde jede werdende Mutter versuchen, zu überzeugen, dass sie ihr Kind austragen
soll. Auch das ist löblich. Es geht aber darum, daß die Rechtsordnung in diesem Punkt fundamental versagt.
halte sie aber gleichsam nicht für ein schlimmeres Verbrechen als die Schlachtung unschuldiger Tiere
allein zwecks Nahrungs-Luxus. Abgesehen vom „Luxus“ – das ist Unfug. Tiere sind eben keine Personen. Aber
ich kann nachvollziehen, dass Vergewaltigungsopfer und in ähnlichem Maße traumatisierte werdende Mütter
abtreiben möchten und würde niemals auf die Idee kommen, ihnen dieses Recht zu versagen. Das ist eben
typisch „liberal“: von Menschenwürde schwadronieren, aber gleichzeitig die Tötung eines Unschuldigen
zum „Recht“ von Dritten machen! Dies zu tun wäre ein krasser Schritt gegen die Emanzipation Diese heilige
Kuh „Emanzipation“ geht den liberalen Schwadroneuren natürlich der Menschenwürde vor. und für die Entmündigung
und Abhängigkeit der Frauen vom Erzeuger. Das ist der durchsichtigste Unfug. Tatsächlich hat die – grundgesetzwidrige –
Freigabe der Abtreibung die Schwangeren dem Druck ihrer (vor allem männlichen) Umgebung ausgeliefert.
MfG Christoph Heger
Liberal und befreit vom logischen Denken Tyrus: Sie sind ein religiöser Extremist, …, der Frauen das
Recht auf Selbstbestimmung aberkennen möchte. Nun gut, ich bin ein „religiöser Extremist“, wie diejenigen,
die dem zeitweise für fortschrittlich angesehenen Judenmord widersprachen. Und Sie sind – typisch für
Liberale – befreit vom logischen Denken. Es geht hier nicht um Selbstbestimmung, sondern um Fremdbestimmung
über das Leben eines Menschen (der komischerweise keine Menschenwürde haben soll). Deshalb haben Sie
jetzt einmal durchaus recht: Diskussion scheint hier sinnlos. Geben Sie Acht, dass Sie nicht in den Knast
wandern für Ihre Holocaust-Verharmlosung. Ich wüßte nicht, inwiefern ich jemals den Holocaust „verharmlost“
haben sollte. Aber natürlich habe ich das für den „Rechtsstaat“ bezeichnende Urteil gegen Dr. Johannes
Lerle gut verstanden. Ein Embryo ist zwar unschuldig (wie eine Kuh), aber keine Person. Daß ein Embryo
keine Person sei, ist unbeweisbar. Daher ist die rechtliche Vermutung, daß es eine Person ist, unwiderleglich
und legt jedem wie auch der Rechtsordnung die Pflicht auf, seine Menschenwürde zu achten. Bei der Frage
mit der Seele irren Sie schon wieder. Ich irre ich mich insofern überhaupt nicht, vielmehr gebricht es
Ihnen an logischem Denken, wie man an folgendem sieht: Ich könnte die Behauptung aufstellen, das Universum
sei der Verdauungstrakt eines riesigen Kobolds… Ob widerleglich oder nicht – es folgt aus ihr nichts.
diese Vermutung ist rechtlich unerheblich. MfG Christoph Heger
Was heißt „Menschenwürde“? Tyrus: … Aber meines Erachtens verliert ein Mensch jegliche Würde, wenn
man ihn vorsätzlich leiden lässt. Das ist nun die schlampige Ausdrucksweise, mit der unser Parteienkartell
das Volk dusselig quatscht! Was heißt denn „Menschenwürde“? Niemand hat das klarer gesagt als Immanuel
Kant: Daß der Mensch eine Würde hat heißt, daß der Mensch nie nur als Mittel, sondern immer auch als
Zweck des menschlichen Wollens angesehen werden muß. Er hat keinen Preis, um den er wohlfeil wäre, sondern
eben eine Würde. Und die kann er überhaupt nicht verlieren. Ich befürworte Abtreibung von Kindern mit
Down-Syndrom prinzipiell nicht. Letztlich zählt aber nicht meine Meinung, sondern die der werdenden Mutter
für mich. Und diese Einstellung ist schlicht verbrecherisch, weil sie das Leben eines Unschuldigen in
die Entscheidung eines Dritten stellt – vergleichbar dem „Rechts“institut der Sklaverei. Genau aus diesem
Grunde habe ich seinerzeit in meinem Fax an die Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth www.christoph-heger.de/…smuth_1992-06-24.htm
davor gewarnt, die BR Deutschland unter den sittlichen Stand des national-sozialistischen Deutschen Reichs
zu senken. … Was zwischen uns steht, ist, so denke ich, dass Sie glauben, ein Embryo hat eine Seele
Jedenfalls muß von dieser rechtlichen Vermutung ausgegangen werden. Sie ist empirisch nicht zu widerlegen.
Man darf ja auch nicht auf einen Busch schießen in der bloßen Hoffnung, was sich da bewegt sei ein Reh
und kein Mensch. MfG Christoph Heger
„Vollwertige“ und nicht „vollwertige“ Menschen Tyrus: Ebryonen sind keine vollwertigen Menschen… Da
unterscheidet doch tatsächlich wieder einer zwischen „vollwertigen“ und nicht „vollwertigen“ Menschen.
Da hat alle Welt das Wort „Rassismus“ wie Löffelstiel im Munde, aber da wo Rassismus tatsächlich sein
häßliches Gesicht zeigt, geruht man es nicht zu bemerken. Auch wenn das Strafrecht zwischen Tötungen
unterschiedlicher Schwere unterscheidet – es handelt sich mit unwiderleglicher Vermutung um die Tötung
eines Menschen. So steht es im Gesetz und Sie werden das sicher nicht ändern. Zwar würde das, wenn es
denn so wäre, nur gegen das Gesetz sprechen. Aber lesen Sie die Gesetze und vor allem das Grundgesetz
sowie dessen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht doch bitte etwas sorgfältiger! MfG Christoph
Heger
@Tyrus: Nicht Konsequenz, Inkonsequenz ist unredlich. Singers fordert, dass einer schlafenden Person Interessen
zuzuschreiben und diese in ethische Abwägungen einzubeziehend sind, da die betreffende Person sie nach
dem Aufwachen wieder artikulieren kann. Das ist eine inkonsequente Ausflucht von Singers in fiktive „Zuschreibungen“.
Außerdem: Was ist mit Bewußtlosen, Anenzephalen usw. Diese Unterscheidung ist sinnvoll, die mit der
krummen Nase hingegen im höchsten Maße rassistischer Unsinn, Selbstverständlich ist das mit der krummen
Nase Unsinn (wenn auch nicht notwendigerweise rassistischer Unsinn) – eben genau derselbe gefährliche
Unsinn, wie die von Galatea bekundete „Einstellung, Leben nach seinem Bewusstseinsstatus zu beurteilen“,
gegen die ich mich gewandt hatte. gegen den Singer (dessen Großeltern von den Nazis ermordet wurden)
vehement protestieren würde. Das kann Singer ja meinetwegen tun, ist aber unerheblich. Wer seine Großeltern
durch die National-Sozialisten verloren hat, erwirbt dadurch ja nicht das Recht, gefährlichen Unsinn
in die Welt zu setzen. Ihn mit Nazi-Mördern zu vergleichen ist schlichtweg unredlich Keineswegs! Ihm
ist dasselbe Verbrechen anzulasten, das man zu Recht den geistigen Wegbereitern des mörderischen Rassenwahns
macht: Menschen, ja ganzen Menschengruppen das Menschenrecht und die Menschenwürde abzuerkennen. MfG
Christoph Heger
Danke, liebes Pünktchen! Der Flegel „Scheinheilig“ ist nicht einmal in der Lage, meinen Namen richtig
zu schreiben. Wenn dann noch ein ägyptischer Einfaltspinsel applaudieren muß, weiß man Bescheid. MfG
Christoph Heger
Aberkennung von Menschenrecht und Menschenwürde Galatea meint, daß die Einstellung, Leben nach seinem
Bewusstseinsstatus zu beurteilen, ethisch ist. Sie ist natürlich ganz und gar unethisch. Sie würde ja
bedeuten, daß ich bewußtlosen Menschen Menschenrecht und Menschenwürde aberkennen könnte. Es ist aber
gleichgültig, ob ich einem Menschen wegen seiner krummen Nase oder wegen seines „Bewußtseinsstatus“
das Menschrecht aberkenne. Der Hinweis auf die national-sozialistische Ideologie ist also sachlich völlig
in Ordnung. Gegen diesen Vorwurf hat sich übrigens auch der famose Peter Singer nicht überzeugend verteidigen
können. MfG Christoph Heger
„stimme der vernunft“ und Namensrecht ist des öfteren eher eine Stimme vernunftloser Frechheit. So, wo
er schoolboy in oberlehrerhafter Manier abkanzelt. Dabei hat er anscheinend in der Sache obendrein noch
Unrecht. Jedenfalls steht in meinem Personalausweis unter „Name/Surname/Nom“: „Dr. Heger“. Zumindest die
Behörde, die mir diesen Personalausweis ausstellte, muß wohl der Ansicht gewesen sein, daß „Dr.“ zu
meinem Namen gehört. MfG Christoph Heger
Glauben subjektiv und objektiv @Tridentinus: Ich fürchte, ich verstehe nicht, was Sie sagen wollen. @stimme
der vernunft: Ich kann nicht finden, daß Sie genauer formuliert haben. Daß jemand etwas glaubt, ist
natürlich subjektiv, nämlich ein Akt dieses Subjekts. Was er glaubt, ist jedoch etwas Objektives, nämlich
das Objekt seines Glaubensaktes – also auch etwas, dessen Übereinstimmung oder Nicht-Übereinstimmung
mit anderem Glauben festgestellt werden kann. Also: Ich kann sehr wohl feststellen, ob eine Behauptung
mit dem vom Lehramt der Kirche in öffentlichen Urkunden dargelegten (objektiven) katholischen Glauben
übereinstimmt oder nicht. Tut sie das nicht, gibt es insofern auch keine Pflicht zum Gehorsam. Daß so
etwas nicht vorkommen kann, ist nach meiner Kenntnis nicht im katholischen Glauben enthalten. MfG Christoph
Heger
Kein Gehorsam, wenn er gegen den Glauben ist! Ohne inhaltlich zu den Vorwürfen gegen die FSPX Stellung
zu nehmen, möchte ich auf einen formalen Aspekt aufmerksam machen: Eine Pflicht zum Gehorsam gegen die
kirchliche Obrigkeit besteht nicht, wenn er einen Verstoß gegen den Glauben bedeuten würde. Die Annahme,
das könne es nicht geben, ist unbegründet. MfG Christoph Heger
Betreutes Wohnen für die Alten, betreutes Denken für den Rest. JMX meint: Kein Wunder, daß man heute
weder die Kirche noch die Faschos wieder an die Macht lassen will. Dafür aber die zu Grünen und sonstigen
Linken gewendeten Kommunisten, die schon recht erfolgreich dabei sind, das deutsche Volk abzuschaffen!
Da das Volk ja so furchtbar rechtsradikal, faschistisch usw. ist, muß sich das machthabende Parteien-
und Karrieristenkartell eben ein neues Volk wählen- oder richtiger gesagt: die Multi-Kulti-„unsere Gesellschaft“.
Und damit das schön so weiter geht, muß das Grundgesetz ausgehöhlt und müssen die bürgerlichen Frehiheiten
und politischen Rechte der Bürger abgeschafft und durch allgemeine Volksverdummung ersetzt werden. Betreutes
Wohnen für die Alten, betreutes Denken für den Rest. MfG Christoph Heger
@Marcelus: Kolumbus Ihre Frage: Vielleicht war Christoph Kolumbus auch einfach nur der spanischen Königsregierung
ein Dorn im Auge, Das hat die bisherige Kolumbus-Biographik wohl immer so angenommen. Aber wie das gefundene
Dokument der Anklage – bestätigt durch die Aussagen, die man bisher wohl als Zeugnisse gehässige Neides
gewertet hat – lehrt, hat Kolumbus aus unersättlicher Habgier ein Terrorregiment in seinem Herrschaftsbereich
geführt. Nach meiner Erinnerung starb Kolumbus, bevor das alles gerichtlich geklärt werden konnte. MfG
Christoph Heger
Alephs Naserümpfen über den „Voyeurismus“ hat ein besonderes Geschmäckle in den Zeiten, da der Öffentlichkeit –
unter dem pflichtschuldigsten Jubel der Medien – in Köln das Spektakel der Schwuchteln und Lesben zugemutet
wurde. MfG Christoph Heger
Ja, lieber Herr Stöhr. Dabei könnte man noch einiges mehr zum Vorteil Spaniens und Portugals erwähnen.
Erst vor kurzer Zeit ist die Anklageschrift gegen Christoph Columbus wiedergefunden worden. Sie macht
deutlich, daß die spanische Regierung ihn mit gutem Grund in Ketten nach Spanien zurückbringen ließ.
Er hat offenbar lange Zeit in den Kariben furchtbar gehaust. Es ist mir nicht bekannt, daß die USA jemals
einen vergleichsweise üblen Gesellen zur Rechenschaft gezogen hätten. MfG Christoph Heger
Es ist keineswegs Marcelus, der hier „naiv“ ist. Sein Hinweis auf die vergleichsweise vorteilhafte Figur,
die Spanien und Portugal in Amerika abgegeben haben, besteht völlig zu Recht. Die von interessierten
Kreisen gepflegte leyenda negra dürfte inzwischen als solche erkannt sein. Im übrigen: Seine pauschale
Beschimpfung der über die geschmackvollerweise so menschenverachtend genannten „Rattenlinie“ Geflohenen
als „Kriegsverbrecher und Faschisten“ kann JMX nicht damit rechtfertigen, daß tatsächlich oder möglicherweise
auch Mengele, Eichmann und Pavelic auf diese Weise fliehen konnten. Es verdient dagegen erinnert zu werden,
daß ein gewisser Ernest Hemingway sich mit dem Mord an einem deutschen Kriegsgefangenen brüsten durfte,
ohne daß ihm auch nur der Nobelpreis aberkannt worden wäre. MfG Christoph Heger
Die Rolle der katholischen Kirche – soll heißen der Persönlichkeiten im Vatikan – bei der Fluchthilfe
für Personen, die hier von einem Anonymus „JMX“ ungescheut pauschal als „nationalsozialistische und faschistische
Kriegsverbrecher“ diffamiert werden, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung oder „Relativierung“ (was dieses
Wieselwort auch immer heißen mag). Sie verdient Dank und Anerkennung. MfG Christoph Heger
Hat der Vatikan Eichmann und Mengele die Flucht ermöglicht? Das weiß ich auch nicht. Ist mir auch ziemlich
gleichgültig. Daß vatikanische Persönlichkeiten und Kreise, darunter wohl der bekannteste der Bischof
oder Erzbischof Hudal, vielen Menschen zur Flucht vor den Racheorgien der Siegermächte verholfen haben,
ist ihnen hoch anzurechnen. Daß dabei auch Leute mit durchgeschlüpft sind, die von einem ordentlichen
Gericht – und nicht gerade von den makabren Sondergerichten der Siegermächte – verurteilt gehörten,
tut dem keinen Abbruch. Wie bekannt haben die Siegermächte (ebenso Israel) ihre Kriegs- und Nachkriegsverbrecher
pauschal amnestiert bzw. als Helden gefeiert. Also ein Hoch auf Papst Pius XII. gloriose regnantem. MfG
Christoph Heger
@Jörg Guttenberger: Ja, Dispense! Zunächst entschuldigen Sie bitte meine aus der Eile geborene falsche
Adressierung! Ja, es handelte sich sicher um Dispense. Aber warum sollte man nicht auch einer größeren,
aber immerhin noch begrenzten Gruppe eine solche Dispens gewähren? Ich würde darin sogar gewisse Vorteile
sehen und die Gefahren für das Zölibatsgesetz aus diesem Grunde nicht für so ernst ansehen. MfG Christoph
Heger
@Gotthardt: Verheiratete Priester Schon aus den 1950er Jahren, also unter dem Pontifikat Pius XII., sind
mir mindestens ein Fall in Erinnerung, wo verheiratete evangelische Pfarrer nach ihrer Konversion zum
katholischen Glauben, Priester werden und als solche walten durften – unter Beibehaltung ihrer Ehe. Letzteres
erscheint mir auch durch die Heiligkeit der Ehe zwingend geboten. Demnach sollte die Aufnahme der anglikanischen
Pfarrer kein Problem sein. Wie man mit verheirateten „Bischöfen“ bei ihrer Konversion umgegangen ist,
weiß ich nicht. MfG Christoph Heger
Drei Jahrzehnte lang belogen Dr. Koch meint: Ihre Wertschätzung des außerordentlichen Ritus in Ehren,
Fakt ist aber doch, dass er vom Papst wieder zugelassen wurde – er war verboten, und das spricht Bände!
Ich habe doch wohl das Motu proprio von Papst Benedikt richtig in Erinnerung, nämlich daß der Papst
erklärt, die alte Messe sei nie verboten gewesen, er sie also auch nicht „wieder zugelassen“ hat. Vielmehr
hat der Papst sie zu einem von der Willkür der Bischöfe unabhängigem Recht der Gläubigen (und der
Priester) gemacht. Wir sind also drei Jahrzehnte lang belogen worden. Das spricht Bände! MfG Christoph
Heger
„Euthanasie“ damals und heute Es geht um die aktive und passive Sterbehilfe – also um die Euthanasierung,
die die National-Sozialisten zum ersten Mal auf deutschem Boden praktiziert haben. Die passive Sterbehilfe
ist natürlich nicht in jedem Fall eine „Euthanasierung“, die aktive aber wohl. Aber daß die National-Sozialisten
zum ersten Mal auf deutschem Boden (von Staats wegen) die „Euthanasierung“ praktiziert haben ist meiner
Kenntnis nach unbestritten. Dazu nun Peter-Pan: Die Nazis haben keine Sterbehilfe praktiziert, sondern
Mord. Auch das ist bekannt. Und auch: Schon die Nazis haben das als „Sterbehilfe“, „Erlösung“ usw. verkauft.
Weiter ist bekannt, daß heute unter „Sterbehilfe“ schon massenhaft der Mord an Personen stattfindet,
die gar nicht mehr in der Lage sind/waren, den Wunsch zu äußern, getötet zu werden. Insofern hat man
inzwischen wieder das moralische Niveau der National-Sozialisten erreicht. Im Falle der Abtreibung hat
der „demokratische Rechtsstaat“ es noch unterschritten. Das ist nämlich ein Novum in der gesamten Geschichte
aller deutschen Staaten, daß das Leben eines unschuldigen Menschen von Rechts wegen in die Entscheidung
Dritter gelegt wird. MfG Christoph Heger
@Ecclesia-semper-reformanda , die Mahlgemeinschaft feiern wollen… Was sind das denn für Leute? Vielleicht
die Mitglieder einer „ecclesia semper reformanda“, also einer Chamäleon-Kirche? MfG Christoph Heger
@HBR, RRR: Sie irren. Die von Ihnen unterstützten üblen Nachreden des Bistumssprechers pauschal gegen
die „Gruppe in Fulda“ können sich nicht auf kirchliche Urteil stützen: – weder daß sie „Irrlehren verbreite“
(Bitte welche?) – noch daß sie „nicht katholisch“ sei (Das Gegenteil wurde im letzten Jahr von den zuständigen
vatikanischen Stellen bestätigt). Jetzt hilfsweise anzuführen, daß die Bischöfe der FSPX exkommuniziert
und deren Priester suspendiert seien, ist ein Ausweichen auf ein anderes Thema. Aber auch dieses Ausweichen
ist sachlich unrichtig. Die angebliche Exkommunikation wird nur als lata sententia eingetreten behauptet
und ist nicht in einem ordentlichen Verfahren ausgesprochen worden, steht also auf wackligen Beinen. Auch
die Suspendierung der Priester scheint man in Rom nicht ernstzunehmen, anders ist nicht zu verstehen,
daß es Priester der FSSX gibt, die irgendwie ihre rechtliche Anerkennung von Rom erlangt haben. Also
bitte kein die Atmosphäre nur vergiftendes Krakeelen gegen die „Lefèbvristen“ nach Art des famosen „Sprechers
des Bistums Fulda“! MfG Christoph Heger
Die kompetenten Richter? HBR tönte zu Anfang dieses Diskussionsfadens: „Es ist ärgerlich, daß die Gruppe
auch in Fulda ihre Irrlehre verbreitet.“ Vollste Zustimmung. … „Und sie ist nicht katholisch“ Auch hier
hat Ohnesorge recht. Dürfen neuerdings schon irgendwelche „Sprecher des Bistums Fulda“ und anonyme „Kanonisten“
wie HBR solche Exkommunikationsurteile verkünden? Das ist etwas anderes, als wenn ich z.B. die berufenen
Leiter der katholischen Kirche bitte oder auffordere, doch einmal zu erklären, ob nicht zufällig der
oberste Prälat der katholischen Kirche in Deutschland Irrlehren verbreitet. MfG Christoph Heger
@Ansgar: Verschwörungstheorien? Ohne mich in die Diskussion über Kardinal Siri einschalten zu wollen –
was soll der alberne, wenn auch wie Löffelstiel umgehende Vorwurf von wegen „Verschwörungstheorien“?
Verschwörungen sind ein geradezu alltäglicher Vorgang. Sie spielen als Straftatbestand im angelsächsischen
Recht sogar eine besondere Rolle. Also: Wer „Verschwörungstheorien!“ ausruft, möchte sich nur der Notwendigkeit
entziehen, darzulegen, wieso er den Vorwurf, daß im betreffenden Falle eine Verschwörung vorliege, für
falsch hält. MfG Christoph Heger
Unauflösliche Interpersonalunion Der Journalisten-Mensch stellt berechtigte Fragen, auf die die Kirche
bisher keine überzeugenden Antworten gefunden hat. Beide Aussagen sind falsch: – Der „Journalisten-Mensch“
stellt keine Fragen, sondern die hinlänglich bekannten und immer dieselben Behauptungen auf. – Auf Nicht-Fragen
kann man natürlich auch keine Antwort geben. Die katholische Kirche hat aber sehr wohl auf die hinlänglich
bekannten Behauptungen ihre endgültige Entgegnung gegeben: Die Einheit von Ehe, Geschlechtsverkehr und
menschlicher Fruchtbarkeit darf nicht aufgelöst werden, und diese interpersonale Vereinigung wird nur
durch den Tod gelöst – und das, so Gott will, auch nur vorübergehend. Daß die katholische Kirche daran
eisern festhält macht sie als die von Jesus Christus gestiftete Kirche erkennbar. MfG Christoph Heger
Was man nach deutschen Urteilen so alles behaupten darf … Eine Dame, die sich hier den geschmackvollen
Namen „Dosenfinger“ zugelegt hat, meint, an ein unsägliches Urteil eines deutschen Gerichts erinnern
zu müssen: Frau Wilden, die man nach einem rechtskräftigen Urteil … als „Nazi“ bezeichnen darf, Wie
bekannt darf man nach einem rechtskräftigen Urteil auch einen in der letzten Zeit in Presse und Fernsehen
wieder viel gefeierten Kulturpapst, dessen Namen mir gerade nicht einfällt, als „Eichmann von soundsoviel“
bezeichnen. So viel dazu, wie hierzulande der Ehrenschutz vor die Hunde gekommen ist – durch die Rechtsprechung
der Gerichte, aber auch durch die Gemeinheiten von Charakteren wie „Dosenfinger“. Das Ausmaß der Gemeinheiten,
die politische Konkurrenten und deren Büchsenspanner über Frau Regina Wilden ausgießen, spricht eindeutig
für sie. Der Aufruf zum „Durchbrennen von Federvieh“ spricht dagegen eindeutig gegen „Dosenfinger“. MfG
Christoph Heger
@Jörg Guttenberger: Gern geschehen! Wenn Sie kleinere oder größere Irrtümer entdecken – ich hatte
alles aus dem Gedächtnis gekramt. MfG Christoph Heger
Avicenna, Averroes, „griechisches Denken“ @Jörg Guttenberger: Mit Interesse lese ich, daß Ibn Roscd
und Ibn Sina keine Moslems waren. Woraus ergibt sich das? Avicenna (Ibn Sinâ), aus einer Familie mit
buddhistischer Tradition stammend, war zweifellos kein Muslim. Seine philosophischen Ansichten waren geradezu
konträr zu islamischen Lehren (tatsächlich war die Welt der islamischen Theologen, Kanonisten und Sittenwächter
schon dazu übergegangen, die Philosophie insgesamt als Ketzerei über Bord zu werfen). Er lebte darum
auch immer im Schutz ostiranischer Höfe und hat sich nie nach Baghdad oder andere Zentren islamischer
Orthodoxie getraut. Zu Näherem verweise ich auf eine einschlägige kleine Studie von Günter Lüling,
Erlangen. Von Averroes (Ibn Ruschd) habe ich nicht gesagt, er sei kein Muslim gewesen. Immerhin war er
ein Gegner der antiphilosophischen islamischen Orthodoxie, weswegen er später als Ketzer angesehen und
seine Werke verbrannt wurden. @proetcontra: Sie werden doch zustimmen, dass der Aristotelismus mitsamt
dem Averroismus abgelehnt wurde. Das ist ein anderes Thema, aber außerdem teilweise falsch. Der Aristotelismus
ist im Gegenteil durch Thomas u.a. geradezu herrschend geworden. Der sog. lateinische Averroismus (von
dem unklar ist, wieviel er mit Averroes zu tun hat) ist nach heißer Diskussion dank Thomas u.a. verworfen
worden. Das „griechische Denken“ mußte auch nicht erst „wiederaufgenommen“ werden. Es hatte nie aufgehört,
war allerdings – vor allem dank Augustinus -stärker platonisch geprägt.
@Aleph: Es war sehr gut, daß Thomas sie gelesen hat. Was könnte denn soo schlimm daran sein, wenn Thomas
v.A. wirklich die islamisch-arabischen Schriften des Aristoteles gelesen hat? Einen solchen Unsinn hat
ja auch keiner behauptet. Natürlich kannte Thomas die seinerzeit heftig diskutierten Schriften von Gelehrten
der islamischen Welt (soweit sie in lateinischer Übersetzung vorlagen). Möglich ist aber auch, dass
er keine anderen als arabisch-islamischen Aristoteles-Ausgben zur Verfügung hatte, Im Gegenteil, er hatte
zu Recht vermutet, daß über die arabischen und nachfolgend lateinischen Übersetzungen sich Fehler eingeschlichen
hatten, und darum dafür gesorgt, daß eine lateinische Übersetzung aus griechischen Handschriften erstellt
wurde. weil die Kreuzritter beim Aufräumen des Morgenandes möglicherweise eine Spur zu forsch vorgegangen
sind Das ist eine leichtfertige und sachlich auch völlig falsche Vermutung. Die Kreuzritter haben nichts
dergleichen getan. MfG Christoph Heger
@Marcelus, Aleph Deswegen muß aber St. Thomas v. Aquin noch keine arabisch-islamischen Philosophen gelesen
haben, um den von diesen wiederentdeckten Aristoteles zu lesen und christlich zu durchleuchten. Natürlich
hat St. Thomas v. Aquin „arabisch-islamische“ Philosophen gelesen (wobei deren Islam oft zweifelhaft ist);
er zitiert sie ja. Aber es ist richtig, daß er sie nicht gelesen haben mußte, um Aristoteles christlich
zu rezipieren. Er hat ja dafür gesorgt, daß eine Aristotelesübersetzung aus griechischen Manuskripten
erstellt wurde. MfG Christoph Heger
@RRR: Welche islamischen Schriften meinen Sie? Ehrbare Christen wie Thomas von Aquin haben mit großem
Vergnügen islamische Schriften gelesen und daraus viel Philosophie gelernt, Aristoteles wiederentdeckt
etc. Welche meinen Sie? Falls Sie an Avicennas Aristoteleskommentar denken: Avicenna war so wenig ein
Muslim wie Richard Dawkins ein Christ ist. Oder falls Sie an Averroes denken: Ibn Ruschd ist im Islam
praktisch ausgelöscht und hat nur noch in der christlichen gelehrten Tradition weitergelebt. Oder an
welche Schriften denken Sie? MfG Christoph Heger
„Pro Köln“ und katholisch „Die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat und bei Pro Köln ist nicht vereinbar“,
lautet das Verdikt der Vorsitzenden des Kölner Katholikenausschusses Hannelore Bartscherer. Die Mitglieder
des Pfarrgemeinderats werden in Urwahl von den Mitgliedern der betreffenden Pfarrei gewählt. Die Meinung
einer Vorsitzenden des Kölner Katholikenausschusses, die Mitgliedschaften im Pfarrgemeinderat und bei
Pro Köln seien nicht vereinbar, ist völlig unerheblich. Es wird die mit den Kölner Verhältnissen nicht
Vertrauten interessieren, daß das führende Mitglied von Pro-Köln, Regina Wilden, die Mutter eines regelrechten
katholischen Martyrers ist, nämlich Berhard Wildens, der von chinesischen Geheimpolizeikreisen ermordet
wurde – offenbar wegen seiner gar nicht geheimen Kontakte zu chinesichen „Hauskirchen“ und seines Eintretens
gegen die chinesische Abtreibungspolitik. MfG Christoph Heger
@Marcelus Aber der Koran in seiner ursprünglichen Intention wird doch wohl kaum annehmen,daß die heiligen
Schriften der Juden und Christen inhaltlich irrtumslos wären, Doch das tut sogar der heute uns vorliegende
Koran, indem er Juden und Christen auffordert, in ihre Heiligen Schriften zu schauen, um die Wahrheit
seiner Predigt zu erkennen. Das ist ja auch der Grund, weswegen die spätere islamische Apologetik die
Lehre erfinden mußte, daß sich der Koran dabei auf die „echten“ Heiligen Schriften bezieht, während
die heute den Juden und Christen vorliegenden „verfälscht“ seien. MfG Christoph Heger
@Marcelus: So noch nicht im Koran Wenn der Koran für sich beansprucht, einer göttlichen Verbalinspiration
zugrunde zu liegen Sie meinten natürlich, der Koran beanspruche, daß ihm eine göttliche Verbalinspiration
zugrunde liege. Nun, dieses spätere islamische Dogma findet sich so noch nicht im Koran. Vielmehr behauptet
er, eine Bestätigung und – richtige – Auslegung der früheren Heiligen Schriften zu sein. MfG Christoph
Heger
@Marcelus: Unbestritten Der Koran beansprucht nach islamischer Lehre, direkt und wörtliche Offenbarung
Allahs zu sein Das ist unbestritten. MfG Christoph Heger
@Marcelus: Es ist natürlich zutreffend, daß der Koran gegen „falsche“ Lehren von Christen und Juden
polemisiert. Es ging mir aber um die Behauptung der (späteren) islamischen Apologetik, daß die heute
vorliegenden Heiligen Schriften von Juden und Christen „verfälscht“ seien. Und diese genaue Behauptung
findet sich im Koran meiner Kenntnis nach eben nicht. Vielmehr fordert er im Gegenteil Christen und Juden
auf, in ihre Heiligen Schriften zu schauen. MfG Christoph Heger
@Marcelus: Wo lehrt der Koran denn das? Die Textgeschichte des Korans wird erst seit wenigen Jahrzehnten
überhaupt mit der sonst in der Philologie üblichen Kritik erforscht. Ob Autorenkollektiv oder nicht –
der Zustand des überlieferten Korantextes ist so auffällig verderbt, daß der Gedanke an verschlimmbessernde
Redaktionen sich aufdrängt. MfG Christoph Heger
Islamksche Verfälschungstheorie später erfunden Vineta gibt eine Position wieder, wie sie auf muslimischer
Seite üblich ist: Da predigt 600 Jahre nach Jesus ein gewisser Mohammed, er wisse alles besser, was in
den 4 Evangelien über Jesus steht, alles sei verfälscht worden. Tatsächlich tut das „Mohammed“ (oder
wer auch immer hinter dieser womöglich literarischen Gestalt steht) ja gar nicht. Im Gegenteil werden
im Koran Juden und Christen aufgefordert, in ihre heiligen Schriften zu schauen, ob denn nicht die Predigt
des „Mohammed“ die Wahrheit ist. Also müssen in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts die Schriften
noch „unverfälscht“ gewesen sein. Daß sie aber danach verfälscht worden seien, ist angesichts der Quellenlage
völliger Unfug. Die islamische Verfälschungstheorie ist später aus Verlegenheit erfunden worden. MfG
Christoph Heger
Allah war anderer Meinung als Aida / „Hunnen“ Aida beharrt darauf: Muhammad war ohne Sünde! Allah war
laut Koran anderer Meinung und hielt es für erforderlich, Muhammad seine Sünden zu vergeben. MfG Christoph
Heger P.S. In den Beiträgen der letzten Zeit ist dauernd von „Hunnen“ die Rede. Gemeint sind offenbar
aber nicht die Hunnen, sondern die Mongolen. Unter deren Schlägen hat die islamische Welt unendlich viel
mehr gelitten als unter den Kreuzfahrern. Da aber die Mongolen, nachdem das christliche Westeuropa sich
aus dem Orient zurückzog, also als unterlegene Partei erschien, sich zu erheblichen Teilen zum Islam
bekehrten, sind nicht sie, sondern die Kreuzfahrer die ewigen Buhmänner in der islamischen Welt – eine
Form von Verhältnisblödsinn
Nicht besser? Aida behauptet: Muhammad ist nicht besser und auch nicht schlechter als Jesus, Moses, Noach
oder sonst einer der großen Propheten! Er ist nur der letzte! Während diese Behauptungen im übrigen
die wohlbekannte islamische Dogmatik wiedergeben, gilt das in einem gewissen Sinne nicht für die erste
Behauptung, daß Muhammad nicht besser und auch nicht schlechter sei als Jesus. Jesus wird nämlich entsprechend
seinem Selbstzeugnis in Sure 19 vom Islam als sündlos gelehrt. Ja sogar seine (und in manchen Traditionsberichten
auch die seiner jungfrälichen Mutter) unbefleckte Empfängnis findet sich in den Traditionszeugnissen
wieder Dagegen muß Allah im Koran Muhammad Vergebung aller Sünden (komischerweise auch der künftigen)
gewähren. Daß Muhammad der letzte der Propheten sei bzw. sein werde, wird daraus gefolgert, daß auf
ihn die Bezeichnung „Siegel der Propheten“ angewandt wird. Dieser Schluß ist aber nicht überzeugend.
Das Siegel eines Briefes ist ja nicht selber ein Brief, sondern nur die Bestätigung der Echtheit des
Briefes. So war wohl ursprünglich auch die Bezeichnung „Siegel der Propheten“ gemeint: eine Bestätigung
der Wahrheit dieser Propheten. MfG Christoph Heger
@Heinrich von Ofterdingen: Ich kann Ihre Frage in gewisser Weise beantworten. Vor einigen Jahren habe
ich eine türkische Dame wegen „Volksverhetzung“ angezeigt, die in einem Leserbrief an die FAZ den Völkermord
an den Armeniern in der Türkei leugnete, und das mit ziemlich frechen Worten. Mit Hilfe eines befreundeten
Anwalts habe ich die Sache bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Das hat die Klage aber nicht
angenommen, sondern mich belehrt, daß diese Leugnung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
MfG Christoph Heger
Ach, beste Aida, Ihre Rüpeleien helfen Ihnen nicht. Wer ist denn hier der „beliebige Dödel“, der den
Koran „aufschlägt und dann rausliest was ihm grade passt“? Das ist doch Ihr Ayatullah Ghaem-Maghami,
der uns was vom Pferd erzählt – aber nicht der hervorragende Arabist Rudi Paret und auch nicht meine
bescheidene Wenigkeit. Ihrem Ayatullah Ghaem-Maghami ist es einfach peinlich, daß hierzulande Nicht-Muslime
diese Koranstelle 4:34 mit dem Schlagen der Frauen kennen, die nicht so einzuschüchtern sind wie in den
Ländern, wo die „Religion des Friedens“ herrscht. Da greift er zu dem altbewährten Mittel der taqîya –
der Verleugnung seiner wahren Überzeugungen – und will uns weismachen, daß wa-Dribûhunna nicht „und
schlagt sie“ heißt. Da lachen ja alle Hühner Arabiens! Diese taqîya ist allerdings vergeblich. Es haben
sich genug Mullahs, Muftis usw. nicht gescheut, diese Schändlichkeit, zum Schlagen von Frauen aufzufordern,
auch noch zu rechtfertigen. Und was meine Person angeht – ich brauche keine Ermächtigung weder von Ihnen
noch von Ihrem Ayatullah, den Koran „auszulegen“. Und ob ich „kein Gelehrter“ bin, können Sie am allerwenigsten
beurteilen. Sie konnten doch zu keinem von mir vorgetragenen arabistischen Argumente auch nur einen Pieps
sagen. MfG Christoph Heger
Erlaubt der Koran den Männern, ihre Frauen zu schlagen? Nein, er erlaubt nicht, er befiehlt. Sure 4 Vers
34 lautet vollständig (in der Übersetzung von Rudi Paret, in Klammern dessen erläuternde Anmerkungen):
„Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen
der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen
Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil
Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, daß es nicht an die Öffentlichkeit kommt).
Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett
und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie!
Gott ist erhaben und groß.“ „Und schlagt sie“ (arab. wa-Dribûhunna) ist eindeutig, und zwar eindeutig
ein Imperativ, der eindeutig von „Schlagen“ spricht. Er erlaubt nicht, sondern fordert auf. Aidas Versuche,
diese klare Aussage des Korans mit den erfreulicherweise abmildernden Auslegungen heutiger Islam-Exegeten
aus der Welt zu schaffen, sind ja gut gemeint, können aber am Text des Korans – und damit seiner nie
zu überschätzenden Wirkung in der islamischen Welt – nichts ändern. MfG Christoph Heger