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Das subsistit von LG, Art. 8 in Kombination mit UR, Art.3, verändert sowohl das Was als auch das Wie
der kath. Kirche. Das Konzil verändert das „Was“, indem es von ihrer trad. Lehre abrückt, derzufolge
die kath. Kirche und die Kirche Christi ein und dasselbe ist, was Pius XII. in Humani generis sagt. Und
das Konzil verändert das „Wie“ der kath. Kirche, indem es die Unteilbarkeit derselben indirekt leugnet,
indem es sie als aus Teilen, aus Elementen zusammengesetzt versteht. Die doppelte Veränderung des Selbstverständnisses
der kath. Kirche durch Veränderung ihres Was und ihres Wie öffnete die Tür zum Ökumenismus. Die Veränderung
des Was bedeutete die Preisgabe des Absolutheitsanspruchs der kath. Kirche, wodurch Platz für eine Teilhabe
am Sein der Kirche Christi für die anderen christlichen Gemeinschaften geschaffen wurde. Und mit der
Elemente-Ekklesiologie wurde dieser Platz ausgefüllt, indem das Konzil den anderen christlichen Gemeinschaften
zugebilligt, Teile der Kirche Christi, kirchliche Elemente, zu besitzen. Nach dem Konzil gibt es nicht
mehr eine einzige Kirche, sondern es gibt nur noch eine einzige vollzählige (!) Kirche, die katholische,
weil sie alle kirchlichen Elemente enthält. Es gibt aber viele unvollständige Kirchen, nämlich alle
christlichen Gemeinschaften, nach der neuen Lehre. Das Zerhacken der Kirche in Teile ist der schwere Fehler,
denn kirchliche Elelemente haben die Eigenschaft der Kirchlichkeit nur im Zusammenhang mit der Kirche.
santa rita: „Man wird die roemischen Krallen nur dann nicht zu spüren bekommen, wenn man sich dem Monster
erst gar nicht ausliefert.“ Sie haben Recht, aber dafür scheint es jetzt zu spät zu sein. Fortsetzung
von 80: Es gibt übrigens noch eine, wenn auch nur sehr kleine Hoffnung, dass der Priesterbruderschaft
St. Pius X. die römischen Krallen erspart bleiben: Es ist nämlich möglich, dass das vom konsequenten
Modernismus auch weiterhin dominierte Erscheinungsbild der Kirche in dieser „Schonfrist“ derart zerfällt,
dass Rom nicht umhin kann, das Konzil als Ursache dieses Zerfalls auf den Prüfstand zu stellen und sich
die unsinnige Behauptung von Benedikt XVI. nicht mehr aufrecht erhalten lässt, dass das Konzil in Kontinuität
mit der traditionellen Lehre der Kirche interpretiert werden könne. (Ich kann nur hoffen, dass sich das
Generalhaus den Bären einer möglichen „Hermeneutik der Reform in Kontinuität“ nicht aufbinden lässt.)
Wird diese Unsinnigkeit von Rom erkannt, dann kann es nicht mehr die Anerkennung des Konzil einfordern
und auch nicht für die Neue Messe sowie den neuen Katechismus, die Kinder des Pastoralkonzils sind. Deshalb
mein Appell an die Bischöfe, Priester und Gläubigen der Bruderschaft: Spaltet euch nicht und versucht,
zu einer gemeinsamen Linie zurückzufinden.
Fortsetzung von 78: Bischof Fellay sollte dem rechten Flügel verbindlich zusagen, dass er in diesem Fall
mit ihm gemeinsam wieder ins Abseits gehen wird. Der Druck, den Rom nach einer „Schonfrist“ möglicherweise
auf die Bruderschaft ausüben wird, sollte auch den Gläubigen, wenn er beginnt, mitgeteilt werden, damit
sie verstehen, warum ein erneutes ins Abseitsgehen um der Wahrheit willen notwendig wird Wenn das Abkommen
geschlossen wird, dann sollte die Strategie der Bruderschaft lauten: Wir gehen, wenn auch schweren Herzens,
gemeinsam hinein, aber wir gehen auch gemeinsam wieder hinaus, falls es notwendig wird. Aus der Erfahrung,
die die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften gemacht haben, kann man damit rechnen, dass Rom seine Krallen erst
zeigen wird, wenn eine längere Zeit verstrichen ist und womöglich dauert diese „Schonfrist“ bei der
Priesterbruderschaft noch länger. Vor wenigen Tagen hat Rom diese Krallen gegenüber dem Institut vom
Guten Hirten gezeigt, nachdem die Petrusbruderschaft sie schon vor einigen Jahren zu spüren bekam. Es
gibt übrigens noch eine, wenn auch nur sehr kleine Hoffnung, dass der Priesterbruderschaft die römischen
Krallen erspart bleiben: Es ist nämlich möglich, dass das vom konsequenten Modernismus auch weiterhin
dominierte Erscheinungsbild der Kirche in dieser „Schonfrist“ derart zerfällt, dass Rom nicht umhin kann,
das Konzil als Ursache dieses Zerfalls auf den Prüfstand zu stellen und sich die unsinnige Behauptung
von Benedikt XVI. nicht mehr aufrecht …
Wenn Bischof Fellay ein Abkommen mit Rom schließt, dann kommt es darauf an, dass die Priesterbruderschaft
sich nicht spaltet. Es wird Abgänge von ihrem rechten Flügel geben, aber es gilt diese Abgänge zu minimieren.
Insbesondere sollten die drei anderen Bischöfe sich nicht trennen. Der rechte Flügel der Bruderschaft
wird dann besonders wichtig werden, denn er muss darüber wachen, dass die Kritik am modernen Rom nicht
leiser und leiser wird und dazu brauchen seine Vertreter nur daran zu erinnern, was von Vertretern des
linken Flügels in der Vergangenheit gesagt wurde. Wenn der rechte Flügel wegbricht, dann besteht die
Gefahr, dass die Bruderschaft mit der Zeit zu einer etwa verbesserten Petrusbruderschaft degeneriert.
Wie können die Differenzen zwischen beiden Flügeln verkleinert werden? Der rechte Flügel sollte Bischof
Fellay zugute halten, dass er als ein Erpresster handelte. Denn er wollte ja kein Abkommen schließen,
solange auf der doktrinellen Ebene keine Einigkeit erzielt ist. Dann aber hat ihm Benedikt XVI. mit Exkommunikation
gedroht, und um die schwerwiegenden, unabsehbaren Folgen für seinen Klerus und die Gläubigen abzuwenden,
hat er das Abkommen geschlossen. Andererseits sollte Bischof Fellay auf den rechten Flügel zugehen, ein
Generalkapitel einberufen und eine gemeinsame Strategie festlegen, für den Fall, dass Rom die uneingeschränkte
Anerkennung des Konzils, des neuen Katechismus und der Neuen Messe fordert. Bischof Fellay sollte dem
rechten Flügel verbindlich
Der Streit zwischen den vier Bischöfen offenbart eine unterschiedliche Beurteilung des von Benedikt XVI.
geprägten Roms. Das Generalhaus sagt: Benedikt hält zwar an den Irrtümern des Konzils fest, aber er
ist bereit, der Tradition Heimatrecht zu gewähren. Es mehren sich in Rom die positiven Anzeichen für
sein Gewogensein gegenüber der Tradition, und deshalb können wir jetzt ein Abkommen schließen. Die
drei Bischöfe sagen: Nein, Benedikt XVI. will der Tradition kein Heimatrecht gewähren, denn zur Tradition
gehört der Anspruch auf objektive Wahrheit und zu ihr gehört die Verurteilung des Irrtums, wozu ja fast
alle Konzilien einberufen wurden. Benedikt will nur den traditionellen Formen Heimatrecht gewähren, aber
diesen doppelten Anspruch, den kann er, als gemäßigter Modernist, nicht dulden. Er will die Tradition
nur akzeptieren, wenn sie nicht die Tradition bleibt mit dem genannten Anspruch, sondern sich auf die
traditionellen Formen beschränkt und den Modernismus als eine andere Variante des Katholischseins anerkennt.
Mit diesem Subjektivismus sind wir drei Bischöfe nicht einverstanden, denn er verlangt die Verfälschung
des Katholischen, und deshalb lehnen wir ein Abkommen ab. Erst wenn Rom auf den Boden der Tradition zurückgekehrt
ist, ist das traditionelle Katholischsein die einzige Weise des Katholischseins und nicht nur, wie es
Benedikt will, die nostalgische Variante desselben. Deshalb wird er aus innerer Notwendigkeit seiner Position
jene Verfälschung einfordern.
Das Positive an dieser Meldung scheint zu sein, dass das Abkommen noch lange nicht perfekt ist. Jetzt
sollte Bischof Fellay kurzfristig ein Generalkapitel einberufen, denn es geht um eine Existenzfrage der
Bruderschaft. Auf diesem Generalkapitel sollte es in erster Linie um die Beurteilung des Roms von Benedikt
XVI. gehen, und die Abkommensfrage sollte zunächst zurückgestellt werden. Die Differenzen in der Abkommensfrage
beruhen nämlich wesentlich auf einer unterschiedlichen Beurteilung dieses Roms, was in letzter Zeit erst
deutlich wurde. Solange nur Briefe zwischen dem Generalhaus und den drei Bischöfen hin-und hergehen,
kann die eine Seite der anderen ausweichen, aber in der offenen Feldschlacht, auf einem Generalkapitel,
ist das nicht mehr möglich. Dann wird sich zeigen, ob die Sichtweise des Generalrats von dem modernen
Rom bestehen kann, oder ob sie als eine an der Realität vorbeigehende Verharmlosung der Position des
von Benedikt XVI. geprägten Roms eingestuft werden muss. An dem Ergebnis dieser Analyse sollte dann über
die Abkommensfrage entschieden werden, natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der angedrohten Exkommunikation.
Es könnte sein, dass sich dann die Frage stellt: Dürfen bzw. müssen wir uns wegen der angedrohten Exkommunikation
über die Kleriker und über die Gläubigen, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. verbunden sind,
von Benedikt XVI. zu einem Abkommen erpressen lassen?
Pfarrer Milch sprach oft von der mit Sicherheit zu erwartenden Wende in der Kirche. Worin besteht sie?
In der Rückkehr Roms zu seiner traditionellen Lehre. Das wurde von manchen dahingehend missverstanden,
als hätte Pfarrer Milch gemeint, von heute auf morgen wird alles gut. Davon kann aber keine Rede sein,
denn er unterschied dreierlei: Die Vorbereitung der Wende, die Wende selbst und die Durchführung der
Wende Die Vorbereitung der Wende kann lange dauern. Sie wird aus positiven Schritten Roms in die richtige
Richtung bestehen und sie wird durch einen fortschreitenden Zerfall des Erscheinungsbildes beschleunigt
herbei geführt. Die Wende selbst aber ist ein punktueller Akt, den der oberste Hirte setzt, und mit dem
er den Irrtümern der pastoralkonziliaren Ära abschwört. Dieser Akt ist punktuell, weil die katholische
Wahrheit unteilbar ist. Die Durchführung der Wende, also die Durchsetzung des Richtigen, wird dann wieder
lange dauern. Wenn das Generalhaus den Gegnern des Abkommens vorhält: Wir können doch mit der Rückkehr
nicht warten, bis wieder alles in Ordnung ist, dann hat es zwar Recht, aber darum geht es nicht. Zu warten
ist nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rom zu seiner Tradition zurückkehrt. Dann gilt es mit dem bekehrten
Rom gegen die Feinde der Wende zu kämpfen.
Der Streit zwischen den vier Bischöfen offenbart eine unterschiedliche Beurteilung des von Benedikt XVI.
geprägten Roms. Das Generalhaus sagt: Benedikt hält zwar an den Irrtümern des Konzils fest, aber er
ist bereit, der Tradition Heimatrecht zu gewähren. Es mehren sich in Rom die positiven Anzeichen für
sein Gewogensein gegenüber der Tradition, und deshalb können wir jetzt mit einem Abkommen einsteigen.
Die drei Bischöfe sagen: Nein, Benedikt XVI. will der Tradition kein Heimatrecht gewähren, denn zur
Tradition gehört der Anspruch auf objektive Wahrheit und zu ihr gehört die Verurteilung des Irrtums,
wozu ja fast alle Konzilien einberufen wurden. Benedikt will nur den traditionellen Formen Heimatrecht
gewähren, aber diesen doppelten Anspruch, den kann er, als gemäßigter Modernist, nicht dulden. Er will
die Tradition nur akzeptieren, wenn sie nicht die Tradition bleibt mit dem genannten Anspruch, sondern
sich auf die traditionellen Formen beschränkt und den Modernismus als eine andere Variante des Katholischseins
anerkennt. Mit diesem Subjektivismus sind wir drei Bischöfe nicht einverstanden, denn er verlangt die
Verfälschung des Katholischen, und deshalb lehnen wir ein Abkommen ab. Erst wenn Rom auf den Boden der
Tradition zurückgekehrt ist, ist das traditionelle Katholischsein die einzige Weise des Katholischseins
und nicht nur, wie es Benedikt will, die nostalgische Variante desselben. Deshalb wird er aus innerer
Notwendigkeit seiner Position jene Verfälschung einfordern.
„Beide Maßnahmen müßten in der Piusbruderschaft die Alarmglocken läuten lassen.“ Allerdings müssten
nach diesen Maßnahmen beim Generalrat der Priesterbruderschft St. Pius X. die Alarmglocken läuten. Leider
scheinen diese Herren aber taub geworden zu sein für alle Warnungen. Sie befinden sich, zusammen mit
vielen anderen, offenbar in einem Abkommensrauch, der die Vernunft nicht mehr zum Zuge kommen lässt.
Wie heißt es bei Schiller in anderem Zusammenhang: „Der Wahn ist kurz, die Reu’ ist lang.“
lux in tenebris, Sie haben mich gründlich missverstanden. Ich halte Benedikt XVI. nicht für naiv, sondern
im Gegenteil ich halte ihn für schlau. Natürlich weiß er um den Absolutheitsanspruch, der mit der traditionellen
Position verbunden ist. Gegen diesen hat er ja schon auf dem Pastoralkonzil als Peritus von Kardinal Frings
gekämpft. Und Ratzinger war es, der das „subsistit“ in die Theologische Kommission einbrachte, und er
gab zu, dass es diese Konsequenz hat. (vgl. W. Schüler: „Benedikt XVI. und das Selbstverst. der kath.
Kirche“) Auch heute noch bekämpft er diesen Anspruch, was man jetzt erneut an den Vorgängen um das Institut
vom Guten Hirten sehen kann, denn er widersprcht seinem Ökumenismus. In Bezug auf die Priesterbr. St.
Pius X. kann er diesen Anspruch nur mit Erfolg bekämpfen, wenn er sie in seine Gewalt gebracht hat. Die
Krise des Erscheinungsbildes der Kirche wird in dem Augenblick überwunden, in welchem dieser Papst oder
ein Nachfolger desselben die Irrtümer des Zweiten Vatikanums widerruft. Zur Gewinnung dieser Erkenntnis
bedarf es offenbar noch eines weiteren Niedergangs des Erscheinungsbildes der Kirche. Die Durchführung
dieser Wende wird dann wohl lange Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn Rom diese Wende vollzieht, ist, wenn
es mit rechten Dingen zugeht, für die Bruderschaft der Augenblick gekommen, aus dem inoffiziellen in
den offiziellen Innenraum der Kirche zurückzukehren und dem von seinen Irrtümern bekehrten Rom bei der
Durchführung der Wende zu helfen.
Der Streit zwischen den Bischöfen offenbart eine unterschiedliche Beurteilung des von Benedikt XVI. geprägten
Roms. Das Generalhaus sagt: Benedikt hält zwar an den Irrtümern des Konzils fest, aber er ist bereit,
der Tradition Heimatrecht zu gewähren. Es mehren sich in Rom die positiven Anzeichen für sein Gewogensein
gegenüber der Tradition, und deshalb können wir jetzt mit einem Abkommen einsteigen. Die drei Bischöfe
sagen: Nein, Benedikt XVI. will der Tradition kein Heimatrecht gewähren, denn zur Tradition gehört der
Anspruch auf objektive Wahrheit und zu ihr gehört die Verurteilung des Irrtums, weshalb ja fast alle
Konzilien einberufen wurden. Benedikt will nur den traditionellen Formen Heimatrecht gewähren, aber diesen
doppelten Anspruch, den kann er, als gemäßigter Modernist, nicht dulden. Er will die Tradition nur akzeptieren,
wenn sie nicht die Tradition bleibt mit dem genannten Anspruch, sondern sich auf die traditionellen Formen
beschränkt und den Modernismus als eine andere Variante des Katholischseins anerkennt. Mit diesem Subjektivismus
sind wir drei Bischöfe nicht einverstanden, denn er verlangt die Verfälschung des Katholischen, und
deshalb lehnen wir ein Abkommen ab. Erst wenn Rom auf den Boden der Tradition zurückgekehrt ist, ist
das traditionelle Katholischsein die einzige Weise des Katholischseins und nicht nur, wie es Benedikt
will, die nostalgische Variante desselben. Deshalb wird er aus innerer Notwendigkeit seiner Position jene
Verfälschung einfordern.
Im Falle eines Abkommens ändert sich nicht nur der kirchenrechtliche Status der Priesterbruderschaft
St. Pius X., sondern auch ihr Status unter philosophischem Gesichtspunkt, was leider die meisten nicht
kümmert. Jetzt, solange sie noch im Abseits in Bezug auf die kirchliche Offizialität steht, steht die
Wahrheitsposition den modernistischen Irrtümern Roms gegenüber und sie hält diesem Rom den Spiegel
vor. Wenn sich die Priesterbruderschaft integrieren lässt in den offiziellen Innenraum der Kirche, (den
Innenraum der Kirche hat sie ja nie verlassen) dann erweckt sie den Eindruck, als gäbe es zwei legitime
Weisen katholisch zu sein, nämlich die traditionelle und die moderne Weise des Pastoralkonzils. Dadurch
erniedrigt die Priesterbruderschaft St. Pius X. ihr Werk zu einer nostalgischen Variante des Katholischseins.
Im gottgewollten Abseits, wie Pfarrer Milch sagte, war und ist sie heute noch die katholische Notwendigkeit.
Mit dem Modernismus durch ein Abkommen verbandelt, wird sie zu einer Möglichkeit des Katholischseins,
zur nostalgischen Variante desselben und erweckt damit den falschen Eindruck, dass auch der römische
Modernismus eine Variante des Katholischseins ist. Wahrheit und Irrtum werden auf diese Weise auf eine
Stufe gestellt. Was ein Gewinn zu sein scheint, das ist in Wirklichkeit ein Elend, was aber die „Abkommens-Euphoriker“
nicht begreifen können oder wollen.
Warum wurde Bischof Fellay nach Rom gerufen? Vermutlich deshalb, weil es den Herren in der Glaubenskongregation
nicht behagt, dass drei der vier Bischöfe nicht mit einem Abkommen einverstanden sind. Es wird ihnen
ziemlich egal sein, wie viele Priester der Bruderschaft bei einem Abkommen nicht mitmachen, denn Priester
können keine Priester weihen. Aber die drei Bischöfe könnten außerhalb der angestrebten Prälatur
Priester weihen und das will Rom verhindern. Bischof Fellay sollte jetzt auf Zeit zu spielen und den Römern
sagen: Ich bin bereit, zu versuchen, eine einheitliche Linie unter uns Bischöfen herbeizuführen, aber
ich brauche dafür Zeit. Geben Sie mir drei Monate Zeit, dann werde ich inzwischen ein Generalkapitel
einberufen, auf dem die Problematik eingehend erörtert werden soll. Anschließend werden wir vier Bischöfe
versuchen, zu einer einheitlichen Linie in der Abkommensfrage zu gelangen. Damit könnten die Herren in
der Glaubenskongregation einverstanden sein, denn sie wollen, dem Vernehmen nach, mehrheitlich kein Abkommen
und die Wahrscheinlichkeit, dass nach dem Generalkapitel eine einheitliche Linie von den vier Bischöfen
gefunden wird ist sehr gering.
Seit das Generalhaus umgeschwenkt ist, denn seine ursprüngliche Position lautete: Kein Abkommen ohne
vorherige Übereinstimmung in der Doktrin, verharmlost es die Position des von Benedikt XVI. geprägten
Roms, offenbar in der Absicht, seine Abkommenswilligkeit zu rechtfertigen. Im Zeichen dieser Verharmlosung
stand auch die Rede von Pater Pfluger am spes unica Sonntag, den 29.4.2012, in Hattersheim, wo er die
Auffassung vertrat, dass unsere Gegner die Bischöfe seien. Nein, Herr Pater Pfluger, Sie lenken damit
vom entscheidenden Punkt ab. Unser eigentlicher Gegner ist das von Benedikt XVI. geprägte Rom! Im Falle
eines Abkommens sind wir doch gar nicht abhängig von den Ortsbischöfen, aber was nicht weniger schlimm
ist, wir werden abhängig vom modernen Rom und das wird bald seine Krallen zeigen, wie es sie vor wenigen
Tagen auch dem Institut vom Guten Hirten zeigte. Welche Warnungen sind denn noch notwendig, um zu zeigen,
dass dieses Elend mit Notwendigkeit auch auf die Bruderschaft zukommt! Natürlich ist die Androhung der
Exkommunikation im Falle der Verweigerung, ein Abkommen zu schließen, eine sehr ernste Sache. Nachdem
auf dem dringend notwendigen Generalkapitel die theologische Problematik geklärt worden ist, gilt es
anschließend die Frage zu klären: Dürfen bzw. müssen wir, um der von Benedikt XVI. angedrohten Exkommunikation
zu entgehen, vor der viele unserer Priester und Gläubigen begreiflicherweise Angst haben, uns von Rom
zum Abschluss eines Abkommens erpressen lassen?
Sie erkennen auch, dass das Rom Benedikts die traditionellen Formen als eine Spielart des Katholischseins
versteht, keineswegs als eine katholische Notwendigkeit, und dass Rom diese Auffassung auch bei denen
durchsetzen will, die diese traditionellen Formen des Glaubens im offiziellen Innenraum der Kirche praktizieren.
Rom verlangt die Subjektivierung der objektiven Wahrheit und macht sie auf diese Weise zu einer Variante
des in der Kirche herrschenden Pluralismus. Damit trifft das Rom Benedikts XVI. die der Tradition verbundenen
Gemeinschaften, die sich ihm unterstellt haben, ins Herz. Die Fassade bleibt erhalten, aber sie sind innerlich
gebrochen, weil sie den Absolutheitsanspruch, durch Anerkennung des Konzils, preisgeben mussten. Was die
Durchsetzung der Subjektivierung betrifft, gewährt Rom diesen Gemeinschaften eine Schonfrist. Nachdem
sie bei der Petrusbr. schon seit Jahren abgelaufen ist, ist sie nun auch beim Institut vom Guten Hirten
abgelaufen. Monsig. Pozzo hat von diesem die Anerkennung des Konzils und des Katechismus gefordert. Die
drei Bischöfe erkennen, offenbar im Gegensatz zum Generalhaus, dass der Modernismus von Benedikt XVI.
diese Forderung aus innerer Notwendigkeit heraus stellt, weshalb er im Falle eines Abkommens über kurz
oder lang auch der Bruderschaft aufgezwungen würde. Seit das Generalhaus umgeschwenkt ist, denn seine
ursprüngliche Position lau
Die unterschiedlichen Überzeugungen der drei Bischöfe und Bischof Fellay in der Abkommensfrage sind
die Folge aus gegensätzlichen Beurteilungen des von Benedikt XVI. geprägten Roms. Deshalb sollten diese
der Gegenstand eines kurzfristig einberufenen Generalkapitels sein, bevor in der Abkommensfrage entschieden
wird. Die vier Bischöfe können nur dann zu einer einheitlichen Linie in der Abkommensfrage zurückkehren,
wenn sie vorher zu einer einheitlichen Position in der Beurteilung des von Benedikt XVI. geprägten Roms
gefunden haben. Ihre gegensätzlichen Beurteilungen kann man kurz so kennzeichnen: Bischof Fellay sieht
mit Recht positive Schritte von Benedikt XVI., insofern er traditionellen Formen Heimatrecht in der Kirche
geben will. Das führt ihn offenbar zu der Überzeugung, dass Benedikt eine Interpretation der Konzilstexte
in Kontinuität mit der Tradition anstrebt und nur von seinem Umfeld daran gehindert wird, das schneller
durchzuziehen. Deshalb meint Bischof Fellay, die Bruderschaft solle durch Abschluss eines Abkommens mit
dem Papst gemeinsam dieses Ziel anstreben. Hier sehen die drei Bischöfe tiefer. Sie erkennen, dass Rom
auf dem Konzil den katholischen Absolutheitsanspruch preisgegeben hat, dass diese Preisgabe die Voraussetzung
für den Ökumenismus ist, und dass Benedikt eisern an dieser Preisgabe festhält. Sie erkennen auch,
dass schon aus diesem Grund eine traditionskonforme Interpretation gar nicht möglich ist.
Fortsetzung zu 41: Im Zeichen dieser Verharmlosung stand auch die Rede von Pater Pfluger am spes unica
Sonntag, den 29.4.2012, in Hattersheim, wo er die Auffassung vertrat, dass unsere hauptsächlichen Gegner
die Bischöfe seien. Nein, Herr Pater Pfluger, Sie lenken damit vom entscheidenden Punkt ab. Unser eigentlicher
Gegner ist das von Benedikt XVI. geprägte Rom! Natürlich ist die Androhung der Exkommunikation im Falle
der Verweigerung, ein Abkommen zu schließen, eine sehr ernste Sache. Nachdem auf dem dringend notwendigen
Generalkapitel die theologische Problematik geklärt worden ist, gilt es anschließend die Frage zu klären:
Dürfen wir, um der von Benedikt XVI. angedrohten Exkommunikation zu entgehen, vor der viele unserer Priester
und Gläubigen begreiflicherweise Angst haben, uns von Rom zum Abschluss eines Abkommens erpressen lassen?
Die unterschiedlichen Überzeugungen der drei Bischöfe und Bischof Fellay in der Abkommensfrage resultieren
aus gegensätzlichen Beurteilungen des von Benedikt XVI. geprägten Roms. Deshalb sollten diese der Gegenstand
eines kurzfristig einberufenen Generalkapitels sein, bevor in der Abkommensfrage entschieden wird. Die
vier Bischöfe können nur dann zu einer einheitlichen Linie in der Abkommensfrage zurückkehren, wenn
sie vorher zu einer einheitlichen Position in der Beurteilung des von Benedikt XVI. geprägten Roms gefunden
haben. Ihre gegensätzlichen Beurteilungen kann man kurz so kennzeichnen: Bischof Fellay sieht mit Recht
positive Schritte von Benedikt XVI., insofern er traditionellen Formen Heimatrecht in der Kirche geben
will. Das führt ihn offenbar zu der Überzeugung, dass Benedikt eine Interpretation der Konzilstexte
in Kontinuität mit der Tradition anstrebt und nur von seinem Umfeld daran gehindert wird, das schneller
durchzuziehen. Deshalb meint Bischof Fellay, die Bruderschaft solle durch Abschluss eines Abkommens mit
dem Papst gemeinsam dieses Ziel anstreben. Hier sehen die drei Bischöfe tiefer. Sie erkennen, dass Rom
auf dem Konzil den katholischen Absolutheitsanspruch preisgegeben hat, dass diese Preisgabe die Voraussetzung
für den Ökumenismus ist, und dass Benedikt eisern an dieser Preisgabe festhält. Sie erkennen auch,
dass schon aus diesem Grund eine traditionskonforme Interpretation gar nicht möglich ist. Darüber hinaus
erkennen sie, dass das Rom Benedikts die
Bei diesem Rosenkranzkreuzzug fand wohl etwas Seltsames statt: Ein Teil der Beter betete für ein Abkommen,
der andere Teil betete dafür, dass es nicht zustande kommt. Trotzdem konnte eine Einheit bestehen, wenn
beide Teile ihre Intention der Vater-Unser-Bitte unterstellten: „Dein Wille geschehe“
Die unterschiedlichen Positionen in der Abkommensfrage, die der Generalrat einerseits und die drei Bischöfe
andererseits einnehmen, beruhen vor allem auf gegensätzlichen Beurteilungen des von Benedikt XVI. geleiteten
Roms. Hier müsste zunächst entschieden werden, welche Beurteilung richtig ist. Der richtige Ort für
solche eine Auseinandersetzung ist doch wohl das Generalkapitel. Der Generalrat sollte v o r einer Entscheidung
in der Abkommensfrage das Generalkapitel einberufen und bei diesem sollte es erst dann um die Abkommensfrage
gehen, wenn Klarheit über die theologische Position des heutigen Roms erreicht ist und da zählen nur
Argumente. Hat sich an der theologischen Position Roms wirklich etwas prinzipiell geändert, oder ist
das eine Illusion? Ist eine Interpretation des Konzils in Kontinuität mit der traditionellen Lehre möglich
oder nicht? Diese Fragen sollten nicht in Schreiben, die hin und hergehen, behandelt werden, in denen
jede Seite den Argumenten der anderen ausweichen kann, sondern in „offener Feldschlacht“. Das Generalhaus
sollte den Mut haben, sich den Argumenten der Abkommensgegner zu stellen. Keinesfalls sollte sich Bischof
Fellay von Benedikt XVI. zeitlich unter Druck setzen lassen. Der Papst sollte anerkennen, dass die Bruderschaft
in einer für ihre Existenz so entscheidenden Frage ausreichend Zeit für eine Entscheidung braucht.
Die unterschiedlichen Positionen in der Abkommensfrage, die der Generalrat einerseits und die drei Bischöfe
andererseits einnehmen, beruhen vor allem auf einer unterschiedlichen Beurteilung des von Benedikt XVI.
geleiteten Roms. Hier müsste zunächst entschieden werden, welche Beurteilung richtig ist. Der richtige
Ort für solche eine Auseinandersetzung ist doch wohl das Generalkapitel. Der Generalrat sollte v o r
einer Entscheidung in der Abkommensfrage das Generalkapitel einberufen und bei diesem sollte es erst dann
um die Abkommensfrage gehen, wenn Klarheit über die theologische Position des heutigen Roms erreicht
ist und da zählen nur Argumente. Hat sich an der theologischen Position Roms wirklich etwas prinzipiell
geändert, oder ist das eine Illusion? Ist eine Interpretation des Konzils in Kontinuität mit der traditionellen
Lehre möglich oder nicht? Diese Fragen sollten nicht in Schreiben, die hin und hergehen, behandelt werden,
in denen jede Seite den Argumenten der anderen ausweichen kann, sondern in „offener Feldschlacht“. Das
Generalhaus sollte den Mut haben, sich den Argumenten der Abkommensgegner zu stellen. Keinesfalls sollte
sich Bischof Fellay von Benedikt XVI. zeitlich unter Druck setzen lassen. Der Papst sollte anerkennen,
dass die Bruderschaft in einer für ihre Existenz so entscheidenden Frage ausreichend Zeit für eine Entscheidung
braucht.
„Der Heilige Vater sage, daß das Zweite Vatikanum in die große Tradition der Kirche gestellt und in
Übereinstimmung damit interpretiert werden müsse: „Das sind Aussagen mit denen wir völlig übereinstimmen.“
„Das Problem liege in der Anwendung: „Ist das, was geschieht, wirklich in Übereinstimmung und Harmonie
mit der Tradition?“ Benedikt XVI. scheint es zu gelingen, dass ihm Rechtgläubige abnehmen, dass das Konzil
in Übereinstimmung mit der Tradition interpretiert werden kann. Das ist aber nicht wahr! Diese angebliche
Interpretation in Kontinuität ist ein Phantom, eine Luftblase, eine Unmöglichkeit. Und es hat sich gezeigt,
dass der Papst selbst keine Interpretation dieser Art zu geben imstande ist. Ein gutes Beispiel ist seine
Weihnachtsansprache vor dem Kardinalskollegium 2006. Hier hat er die Religionsfreiheit des Konzils zu
rechtfertigen versucht, indem er zwar zugibt, dass sie der vorkonziliaren Lehre widerspricht (Diskontinuität),
dann aber versucht er eine Kontinuität mit der frühen Kirche herzustellen, die unhaltbar ist. Sein nachweisbar
gescheiterter Versuch, eine Kontinuität herzustellen zeigt. dass er selbst nicht in der Lage ist, Dignitatis
humanae in Einklag mit der Lehre der Kirche zu bringen. Er selbst liefert in Wahrheit eine Interpretation
der Diskontinuität, die er andererseits bekämpfen will. Man lasse sich nicht täuschen: Die Hermeneutik
der Reform in Kontinuität, die gibt es nicht. Die Behauptung ihrer Existenz ist ein untauglicher Beschwichtigungsversuch…
„Doch die Bruderschaft arbeite nicht alleine, um den Glauben zu verteidigen: ‘Es ist der Papst selbst,
der es tut. Das ist seine Aufgabe.’“ Ja, das ist seine Aufgabe, aber er erfüllt sie leider nicht. Wollte
man die falschen Lehren, die Benedikt XVI. vertritt, allein indem er sich uneingeschränkt hinter das
Pastoralkonzil stellt, auflisten, dann ergäbe sich eine sehr lange Liste. Um nur einige Schlaglichter
zu werfen: Er verteidigt die subsistit-in-Lehre des Konzils von der er selbst einst zugegeben hat, dass
mit ihr der katholische Absolutheitsanspruch aufgegeben wird. Verteidigt er damit den Glauben? Er steht
hinter dem Ökumenismusdekret, demzufolge die anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft
besitzen? Verteidigt er damit den Glauben? Er steht hinter der Religionsfreiheit des Konzils, mit der
das Gottesrecht auf Verehrung durch die Völker verletzt wird. Verteidigt er damit den Glauben? Besteht
die neue Linie der Priesterbruderschft St. Pius X. darin, diese gravierenden Dinge zu verschweigen. Ist
das der Preis, der jetzt schon zu zahlen ist, damit ein Abkommen zustande kommt? Beten wir dafür, dass
die Bruderschaft nicht Zug um Zug die Irrtümer des modernen Roms verschweigt und dadurch zu einer nur
leicht verbesserten Version der Petrusbruderschaft degeneriert.
Bischof Fellay: „Wir haben nicht vor, Selbstmord zu begehen.“ Das sagte auch Erzbischof Lefebvre und unterstellte
sich deshalb Rom n i c h t. Die Behauptung, das heutige Rom sei prinzipiell von dem von 1988 verschieden
ist falsch. An den modernen Pripien hat sich nichts geändert. In seiner Predigt zu den Bischofsweihen
sagte der Erzbischof: „… ich halte es für meine Pflicht, die Mittel und Wege für ein Unternehmen zu
bereiten, das ich als Unternehmen des Überlebens bezeichnen möchte, als ‘Operation Überleben der Tradition’.
Dieser Tag heute ist die ‘Operation Überleben’. Wenn ich dieses Unternehmen aber gemeinsam mit Rom durch-geführt
und die Absprachen, die wir unterschrieben haben, weitergeführt hätte und wenn ich dann diese Absprachen
in die Tat umgesetzt hätte, unternähme ich eine ‘Operation Selbstmord’.“
Vor einiger Zeit waren sich die vier Bischöfe noch einig: Wir können kein praktisches Abkommen schließen,
bevor Rom auf den Boden der traditionellen Lehre zurückgekehrt ist. Dann drohte Benedikt XVI. mit der
Exkommunikation, wobei sich die Drohung offenbar auf die Bruderschaft und die Gläubigen bezog. Das war
ein Erpressungsversuch. Bischof Felley entschloss sich, diewsem Erpressungsversuch nachzugeben und erklärte
sich bereit, ein Abkommen schließen. Die anderen drei Bischöfe wollen der Erpressung nicht nachgeben
und bleiben bei der Linie, die zuvor auch Fellay verfolgte. Die Uneinigkeit der Bischöfe besteht also
in ihrer gegensätzlichen Reaktion zu Benedikts Erpressungsversuch. Nebenbei: „Der Heilige Vater sage,
daß das Zweite Vatikanum in die große Tradition der Kirche gestellt und in Übereinstimmung damit interpretiert
werden müsse. Das sind Aussagen mit denen wir völlig übereinstimmen.“ Nein, damit kann man nicht übereinstimmen,
weil es die Interpretation der Konzilsdokumente in Kontinuität mit der traditionellen Lehre nicht geben
kann. Die Widersprüche zur traditionellen Lehre sind doch einer Interpretation gar nicht fähig. Man
lasse sich also von der falschen Existenzbehauptung, die Konzilsdokumente seien im Sinne der Tradition
interpretierbar, die Benedikt XVI. immer wieder vorbringt, nicht irreführen. Es gibt diese Interpretation
nicht und es kann sie nicht geben.
Nein, Herr Pater Pfluger, das Hauptproblem sind nicht die Ortsbischöfe, das Hauptproblem ist das dem
gemäßigten Modernismus verschworene Rom! Und was Kardinal Koch betrifft: Wer hat ihn denn zum Nachfolger
von Kardinal Kasper bestellt? Benedikt XVI. Und was sagte er als Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal
Ratzinger über Kardinal Kasper , diesen konsequenten Modernisten? „Die theologische Kompetenz und der
pastorale Weitblick Kaspers sind für die katholische Kirche Deutschlands eine kostbare Gabe.“ Den Modernismus
von Benedikt XVI. und seinen Vollstreckern, den werden Sie nach einem Abkommen und einer „Schonfrist“
ganz bald zu spüren bekommen. Pater Pfluger, bitte tun Sie nicht so, als ginge von Benedikt XVI. keine
Gefahr für die Bruderschaft aus. Vom modernen Rom geht die größte Gefahr aus. Wollen Sie das nicht
wahrhaben?
Pater Pfluger am 29.4.: „‘Kein praktisches Abkommen ohne eine lehrmäßige Einigung’ – so lautete das
Prinzip, mit dem die Piusbruderschaft in die Gespräche mit dem Heiligen Stuhl gegangen war… In den
vergangenen Wochen wurde nun deutlich, daß Papst Benedikt XVI. so sehr an einer kanonischen Lösung für
die Bruderschaft interessiert ist, daß er bereit ist, mit ihr ein Abkommen zu schließen, auch wenn diese
die strittigen Texte des II. Vatikanischen Konzils und die Neue Messe nicht anerkennt“. Das sollte doch
kein Grund für die Bruderschaft sein, von ihrer ursprünglichen, richtigen Linie abzuweichen! … Besteht
nicht die Gefahr, daß die feindlich gesonnenen Ortsbischöfe das Abkommen nutzen werden, um ein weiteres
Wirken der Bruderschaft zu bekämpfen und unterbinden?…“ Die eigentliche Gefahr geht doch nicht von
den Ortsbischöfen aus, sondern von dem modernistischen Rom selbst! Waren es etwa die Ortsbischöfe, die
die Petrusbruderschaft und die anderen Ekklesia-Dei-Gemeinschaften mundtot gemacht haben? Nein, es waren
die Beauftragten des Papstes. Deren Druck wird die Priesterbruderschaft St. Pius X. bald zu spüren bekommen
und ihr Zeugnis für die Wahrheit einschränken. Denn zur Wahrheitsposition gehört nicht nur das richtige
Tun, sondern auch die Veruirteilung der Irrlehren. Zug um Zug wird Rom die Bruderschaft davon abbringen,
das Konzil und die Neue Messe als antikatholisch anzuprangern. Also bitte keine Ablenkung von der eigentlichen
Gefahr, Pater Pfluger!
Im Falle eines Abkommens ändert sich nicht nur der kirchenrechtliche Status der Priesterbruderschaft
St. Pius X., sondern auch ihr Status unter philosophischem Gesichtspunkt, was leider die meisten nicht
kümmert. Jetzt, solange sie noch im Abseits in Bezug auf die kirchliche Offizialität steht, steht die
Wahrheitsposition den modernistischen Irrtümern Roms gegenüber und sie hält diesem Rom den Spiegel
vor. Wenn sich die Priesterbruderschaft integrieren lässt in den offiziellen Innenraum der Kirche, (den
Innenraum der Kirche hat sie ja nie verlassen) dann erweckt sie den Eindruck, als gäbe es zwei legitime
Weisen katholisch zu sein, nämlich die traditionelle und die moderne Weise. Dadurch erniedrigt die Priesterbruderschaft
St. Pius X. ihr Werk zu einer nostalgischen Variante des Katholischseins. Im gottgewollten Abseis, wie
Pfarrer Milch sagte, war und ist sie heute noch die katholische Notwendigkeit. Mit dem Modernismus durch
ein Abkommen verbandelt, wird sie zu einer Möglichkeit des Katholischseins, zur nostalgischen Variante
desselben und erweckt damit den falschen Eindruck, dass auch der römische Modernismus eine Variante des
Katholischseins ist. Wahrheit und Irrtum werden auf diese Weise auf eine Stufe gestellt. Was ein Gewinn
zu sein scheint, das ist in Wirklichkeit ein Elend.
Pater Pfluger: „Kein praktisches Abkommen ohne eine lehrmäßige Einigung“ – so lautete das Prinzip, mit
dem die Piusbruderschaft in die Gespräche mit dem Heiligen Stuhl gegangen war… In den vergangenen Wochen
wurde nun deutlich, daß Papst Benedikt XVI. so sehr an einer kanonischen Lösung für die Bruderschaft
interessiert ist, daß er bereit ist, mit ihr ein Abkommen zu schließen, auch wenn diese die strittigen
Texte des II. Vatikanischen Konzils und die Neue Messe nicht anerkennt“. Das sollte doch kein Grund für
die Bruderschaft sein, von ihrer ursprünglichen, richtigen Linie abzuweichen! „Besteht nicht die Gefahr,
daß die feindlich gesonnenen Ortsbischöfe das Abkommen nutzen werden, um ein weiteres Wirken der Bruderschaft
zu bekämpfen und unterbinden?…“ Die eigentliche Gefahr geht doch nicht von den Ortsbischöfen aus,
sondern von dem modernistischen Rom selbst! Waren es etwa die Ortsbischöfe, die die Petrusbruderschaft
und die anderen Ekklesia-Dei-Gemeinschaften mundtot gemacht haben? Nein, es waren die Beauftragten des
Papstes. Also bitte keine Ablenkung von der eigentlichen Gefahr, Pater Pfluger!
Bezüglich der protestantischen Gemeinschaften spricht das Konzil von „Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.“
Mit dem subsistit-in-Satz von LG, Art.8, in Kombination mit UR, Art.3, verändert das Pastoralkonzil sowohl
das Was als auch das Wie der katholischen Kirche. Es verändert das, was die katholische Kirche ist, dadurch,
dass es von ihrer traditionellen Lehre abrückt, derzufolge die katholische Kirche und die Kirche Christi
ein und dasselbe ist, was Pius XII. in seiner Enzyklika Humani generis sagt. Und das Konzil verändert
das Wie der katholischen Kirche, indem es die Unteilbarkeit derselben indirekt leugnet, indem es sie als
aus Teilen, aus Elementen zusammengesetzt versteht. Die doppelte Veränderung des Selbstverständnisses
der katholischen Kirche durch Veränderung ihres Was und ihres Wie öffnete die Tür zum Ökumenismus.
Die Veränderung des Was bedeutete die Preisgabe des Ausschließlichkeitsanspruchs der katholischen Kirche,
wodurch Platz für eine Teilhabe am Sein der Kirche Christi für die anderen christlichen Gemeinschaften
geschaffen wurde. Und mit der Elemente-Ekklesiologie wurde dieser Platz ausgefüllt, indem das Konzil
den anderen christlichen Gemeinschaften zugebilligt, Teile der Kirche Christi, kirchliche Elemente, zu
besitzen. Nach dem Konzil ist nicht mehr die Kirche einzig, einzig ist nur noch die V o l l s t ä n d
i g k e i t der Kirche (bzgl.der Heilsmittel). Demnach gibt es nur ein vollständige Kirche, die katholische
und viele unvollständige Kirchen.
Merkwürdige Allianzen: Der recchte Flügel der Priesterbruderschaft St. Pius X. und der linke Flügel
der römischen Modernisten, also die konsequenten Modernisten, verfolgen dasselbe Ziel, die Verhinderung
eines Abkommens, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. Gewollt wird das Abkommen vom linken Flügel
der Bruderschaft und vom rechten Flügel der römischen Modernisten, also von den inkonsequenten Modernisten,
zu denen auch Benedikt XVI. gehört. Es reicht ja aus, wenn entweder der rechte Flügel der Bruderschaft
bei Bischof Fellay oder der linke Flügel des vom Pastoralkonzil geprägten Roms bei Benedikt XVI. erfolgreich
ist. Noch ist Polen nicht verloren!
Kardinal Koch: Ich baue auf Sie! Viele treue Anhänger der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind in großer
Sorge wegen eines Abkommens, das es nicht geben darf, solange das moderne Rom nicht seinen Irrtümern
abschwört. Sie fürchten, nicht ohne Grund, dass die Gruppe derer in der Bruderschaft, die sich einem
solchen Abkommen widersetzt zu schwach ist, um es zu verhindern, und sie fürchten eine Spaltung der Bruderschaft
Aber da gibt es einen Trost, nämlich die Existenz der radikalen Modernisten, die sich dagegen wehren,
dass der Bruderrschaft mit schwammigen Formulierungen indirekt Zugeständnisse in puncto Konzil gemacht
werden. Sie verlangen eine kompromißlose Anerkennung desselben und die kann und will die Bruderschaft
nicht geben. Diese beinharten Modernisten könnten es fertig bringen, dass es nicht zu einem Abkommen
kommt. Zu diesen gehört auch Kardinal Koch. Deshalb: Kardinal Koch, ich baue auf Sie! Auch seinem Vorgänger,
Kardinal Kasper und allen anderen konsequenten Modernisten rufe ich zu: Ich baue auf Sie!
Versucht Benedikt XVI. die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu erpressen? Der schüchterne Professor-Papst
hat sein anderes Gesicht gezeigt und brutal zugeschlagen. Er hat nämlich der Piusbruderschaft, falls
sie sich nicht unterstellt, eine „schmerzliche Trennung mit unabsehbaren Folgen“ in Aussicht gestellt,
womit er ihr offenbar die Exkommunikation und die Schisma-Erklärung angedroht hat. Für die Leitung der
Priesterbruderschaft St. Pius X. kommt es jetzt darauf an, sich von einer solchen Drohung nicht einschüchtern
zu lassen. Natürlich ruht auf den Schultern von Bischof Fellay eine schwere Verantwortung. Er weiß,
dass wenn Benedikt seine Drohung wahr macht, nicht alle seine Priester und nicht alle Gläubigen, die
mit der Bruderschaft verbunden sind, die Belastung aushalten wollen bzw.können und deshalb die Bruderschaft
verlassen werden. Aber er sollte jetzt großen Mut zeigen und Benedikt XVI. klar machen, dass die Bruderschaft
bereit ist, wenn es sein muss, durch dieses Tal der Tränen hindurchzugehen im Wissen darum, dass diese
Strafen ungültig wären und es nicht lange dauern wird, bis sie wieder aufgehoben werden. Denn das Konzil
ist ins Gerede gekommen und die Kritik an ihm wird nicht mehr verstummen, bis es revidiert worden ist,
was zu einer glänzenden Rehabilitierung der Bruderschaft führen wird.
Benedikt XVI. hat in seinem Brief an die Bischöfe vor wenigen Tagen eine weitschweifige Begründung für
das „für viele“ gegeben. Er hätte sich besser auf den römischen Katechismus berufen, der nach den Beschlüssen
des Konzils von Trient verfasst wurde. Dort heißt es: „Aber jene Worte, welche beigefügt sind; ‘für
euch und für viele’ sind teils aus Matthäus, teils aus Lukas genommen, von der heiligen Kirche aber,
welche vom Heiligen Geist belehrt ist, verbunden worden und dienen dazu, um die Frucht und den Nutzen
des Leidens zu verdeutlichen. Denn wenn wir die Kraft desselben betrachten, so muss man sagen, dass der
Heiland sein Blut für das Heil aller vergossen hat; wenn wir aber die Frucht, welche die Menschen daraus
ziehen, im Auge haben, werden wir leicht ein-sehen, dass dessen Nutzen nicht allen, sondern nur vielen
zuteil werde. Indem er also ‘für euch’ sagte, meinte er damit entweder die Anwesenden oder die Auserkorenen
des Judenvolkes, wie die Jünger waren, mit Ausnah-me des Judas, mit welchen er redete. Wenn er aber beifügte:
‘für viele’, so wollte er darunter die übrigen Auserwählten aus den Juden und Heiden verstanden wissen.
Es ist also mit Recht geschehen, dass nicht gesagt wurde ‘für alle’, da hier bloss von den Früchten
des Leidens die Rede war, welches doch nur den Auserwählten die Frucht des Heiles gebracht hat [!]…“
Kurz: Das Heilsangebot ist universell, die Heilswirksamkeit ist nicht universell, weil nicht alle Menschen
das Heilsangebot annehmen.
Das Hörspiel stellt auch vor Augen, dass sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht in die Abhängigkeit
des vom Konzil geprägten Roms begeben darf. Es schlägt nämlich auf mehreren Ebenen eine Brücke vom
Konzil zu nachkonziliaren römischen Dokumenten, wobei deutlich wird, dass es die von Benedikt XVI. behauptete
Interpretation der Konzilsdokumente unter Wahrung der Kontinuität in der Lehre der Kirche nicht gibt
und nicht geben kann. Und das Hörspiel zeigt darüber hinaus, dass Benedikt XVI., entgegen dem konservativen
Eindruck, den er auf viele macht, als Präfekt und als Papst die negative Konzilslinie nicht nur aufgegriffen,
sondern in mehr als einer Hinsicht noch weiter ausgezogen hat. Er liefert also selbst eine Interpretation
des Bruches in Bezug auf die Konzilsdokumente, was er anderen zu tun vorwirft. Die nach seiner Behauptung
existierende Interpretation der Konzilsdokumente unter Wahrung der Kontinuität in Bezug auf die überlieferte
Lehre der Kirche hat sich damit als ein Phantom erwiesen, das zur Beschwichtigung der Katholiken dient,
die den überlieferten Glauben bewahren wollen. Man lasse sich von diesem Beschwichtigungsversuch nicht
täuschen! Insofern enthält das Hörspiel eine Warnung an die Priesterbruderschaft St. Pius X., sich
in die Hand von Benedikt XVI. zu begeben.
Jedes Abkommen, das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition abgeschlossen wird, ist falsch. Die
Priesterbruderschaft St. Pius X. darf nicht akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen,
weil sonst die wahre Position als nostalgische Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet den
Einsatz derer, die für die Wahrheit kämpfen. Das Angebot des modernen Roms scheint verlockend zu sein,
es ist aber verhängnisvoll. Wird die Bruderschaft der Versuchung erliegen, sich in den Modernismus einbinden
zu lassen? Beten wir für ihre Standhaftigkeit! Übrigens müsste Benedikt XVI. ein schlechtes Gewissen
in Bezug auf die Piusbruderschaft haben. Trickreich hat er seinerzeit versucht, eine „biologische Lösung“
zu erreichen, indem er offenbar auf das Ableben des Erzbischofs spekulierte. Seine Rechnung ging, Gott
sei Dank, nicht auf. Im Interview mit Bischof Fellay nannte er später den Erzbischof einen „großen Mann
der Gesamtkirche“. Wie kann Benedikt XVI. dann im Falle einer Nichteinigung von einer schmerzlichen Trennung
sprechen? Sollte Rom eine Trennung aussprechen, dann wäre das das Eingeständnis, dass es sich selbst
von seiner Tradition getrennt hat, denn die Priesterbruderschaft setzt nachweislich die traditionelle
Lehre der Kirche und ihre Liturgie fort. Ihr Prinzip muss nach wie vor lauten: Keine Weihrauchkörner
für die Irrlehren des Konzils und ein klares Zeugnis für die überlieferte Lehre!
Kardinal Bengsch von Berlin sprach seinerzeit in Bezug auf gewisse Konzilsanhänger von der „Konzilsbesoffenheit“.
Wenn ich die Euphorie mancher Abkommensbefürworter sehe, bin ich geneigt, von einer „Abkommensbesoffenheit“
zu sprechen.
Das Grundübel ist das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Die zusätzlichen Übel auf Ortsbischofsebene
und Theologenebene hätte es so gar nicht geben können, wenn Rom nicht die katastrophale pastoralkonziliare
Fehlentwicklung eingeleitet hätte. Das Versagen der Ortsbischöfe und der Theologen sind schlechte Früchte
am schlechten Baum des Pastoralkonzils. Dieser muss umgehauen werden und dann sind diese schlechten Früchte,
jedenfalls im Prinzip, auch beseitigt. Glaubenstreue Katholiken sollten sich übrigens nicht von der Mahnung
von Benedikt XVI. ins Bockshorn jagen lassen, man dürfte die Kirche nicht im Jahr 1962 einfrieren. Das
ist ein beliebter Vorwurf, den schon Paul VI. gegen die Priesterbruderschaft erhoben hat und der in öffentlichen
Diskussionen oft erhoben wird, vielleicht auch schon bald wieder von Rom. Hier sollte man sogleich zum
Gegenangriff übergehen und z. B. sagen: Natürlich ist der Katholik immer an weiterer Entfaltung des
Glaubenswissens interessiert, und diese Entfaltung hat in allen christlichen Jahrhunderten stattgefunden.
Was aber in der Ära des Pastoralkonzils stattfand, das ist keine Fortentwicklung, sondern das ist eine
verhängnisvolle Fehlentwicklung. Mit Pfarrer Milch werfen wir dem modernen Rom vor: Infolge dieser Fehlentwicklung
sind wir in den letzten 50 Jahren um den wahren Fortschritt in der Kirche von Rom betrogen worden.
Unter der Überschrift: „Bei einer Wiederaufnahme der Gespräche mit Rom stelle ich meine Bedingungen“,
legte Erzbischof Lefebvre dar, dass inhaltliche und nicht organisatorische Fragen zum Prüfstein dafür
gemacht werden sollen, ob er sich auf weitere Gespräche einlässt; der Erzbischof sagte: „Ich werde die
Frage auf der Ebene der Doktrin stellen: ‘Sind Sie einig mit den großen Enzykliken aller Päpste, die
Ihnen vorangegangen sind? Sind Sie einig mit ‘Quanta Cura’ Pius IX., ‘Immortale Dei’, ‘Libertas praestantissimum’
Leos XIII., ‘Pascendi’ Pius’X., ‘Quas Primas’ Pius’ XI., ‘Humani generis’ Pius’ XII.? Sind Sie in voller
Gemeinschaft mit diesen Päpsten und ihren festen Aussagen? Akzeptieren Sie noch den Antimodernisteneid?
Sind Sie für die Königsherrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft? Wenn Sie die
Lehre Ihrer Vorgänger nicht annehmen, ist es unnütz zu reden.“ Die Wahrheit steht über der Einheit.
Die Einheit ist nicht der absolute Wert. Nur die Einheit in der Wahrheit ist wertvoll und anzustreben.
De facto gibt es eine Koexistenz von Wahrheit und Irrtum, pastoralkonziliarer Untreue und traditioneller
Lehre. Aber es darf keine akzeptierte Koexistenz geben, was nur möglich ist, wenn die Piusbruderschaft
im Abseits in Bezug auf den offiziellen Innenraum bleibt, bis Rom auf den Boden seiner Tradition zurückgekehrt
ist. Dadurch verbleibt sie natürlich im Innenraum der Kirche, aber sie meidet den offiziellen Innenraum,
solange er vom Pastoralkonzil geprägt ist…
Das Angebot des vom Pastoralkonzil geprägten Roms kann man kurz so kennzeichnen: Rom bietet der Priesterbruderschaft
einen komfortablen Status an unter der Vorraussetzung, dass sie eine Unwahrheit schriftlich anerkennt.
Die Unwahrheit besteht darin, dass es eine Interpretation der Konzilsbeschlüsse in Übereinstimmung mit
der traditionellen Lehre gibt. Eine solche Interpretation gibt es nicht, weil gewisse Konzilsbeschlüsse
der traditionellen Lehre widersprechen. Diese Widersprüche zur überlieferten Lehre der Kirche lassen
sich durch keine Interpretation aus der Welt schaffen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, dessen
Existenz der Papst irrigerweise behauptet. Die angeblich existierende Interpretation der Konzilsbeschlüsse
in Übereinstimmung mit der traditionellen Lehre der Kirche ist also ein Phantom, das Benedikt XVI. irrigerweise
als real existierend behauptet, und er verlangt von der Priesterbruderschaft, dass sie diese Unwahrheit
unterschreibt. Dabei weiß Benedikt XVI., dass für die Bruderschaft die Behauptung der Existenz einer
solchen Interpretation eine Unwahrheit ist, und fordert trotzdem von ihr, sie zu unterschreiben. Kurz:
Der Papst fordert von der Priesterbruderschaft die schriftliche Anerkennung einer Unwahrheit, als Voraussetzung
dafür, dass sie einen komfortablen Status erhält. Damit wäre, objektiv gesehen, die Verunehrung der
Wahrheit die Grundlage eines Abkommens des modernen Roms mit der Priesterbruderschaft, was Gott verhüten
möge.
Würde ein Abkommen die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu Heuchlern machen? Wenn es zur
Unterstellung kommt, dann bedeutet das auch, dass Summorum pontificum von dieser Priesterbruderschaft
anerkannt wird. Damit erkennt sie an, dass auch die Priester eines Instituts, das ausschließlich die
überlieferte Messe zelebrieren darf, im Prinzip die Zelebration der Neuen Messe nicht ausschließen darf,
was obiger Artilel den Priestern des Instituts vom Guten Hirten noch einmal einschärft. Nun kann man
davon ausgehen, dass die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht bereit sind, im Prinzip nach
dem NOM zu zelebrieren. Mit der Unterschrift unter ein Abkommen, würde die Priesterbruderschaft St. Pius
X. aber indirekt das Gegenteil zum Ausdruck bringen. Würde nicht schon allein dieser Umstand die Priester
derselben in die Heuchelei treiben, so wie die Priester der Petrusbruderschaft sich den Vorwurf der Heuchelei
gefallen lassen müssen? Diese sagen nicht nur, dass der NOM gültig ist, sondern auch, dass er ein würdiger
Ritus ist. Dennoch weigern sie sich, nach ihm zu zelebrieren. Mit Recht können ihnen die Bischöfe Heuchelei
vorwerfen und verweigern ihnen, sich in ihren Diözesen nieder zu lassen, bis sie ihrem Lippenbekenntnis
gemäß gehandelt haben, d.h. bis sie, zumindest einmal exemplarisch, nach dem NOM zelebriert haben. Wissend,
dass sie dadurch gebrochen würden, hüllen sie sich in Schweigen und müssen mit dem Vorwurf der Heuchelei
leben.
Wenn es zu einer Einigung kommt, dann begibt sich die Bruderschaft in die Abhängigkeit des modernen Roms.
Rom hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Piusbruderschaft das Pastoralkonzil uneingeschränkt
anerkennen muss. Man kann davon ausgehen, dass Rom nach wie vor auf dieser Forderung besteht. Wenn es
jetzt akzeptieren sollte, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. die Präambel in abgeschwächter Form
unterschreibt, dann handelt es sich um ein taktisches Manöver, in der Absicht, die Anerkennung des Restes
der Präambel dann zu erreichen, wenn eine Unterstellung stattgefunden hat. Wer wollte daran zweifeln,
dass das moderne Rom viele Möglichkeiten hat, dieses Ziel Schritt für Schritt zu erreichen, spätestens
wenn in der Priesterbruderschaft eine Bischofswahl ansteht, was wohl bald der Fall sein wird. Dann wird
Rom voraussichtlich nur einem Kandidaten zustimmen, der die Präambel vollständig akzeptiert. Jedes Abkommen,
das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition abgeschlossen wird, ist falsch. Denn man darf nicht
akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen, und so die wahre Position als nostalgische
Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet den Einsatz derer, die für die Wahrheit kämpfen.
Das Angebot scheint verlockend zu sein, es ist aber verhängnisvoll. Wird die Bruderschaft der Versuchung
erliegen, sich in den Modernismus einbinden zu lassen? Beten wir für ihre Standhaftigkeit!
Wenn es zu einer Einigung kommt, dann begibt sich die Bruderschaft in die Abhängigkeit des modernen Roms.
Rom hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Piusbruderschaft das Pastoralkonzil uneingeschränkt
anerkennen muss. Man kann davon ausgehen, dass Rom nach wie vor auf dieser Forderung besteht. Wenn es
jetzt akzeptieren sollte, dass die Bruderschaft die Präambel in abgeschwächter Form unterschreibt, dann
handelt es sich um ein taktisches Manöver, in der Absicht, die Anerkennung des Restes der Präambel dann
zu erreichen, wenn eine Unterstellung stattgefunden hat. Wer wollte daran zweifeln, dass das moderne Rom
viele Möglichkeiten hat, dieses Ziel Schritt für Schritt zu erreichen, spätestens wenn in der Priesterbruderschaft
eine Bischofswahl ansteht, was wohl bald der Fall sein wird. Dann wird Rom voraussichtlich nur einem Kandidaten
zustimmen, der die Präambel vollständig akzeptiert. Jedes Abkommen, das mit Rom vor dessen Bekehrung
zu seiner Tradition abgeschlossen wird, ist falsch. Denn man darf nicht akzeptieren, dass Wahrheit und
Irrtum nebeneinander bestehen, und so die wahre Position als nostalgische Variante des Katholischseins
erscheint. Das entwertet den Einsatz derer, die für die Wahrheit kämpfen. Das Angebot scheint verlockend
zu sein, es ist aber verhängnisvoll. Wird die Bruderschaft der Versuchung erliegen, sich in den Modernismus
einbinden zu lassen? Beten wir für ihre Standhaftigkeit!
Pamino 174: Haben Sie vielen Dank für den tröstlichen Hinweis: „Man sollte nicht vergessen, daß jede
evtl. Übereinkunft mit Rom einem außerordentlichen Generalkapitel der FSSPX zur Abstimmung vorgelegt
werden muß, und daher beten, daß, wenn es tatsächlich soweit ist, der Hl. Geist die versammelten magnos
et minores sacerdotes auf den rechten Pfad führe.“ Wenn ich Sie richtig verstehe, dann geht diese Bestimmung
aus der Satzung der Priesterbruderschaft hervor. Wenn es zu einem Generalkapitel kommt, dann besteht tatsächlich
Hoffnung, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. davor bewahrt wird, sich dem Rom pastoralkonziliarer
Prägung zu unterstellen. Dann werden nämlich vermutlich diejenigen, die in Albano Widerstand gegen ein
Abkommen geleistet haben, erneut ihre Stimme erheben. Wenn Bischof Fellay bereit sein sollte, eine abgeschwächte
Form der Präambel zu unterschreiben, deren ursprüngllich Version er nicht zu unterschreiben bereit war,
dann besteht die Abschwächung wahrscheinlich in interpretierbaren Formulierungen, wobei Rom selbstverständlich
die Deutungshoheit beanspruchen wird. Bischof Fellay sagte kürzlich, wenn ich mich recht erinnere: Wir
können noch 10 Jahre warten! Exzellenz, bitte tun sie das! Verstärkte Gebetsintensität ist in der Tat
das Gebot der Stunde.
Wenn es zu einer Einigung kommt, dann begibt sich die Bruderschaft in die Abhängigkeit des modernen Roms.
Rom hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Piusbruderschaft als Voraussetzung für eine Einigung
das Pastoralkonzil uneingeschränkt anerkennen muss. Man kann davon ausgehen, dass Rom nach wie vor auf
dieser Forderung besteht. Wenn es jetzt akzeptieren sollte, dass die Bruderschaft die Präambel in abgeschwächter
Form unterschreibt, dann handelt es sich um ein taktisches Manöver, in der Absicht, die Anerkennung des
Restes der Präambel dann zu erreichen, wenn eine Unterstellung stattgefunden hat. Wer wollte daran zweifeln,
dass das moderne Rom viele Möglichkeiten hat, dieses Ziel Schritt für Schritt zu erreichen, spätestens
wenn in der Priesterbruderschaft eine Bischofswahl ansteht, was wohl bald der Fall sein wird. Dann wird
Rom voraussichtlich nur einem Kandidaten zustimmen, der die Präambel vollständig akzeptiert. Jedes Abkommen,
das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition abgeschlossen wird, ist falsch. Denn man darf nicht
akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen, und so die wahre Position als nostalgische
Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet den Einsatz derer, die für die Wahrheit kämpfen.
Das Angebot scheint verlockend zu sein, es ist aber verhängnisvoll. Wird die Bruderschaft der Versuchung
erliegen, sich in den Modernismus einbinden zu lassen? Beten wir für ihre Standhaftigkeit!
In der gegenwärtigen Auseinandersetzung sollte man dem modernen Rom vorhalten: Du behauptest, es gäbe
für die Konzilsbeschlüsse eine Interpretation, die in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der
Kirche steht. Es wurde aber schon der Nachweis erbracht, dass Du selbst eine Interpretation der Konzilsbeschlüsse
lieferst, die nicht traditionskonform ist. Und das ist auch kein Wunder, denn es kann gar keine traditionskonforme
Interpretation der Konzilsbeschlüsse geben, weil sie z. T. in offenem Widerspruch zur traditionellen
Lehre stehen. Diese Widersprüche sind doch einer Interpretation gar nicht fähig! Du modernes Rom, Du
wirst nicht umhin kommen, einzusehen, dass eine mit der Überlieferung der Kirche in Übereinstimmung
befindliche Interpretation der Konzilsbeschlüsse ein Phantom ist, eine Luftblase, die zerplatzen wird.
Unsinnigerweise verlangst Du von der Priesterbruderschaft St. Pius X., dass sie die Existenz einer solchen
Interpretation anerkennen soll, obwohl Du sie selbst nicht liefern kannst, weil sie prinzipiell nicht
geliefert werden kann. Klammere Dich also nicht länger an Deine falsche Hermeneutik-These, gestehe Deinen
Frevel ein, der Tradition mit gewissen Konzilsbeschlüssen widersprochen zu haben, widerrufe sie und kehre
zurück auf den Boden der Tradition.
Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St. Pius X., Heft Januar 1989, S. 37: Erzbischof Marcel Lefebvre:
„Bei einer Wiederaufname der Gespräche mit Rom stelle ich meine Bedingungen“ : „Ich werde die Frage auf
der Ebene der Doktrin stellen: ‘Sind Sie einig mit den großen Enzykliken aller Päpste, die Ihnen vorangegangen
sind? Sind Sie einig mit ‘Quanta Cura’ Pius IX., ‘Immortale Dei’, ‘Libertas praestantissi-mum’ Leos XIII.,
‘Pascendi’ Pius’X., ‘Quas Primas’ Pius’ XI., ‘Humani generis’ Pius’ XII.? Sind Sie in voller Gemeinschaft
mit diesen Päpsten und ihren festen Aussagen? Akzeptieren Sie noch den Antimodernisteneid? Sind Sie für
die Königsherrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesell-schaft? Wenn Sie die Lehre Ihrer Vorgänger
nicht annehmen, ist es unnütz zu reden.“
Ich gebe noch einmal zu bedenken: Es geht bei den Wandlungsworten nicht um das Heilsangebot Christi, das
sich in der Tat an alle Menschen richtet, sondern es geht hier um die Heilswirksamkeit, die eben nicht
allen Menschen zuteil wird, weil es Menschen gibt, die dieses Heilsangebot ablehnen. Die Tatsache, dass
es nicht um das Heilsangebot Christi, sondern um die Heilswirksamkeit Seiner Erlösungstat geht, kommt
in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck, dass das Blut im Kelch von Christus nicht als Sühneblut,
sondern als Bundesblut weiterbestimmt wird. Als Sühneblut hätte es universalen Charakter, weil seine
Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft es aber
nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen wollen;
nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung der Sünden.“ Das zeigt doch, dass „für viele“ richtig ist
und dass „für alle“ falsch ist. Die Neuerer besaßen also die Dreistigkeit, der eindeutigen Lehre der
Kirche zu widersprechen. Dabei trifft das nachkonziliare Rom die Hauptschuld, denn es hat die Falschübersetzung
der betreffenden Bischofskonferenzen gebilligt.
Fortsetzung von 141: ‘Ich bitte für sie, nicht für die Welt bitte ich, sondern für diese, welche du
mir gegeben hast, weil sie dein sind.’ (Jo 17,9).“ Mit anderen Worten: Es geht bei den Wandlungsworten
nicht um das Heilsangebot Christi, das sich in der Tat an alle Menschen richtet, sondern es geht hier
um die Heilswirksamkeit, die eben nicht allen Menschen zuteil wird, weil es Menschen gibt, die dieses
Heilsangebot ablehnen. Die Tatsache, dass es nicht um das Heilsangebot Christi, sondern um die Heilswirksamkeit
Seiner Erlösungstat geht, kommt in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck, dass das Blut im Kelch von
Christus nicht als Sühneblut, sondern als Bundesblut weiterbestimmt wird. Als Sühneblut hätte es universalen
Charakter, weil seine Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut
betrifft es aber nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen vergossen wurde, die den Bund mit Gott
schließen wollen; nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung der Sünden.“ Die Neuerer besaßen also
die Dreistigkeit, dieser eindeutigen Lehre der Kirche zu widersprechen. Dabei trifft das nachkonziliare
Rom die Hauptschuld, denn es hat die Falschübersetzung der betreffenden Bischofskonferenzen gebilligt.
Der Catechismus Romanus, der nach den Beschlüssen des Konzils von Trient verfasst und von den Päpsten
Pius V. und Klemens XIII. herausgegeben wurde, gibt das entscheidende Argument dafür an, dass das „für
alle“ falsch ist, wenn er sagt: „Aber jene Worte, welche beigefügt sind; ‘für euch und für viele’ sind
teils aus Matthäus, teils aus Lukas genommen, von der heiligen Kirche aber, welche vom Heiligen Geist
belehrt ist, verbunden worden und dienen dazu, um die Frucht und den Nutzen des Leidens zu verdeutlichen.
Denn wenn wir die Kraft desselben betrachten, so muss man sagen, dass der Heiland sein Blut für das Heil
aller vergossen hat; wenn wir aber die Frucht, welche die Menschen daraus ziehen, im Auge haben, werden
wir leicht einsehen, dass dessen Nutzen nicht allen, sondern nur vielen zuteil werde. Indem er also ‘für
euch’ sagte, meinte er damit entweder die Anwesenden oder die Auserkorenen des Judenvolkes, wie die Jünger
waren, mit Aus-nahme des Judas, mit welchen er redete. Wenn er aber beifügte: ‘für viele’, so wollte
er darunter die übrigen Auserwählten aus den Juden und Heiden verstanden wissen. Es ist also mit Recht
geschehen, dass nicht gesagt wur-de ‘für alle’, da hier bloss von den Früchten des Leidens die Rede
war, welches doch nur den Auserwählten die Frucht des Heiles gebracht hat [!]. Und hierauf beziehen sich
jene Worte des Apostels: ‘Christus ist einmal geopfert worden, um die Sünden vieler wegzunehmen’ (Hebr.
9,28), und was der Herr bei Johannes sagt:…
Die gängige Ansicht der „Halbkonservativen“ kann man so beschreiben: Die Piusbruderschaft sollte sich
in den offiziellen Innenraum der Kirche integrieren lassen und mit Benedikt XVI. gegen die Modernisten
in der Kirche kämpfen. Das ist eine Fehlbeurteilung, denn die Modernisten bestehen aus zwei Gruppen,
den gemäßigten und den konsequenten Modernisten. Leider gehört Benedikt XVI. zur Gruppe der gemäßigten
Modernisten, und da er eine Zuneigung zu traditionellen Formen hat, erscheint er Vielen als konservativ.
Tatsächlich aber ist er in den Modernismus verstrickt, und er möchte die Piusbruderschaft in den offiziellen
Innenraum der Kirche einbinden, um in ihr ein Gegengewicht gegen die konsequenten Modernisten zu haben.
Aber ihre Aufgabe ist es, für die katholische Wahrheit Zeugnis abzulegen und nicht die gemäßigte Variante
des Modernismus, die Benedikt XVI. vertritt, gegen seine konsequente Variante zu unterstützen! Wie sehr
er in den Modernismus verstrickt ist, zeigt www.subsistit.de in Bezug auf das mit der Tradition nicht
zu vereinbarende Selbstverständnis der Kirche gemäß der Lehre des Pastoralkonzils, wonach die Kirche
Christi und die katholischen Kirche nicht ein und dasselbe ist, was noch Pius XII. in seinen Enzykliken
Mystici corporis und Humani generis sagt. Darüber hinaus bietet www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
einen kompakten Überblick über die Lehrabweichungen dieses Konzils und des nachkonzilaren Roms und entwickelt
sie aus einem Prinzip.
Unter der Überschrift: „Bei einer Wiederaufnahme der Gespräche mit Rom stelle ich meine Bedingungen“,
legte Erzbischof Lefebvre dar, dass inhaltliche und nicht organisatorische Fragen zum Prüfstein dafür
gemacht werden sollen, ob er sich auf weitere Gespräche einlässt; der Erzbischof führte aus: „Ich werde
die Frage auf der Ebene der Doktrin stellen: ‘Sind Sie einig mit den großen Enzykliken aller Päpste,
die Ihnen vorangegangen sind? Sind Sie einig mit ‘Quanta Cura’ Pius IX., ‘Immortale Dei’, ‘Libertas praestantissimum’
Leos XIII., ‘Pascendi’ Pius’X., ‘Quas Primas’ Pius’ XI., ‘Humani generis’ Pius’ XII.? Sind Sie in voller
Gemeinschaft mit diesen Päpsten und ihren festen Aussagen? Akzeptieren Sie noch den Antimodernisteneid?
Sind Sie für die Königsherrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft? Wenn Sie die
Lehre Ihrer Vorgänger nicht annehmen, ist es unnütz zu reden.“ Die Wahrheit steht über der Einheit.
Die Einheit ist nicht der absolute Wert. Nur die Einheit in der Wahrheit ist wertvoll und anzustreben.
De facto gibt es eine Koexistenz von Wahrheit und Irrtum, pastoralkonziliarer Untreue und traditioneller
Lehre. Aber es darf keine akzeptierte Koexistenz geben, was nur möglich ist, wenn die Piusbruderschaft
im Abseits in Bezug auf den offiziellen Innenraum bleibt, bis Rom auf den Boden seiner Tradition zurückgekehrt
ist. Dadurch verbleibt sie natürlich im Innenraum der Kirche, aber sie meidet den offiziellen Innenraum,
der vom Pastoralkonzil geprägt ist.
Das Angebot des vom Konzil geprägten Roms kann man kurz so kennzeichnen: Rom bietet der Priesterbruderschaft
St. Pius X. einen komfortablen Status an unter der Vorraussetzung, dass sie eine Unwahrheit schriftlich
anerkennt. Die Unwahrheit besteht darin, dass es eine Interpretation der Konzilsbeschlüsse in Übereinstimmung
mit der traditionellen Lehre gibt. Eine solche Interpretation gibt es nicht, weil gewisse Konzilsbeschlüsse
der traditionellen Lehre widersprechen. Diese Widersprüche zur überlieferten Lehre der Kirche lassen
sich durch keine Interpretation aus der Welt schaffen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, dessen
Existenz der Papst irrigerweise behauptet. Die angeblich existierende Interpretation der Konzilsbeschlüsse
in Übereinstimmung mit der traditionellen Lehre der Kirche ist also ein Phantom, das Benedikt XVI. irrigerweise
als real existierend behauptet, und er verlangt von der Priesterbruderschaft, dass sie diese Unwahrheit
unterschreibt. Dabei weiß Benedikt XVI., dass für die Bruderschaft die Behauptung der Existenz einer
solchen Interpretation eine Unwahrheit ist, und fordert trotzdem von ihr, sie zu unterschreiben. Kurz:
Der Papst fordert von der Priesterbruderschaft die schriftliche Anerkennung einer Unwahrheit, als Voraussetzung
dafür, dass sie einen komfortablen Status erhält. Damit wäre, objektiv gesehen, die Verunehrung der
Wahrheit die Grundlage eines Abkommens des modernen Roms mit der Priesterbruderschaft, was Gott verhüten
möge.
Ein Abkommen, das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition abgeschlossen wird, ist falsch. Man
darf nicht akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen, und so die wahre Position als
nostalgische Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet den Einsatz derer, die für die Wahrheit
kämpfen. Das Angebot des modernen Roms scheint verlockend zu sein, es ist aber verhängnisvoll. Wird
die Bruderschaft der Versuchung erliegen, sich in den Modernismus einbinden zu lassen? Beten wir für
ihre Standhaftigkeit! Ich habe Vertrauen in Bischof Fellay. Übrigens müsste Benedikt XVI. ein schlechtes
Gewissen in Bezug auf die Piusbruderschaft haben. Schlau hat er seinerzeit versucht, eine „biologische
Lösung“ zu erreichen, indem er offenbar auf das Ableben des Erzbischofs spekulierte. Seine Rechnung ging,
Gott sei Dank, nicht auf. Im Interview mit Bischof Fellay nannte er später den Erzbischof einen „großen
Mann der Gesamtkirche“. Zweifellos geht die Bruderschaft unter der Leitung von Bischof Fellay den Weg
des Erzbischofs weiter. Wie kann Benedikt XVI. dann im Falle einer Ablehnung der Präambel von einer schmerzlichen
Trennung sprechen? Sollte Rom eine Trennung aussprechen, dann wäre das das Eingeständnis, dass es sich
selbst von seiner Tradition getrennt hat, denn die Priesterbruderschaft setzt nachweislich die traditionelle
Lehre der Kirche und ihre Liturgie fort. Ihr Prinzip muss nach wie vor lauten: Keine Weihrauchkörner
für die Irrlehren des Konzils.
Die gängige Ansicht der „Halbkonservativen“ kann man so beschreiben: Die Piusbruderschaft sollte sich
in den offiziellen Innenraum der Kirche integrieren lassen und mit Benedikt XVI. gegen die Modernisten
in der Kirche kämpfen. Das ist eine Fehlbeurteilung, denn die Modernisten bestehen aus zwei Gruppen,
den gemäßigten und den konsequenten Modernisten. Leider gehört Benedikt XVI. zur Gruppe der gemäßigten
Modernisten, und da er eine Zuneigung zu traditionellen Formen hat, erscheint er vielen als konservativ.
Tatsächlich aber ist er in den Modernismus verstrickt, und er möchte die Piusbruderschaft in den offiziellen
Innenraum der Kirche einbinden, um in ihr ein Gegengewicht gegen die konsequenten Modernisten zu haben.
Aber ihre Aufgabe ist es für die katholische Wahrheit Zeugnis abzulegen und nicht die gemäßigte Variante
des Modernismus, die Benedikt XVI. vertritt, gegen seine konsequente Variante zu unterstützen! Wie sehr
er in den Modernismus verstrickt ist, zeigt www.subsistit.de in Bezug auf das mit der Tradition nicht
zu vereinbarende Selbstverständnis der Kirche gemäß der Lehre des Pastoralkonzils, wonach die Kirche
Christi und die katholischen Kirche nicht ein und dasselbe ist, was noch Pius XII. in seinen Enzykliken
Mystici corporis und Humani generis sagt. Darüber hinaus bietet www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
einen kompakten, strukturierten Überblick über die Lehrabweichungen dieses Konzil und des nachkonzilaren
Roms und entwickelt sie aus einem Prinzip…
Es sei an die programmatischen Worte von Erzbischof Lefebvre erinnert, die er nach den seinerzeit gescheiterten
Verhandlungen mit Rom sprach. Unter der Überschrift: „Bei einer Wiederaufnahme der Gespräche mit Rom
stelle ich meine Bedingungen“, legte er dar, dass inhaltliche und nicht organisatorische Fragen zum Prüfstein
dafür gemacht werden sollen, ob er sich auf weitere Gespräche einlässt; der Erzbischof führte aus:
„Ich werde die Frage auf der Ebene der Doktrin stellen: ‘Sind Sie einig mit den großen Enzykliken aller
Päpste, die Ihnen vorangegangen sind? Sind Sie einig mit ‘Quanta Cura’ Pius IX., ‘Immortale Dei’, ‘Libertas
praestantissimum’ Leos XIII., ‘Pascendi’ Pius’X., ‘Quas Primas’ Pius’ XI., ‘Humani generis’ Pius’ XII.?
Sind Sie in voller Gemeinschaft mit diesen Päpsten und ihren festen Aussagen? Akzeptieren Sie noch den
Antimodernisteneid? Sind Sie für die Königsherrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft?
Wenn Sie die Lehre Ihrer Vorgänger nicht annehmen, ist es unnütz zu reden.“ Es ist nicht zu kühn zu
behaupten, dass Benedikt XVI. keine der genannten Enzykliken unterschreiben würde.
Die gängige Ansicht der „Halbkonservativen“ lautet: Die Piusbruderschaft sollte sich in den offiziellen
Innenraum der Kirche integrieren lassen und mit Benedikt XVI. gegen die Modernisten in der Kirche kämpfen.
Das ist eine Fehlbeurteilung, denn die Modernisten bestehen aus zwei Gruppen, den gemäßigten und den
konsequenten Modernisten. Leider gehört Benedikt XVI. zur Gruppe der gemäßigten Modernisten, und da
er eine Zuneigung zu traditionellen Formen hat, erscheint er vielen als konservativ. Tatsächlich aber
ist er in den Modernismus verstrickt, und er möchte die Piusbruderschaft in den offiziellen Innenraum
der Kirche einbinden, um in ihr ein Gegengewicht gegen die konsequenten Modernisten haben. Aber ihre Aufgabe
ist es für die Wahrheit Zeugnis abzulegen und nicht die gemäßigte Variante des Modernismus gegen seine
konsequente Variante zu unterstützen. Wie sehr Benedikt XVI. in den Modernismus verstrickt ist, zeigt
www.subsistit.de in Bezug auf das mit der Tradition nicht zu vereinbarende Selbstverständnis der Kirche
gemäß der Lehre des Pastoralkonzils und www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de bietet einen kompakten,
strukturierten Überblick über die Lehrabweichungen dieses Konzil und des nachkonzilaren Roms.
Jedes Abkommen, das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition abgeschlossen wird, ist falsch. Man
darf nicht akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen, und so die wahre Position als
nostalgische Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet den Einsatz derer, die für die Wahrheit
kämpfen. Das Angebot des modernen Roms scheint verlockend zu sein, es ist aber verhängnisvoll. Wird
die Bruderschaft der Versuchung erliegen, sich in den Modernismus einbinden zu lassen? Beten wir für
ihre Standhaftigkeit! Ich habe Vertrauen in Bischof Fellay. Übrigens müsste Benedikt XVI. ein schlechtes
Gewissen in Bezug auf die Piusbruderschaft haben. Trickreich hat er seinerzeit versucht, eine „biologische
Lösung“ zu erreichen, indem er offenbar auf das Ableben des Erzbischofs spekulierte. Seine Rechnung ging,
Gott sei Dank, nicht auf. Im Interview mit Bischof Fellay nannte er später den Erzbischof einen „großen
Mann der Gesamtkirche“. Zweifellos geht die Bruderschaft unter der Leitung von Bischof Fellay den Weg
des Erzbischofs weiter. Wie kann Benedikt XVI. dann im Falle einer Ablehnung der Präambel von einer schmerzlichen
Trennung sprechen? Sollte Rom eine Trennung aussprechen, dann wäre das das Eingeständnis, dass es sich
selbst von seiner Tradition getrennt hat, denn die Priesterbruderschaft setzt nachweislich die traditionelle
Lehre der Kirche und ihre Liturgie fort. Ihr Prinzip muss nach wie vor lauten: Keine Weihrauchkörner
für die Irrlehren des Konzils!
Der Priesterbruderschaft St. Pius X. ist zu danken, dass sie sich nicht hat vom modernen Rom über den
Tisch hat ziehen lassen und sie wird auch jetzt nicht einknicken. Benedikt XVI. ist selbst in den Modernismus
pastoralkonziliarer Prägung verstrickt. Auf seinen Vorschlag geht die schlimmste Stelle im Konzilstext
hinsichtlich der Ekklesiologie zurück. Er hatte sich dafür eingesetzt, dass vom Konzil nicht mehr bekannt
wurde, was in allen christlichen Jahrhunderten von der Kirche bekannt wurde: Die katholische Kirche und
die Kirche Christi ist ein und dasselbe. (vgl. www.subsistit.de) Der Verrat am Absolutheitsanspruch der
katholischen Kirche geht wesentlich auf das Konto von Benedikt XVI. In das Elend dieses Verrats wollte
er schon Erzbischof Lefebvre und will er nun erneut die Piusbruderschaft St. Pius X. hineinziehen, und
zwar auch deshalb, um eine Gegenkraft gegen die konsequenten Modernisten zu haben, die ihm immer mehr
aus dem Ruder laufen. Ein großer Dank der Piusbruderschaft, dass sie die Fahne der katholischen Wahrheit
aufrecht erhält. Sie wird jetzt vielleicht durch ein Tal der Tränen hindurchgehen müssen. Aber die
Wende in der Kirche wird kommen und dann wird sie als die große Retterin der Kirche vom dann bekehrten
Rom geehrt werden. Wer eine kompakte Information über zentrale Abweichungen des vom Pastoralkonzil geprägten
Roms von der traditionellen Lehre der Kirche sucht, dem sei empfohlen www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de.
Was von der Theologie von W. Beinert zu halten ist, der an den jährlichen Treffen in der Sommerresidenz
von Benedikt XVI. teilnimmt, zeigt insbesondere sein Artikel „Das Christentum und die Religionen“, in
„Stimmen der Zeit“, April 2011. In diesem legt er 10 Thesen vor, von denen nun die ersten zitiert werden:
1. These: Grundsätzlich ist jede Religion fähig, offenbarungshaltig zu sein und Gotteswahrheit zu formulieren.
In ihr und durch sie kann Gotteswahrheit erkannt werden. 2. These: Grundsätzlich ist keine Religion fähig,
die Gotteswahrheit ohne Rest und Abstriche auszusprechen. 3. These: Gleichwohl kann eine Religion, was
sie von der göttlichen Wahrheit erkannt hat, besser als eine andere artikulieren, zumindest in Teilgebieten.
4. Sofern jede Kultur und somit auch jede Religion fähig und geeignet ist, Werkzeug und Mittel der göttlichen
Heilsgnade zu sein, kann man prinzipiel in jeder Religion Gott begegnen… Diese und die übrigen 6 Thesen
kann die sogenannte Pluralistische Religionstheologie unterschreiben, die der schlimmste Feind der katholischen
Kirche ist. Einem solchen Zerstörer des Glaubens, wie W. Beinert, wird seit Jahrzehnten ein sehr großzügiges
Monatsgehalt aus der Kirchensteuer gläubiger Katholiken gezahlt. Mit diesem Missbrauch von Kirchensteuergeldern
sollte Schluss sein! Der Austritt vieler Katholiken aus dem Kirchensteuerverband könnte helfen, den geistigen
Sumpf auszutrocknen, den solche Irrlehrer wie W. Beinert erzeugt haben.
Ergänzung zu 63: Dass Rom bisher noch nicht die Priesterbruderschaft St. Petrus ultimativ aufgefordert
hat, den Novus Ordo zu zelebrieren und sich damit begnügte, es diesbezüglich bei einer mehrmals wiederholten
dringenden Empfehlung zu belassen, hat die Petrusbruderschaft wohl nur der Existenz der Priesterbruderschaft
St. Pius X. zu verdanken. Denn sie kann geltend machen, dass sie die ihr von Rom zugedachte Aufgabe, die
Gläubigen von der Piusbruderschaft ab- und zu sich herüberzuziehen, nicht mehr erfüllen könne, wenn
sie offen zum Biliturgismus übergehen würde. Ein Gläubiger, der bei der Petrusbruderschaft praktiziert,
brachte die Situation kürzlich auf den Punkt, als er bemerkte: „Ihr [die Priesterbruderschaft St. Pius
X.] seid unsere Lebensversicherung!“ Die Priesterbruderschaft St. Petrus hat also einen erbärmlichen
Status, den man nach dem Wort eines bedeutenden Philosophen als „schimmerndes Elend“ bezeichnen kann.
Zur Priesterbruderschaft St. Petrus: Als sich vor einigen Jahren eine Anzahl ihrer Mitglieder Beschwerde
führend an Rom wandte, weil der damalige Generalobere, Pater Bisig, es unterbinden wollte, dass einige
seiner Priester auch die Neue Messe zelebrieren, wurde er von Kardinal Castrillón Hoyos kurzerhand abgesetzt
und durch einen Mann ersetzt, der dagegen nichts einzuwenden hatte. Über der Priesterbruderschaft St.
Petrus schwebt ständig das Damoklesschwert, zur Zelebration des Novus Ordo verpflichtet zu werden. Daran
wurde sie im Jahr 2008 durch Kardinal Castrillón Hoyos erinnert, indem dieser nämlich anlässlich der
Priesterweihen in Frankreich und in den USA die Weihekandidaten aufforderte, nicht nur am Gründonnerstag
in der Chrisam-Messe, sondern auch darüber hinaus den Novus Ordo zu konzelebrieren, obwohl dem Vernehmen
nach der heutige Generalobere der Petrusbruderschaft vor diesen Weihen den Kardinal geradezu flehentlich
gebeten hatte, diese Forderung nicht zu erheben. An die Priester und Weihekandidaten der Priesterbruderschaft
St. Petrus richtete der Kardinal diese Forderung bei seiner Predigt in Lincoln (Nebraska) mit den Worten:
„Zeigen Sie einen tiefen Respekt für die gewöhnliche Form der Messfeier des römischen Ritus [d.h. für
die Neue Messe], indem Sie mit Ihren Bischöfen in der Ölweihmesse konzelebrieren, und immer dann, wenn
dieses Zeichen der priesterlichen Gemeinschaft besonders angebracht ist.“ Dass Rom bisher noch nicht die
Petrusbruderschaft …
Fortsetzung von 155: Karl, du vermischst zwei Ebenen, denn die von dir angeführten Stellen der Hl. Schrift
sprechen von Uneinigkeiten zwischen Gläubigen der Kirche. In diesem Zusammenhang ist nicht von häretischen
Gemeinschaften die Rede. Du vermischst die Personenebene mit der Ebene der Religionsgemeinschaften, indem
du die Bildung von häretischen Gemeinschaften als Folge „ausgedehnterer Meinungsverschiedenheiten“ gegenüber
Uneinigkeiten zwischen Gläubigen hinstellst. Zugleich verharmlost du dabei den Frevel der Abspaltung,
den der hl. Augustinus, wie du wohl weißt, das größte Verbrechen nennt, weil die Abspaltung gegen die
Liebe gerichtet ist. Außerdem machst du aus der Trennung von der Gemeinschaft der Kirche eine Trennung
bloß von der vollen Gemeinschaft mit ihr, was ebenfalls eine Verfälschung des wahren Sachverhaltes darstellt.
Diese Winkelzüge dienen offenbar deiner Absicht, einer Kooperation mit den getrennten Gemeinschaften
den Weg zu ebnen. Revoluturus (ironisch): „Winkelzüge“ ist natürlich ein hartes Wort, aber ich kenne
dich ja als einen unbestechlichen Richter. Zugegeben, die Methode der Ebenenvermischung ist moralisch
anrüchig, aber sie ist sehr Erfolg versprechend, und deshalb werde ich nicht auf sie verzichten. Vgl.
www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de Es ist wichtig, auch die Methoden, mit denen die Revolutionäre
auf dem Konzil operierten, kennen zu lernen. Die Vermischung von verschiedenen Ebenen ist eine solch üble
Methode.
Höchst raffiniert haben die Revolutionäre auf dem Konzil die angebliche Spaltung der Kirche in das Ökumenismusdekret,
Art 3, eingebracht. Dr. Wolfgang Schüler erläutert das in seinem dramatischen Hörspiel: Zweites Vatikanisches
Konzil – Segen oder Fluch, indem der Revoluturus dem Moderaturus das Vorgehen beschreibt, wobei jener
aus dem Konzilstext zitiert: … Darüber hinaus werde ich in meiner Argumentation elegant, ja fast unmerklich,
von der Ebene der Personen auf die Ebene ihrer Religionen hinüber gleiten. Zum Beleg werde ich dir die
Passage zitieren: „In dieser einen und einzigen Kirche Gottes sind schon von den ersten Anfängen an manche
Spaltungen aufgekommen (1 Kor 11, 18-19; Gal 1, 6-9; 1 Joh 2, 18-19), die der Apostel als verwerflich
schwer tadelt (1 Kor 1, 11ff: 11.22), in den späteren Jahrhunderten aber sind ausgedehntere Meinungsverschiedenheiten
entstanden, und es trennten sich nicht unbedeutende Gemeinschaften von der vollen Gemeinschaft der katholischen
Kirche, …“ Darauf antwortet der Moderaturus: Karl, du vermischst zwei Ebenen, denn die von dir angeführten
Stellen der Hl. Schrift sprechen von Uneinigkeiten zwischen Gläubigen der Kirche. In diesem Zusammenhang
ist nicht von häretischen Gemeinschaften die Rede. Du vermischst die Personenebene mit der Ebene der
Religionsgemeinschaften, indem du die Bildung von häretischen Gemein-schaften als Folge „ausgedehnterer
Meinungsverschiedenheiten“ gegenüber Uneinigkeiten zwischen Gläubigen hinstellst…
Fortsetzung von 110: Karl, du vermischst zwei Ebenen, denn die von dir angeführten Stellen der Hl. Schrift
sprechen von Uneinigkeiten zwischen Gläubigen der Kirche. In diesem Zusammenhang ist nicht von häretischen
Gemeinschaften die Rede. Du vermischst die Personenebene mit der Ebene der Religionsgemeinschaften, indem
du die Bildung von häretischen Gemeinschaften als Folge „ausgedehnterer Meinungsverschiedenheiten“ gegenüber
Uneinigkeiten zwischen Gläubigen hinstellst. Zugleich verharmlost du dabei den Frevel der Abspaltung,
den der hl. Augustinus, wie du wohl weißt, das größte Verbrechen nennt, weil die Abspaltung gegen die
Liebe gerichtet ist. Außerdem machst du aus der Trennung von der Gemeinschaft der Kirche eine Trennung
bloß von der vollen Gemeinschaft mit ihr, was ebenfalls eine Verfälschung des wahren Sachverhaltes darstellt.
Diese Winkelzüge dienen offenbar deiner Absicht, einer Kooperation mit den getrennten Gemeinschaften
den Weg zu ebnen. Revoluturus (ironisch): „Winkelzüge“ ist natürlich ein hartes Wort, aber ich kenne
dich ja als einen unbestechlichen Richter. Zugegeben, die Methode der Ebenenvermischung ist moralisch
anrüchig, aber sie ist sehr Erfolg versprechend, und deshalb werde ich nicht auf sie verzichten. (vgl.
www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de,) Es ist wichtig, auch die Methoden, mit denen die Revolutionäre
auf dem Konzil operierten, kennen zu lernen. Die Vermischung von verschiedenen Ebenen ist eine solch üble
Methode.
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat völlig recht. Es kann den Gläubigen nicht zugemutet werden,
mit ihrer Kirchensteuer z. B. Irrlehrer auf den Kanzeln und im Hörsaal mitzufinanzieren. Insofern beteiligt
sich der Katholik ja ungewollt an der Finanzierung des Zerstörungswerks im heutigen offiziellen Innenraum
der Kirche. Den Zerstörern darf kein Geld mehr zur Verfügung gestellt werden. Nur diese Sprache verstehen
sie. Dem Missbrauch der Kirchensteuer muss Einhalt geboten werden, soweit es dem Katholiken möglich ist.
Deshalb ist der Austritt aus dem Kirchensteuerverband notwendig. Allerdings sollte das Steuergeld dann
dorthin gegeben werden, wo man sicher sein kann, dass kein Missbrauch stattfindet. Und da ist die Priesterbruderschaft
St. Pius X. eine erste Adresse.
Es ist raffiniert, wie die Revolutionäre auf dem Konzil die angebliche Spaltung der Kirche in das Ökumenismusdekret,
Art 3, eingebracht haben. Dr. Wolfgang Schüler erläutert das in seinem dramatischen Hörspiel: Zweites
Vatikanisches Konzil – Segen oder Fluch, indem der Revoluturus dem Moderaturus das Vorgehen beschreibt,
wobei jener aus dem Konzilstext zitiert: … Darüber hinaus werde ich in meiner Argumentation elegant,
ja fast unmerklich, von der Ebene der Personen auf die Ebene ihrer Religionen hinüber gleiten. Zum Beleg
werde ich dir die Passage zitieren: „In dieser einen und einzigen Kirche Gottes sind schon von den ersten
Anfängen an manche Spaltungen aufgekommen (1 Kor 11, 18-19; Gal 1, 6-9; 1 Joh 2, 18-19), die der Apostel
als verwerflich schwer tadelt (1 Kor 1, 11ff: 11.22), in den späteren Jahrhunderten aber sind ausgedehntere
Meinungsverschiedenheiten entstanden, und es trennten sich nicht unbedeutende Gemeinschaften von der vollen
Gemeinschaft der katholischen Kirche, …“ Darauf antwortet der Moderaturus: Karl, du vermischst zwei
Ebenen, denn die von dir angeführten Stellen der Hl. Schrift sprechen von Uneinigkeiten zwischen Gläubigen
der Kirche. In diesem Zusammenhang ist nicht von häretischen Gemeinschaften die Rede. Du vermischst die
Personenebene mit der Ebene der Religionsgemeinschaften, indem du die Bildung von häretischen Gemein-schaften
als Folge „ausgedehnterer Meinungsverschiedenheiten“ gegenüber Uneinigkeiten zwischen Gläubigen hinstellst…
Fortsetzung von 43: Karl, du vermischst zwei Ebenen, denn die von dir angeführten Stellen der Hl. Schrift
sprechen von Uneinigkeiten zwischen Gläubigen der Kirche. In diesem Zusammenhang ist nicht von häretischen
Gemeinschaften die Rede. Du vermischst die Personenebene mit der Ebene der Religionsgemeinschaften, indem
du die Bildung von häretischen Gemeinschaften als Folge „ausgedehnterer Meinungsverschiedenheiten“ gegenüber
Uneinigkeiten zwischen Gläubigen hinstellst. Zugleich verharmlost du dabei den Frevel der Abspaltung,
den der hl. Augustinus, wie du wohl weißt, das größte Verbrechen nennt, weil die Abspaltung gegen die
Liebe gerichtet ist. Außerdem machst du aus der Trennung von der Gemeinschaft der Kirche eine Trennung
bloß von der vollen Gemeinschaft mit ihr, was ebenfalls eine Verfälschung des wahren Sachverhaltes darstellt.
Diese Winkelzüge dienen offenbar deiner Absicht, einer Kooperation mit den getrennten Gemeinschaften
den Weg zu ebnen. Revoluturus (ironisch): „Winkelzüge“ ist natürlich ein hartes Wort, aber ich kenne
dich ja als einen unbestechlichen Richter. Zugegeben, die Methode der Ebenenvermischung ist moralisch
anrüchig, aber sie ist sehr Erfolg versprechend, und deshalb werde ich nicht auf sie verzichten. (vgl.
www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de, zweite CD, 4/9, „Spaltungen in anstatt Abspaltungen von
der Kirche.“
Es ist schon raffiniert, wie die Revolutionäre auf dem Konzil die angebliche Spaltung der Kirche in das
Ökumenismusdekret, Art 3, eingebracht haben. Dr. Wolfgang Schüler erläutert das in seinem dramatischen
Hörspiel: Zweites Vatikanisches Konzil – Segen oder Fluch, indem der Revoluturus dem Moderaturus das
Vorgehen beschreibt, wobei jener aus dem Konzilstext zitiert: … Darüber hinaus werde ich in meiner
Argumentation elegant, ja fast unmerklich, von der Ebene der Personen auf die Ebene ihrer Religionen hinüber
gleiten. Zum Beleg werde ich dir die Passage zitieren: „In dieser einen und einzigen Kirche Gottes sind
schon von den ersten Anfängen an manche Spaltungen aufgekommen (1 Kor 11, 18-19; Gal 1, 6-9; 1 Joh 2,
18-19), die der Apostel als verwerflich schwer tadelt (1 Kor 1, 11ff: 11.22), in den späteren Jahrhunderten
aber sind ausgedehntere Meinungsverschiedenheiten entstanden, und es trennten sich nicht unbedeutende
Gemeinschaften von der vollen Gemeinschaft der katholischen Kirche, …“ Darauf antwortet der Moderaturus:
Karl, du vermischst zwei Ebenen, denn die von dir angeführten Stellen der Hl. Schrift sprechen von Uneinigkeiten
zwischen Gläubigen der Kirche. In diesem Zusammenhang ist nicht von häretischen Gemeinschaften die Rede.
Du vermischst die Personenebene mit der Ebene der Religionsgemeinschaften, indem du die Bildung von häretischen
Gemein-schaften als Folge „ausgedehnterer Meinungsverschiedenheiten“ gegenüber Uneinigkeiten zwischen
Gläubigen hinstellst…
Dr. Schlämmer: In Bezug auf das „subsistit“ sollten m. M.nach nur die Äußerungen des Konzils und die
nachkonziliaren römischen Verlautbarungen der Maßstab sein. Wenn es in Art. 3 des Dekretes über den
Ökumenismus heißt: „Überdies können von den Elementen oder Gütern, aus denen insgesamt genommen die
Kirche selbst erbaut und belebt wird, einige, ja sogar sehr viele und bedeutende außerhalb der sichtbaren
Zäune der katholischen Kirche existieren …“, dann wird die katholische Kirche selbst als aus Elementen
erbaut verstanden. Übrigens hat das Konzil auch bezüglich der protest. Gemeinschaften die Bezeichnung
„Kirchen“ verwendet, denn bereits die Überschrift des Art. 19 im Dekret über den Ökumenismus lautet:
„Die getrennten Kirchen und Kirchlichen Gemeinschaften im Abendland“ und dann heißt es: „Die Kirchen
[!] und Kirchlichen Gemeinschaften, die in der schweren Krise, die im Abendland schon vom Ende des Mittelalters
ihren Ausgang genommen hat, oder auch in späterer Zeit vom Römischen Apostolischen Stuhl getrennt wurden,
sind mit der katholischen Kirche durch das Band besonderer Verwandtschaft verbunden, …“ Erinnert sei
auch an Johannes Paul II., der in seiner Enzyklika Ut unum sint in den Artikeln 65 und 66 die protestantischen
Gemeinschaften dreimal „Kirchen und kirchliche Gemeinschaften“ nennt. Vordringlich in Bezug auf die weitere
Klärung der subsistit-in-Lehre (vgl. www.subsistit.de) scheint mir zu sein, dass von Rom eine Definition
des Begriffs „Kirche Christi“ erbeten wird…
Worin liegt der Widerspruch der subsistit-in-Lehre des Konzils zur traditionellen Lehre der katholischen
Kirche? 1)Nach der traditionellen Lehre der Kirche ist die Kirche Jesu Christi und die katholische Kirche
ein und dasselbe. 2)Das Konzil sagt in LG, Art. 8.2., dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen
Kirche subsistiert. Das Verhältnis zwischen der Kirche Jesu Christi und der katholischen Kirche im Sinne
des Pastoralkonzils versteht man nur, wenn man Unitatis redintegratio, das Ökumenismusdekret, Art. 3,
hinzunimmt, demzufolge die Kirche (gemeint ist die katholische Kirche) insgesamt aus Elementen erbaut
wird. 3)Der subsistit-Satz von Lumen gentium sagt außerdem, dass außerhalb der Zäune der katholischen
Kirche, in den anderen christlichen Gemeinschaften, Elemente der Wahrheit und der Heiligung vorhanden
seien. 4)Wenn die katholische Kirche aus Elementen besteht und diese zum Teil auch in anderen christlichen
Gemeinschaften vorhanden sind, dann ist die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche vollständig
verwirklicht und in den anderen christlichen Gemeinschaften in mehr oder weniger großem Umfang. 5)Die
katholische Kirche ist der Lehre des Pastoralkonzils gemäß demnach nicht die einzige Verwirklichung
der Kirche Jesu Christi, sondern sie ist nur die einzige vollständige Verwirklichung derselben und die
anderen christlichen Gemeinschaften sind unvollständige Verwirklichungen derselben. Das ist eine neue
Lehre, die mit der Tradition nicht zu vereinbaren ist.
Ergänzung zu 25: Kard. Kasper trägt der neuen Lehre auch sprachlich Rechnung, wenn er über die anderen
christlichen Gemeinschaften sagt: „… dass sich außerhalb der katholischen Kirche zwar keine volle,
aber doch eine unvollkommene Verwirklichung der Kirche Jesu Christi findet.“ W. Kasper: „Communio – Leitbegriff
katholischer ökumenischer Theologie“, Münster 2002, S. 255. Nach der neuen Lehre ist die katholische
Kirche und die Kirche Christi nicht mehr ein und dasselbe, sondern erstere ist nur noch die „vollständige
Verwirklichung“ der letzteren, und die anderen christlichen Gem. sind mehr oder weniger „unvollständige
Verwirklichungen“ der Kirche Christi. Bei Benedikt XVI. steht das „subsistit“ für die „vollständige
Verwirklichung“ (s. jenes „voll“), wenngleich er den Eindruck erweckt, als stünde es für die Verwirklichung
schlechthin. Er spricht von „Verwirklichung“ nämlich dort, wo er im Sinne seiner konzilskonformen Elemente-Ekklesiologie
„vollständige Verwirklichung“ meint. Was die Elemente bei den anderen christl. Gemeinschaften betrifft,
so haben sie in diesen Gemeinsch. nicht die Eigenschaft der Kirchlichkeit. Dies habe ich zu begründen
versucht in meinen Lesermeinungen zum Artikel „In der modernen Kirche herrscht der Widerspruch“ vom 8.2.,
und zwar in den Positionen: 120, 128, 131, 136, 142, 152, 154, 157 und 164. Da die Elemente der anderen
Gemeinschaften nicht die Eigenschaft der Kirchlichkeit besitzen, sind diese keine „unvollständige Kirche“.
Sie sind Nicht-Kirche…
Dr. Schlämmer, 18: „Überdies können von den Elementen oder Gütern, aus denen insgesamt genommen die
Kirche selbst erbaut und belebt wird, einige, ja sogar sehr viele und bedeutende außerhalb der sichtbaren
Zäune der katholischen Kirche existieren …“ (UR, Art.3) Hier wird die katholische Kirche als aus Elementen
erbaut verstanden, die z. T. auch in anderen christl. Gemeinschaften existieren. Der Unterschied besteht
nach Lehre des Konzils und der entsprechenden nachkonziliaren römischen Verlautbarungen darin, dass die
katholische Kirche alle kirchlichen Elemente besitzt, die anderen nur in mehr oder weniger hohem Maße.
Bezeichnenderweise sagt Kardinal Ratzinger in der Erklärung Dominus Iesus, dass die Kirche Christi nur
in der katholischen Kirche voll [!!!] weiter besteht, was ja nahe legt, dass sie in den anderen christlichen
Gemeinschaften in unvollständiger Weise existiert. Übrigens wird in der Erklärung der Glaubenskongr.
vom 10.7. 2007 das „subsistit in“ nicht mehr mit „ist verwirklicht in“, sondern mit „weiter bestehen“
übersetzt, was aber keinen sachlichen Unterschied macht. Sie haben Recht, dass der heutige Papst den
Begriff „subsistit“ für die katholische Kirche reserviert, aber er vertritt die Überzeugung, dass der
Unterschied zu den anderen christlichen Gemeinschaften darin besteht, dass die Kirche Christi in der katholischen
Kirche „voll verwirklicht“ ist (s. obiges „voll“), wogegen er in den anderen Gemeinschaften nur in „unvollständiger
Weise“ verwirklicht ist.
Fortsetzung besonders für P. Lugmayr: Das Konzil bindet die Menschenrechte nicht, wie es seine Pflicht
gewesen wäre, an deren göttliche Quelle zurück, sondern es schneidet sie von dieser ab! Es verfährt
wie die liberalen Verfassungen und Menschenrechtserklärungen, die, ob sie nun Gott erwähnen oder nicht,
das Gottesrecht ignorieren und deshalb vom traditionellen kirchlichen Lehramt rund 150 Jahre lang heftig
bekämpft wurden. Erinnert sei nur an die Stelle in der Enzyklika Quas primas von Pius XI. an der es heißt:
„[Beim Jüngsten Gericht wird] Christus, der aus dem öffentlichen Leben verbannt und aus Verachtung vernachlässigt
und übergangen wurde, unerbittlich streng solch schmähliche Mißhandlung rächen.“ Der Bruch mit der
überlieferten Lehre der Kirche in Bezug auf das Verhältnis von Kirche und Staat, den das Konzil vollzog,
und der in nachkonziliaren römischen Dokumenten seine Fortsetzung findet, wird auch deutlich wenn man
bedenkt, dass tatsächlich Vertreter der Kirche in nachkonziliarer Zeit bei den Regierenden einiger katholischer
Staaten, wie z. B. im Falle von Kolumbien, vorstellig wurden, um die Abschaffung der in den betreffenden
Verfassungen festgeschrieben Vorrechte der katholischen Religion zu veranlassen. Dieser Frevel hat seine
Ursache in der Tat in Dignitatis humanae, weil diese Konzilserklärung für alle Religionen im Staat dieselben
Rechte fordert, so dass dieses Vorgehen in nachkonziliarer Zeit nur konsequent war.
P. Lugmayr möge bedenken: Die traditionelle Lehre der Kirche ist durch den Grundsatz gekennzeichnet,
dass Gott das Recht hat, nicht nur von den einzelnen Menschen, sondern auch durch das staatliche Gemeinwesen
verehrt zu werden. Demzufolge steht nach der traditionellen Lehre das Gottesrecht obenan, und Menschenrechte
gibt es nur im Rahmen des Gottesrechtes! Um zu einer Übereinstimmung mit den liberalen Verfassungen zu
gelangen, für die dieses Gottesrecht nicht der Maßstab ist, schränkten die Revolutionäre auf dem Pastoralkonzil
die kirchliche Lehre über das Verhältnis von Kirche und Staat auf den Teilbereich ein, der die Menschenrechte
zum Gegenstand hat und stellten über den ausgeklammerten Bereich die Be-hauptung auf, dass dieser durch
die konziliare Lehre unangetastet bleibt. Das ist aber eine Unwahrheit, denn die neue Lehre schließt
einen massiven Eingriff in das Gottesrecht ein, weil es für sie nicht der Maßstab ist. Die Konzilserklärung
Dignitatis humanae greift also massiv in das Gottesrecht ein, das zu wahren das traditionelle Lehramt
als seine heilige Pflicht ansah. Auf diese Weise gelangt die Declaratio schließlich, nach eigenem Bekunden,
zu einem Recht auf Religionsfreiheit, das sich mit dem deckt, was dazu in internationalen Menschenrechtserklärungen
bzw. in Verfas-sungen moderner liberaler Staaten steht. Das Konzil bindet die Menschenrechte nicht, wie
es seine Pflicht gewesen wäre, an deren göttliche Quelle zurück, sondern es schneidet sie von dieser
ab!
G. Pozzo, der Sekret. der Ecclesia Dei Gem. behauptet: „Das Verdienst des Konzils besteht einerseits darin,
die Einzigkeit, die Unteilbarkeit … der katholischen Kirche zum Ausdruck gebracht zu haben, andererseits
darin, anerkannt zu haben, daß auch in den christlichen, nicht kath. Konfessionen … Elemente existieren,
die kirchlichen Charakter haben… In dem Paradox, sozusagen, des Unterschieds zwischen Einzigkeit der
kath. Kirche und Existenz von wirklich kirchlichen Elementen außerhalb dieses einzigen Subjekts, spiegelt
sich der Widerspruch der Spaltung und der Sünde.“ Pozzo gibt also zu, dass die subsistit-in-Lehre eine
Paradoxie enthält. Die Paradoxie zeigt, dass diese Lehre vor dem logischen Denken keinen Bestand haben
kann. Man kann doch nicht einerseits an der Unteilbarkeit der katholischen Kirche festhalten, und andererseits
behaupten, dass sich Teile derselben außerhalb von ihr befinden. Wenn die Kirche unteilbar ist, dann
gibt es keine Teile von ihr und solche können deshalb auch nicht außerhalb von ihr existieren. Wenn
Pozzo meint, die Sünde sei für den Widerspr. verantwortlich, die Kirche ist unteilbar und doch existieren
Teile derselben außerhalb von ihr dann irrt er. Denn kirchliche Elemente gibt es nur im Zusammenhang
mit der kath. Kirche. Treten Inhalte derselben außerhalb von ihr auf, dann haben sie in diesen Gem. nicht
die Eigenschaft der Kirchlichkeit und können diesen Gem. deshalb auch nicht den Charakter der Kirchlichkeit
geben, was Ratzinger behauptet.
Dass Rom bisher noch nicht die Petrusbruderschaft ultimativ aufgefordert hat, den Novus Ordo zu zelebrieren
und sich damit begnügte, es bei einer mehrmals wiederholten dringenden Empfehlung zu belassen, hat die
Petrusbruderschaft wohl nur der Existenz der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu verdanken. Denn sie kann
geltend machen, dass sie die ihr von Rom zugedachte Aufgabe, die Gläubigen von der Piusbruderschaft ab-
und zu sich herüberzuziehen, nicht mehr erfüllen könne, wenn sie offen zum Biliturgismus übergehen
würde. Ein Gläubiger, der bei der Petrusbr. praktiziert, brachte die Situation auf den Punkt, als er
bemerkte: „Ihr [die Priesterbruderschaft St. Pius X.] seid unsere Lebensversicherung!“ Die Petrusbruderschaft
hat also einen erbärmlichen Status, den man nach dem Wort eines Philosophen als „schimmerndes Elend“
bezeichnen kann. Aber sie verfügt über viele gute Priester, die im Stillen den Ausführungen von Pater
Schmidberger wohl viel mehr zustimmen als denen ihres Mitbruders, Pater Lugmayr. Sie können sich aber
aufgrund des Schweigeabkommens, das sie de facto mit dem modernen Rom geschlossen haben, nicht öffentlich
äußern. Im Gegensatz zu ihnen verteidigt P. Lugmayr hier zentrale Irrtümer des Konzils. Diesem Pater
sei deshalb empfohlen, zu bedenken, ob er nicht besser die Petrusbruderschaft verlassen und sich als Priester
einer Novus-Ordo-Diözese zur Verfügung stellen sollte. Die Widerstandsbewegung gegen die Glaubenszerstörung
hat er nach diesem Artikel verlassen.
Der erbärmliche Status der Priesterbruderschaft St. Petrus: Als sich vor einigen Jahren eine Anzahl ihrer
Mitglieder Beschwerde führend an Rom wandte, weil der damalige Generalobere, Pater Bisig, es unterbinden
wollte, dass einige seiner Priester auch die Neue Messe zelebrieren, wurde er von Kardinal Castrillón
Hoyos kurzerhand abgesetzt und durch einen Mann ersetzt, der dagegen nichts einzuwenden hatte. Über der
Priesterbruderschaft St. Petrus schwebt ständig das Damoklesschwert, zur Zelebration des Novus Ordo verpflichtet
zu werden. Daran wurde sie im Jahr 2008 durch Kardinal Castrillón Hoyos erinnert, indem dieser nämlich
anlässlich der Priesterweihen in Frankreich und in den USA die Weihekandidaten aufforderte, nicht nur
am Gründonnerstag in der Chrisam-Messe, sondern auch darüber hinaus den Novus Ordo zu konzelebrieren,
obwohl dem Vernehmen nach der heutige Generalobere der Petrusbruderschaft vor diesen Weihen den Kardinal
geradezu flehentlich gebeten hatte, diese Forderung nicht zu erheben. An die Priester und Weihekandidaten
der Priesterbruderschaft St. Petrus richtete der Kardinal diese Forderung bei seiner Predigt in Lincoln
(Nebraska) mit den Worten: „Zeigen Sie einen tiefen Respekt für die gewöhnliche Form der Messfeier des
römischen Ritus [d.h. für die Neue Messe], indem Sie mit Ihren Bischöfen in der Ölweihmesse konzelebrieren,
und immer dann, wenn dieses Zeichen der priesterlichen Gemeinschaft besonders angebracht ist.“
Ergänzung zu 88: Weil diesem Element in Bezug auf die andere Gemeinschaft die Kirchlichkeit nicht zukommt,
deshalb kann es dieser auch keinen kirchlichen Charakter bzw. eine Teilhabe am Kirchesein vermitteln,
was Kardinal Ratzinger irrigerweise behauptet hat. Wenn nun ein Religionsdiener der anderen christlichen
Religion gültig die Taufe spendet, dann spendet er etwas, was Eigentum der katholischen Kirche ist und
was seiner Religionsgemeinschaft in keiner Weise zugerechnet werden kann. Wenn jener tauft, dann tauft
die katholische Kirche außerhalb ihres Gefüges, aufgrund der Gnade die Christus ihr verliehen hat. Keineswegs
benutzt der Heilige Geist die andere Religion als Mittel des Heiles, denn diese ist aus Opposition zur
Kirche Gottes ins Leben gerufen worden und als solche ist sie gegen den Heiligen Geist gerichtet. Damit
ist die Behauptung von Gemeinsamkeiten der katholischen Kirche mit anderen christl. Gemeinschaften widerlegt
und damit ist auch der Ökumenismus des Konzils widerlegt, denn dieser beruht, wie Johannes Paul II. sagte,
auf angeblich existierenden Gemeinsamkeiten. Genoveva 85: Blamiert hat sich nicht P. Schmidberger, sondern
er hat völlig Recht. Blamiert hat sich P. Lugmayr. Zu Ihrer Frage: 57 weist auf Fehler im Konzilstext
hin 60 zeigt eine Widerspr. auf zwischen dem Satz, der dem subsistit-Satz vorangeht und dem ersten Teil
desselben 84 zeigt, dass es kein Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum geben darf 86 behandelt die falsche
Elemente-Ekklesiologie
Fortsetzung von 86: Denn kirchliche Elemente gibt es nur im Zusammenhang mit der katholischen Kirche.
Treten Inhalte derselben außerhalb von ihr auf, dann haben sie in diesen Gemeinschaften nicht die Eigenschaft
der Kirchlichkeit und können diesen Gemeinschaften deshalb auch nicht den Charakter der Kirchlichkeit
geben, was Kardinal Ratzinger irrtümlich behauptete… Trotzdem kann man Pozzo zugute halten, dass er
eine Widersinnigkeit in der subsistit-in-Lehre des Konzils erkannt hat. Diese Einsicht ist zu P. Lugmayr
noch nicht durchgedrungen. Ein einfaches Beispiel dazu: Wenn der Eigentümer eines Fahrrads dieses Fahrrad
auch im Besitz hat, dann hat es in Bezug auf den Eigentümer zwei Eigenschaften, nämlich es gehört zu
seinem Eigentum und es gehört zu seinem Besitz. Wenn nun ein Dieb das Fahrrad stiehlt, so verliert es
zwar die Eigenschaft zum Besitz seines Eigentümers zu gehören, aber die Eigentumseigenschaft wird von
dem Diebstahl nicht tangiert. Der Dieb erhält durch seinen Diebstahl in keiner Weise Anteil am Eigentum
des Fahrrads. Ebensowenig bleibt einem kirchlichen Element die Eigenschaft der Kirchlichkeit erhalten,
wenn es eine andere christliche Gemeinschaft von der katholischen Kirche nimmt, vielmehr bleibt es auch
in dieser Gemeinschaft das Eigentum der katholischen Kirche. In Bezug auf die andere christliche Gemeinschaft
hat es nicht die Eigenschaft der Kirchlichkeit, weil es diese nur im Verbund mit der katholischen Kirche
hat.
Mons. Guido Pozzo, der Sekretär der Ecclesia Dei Gemeinschaften sagte in einem Vortrag in Wigratsbad
über den zweiten Teil des subsistit-Satzes: „Das Verdienst des Konzils besteht einerseits darin, die
Einzigkeit, die Unteilbarkeit und die Nicht-Multiplizierbarkeit der katholischen Kirche zum Ausdruck gebracht
zu haben, andererseits darin, anerkannt zu haben, daß auch in den christlichen, nicht katholischen Konfessionen
Gaben und Elemente existieren, die kirchlichen Charakter haben… In dem Paradox, sozusagen, des Unterschieds
zwischen Einzigkeit der katholischen Kirche und Existenz von wirklich kirchlichen Elementen außerhalb
dieses einzigen Subjekts, spiegelt sich der Widerspruch der Spaltung und der Sünde.“ Mons. Pozzo gibt
also zu – wenn man von dem verschleiernden „sozusagen“ absieht –, dass die subsistit-in-Lehre eine Paradoxie
enthält. Die Paradoxie zeigt, dass diese Lehre vor dem logischen Denken keinen Bestand haben kann. Man
kann doch nicht einerseits, um Traditionsverbundenheit zu bekunden, an der Unteilbarkeit der katholischen
Kirche festhalten, und andererseits behaupten, dass sich Teile derselben außerhalb von ihr befinden.
Wenn die Kirche unteilbar ist, dann gibt es keine Teile von ihr und solche können deshalb auch nicht
außerhalb von ihr existieren. Wenn Mons. Pozzo meint, die Sünde sei für die widersprüchliche Aussage
verantwortlich, die Kirche ist unteilbar und doch existieren Teile derselben außerhalb von ihr dann irrt
er.
Ergänzung zu 60: Manche meinen, das Konzil verteidigen zu können, indem sie auf Vorhaltungen antikatholischer
Passagen in den Konzilstexten auf glaubenskonforme Gegenstellen in denselben hinweisen. Ein solcher Versuch
ist aber gegen die Vernunft gerichtet, denn der Verteidiger akzeptiert stillschweigend eine Koexistenz
von Wahrheit und Irrtum. Diese Einstellung ist unvereinbar mit dem Willen zur Wahrheit im allgemeinen
und zur Glaubenswahrheit im besonderen. Wenn sich aber ein solcher Anwalt einer Koexistenz von Wahrheit
und Irrtum schon nicht von der Vernunft leiten lassen will, die widersprüchliche Aussagen strikt ablehnt,
dann sollte er sich von Pius VI. belehren lassen, der in seiner Konstitution Auctorem fidei (1794), in
welcher er die Synode von Pistoja verurteilt, diese Mentalität mit folgenden Worten zurückweist: „Das
Lob einer Synode besteht ja besonders darin, daß sie beim Lehren jene klare Weise des Ausdrucks einhalte,
welche keine Gefahr des Anstoßes mehr zurückläßt. Wenn daher etwas in dieser Art gesündigt worden
ist, so kann es nicht verteidigt werden durch die heimtückische Entschuldigung, welche vorgebracht zu
werden pflegt: nämlich, daß das, was sich als gefährlich gesagt herausstellt, an anderen Stellen deutlicher
erklärt oder auch verbessert aufgefunden wird …“
P. Lugmayr zitiert LG und verlangt, auf den Kontext zu achten: „Dies ist die einzige Kirche Christi, die
wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche bekennen, die zu
weiden unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus übertragen hat; ihm und den übrigen Aposteln
hat er ihre Ausbreitung und Leitung anvertraut, und für immer hat er sie als ‘Säule und Feste der Wahrheit’
errichtet. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der
katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet
wird. Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und
der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.“
Der erste Satz ist richtig, aber der zweite Satz relativiert diesen. Die Ersetzung des „est“ durch das
„subsistit“ hatte ja den Grund, dass man einen Unterschied machen wollte zwischen der Kirche Christi und
der katholischen Kirche. Kardinal Ratzinger hat ausdrücklich von einer Differenz zwischen beiden gesprochen,
sagte er doch: „In der Differenz zwischen subsistit und est liegt das ganze ökumenische Problem verborgen.“
Insofern im zweiten Satz die Behauptung einer solchen Differenz steckt, steht er im Widerspruch zum ersten
Satz. Dieser Widerspruch zerstört den Zusammenhang zwischen beiden Sätzen, den er zu beachten fordert.
Also ist seine Forderung widersinnig…
Im Hörspiel www.zweites-vatikanisches-Konzil-hoerspiel.de unterhalten sich ein Revolutionär mit einem
Glaubenstreuen über Lumen gentium, §1: Revoluturus: In der Absicht, das Selbstverständnis der Kirche
zu verändern, werde ich im nächsten Schritt die Aufgabe der Kirche neu bestimmen und sagen: „ … die
Kirche [ist] in Christus gleichsam das Sakrament, bzw. Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung
mit Gott und für die Einheit des ganzen Menschengeschlechts …“ Außerdem wirst du im Konzilstext lesen:
„Denn Er, der Sohn Gottes, hat Sich durch seine Fleischwerdung gewissermaßen mit jedem Menschen geeint.“
Nimmt man beides zusammen, dann ist die Kirche „Zeichen und Werkzeug“ für das, was Christus am Menschen
bereits ohne sie vollzogen hat, genauer, sie ist Zeichen für die Existenz jenes Seins eines jeden Menschen
in Christus und Werkzeug für die Kundgabe dieses Seins. Moderaturus (entsetzt): Aber Karl, du gibst ja
den Begriffen Zeichen, Werkzeug und Einheit einen völlig anderen Sinn. Nach katholischer Lehre ist die
Kirche doch Zeichen für die Einheit jener Menschen, die die Glieder der katholischen Kirche sind, also
keineswegs Zeichen für die Einheit aller Menschen, was du auch immer mit dieser Einheit meinst, und sie
ist Werkzeug für jene Einheit, insofern sie vom Herrn den Missionsauftrag erhalten hat, alle Menschen
in die Einheit der katholischen Kirche hineinzunehmen, die hineingenommen werden wollen. Du vollziehst
ja eine Umdeutung ihres Seins und ihrer Aufgabe.
Der Kommentar von P. Lugmayr zeigt, wie sehr sich dieser Pater pastoralkonziliare Irrtümer zueigen gemacht
hat. Wer, wie er und die Petrusbruderschaft insgesamt, die Aussagen des Konzils uneingeschränkt annimmt,
der macht sich schließlich jene Irrlehren zueigen und wird ggf. sogar zu einem Verteidiger derselben.
Fürs erste würde ich Pater Lugmayr das Studium des Werkes von Dr. W. Schüler über die subsistit-in-Lehre
empfehlen (www.subsistit.de) Seine übrigen Irrtümer, die er in diesem Kommentar vertritt, kann er möglicherweise
durch mehrmaliges Anhören des dramatischen Hörspiels dieses Autors korrigieren, das unter www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
vorgestellt wird. Den Bischöfen möchte ich empfehlen, von Pater Lugmayr und der Petrusbruderschaft insgesamt
zu verlangen, im Zeichen der Einheit mit den Bischöfen, zumindest exemplarisch, die Neue Messe zu zelebrieren.
Denn wer das Konzil uneingeschränkt anerkennt, der muss auch die Verwirklichung seiner Absichten auf
liturgischem Gebiet anerkennen. Und dass die Neue Messe die Verwirklichung dieser Absichten ist, das hat
Paul VI. durch die Promulgation derselben mit seiner Autorität gedeckt. Wenn sich die Petrusbruderschaft
dann weigert, dieser Aufforderung nachzukommen, dann wird sie sich gefallen lassen müssen, als Heuchler
bezeichnet zu werden. Sie kann sich nämlich nicht mit dem Hinweis auf die Genehmigung zur Zelebration
der Alten Messe herausreden, denn von einem „nur“ steht nichts in ihrem Abkommen mit Rom!
Die Selbstrelativierung der katholischen Kirche, die das Pastoralkonzil durch die Ersetzung des est (Ecclesia
catholica est ecclesia Christi – Die katholische Kirche ist die Kirche Christi) durch das subsistit-in
vollzog, war in der Tat die Bedingung der Möglichkeit für die Ersetzung der vorkonziliaren Rückkehr-Ökumene
durch die Koexistenz-Ökumene auf dieser unseligen Bischofsversammlung. Wenn das „subsistit-in“ von dem
zu seiner Tradition zurückgekehrten Rom der Zukunft beseitigt und durch das der traditionellen Lehre
entsprechende „est“ ersetzt wird, was zum Zeitpunkt der großen Wende in der Kirche geschehen wird, dann
verschwindet zugleich der pastoralkonziliare Ökumenismus.
Der Versuch, die Veränderung der Lehre der Kirche über sich selbst durch die subsistit-in-Lehre des
Konzils herunterzuspielen, unternahm auch der Sekretär der Päpstl. Kommission Ecclesia Dei, Mons. Guido
Pozzo, in einem Vortrag, den er am 20. 7. 2010 im Priesterseminar der PB St. Petrus gehalten hat. Dort
bemerkte der Monsignore: „Zusammenfassend tritt klar hervor, daß die authentische Verkündigung der Kirche
in Bezug auf ihren Absolutheitsanspruch sich nicht wesentlich mit der Lehre des II. Vaticanums geändert
hat.“ Damit gesteht Monsignore Pozzo indirekt ein, dass sich durch die subsistit-in-Lehre die Verkündigung
der katholischen Kirche in Bezug auf ihren Absolut-heitsanspruch geändert hat, aber er bezeichnet diese
Änderung als „nicht we-sentlich“. Das ist aber, logisch gesehen, unhaltbar. Denn wenn man am Absolut-heitsanspruch
etwas ändert, dann heißt das, dass er aufgegeben wird, da es hier es kein Mehr oder Weniger gibt. Der
Absolutheitsanspruch wird entweder erhoben oder er wird nicht erhoben, tertium non datur. Also stellt
die Preisgabe des katholischen Absolutheitsanspruchs durch die subsistit-in-Lehre eine wesentliche Veränderung
der Lehre der Kirche über sich selbst dar. Hier liegt doch ein klarer Bruch mit der traditionellen Lehre
der Kirche über sich selbst vor, mit weitreichenden Folgen für das Verhältnis zu den anderen christlichen
Gemeinschaften: Während das „est“ der Tradition dem Ökumenismus die Tür verschließt, wirkt das „subsistit“
als dessen Türöffner!
„Die Krise der Kirche ist eine Krise der Bischöfe“ Ja, aber man sollte nicht vergessen hinzuzusetzen:
„… und das Zentrum dieser Krise ist das vom Pastoralkonzil geprägte Rom.“ Rom hat diese Krise wesentlich
dadurch ausgelöst, dass es das Selbstverständnis der katholischen Kirche veränderte. Ein die Sache
verharmlosendes Eingeständnis dieser Veränderung enthält der Kommentar zur Erklärung der Glaubenskongregation
vom 10.7.2007, den sie ihrer Erklärung beigefügt hat. Dort liest man, dass „dem Übergang von ‘ist’
zu ‘subsistiert’ keine besondere theologische Bedeutung im Sinn einer Diskontinuität mit der vorausgehenden
katholischen Lehre zukommt.“ Hier wird eine gewisse Bedeutung des „subsisitit“ im Sinne der Diskontinuität
zur traditionellen Lehre der Kirche eingeräumt, wenn sie auch, die Sache sträflich verharmlosend, als
nicht gewichtig hingestellt wird. Natürlich ist das Gegenteil der Fall, was der Papst auch implizit eingestand,
als er noch Präfekt der Glaubenskongregation war, und zwar mit den folgenden Worten: „Die Differenz zwischen
subsistit und est schließt auch das Drama der Kirchenspaltung ein“ bzw. „In der Differenz zwischen subsistit
und est liegt das ganze ökumenische Problem verborgen.“ Und da soll dieser Ersetzung „keine besondere
theologische Bedeutung im Sinn einer Diskontinuität mit der vorausgehenden katholischen Lehre“ zukommen?
Weg mit dieser Beschwichtigungsstrategie! Vgl. dazu www.subsistit.de und www. zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
„Die inzwischen allgemein als notwendig erkannte Rückkehr der Konzilskirche zur Tradition wird sich nicht
durch Paukenschläge …vollziehen „ Frau Jeanneret irrt: Die Rückkehr Roms zu seiner Tradition wird
sich sogar durch einen einzigen Paukenschlag vollziehen, nämlich durch den Akt eines Papstes, durch den
er den Irtümern des Pastoralkonzils abschwört. Diesem einen Akt, den HH Pfarrer Milch „die Wende“ nannte,
gehen vermutlich vorbereitende Schritte voraus, und die Durchsetzung der Wende wird vermutlich auch ein
zeitlich ausgedehnter Prozess sein. Die Wende selbst aber besteht in einem punktuellen Akt und zwar deshalb,
weil die katholische Wahrheit ebenso wenig in Teile zerlegt werden kann, (was die Elemente-Ekklesiologie
behauptet) wie sie sich aus Teilen zusammensetzt. Weder eine Zusammensetzung der katholischen Wahrheit
aus Teilen noch eine Zerlegung derselben in Teile ist möglich, weil die katholische Wahrheit eine unteilbare
Ganzheit ist In Bezug auf den Komplex der Wende sind also 3 Punkte zu unterscheiden: 1) Die Vorbereitung
der Wende, die vermutlich zeitlich ausgedehnt ist und möglicherweise schon begonnen hat 2) Die Wende
selbst, die nur punktuell sein kann 3) Die Durchsetzung der Wende, die vermutlich zeitlich ausgedehnt
sein wird.
In der gegenwärtigen Auseinandersetzung mit Rom scheint es mir wichtig, diesem Rom zu sagen: Du behauptest,
es gäbe für die Konzilsbeschlüsse eine Interpretation, die in Kontinuität mit der überlieferten Lehre
der Kirche steht. Es wurde aber schon der Nachweis erbracht, dass Du selbst eine Interpretation der Konzilsbeschlüsse
lieferst, die nicht traditionskonform ist. Und das ist auch kein Wunder, denn es kann gar keine traditionskonforme
Interpretation der Konzilsbeschlüsse geben, weil sie z. T. in offenem Widerspruch zur traditionellen
Lehre stehen. Diese Widersprüche sind doch einer Interpretation gar nicht fähig! Du modernes Rom, Du
wirst nicht umhin kommen, einzusehen, dass eine mit der Überlieferung der Kirche in Übereinstimmung
befindliche Interpretation der Konzilsbeschlüsse ein Phantom ist, eine Luftblase, die zerplatzen wird
und die vermutlich nur noch eine relativ kurze Lebensdauer haben wird. Unsinnigerweise verlangst Du von
der Priesterbruderschaft St. Pius X., dass sie die Existenz einer solchen Interpretation anerkennen soll,
obwohl Du sie selbst nicht liefern kannst, weil sie prinzipiell nicht geliefert werden kann. Klammere
Dich nicht länger an diesen Hermeneutik-Unsinn, und kehre zurück auf den Boden Deiner Tradition.
Sinah 48:„Die neue Haltung der Fsspx ist dahingehend zu akzeptieren, daß jede berechtigte Kritik an Benedikt
XVI., an Rom, zu unterlassen sei.“ Dem kann ich nicht zustimmen, was schon folgendes Beispiel zeigt: Dr.
Wolfgang Schüler hat ein dramatisches Hörspiel geschrieben, das unter www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
vorgestellt wird. Darin wird gezeigt, dass Benedikt XVI. in zentralen Punkten Positionen vertritt, die
nicht mit der traditionellen Lehre der Kirche zu vereinbaren sind. Vor allem wird nachgewiesen, dass er
selbst nicht eine Interpretion der Konzilsdokumente in Kontinuität mit der überlieferten Lehre liefert,
was auch gar nicht möglich ist. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat das Hörspiel auf ihrer Homepage
positiv rezensiert, sie hat es zusammen mit dem Textbuch in das Programm ihres Verlages, des Sarto-Verlages
aufgenommen, und es wurde auch in der Kirchlichen Umschau beworben.
Gregorius Nazianzenus. Die Frage war zwar gestellt in Bezug auf das Schema über die Kirche, aber die
Antwort ist allegmein für alle Konzilstexte, denn es heißt: ‘Ein Text des Konzils ist selbstverständlich
immer nach den allgemeinen, allseits bekannten Regeln auszulegen.’ … ‘Unter Berücksichtigung des konziliaren
Verfahrens und der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als
für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt’.“
„Ein Text des Konzils“ heißt „Irgendein Text des Konzils“ und das heißt „Jeder Text des Konzils“
Man kann die Frage stellen, ob das Konzil ausdrücklich auf die Verkündigung einer Lehre mit höchstem
Verbindlichkeitsgrad verzichtet hat. Diese Frage ist zu bejahen mit Hinblick auf die „Bekanntmachungen,
die der Generalsekretär des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964 mitgeteilt hat“,
und die Paul VI. der Kirchenkonstitution Lumen gentium als deren Bestandteil hinzufügen ließ. Dort heißt
es nämlich: „Es ist gefragt worden, welcher theologische Verbindlichkeitsgrad der Lehre zukommt, die
im Schema über die Kirche ausgeführt und der Abstimmung unterbreitet wird. Die Theologische Kommission
hat auf diese Frage bei der Prüfung der Änderungsvorschläge zum dritten Kapitel des Schemas über die
Kirche so geantwortet: ‘Ein Text des Konzils ist selbstverständlich immer nach den allgemeinen, allseits
bekannten Regeln auszulegen.’ … ‘Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen
Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens-
und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt’.“ Der letzte Satz bezieht sich nicht nur
auf Lumen gentium, sondern auf alle Konzilsdokumente und in keinem derselben findet sich eine derartige
Erklä-rung. Demnach hat das Konzil von sich aus an keiner Stelle eine absolut verbindliche Glaubens-
und Sittenlehre definiert.
Die Aussagen von HH Pater Franz Schmidberger sind sehr überlegt. Benedikt XVI. ist leider theologisch
eine schillernde Gestalt. Vielleicht wird er in die Kirchengeschichte eingehen als der Papst, der keinen
Schrecken davor hatte, sich zu widersprechen. Er spielte eine entscheidende Rolle beim Zustandekommen
des „subsistit“, mit dem das Konzil den Absolutheitsanspruch der katholischen Kirche preisgab und das
auch als Grundlage des Ökumenismus eine verheerende Wirkung hatte. Vgl. dazu www.subsistit.de. Bei ihm
steht Positives und Negatives einfach nebeneinander. Er scheint mir in seiner Ambivalenz für die Widerstandsbewegung
gegen die Glaubenszerstörung weit gefährlicher zu sein, als sein eindeutig modernistischer Vorgänger.
Die Aussage: „Viele [Konzilsväter] wunderten sich darüber daß ihr Standpunkt nach vier Jahren ein anderer war und ihr Horizont sich erweitert hatte, daß sie vieles guthießen, was sie vor dem Konzil für unannehmbar oder gewagt gehalten hätten.“ stammt von Paul VI… Guitton zitiert sie nur.
157 piophil: Noch eine Ergänzung: Die Eigenschaft der Kirchlichkeit wird einem Element der katholischen
Kirche von der Kirche erteilt. Es ist ein Element der Kirche, weil es mit allen anderen Elementen der
katholischen Kirche verbunden ist. Nur im Verbundensein mit der katholischen Kirche ist es ein kirchliches
Element. Tritt es außerhalb der katholischen Kirche auf, dann geht dieses Verbundensein verloren, das
es zu einem kirchlichen Element macht. Sein Inhalt gehört freilich auch in der anderen christlichen Religion
der katholischen Kirche, so wie ein gestohlener Gegenstand immer das Eigentum des Bestohlenen bleibt,
auch wenn er im Besitz eines Diebes ist. Hinter der Elemente-Ekklesiologie des Pastoralkonzils steckt
der Irrtum, das die Eigenschaft der Kirchlichkeit dem Element selbst anhaftet, so dass es sie nicht verliert,
wenn es in einer anderen christlichen Gemeinschaft auftritt. Aber die Eigenschaft der Kirchlichkeit ist
keine Eigenschaft, die dem Inhalt des Elementes anhaftet, sie „klebt“ nicht am Element, so dass sie übertragen
werden könnte, wenn das Element aus der katholischen Kirche herausgenommen wird.
156 piophil: In Wirklichkeit sind es aber gar keine Gemeinsamkeiten, weil jenen Elementen, die auch in
den anderen christlichen Gemeinschaften vorhanden sind, dort die wesentliche Eigenschaft der K i r c h
l i c h k e i t fehlt. Mit anderen Worten: Im Sinne des vom Pastoralkonzil geprägten Roms kommt das angebliche
„unvollkommene Kirchesein“ der anderen christlichen Gemeinschaften dadurch zustande, dass sie zwar kirchliche
Elemente besitzen, aber nicht alle, im Gegensatz zur katholischen Kirche. In diesen Elementen erblickt
das moderne Rom Gemeinsamkeiten mit diesen Gemeinschaften, welche die Basis des pastoralkonziliaren Ökumenismus
sind. Wenn diese Elemente aber keine Gemeinsamkeiten sind, was ich zu zeigen versuchte, dann besitzen
die anderen christlichen Gemeinschaften nicht die Eigenschaft „unvollkommener Kirchlichkeit“, sondern
sie besitzen überhaupt nicht die Eigenschaft der Kirchlichkeit. Deshalb besteht auch keine „unvollkommene
Gemeinschaft“ zwischen der katholischen Kirche und den anderen christlichen Gemeinschaften, sondern es
besteht überhaupt keine Gemeinschaft mit ihnen, was die traditionelle Communio-Ekklesiologie auch klipp
und klar lehrte, im Widerspruch zur pastoralkonziliaren Communio-Ekklesiologie. Diese Einsicht entzieht
dem Ökumenismus pastoralkonziliarer Prägung den Boden, und er fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
153 piophil: Keine Sorge, alles ist kostenlos: Wenn z. B. ein Mathematikprofessor in sein Lehrbuch einen
Lehrsatz von Gauß aufnimmt, dann gewinnt er durch diese Aufnahme keine „Elemente des Gauß-Seins“, keine
„Teilhabe am Sein von Gauß“. Er gewinnt auch keinen „wirklich gauß’schen Charakter“, keine „wirklich
gauß’sche Dimension“, und die „Gegenwart des Gauß-Seins“ ist bei diesem Mathematikprofessor nicht gegeben.
Gauß bleibt der einzige Eigentümer jener Lehrsätze und den Personen, die sie übernehmen, können sie
nicht zugerechnet werden. Hinzu kommt noch, dass es sich bei der Übernahme der Lehrsätze von C. F. Gauß
in andere Werke um einen legitimen Vorgang handelt, wogegen die Übernahme von Inhalten der katholischen
Kirche in andere christlichen Gemeinschaften ein illegitimer Vorgang ist, der mit der Sünde der Abspaltung
von der Kirche Gottes beginnt. Ebenso wenig haben die anderen christlichen Gemeinschaften „Elemente des
Kircheseins“, sie haben eben keine „Teilhabe am Sein der Kirche“, sie haben keinen „kirchlichen Charakter“
und die „Gegenwart des Kircheseins“ ist bei ihnen nicht gegeben. Im Widerspruch dazu spricht aber Kardinal
Ratzinger, ganz im Sinne des Konzils, die in Anführungszeichen gesetzten Eigenschaften den anderen Gemeinschaften
ausdrücklich zu, und die angeblichen Gemeinsamkeiten in Bezug auf die Elemente bilden die Grundlage für
den ganzen Ökumenismus. (Es folgt noch ein letzter Beitrag von mir dazu, wenn Sie nicht die Geduld verlieren)
149 piophiL Man kann die Problematik auch an folgendem Beispiel aus dem Alltag erläutern, das in letzter
Zeit auf politischem Gebiet für großen Wirbel sorgte: Wenn ein Student in seiner Dissertation ein Element
des geistigen Eigentums einer anderen Person widerrechtlich als sein Eigentum ausgibt, dann gewinnt er
dadurch nicht Anteil an deren Urheberschaft. Der Student besitzt zwar ein geistiges Produkt des Urhebers,
aber kein Element von dessen Urheberschaft. Die Urheberschaft ist weder ganz noch in Teilen übertragbar,
weil sie an den Urheber gebunden und unteilbar ist. Ebensowenig ist die Kirchlichkeit ganz oder in Teilen
übertragbar, weil sie an die Kirche gebunden ist. Deshalb ist ein kirchliches Element, das seinem Inhalt
nach in einer anderen christlichen Gemeinschaft vorkommt, in dieser eben kein kirchliches Element. Ich
möchte Ihnen noch ein weiteres Beispiel geben, um zu verdeutlichen, dass die Eigenschaft der Kirchlichkeit
eines kirchlichen Elements verloren geht, wenn es in einer anderen christlichen Gemeinschaft auftritt.
Carl Friedrich Gauß (1777-1855) gilt weithin als der bedeutendste deutsche Mathematiker. Er hat auf mehreren
Gebieten, neben der Mathematik auch in Physik und Astronomie, die Wissenschaft in einzigartiger Weise
bereichert. Nach ihm haben unzählige Wissenschaftler Lehrsätze von Gauß in ihre Lehrbücher aufgenommen…
142 philo: Fazit: Kirchliche Elemente haben nur im Zusammenhang mit der katholischen Kirche die Eigenschaft
kirchliche Elemente zu sein. Tritt der Inhalt eines kirchlichen Elements außerhalb des Gefüges der katholischen
Kirche auf, wie z. B. bei der Taufe, wenn sie in einer anderen christlichen Gemeinschaft gültig gespendet
wird, dann ist sie in dieser Gemeinschaft kein kirchliches Element, weil ein Verbundensein dieses Inhalts
mit der katholischen Kirche infolge der Trennung dieser Gemeinschaft von ihr, nicht existiert. Ich könnte
auch folgendermaßen argumentieren: Die katholische Kirche ist die Braut Christi. Das Brautsein hat keine
Teile und deshalb können auch keine Teile des Brautseins außerhalb von ihr angetroffen werden. Wenn
eine Braut ein Collier anlegt, dann ist dieses Collier Brautschmuck. Ihr Brautsein erteilt dem Collier
diese Eigenschaft. Wenn ein anderes Mädchen, das keine Braut ist, das Collier an sich nimmt, dann verliert
es die Eigenschaft Brautschmuck zu sein. Es vermag also diesem Mädchen weder einen bräutlichen Charakter
noch eine Teilhabe am Brautsein zu geben. Analog besitzen die anderen christlichen Religionen keinen kirchlichen
Charakter und eine Teilhabe am Sein der Braut Christi, der katholischen Kirche, ist bei ihnen nicht gegeben,
entgegen der Behauptung des vom Pastoralkonzil geprägten Roms und insbesondere von Kardinal Ratzinger.
Der Fehler der Elemente-Ekklesiologie des Pastoralkonzils besteht nun darin, dass es bei einem kirchlichen
Element nur dessen Inhalt berücksichtigt, nicht aber dessen Verbundensein mit den anderen Elementen der
katholischen Kirche, wodurch es aber überhaupt erst zu einem k i r c h l i c h e n Element wird! Fällt
dieses Verbundensein weg, und es fällt weg, wenn es eine andere christliche Gemeinschaft an sich nimmt,
dann verliert das Element die Eigenschaft der Kirchlichkeit und zurück bleibt nur der Inhalt desselben.
Für den sakramentalen Bereich der Kirche möchte ich Ihnen das am Beispiel der Taufe verdeutlichen. Die
Taufe als kirchliches Element ist, wegen der ersten charakteristischen Eigenschaft eines kirchlichen Elements,
mit allen anderen Sakramenten verbunden sowie mit allen Glaubenswahrheiten und allen Aspekten der Hierarchie
der katholischen Kirche. Wegen der zweiten charakteristischen Eigenschaft eines kirchlichen Elements ist
sie mit ausschließlich wahren Aussagen über den Glauben verbunden und wegen der dritten charakteristischen
Eigenschaft eines kirchlichen Elements gehört die Taufe zum Eigentum der katholischen Kirche. Das gleiche
gilt für jede Glaubenswahrheit der katholischen Kirche sowie für alle Aspekte ihrer Hierarchie. Fazit:
Kirchliche Elemente haben nur im Zusammenhang mit der katholischen Kirche die Eigenschaft kirchliche Elemente
zu sein. Tritt der Inhalt eines kirchlichen Elements außerhalb des Gefüges der katholischen Kirche auf,
…
129: piophil: So gelangt man z. B. zum Sakrament der Taufe als eines kirchlichen Elements, wenn man vom
Ganzen der katholischen Kirche ausgeht und die Betrachtung auf jenen Aspekt ihrer Sakramentenlehre einschränkt.
Aus dem Gesagten ergeben sich drei charakteristische Eigenschaften eines kirchlichen Elements, die für
die Beurteilung der Elemente-Ekklesiologie von ausschlaggebender Bedeutung sind. 1) Jedes kirchliche Element
ist mit allen anderen kirchlichen Elementen der katholischen Kirche verbunden, also ist es verbunden mit
allen sakramentalen kirchlichen Elementen, mit allen kirchlichen Glaubenselementen und mit allen kirchlichen
Elementen der Hierarchie der katholischen Kirche. 2) Jedes kirchliche Element ist verbunden mit ausschließlich
wahren Aussagen über den Glauben. 3) Jedes kirchliche Element gehört nicht nur zum Besitz der katholischen
Kirche, sondern es ist auch ihr Eigentum. Denn Christus hat Seine Kirche gestiftet und sie mit allen Gütern
beschenkt. An diesen Eigenschaften erkennt man, dass ein kirchliches Element nicht nur durch seinen Inhalt
bestimmt ist, sondern auch durch sein Verbundensein mit allen anderen kirchlichen Elementen, eben mit
dem Ganzen der katholischen Kirche, und dass es zum Eigentum der katholischen Kirche gehört. Dieses Verbundensein
ist kein nebensächliches, sondern es ist ein wesentliches Merkmal eines kirchlichen Elements und darauf
kommt hier entscheidend an.
Vielen Dank für Ihr Interesse. Da ich mehrere Abschnitte dafür benötige, schlage ich vor, dass Sie,
falls Sie keine Einwände haben, jeweils z. B. sagen: „bitte weiter“ Ich beginne nun: Die anderen christlichen
Gemeinschaften haben die, für sich betrachtet, wahren Elemente, die sie besitzen, von der katholischen
Kirche genommen. In der katholischen Kirche sind das kirchliche Elemente. Das Konzil behauptet nun stillschweigend,
dass die Eigenschaft der Kirchlichkeit diesen Elementen nicht verloren ging, als die anderen Gemeinschaften
sie übernahmen. Das ist aber falsch, denn einem Element der Kirche haftet die Eigenschaft der Kirchlichkeit
nicht an, wenn es außerhalb der katholischen Kirche in einer anderen christlichen Gemeinschaft seinem
Inhalt nach auftritt! Die Eigenschaft der Kirchlichkeit besitzt das betreffende Element nur im Zusammenhang
mit der katholischen Kirche. Um den Fehler aufzudecken, muss man zunächst einmal definieren, was ein
kirchliches Element überhaupt ist. Definition: Ein kirchliches Element ist ein die Sakramente oder den
Glauben oder die hierarchische Struktur betreffender Besitz der römisch-katholischen Kirche, den ihr
Christus zu treuer Verwaltung anvertraut hat. Die in dieser Definition genannten Besitztümer werden durch
den jeweils ausgewählten Gesichtspunkt beschrieben, unter dem man das Ganze der katholischen Kirche betrachten
kann.
„Die Kirche besitzt die „Fülle der Gnade und Wahrheit“. Doch in der Konzilskirche geht es natürlich
auch ohne Fülle.“ Deshalb wird im Ökumenismusdekret behauptet: „ „Der Geist Christi hat sich gewürdigt,
sie [die „getrennten Kirchen und Gemeinschaften“] als Mittel des Heiles zu gebrauchen, …“ Der gedankliche
Fehler liegt in der Elemente-Ekklesiologie des Konzil. Im Ökumenismusdekret wird behauptet, dass die
katholische Kirche aus Elementen erbaut wird und das heißt, dass sie aus Teilen besteht, und es wird
behauptet, dass diese Teile z. T. auch bei den anderen christlichen Gemeinschaften vorkommen. Das sind
die angeblichen Gemeinsamkeiten, von denen Johannes Paul II. sagt, dass sie das Wesen des Ökumenismus
ausmachen. „Fülle“ wird im Sinne des Konzils verstanden, als der vollzählige Besitz der kirchlichen
Elemente, was auch die nachkonziliaren römischen Verlautbarungen dazu bestätigen. Wenn es aber falsch
ist, dass die anderen christlichen Gemeinschaften, entgegen dem Anschein, k i r c h l i c h e Elemente
besitzen, dann fällt der ganze Ökumenismus des Konzils und der nachkonziliaren Ära in sich zusammen.
Dann haben sie nämlich keinen „kirchlichen Charakter“ und sie besitzen keine „Teilhabe am Sein der Kirche
Christi“, was Kardinal Ratzinger behauptet. Also lohnt es sich doch, der Frage nachzugehen, ob die anderen
christlichen Gemeinschaften kirchliche Elemente besitzen. Ich denke beweisen zu können, dass das nicht
der Fall ist. Bei Interesse könnte ich das ausführen.
Die Vorhaltungen, die Frau Jeannerat den Ortbischöfen macht, sind zutreffend. Aber leider verdecken sie
die Ursache des Übels. Das Grundübel ist das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Die zusätzlichen Übel
auf Ortsbischofsebene und Theologenebene hätte es so gar nicht geben können, wenn Rom nicht die katastrophale
pastoralkonziliare Fehlentwicklung eingeleitet hätte. Das Versagen der Ortsbischöfe und der Theologen
sind schlechte Früchte am Baum des Pastoralkonzils. Dieser muss umgehauen werden und dann sind diese
schlechten Früchte, jedenfalls im Prinzip, auch beseitigt. Glaubenstreue Katholiken sollten sich übrigens
nicht von der Mahnung von Benedikt XVI. ins Bockshorn schlagen lassen, man dürfte die Kirche nicht im
Jahr 1962 einfrieren. Das ist ein beliebter Vorwurf, den schon Paul VI. gegen die Priesterbruderschaft
erhoben hat und der in öffentlichen Diskussionen oft erhoben wird, vielleicht auch schon bald wieder
von Rom. Hier sollte man sogleich zum Gegenangriff übergehen und z. B. sagen: Natürlich ist der Katholik
immer an weiterer Entfaltung des Glaubenswissens interessiert, und diese Entfaltung hat in allen christlichen
Jahrhunderten stattgefunden. Was aber in der Ära des Pastoralkonzils stattfand, das ist keine Fortentwicklung,
sondern das ist eine verhängnisvolle Fehlentwicklung. Mit Pfarrer Milch werfen wir dem modernen Rom vor:
Infolge dieser Fehlentwicklung sind wir in den letzten 50 Jahren um den wahren Fortschritt in der Kirche
von Rom betrogen worden.
Die Vorhaltungen, die Frau Jeannerat den Ortbischöfen macht, sind gut und richtig. Aber leider verdecken
sie die Ursache des Übels. Das Grundübel ist das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Die zusätzlichen
Übel auf Ortsbischofsebene und Theologenebene hätte es so gar nicht geben können, wenn Rom nicht die
katastrophale pastoralkonziliare Fehlentwicklung eingeleitet hätte. Das Versagen der Ortsbischöfe und
der Theologen sind schlechte Früchte am Baum des Pastoralkonzils. Dieser muss umgehauen werden und dann
sind diese schlechten Früchte, jedenfalls im Prinzip, auch beseitigt. Glaubenstreue Katholiken sollten
sich übrigens nicht von der Mahnung von Benedikt XVI. ins Bockshorn schlagen lassen, man dürfte die
Kirche nicht im Jahr 1962 einfrieren. Das ist ein beliebter Vorwurf, den schon Paul VI. gegen die Priesterbruderschaft
erhoben hat und der in öffentlichen Diskussionen oft erhoben wird, vielleicht auch schon bald wieder
von Rom. Hier sollte man sogleich zum Gegenangriff übergehen und z. B. sagen: Natürlich ist der Katholik
immer an weiterer Entfaltung des Glaubenswissens interessiert, und diese Entfaltung hat in allen christlichen
Jahrhunderten stattgefunden. Was aber in der Ära des Pastoralkonzils stattfand, das ist keine Fortentwicklung,
sondern das ist eine verhängnisvolle Fehlentwicklung. Mit Pfarrer Milch werfen wir dem modernen Rom vor:
Infolge dieser Fehlentwicklung sind wir in den letzten 50 Jahren um den wahren Fortschritt in der Kirche
von Rom betrogen worden.
Warum klammert sich Benedikt XVI. daran, dass es eine Interpretation der Konzilsbeschlüsse gibt, die
sich in Übereinstimmung mit der überlieferten Lehre befindet? Weil er weiß und das auch ausdrücklich
gesagt hat, dass Lehren, die im Widerspruch zur traditionellen Lehre stehen, nicht anerkannt werden dürfen.
Um das Konzil retten zu können, behauptet er die Existenz einer traditionskonformen Interpretation der
Konzilsbeschlüsse. Aber die Behauptung einer solchen Existenz ist falsch. Würde er diesen Irrtum einsehen
und eingestehen, dann müsste er, seiner Aussage zufolge, dass nichts Traditionswidriges gelehrt werden
dürfe, die infrage stehenden Konzilsbeschlüsse für ungültig erklären. An diesen hängt aber die gesamte
geistige Umorientierung, die das Konzil auf den Weg gebracht hat. Der Papst müsste also diese geistige
Umorientierung als einen verhängnisvollen Irrtum verurteilen und damit auch seine Beteiligung an diesem
Unternehmen. Dazu ist er aber keineswegs bereit, sondern er handelt nach dem Motto, dass nicht ist, was
nicht sein darf, d.h., weil die Konzilsbeschlüsse nicht gegen die Tradition gerichtet sein dürfen, deshalb
sind sie es auch nicht. Der Papst ist davon überzeugt, dass er selbst eine Interpretation des Konzils
in Kontinuität mit der Tradition liefert. Aber das ist nicht der Fall, was man z. B. an seinen Ausführungen
zur „subsistit-in-Lehre“ von Lumen gentium erkennen kann. Vgl. dazu www.subsistit.de und www.zweites-vatikanisches-Konzil-hoerspiel.de
alfredprivat: Nach katholischer Lehre besitzt ein dogmatisches Konzil den Beistand des Heiligen Geistes.
Das Zweite Vatikanische Konzil ist aber kein dogmatisches Konzil, sondern n u r ein Pastoralkonzil. Dass
ein Pastoralkonzil den Beistand des Heiligen Geistes besitzt, ist aber nicht katholische Lehre. Und wenn
man die Texte des Pastoralkonzils analysiert, dann erkennt man, dass es diesen Beistand tatsächlich nicht
hatte. Denn der Heilige Geist ist der Geist der Wahrheit, und deshalb kann er keiner Versammlung beigestanden
haben, die sich mit gewissen Lehren gegen die Wahrheit gerichtet hat.
Warum klammert sich Benedikt XVI. daran, dass es eine Interpretation der Konzilsbeschlüsse gibt, die
sich in Übereinstimmung mit der überlieferten Lehre befindet? Weil er weiß und das auch ausdrücklich
gesagt hat, dass Lehren, die im Widerspruch zur traditionellen Lehre stehen, nicht anerkannt werden dürfen.
Um das Konzil retten zu können, behauptet er die Existenz einer traditionskonformen Interpretation der
Konzilsbeschlüsse. Aber die Behauptung einer solchen Existenz ist falsch. Würde er diesen Irrtum einsehen
und eingestehen, dann müsste er, seiner Aussage zufolge, dass nichts Traditionswidriges gelehrt werden
dürfe, die infrage stehenden Konzilsbeschlüsse für ungültig erklären. An diesen hängt aber die gesamte
geistige Umorientierung, die das Konzil auf den Weg gebracht hat. Der Papst müsste also diese geistige
Umorientierung als einen verhängnisvollen Irrtum verurteilen und damit auch seine Beteiligung an diesem
Unternehmen. Dazu ist er aber keineswegs bereit, sondern er handelt nach dem Motto, dass nicht ist, was
nicht sein darf, d.h., weil die Konzilsbeschlüsse nicht gegen die Tradition gerichtet sein dürfen, deshalb
sind sie es auch nicht.
Die Behauptung von Frau Jeannerat, dass eine Einigung bevorstehe, ist offenbar falsch. Am Freitag brachte
kreuz.net unter der Überschrift: „Die Wahrheit ist nicht abhängig von der Zeit“,einen Bericht über
eine Predigt von Bischof Fellay, die er im St. Thomas v. Aquin Seminar in Winona gehalten hat. Der Bericht
zitiert die von Bischof Fellay an Rom gerichtete Aussage: „Wenn Ihr uns akzeptiert, wie wir sind, ohne
Veränderungen, ohne uns zu verpflichten, diese Dinge [Ökumenismus und Religionsfreiheit] zu akzeptieren,
dann sind wir bereit.“ Und in dem Bericht über dieselbe Predigt, der sich auf der Homepage der Priesterbruderschaft
befindet, sagt Bischof Fellay: „Deswegen waren wir genötigt, nein zu sagen. Wir werden das nicht unterschreiben.“
Was ist denn der Knackpunkt in Bezug auf das Konzil. Rom sagt: Man kann die strittigen Punkte so interpretieren,
dass sie in Kontinuität mit der überlieferten Lehre stehen. Die Bruderschaft sagt: Nein, eine solche
Interpretation gibt es nicht und kann es auch gar nicht geben, weil der Konzilstext nachweisbare Widersprüche
zur überlieferten Lehre enthält. Diese Widersprüche lassen sich durch keine Interpretation aus der
Welt schaffen! Rom verlangt also von der Bruderschaft einem Abkommen zuzustimmen, das eine folgenschwere
Unwahrheit zur Grundlage hat.
monens: Ich bin völlig einverstanden: Alles, was gut bei Benedikt XVI. ist, soll anerkannt und gewürdigt
werden. Aber es gibt fatalerweise bei ihm daneben, in mehr als einer Hinsicht, und zwar auch in seiner
Eigenschaft als Präfekt der Glaubenskongregation und als Papst, Lehren, die der Tradition der Kirche
widersprechen. – Leider bestehen bei vielen glaubenstreuen Katholiken die Kenntnisse über das Pastoralkonzil
und über die nachkonziliare Ära aus mehr oder weniger zusammenhanglosen Bruchstücken. In diesem Zusammenhang
möchte ich auf www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de verweisen. Hier wird in Dialogform das Übel
des Konzils aus einem Prinzip entwickelt, nämlich aus dem vom Konzil veränderten Selbstverständnis
der Kirche. Darüber hinaus werden nachkonziliare römische Dokumente daraufhin geprüft, ob sie die der
Tradition widersprechenden Lehren fortgesetz oder gar noch verschlimmert haben. Auf diese Weise werden
Zusammenhänge sichtbar, die sich wohl jeder zu erkennen wünscht, der sich mit jener Zusammenhanglosigkeit
nicht zufrieden geben will. Ein Priester, der schon Jahrzehnte der Tradition treu ist, äußerte dazu:
Erst durch dieses Hörspiel ist mir die Negativität des Konzils so richtig bewusst geworden. Darin wird
übrigens auch deutlich, welche Rolle Kardinal Ratzinger in dieser Tragödie spielt.
monens: Ich schätze Ihre Beiträge. Nur in der Beurteilung von Benedikt XVI. stimme ich nicht mit Ihnen
überein. „Vor Kurzem hat der Heilige Vater den hl. Papst Pius X. gewürdigt, indem er betonte, dass dieser
sich im Namen eines Glaubens, der sich der Tradition verpflichtet wisse, gegen modernistische Tendenzen
gewandt habe.“ Das stimmt, aber der Heilige Vater ist selbst in den Modernismus verstrickt, allein wegen
der Tatsache, dass durch ihn das verhängnisvolle „subsistit“ in Lumen gentium Eingang gefunden hat, das
er nach wie vor verteidigt. Wie verheerend seine Theologie gewirkt hat zeigt sich z. B. an seiner Abhandlung:
„Das Problem der Dogmengeschichte“. Sie stammt zwar aus dem Jahre 1966/67, aber bekanntnlich gibt er als
Papst seine Gesammelten Schriften heraus und dazu gehört diese Publikation. Mit ihr hat er dem heute
schlimmsten Feind der katholischen Kirche, der Pluralistischen Religionstheologie (PRT), die in den achtziger
Jahren von John Hick entwickelt wurde, direkt in die Hände gearbeitet, und zwar vor allem dadurch, dass
er das Dogma in zwei Teile zerlegte, einen unveränderlichen Kern und eine angeblich zeitlich veränderbare
Hülle, was die PRT aufgegriffen hat. Später stellte er fest, dass „katholische“ Theologen über Umformulierungen
den Inhalt von Dogmen änderten. Doch er selbst hat es getan, z. B. in Bezug auf das Assumpta-Dogma. Vgl.
seine Abhandl. „Die Tochter Zion“; hier leugnet er, dass die Aufnahme Mariens in den Himmel eine historische
Tatsache ist!!…
Das Angebot des vom Pastoralkonzil geprägten Roms kann man kurz so kennzeichnen: Rom bietet der Priesterbruderschaft
St. Pius X. einen komfortablen Status an unter der Vorraussetzung, dass sie eine Unwahrheit schriftlich
anerkennt. Die Unwahrheit besteht darin, dass es eine Interpretation der Konzilsbeschlüsse in Übereinstimmung
mit der traditionellen Lehre gibt. Eine solche Interpretation gibt es nicht, weil gewisse Konzilsbeschlüsse
der traditionellen Lehre widersprechen. Diese Widersprüche zur überlieferten Lehre der Kirche lassen
sich durch keine Interpretation aus der Welt schaffen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, dessen
Existenz der Papst irrigerweise behauptet. Die angeblich existierende Interpretation der Konzilsbeschlüsse
in Übereinstimmung mit der traditionellen Lehre der Kirche ist also ein Phantom, das Benedikt XVI. irrigerweise
als real existierend behauptet, und er verlangt von der Priesterbruderschaft, dass sie diese Unwahrheit
unterschreibt. Dabei weiß Benedikt XVI., dass für die Bruderschaft die Behauptung der Existenz einer
solchen Interpretation eine Unwahrheit ist, und fordert trotzdem von ihr, sie zu unterschreiben. Kurz:
Der Papst fordert von der Priesterbruderschaft die schriftliche Anerkennung einer Unwahrheit, als Voraussetzung
dafür, dass sie einen komfortablen Status erhält. Damit wäre, objektiv gesehen, die Verunehrung der
Wahrheit die Grundlage eines Abkommens des modernen Roms mit der Priesterbruderschaft, was Gott verhüten
möge.
„Die Bruderschaft müsse akzeptieren, daß die zweideutigen Punkte im Zweiten Vatikanum – wie Ökumenismus
oder Religionsfreiheit – in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre zu verstehen seien.“ Das ist eine
andere Formulierung der Behauptung von Benedikt XVI., dass es eine Hermeneutik der Konzilsbeschlüsse
in Übereinstimmung mit der traditionellen Lehre gäbe. Aber genau eine solche Interpretation gibt es
nicht, weil es sie aus logischen Gründen nicht geben kann. Der Widerspruch gewisser Konzuilsbeschlüsse
zur überlieferten Lehre der Kirche lässt sich nämlich durch keine Interpretation aus der Welt schaffen.
Die angeblich existierende Möglichkeit, die Konzilsbeschlüsse in Kontinuität mit der traditionellen
Lehre zu interpretieren, ist eine Luftblase, die zerplatzt, wenn man zur Konkretion übergeht.
Was geschieht, wenn Benedikt XVI. damit zufrieden ist, wenn die Bruderschaft nur einen Teil der Präambel
unterschreibt? „(gestriger Artikel) Das moderne Rom hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Piusbruderschaft
als Voraussetzung für eine Einigung das Konzil uneingeschränkt anerkennen muss. Man kann davon ausgehen,
dass dieses Rom nach wie vor diese Forderung durchsetzen will. Wenn Rom nun akzeptieren sollte, dass die
Bruderschaft die Präambel nur in Teilen unterschreibt, dann handelt es sich offenbar um ein taktisches
Manöver, in der Absicht, die Anerkennung jenes Teiles der Präambel, der noch nicht anerkannt ist, dann
zu erreichen, wenn eine Unterstellung stattgefunden hat. Wer wollte daran zweifeln, dass das moderne Rom
dann viele Möglichkeiten hat, dieses Ziel Schritt für Schritt zu erreichen, spätestens wenn in der
Priesterbruderschaft eine Bischofswahl ansteht, was wohl bald der Fall sein wird. Dann wird Rom voraussichtlich
nur einem Kandidaten zustimmen, der auch den anderen Teil der Präambel akzeptiert. Als Feigenblatt wird
vielleicht hinzugesetzt „im Lichte der Tradition“, was aber gar nicht möglich ist, weil es sich um nicht
interpretierbare Irrtümer handelt. Jedes Abkommen, das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition
abgeschlossen wird, ist falsch. Man darf nicht akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen,
weil dadurch die Wahrheit verunehrt wird und die wahre Position als nostalgische Variante des Katholischseins
erscheint.
Wenn es zu einer Einigung kommt, dann begibt sich die Bruderschaft in die Abhängigkeit des modernen Roms.
Rom hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Piusbruderschaft als Voraussetzung für eine Einigung
das Konzil uneingeschränkt anerkennen muss. Man kann davon ausgehen, dass Rom nach wie vor auf diese
Forderung durchsetzen will. Wenn es jetzt akzeptieren sollte, dass die Bruderschaft die Präambel nur
in Teilen unterschreibt, dann handelt es sich um ein taktisches Manöver, in der Absicht, die Anerkennung
jenes Teiles der Präambel, der noch nicht anerkannt ist, dann zu erreichen, wenn eine Unterstellung stattgefunden
hat. Wer wollte daran zweifeln, dass das moderne Rom viele Möglichkeiten hat, dieses Ziel Schritt für
Schritt zu erreichen, spätestens wenn in der Priesterbruderschaft eine Bischofswahl ansteht, was wohl
bald der Fall sein wird. Dann wird Rom voraussichtlich nur einem Kandidaten zustimmen, der auch den anderen
Teil der Präambel nicht ablehnt. Jedes Abkommen, das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition
abgeschlossen wird, ist falsch. Man darf nämlich nicht akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander
bestehen, wodurch die Wahrheitsposition als nostalgische Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet
den Kampfeinsatz für die Wahrheit. Das Angebot scheint verlockend zu sein, es ist aber verhängnisvoll.
Wird die Bruderschaft der Versuchung erliegen, sich in den Modernismus einbinden zu lassen? Beten wir
für ihre Standhaftigkeit!
Wenn es zu einer Einigung kommt, dann begibt sich die Bruderschaft in die Abhängigkeit des modernen Roms.
Rom hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Piusbruderschaft als Voraussetzung für eine Einigung
das Pastoralkonzil uneingeschränkt anerkennen muss. Man kann davon ausgehen, dass Rom nach wie vor auf
dieser Forderung besteht. Wenn es jetzt akzeptieren sollte, dass die Bruderschaft die Präambel nur in
Teilen unterschreibt, dann handelt es sich um ein taktisches Manöver, in der Absicht, die Anerkennung
jenes Teiles der Präambel, der noch nicht anerkannt ist, dann zu erreichen, wenn eine Unterstellung stattgefunden
hat. Wer wollte daran zweifeln, dass das moderne Rom viele Möglichkeiten hat, dieses Ziel Schritt für
Schritt zu erreichen, spätestens wenn in der Priesterbruderschaft eine Bischofswahl ansteht, was wohl
bald der Fall sein wird. Dann wird Rom voraussichtlich nur einem Kandidaten zustimmen, der auch den anderen
Teil der Präambel nicht ablehnt. Jedes Abkommen, das mit Rom vor dessen Bekehrung zu seiner Tradition
abgeschlossen wird, ist falsch. Man darf nicht akzeptieren, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen,
und so die wahre Position als nostalgische Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet den Einsatz
derer, die für die Wahrheit kämpfen. Das Angebot scheint verlockend zu sein, es ist aber verhängnisvoll.
Wird die Bruderschaft der Versuchung erliegen, sich in den Modernismus einbinden zu lassen? Beten wir
für ihre Standhaftigkeit!
Wenn es zu einer Einigung kommt, dann begibt sich die Bruderschahft in die Abhängigkeit des modernen
Roms. Rom hat in der Vergangenheit keinenZweifel daran gelassen, dass die Piusbruderschaft als Voraussetzung
für eine Einigung das Pastoralkonzil uneingeschränkt anerkennen muss. Man kann davon ausgehen, dass
Rom immer noch auf dieser Forderung besteht. Wenn es jetzt darauf verzichten sollte, dass die Bruderschaft
die Präambel nur in Teilen unterschreibt, dann handelt es sich offenbar um ein taktisches Manöver, in
der Absicht, die Anerkennung jenes Teiles der Präambel, der noch nicht anerkannt ist, dann zu erreichen,
wenn eine Unterstellung stattgefunden hat. Wer wollte daran zweifeln, dass das moderne Rom viele Möglichkeiten
hat dieses Ziel Schritt für Schritt zu erreichen, spätestens wenn in der Priesterbruderschaft eine Bischofswahl
ansteht, was wohl bald der Fall sein wird. Dann wird nämlich Rom voraussichtlich nur einem Kandidaten
zustimmen, der auch den anderen Teil der Präambel nicht entschieden ablehnt. Ich halte jedes Abkommen
mit Rom für falsch, das vor der Bekehrung Roms zu seiner Tradition abgeschlossen wird. Es darf nicht
akzeptiert werden, dass Wahrheit und Irrtum nebeneinander bestehen, und so die wahre Position als eine
nostalgische Variante des Katholischseins erscheint. Das entwertet den Einsatz derer, die für die Wahrheit
kämpfen und an Rom appellieren, zu seiner Tradition zurückzukehren. Das Angebor scheint verlockend zu
sein, es ist aber verhängnisvoll…
„Konsequent katholisch“ in 183: Selbstverständlich gibt es keine Mitte zwischen sich widersprechenden Positionen. Das wusste Pfarrer Milch ebenso wie Dr. Schüler und beide haben das entschieden herausgestellt. Es spricht von Unkenntnis, wenn Sie das bestreiten.
Ergänzung: Aber das bedeutet nach dem Willen von Pfarrer Milch kein Sich-Einrichten im Abseits, sondern
wir rufen in seinem Sinne diesem Rom zu: Wir waren, wir sind und wir bleiben dem Ewigen Rom in Treue verbunden,
und wir erkennen die gegenwärtig amtierenden Hierarchen als gültige Amtsträger an. Da du dich, modernes
Rom, aber auf dem Konzil durch zwielichtige Aussagen und solche, die der überlieferten Lehre direkt widersprechen,
vom Ewigen Rom getrennt hast und du dich seither auf der schiefen Bahn, auf welche diese unselige Bischofsversammlung
geraten war, fortbewegst, müssen wir, um der Treue zu unserer heiligen Kirche willen, zu dir auf Distanz
gehen. Als du auf dem Konzil die Fackel der Wahrheit sinken ließest, ergriffen wir sie, und wir halten
sie dir seit dieser Zeit beständig vor Augen; wir appellieren an dich ohne Unterlass, sie wieder zu ergreifen,
durch Rückkehr auf den Boden deiner Tradition. Und wir danken Gott für die Gnade, unserer heiligen Kirche
diesen Treuedienst erweisen zu dürfen. Bis zur Wende, jenem Zeitpunkt, an dem du diesem Ruf zur Bekehrung
folgen wirst, bleiben wir auf Distanz zu dir, weil das Heilige nur abseits des Unheiligen heilig gehalten
werden kann, und damit wir uns nicht mit dem Geist des Konzils beflecken müssen, wie Erzbischof Lefebvre
sagte. Wahrheit und Irrtum dürfen niemals auf eine Stufe gestellt werden. Wie stark Benedikt XVI. in
den Modernismus verstrickt ist, kann man erfahren unter www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
Solange Rom nicht den vom Pastoralkonzil auf den Weg gebrachten Modernismus widerruft, ist nach Pfarrer
Milch das Abseits die gottgewollte Position der Gläubigen. In diesem Sinne sagt er in einem spes-unica-Brief:
Das Abseits ist der einzig legitime Standort der kleinen Herde. Das Abseits ist die Position unseres demütigen
Stolzes und unserer gottmenschlichen Souveränität. Vom Ghetto unseres Hochsitzes aus rufen wir der Welt –
und die Vertreter der den offiziellen Raum der Kirche in ihrem Bann haltenden Besatzungsmacht samt ihren
Mitläufern sind eben auch Welt! – das Wort des Herrn ins Angesicht: ‘Unsere Stunde ist noch nicht gekommen –
eure Zeit ist immer da!’ Die sich der verwehenden Zeit verschworen haben, werden mit der Zeit verwehen
und vergehen. Ihnen entgegen – eingerammt in die flüchtige Zeit mit ihrem belanglosen Wechsel – steht
die Stunde Gottes, unsere Stunde, die das Jetzt der Ewigkeit als haltenden Haft in den hoffnungslosen
Fluss zeitlicher Dauer hineinstellt. Und wir rufen dieser armselig-selbstsicheren Welt, die sich fest
im Sattel wähnt, auch zu: ‘Wir sind nicht eingeschlossen. Ihr seid – kraft eures verkehrten Willens –
ausgeschlossen!’ Im Abseits, auf hohem Berge, sind wir dort, wo der Herr ist, dem Vater zugewandt.“
Ergänzung zu 128: Am 13. Oktober 1967 hieß es in derselben Zeitung, die Liturgiereform sei „einen beträchtlichen
Schritt im Sinn der Ökumene weitergekommen und habe sich den liturgischen Formen der lutheranischen Kirche
angenähert [!].“ Durch die Promulgation der Neuen Messe deckte der Papst mit seiner Autorität die Behauptung,
dass diese Messe den Vorgaben des Pastoralkonzils entspricht. Insofern besteht durchaus ein Zusammenhang
zwischen der Liturgiekonstitu-tion und der Neuen Messe. vgl.www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de,
CD 4, „Zum Verhältnis von Liturgiekonstitution und Liturgiereform“
Professor Georg May: „An der Tatsache, daß Konzilsväter der Liturgiekonstitution zugestimmt haben, die
völlig gegensätzliche, ja unversöhnliche Auffassungen über die Gestalt einer veränderten Liturgie
hatten, ist zu erkennen, daß die ange-nommenen Texte derart kautschukartig sind, daß aus ihnen beinahe
alles herausgelesen werden kann. Was man den Konzilsvätern zum Vorwurf machen muss, ist die Zustimmung
zu solch schwammigen Bestimmungen.“ Die Liturgiekonstitution steckte also für die Umsetzung ihrer Vorgaben
einen weiten Rahmen ab, der sehr unterschiedliche Verwirklichungen zuließ. Papst Paul VI. entschloss
sich, diesen Rahmen sozusagen im linken Teil des Spektrums der Umsetzungsmöglichkeiten zu realisieren.
Er setzte diesen Entschluss insbesondere dadurch in die Tat um, dass er in den Rat zur Durchführung der
Liturgiekonstitution, den er am 3. Januar 1964 errichtet hatte, Personen berief, die dieser Absicht entsprachen.
Das gilt vor allem für die Besetzung der Schlüsselposition des Sekretärs dieses Rates mit Erzbischof
Anibale Bugnini. Dieser beschrieb die Absicht, die ihn und seine Mitarbeiter bei der Ausarbeitung der
neuen Messordnung leitete, mit folgenden, entlarvenden Worten, die im Osservatore Romano vom 19. März
1965 veröffentlicht wurden: „ … jeden Stein aus dem Weg zu räumen, der auch nur den Schatten der Gefahr
eines Hindernisses oder des Mißfallens für unsere getrennten Brüder bilden könnte.“
Fortsetzung von 45: Es geht bei den Wandlungsworten also nicht um das Heilsangebot Christi, das sich in
der Tat an alle Menschen richtet, sondern es geht hier um die Heilswirksamkeit, die nicht allen Menschen
zuteil wird, weil es Menschen gibt, die dieses Heilsangebot ablehnen. Die Tatsache, dass es nicht um das
Heilsangebot Christi, sondern um die Heilswirksamkeit Seiner Erlösungstat geht, kommt in den Wandlungsworten
dadurch zum Ausdruck, dass das Blut im Kelch von Christus nicht als Sühneblut, sondern als Bundesblut
weiterbestimmt wird. Als Sühneblut hätte es universalen Charakter, weil seine Sühnekraft hinreicht,
die Sünden aller Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft es aber nicht alle Menschen,
weil es nur für diejenigen vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen wollen; nur für sie wird
es wirksam „zur Vergebung der Sünden.“ Die Neuerer besaßen also die Dreistigkeit, dieser eindeutigen
Lehre der Kirche zu widersprechen. Dabei trifft das nachkonziliare Rom die Hauptschuld, denn es hat die
Falschübersetzung der betreffenden Bischofskonferenzen gebilligt. Vgl. dazu auch das Hörspiel, das unter
www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de vorgestellt wird. Wird Benedikt XVI. die von ihm 2006 geforderte
Korrektur des „für alle“ in „für viele“ durchsetzen? Die deutsche Bischofskonferenz hat die Frechheit
besessen, auf der Falschübersetzung zu bestehen. Jetzt ist es Sache des Papstes, auf der Korrektur zu
bestehen!
Der Catechismus Romanus, nach den Beschlüssen des Konzils von Trient verfasst, gibt das entscheidende
Argument dafür an, dass das „für alle“ falsch ist, wenn er sagt: „Aber jene Worte, welche beigefügt
sind; ‘für euch und für viele’ sind teils aus Matthäus, teils aus Lukas genommen, von der heiligen
Kirche aber, welche vom Heiligen Geist belehrt ist, verbunden worden und dienen dazu, um die Frucht und
den Nutzen des Leidens zu verdeutlichen. Denn wenn wir die Kraft desselben betrachten, so muss man sagen,
dass der Heiland sein Blut für das Heil aller vergossen hat; wenn wir aber die Frucht, welche die Menschen
daraus ziehen, im Auge haben, werden wir leicht einsehen, dass dessen Nutzen nicht allen, sondern nur
vielen zuteil werde. Indem er also ‘für euch’ sagte, meinte er damit entweder die Anwesenden oder die
Auserkorenen des Judenvolkes, wie die Jünger waren, mit Ausnahme des Judas, mit welchen er redete. Wenn
er aber beifügte: ‘für viele’, so wollte er darunter die übrigen Auserwählten aus den Juden und Heiden
verstanden wissen. Es ist also mit Recht geschehen, dass nicht gesagt wurde ‘für alle’, da hier bloss
von den Früchten des Leidens die Rede war, welches doch nur den Auserwählten die Frucht des Heiles gebracht
hat [!].“
Frager: Gerne setze ich die Erörterung der Problematik kirchlicher Elemente mit Ihnen einmal fort und
stimme Ihnen zu, dass hier nicht der geeignete Ort ist. Was die Volk Gottes Beschreibung der Kirche durch
das Pastoralkonzil betrifft, so hat es, was ich zeigen könnte, den traditionellen Volk Gottes Begriff
uminterpretiert. Aber auch das könnten wir an anderer Stelle erörtern. Übrigens stimme ich Ihnen auch
darin zu, dass glaubenstreue Katholiken den Evangelikalen heute in vieler Hinsicht näher stehen, als
den „katholischen Modernisten“.
Tomas: Sie haben Recht, diese Elemente sind nicht das Eigentum der anderen christlichen Religionen, sie
haben diese widerrechtlich an sich genommen. Sie haben sie zwar im Besitz, sie sind aber nicht deren Eigentum.
Die Frage ist jedoch, ob bei dieser widerrechtlichen Übername die Eigenschaft der Kirchlichkeit dieser
Elemente erhalten blieb. Das wird überall stillschweigend unterstellt. Aber ist das denn wahr? Gesetzt,
die Eigenschaft der Kirchlichkeit ging verloren, als die anderen christlichen Gemeinschaften Elemente
der katholischen Kirche an sich nahmen. Dann wären sie in diesen Gemeinschaften keine „kirchlichen“ Elemente.
Sie könnten diesen also auch keinen „kirchlichen Charakter“ geben und sie würden, wegen dieser fehlenden
Eigenschaft, auch keine Gemeinsamkeiten mit der katholischen Kirche darstellen. Aber auf dieser Vorstellung
von Gemeinsamkeiten beruht der ganze Ökumenismus, wie Johannes Paul II. sagte. Gelänge es zu zeigen,
dass die Elemente der anderen christlichen Gemeinschaften nicht die Eigenschaft der Kirchlichkeit besitzen,
dann wäre der pastoralkonziliare Ökumenismus an der Wurzel widerlegt. Es lohnt sich also, über diese
Problematik nachzudenken.
Frager: Ihr Eucharistie-Beispiel ist sehr bedenkenswert. Was den subsisit-in-Satz aus Lumen gentium betrifft,
so besteht er aus zwei Teilen: Mit dem Vordersatz wird der Absolutheitsanspruch der katholischen Kirche
aufgegeben und mit dem Nachsatz wird den anderen christlichen Gemeinschaften zuerkannt, dass sie kirchliche
Elemente besitzen. Dies wird dann in nachkonziliaren römischen Verlautbarungen zum Anlass genommen, ihnen –
wie Kardinal Ratzinger sagte – einen kirchlichen Charakter, eine kirchliche Dimension und eine Teilhabe
am Sein der Kirche Christi zuzusprechen, was die Grundlage für den Ökumenismus bildet. Auch die vom
Konzil als existient behauptete „unvollkommene Gemeinschaft“ derselben mit der katholischen Kirche beruht
auf der Vorstellung, dass die anderen christlichen Gemeinschaften kirchliche Elemente besitzen. Man sieht
sofort: Wenn es nicht stimmt, dass die anderen christlichen Gemeinschaften kirchliche Elemente besitzen,
dann ist der gesamte Ökumenismus des Konzils verfehlt. Nun scheint es aber doch so zu sein, dass sie
kirchliche Elemente besitzen, z. B. die Taufe. Aber darin steckt meiner Überzeugung nach ein Fehler.
Bei Interesse, würde ich gerne versuchen, diesen Fehler aufzudecken. Da die Ausführungen aber etwas
umfangreicher sind, wäre es zweckmäßig, wenn ich sie am Stück vortragen könnte, was ggf. durch ein
„bitte weiter“ von Ihnen möglich wäre, weil ja immer eine andere Lesermeinung dazwischen sein muss.
Ein Beispiel für die Ambivalenz von Äußerungen des Papstes: Benedikt XVI. läßt die Glaubenskongregation
in ihrer Erklärung vom 10.7. 2007 zwar sagen, dass die katholische Kirche „vollständig identisch“ sei
mit der Kirche Christi, um aber dann in dem der Erklärung beigefügten Kommentar zu bemerken, dass es
sich nicht um eine exklusive, sondern nur um eine substantielle Identität handelt! Dies entspricht seiner
Behauptung, dass „das Sein der Kirche Christi weit über die katholische Kirche hinausreicht“, bzw., dass
zwischen beiden keine „Totaldeckung“ bestehe. Der Heilige Vater erweckt also an der einen Stelle den Eindruck,
als würde er am Exklusivitätsanspruch der katholischen Kirche festhalten und an der anderen Stelle gibt
er ihn auf. Bereits als Dogmatikprofessor hatte er ihn aufgegeben, als er die subsistit-in-Lehre des Konzils
für die Preisgabe lobte. Der Zerfall des Erscheinungsbildes der Kirche rührt nicht daher, dass das Konzil
missbraucht wurde, sondern daher, dass es sozusagen selbst der Missbrauch ist. Vgl. www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
und www.subsistit.de
Wenn der Heilige Vater behauptet, es gäbe in Bezug auf die Konzilstexte neben der Interpretation des
Bruches auch eine Interpretation derselben, die in Kontinuität mit der überlieferten Lehre stehe, dann
irrt er. Tatsächlich enthalten nämlich die Konzilstexte Widersprüche zur überlieferten Lehre der Kirche,
die einer Interpretation gar nicht fähig sind! Man kann zwar von zwei Interpretationen der Konzilstexte
sprechen, aber diese sind beide Interpretationen des Bruches. Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass
die einen Interpretationen solche des offensichtlichen Bruches sind, welche die konsequenten Modernisten
liefern, wogegen die anderen Interpretationen solche des verschleierten Bruches sind und solche liefert
das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Vergleiche dazu www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de monens:
Ich schätze Ihre Beiträge, die Ausdruck Ihrer Glaubenstreue sind. Aber in Bezug auf Benedikt XVI. scheinen
Sie nur die eine Seite von ihm zu sehen. Unverbunden daneben findet man aber seine andere Seite, die auf
der Linie der konsequenten Modernisten liegt. In Abwandlung jener Passage aus dem „Faust“ könnte man
sagen: „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust, … Die eine hält, in derber Liebeslust, sich ans Konzil
mit klammernden Organen; Die andere hebt gewaltsam sich vom Dust zu den Gefilden hoher Ahnen.“
Der von mir verehrte Prof. Georg May sagt: „Es ist eine offenkundige und unbestreitbare Tatsache: Die
Bischöfe sind die Hauptverantwortlichen für den unaufhörlichen dramatischen Niedergang der Kirche.“
Ich stimme Hw. May zu, setze aber hinzu: Und der Hauptverantwortliche unter den Hauptverantwortlichen
ist der römische Bischof. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, dann hat Rom deshalb eine zweite Erklärung
von der Priesterbruderschaft gefordert, weil die erste Erklärung kein Urteil bzw. kein ausdrückliches
Urteil über die Präambel in Bezug auf ihre Annahme oder Ablehnung enthielt. Nun scheint Bischof Fellay
dieses Urteil in der Weise nachgeliefert zu haben, dass er für sich betrachtet richtige Sätze in der
Präambel ausdrücklich anerkannt hat und in Bezug auf offenbar vorhandene zwielichtige Aussagen der Präambel
eine Präzisierung von der Glaubenskongrecgation verlangt. Das ist ein legitimes Verlangen, denn niemand
kann ein sinnvolles Urteil über etwas abgeben, was unklar ist.
Grundlegend in Bezug auf die Konzilsdokumente ist nicht die Konstitution Gaudium et spes, die das Verhältnis
von Kirche und Welt zum Gegenstand hat, sondern die Kirchenkonstitution Lumen gentium, was übrigens Johannes
Paul II. zutreffend festgestellt hat. Denn in Lumen gentium wird das Selbstverständnis der katholischen
Kirche (durch die subsistit-in-Lehre) in grundlegendeer Weise verändert. Die Falschheit dieser Lehre
besteht in erster Linie darin, dass sie einen Unterschied macht zwischen der Kirche Christi und der katholischen
Kirche. Dadurch setzt sich das Pastoralkonzil in Widerspruch zur traditionellen Lehre der Kirche. Auf
der Grundlage der Veränderung des Selbstverständnisses der Kirche konnte das Pastoralkonzil dann die
Verhältnisse der Kirche zu den anderen Religionen und zur Welt verändern. Hier waltet ein Grund-Folge-Verhältnis.
Zum Nachweis sei empfohlen: www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de und www.subsistit.de
Frager: Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Beiträge in dieser Sache. Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu und habe mich in dieser Sache auch in Ihrem Sinne zu Wort gemeldet. Einen gesegneten Sonntag!
Sinah 123: Pfarrer Milch hat immer daran festgehalten, dass das Pastoralkonzil in formaler Hinsicht ein gültiges Konzil war. Er war allerdings der Überzeugung, dass es, wegen seiner Irrlehren, inhaltlich gesehen kein gültiges Konzil war.
113: Wenn sich die Bischöfe der Welt entschließen, sich in Rom zu einem Kaffeekränzchen zu treffen,
dann kann man nicht rechtens behaupten: Aha, alle Bischöfe haben sich versammelt, also wollen sie in
Glaubens-und Sittenfragen eine Entscheidung treffen, und folglich haben sie sich zu einem dogmatischen
Konzil versammelt. Zwar trafen sich beim Pastoralkonzil die Bischöfe nicht zu einem Kaffekränzchen,
aber ebensowenig trafen sie sich, um eine Entscheidung in Glaubens-und Sittenfragen zu treffen, sondern
sie trafen sich erklärtermaßen, um Probleme der Seelsorge zu besprechen. Das Pastoralkonzil hatte sich
damit von vornherein, wie der heutige Papst zutreffend bemerkte, einen niedrigeren Rang gegenüber einem
dogmatischen Konzil gegeben. Was immer es auch auf der niedrigeren Ebene sagte, es hat nicht den Rang
einer unfehlbaren Lehre. Zudem hat es, auf Anfrage von Konzilsvätern, die sich über die Verbindlichkeit
der Konzilsaussagen nicht im Klaren waren, diese ausdrücklich darüber belehrt, dass nur solche Konzilslehren
verbindliche Lehren seien, die das Konzil selbst als solche deklariere. Und was hat es als verbindliche
Lehre erklärt? Gar nichts! Rahner bemerkte zwar, dass es gar nicht leicht sei zu sagen, was ein Pastoralkonzil
sei. Aber man kann sagen, was es nicht ist, nämlich ein dogmatisches Konzil. Mit etwas Ironie und in
mathematischer Terminologie kann man sagen, dass das Pastoralkonzil im offenen Intervall zwischen Kaffekränzchen
und dogmatischem Konzil anzusiedeln ist.
Konsequent katholisch: Das Konzil hat kein Dogma verkündet, sondern sich selbst in einem niedrigeren
Rang ausgedrückt, was der heutige Papst ausdrücklich feststellte. Es ist also auch in jenem Augenblick
nicht mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit aufgetreten. Außerdem hätte es nach seiner eigenen Festlegung
der ausdrücklichen Erklärung bedurft, dass eine unfehlbare Lehre vorliegt und das ist nicht der Fall.
Das Dogma vom unfehlbaren Lehramt (unter den bekannten Bedingungen) besteht nach wie vor, allerdings wurde
der Anspruch auf Unfehlbarkeit im gesamten Pastoralkonzil nicht erhoben.
91: „Abgesehen von der „Kleinigkeit“, dass die in „Dignitatis Humanae“ vertretene Irrlehre über ein angebliches
allgemeines Recht auf Religionsfreiheit dort mit dem ach so bescheidenen Anspruch daher kommt, von allen
Christen (!) gewissenhaft befolgt zu werden!!“ Das macht DH nicht zur verbindlichen Lehre, denn die Bedingung,
sie als solche zu erklären, ist nicht erfüllt.
81: Es gibt eine Erklärung des Generalsekretärs des Konzils P. Felici in der 123. Generalkongregation
am 16.11.1964 worin es heißt: „Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens u. der pastoralen Zielsetzung
des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- u.
Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt.“ Sehr richtig und ein wichtiger Hinweis! Und
was hat das Konzil als für verbindliche Glaubens-und Sittenlehre erklärt und als solche erklärt? Nichts!!!
Hier ein Beispiel für die beiden Arten der Interpretation der Konzilstexte, derjenigen, die den Bruch
eingesteht, ja sogar feiert und derjenigen, die ihn verschleiert. Kardinal Kasper schreibt im Lexikon
für Theologie und Kirche zur subsistit-in-Lehre von Lumen gentium: „Lange Zeit hat die römisch-katholische
Kirche in exklusiver Weise den Anspruch erhoben, die wahre Kirche zu sein.“ Damit will er sagen, dass
die römisch-katholische Kirche seit dem Pastoralkonzil nicht mehr diesen Anspruch erhebt, und er begrüßt
diese Revolution. Benedikt XVI. läßt die Glaubenskongregation in ihrer Erklärung vom 10.7. 2007 zwar
sagen, dass die katholische Kirche „vollständig identisch“ sei mit der Kirche Christi, um aber dann in
dem der Erklärung beigefügten Kommentar zu bemerken, dass es sich nicht um eine exklusive, sondern nur
um eine substantielle Identität handelt! Dies entspricht seiner Behauptung, dass „das Sein der Kirche
Christi weit über die katholische Kirche hinausreicht“, bzw., dass zwischen beiden keine „Totaldeckung“
bestehe. Der Heilige Vater erweckt also an der einen Stelle den Eindruck, als würde er am Exklusivitätsanspruch
der katholischen Kirche festhalten und an der anderen Stelle gibt er ihn auf. Bereits als Dogmatikprofessor
hatte er ihn aufgegeben, als er die subsist-in-Lehre des Konzils für die Preisgabe lobte. Der Zerfall
des Erscheinungsbildes der Kirche rührt nicht daher, dass das Konzil missbraucht wurde, sondern daher,
dass es sozusagen selbst der Missbrauch ist…
Wenn Benedikt XVI. behauptet, es gäbe in Bezug auf die Konzilstexte neben der Interpretation des Bruches
auch eine Interpretation derselben, die in Kontinuität mit der überlieferten Lehre stehe, dann irrt
er. Tatsächlich enthalten nämlich die Konzilstexte Widersprüche zur überlieferten Lehre der Kirche,
die einer Interpretation gar nicht fähig sind! Man kann zwar von zwei Interpretationen der Konzilstexte
sprechen, aber diese sind beide Interpretationen des Bruches. Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass
die einen Interpretationen solche des offensichtlichen Bruches sind, welche die konsequenten Modernisten
liefern, wogegen die anderen Interpretationen solche des verschleierten Bruches sind und solche liefert
das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Solide Darlegungen dazu findet man unter www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
Noch einmal: Wenn Benedikt XVI. behauptet, es gäbe in Bezug auf die Konzilstexte neben der Interpretation
des Bruches auch eine Interpretation derselben, die in Kontinuität mit der überlieferten Lehre stehe,
dann irrt er. Tatsächlich enthalten nämlich die Konzilstexte Widersprüche zur überlieferten Lehre
der Kirche, die einer Interpretation gar nicht fähig sind! Man kann zwar von zwei Interpretationen der
Konzilstexte sprechen, aber diese sind beide Interpretationen des Bruches. Sie unterscheiden sich nur
dadurch, dass die einen Interpretationen solche des offensichtlichen Bruches sind, welche die konsequenten
Modernisten liefern, wogegen die anderen Interpretationen solche des verschleierten Bruches sind und solche
liefert das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Vergleiche dazu www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
Wegen der Fehler, die der Konzilstext enthält, mit denen das Pastoralkonzil der überlieferten Lehre
widerspricht, ist eine Interpretation desselben in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der Kirche
gar nicht möglich. Die Behauptung von Benedikt XVI., dass es diese Interpretation gäbe, ist einfach
falsch. Gewollt oder ungewollt dient sie der Beschwichtigung glaubenstreuer Katholiken und ist geeignet
ihren Widerstand gegen die verhängnisvollen Beschlüsse des Pastoralkonzils zu lähmen. Man lasse sich
nicht täuschen!
Eine Ergänzung zu 17: In der Antwort auf Frage 4 heißt es in der Erklärung der Glaubenskongregation
vom 10.7.2007, dass die Ostkirchen, die von der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt
sind [!]: „ …verdienen sie den Titel ‘Teil- oder Ortskirchen’ und werden Schwesterkirchen der katholischen
Teilkirchen genannt. Bereits Paul VI. hatte den Begriff Schwesterkirchen in diesem Sinne gebraucht. In
dem Dokument „Gemeinsame Erklärung des Papstes Paul VI. und des Patriarchen Athenagoras I. zum Abschluß
des Besuches des Patriarchen in Rom“ vom 28. Oktober 1967 heißt es: „Sie freuen sich darüber, daß ihre
Begegnung dazu beitragen kann, daß ihre Kirchen sich noch mehr als Schwesterkirchen wiedererkennen.“
Darüber hinaus spricht Johannes Paul II. in seiner Ökumenismus-Enzyklika Ut unum sint, Art. 55f, bezüglich
der „Teilkirchen oder Ortskirchen“ im Orient von Schwesterkirchen der katholischen Kirche. Wäre der Begriff
Schwesterkirchen in Übereinstimmung mit dem traditionellen Sprachgebrauch der katholischen Kirche in
Bezug auf die orthodoxe Kirche tabu gewesen, dann hätte auch keine Ausdehnung auf die gesamtkirchliche
Ebene erfolgen können. Das moderne Rom tritt, wie gesagt, hier einem Fehler auf der höheren Ebene entgegen
und begeht zugleich den analogen Fehler auf der unteren Ebene, wodurch es dem Irrtum auf der oberen Ebene
Vorschub leistet, den es andererseits verurteilt.
Mary Cruz: In der Note von 30.6.200 heißt es aber auch: „Man kann von Schwesterkirchen im eigentlichen
Sinn auch im Zusammenhang mit katholischen und nicht katholischen Teilkirchen sprechen; deshalb kann auch
die Teilkirche von Rom Schwester aller Teilkirchen genannt werden.“ Das ist falsch: Schwesterkirchen sind
in Bezug auf die katholische Kirche nur katholische Teilkirchen und Schwesterkirchen sind in Bezug auf
die Orthodoxie nur die Teilkirchen der von der katholischen Kirche getrennten Gesamtkirchen. Die Rede
von Schwesterkirchen kann also legitimerweise nicht über den Bereich der katholischen Kirche bzw. der
orthodoxen Kirche hinaus ausgedehnt werden, sie ist also jeweils gebunden an die beiden getrennten Bereiche.
Beisp.Wenn zwei Familien jeweils mehrere Töchter haben, dann sind diese Schwestern in ihren jeweiligen
Familien. Aber die Töchter der einen Familie sind keine Schwestern der Töchter der anderen Familie.
Die Note vom 30.6.2000 hat insofern einen ambivalenten Charakter, als sie einen Irrtum bekämpft, nämlich
den Irrtum, dass die katholische Kirche und die orthodoxe Kirche Schwesterkirchen seien, zugleich aber
den Fehler begeht, auf der Ebene der Teilkirchen beider Gesamtkirchen von Schwesterkirchen zu reden. Kardinal
Ratzinger bzw. Benedikt XVI. tritt damit einem Fehler auf der höheren Ebene entgegen und begeht zugleich
den analogen Fehler auf der unteren Ebene, wodurch er dem Irrtum auf der oberen Ebene Vorschub leistet,
den er andererseits verurteilt.
Der eingeblendete Text aus Lumen gentium stellt die Heilsnotwendigkeit der katholischen Kirche fest. Aber
leider es gibt dazu auch jene Gegenstelle im Dekret über den Ökumenismus, an der es von den anderen
christlichen Gemeinschaften heißt: Daher sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften selbst, auch
wenn sie, wie wir glauben, jene Mängel erleiden, keineswegs im Mysterium des Heiles der Bedeutung und
des Gewichts beraubt. Der Geist Christi weigert sich nämlich nicht, sie als Mittel des Heils zu gebrauchen,
deren Kraft sich von der Fülle der Gnade und Wahrheit selbst herleitet, die der katholischen Kirche anvertraut
ist.“ Die beiden Passagen stehen im Widerspruch zueinander, so dass in dieser Hinsicht eine Interpretation
des Konzilstextes in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der Kirche gar nicht möglich ist. Genau
das aber behauptet Benedikt XVI. Über weitere Widersprüche zur überlieferten Lehre, die sich im Konzilstext
und in nachkonziliaren römischen Dokumenten finden, informiert auf solide und spannende Weise das dramatische
Hörspiel, das unter www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de. Diese Beispiele zeigen, dass eine
Interpretation des Konzilstextes in Kontinuität mit der traditionellen Lehre in mehr als einer Hinsicht
gar nicht möglich ist. Auch wenn es der Heilige Vater nicht wahrhaben will, muss gesagt werden, dass
eine traditionskonforme Interpretation des Konzilstextes ein Phantom, ein Trugbild ist, von dem man sich
nicht täuschen lassen darf.
89 Sie scheinen nicht zu wissen, dass Christus die katholische Kirche gestiftet hat, dass sie die Braut
Christi ist, die heilig ist, sagt doch der hl. Paulus, dass sich Christus die Kirche in Seinem Blut rein
gestaltet hat, ohne Makel und Runzel. Dass es auf Seiten ihrer Vertreter Sünden und Fehler gegeben hat
und gibt, ändert gar nichts an ihrer Heiligkeit. Sie allein ist die Kirche, d.h. die Herausgerufene,
nämlich die von Christus Herausgerufene. Alle anderen Religionen sind Menschenwerk, aber die katholische
Kirche ist ein Gotteswerk und das erhebt sie über alle anderen Religionen.
Hier ein Beispiel für die beiden Arten der Interpretation der Konzilstexte, derjenigen, die den Bruch
eingesteht, ja sogar feiert und derjenigen, die ihn verschleiert. Kardinal Kasper schreibt im Lexikon
für Theologie und Kirche zur subsistit-in-Lehre von Lumen gentium: „Lange Zeit hat die römisch-katholische
Kirche in exklusiver Weise den Anspruch erhoben, die wahre Kirche zu sein.“ Damit will er sagen, dass
die römisch-katholische Kirche seit dem Pastoralkonzil nicht mehr diesen Anspruch erhebt, und er begrüßt
diese Revolution. Benedikt XVI. läßt die Glaubenskongregation in ihrer Erklärung vom 10.7. 2007 sagen,
dass die katholische Kirche „vollständig identisch“ sei mit der Kirche Christi, um dann im beigefügten
Kommentar zu bemerken, dass es sich nicht um eine exklusive, sondern nur um eine substantielle Identität
handelt. Dies entspricht seiner Behauptung, dass „das Sein der Kirche Christi weit über die katholische
Kirche hinausreicht“, bzw., dass zwischen beiden keine „Totaldeckung“ bestehe. Wie man sieht „zerschießt
sich“ der Heilige Vater selbst, indem er beide Seiten bedienen will, die im Widerspruch zueinander stehen.
Niemand kann zwei Herren dienen. Der Zerfall des Erscheinungsbildes der Kirche rührt nicht daher, dass
das Konzil missbraucht wurde, sondern daher, dass es sozusagen selbst der Missbrauch ist.
Botschafter: Hier ein Beispiel für die beiden Arten der Interpretation der Konzilstexte, derjenigen,
die den Bruch eingesteht, ja sogar feiert und derjenigen, die ihn verschleiert. Kardinal Kasper schreibt
im Lexikon für Theologie und Kirche zur subsistit-in-Lehre von Lumen gentium: „Lange Zeit hat die römisch-katholische
Kirche in exklusiver Weise den Anspruch erhoben, die wahre Kirche zu sein.“ Damit will er sagen, dass
die römisch-katholische Kirche seit dem Pastoralkonzil nicht mehr diesen Anspruch erhebt, und er begrüßt
diese Revolution. Benedikt XVI. läßt die Glaubenskongregation in ihrer Erklärung vom 10.7. 2007 sagen,
dass die katholische Kirche „vollständig identisch“ sei mit der Kirche Christi, um dann im beigefügten
Kommentar zu bemerken, dass es sich nicht um eine exklusive, sondern nur um eine substantielle Identität
handelt. Dies entspricht seiner Behauptung, dass „das Sein der Kirche Christi weit über die katholische
Kirche hinausreicht“, bzw., dass zwischen beiden keine „Totaldeckung“ bestehe. Wie man sieht „zerschießt
sich“ der Heilige Vater selbst, indem er beide Seiten bedienen will, die im Widerspruch zueinander stehen.
Niemand kann zwei Herren dienen.
Wenn Papst Benedikt XVI. behauptet, es gäbe in Bezug auf die Konzilstexte neben der Interpretation des
Bruches auch eine Interpretation derselben, die in Kontinuität mit der überlieferten Lehre stehe, dann
irrt er. Tatsächlich enthalten nämlich die Konzilstexte Widersprüche zur überlieferten Lehre der Kirche,
die einer Interpretation gar nicht fähig sind! 2 mal 2= 5 ist eine falsche Aussage, die durch keine Interpretation
mit der Aussage 2 mal 2 = 4 in Übereinstimmung gebracht werden kann. Man kann zwar von zwei Interpretationen
der Konzilstexte sprechen, aber diese sind beide Interpretationen des Bruches. Sie unterscheiden sich
nur dadurch, dass die einen Interpretationen solche des offensichtlichen Bruches sind, welche die konsequenten
Modernisten liefern, wogegen die anderen Interpretationen solche des verschleierten Bruches sind und solche
liefert das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Man lasse sich also nicht täuschen und widerstehe allen
Beschwichtigungsversuchen! Vergleiche dazu www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
Wenn Benedikt XVI. behauptet, es gäbe in Bezug auf die Konzilstexte neben der Interpretation des Bruches
auch eine Interpretation derselben, die in Kontinuität mit der überlieferten Lehre stehe, dann irrt
er. Tatsächlich enthalten nämlich die Konzilstexte Widersprüche zur überlieferten Lehre der Kirche,
die einer Interpretation gar nicht fähig sind! Man kann zwar von zwei Interpretationen der Konzilstexte
sprechen, aber diese sind beide Interpretationen des Bruches. Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass
die einen Interpretationen solche des offensichtlichen Bruches sind, welche die konsequenten Modernisten
liefern, wogegen die anderen Interpretationen solche des verschleierten Bruches sind und solche liefert
das vom Pastoralkonzil geprägte Rom. Vergleiche dazu www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
Das Pastoralkonzil ist erstverantwortlich für den Niedergang des Erscheinungsbildes der katholischen
Kirche. Die Behauptung von Benedikt XVI., dass die Konzilstexte so interpretiert werden können, dass
sie in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der Kirche stehen, diese Behauptung ist falsch. Wer an
einem kompakten Gegenbeweis interessiert ist, dem sei empfohlen: www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
HH Pater Gaudron hat Recht: Das Pastoralkonzil ist in erster Linie verantwortlich für den Niedergang
des Erscheinungsbildes der katholischen Kirche in nachkonziliarer Zeit. Über diesen Zusammenhang kann
man sich unter www.zweites-vatikanisches-Konzil-hoerspiel.de informieren.
Die Initiative der Herren Werner Rothenberger und Reinhard Dörner ist sehr zu loben. Der Entzug finanzieller
Mittel scheint die einzige Sprache zu sein, die die Amtsträger verstehen. Denn alle Appelle solcher Vereinigungen,
die an die deutschen Bischöfe mit dem Ziel gerichtet waren, nicht länger Theologen und Priester zu finanzieren,
die glaubenszerstörend wirken, waren, wie mir versichert wurde, vergeblich. Wenn manch gutgesinnter Katholik
wüsste, dass seine Kirchensteuer zu einem erheblichen Teil dafür verwendet wird, Irrlehrer auf theologischen
Lehrstühlen und Kanzeln zu finanzieren, dann würde er dem Aufruf der Initiatoren folgen. Übrigens liegen
die deutschen Bischöfe in dieser Sache in offenem Streit mit Rom. Denn Rom hat festgestellt, dass es
keine Zwangsverbindung zwischen gläubiger Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und der Entrichtung
der „Kirchensteuer“gibt. Dies entspricht der Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte,
die auf Anordnung von Papst Benedikt XVI. am 13. März 2006 veröffentlicht wurde. Die deutschen Bischöfe
wissen darum, und dennoch behaupten sie, dass der Austritt aus dem Kirchensteuerverband zugleich den Austritt
aus der Kirche bedeute. Das ist eine Lüge! Die deutschen Bischöfe praktizieren hier den Ungehorsam gegen
Rom, und sie decken täglich den Ungehorsam gegen die katholische Lehre, indem sie Irrlehrer auf den Lehrstühlen
im Amt lassen und bestens entlohnen. aber wenn es ihnen ins Konzept passt, dann pochen sie auf Gehorsam.
Die Initiative der Herren Werner Rothenberger und Reinhard Dörner ist sehr zu loben. Der Entzug finanzieller
Mittel scheint die einzige Sprache zu sein, die die Amtsträger verstehen. Denn alle Appelle solcher Vereinigungen,
die an die deutschen Bischöfe mit dem Ziel gerichtet waren, nicht länger Theologen und Priester zu finanzieren,
die glaubenszerstörend wirken, waren, wie mir versichert wurde, vergeblich. Wenn manch gutgesinnter Katholik
wüsste, dass seine Kirchensteuer zu einem erheblichen Teil dafür verwendet wird, Irrlehrer auf theologischen
Lehrstühlen und Kanzeln zu finanzieren, dann würde er dem Aufruf der Initiatoren folgen. Übrigens liegen
die deutschen Bischöfe in dieser Sache in offenem Streit mit Rom. Denn Rom hat festgestellt, dass es
keine Zwangsverbindung zwischen gläubiger Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und der Entrichtung
der „Kirchensteuer“gibt. Dies entspricht der Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte,
die auf Anordnung von Papst Benedikt XVI. am 13. März 2006 veröffentlicht wurde. Die deutschen Bischöfe
wissen darum, und dennoch behaupten sie, dass der Austritt aus dem Kirchensteuerverband zugleich den Austritt
aus der Kirche bedeute. Das ist eine Lüge! Die deutschen Bischöfe praktizieren hier den Ungehorsam gegen
Rom, aber wenn es ihnen ins Konzept passt, dann pochen sie auf Gehorsam. Was ist der deutsche Episkopat
doch so elend heruntergekommen. Wie soll man vor solchen Bischöfen Achtung haben? Schämt euch, deutsche
Bischöfe…
Die Initiative der Herren Werner Rothenberger und Reinhard Dörner ist sehr zu loben. Der Entzug finanzieller
Mittel scheint die einzige Sprache zu sein, die die Amtsträger verstehen. Denn alle Appelle solcher Vereinigungen,
die an die deutschen Bischöfe mit dem Ziel gerichtet waren, nicht länger Theologen und Priester zu finanzieren,
die glaubenszerstörend wirken, waren, wie mir versichert wurde, vergeblich. Wenn manch gutgesinnter Katholik
wüsste, dass seine Kirchensteuer zu einem erheblichen Teil dafür verwendet wird, Irrlehrer auf theologischen
Lehrstühlen und Kanzeln zu finanzieren, dann würde er dem Aufruf der Initiatoren folgen. Übrigens liegen
die deutschen Bischöfe in dieser Sache in offenem Streit mit Rom. Denn Rom hat festgestellt, dass es
keine Zwangsverbindung zwischen gläubiger Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und der Entrichtung
der „Kirchensteuer“gibt. Dies entspricht der Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte,
die auf Anordnung von Papst Benedikt XVI. am 13. März 2006 veröffentlicht wurde. Die deutschen Bischöfe
wissen darum, und trotzdem behaupten sie, dass der Austritt aus dem Kirchensteuerverband zugleich den
Austritt aus der Kirche bedeute. Solch heuchlerisches Gebaren, das im Zeichen eines ungerechtfertigten
Ungehorsams steht, legen diejenigen an den Tag, die gegen den gerechtfertigten Ungehorsam der Priesterbruderschaft
St. Pius X. polemisieren. Schämt euch, ihr deutschen Bischöfe!
Jörg Guttenberg: Sie irren, das Pastoralkonzil hat nicht aus einer „ideologiscchen Enge“ geführt, sondern
es hat in die Irre geführt!!! Allein die Tatsache, dass es sich geweigert hat, mit allen christlichen
Jahrhunderten zu bekennen, dass die katholische Kirche und die Kirche Christi ein und dasselbe ist, und
an die Stelle dieser ausschließlichen Identität die Formulierung „subsistit-in“ setzte, die den Absolutheitsanspruch
der katholischen Kirche preisgibt, zeigt den Irrweg, den diese Bischofsversammlung ging.
Wenn gesagt wird: „Die Kirche präsentiert sich als – überflüssiger – Sozialverein“, dann ist selbstverständlich
nicht die Kirche als solche gemeint, sondern ihr Erscheinungsbild seit dem Pastoralkonzil. Die Kirche
als solche kann auch nicht in eine Krise geraten, denn sie ist heilig. Was aber in die Krise geraten kann
und tatsächlich in die Krise geraten ist, das ist das Erscheinungsbild der Kirche. Wenn von der Krise
der Kirche gesprochen wird, dann ist das also nur eine verkürzte Ausdrucksweise für den Sachverhalt,
dass sich ihr Erscheinungsbild in der Krise befindet. Dieses wieder zum Aufstrahl ihres göttlichen Wesens
werden zu lassen ist die gestellte Aufgabe. Und die Priesterbruderschaft St. Pius X. arbeitet hingebungsvoll
und in einer höchst dankenswerten Weise an der Bewältigung dieser Aufgabe.
„Die Krise der Kirche ist eine Krise der Bischöfe“. Viele, die diesen richtigen Satz zitieren, scheinen
irrigerweise den römischen Bischof (seit Pius XII.) auszuschließen. Richtigerweise müsste deshalb m.
M. nach dieser Satz wie folgt ergänzt werden: „Die Krise der Kirche ist eine Krise der Bischöfe, und
das Zentrum dieser Krise ist der römische Bischof seit dem Pontifikat von Johannes XXIII.“ Gewiss gelten
für Benedikt XVI. die positven Momente, die hier erwähnt wurden. Aber das ist nur die eine Seite seines
Pontifikats. U.a. Assisi und die Seligsprechung von Johannes Paul II. schlagen auf der negativen Seite
zu Buch. Dieser Papst ist – etwas pointiert ausgedrückt – ein theologischer Oszillator, der zwischen
der katholischen und der antikatholischen Position hin-und herschwingt. Man darf auch nicht seine Rolle
im Konzil vergessen. Durch ihn kam das subsistit-in in das Konzil, das sich ein protestantischer Theologe
ausgedacht hatte und das er, nach seiner schriftlichen Versicherung, Ratzinger vorschlug, der es in die
Theologische Kommission hinein brachte. Der ganze Ökumenismus hängt, wie der heutige Papst selbst feststellte,
an der subsistit-in-Lehre. Der zentrale Irrtum dieser Lehre besteht darin, dass sie einen Unterschied
zwischen der Kirche Christi und der katholischen Kirche macht. Dieser Irrtum brachte den katholischen
Absolutheitsanspruch zu Fall und öffnete dem Ökumenismus die Tür. Und an dieser falschen Unterscheidung
hält Benedikt XVI. eisern fest.
Die Ekklesia-Dei-Gemeinschaften, insbesondere die Petrusbruderschaft, akzeptieren das Nebeneinander von
Wahrheit und Irrtum, nicht zuletzt bezüglich der hl. Messe und erkaufen sich damit, dass sie von Rom
nicht zum Modernismus gezwungen werden. Fatalerweise kommt es ihnen nur darauf an, das Richtige zu „machen“.
Sie verschweigen die modernistischen Irrtümer Roms, um nicht das Falsche „machen“ zu müssen, insbesondere
den NOM zelebrieren zu müssen. Aber mit dem „Richtig-Machen“ ist es nicht getan! Wer die Wahrheit verteidigen
will, muss den Irrtum bekämpfen, und zwar in aller Öffentlichkeit. Das ist keine entbehrliche Zutat,
sondern ergibt sich aus dem absoluten Geltungsanspruch der Wahrheit, der das Nein zum Irrtum notwendig
macht: Die Wahrheit und nur die Wahrheit soll sein! Faktisch besteht zwar eine Koexistenz von Wahrheit
und Irrtum, aber diese darf nie und nimmer akzeptiert werden, sie muss vielmehr in aller Öffentlichkeit
bekämpft werden. Der oben vorgeschlage Kompromiß würde von der Piusbruderschaft verlangen, dass sie
das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum akzeptiert, um das Richtige machen zu dürfen. Das wäre ein
Verrat am Absolutheitsanspruch der Wahrheit und darf deshalb nicht infrage kommen.
Was ist denn in erster Linie das Elend der Petrusbruderschaft und der anderen Ekklesia-Dei-Gemeinschaften?
Sie akzeptieren das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum, insbesondere bezüglich der hl. Messe und erkaufen
sich damit, dass sie von Rom nicht zum Modernismus gezwungen werden. Fatalerweise kommt es ihnen nur darauf
an, das Richtige zu „machen“. Sie verschweigen die modernistischen Irrtümer Roms, um nicht das Falsche
„machen“ zu müssen, insbesondere den NOM zelebrieren zu müssen. Aber mit dem „Richtig-Machen“ ist es
nicht getan! Wer die Wahrheit verteidigen will, muss den Irrtum bekämpfen, und zwar in aller Öffentlichkeit.
Das ist keine entbehrliche Zutat, sondern ergibt sich aus dem absoluten Geltungsanspruch der Wahrheit,
der das Nein zum Irrtum notwendig macht: Die Wahrheit und nur die Wahrheit soll sein! Faktisch besteht
zwar eine Koexistenz von Wahrheit und Irrtum, aber diese darf nie und nimmer akzeptiert werden, sie muss
vielmehr in aller Öffentlichkeit bekämpft werden. Der oben vorgeschlage Kompromiß würde von der Piusbruderschaft
verlangen, dass sie das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum akzeptiert, um das Richtige machen zu dürfen.
Das wäre ein Verrat am Absolutheitsanspruch der Wahrheit und darf deshalb nicht infrage kommen.
In Sachen der Wahrheit darf es keinen Kompromiß geben! Was ist denn in erster Linie das Elend der Petrusbruderschaft
und der anderen Ekklesia-Dei-Gemeinschaften? Sie akzeptieren das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum,
insbesondere bezüglich der hl. Messe und erkaufen sich damit, dass sie von Rom nicht zum Modernismus
gezwungen werden. Fatalerweise kommt es ihnen nur darauf an, das Richtige zu „machen“. Sie verschweigen
die modernistischen Irrtümer Roms, um nicht das Falsche „machen“ zu müssen, insbesondere den NOM zelebrieren
zu müssen. Aber mit dem „Richtig-Machen“ ist es nicht getan! Wer die Wahrheit verteidigen will, muss
den Irrtum bekämpfen, und zwar in aller Öffentlichkeit. Das ist keine entbehrliche Zutat, sondern ergibt
sich aus dem absoluten Geltungsanspruch der Wahrheit, der das Nein zum Irrtum notwendig macht: Die Wahrheit
und nur die Wahrheit soll sein! Faktisch besteht zwar eine Koexistenz von Wahrheit und Irrtum, aber diese
darf nie und nimmer akzeptiert werden, sie muss vielmehr in aller Öffentlichkeit bekämpft werden. Der
oben vorgeschlage Kompromiß würde von der Piusbruderschaft verlangen, dass sie das Nebeneinander von
Wahrheit und Irrtum akzeptiert, um das Richtige machen zu dürfen. Das wäre ein Verrat am Absolutheitsanspruch
der Wahrheit und darf deshalb nicht infrage kommen.
„Ein solcher Kompromiß besteht darin, daß der Vatikan der Priesterbr. schriftlich zusichert, die Position
des römischen Magisteriums auf dem Stand von 1962 vertreten zu dürfen.“ In Sachen der Wahrheit darf
es keinen Kompromiß geben! Was ist denn in erster Linier das Elend der Petrusbruderschaft und der anderen
Ekklesia-Dei-Gemeinschaften? Sie akzeptieren das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum, insbesondere bezüglich
der hl. Messe und erkaufen sich damit, dass sie von Rom nicht zum Modernismus gezwungen werden. Fatalerweise
kommt es ihnen nur darauf an, das Richtige zu „machen“. Sie verschweigen die modernistischen Irrtümer
Roms, um nicht das Falsche „machen“ zu müssen, insbesondere den NOM zelebrieren zu müssen. Aber mit
dem „Richtig-Machen“ ist es nicht getan! Wer die Wahrheit verteidigen will, muss den Irrtum bekämpfen,
und zwar in aller Öffentlichkeit. Das ist keine entbehrliche Zutat, sondern ergibt sich aus dem absoluten
Geltungsanspruch der Wahrheit, der das Nein zum Irrtum notwendig macht: Die Wahrheit und nur die Wahrheit
soll sein! Faktisch besteht zwar eine Koexistenz von Wahrheit und Irrtum, aber diese darf nie und nimmer
akzeptiert werden, sie muss vielmehr in aller Öffentlichkeit bekämpft werden. Der oben vorgeschlage
Kompromiß würde von der Piusbruderschaft verlangen, dass sie das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum
akzeptiert, um das Richtige machen zu dürfen. Das wäre ein Verrat am Absolutheitsanspruch der Wahrheit
und darf deshalb nicht infrage kommen
Sinah: Sie sollten nicht verschweigen, dass Pfarrer Milch stets daran festgehalten hat, dass das Pastoralkonzil
von einem gültigen Papst, Johannes XXIII., einberufen worden war, und dass es in formaler Hinsicht ein
gültiges Konzil war. Die Ungültigkeit bezieht sich nach Pfarrer Milch nur auf die inhaltliche Seite
des Konzils. Das sollten Sie nicht verschweigen, auch wenn es Ihnen nicht ins Konzept passt. Man wird
schwerlich einen Priester finden, der sich heftiger als Pfarrer Milch gegen den Sedisvakantismus ausgesprochen
hat, den Sie vertreten.
Greggy: Der renommierte Kirchenrechtler Professor Georg May hat, wenn ich mich recht erinnere, festgestellt,
dass das Pastoralkonzil revidiert werden kann; es ist ja kein dogmatisches Konzil. Kardinal Ratzinger
hatte vor den Bischöfen in Chile ausdrücklich festgestellt: „Die Wahrheit ist, dass das Konzil selbst
kein Dogma definiert hjat und sich bewußt in einem niedrigeren Rang als reines Pastoralkonzil ausdrücken
wollte …“. Insofern geriete bei einer Revision des Pastoralkonzils nicht „die Autorität der Kirchenhierarchie
einschließlich des Papstums ins Wanken“. Rom würde dann feststellen, es war möglich, dass wir uns geirrt
haben, weil dieses Konzil kein dogmatisches Konzil ist, und wir haben von dieser Möglichkeit leider kräftig
Gebrauch gemacht. Aber damit ist jetzt Schluss; wir kehren auf den Boden der überlieferten Lehre zurück.-
Gelegentlich wird den glaubenstreuen Katholiken vorgeworfen, sie würden sich gegen den Fortschritt inn
der Kirche sperren. Dagegen ist zu sagen: Wir werfen dem vom Pastoralkonzil geprägten Rom vor, wie Pfarrer
Milch betonte, dass wir seit diesem und wegen desselben um den wahren Erkenntnisfortschrit betrogen wurden,
weil keine Fortentwicklung der Glaubenserkenntnis stattfand, sondern eine Fehlentwicklung. Diese Fehlentwicklung
brachte also nicht nur Falsches und Verderbliches, sondern sie verhinderte auch den mit Nachdruck zu wollenden
Fortschritt in der Glaubenserkenntnis. Diesen Fortschritt zu verwirklichen ist eine wichtige Aufgabe Roms.
lux in tenebris: Sie irren, wenn Sie meinen, der Kairos sei da. Schon vor Beginn der Gespräche mit Rom
hat die una voce Korrespondenz das irrigerweise behauptet und Prof. Walter Hoeres hat in „Theologisches“,
Sept/Okt. 2008, S. 286ff gesagt: „ … wir [sind] mit vielen Freunden der Meinung, daß die Priesterbruderschaft
nunmehr unter dem wohlwollenden Pontifikat von Benedikt XVI. sich endlich [!] mit Rom einigen soll und
die ihr angebotene Vereinbarung annehmen sollte, solange es noch Zeit ist.“ Benedikt XVI. hat zwar einige
anerkennenswerte Schritte im Sinne der Tradition unternommen, aber er hält fest an den Irrtümern des
Pastoralkonzils und verlangt von der Bruderschaft ihre Anerkennung. Eine Kritik am Konzil im Rahmen von
dessen Anerkennung ist eine entbehrliche Kritik, die das Übel nicht an der Wurzel fasst. Die notwendige
Kritik, die sich auf den Bruch des Konzils mit der überlieferten Lehre richtet, die will Benedikt XVI.
abwürgen. Die von ihm behauptete Interpretation des Pastoralkonzils in Kontinuität mit der Tradition,
die kann es gar nicht geben. Denn die eindeutigen Fehler des Pastoralkonzils sind einer Interpretation
doch gar nicht fähig. Sie widersprechen der überlieferten Lehre, und daran kann auch die ausgeklügelste
Interpretation nichts ändern. Die angebliche Interpretation der Konzilstexte in Kontinuität mit der
Tradition ist ein Phantom, täuschender Irrtum. Bischof Fellay sei gedankt, dass er sich auf ein solches
beschwichtigendes Gerede nicht einlässt.
Immer wieder wird das (soviel ich weiß) Kardinal Seper zugeschriebene Diktum vorgebracht: „Die Krise
der Kirche ist eine Krise der Bischöfe.“ Abgesehen davon, dass es gar keine Krise der Kirche als solcher
geben kann, denn sie ist heilig, und es genauer heißen müsste: „Die Krise des Erscheinungsbildes der
Kirche ist eine Krise der Bischöfe“, verdeckt diese Beschreibung des wichtigsten Punkt. Denn sie vermittelt
den Eindruck, dass es um das Versagen der Bischöfe außerhalb Roms gehe. Aber deren Versagen ist nur
eine Folge des Versagens des römischen Bischofs. Deshalb könnte man jenen Satz zutreffender so formulieren:
„Die Krise des Erscheinungsbildes der Kirche ist eine Krise der Bischöfe, wobei das Zentrum dieser Krise
der römische Bischof ist.“
Die Mitglieder der Überwachungskommission „pro principia“ mögen ansonsten ja „gute Mitarbeiter sein“,
aber dass sie offenbar die Falschübersetzung der Wandlungsworte haben durchgehen lassen, ist ein unverzeihlicher
Fehler. Man muss kein Altphilologe sein, um zu wissen, dass pro omnibus mit „für alle“ und pro multis
mit „für viele“ zu übersetzen ist. Und diesen Mitgliedern waren doch gewiss die klaren Aussagen des
Konzils von Trient bekannt, die ich unter 37 zitiert habe, so dass sie um die Falschheit des „für alle“
nicht nur in sprachlicher, sondern auch in theologischer Hinsicht wussten. Wie konnten diese Mitglieder
sich daran mitschuldig machen, dass der Skandal des „für alle“ in Deutschland fortbesteht. Andere Länder,
wie z. B. England, Spanien und die Niederlande sind in ihren revidierten Messbüchern der Aufforderung
des Papstes nachgekommen und haben die richtige Übersetzung mit „für viele“ anstatt des bisherigen „für
alle“ verwendet. Im Gegensatz dazu meinte Erzbischof Zollitsch bei der Herbstvollversammlunmg der Bischöfe
2010, die deutschen Bischöfe seien dafür, die theologisch korrekte Aussage „für alle“ beizubehalten.
Der Erzbischof sollte sich endlich von der glasklaren Begründung des Konzils von Trient belehren lassen,
derzufolge die Übersetzung mit „für alle“ eben nicht korrekt, sondern glatt falsch ist. Wird Benedikt
XVI. auf der Korrektur bestehen?
Greggy: Ich habe mich auch schon gewundert, warum die Bischöfe Rom gegenüber nicht mit dieser Stelle
aus Ad gentes argumentiert haben, die natürlich ein glatter Fehler ist. Vermutlich kennen sie die Konzilstexte
gar nicht so genau. Übrigens ist diese Stelle im Konzilstext ein weiterer Beleg dafür, dass es in Bezug
auf die Konzilsdokumente eine „Hermeneutik der Reform in Kontinuität mit der traditionellen Lehre der
Kirche“, deren Existenz Benedikt XVI. behauptet, gar nicht geben kann. An klaren Fehlern gibt es nämlich
nichts zu interpretieren! Ein weiterer Fehler im Konzilstext, an dem nach der sinngemäßen Feststellung
des Dogmatikprofessors Ratzinger der ganze Ökumenismus hängt (!), besteht darin, dass das Konzil mit
seiner subsistit-in-Lehre einen Unterschied macht zwischen der katholischen Kirche und der Kirche Christ.
Damit setzt sich das Patoralkonzil in Widerspruch zu der gesamten Tradition der Kirche. Ebenso setzt sich
das Konzil in Widerspruch zur traditionellen Lehre der Kirche mit dem folgenden dritten Fehler, der dain
besteht, dass das Konzil, den anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft zuerkennt. An
jedem dieser Fehler kann man erkennen, dass es eine Interpretation der Konzilstexte in Kontinuität mit
der traditionellen Lehre der Kirche gar nicht geben kann. Wann wird das moderne Rom seine vergeblichen
Rettungsversuche für das Pastoralkonzil als aussichtslos erkennen und die Wende in der Kirche einleiten?
Übrigens bereitet der Konzilstext die falsche Übersetzung von pro multis mit für alle vor, indem das
Missionsdekret Ad gentes in Art. 3 eine Gleichsetzung von pro multis mit pro omnibus vornimmt: „Filius
Hominis non venit ut sibi ministraretur, sed ut ipse ministraret et daret animam suam redemptionem pro
multis, id est pro omnibus.“ Die Übersetzung im LThK dafür lautet: „Der Menschensohn kam nicht, um sich
bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld hinzugeben für die vielen, das
heißt für alle.“ Darüber hinaus: Das Konzuil trägt durchaus eine Mitschuld am Novus Ordo. Papst Paul
VI. deckte mit seiner Autorität, dass der Novus Ordo den Vorgaben der Liturgiekonstitution des Konzils
entspricht. Gewiss hätten die „kautschukartigen Formulierungen“ (Prof. Georg May) der Liturgiekonstitution
auch andere Verwirklichungen ermöglicht, aber Paul VI. wollte diese Verwirklichung.
Es geht bei den betreffenden Wandlungsworten nicht um das Heilsangebot Christi, das sich in der Tat an
alle Menschen richtet, sondern es geht hier um die Heilswirksamkeit, die nicht allen Menschen zuteil wird,
weil es Menschen gibt, die dieses Heilsangebot ablehnen. Die Tatsache, daß es nicht um das Heilsangebot
Christi, sondern um die Heilswirksamkeit Seiner Erlösungstat geht, kommt in den Wandlungsworten dadurch
zum Ausdruck, daß das Blut im Kelch von Christus nicht als Sühneblut, sondern als Bundesblut weiterbestimmt
wird. Als Sühneblut hätte es universalen Charakter, weil seine Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller
Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft es aber nicht alle Menschen, weil es nur für
diejenigen vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen wollen; nur für sie wird es wirksam „zur
Vergebung der Sün-den.“ Die Falschheit der Übersetzung des pro multis mit für alle bringt der Catechismus
romanus mit den klaren Worten zum Ausdruck: „Es ist also mit Recht geschehen, dass nicht gesagt wurde
‘für alle’, da hier bloss von den Früchten des Leidens die Rede war, welches doch nur den Auser-wählten
die Frucht des Heiles gebracht hat.“ Die Neuerer besaßen also die Dreistigkeit, dieser eindeutigen Lehre
der Kirche zu widersprechen – ein beispielloser Skandal! Wird Benedikt XVI. darauf bestehen, dass die
falsche Übersetzung mit „für alle“ ersetzt wird durch „für viele“, was er 2006 gefordert hat?
Benedikt XVI. behauptet, dass das Pastoralkonzil im Sinne der traditionellen Lehre der Kirche interpretiert
werden könne. Das wäre aber nur unter der Voraussetzung möglich, dass das Konzil keine Fehler enthält,
die einer Interpretation gar nicht fähig sind. Die Texte des Pastoralkonzils enthalten aber Fehler, die
einer Interpretation gar nicht fähig sind. Ich nenne zwei Beispiele: 1) In der subsistit-in-Lehre von
Lumen gentium steckt die falsche Behauptung, dass zwischen der Kirche Christi und der katholischen Kirche
ein Unterschied besteht! Diesen Fehler enthalten auch alle nachkonziliaren römischen Verlautbarungen
zu dieser Problematik. Dieser Fehler kann einfach nicht weginterpretiert werden. 2) Im Unitatis redintegratio
wird den anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft zuerkannt. Auch das ist ein Fehler,
der einer Interpretation gar nicht fähig ist. Schon diese Beispiele zeigen, dass es für die Konzilstexte
eine „Hermeneutik der Reform in Kontinuität mit der traditionellen Lehre der Kirche“, wie Benedikt XVI.
behauptet, gar nicht geben kann. Darüberhinaus spricht der Papst den Vertretern der „Interpretation des
Bruches“, wie er sagt, keineswegs die wissenschaftliche Qualifikation ab. Allein die Tatsache, dass die
Konzilstexte demnach zum Teil in widersprüchlicher Weise und zwar wissenschaftlich korrekt interpretierbar
sind, ist ein katastrophaler Defekt der Konzilstexte, der für den Papst Grund genug sein müsste, sie
auf den Prüfstand stellen zu lassen…
Pater Zimmer greift Folgen der Misere an, aber leider nicht die Ursachen. Würde er die Ursachen bedenken,
dann müsste er feststellen: „Die Krise der Kirche, ist eine Krise der Bischöfe“. Aber auch das reicht
noch nicht, denn es wäre hinzuzufügen: Die Krise der Kirche ist eine Krise der Bischöfe, und das Krisenzentrum
ist der römische Bischof, solange er am Pastoralkonzil festhält. Da Pater Zimmer das offenbar nicht
erkannt hat, gelangt er zu einer falschen Beurteilung der Priesterbruderschaft St. Pius X., wenn er behauptet:
Nicht Rom müsse auf diese zugehen, sondern sie müsse auf Rom zugehen. Es geht in dieser Auseinandersetzung
nicht in erster Linie um die Piusbruderschaft, denn sie ist nur das Sprachrohr der traditionellen Lehre
der Kirche! Es geht vielmehr um eine Auseinandersetzung zwischen dem Rom der traditionellen Lehre und
dem Rom, das mit dem Konzil von ihr abgewichen ist. Pater Zimmer hätte demnach sagen sollen: Das vom
Modernismus geprägte Rom muss zu seiner Tradition zurückkehren und darf nicht verlangen, dass die Tradition
der Kirche auf den pastoralkonziliaren Modernismus einschwenkt. Das hätte er aber nicht sagen dürfen,
weil die Petrusbruderschaft wie alle Ecclesia-Dei-Gemeinschaften, de facto ein Schweigeabkommen mit dem
modernen Rom geschlossen haben. Infolgedessen müssen sie Folgen als Ursachen ausgeben und insofern betreiben
sie eine Irreführung der Gläubigen. Das Elend dieser Gemeinschaften steht den Verantwortlichen der Piusbruderschaft
warnend vor Auge…
Die Ursachen, Herr Pater Zimmer, gilt es primär zu bekämpfen, nicht die Folgen! Pater Zimmer greift
Folgen der Misere an, aber leider nicht die Ursachen. Würde er die Ursachen bedenken, dann müsste er
feststellen: „Die Krise der Kirche, (genauer: Die Krise des Erscheinungsbildes der Kirche) ist eine Krise
der Bischöfe“. Aber auch das reicht noch nicht, denn es wäre hinzuzusetzen: Die Krise der Kirche ist
eine Krise der Bischöfe und das Zentrum dieser Krise ist der römische Bischof, solange er am Pastoralkonzil
festhält. Da Pater Zimmer das offenbar nicht erkannt hat, gelangt er zu einer falschen Beurteilung der
Priesterbruderschaft St. Pius X., wenn er behauptet: Nicht Rom müsse auf diese zugehen, sondern sie müsse
auf Rom zugehen. Er hat nämlich offensichtlich nicht begriffen, dass es in dieser Auseinandersetzung
nicht in erster Linie um die Piusbruderschaft geht, denn sie ist nur das Sprachrohr der traditionellen
Lehre der Kirche! Es geht demnach in der Auseinandersetzung zwischen dem heutigen Rom und der Priesterbruderschaft
St. Pius X. in erster Linie um eine Auseinandersetzung zwischen dem Rom der traditionellen Lehre und dem
Rom, das mit dem Konzil von ihr abgewichen ist. Pater Zimmer hätte demnach sagen sollen: Das vom Modernismus
geprägte Rom muss zu seiner Tradition zurückkehren und darf nicht verlangen, dass die Tradition der
Kirche auf den pastoralkonziliaren Modernismus einschwenkt.
Übrigens wurde in der Konzilsaula von Konzilsvätern die Frage gestellt, warum das „est“ durch „subsistit“
ersetzt werden soll. Die Theologische Kommission antwortete: „ … damit der Ausdruck besser zusammenpaßt
mit der Behauptung der kirchlichen Elemente, die woanders anwesend sind.“ Nun passt aber das „est“ nicht
nur weniger gut, sondern überhaupt nicht damit zusammen, dass außerhalb der katholischen Kirche kirchliche
Elemente existieren, weshalb das auch früher nicht behauptet wurde. Andererseits gibt es aber bei den
anderen christlichen Gemeinschaften z. B. die Taufe, die dort gültig gespendet werden kann und viele
richtige Glaubenssätze. Die Frage ist nur, ob es sich dabei um kirchliche Elemente handelt. Das logische
Problem, wie diese Elemente mit der Unteilbarkeit der katholischen Kirche zu vereinbaren sind löst sich
jedenfalls auf, wenn es sich, entgegen dem Anschein, gar nicht um kirchliche Elemente handelt, die außerhalb
des Gefüges der katholischen Kirche existieren. Es lohnt sich also sehr, den Begriff „kirchliches Element“
einmal unter die Lupe zu nehmen. Wo ist diese Problematik eigentlich angegangen worden? Soweit ich sehe:
nirgends. Also ist es doch höchste Zeit, dass das endlich geschieht.
Was die subsistit-in Problematik betrifft, sollte man die römischen Verlautbarungen beachten, insbesondere
die Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007, die ausschließlich dieser Problematik gewidmet
ist. Kardinal Ratzinger sagte im Jahre 2000: „Das Sein der Kirche [Jesu Christi] als solches reicht viel
weiter als die römisch-katholische Kirche, …“. Damit umfasst nach seiner Ansicht die Kirche Christi
die katholische Kirche. Übrigens ist das subsistit-in in LG, Art.8, unmittelbar mit der Elemente-Ekklesiologie
verbunden. Der ausschlaggebende subsistit-Satz besteht aus Anteilen: Mit dem Vordersatz schafft er Raum
für die anderen christlichen Gemeinschaften, indem er den katholischen Absolutheitsanspruch preisgibt,
und mit dem Nachsatz füllt er diesen Raum aus, indem er den anderen christlichen Gemeinschaften zuerkennt,
einen Anteil an der Kirche Christi zu besitzen, indem erbehauptet, dass sie im Besitz kirchlicher Elemente
seien. Das Ökumenismusdekret hebelt in Art. 3 die Unteilbarkeit der katholischen Kirche aus, die Frager
mit Recht festhält, indem dort gesagt wird, dass sie insgesamt aus Elementen erbaut wird [aedificatur],
die z. T. auch außerhalb ihres Gefüges existieren. Wenn der Leib Christi nicht zerstückelt werden kann,
wie können dann Elemente von ihm außerhalb des Gefüges der katholischen Kirche existieren? Falls Interesse
besteht, könnte ich versuchen darzulegen, warum diese Elemente-Vorstellung falsch ist.
Frager: Sie sagen: „Die lebendige Tradition legt den unveränderlichen Glaubensschatz (Depositum fidei)
immer wieder neu in die jeweilige Zeit hinein aus, kein starres Verharren auf Antworten, die unter anderen
Bedingugen ausgesagt worden, ohne das Wesentliche zu verleugnen.“ An der Aussage, dass die kath. Kirche
die Kirche Christi ist, gibt es nichts auszulegen! Dieser Satz ist für alle Zeiten klar und eindeutig
und kann ebenso wenig „verbessert“ werden, wie 2 mal 2 =4. Was antwortet wohl ein Mathematiker, wenn man
ihm vorhält, starr an 2 mal 2 =4 festzuhalten? Nicht die Zeit ist der Maßstab, sondern die unveränderliche
Wahrheit. Die Zeit hat sich nach der Wahrheit zu richten und nicht die Wahrheit nach der Zeit. Die Zeit
ist ein armer Patient, der sich selbst nicht helfen kann und der auf die Kirche angewiesen ist, die ihm
Heilung bringen kann. Alle Zeit sah es die Kirche als ihre Aufgabe an, diesem Patienten das erforderliche
Antibiotikum zu verabreichen, wobei sie sich freilich auf seinen Krankheitszustand in der jeweiligen Zeit
einzustellen hatte. Aber mit dem Pastoralkonzil hat dieser Arzt sein Selbstverständnis geändert: Er
beugt sich über den Kranken, atmet seine Tuberkelbazillen ein und erklärt sich mit ihm solidarisch.
Diese Solidarität ist eine Solidarität im Ruin. Unter dem falschen Etikett „lebendige Tradition“ wurde
eben nicht die überlieferte Lehre neu ausgelegt, sondern sie wurde verändert. Also wurde Wesentliches
verleugnet. Zum subsist vgl. www.subsistit.de
Aus logischem Grund halte ich es nicht für zweckdienlich, die Kritik am Pastoralkonzil mit der Problematik
der Religionsfreiheit zu beginnen. So wichtig diese Problematik auch ist, so handelt es sich doch um eine
abgeleitete Problematik. Die Wurzel der wichtigsten Veränderungen, die das Pastoralkonzil ins Werk setzte,
ist das neue Selbstverständnis der katholischen Kirche, dass ich vorhin beschrieben habe. Die Abkehr
vom „est“ ermöglichte es nämlich, das Verhältnis der katholischen Kirche zu den anderen Religionen
und auch zur Welt auf eine neue Grundlage zu stellen, die nicht traditionskonform ist. Ein Niederschlag
der Veränderung des Verhältnisses zu den anderen Religionen ist die pastoralkonziliare Religionsfreiheit.
Bischof Fellay wendet sich mit vollem Recht gegen die Behauptung, dass es eine Interpretation des Pastoralkonzils
in Kontinuität mit der traditionellen Lehre der Kirche möglich ist. Denn es gibt eindeutige Fehler im
Konzilstext, die einer Interpretation gar nicht fähig sind! Zwei wichtige Beispiele: Hinter der subsistit-in-Lehre
von Lumen gentium, Art.8, steht die Überzeugung, dass ein Unterschied besteht zwischen der katholischen
Kirche und der Kirche Christi. Das hat Kardinal Ratzinger im Jahre 2000 in einem Vortrag mit dem Titel:
„Die Ekklesiologie von Lumen gentium“ bestätigt, als er sagte:„Die Differenz zwischen ‘subsistit’ und
‘est’ schließt auch das Drama der Kirchenspaltung ein …“ bzw. „In der Differenz zwischen ‘subsistit’
und ‘est’ liegt das ganze ökumenische Problem verborgen.“ Nach der traditionellen Lehre hingegen ist
die katholische Kirche und die Kirche Christi ein und dasselbe, was Pius XII. in Mystici corporis ausdrücklich
gesagt hat und in Humani generis ausdrücklich bestätigt hat. Hier liegt also ein Bruch vor. Auch in
Bezug auf die Heilsmittlerschaft liegt ein klarer Bruch vor: Die traditionelle Lehre der Kirche besagt,
dass nur die katholische Kirche die Heilsmittlerschaft besitzt, wogegen das Ökumenismusdekret auch den
anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft zuerkennt. Diese Brüche können durch keine
Interpretation aus der Welt geschafft werden.
Bischof Fellay sagte doch, dass die dogmatische Präambel und auch das zweite Schreiben aus Rom Unklarheiten
enthalte, und er bemerkte dazu : Wir werden keinen Text unterschreiben, der Unklarheiten enthält. Danach
zu urteilen, ist die dogmatische Präambel auch für Bischof Fellay inakzeptabel. Jetzt geht es darum,
dass die Priesterbruderschaft solche Abänderungsvorschläge macht, dass Rom in seiner Reaktion darauf
seine Absichten klarlegt. Und wenn sie wieder unklar bleiben sollten, dann sollte die Priesterbruderschaft
erneut Änderungsvorschläge unterbreiten. Dieses Verfahren gilt es so lange fortzusetzen, bis Klarheit
herrscht und das kann lange dauern. Die Priesterbruderschaft sollte sich auf keinen Fall unter Zeitdruck
setzen lassen, vielmehr dem Prinzip treu bleiben: Wir werden keinen unklaren Text unterschreiben.
Zweifellos hat das Pastoralkonzil die Volk-Gottes-Beschreibung der Kirche geradezu als Definition derselben
in den Mittelpunkt gestellt und ihre anderen hauptsächlichen Beschreibungen, die Kirche als der mystische
Leib Christi bzw. die Kirche als die Braut Christi an den Rand gedrängt. Zudem hat das Pastoralkonzil
auch noch den Volk-Gottes-Begriff uminterpretiert, indem es die drei Bedingungen, welche die traditionelle
Lehre für die Zugehörigkeit zum Volk Gottes stellt, nämlich: a) Das Bekenntnis des integralen katholischen
Glaubens b) Die sakramentale Einheit, insbesondere die Eucharistiegemeinschaft c) Die Unterordnung der
Gläubigen unter die gottgewollte Hierarchie aufgegeben hat. In Art. 9 von Lumen gentium heißt es nämlich:
„Gott hat die Versammlung derer, die zu Christus als dem Urheber des Heils und dem Ursprung der Einheit
und des Friedens glaubend aufschauen, als seine Kirche zusammengerufen und gestiftet, damit sie allen
und jedem das sichtbare Sakrament dieser heilbringenden Einheit sei.“ Hier wir keine der drei genannten
Bedingungen gestellt. Der Modernist O. H. Pesch bemerkt zu dieser Wesensbestimmung zutreffend: „Die Nähe
zu Luthers Worten von der Kirche als Versammlung derer, die an Christus glauben …, ist mit Händen zu
greifen.“
Die Vermischung der Ebenen – Kirche als solche und Glieder der Kirche – wurde durch das Konzil begünstigt,
weil es die Volk-Gottes-Beschreibung der Kirche geradezu als Definition der Kirche hinstellt (Lumen gentium).
Der heutige Papst hat schon als Dogmatikprofessor in dieser Hinsicht gewackelt. In seinem Buch „Das neue
Volk Gottes“ (1967) stellt er zwar richtig fest, dass das Neue Testament die Redeweise von der sündigen
Kirche nicht kennt“, lehnt aber selbst diese Redeweise keineswegs ab, sagt er doch: „daß auch das neue
Gottesvolk Kirche der Sünder, vielleicht sogar ‘sündige Kirche’ ist.“(S. 237f)
Die Vermischung der Ebenen findet auch im Konzilsdokument Lumen gentium statt. Nicht die Kirche ist der
Reinigung bedürftig, sondern ihre Glieder. Man darf nicht die Ebene der Kirche als solche verwechseln
mit der Ebene ihrer Glieder. Die Kirche selbst ist heilig und deshalb nicht der Reinigung bedürftig,
was wir ja auch im Credo bekennen. Die Vermischung dieser Ebenen findet sich auch in Lumen gentium, wodurch
die Heiligkeit der Kirche relativiert wird: „ … die Kirche, die in ihrem Schoß Sünder umfasst, [ist]
zugleich heilig und stets reinigungsbedürftig, [sie geht] immerfort den Weg der Buße und Erneuerung“ .
Die Kirche als solche ist eben nicht zugleich heilig und reinigungsbedürftig, sondern sie ist nur heilig.
An der katholischen Religon gibt es also nichts zu reinigen. Die Glieder der Kirche sind aber leider nicht
heilig, sondern der Reinigung bedürftig.
Was Benedikt XVI. in Assisi gesagt hat, ist für die Beurteilung dieses Ereignisses zweitrangig. Ausschlaggebend
ist, zu was der Papst die Vertreter der anderen Religionen eingeladen hat, nämlich nicht zum Däumchendrehen,
sondern zum Gebet. Der Assisi-Skandal besteht in der Hauptsache in dem an die Vertreter der nichtchristlichen
Religionen gerichteten Aufruf, zu ihren falschen Gottheiten zu beten. Denn wenn sie beten, dann beten
sie zu ihren falschen Gottheiten, und das weiß der Papst genau. Auch worin der Inhalt ihrer Gebete besteht,
ist von untergeordneter Bedeutung, vielmehr kommt es darauf an, an wen diese Gebete gerichtet sind und
das sind eben falsche Götter, zu denen zu beten das erste Gebot verbietet. Allein die Tatsache, dass
ein Papst es wagt, dazu aufzurufen, zu falschen Gottheiten zu beten, das ist der Skandal, weil dieser
Aufruf ein Verstoß gegen das erste Gebot ist. Der Hauptskandal hatte sich also schon ereignet, bevor
die Vertreter der Religionen in Assisi eintrafen.
Frager: Sie behaupten: „„subsisitit“ ist präziser, weil es der Wirklichkeit entspricht, ohne das „est“
zu mindern“ Es gibt im Konzilstext keine andere Stelle, über die so viel Tinte geflossen ist wie über
das „subsistit“, weil es unklar ist. Von „präzise“ kann also gar keine Rede sein. Natürlich mindert
das „subsistit“ das „est“. Ich habe Ihnen doch mit den Worten von Prof. Ratzinger gezeigt, dass mit dem
„subsistit“ der katholische Absolutheitsanspruch aufgegeben wurde, im Widerspruch zur Lehre aller christlichen
Jahrhunderte. Der entscheidende Fehler besteht darin, dass mit dem „subsistit“ ein Unterschied gemacht
wird zwischen der Kirche Christi und der kath. Kirche. Richtig stellte er fest: „In der Differenz zwischen
„subsistit“ und „est“ liegt das ganze ökumenische Problem verborgen.“ Zwar kann in einer protest. Gemeinschaft
gültig getauft werden, wie auch jeder Laie gültig taufen kann, aber die Taufe ist im Protestantismus
kein kirchliches Element. Denn ein kirchliches Element ist ein Besitz der katholischen Kirche und infolgedessen
ist es mit ausschließlich wahren Glaubensaussagen verbunden, mit allen Sakramenten und mit allen Elementen
der Hierarchie. Diese Eigenschaften hat der Inhalt eines kirchlichen Elements nicht, wenn er in einer
anderen Gemeinschaft existiert. Und weil diesem Inhalt diese Eigenschaften in einer anderen Gemeinschaft
fehlen, ist er dort kein kirchliches Element. Diese Erkenntnis erweist den Ökumenismus des Konzils als
in der Wurzel falsch.
Guiseppe: Worin besteht den der Assisi-Skandal in erster Linie? Der eigentliche Skandal ist die Einladung
an die Vertreter der nichtchristlichen Religionen, zu ihren falschen Gottheiten zu beten. Denn wenn sie
beten, dann beten sie zu ihren falschen Gottheiten, und das weiß der Papst genau. Dass man sich in Assisi
trifft und dass der Inhalt des Gebets der weltliche Friede ist, das ist ganz sekundär. Der Skandal würde
auch bestehen, wenn Benedikt XVI. auf ein Treffen verzichtet und einen anderen Gebetsinhalt gewählt hätte.
Allein die Tatsache, dass ein Papst dazu aufruft, zu falschen Gottheiten zu beten, das ist der Skandal,
weil dieser Aufruf ein Verstoß gegen das erste Gebot ist. Man sollte deshalb sein Urteil über das Assisi-Treffen
nicht davon abhängig machen, ob dort noch zusätzliche Skandale stattfinden, möglicherweise in etwas
geringerm Umfang als vor 25 Jahren. Der Hauptskandal hatte sich also schon ereignet, bevor die Vertreter
der Religionen in Assisi eintrafen.
Frager 11:16: „LG 8 „Ecclesia subsistit in Ecclesia catholica“ bedeutet keinen Gegensatz zu „est“, die
äußeren Grenzen sind jedoch nicht schwarz/weiß…“ In folgendem Sinn bedeutet das „subsistit“ eben
doch ein Gegensatz zum „est“. Mit dem „est“ wird der katholische Absolutheitsanspruch erhoben und mit
dem „subsistit“ wird er aufgegeben. Das gestand der Dogmatikprofessor Ratzinger ein, als er sagte, dass
das „subsistit“ eine „Reduzierung des katholischen Absolutheitsanspruchs“ bedeutet. Da der Absolutheitsanspruch
aber nur ganz oder gar nicht erhoben werden kann, bedeutet das „subsisitit“ die Preisgabe desselben, und
zwar im Widerspruch zur gesamten traditionellen Lehre der Kirche. Und diese Preisgabe eröffnete den Raum,
den anderen christlichen Religionen des Besitz von kirchlichen Elementen zuzuerkennen. Zwar besitzen sie
Inhalte von kirchlichen Elementen, aber nicht diese selbst! Und weil sie diese nicht besitzen, haben sie
auch keine „kirchliche Dimension“, stellen keine „echte kirchliche Wirklichkeit“ dar und eine „Teilhabe
am Sein der Kirche Christi ist bei ihnen nicht gegeben“. Denn ein kirchliches Element ist ein Besitz der
katholischen Kirche und infolgedessen ist es mit ausschließlich wahren Glaubensaussagen verbunden, mit
allen Sakramenten und mit allen Elementen der Hierarchie. Diese Eigenschaften hat der Inhalt eines kirchlichen
Elements nicht, wenn er in einer anderen Gemeinschaft existiert. Eine gründliche Darstellung dazu findet
man in www.subsistit.de.
Frager 23:18 Was den Anselmschen Gottesbeweis betrifft, stimmen wir wohl überein. Unsere eigentliche
Kontroverse liegt an einer anderen, höchst bedeutsamen Stelle, nämlich in der Beurteilung des „Elemente-Denkens“.
Sie betrachten, wenn ich Sie richtig verstehe, die Eigenschaften einer Religion, die mit der katholischen
Lehre übereinstimmen, als Gemeinsamkeiten mit dieser. Ich unterscheide hier zwei Ebenen: Die Ebene der
für sich betrachteten Eigenschaften und die Ebene der Einbindung dieser Eigenschaften in den Zusmmenhang
einer Religion. Um konkret zu werden: Die Eigenschaft der Barmherzigkeit Gottes lehrt auch der Islam,
was anzuerkennen ist, falls man diese Eigenschaft isoliert betrachtet. Aber als in den islamischen Glauben
eingebunden, ist diese Eigenschaft gekoppelt mit Irrtümern und durch diese Anbindung an den Irrtum ist
sie als Systemaussage entwertet. Sie ist nicht entwertet als isolierte Eigenschaft, wohl aber als Eigenschaft,
die in ein irrtumsbehaftetes System eingebunden ist. Daselbe Problem stellt sich, wenn man die katholische
Kirche mit einer anderen christlichen Religion vergleicht. In „Ut unum sint“ sagt Johannes Paul II., dass
das, was uns trennt, viel geringer ist, als das, was uns eint. Dahinter steht die Vorstellung, dass der
Glaube sich aus Teilen zusammensetzt, was „Unitatis redintegratio“ behauptet, wenn dort gesagt wird, dass
die katholische Kirche insgesamt aus Elementen erbaut sei. Nein, der Glaube ist unteilbar, er besteht
nicht aus Teilen.
Frager 19:54 Sie behaupten: „Der ontologische Gottesbeweis d. Hl. Anselm v. Canterbury zeigt, dass die
sich erhebende Vernunft notwendig den richtigen Gott und nicht irgendwelche Götzen intendiert“ Das stimmt
nicht. Der ontologische Gottesbeweis nach Anselm von Canterbury sagt im Kern: Wenn Gott das allervollkommenste
und allerrealste Wesen ist (ens perfectissimum und realissimum), dann kann ihm das Daseein nicht mangeln.
Das Gegenteil anzunehmen wäre ein Widerspruch, so daß das Dasein mit Notwendigkeit aus dem Wesen Gottes
folgt. Der Anselmsche Beweis besagt keineswegs, dass „die sich erhebende Vernunft notwendig den richtigen
Gott“ intendiert. Die Religionen haben bekanntlich grundverschiedene Gottesvorstellungen, die sich teilweise
widersprechen. Diejenigen, die daran festhalten, dass Gott das allervollkommenste Wesen ist, z. B. Christen
und Muslime, lehren durchaus Widersprüchliches über dieses vollkommendste Wesen; also können nicht
beide richtig sein; die Muslime verfehlen die richtige Gottesvorstellung. Man darf eben nicht von einer
richtig erkannten Eigenschaft Gottes, hier die Vollkommenheit, darauf schließen, dass die betreffende
Religion den wahren Gott lehrt. (Den analoge Fehler findet man übrigens im Konzilsdokument Nostra aetate)
Das Wissen des Christen über Gott ist auch keineswegs schattenhaft, wie Sie behaupten, denn Gott selbst
hat sich durch Christus geoffenbart, wenn auch die Fülle Gottes, wie Sie richtig sagen, nicht erfasst
werden kann.
Was ist der hauptsächliche Skandal? Der eigentliche Skandal ist die Einladung an die Vertreter der nichtchristlichen
Religionen, zu ihren falschen Gottheiten zu beten. Denn wenn sie beten, dann beten sie zu ihren falschen
Gottheiten, und das weiß der Papst genau. Dass man sich in Assisi trifft und dass der Inhalt des Gebets
der weltliche Friede ist, das ist ganz sekundär. Der Skandal würde auch bestehen, wenn Benedikt XVI.
auf ein Treffen verzichtet und einen anderen Gebetsinhalt gewählt hätte. Allein die Tatsache, dass ein
Papst dazu aufruft, zu falschen Gottheiten zu beten, das ist der Skandal, weil dieser Aufruf ein Verstoß
gegen das erste Gebot ist. Man sollte deshalb sein Urteil über das Assisi-Treffen nicht davon abhängig
machen, ob dort noch zusätzliche Skandale stattfinden, möglicherweise in etwas geringerm Umfang als
vor 25 Jahren. Der Haupütskandal hatte sich also schon ereignet, bevor die Vertreter der Religionen in
Assisi eintrafen.
Was ist der eigentliche Skandal? Der eigentliche Skandal ist die Einladung an die Vertreter der nichtchristlichen
Religionen, zu ihren falschen Gottheiten zu beten. Denn wenn sie beten, dann beten sie zu ihren falschen
Gottheiten, und das weiß der Papst genau. Dass man sich in Assisi trifft und dass der Inhalt des Gebets
der weltliche Friede ist, das ist ganz sekundär. Der Skandal würde auch bestehen, wenn Benedikt XVI.
auf ein Treffen verzichtet und einen anderen Gebetsinhalt gewählt hätte. Allein die Tatsache, dass ein
Papst dazu aufruft, zu falschen Gottheiten zu beten, das ist der Skandal, weil dieser Aufruf ein Verstoß
gegen das erste Gebot ist. Man sollte deshalb sein Urteil über das Assisi-Treffen nicht davon abhängig
machen, ob dort noch zusätzliche Skandale stattfinden, möglicherweise in etwas geringerm Umfang als
vor 25 Jahren. Der Haupütskandal hatte sich also schon ereignet, bevor die Vertreter der Religionen in
Assisi eintrafen.
Schlimmer als keine Kritik zu üben, ist das Vorbringen einer das Übel verharmlosenden Kritk und zu behaupten,
diese sei die notwendige Kritik. Die notwendige Kritik würde in Bezug auf das Konzil u.a. lauten: „Die
Weigerung des Pastoralkonzils zu sagen, dass die Kirche Christi und die katholische Kirche ist, und das
„ist“ durch „subsistit“ zu eretzen, ist ein Verrat an der katholischen Kirche.“ In Bezug auf die Neue
Messe lautet die notwendige Kritik u.a.: Sie ist in sich schlecht und gefährdet den katholischen Glauben,
deshalb soll man ihr fern bleiben. Wenn Rom zugesteht, dass die Bruderschaft weiterhin Krtik üben dürfe,
dann besagt das gar nichts! Denn dann wird dieses Rom nur noch eine harmlose Kritik dulden, die von der
notwendigen Kritik ablenkt. Es entscheidet ja darüber, welche Kritik dann noch sein darf und die sich
unterstellt haben, müssen sich danach richten. Dann lieber gar keine Kritik! Denn auf die, die dann noch
möglich sein wird, kann man getrost verzichten! Und nicht nur das: Denn dann wird an die Stelle der notwendigen
Kritik diese überflüssige Kritik gesetzt und so der falsche Eindruck erweckt, als wäre das die notwendige
Kritik. Dadurch wird nicht die Rückkehr Roms zur Tradition beschleunigt, sondern im Gegenteil, sie wird
blockiert, weil ein Schleier über die Tradition gelegt wird. Die verharmlosende Kritik verhindert nämlich,
dass die unüberbrückbare Kluft zwischen der traditionellen Lehre und der Lehre des pastoralkonziliaren
Roms deutlich gemacht wird
Wird es für die Priesterbruderschaft St. Pius X. nach einer „Versöhnung mit Rom“, wie Pater Pfluger
sagt, „sehr sehr schwierig sein“ die Kritik am modernistischen Rom weiterzuführen? Hier ist es unumgänglich
zu unterscheiden: Es wird nicht „sehr, sehr schwierig sein“ eine Kritik vorzubringen, die nicht an die
Wurzel des Übels geht und die die unüberbrückbare Kluft, die zwischen der traditionellen Lehre der
Kirche und der Lehre des vom Konzil geprägten Roms verharmlost. Es wird aber nicht nur sehr, sehr schwierig
sein, die notwendige Kritik, die an die Wurzel des pastoralkonziliaren Übels geht, insbesondere – Das
Konzil hat mit dem „subsistit“ Verrat am Absolutheitsanspruch der Kirche geübt und die Neue Messe ist
in sich schlecht –, sondern sie kann dann überhaupt nicht mehr vorgebringen (!), weil sich das moderne
Rom von denen, die sich ihm unterstellt haben natürlich nicht vorwerfen lässt, dass es Verrat an der
katholischen Kirche geübt hat und immer noch übt. Die notwendige Kritik, die das Zeugnis für die Wahrheit
verlangt, kann die Priesterbruderschaft St. Pius X. nur vorbringen, solange sie sich in der Position des
Abseits in Bezug auf den offiziellen Innenraum der Kirche befindet. Wir müssen dafür beten, dass der
ganzen Priesterbruderschaft diese Erkenntnis zuteil wird, und sie deshalb mit einem Abkommen wartet, bis
Rom auf den Boden seiner Tradition zurückkehrt. Der Rosenkranz des Rosenkranz-Kreuzzuges sollte jetzt
(zumindest auch) in dieser Intention gebetet werden
Die theologischen Gespräche, welche die Bruderschaft mit dem modernen Rom geführt hat, dienten auch
dazu auszuloten, ob eine inhaltliche Übereinstimmung erzielt werden kann. Das Ergebnis war den Berichten
zufolge negativ:„Ihr versteht uns nicht, und wir verstehen euch nicht.“ Die fällige Konsequenz wäre
gewesen, dass beide Seiten Abstand nehmen von einem Abkommen. Rom will aber die Bruderschaft in seine
Gewalt bekommen, deshalb machte es trotz der unüberbrückbaren Gegensätze im Inhaltlichen ein Unterstellungs-Angebot.
Die Bruderschaft hat jetzt die Möglichkeit, klare Abänderungsvorschläge zu formulieren und diese wird
Rom nicht übernehmen, weil es sie nicht anerkennen will und weil es dann auch nicht sein Gesicht wahren
könnte. Wenn es zu keiner Unterstellung kommt, dann kann die Bruderschaft am besten der Kirche dienen,
weil sie diesem Rom den Spiegel für seine Abweichungen von der überlieferten Lehre weiter täglich vor
Augen halten kann, und gegen dieses Zeugnis für die Wahrheit kann kein anderes Argument ins Feld geführt
werden, auch nicht die Aussicht auf ein größeres missionarisches Wirken. Zugleich wendet sie dadurch
eine drohende Spaltung in ihren Reihen ab, denn man kann davon ausgehen, dass die Abgänge in diesem Fall
am geringsten sein werden. Unter Hinweis auf die Ablehnung der Änderungsvorschläge kann die Bruderschaft
St. Pius X. dann nämlich nachweisen, dass die Zeit für ein Abkommen noch nicht gekommen ist.
Die theologischen Gespräche, die die Bruderschaft mit dem modernen Rom geführt hat, dienten auch dazu
auszuloten, ob eine inhaltliche Übereinstimmung erzielt werden kann. Das Ergebnis war den Berichten zufolge
negativ:„Ihr versteht uns nicht, und wir verstehen euch nicht.“ Die fällige Konsequenz wäre gewesen,
dass beide Seiten Abstand nehmen von einem Abkommen. Rom will aber die Bruderschaft in seine Gewalt bekommen,
deshalb machte es trotz der unüberbrückbaren Gegensätze im Inhaltlichen ein Unterstellungs-Angebot.
Die Bruderschaft hat jetzt die Möglichkeit, klare Abänderungsvorschläge zu formulieren und diese wird
Rom nicht übernehmen, weil es sie nicht anerkennen will und weil es dann auch nicht sein Gesicht wahren
könnte. Wenn es zu keiner Unterstellung kommt, dann kann die Bruderschaft am besten der Kirche dienen,
weil sie diesem Rom den Spiegel für seine Abweichungen von der überlieferten Lehre weiter täglich vor
Augen halten kann, und gegen dieses Zeugnis für die Wahrheit kann kein anderes Argument ins Feld geführt
werden, auch nicht die Aussicht auf ein größeres missionarisches Wirken. Zugleich wendet sie dadurch
eine drohende Spaltung in ihren Reihen ab, denn man kann davon ausgehen, dass die Abgänge in diesem Fall
am geringsten sein werden. Unter Hinweis auf die Ablehnung der Änderungsvorschläge kann die Bruderschaft
St. Pius X. dann nämlich nachweisen, dass die Zeit für ein Abkommen noch nicht gekommen ist.
Wird es für die Priesterbruderschaft St. Pius X. nach einer „Versöhnung mit Rom“, wie Pater Pfluger
sagt, „sehr sehr schwierig sein“ die Kritik am modernistischen Rom weiterzuführen? Hier gilt es zu unterscheiden:
Es wird nicht „sehr, sehr schwierig sein“ eine Kritik vorzubringen, die nicht an die Wurzel des Übels
geht und die die unüberbrückbare Kluft, die zwischen der traditionellen Lehre der Kirche und der Lehre
des vom Konzil geprägten Roms verharmlost. Es wird andererseits aber nicht nur sehr, sehr schwierig sein,
die notwendige Kritik, die an die Wurzel des pastoralkonziliaren Übels geht, insbesondere – Das Konzil
hat mit dem „subsistit“ Verrat am Absolutheitsanspruch der Kirche geübt und die Neue Messe ist in sich
schlecht –, sondern sie kann dann überhaupt nicht mehr vorgebringen, weil sich das moderne Rom von denen,
die sich ihm unterstellt haben natürlich nicht vorwerfen lässt, dass es Verrat an der katholischen Kirche
geübt hat und immer noch übt. Die notwendige Kritik, die das Zeugnis für die Wahrheit verlangt, kann
die Priesterbruderschaft St. Pius X. nur vorbringen, solange sie sich in der Position des Abseits in Bezug
auf den offiziellen Innenraum der Kirche befindet. Wir müssen dafür beten, dass der ganzen Priesterbruderschaft
diese Erkenntnis zuteil wird, und sie deshalb mit einem Abkommen wartet, bis Rom auf den Boden seiner
Tradition zurückkehrt. Der Rosenkranz des Rosenkranz-Kreuzzuges sollte jetzt (zumindest auch) in dieser
Intention gebetet werden.
Wird es für die Priesterbruderschaft St. Pius X. nach einer „Versöhnung mit Rom“, wie Pater Pfluger
sagt, „sehr sehr schwierig sein“ die Kritik am modernistischen Rom weiterzuführen? Hier gilt es zu unterscheiden:
Es wird nicht „sehr, sehr schwierig sein“ eine Kritik vorzubringen, die nicht an die Wurzel des Übels
geht und die die unüberbrückbare Kluft, die zwischen der traditionellen Lehre der Kirche und der Lehre
des vom Pastoralkonzil geprägten Roms verharmlost. Es wird andererseits aber nicht nur sehr, sehr schwierig
sein, die notwendige Kritik, die an die Wurzel des pastoralkonziliaren Übels geht, und für die ich unten
Beispiele gegeben habe, vorzubringen, sondern sie kann dann überhaupt nicht mehr vorgebracht werden,
weil sich das moderne Rom von denen, die sich ihm unterstellt haben natürlich nicht vorwerfen lässt,
dass es Verrat an der katholischen Kirche geübt hat und immer noch übt. Die notwendige Kritik, die das
Zeugnis für die Wahrheit verlangt, kann die Priesterbruderschaft St. Pius X. nur vorbringen, solange
sie sich in der Position des Abseits in Bezug auf den offiziellen Innenraum der Kirche befindet. Wir müssen
dafür beten, dass der ganzen Priesterbruderschaft diese Erkenntnis zuteil wird, und sie deshalb mit einem
Abkommen wartet, bis Rom auf den Boden seiner Tradition zurückkehrt. Der Rosenkranz des Rosenkranz-Kreuzzuges
sollte jetzt (zumindest auch) in dieser Intention gebetet werden.
Schlimmer als keine Kritik zu üben, ist das Vorbringen einer das Übel verharmlosenden Kritk und zu behaupten,
diese sei die notwendige Kritik. Die notwendige Kritik würde in Bezug auf das Konzil z. B. lauten: „Die
Weigerung des Pastoralkonzils zu sagen, dass die Kirche Christi und die katholische Kirche ist, und die
Ersetzung des „ist“ durch „subsistit“ ist ein Verrat an der katholischen Kirche.“ In Bezug auf die Neue
Messe habe ich eine notwendige Kritik schon unten beschrieben. Wenn Rom zugesteht, dass die Bruderschaft
weiterhin Krtik üben dürfe, dann besagt das gar nichts!!! Denn dann wird dieses Rom nur noch eine harmlose
Kritik dulden, die von der notwendigen Kritik ablenkt. Es entscheidet ja darüber, welche Kritik dann
noch sein darf und die sich unterstellt haben, müssen sich danach richten. Dann lieber gar keine Kritik!
Denn auf die, die dann noch möglich sein wird, kann man getrost verzichten! Und nicht nur das: Denn dann
wird an die Stelle der notwendigen Kritik diese überflüssige Kritik gesetzt und damit der Eindruck erweckt,
als wäre das die notwendige Kritik. Dadurch wird nicht etwa die Rückkehr Roms zur Tradition beschleunigt,
sondern im Gegenteil, sie wird blockiert, weil ein Schleier über die Tradition gelegt wird. Die verharmlosende
Kritik verhindert nämlich, dass die unüberbrückbare Kluft zwischen der traditionellen Lehre und der
Lehre des pastoralkonziliaren Roms deutlich gemacht wird.
„Ein vatikanisches Angebot müsse der Bruderschaft darum die Freiheit garantieren, „die Kritik am »modernistischen
Rom« weiterführen zu können“. Kritk und Kritik ist zweierlei: Das moderne Rom würde gewiss dulden,
wenn eine „eingebundene“ Bruderschaft über die Neue Messe sagt, dass sie gewisse Defekte habe. Das pastoralkonziliare
Rom würde aber nicht dulden, wenn die Bruderschaft dann immer noch sagt: „Die Neue Messe ist in sich
schlecht und es gefährdet den katholischen Glauben, an ihr teilzunehmen. Deshalb sollen die Gläubigen
nicht an ihr teilnehmen.“ Die Priesterbruderschaft sollte deshalb in Rom abklären, ob ihr gestattet wird,
und zwar schriftlich (!), genau diese Kritk weiter vorzubringen. Auf jene harmlose Kritik, „gewisse Defekte“,
die den Skandal der Neuen Messe sträflich verharmlosen würde, kann sie ruhig verzichten, nicht aber
auf die genannte fundamentale Kritik. Die Formulierung „die Kritik weiterführen zu können“ ist also
viel zu schwammig, denn auch eine aus Harmlosigkeiten bestehende Kritik ist eine Kritik. Die Priesterbruderschaft
sollte die Probe im genannten Sinn machen, dann wird sich ja zeigen, welche Art der Kritik das vom Modernismus
geprägte Rom dann noch zulassen wird. Die Priesterbruderschaft sollte sich erst dann Rom unterstellen,
wenn Rom auf den Boden seiner Tradition zurückgekehrt ist. Jegliche Unterstellung vor der Wende wird
ihr Unheil bringen.
„Ein vatikanisches Angebot müsse der Bruderschaft darum die Freiheit garantieren, „die Kritik am »modernistischen
Rom« weiterführen zu können“. Kritk und Kritik ist zweierlei: Das moderne Rom würde gewiss dulden,
wenn eine „eingebundene“ Bruderschaft über die Neue Messe sagt, dass sie gewisse Defekte habe. Das modernistische
Rom würde aber nicht dulden, wenn die Bruderschaft dann immer noch sagt: „Die Neue Messe ist in sich
schlecht und es gefährdet den katholischen Glauben, an ihr teilzunehmen. Deshalb sollen die Gläubigen
nicht an ihr teilnehmen.“ Die Priesterbruderschaft sollte deshalb in Rom abklären, ob ihr gestattet wird,
und zwar schriftlich (!), genau diese Kritk weiter vorzubringen. Auf jene harmlose Kritik, „gewisse Defekte“,
die den Skandal der Neuen Messe sträflich verharmlosen würde, kann sie verzichten, nicht aber auf die
genannte fundamentale Kritik. Die Formulierung „die Kritik weiterführen zu können“ ist also viel zu
schwammig, denn auch eine aus Harmlosigkeiten bestehende Kritik ist eine Kritik. Die Priesterbruderschaft
sollte die Probe im genannten Sinn machen, dann wird sich ja zeigen, welche Art der Kritik das vom Modernismus
geprägte Rom dann noch zulassen wird.
Die Priesterbruderrschaft darf kein Abkommen mit dem vom Modernismus geprägten Rom schließen. Dies erkennt
man auf beiden Ebenen, der prinzipiellen und der praktischen Ebene. Solange die Priesterbruderschaft im
Abseits steht, legt sie Zeugnis dafür ab, dass Wahrheit und Irrtum zwar de facto nebeneinander stehen
aber dieses Nebeneinanderstehen nicht akzeptiert werden darf. Wenn sie sich durch ein Abkommen in den
offiziellen Innenraum der Kirche einbinden lässt, dann erweckt sie zumindest den Eindruck, dass sie dieses
Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum akzeptiert und entwertet damit ihren Einsatz für die Wahrheit.
Auch im Hinblick auf der praktische Ebene ist ein Abkommen nicht zu verantworten. Kann es ein Wirtschaftsbetrieb
dulden, dass einer seiner Angestellten behauptet, dass ein von dem Betrieb hergestelltes Produkt schlecht
ist? Nein! Ebensowenig wird es dieses Rom dann dulden, dass die Bruderschaft behauptet, die Neue Messe
sei in sich schlecht, die Gläubigen sollen ihr deshalb fern bleiben. Das muss sie aber sagen, um die
Menschen vor dieser Messe zu warnen, wenn sie nicht ihrem Auftrag, dem Heil der Seelen zu dienen, untreu
werden will. Man wird doch nicht daran zweifeln, dass dieses Rom, wenn es erst einmal die Bruderschaft
in seine Gewalt bekommen hat, Mittel finden wird, um solche Warnungen zu unterbinden. Die Bruderschaft
muss warten, bis Rom auf den Boden der überlieferten Lehre zurückgekehrt ist. Jedes Abkommen vor dieser
Wende, ist falsch und verderbli…
Die Priesterbruderrschaft darf kein Abkommen mit dem vom Modernismus geprägten Rom schließen. Dies erkennt
man auf zwei Ebenen, der prinzipiellen und der praktischen Ebene. Solange die Priesterbruderschaft im
Abseits steht, legt sie Zeugnis dafür ab, dass Wahrheit und Irrtum zwar de facto nebeneinander stehen
aber dieses Nebeneinanderstehen nicht akzeptiert werden darf. Wenn sie sich durch ein Abkommen in den
offiziellen Innenraum der Kirche einbinden lässt, dann erweckt sie zumindest den Eindruck, dass sie dieses
Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum akzeptiert und entwertet damit ihren Einsatz für die Wahrheit.
Auch im Hinblick auf der praktische Ebene ist ein Abkommen nicht zu verantworten. Kann es ein Wirtschaftsbetrieb
dulden, dass einer seiner Angestellten behauptet, dass ein von dem Betrieb hergestelltes Produkt schlecht
ist? Nein! Ebensowenig wird es dieses Rom dann dulden, dass die Bruderschaft behauptet, die Neue Messe
sei in sich schlecht und die Gläubigen sollen ihr fern bleiben. Das muss sie aber sagen, um die Menschen
vor dieser Messe zu warnen, wenn sie nicht ihrem Auftrag,dem Heil der Seelen zu dienen, untreu werden
will. Man wird doch nicht daran zweifeln, dass dieses Rom, wenn es erst einmal die Bruderschaft in seine
Gewalt bekommen hat, Mittel finden wird, um solche Warnungen zu unterbinden. Die Bruderschaft muss warten,
bis Rom auf den Boden der überlieferten Lehre zurückgekehrt ist. Jedes Abkommen vor dieser Wende, ist
falsch und verderblich.
Es liegt auf der Hand, dass das vom Pastoralkonzil geprägte Rom die Piusbruderschaft zur Anerkennung
seines Modernismus bringen will, auch wenn es ihr das Praktizieren traditioneller Formen gestattet. Dazu
muss es diesem Rom gelingen, die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu integrieren. Wenn das gelungen ist,
dann hat Rom Zeit mit der Erreichung dieses Zieles. Eine Zeitlang wird es vielleicht den Anschein haben,
als könnte die Priesterbruderschaft die Neue Messe öffentlich ablehnen und dem Konzil die pauschale
Anerkennung versagen. Rom hat dann aber genug Möglichkeiten sein Ziel Zug um Zug zu erreichen. Eine dieser
Möglichkeiten bietet sich bei der nächsten Bischofsweihe im Rahmen der Bruderschaft, die in absehbarer
Zeit anstehen wird. Dann wird dieses Rom nur einem Kanditaten zustimmen, der dem genannten Ziel dient.
Jedes Abkommen, bevor Rom zu seiner Tradition zurückgekehrt ist, ist ein schwerer Fehler. Es wird erhebliche
Abgänge in der Bruderschaft beim Abschluss eines Abkommens geben, und wenn dann Rom die Zähne zeigt
und sich für die Bruderschaft die Notwendigkeit ergibt, wieder ins Abseits zu gehen, dann wird es wieder
Abgänge geben. Diese Verluste werden sie in die Bedeutungslosigkeit abdrängen. Was ist zu tun, angesichts
der Tatsache, dass es viele in der Bruderschaft gibt, die ein Abkommen wollen. Lange, lange Gespräche
führen, und da gibt es ja immer etwas, was noch nicht geklärt ist. Mit Vorschlägen einkreisen, womit
dieses Rom sich die Hintertür offen hält.
„Für eine zukünftige Anerkennung der Bruderschaft Sankt Pius X. ist eine volle Anerkennung des Zweiten
Vatikanums und des Lehramts der Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II.
und von Benedikt XVI. eine unverzichtbare Bedingung.“ Wenn es damals so hieß und man heute darauf verzichtet,
dann heißt das nur, dass man auf eine direkte Anerkennung verzichtet. Das mit allen dipl. Wassern gewaschene
moderne Rom kann aber das Ziel der Anerkennung auch auf indirektem Wege erreichen, indem es „interpretationsfähige
Formulierungen“ wählt, bei denen es nachher die Interpretationshoheit beansprucht. Wenn Bischof Fellay
sagt, dass beide der Bruderschaft vorgelegten Texte Unklarheiten enthalten, dass sollte sie der Gegenseite
Umformulierungen vorlegen und darauf bestehen, dass die Umformulierungen übernommen werden. Unabhängig
davon, sollte die Priesterbruderschaft abwarten, bis Rom auf den Boden der überlieferten Lehre zurückkehrt.
Ansonsten erweckt sie den Eindruck, dass man auf zwei Weisen katholisch sein kann, nämlich auf traditionelle
Weise und auf pastoralkonziliare Weise. Aber Wahrheit und Irrtum sind nicht verschiedene Spielarten ein
und desselben. Wenn Bischof Fellay feststellt: Wie die Sache ausgeht, sie wird Folgen haben, dann meint
er wohl, dass es Abgänge in der PB geben wird. Also sollte er die Sache nicht zu Ende gehen lassen. Warum
sollten nicht Umformulierungen sehr lange Zeit hin-und hergehen? So dürften sich die Folgen minimalisieren
lassen.
Der Artikel vom 27.9.:„Ist die dogmatische Präamel ein Wischi-Waschi Text?“ ist viel informativer. Man
kann davon ausgehen, dass Rom nach wie vor den Widerstand der Priesterbruderschaft St. Pius X. gegen das
Konzil und die Neue Messe brechen will, und das kann es nur, wenn es ihm gelingt, sie über einen kanonischen
Status zu integrieren. Dieses Ziel kann Rom auf zwei Weisen anstreben, entweder direkt, indem es jene
Anerkennungen ausdrücklich fordert, oder indirekt. Die theologischen Gespräche haben erneut gezeigt,
dass der direkte Weg nicht zum Ziel führt. Also wird dieses Rom den indirekten Weg zum Ziel einschlagen.
Dieser besteht offenbar darin, dass es versucht, die Anerkennung „interpretationsfähiger Texte“ zu erreichen,
wobei klar ist, dass die „Interpretationshoheit“ bei Rom liegt. Deshalb hat Bischof Fellay völlig Recht
wenn er sagt, dass die Priesterbruderschaft keine unklare Texte unterschreiben wird. Sie muss nun sorgfältig
prüfen, ob die interpretationsfähigen Texte die Anerkennung von Konzil und Neurer Messe durch die Hintertür
bedeuten können. Wenn sich Rom gegen gewisse Umformulierungen sträubt, lassen sich vielleicht seine
Absichten besser erkennen. Keineswegs sollte sich die Priesterbruderschaft unter Zeitdruck setzen lassen.
Ein gutes und notwendiges Prinzip! Man kann davon ausgehen, dass Rom nach wie vor den Widerstand der Priesterbruderschaft
St. Pius X. gegen das Konzil und die Neue Messe brechen will, und das kann es nur, wenn es ihm gelingt,
sie über einen kanonischen Status zu integrieren. Dieses Ziel kann Rom auf zwei Weisen anstreben, entweder
direkt, indem es jene Anerkennungen ausdrücklich fordert, oder indirekt. Die theologischen Gespräche
haben erneut gezeigt, dass der direkte Weg nicht zum Ziel führt. Also wird dieses Rom den indirekten
Weg zum Ziel einschlagen. Dieser besteht offenbar darin, dass es versucht, die Anerkennung „interpretationsfähiger
Texte“ zu erreichen, wobei klar ist, dass die „Interpretationshoheit“ bei Rom liegt. Deshalb hat Bischof
Fellay völlig Recht wenn er sagt, dass die Priesterbruderschaft keine unklare Texte unterschreiben wird.
Sie muss nun sorgfältig prüfen, ob die interpretationsfähigen Texte die Anerkennung von Konzil und
Neurer Messe durch die Hintertür bedeuten können. Wenn sich Rom gegen gewisse Umformulierungen sträubt,
lassen sich vielleicht seine Absichten besser erkennen. Keineswegs sollte sich die Priesterbruderschaft
unter Zeitdruck setzen lassen.
Nur ein Pastoralkonzil! Für die Beurteilung des Konzils sollte man die folgenden Worte von Kardinal Ratzinger
beherzigen: „Die Wahrheit ist, daß das Konzil selbst kein Dogma definiert hat und sich bewußt in einem
niedrigeren Rang als reines Pastoralkonzil ausdrücken wollte …“ Dieses Konzil hat sich geweigert in
Übereinstimmung mit der traditionellen Lehre der Kirche zu sagen: Die Kirche Christi und die kath. Kirche
ist ein und dasselbe, was Pius XII. in seiner Enzyklika Mystici corporis feststellte. Stattdessen verwendete
das Konzil die Formulierung, dass die Kirche Christi in der katholischen Kirche subsistiert. (LG, Art.8)
Der Dogmatikprofessor Ratzinger stellte dazu fest, dass dadurch der Absolutheitsanspruch der katholischen
Kirche reduziert wird. Da der Absolutheitsanspruch aber nur ganz oder gar nicht erhoben werden kann, deshalb
heißt er ja so, beinhaltet diese Aussage das Eingeständnis, dass mit der subsistit-in-Formel der katholische
Absolutheitsanspruch aufgegeben wurde. Hier liegt ein Bruch mit der überlieferten Lehre vor. Auch die
Aussage im Ökumenismus-Dekret, dass der Heilige Geist es nicht verschmäht, die anderen christlichen
Religionen als Mittel des Heiles zu gebrauchen, stellt einen Bruch mit der traditionellen Lehre der Kirche
dar. Damit ist aber auch klar, dass es eine Interpretation des Pastoralkonzils in Kontinuität mit der
überlieferten Lehre nicht geben kann. Denn wenn ein klarer Fehler vorliegt, dann ist dieser einer Interpretation
gar nicht fähig.
Ratzinger ist selbst in den Modernismus verstrickt. Ich empfehle Herrn Pater Dr. Jatzkowski z. B. das
Studium der Ratzinger Schrift: „Die Tochter Zion“ (1977). Darin behauptet er, dass die Aufnahme der Gottesmutter
mit Leib und Seele in den Himmel im Dogma nicht als eine historische Tatsache ausgesagt wird: „Er [Pius
XII.]definiert damit den Inhalt dieses Glaubenssatzes deutlich nicht als historische, sondern als theologische
Aussage.“ Dabei hebt Pius XII. doch gerade bei der Formulierung des Dogmas hervor, dass die Aufnahme Mariens
in den Himmel eine historische Tatsache ist, sagt er doch in der Formulierung des Dogmas, dass die Gottesmutter
„nach Vollendung des irdischen Lebenslaufes [!] mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen
wurde.“ Außerdem deuter Ratzinger den Inhalt des Dogmas um, indem er behauptet er sei „höchstes Marienlob“.
„Höchstes Marienlob“ ist zwar eine Eigenschaft, die mit dem Inhalt dieses Dogmas wie auch mit den anderen
Mariendogmen verbunden ist, es ist aber nicht der Inhalt dieses Dogmas.- Darüber hinaus empfehle ich
dem Pater das Studium von Ratzingers Schrift „Das Problem der Dogmengeschichte in der Sicht der katholischen
Theologie“ (1966) in der er die Gültigkeit des Dogmas dadurch unterminiert, dass er es in einen unveränderlichen
Kern von einer zeitbedingten sprachlichen Gestalt aufspaltet. An beiden Fällen erkennt man, dass Ratzinger
selbst in den Modernismus verstrickt ist.
r.ruhrgebietler Nein, darum geht es hier nicht. Es geht um die falsche Unterscheidung zwischen der Kirche
Christi und der katholischen Kirche, die sich das Pastoralkonzil hat zu Schulden kommen lassen. Diese
Unterscheidung ist der Sündenfall des Konzils und an ihr hängt der pastoralkonziliare Ökumenismus,
wie Kardinal Ratzinger zutreffend feststellte. Wer das Konzil an der Wurzel fassen will, der muss an dieser
Problematik angreifen. Übrigens hat Kardinal Montini, der spätere Papst Paul VI., in der Konzilsaula
am 3.12.1962 die Aufgabe des Konzil in der Frage zusammengefasst: „Kirche, was sagst du von dir selbst?“
Das Pastoralkonzil hat diese Frage in einer nicht mit der überlieferten Lehre der Kirche zu vereinbarenden
Weise beantwortet, und zwar in erster Linie mit seiner subsistit-in-Lehre. Benedikt XVI. hat in einer
Reihe von Abhandlungen zu dieser Problematik Stellung genommen und hat vergeblich versucht, diese neue
Lehre über das Selbstverständnis der Kirche zu rechtfertigen (vgl. das Buch unter www.subsistit.de).
Frge an Benedikt XVI. (Nachtrag zu meinen Beiträgen zu dem Artikel „Seit dem Konzil is die Einheit im
Glauben weg“ vom 22.6.2011. Nach katholischem Dogma hat Christus die auf Petrus gegründete Kirche, also
die katholische Kirche gestiftet. Kardinal Ratzinger macht einen Unterschied zwischen der Kirche Christi
und der katholischen Kirche und behauptet, „das Sein der Kirche Christi reicht viel weiter als die katholische
Kirche.“ Frage an den Papst: „Heiliger Vater, welche Kirche hat Christus Ihrer Ansicht nach gestiftet?“
Wenn er sagt, er hat die Kirche Christi gestiftet, dann kann man ihm entgegenhalten: Da das Dogma besagt,
dass Christus die katholische Kirche gestiftet hat und Sie einen Unterschied zwischen der katholischen
Kirche und der Kirche Christi behaupten, widersprechen Sie dem Dogma. Und wenn der Papst antwortet, Christus
hat die katholische Kirche gestiftet, dánn kann man ihm entgegenhalten: Wie kann denn dann das Sein der
Kirche Christi über das Sein Seiner Stiftung hinausreichen?
Karljosef Wer hat denn behauptet Kardinal Ratzinger hätte die Einzigartigkeit der katholischen Kirche
geleugnet? Sie ist nach ihm einzigartig, aber in welchem Sinne? Ausschlaggebend dafür ist seine Unterscheidung
zwischen der Kirche Christi und seine Aussage zu dem Verhältnis zwischen beiden: Das Sein der Kirche
Christi reicht viel weiter als die katholische Kirche!!! Die Einzigartigkeit der katholischen Kirche besteht
nach dem Papst darin, dass sie im Gegensatz zu allen anderen christlichen Gemeinschaftenn alle[!] Heilsmittel
besitzt. Einzigartigkeit heißt aber nicht Einzigkeit! Einzig ist nach dem Papst die von der katholischen
Kirche zu unterscheidende Kirche Christi. Sie besitzt eine volle [!!!] Verwirklichung, nämlich die katholische
Kirche, nach seiner Lehre. Da die katholische Kirche, nach der Lehre des Konzils aus Elementen erbaut
wird (s. Ökumenismusdekret) und die anderen christlichen Gemeinschaften diese Elemente, ebenfalls nach
der Lehre des Konzils, in mehr oder minder hohem Maße besitzen, müsste Benedikt XVI. sie auch als Verwirkl.
der Kirche Christi bezeichnen, allerdings mit der Einschränkung, dass sie keine volle [!] Verwirklichungen
derselben seien, weil ihnen Heilselemente fehlen. Im Gegensatz zum Papst vertuscht Kard. Kasper diese
Konsequenz nicht und spricht in Bezug auf die anderen christlichen Religionen von unvollkommenen Verwirklichungen
der Kirche Christi. Also gibt es nach dieser Lehre viele Verwirklichungen der Kirche Christi, aber nur
eine vollständig…
Karljosef Nach dem Ökumenismusdekret besteht die katholische Kirche aus Elementen und diese sind nach
der Lehre des Konzils in mehr oder minder hohem Maße auch bei den anderen christlichen Gemeinschaften
vorhanden. Danach ist die katholische Kirche nicht die einzige Verwirklichung der Kirche Christi, sondern
nur noch die einzige vollständige Verwirklichung derselben. Benedikt XVI. reserviert zwar das „subsistieren“
für die katholische Kirche, davon darf man sich aber nicht täuschen lassen. Bezeichnenderweise sagt
er in „Dominus Iesus“, dass die Kirche Christi nur in der katholischen Kirche voll !!! verwirklicht ist.
Der Sündenfall des Konzils besteht darin, dass es sich im Widerspruch zur überlieferten Lehre der Kirche
ausdrücklich weigerte zu sagen, dass die katholische Kirche die Kirche Christi ist. Den anderen christlichen
Gemeinschaften billigt das Konzil, ebenfalls im Widerspruch zur überlieferten Lehre zu, eine Heilsmittlerschaft
zu besitzen. Wenn Sie sich eingehender mit der subsistit-in-Lehre und ihren Folgen beschäftigen wollen,
dann darf ich Ihnen das unter www.subsistit.de vorgestellte Buch empfehlen. Darin wird sowohl die diesbezügliche
Lehre des Konzils analysiert als auch die römischen Dokumente aus der Zeit nach dem Konzil zu dieser
Problematik. Insbesondere die Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007, die ausschließlich dieser
Problematik gewidmet ist, wird Punkt für Punkt untersucht.
Keine Interpretation in Kontinuität Das Pastoralkonzil enthält durchaus eindeutig falsche Aussagen,
wie z. B. die Passage, die den anderen christlichen Religionen eine Heilsmittlerschaft zuerkennt. Da gibt
es nichts zu interpretieren; sie sind einer Interpretation weder fähig noch bedürftig. Was die Interpretation
zwielichtiger Aussagen betrifft, beansprucht Benedikt XVI. eine Interpretation in Kontinuität mit der
überlieferten Lehre zu geben und sieht diese im Gegensatz zu Interpretationen des Bruches, den die konsequenten
Modernisten liefern. Aber ein Gegensatz besteht bei diesen Interpretationen nicht, sondern nur ein gradueller
Unterschied. Jedenfalls gilt das für die Interpretation der subsistit-in-Lehre. Ratzinger liefert für
sie eine Interpretation des Bruches, indem er der Sache nach behauptet, dass die anderen christlichen
Religionen unvollständige Verwirklichungen der Kirche Christi seien. Die konsequenten Modernisten (z.
B. Kardinal Kasper) billigen den anderen christlichen Gemeinschaften zu Verwirklichungen der Kirche Christi
zu sein. Ratzingers Interpretation des subsistit stellt also bereits eine Interpretation des Bruches dar,
der von den konsequenten Modernisten nur vertieft wird.
Karljosef Eine eingehende Behandlung der subsistit-in-Problematik finden Sie in dem Buch, das unter www.subsistit.de
vorgestellt wird. Derselbe Autor hat in seiner Schrift „Glaubenswahrheit und Abkommensfrage“ u.a. die
Unvereinbarkeit der traditionellen Lehre mit der Lehre des Pastoralkonzils in Bezug auf das Verhältnis
von Kirche und Staat nachgewiesen. Dieses kleine Buch können Sie bei der actio spes unica für 5€ bestellen.
Die traditionelle Lehre, um die es hier geht, ist nicht interpretationsbedürftig Es ist ein Markenzeichen
des vorkonziliaren Lehramtes, dass es sich klar und eindeutig geäußert hat. Die Sprache war klar, die
Abweisung des Irrtums eindeutig. Wahrte das Konzil das bei seiner Textgestaltung? Nein, allein schon der
subsistit-in-Satz zeigt, dass das nicht der Fall ist, sagte doch der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation
dazu: „Ich lasse diese berühmte Formel hier zunächst unübersetzt, weil sie – wie vorherzusehen war –
die widersprüchlichsten Deutungen gefunden hat – Benedikt XVI. sieht einen Zusammenhang zwischen den
Konzilsbeschlüssen und dem Zerfall des Erscheinungsbildes der Kirche, aber er führt die Zerstörungen
auf Interpretationen der Konzilsdokumente zurück, die er Interpretationen der Diskontinuität in Bezug
auf die überlieferte Lehre nennt, und er ist davon überzeugt, dass Rom diesen Interpretationen der Diskontinuität
oder des Bruches, eine Interpretation der Reform in Kontinuität gegenüber stellt. Es ist weithin übersehen
worden, dass der Papst mit dieser Unterscheidung zugibt, dass die Konzilsdokumente zumindest in Teilen
in gegensätzlicher Weise interpretierbar sind, denn er spricht den Vertretern der Interpretationen des
Bruches keineswegs die wissenschaftliche Qualifikation ab. Für sich widersprechende Interpretationen
offen zu sein, ist aber bereits ein schwerwiegender Einwand gegen die Konzilsdokumente, der für den Papst
Grund genug sein müsste, dieselben auf den Prüfstand stellen zu lassen.
Karljosef Die Wahrheit bringt das traditionelle Lehramt der Kirche zum Ausdruck. Die Priesterbruderschaft
St. Pius X. ist nur das Sprachrohr der traditionellen Lehre. Deshalb fand bei den theologischen Gesprächen
zwischen Rom und der Priesterbruderschaft im Grunde ein Gespräch zwischen der traditionellen Lehre der
Kirche, die durch die Priesterbruderschaft nur zu Wort gebracht wurde und dem vom Pastoralkonzil geprägten
Rom statt. Fazit: Unüberbrückbare Gegensätze.
Nicht die Einheit, sondern die Wahrheit ist der höchste Wert Warum wurden die theologischen Gespräche
zwischen Rom und der Priesterbruderschaft St. Pius X. geführt? Um auszuloten, ob in den Glaubensfragen
Übereinstimmung besteht. Dahinter stand vermutlich die Absicht, im Falle von Übereinstimmung ein Abkommen
zu schließen und im Falle von Nichtübereinstimmung kein Abkommen zu schließen. Nun hat sich gezeigt,
dass keine Übereinstimmung besteht: „Wir verstehen die Vertreter der Bruderschaft nicht und sie uns nicht.“
Also kann es logischerweise kein Abkommen geben. Benedikt XVI. scheint aber von vornherein die Übereinstimmung
im Glauben nicht als Kriterium angesehen zu haben, denn sonst hätte er nicht zu einem Zeitpunkt als sich
die unüberbrückbaren Gegensätze bereits gezeigt hatten, gesagt, dass er mit den Gesprächen zufrieden
sei, wie Bischof Fellay einmal berichtete. Dem Papst kommt es offenbar darauf an, die Priesterbruderschaft
St. Pius X. in seine Gewalt zu bekommen. Dieser Absicht gilt es zu widerstehen. Nicht die Einheit (mit
dem modernen Rom) ist der höchste Wert (eigentlich ist diese Einheit ja ein Widerwert), sondern der höchste
Wert ist die Wahrheit. Wer das begriffen hat, der wird erst dann die Abkommensfrage behandeln, wenn Rom
auf den Boden seiner Tradition zurückgekehrt ist.
Rom hatte vor über 20 Jahren die Petrusbruderschaft über den Tisch gezogen Ihr wurde zugesichert, dass
sie die alte Messe feiern dürfe. Aber es fehlte ein Wort: „nur“, was die Vertreter der Petrusbruderschaft
offenbar nicht bemerkten, und sie strahlten. Aber das Strahlen ist ihnen vergangen. Als nämlich einige
Rebellen unter ihnen sich an Rom wandten, die auch die Neue Messe zelebrieren wollten, da setzte das vom
Konzil geprägte Rom den damaligen Generaloberen, Pater Bisig, kurzerhand ab. Dann dämmerte es den Petrusbrüdern,
dass da ein „nur“ fehlte. Ein solcher logischer Schnitzer darf der Piusbruderschaft nicht unterlaufen.
Deshalb möchte ich noch einmal auf meinen Beitrag verweisen. Ich hoffe, dass die Bruderschaft im Sinne
von Bischof Williamson jegliches Abkommen mit der Begründung ablehnt, dass die Voraussetzung „Einheit
im Glauben“ nicht existiert, was ja offenbar die Gespräche noch einmal gezeigt haben. Wenn aber der Fehler,
ein Abkommen zu schließen, nicht verhindert wird, dann gilt es zumindest, solche Schnitzer, wie sie der
Petrusbruderschaft unterlaufen sind, zu vermeiden. Voraussichtlich wird Rom nicht daran denken, sich im
Sinne meines vorigen Beitrags festzulegen, zumal eine solche Festlegung nicht nur diesen Papst, sondern
auch seinen Nachfolger binden würde. Die Priesterbruderschaft sollte unbedingt auf dieser Nagelprobe
bestehen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dadurch ein Abkommen nicht zustande kommt, und die Bruderschaft
kann diese Bedingungen ja sehr gut vermitteln. Jeder wird verstehen, dass sie sich absichern muss.
Pius II. „Wenn nun ein Angebot kommt, bei dem man seine Meinung nicht ändern muss – mit welchen theologischen
Argumenten wollen Sie denn dann ablehnen?“ Die Tatsache, dass keine Einheit im Glauben zwischen dem vom
Konzil geprägten Rom und der Bruderschaft besteht, ist ein hinreichender Grund kein Angebot anzunehmen.
Das halte ich für den einzig sauberen Weg. Aber wenn man ein solches Angebot in Erwägung zieht, dann
sollte man folgendes bedenken: Es reicht keineswegs aus, dass Rom nicht verlangt, dass die Bruderschaft
alle Konzilsaussagen und die Neue Messe anerkennt. Denn wenn in einem solchen Abkommen davon nichts steht,
dann kann Rom zu jedem späteren Zeitpunkt entsprechende Forderungen nachschieben. Die Bruderschaft müsste
mindestens verlangen, dass in einem Abkommen festgeschrieben wird, dass Rom von ihr in Bezug auf die Neue
Messe nicht mehr verlangt, als dass sie die Gültigkeit derselben nicht ausschließt und in Bezug auf
das Konzil nur verlangt, dass die Bruderschaft alle Aussagen anerkennt, die nachweislich in Übereinstimmung
mit der überlieferten Lehre sind. Wenn Rom dann später versuchen sollte, Forderungen nachzuschieben,
dann könne sich die Bruderschaft darauf berufen. Hier kann sie die Nagelprobe machen, ob Rom die Absicht
hat Forderungen nachzuschieben, oder ob es ehrliche Absicht hat. Das ist den Gläubigen vermittelbar.
Wenn von Messe und Konzil nichts in einem Abkommen gesagt wird, dann sitzt die Bruderschaft in der Falle,
denn Rom hat dann das Recht nachträgliche Forderungen zu stellen, es sei denn, es hätte sie im Abkommen
ausgeschlossen…
Michael van Laak: „Dogmatische Kostitutionen“ „Dogmatische Konstitution“ bedeutet im Konzilstext nicht,
dass hier eine absolut verbindliche Lehre verkündet wird. Man kann sich die Frage stellen, ob das Konzil
ausdrücklich auf die Verkündigung einer Lehre mit höchstem Verbindlichkeitsgrad verzichtet hat. Diese
Frage ist zu bejahen mit Hinblick auf die „Bekanntmachungen, die der Generalsekretär des Konzils in der
123. Generalkongregation am 16. November 1964 mitgeteilt hat“, und die Paul VI. der Kirchenkonstitution
Lumen gentium als deren Bestandteil hinzufügen ließ. Dort heißt es nämlich: „Es ist gefragt worden,
welcher theologische Verbindlichkeitsgrad der Lehre zukommt, die im Schema über die Kirche ausgeführt
und der Abstimmung unterbreitet wird. Die Theologische Kommission hat auf diese Frage bei der Prüfung
der Änderungsvorschläge zum dritten Kapitel des Schemas über die Kirche so geantwortet: ‘Ein Text des
Konzils ist selbstverständlich immer nach den allgemeinen, allseits bekannten Regeln auszulegen.’ …
‘Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen
Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es
selbst deutlich als solche erklärt’.“ Der letzte Satz bezieht sich nicht nur auf Lumen gentium, sondern
auf alle Konzilsdokumente und in keinem derselben findet sich eine derartige Erklärung. Demnach hat das
Konzil von sich aus an keiner Stelle eine absolut verbindliche Glaubens- und Sittenlehre definiert.
Rom ist in die Falschübersetzung verstrickt Aus dem Gedächtnis kann ich sagen: Die deutsche Bischofskonferenz
hat in Rom ihre Übersetzung des NOM zur Genehmigung vorgelegt und sie hat die Genehmigung erhalten. Insofern
fällt die Hauptverantwortung für die falsche Übersetzung auf Rom zurück und insofern ist es m. M.
nach richtig, dass Prof. Lauth Rom diese furchtbare Sünde anlastet; er sprach von einer Fälschung der
Testamentsworte unseres Herrn, und was gibt es Schlimmeres? Eine andere Frage ist, ob damit die Ungültigkeit
des NOM gegeben ist. In zweifelhaften Fragen sollte man sich m. M. nach an der Untergrenze dessen bewegen,
was man noch sicher weiß. Die Falschheit des „für alle“ steht außer Frage, aber das besagt nicht die
Ungültigkeit. Ich bin Lauth nicht in den Sedisvakantismus gefolgt, aber ich erkenne ihm dankbar an, dass
es in ganz Deutschland keinen anderen Kreis wie um ihn gab, der auf philosophisch so hohem Niveau die
Falschheit des „für alle“ nachgewiesen hat, insbesondere durch die großen Artikelserien von Dr. Franz
Bader. Auch wenn ich Lauth nicht in den Sedisvakantismus folgen konnte, so habe ich vor ihm und seinem
philosophischen Denken immer die größte Hochachtung und verdanke ihm sehr viel. Ich denke, dass es in
ganz Deutschland keinen zweiten Philosophieprofessor gab, aus dessen Kreis mindestens vier Priesteramtskandidaten
hervorgingen, die sich dem Rettungswerk von Erzbischof Lefebvre anschlossen haben.
Brandenburgis: „Orginal“ ist die lateinische Version und in ihr steht „pro multis“. Die lateinische Form
ist auch die Grundlage der berühmten an Paul VI. gerichteten „Kurze kritische Untersuchung des NOM“,
zu der die Kardinäle Ottaviani und Bacci das Vorwort geschrieben haben und die in den Worten gipfelt:
„Es ist offensichtlich, daß der Novus Ordo nicht mehr den Glauben von Trient darstellen will. An diesen
Glauben jedoch ist das katholische Gewissen für immer gebunden.“ Das „für alle“ ist, eine Übersetzungssünde,
die in fast allen landessprachlichen Übersetzungen begangen wurde. Bekanntlich hat Benedikt XVI. vor
einigen Jahren verlangt, dass die Bischofskonferenzen, diesen Fehler korrigieren und einen schon längere
Zeit verstrichenen Termin für die Änderung gesetzt. Die deutsche Bischofskonferenz hat in ihrer Stellungnahme
Rom gegenüber bekräftigt, am „für alle“ festhalten zu wollen. Wenn man das zweite Jesus-Buch des Papstes
S. 156 zu dieser Problematik liest, dann kann man wohl davon ausgehen, dass er in dieser Sache einknickt
und nicht mehr auf der Änderung besteht.
Brandenburgis: Das Konzil hat eine Mitschuld am NOM Prof. Georg May stellt zutreffend fest: „An der Tatsache,
daß Konzilsväter der Liturgiekonstitution zugestimmt haben, die völlig gegensätzliche, ja unversöhnliche
Auffassungen über die Gestalt einer veränderten Liturgie hatten, ist zu erkennen, daß die angenommenen
Texte derart kautschukartig sind, daß aus ihnen beinahe alles herausgelesen werden kann. Was man den
Konzilsvätern zum Vorwurf machen muß, ist die Zustimmung zu solch schwammigen Bestimmungen… „ Die
„schwammigen Bestimmungen“ erlaubten verschiedene Umsetzungen. Paul VI. wählte eine Umsetzung im „linken
Teil“ des Bereiches, den SC ermöglichte und deckte mit seiner Autorität den NOM als den Ausdruckswillen
des Konzils. Er war ja kraft seines Amtes der authentische Interpret des Konzils. Nebenbei bemerkt: Selbst
in Bezug auf die Falschübersetzung der Wandlungsworte triffte das Konzil insofern eine Schuld, als es
in Ad gentes sagt: … pro multis id est pro omnibus, also … für viele, das heißt für alle. Aber
das heißt es eben nicht!
Ergänzung zu 22.31: Kein Scheinbekenntnis Es wäre möglich, dass der Papst in Assisi sinngemäß sagt,
Wir Christen glauben, dass der christliche Gott der alleinige Gott ist“. Das wäre zwar nicht falsch,
aber dadurch würde der Eindruck erweckt, als sei das bloß die subjektive Überzeugung der Christen.
Darüber hinaus würde es sich um eine überflüssige Aussage handeln, denn jedermann weiß, dass wir
Christen das glauben. Es geht vielmehr darum klar zu bekennen, dass es eine objektive Wahrheit ist, dass
der christliche Gott der einzige Gott ist. Beim ersten Treffen waren es die Muslime die ihre Ansprache
dazu nutzten, ihren Anspruch als einen objektiv gültigen Anspruch geltend zu machen: „„Im Namen Allahs,
des Allbarmherzigen! Sprich: „Allah ist der alleinige, einzige und ewige Gott. Er zeugt nicht und ist
nicht gezeugt, und kein Wesen ist ihm gleich.“ Wird Benedikt XVI. ein entsprechendes Bekenntnis ablegen,
das die objektive Wahrheit des christlichen Glaubens beinhaltet? Es wäre seine Pflicht! Dann aber dürfte
nicht von einer Einladung zu einem „Friesensgebet“ die Rede sein, sondern um eine Einladung zur Verkündigung
der Wahrheit.
Der Skandal von Assisi Es kommt nicht darauf an, von wem die Initiative zu dem Treffen ausging. Es kommt
auch nicht in erster Linie darauf an, um was dort gebetet wird. Es ist auch nicht entscheidend, ob in
Assisi dann noch zusätzliche Skandale stattfinden, wie bei dem ersten Treffen. Auschlaggebend ist vielmehr
die Tatsache, dass der Papst, indem er zu diesem Treffen eingeladen hat, die Vertreter der nichtchristlichen
Religionen dazu aufgefordert hat, dort zu ihren falschen Gottheiten zu beten. Diese Aufforderung ist ein
Verstoß gegen das erste Gebot und das ist der eigentliche Skandal. Dieser Verstoß würde auch nicht
dadurch wieder gutgemacht, wenn der Papst dort Christus als den einzigen Gott bekennen würde. Dieses
Bekenntnis stünde dann nämlich m Widerspruch zu jener Aufforderung und würde zusammen mit ihr besagen:
Betet zu einer Gottheit, die es nicht gibt. Aber leider scheint dieser Papst keinen Schrecken vor dem
Widerspruch zu haben, wenn man die Widersprüche bedenkt, die sich in seinen Schriften finden.
Reconquista: Kein Lapsus von Pius IX. Didaskala hat Sie offenbar hinters Licht geführt. Der von ihm angeführte
Satz steht im Syllabus also im Verzeichnis der von Pius IX. verurteilten !!! Sätze; s. H. Denzinger:
Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ Freiburg 1991, Nr. 2918.
Ratzinger zum Protestantismus „War es für die katholische Kirche in Deutschland und darüber hinaus nicht
in vieler Hinsicht gut, daß es neben ihr den Protestantismus mit seiner Liberalität und seiner Frömmigkeit,
mit seinen Zerrissenheiten und mit seinem hohen geistigen Anspruch gegeben hat? Gewiß, in den Zeiten
des Glaubenskampfes war Spaltung fast nur Gegeneinander; aber immer mehr ist dann auch Positives für
den Glauben auf beiden Seiten gewachsen, …“ in „Zum Fortgang der Ökumene“, in J. Ratzinger: „Gesammelte
Schriften“, Band 8/2, Freiburg 2010, S 735. ür den Glauben auf beiden Seiten gewachsen, …“ Das Zerstörungswerk
Luthers, durch das unzählige Menschen des wahren Glaubens und der Sakramente verlustig gingen und noch
heute verlustig gehen, dieses furchtbare Unheil, das über viele Völker hereinbrach, erscheint hier in
einem positiven Licht, insofern es angeblich eine „Dimension [besitzt], die einem gött-lichen Verfügen
entspricht“: „Auch wenn Spaltungen zuallererst menschliches Werk und menschliche Schuld sind, so gibt
es in ihnen doch auch eine Dimension, die einem göttlichen Verfügen entspricht.“(Ebenda, S. 735)
Zwei legitime Weisen? „Es gibt … zwei Weisen, das Alte Testament nach 70 neu zu lesen: die Lektüre
mit Christus, von den Propheten her, und die rabbinische Lektüre […].“ Will der Papst damit sagen,
dass es zwei legitime Weisen gibt, das Alte Testament zu lesen? Dann würde er sich im Widerspruch zur
traditionellen Lehre befinden. Es ist aber schon schlimm genug, dass er die Frage nach der Legitimität
offen lässt. Gemäß der traditionellen Lehre der Kirche gibt es hier tatsächlich nur ein Gegeneinander,
denn ihr zufolge ist nur das Verstehen des AT auf Christus hin richtig und das Verständnis der Juden
diesbzüglich ist falsch. Dieses Gegeneinander in der Sache will Benedikt XVI. nicht. Will er im Dialog
erst noch klären, was richtig ist? Mit einer derart zwielichtigen Rede unterminiert er das Vertrauen
des Gläubigen in die Lehre der Kirche darüber, wie das AT zu lesen ist.
Zur Information: Vor den Bischöfen Chiles, 1988, sagte Kardinal Ratzinger: „Die Wahrheit ist, daß das
Konzil selbst kein Dogma definiert hat und sich bewußt in einem niedrigeren Rang als reines Pastoralkonzil
ausdrücken wollte …“ Der Kirchenkonstitution, Lumen gentium, ließ Paul VI. eine „Nota explicativa
praevia“ hinzufügen. In dieser heißt es: „Es ist gefragt worden, welches denn die theologische Qualifikation
der Lehre sein solle, die im Schema über die Kirche dargelegt und der Abstimmung zugrundegelegt wird.
Die Lehrkommission hat auf die Frage bei der Abwägung der Modi, die sich auf das dritte Kapitel des Schemas
über die Kirche beziehen, mit folgenden Worten eine Antwort gegeben: ‘Wie aus sich selbst klar ist, ist
ein Text des Konzils immer nach den allgemeinen, von allen gekannten Richtlinien auszulegen.’…‘Unter
Berücksichtigung des konziliaren Brauchs und der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert
diese Heilige Synode nur das von den Angelegenheiten des Glaubens und der Sitten als von der Kirche festzuhalten,
was es selbst als solches ausdrücklich erklärt hat’.“ „Die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils“,
Hrsg. P. Hünermann, Freiburg 2004, S. 186. Der letzte Satz bezieht sich nicht nur auf Lumen gentium,
sondern auf alle Konzilsdokumente und in keinem derselben findet sich eine derartige Erklärung! Demnach
hat das Konzil von sich aus an keiner Stelle „von den Angelegenheiten des Glaubens und der Sitten“ eine
Lehre definiert, die „von der Kirche festzuhalten“ ist !!!
clarissa colonia: Warum denn so giftig? ist es Ihnen entgangen, dass ich den Dogmatikprofessor Ratzinger
in Bezug auf can 87 CIC 1917 zitiert habe? Da es hier um den Vergleich der Kirchengliedschaftsbedingungen
gemäß der apologetisch-dogmatischen mit der kanonistischen Traditionslinie geht, reicht das von ihm
Zitierte völlig aus, um den Unterschied zu markieren. Ratzinger hat wohl Recht , wenn er sagt: „In dieser
Sache stehen sich innerhalb der katholischen Theologie seit langem zwei gegensätzliche Überlieferungen
gegenüber.“ Demnach wurden die beiden Traditionsstränge in vorkonziliarer Zeit leider nicht zusammengeführt.
Wenn Rom auf den Boden seiner traditionellen Lehre zurückgekehrt ist, dann wird dieses Problem geklärt
werden müssen. Wichtig erscheint mir aber, was ich unter Fortsetzung 5 gesagt habe, dass nämlich das
Pastoralkonzil mit seiner Konzeption einer gestuften Kirchengliedschaft, die auf seiner falschen Elemente-Ekklesiologie
beruht, von der traditionellen Lehre abgewichen ist, für die in beiden Traditionssträngen die Kirchengliedschaft
eine nicht quantifizierbare Größe ist.
Fortsetzung 5 Nun zur Frage, ob sich die dogmatisch-apologetische bzw. die kanonistische Auffassung der
traditionellen Lehre über die Kirchengliedschaft mit der Lehre des Pastoralkonzils über dieselbe in
Einklang bringen lässt? Das ist nicht der Fall, denn das Pastoralkonzil lehrt eine quantitativ gestufte
Kirchengliedschaft, was den beiden gekennzeichneten Traditionslinien fremd ist. Wohl unterscheidet die
kanonistische Gliedschaftslehre, um es mit den Worten von Mörsdorf auszudrücken, zwischen aktiv-tätigem
und nicht aktiv-tätigem Verbundensein mit der Kirchengemeinschaft. Das ist aber eine Unterscheidung innerhalb
der Kirchengliedschaft, und sie quantifiziert nicht die Kirchengliedschaft selbst! Die Kirchengliedschaft
ist also für beide Traditionslinien eine unteilbare Größe und das zeigt die Unvereinbarkeit mit der
Lehre des Pastoralkonzils über diese Gliedschaft.
Fortsetzung 4 Der Kirchenrechtler Peter Krämer bemerkt zu den beiden Traditionslinien in Bezug auf die
Kirchengliedschaft: „Die unterschiedlichen Ausgangspunkte zur Bestimmung der Kirchenzu-gehörigkeit laufen …
auf ein und dieselbe ekklesiologische Konzeption hinaus, wonach die Kirche Christi in einem exklusiven
Sinn mit der ka-tholischen Kirche gleichzusetzen ist. Die kanonistische Traditionslinie betont unter dieser
Rücksicht stärker die Begründung der Kirchenzugehörigkeit im sakramentalen Taufgeschehen, so daß
die Getauften der katholischen Kirche zugehören; demgegenüber bezieht sich die apologetische Traditionslinie
auf die Entfaltung dessen, was in der Taufe grundgelegt wird, so daß nunmehr nur diejenigen als Glieder
der Kirche bezeichnet werden können, die sich auch tatsächlich zu ihr bekennen.“ P. Krämer: „Die Zugehörigkeit
zur Kirche“, in „Handbuch des katholischen Kirchenrechts“, Hrsg. J. Listl, H. Müller, H. Schmitz, Regensburg
1983, S. 164.
Fortsetzung 3 Danach ist Kirchenglied nur, wer im Glaubensbekenntnis, Sakramentenempfang und Unterordnung
unter die Hierarchie (einschließlich Papst) mit der Kirche geeint und nicht exkommuniziert ist… Hinter
dieser Zweiheit von Überlieferungen steht tieferhin ein doppelter sakramentaler Ausgangspunkt: Die Kanonistik
denkt von der Taufe als dem Sakrament der Christwerdung her; alles Christliche aber hat mit der Kirche
zu tun. Ein bloß individuelles Christsein gibt es nicht, sondern Christsein heißt immer zum ganzen Christus
und so zur Kirche gehören. Da es aber nur eine Kirche gibt, muss jeder, der Christ ist, in irgendeiner
Form Glied der einen Kirche sein. Die zweite Überlieferung knüpft hingegen offenbar an die Gleichung
Kirche = communio an, die besagt, dass der wesentliche Inhalt des Christseins das Kommunizieren im Leib
des Herrn ist. Wenn aber die Kirche Kommuniongemeinschaft ist, dann ist nur der in der Kirche, der kommuniziert.
Von hier aus ergibt sich die Einengung auf die vorhin genannten Gliedschaftsmerkmale von selbst…“
Fortsetzung 2 Nun gibt es aber neben jener sogenannten dogmatisch-apologetischen Lehre der Kirche über
die Kirchengliedschaft noch eine zweite Lehre der Tradition über die Kirchengliedschaft, die als ihre
kanonistische Lehre bezeichnet wird, und es gelang in vorkonziliarer Zeit nicht, beide Lehren miteinander
in Einklang zu bringen. Nach der dogmatisch-apologetischen Lehre müssen, wie gesagt, die drei genannten
Bedingungen für die Kirchengliedschaft erfüllt sein. Wer sich von der Kirche trennt, der verliert die
Kirchengliedschaft. Demgegenüber handelt es sich bei der Kirchengliedschaft im Sinne des kanonistischen
Traditionsstranges um eine unverlierbare Eigenschaft des Menschen: Wer die gültig gespendete Taufe erhalten
hat, der bleibt für immer ein Glied der Kirche. Professor J. Ratzinger nahm zur Kirchengliedschaft im
Jahre 1963 wie folgt Stellung: „In dieser Sache stehen sich innerhalb der katholischen Theologie seit
langem zwei gegensätzliche Überlieferungen gegenüber. Da gibt es zunächst eine mehr kanonistische
Überlieferungsreihe, die sich im can. 87 CIC/1917 kristallisiert, wenn hier gesagt wird, der Mensch werde
durch die Taufe zur ‘Person in der Kirche.’ Daneben steht eine dogmatisch-apologetische Überlieferungslinie,
die zuletzt in der Enzyklika [Mystici corporis] von 1943 nachdrücklich formuliert wurde und ins neue
Kirchenschema ebenfalls eingegangen war. Danach ist Kirchenglied nur, wer im Glaubensbekenn
Fortsetzung Leo XIII. bemerkt in seiner Enzyklika Satis cognitum: „Zerstreute und getrennte Glieder können
nicht mit demselben Haupte, um zugleich e i n e n Leib zu bilden, verbunden sein. Nun sagt aber Paulus:
‘Alle Glieder eines Leibes aber, obwohl sie viele sind, sind dennoch e i n Leib: so auch Christus’ [1
Kor 12, 12]. Deswegen, sagt er, sei dieser mystische Leib ‘zusammengefügt und verknüpft’: ‘Haupt <ist>
Christus: von ihm aus <ist> der ganze Leib zusammengefügt und verknüpft durch jedes Band der Dienstbarkeit
entsprechend der einem jeden Glied ange-messenen Tätigkeit’ [Eph 4, 15f]. Wenn deshalb Glieder von den
übrigen Gliedern getrennt umherschweifen, können sie nicht mit demselben und einzigen Haupte verschmolzen
sein.“ Im gleichen Sinn sagt Pius XI. in seiner Enzyklika Mortalium animos dazu: „Der mystische Leib Christi,
das ist die Kirche, ist ja eine Einheit (I Kor XII 12), zusammengefügt und zusammengehalten (Eph. IV
16) wie der physische Leib Christi, und so ist es unangebracht und töricht zu sagen, der mystische Leib
könne aus getrennten und zerstreuten Gliedern beste-hen. Wer mit dem mystischen Leib Christi nicht eng
verbunden ist, der ist weder ein Glied desselben, noch hat er einen Zusammenhang mit Christus, dem Haupte.“
Kirchengliedschaft Die Enzyklika Mystici corporis von Pius XII. stellt drei Bedingungen für die Kirchengliedschaft:
a)den gültigen Empfang des Taufsakramentes, b)das Bekenntnis des wahren Glaubens, c)das Verbundensein
mit der Gemeinschaft der Kirche. Das ist die Lehre vom dreifachen Band – vinculum liturgicum (Band des
Kultes), vinculum symbolicum (Band des Glaubens) und vinculum hierarchicum (Band der kirchlichen Gemeinschaft).
L. Ott führt dazu aus: „Durch Erfüllung dieser drei Bedingungen unterwirft sich der Mensch dem dreifachen
Amt der Kirche, dem Priesteramt (Taufe), dem Lehramt (Glaubensbekenntnis) und dem Hirtenamt (Gehorsam
gegen die kirchliche Autorität). Da die in diesen drei Ämtern fortlebenden Gewalten, die Weihegewalt,
die Lehrgewalt und die Regierungsgewalt, die Einheit und die Sichtbarkeit der Kirche konstituieren, so
ist die Unterwerfung unter jede dieser Gewalten Bedingung für die Zugehörigkeit zur Kirche. Daß diejenigen,
die sich von dem Glauben und der Gemeinschaft der Kirche trennen, aufhören, Glieder der Kirche zu sein,
ist die allgemeine Überzeugung der Tradition.“
Ergänzung Notwendigerweise versagen hier die Leisetreter der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften. Sie müssen
sich aufgrund des Schweigeabkommens, das sie de facto mit dem modernen Rom geschlossen haben, auf das
„Richtigsagen“ und „Richtigmachen“ beschränken. Aber das reicht nicht! Zu dem geforderten Zeugnis für
die Glaubenswahrheit gehört es, und zwar nicht fakultativ, sondern not-wendig, dass der Glaubensirrtum
öffentlich angeprangert wird, zur Ehre Gottes und damit die Menschen nicht den Glaubensirrtum für die
Glaubenswahrheit halten. Zu dem geforderten Zeugnis für die Glaubenswahrheit gehört insbesondere, dass
die falschen Lehren und zwielichtigen Äußerungen des Pastoralkonzils in der Öffentlichkeit zur Sprache
gebracht werden. Die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften akzeptieren das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum,
insbesondere dadurch, dass sie die Neue Messe akzeptieren. Warum sind sie denn dann nicht bereit, sie
neben der überlieferten Messe zu zelebrieren? Ihre Abhängigkeit vom modernen Rom zwingt sie zur Heuchelei:
Schimmerndes Elend!
Die Ecclesia-DeiGemeinschaften: Schimmerndes Elend Die Priesterbruderschaft St. Pius X. ist von den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften
dadurch fundamental unterschieden, dass sie dem vom Pastoralkonzil geprägten römischen Modernismus öffentlich
entgegentritt. Sie ist groß, weil sie nicht nur bei der Wahrnehmung ihrer priesterlichen Aufgaben das
Richtige sagt und tut, sondern weil sie in aller Öffentlichkeit nachweist, dass das vom Pastoralkonzil
geprägte Rom in dieser und jener Hinsicht nicht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche aller Zeiten
ist, und dass die Neue Messe in sich schlecht ist. Durch dieses mutige Handeln nimmt sie eine gesamtkirchliche
Verantwortung wahr. Sie begnügt sich nicht damit, ihr „Schäfchen ins Trockene zu bringen“, indem sie
primär ein möglichst günstiges Abkommen für sich aushandeln will, wozu ihr Glaubensdifferenzen verharmlosende
Abkommensbefürworter raten, sondern sie stellt das Wohl der Gesamtkirche über ihre Eigeninteressen als
Priesterbruderschaft. Und diese Verantwortung für die Gesamtkirche, die könnte sie unter den gegebenen
Umständen so nicht mehr wahrnehmen, wenn sie sich, ohne dass Rom auf den Boden seiner Tradition zurückgekehrt
ist, in den offiziellen Innenraum der Kirche einbinden ließe. Notwendigerweise versagen hier die Leisetreter
der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften. Sie müssen sich aufgrund des Schweigeabkommens, das sie de facto mit
dem modernen Rom geschlossen haben, auf das „Richtigsagen“ und „Richtigmachen“ beschränken. Aber das
reicht nicht! Zu dem geforderten Zeugnis für di
Nephtali In seiner Ansprache zum „Weihnachtsempfang für das Kardinalskollegium und die Mitarbeiter der
Römischen Kurie“, 2005, unterschied Benedikt XVI. in Bezug auf das Pastoralkonzil eine Interpretation
der Kontinuität, die er „Hermeneutik der Reform“ nennt, und die er selbst zu geben meint, von einer „Hermeneutik
der Diskon-tinuität“, die von anderen Theologen vertreten werde. Aber eine Analyse zeigt, diese Entgegensetzung
im Hinblick auf die subsistit-in-Lehre unzutreffend ist. Die diesbezügliche Interpretation des Papstes
ist danach nur scheinbar eine Interpretation der Kontinuität in Bezug auf die überlieferte Lehre der
Kirche. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Interpretation verschleierter Diskontinuität in Bezug
auf die traditionelle Lehre, wogegen die konsequenten Modernisten diesbezüglich Interpretationen offensichtlicher
Diskontinuität vertreten. Dies hat der Autor dieser Artikelserie in eiem Buch nachgewiesen, das unter
www.subsistit.de vorgestellt wird. In Kürze wird eine erheblich erweiterte Fassung (350) Seiten erscheinen.
Nephtali: Eine Ergänzung Übrigens stellt auch das, was Benedikt XVI. die Interpretation der Kontinuität
nennt, in Wirklichkeit keine Kontinuität mit der überlieferten Lehre dar. Das wird deutlich im Zusammenhang
mit der subsistit-in-Lehre des Konzils. Benedikt XVI., der als Peritus von Kardinal Frings entscheidend
daran beteiligt war, dass das „subsistit“ anstelle von „est“ in den Konzilstext kam, hat immer wieder
versucht, das „subsistit“ zu retten, wodurch in Wahrheit aber das Selbstverständnis der Kirche geändert
wurde. Zuletzt hat er es über die Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007 zu retten versucht,
aber auch dieser Versuch konnte widerlegt werden (vgl. www.subsistit.de). Die Veränderung des Selbstverständnisses
der Kirche ist u.a. die Grundlage für den Ökumenismus des Pastoralkonzils. Hinter dem „subsitit“ steht
die Überzeugung, dass nicht gesagt werden kann, dass die katholische Kirche die Kirche Christi ist. Ratzinger
hat mehrmals von einer Differenz zwischen der katholischen Kirche und der Kirche Christi gesprochen und
eingestanden, dass auf dieser angeblichen Differenz der Ökumenismus des Konzils beruht. Die Abkehr von
der Gleichung Katholische Kirche = Kirche Christi ist m. M. nach d e r Sündenfall des Pastoralkonzils.
Ratzinger gestand ein, dass dadurch der Absolutheitsanspruch der katholischen Kirche aufgegeben wurde,
was weitreichende Konsequenzen hat.
Nephtali Sie haben natürlich recht: es ist eine Schande, dass die Konzilstexte überhaupt der Interpretation
bedürftig sind. Das scheint Benedikt XVI. nicht zu erkennen. Er sieht zwei Interpretationen: die Interpretation
der Kontinuität und die Interpretation der Diskontinuität. Er sagt nicht, dass letztere falsch ist,
sie wird ja wohl auch von der überwiegenden Zahl der Theologen vertreten, die er sonst als unfähig hinstellen
würde. Ja, er scheint sogar die Interpretation der Diskontinuität für eine wissenschaftlich mögliche
Deutung zu halten und stellt nur fest, dass sie zu einem Bruch mit der traditionellen Lehre führt. Abgesehen
von der Schande der Interpretationsbedürftigkeit vieler Texte, müsste ihn allein die Tatsache, dass
zwei miteinander unvereinbare Interpretationen existieren, zu einer Revision der Konzilstexte veranlassen.
Sie müssen auf den Prüfstand gestellt werden, wobei die überlieferte Lehre der Maßstab ist. Darum
hat der emeritierte Professor der Lateran-Universität, Brunero Gherardini, in einem Gesuch an den Papst
gebeten.
Assisi-Frevel Die Einladung nach Assisi ist der große Frevel. Wenn der Papst alle Religionen nach Assisi
einläd, um zu beten, dann läd er insbesondere Vertreter der nichtchristlichen Religonen dazu ein. Diese
beten aber nicht zum dreifaltigen Gott und das weiß Benedikt XVI. Die Einladung enthält somit die Aufforderung
an die Verteter der nichtchristlichen Religionen, zu ihren Göttern zu beten. Mit dieser Aufforderung
verletzt der Papst das erste Gebot. Seine Aufforderung an diese, ist, objektiv gesehen, eine Aufforderung
zur Sünde gegen das erste Gebot. Es ist also nicht in erster Linie relevant, ob dann in Assisi noch etwas
Spektakuläres passiert, wie seinerzeit bei Johannes Paul II., der Skandal besteht in der Einladung zu
einem solchen Treffen
Vineta Ganz so einfach ist die Sache nicht, denn es gibt zu jener von Ihnen zitierten natürlich skandalösen
Stelle, mit der den anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft zuerkannt wird, eine Gegenstelle
in „Lumen gentium, Art. 14, die der überlieferten Lehre entspricht: „Darum könnten jene Menschen nicht
gerettet werden, die sehr wohl wissen, dass die katholische Kirche von Gott durch Jesus Christus als eine
notwendi-ge gegründet wurde, jedoch nicht entweder in sie eintreten oder in ihr ausharren wollten.“ Freilich
ist auch das Nebeneinander von Wahrheit und Irrtum ein Skandal, der aber noch deutlicher hervortritt,
wenn man durch eine wissenschaftlich saubere Argumentation nachweist, dass die antikatholische Passage
im Konzilstext bestimmend wurde. Das gilt insbesondere für die subsistit-in-Lehre.
Apologet Vielleicht finden Sie unter www.zweites-vatikanum.de unter dem Button „Dialog“ etwas Brauchbares.
Der Autor hat dort einen fiktiven Dialog zwischen zwei Konzilsvätern dargestellt, der quer durch die
Konzilstexte führt und die Intentionen mitliefert. Er hat, wie er mich wissen ließ, den Traum, das Pastoralkonzil
auf diese Weise einmal auf die Bühne zu bringen. Nur weiß er nicht recht, wie er das anstellen soll.
Übrigens wäre das nächste Jahr ein geeigneter Termin. Dann „feiern“ die Progressisten nämlich das
50-jährige Jubiläum des Konzilsbeginns. Ein solches Zwei-Mann-Theaterstück, auf CD erhältlich, wäre
vielleicht ein geeigneter Beitrag um zu demonstrieren, dass es da nichts zu feiern gibt, sondern Anlass
zur Trauer und zum Widerstand besteht.
Crysanthus Sie sagen, dass die katholische Kirche einen Absolutheitsanspruch erhebt. Das gilt in der Tat
für ihre traditionelle Lehre. Auf dem Pastoralkonzil wurde dieser Absolutheitsanspruch aufgegeben und
durch eine inklusivistischen Position ersetzt. Das zeigt sich besonders deutlich daran, dass in Lumen
gentium die Gleichung katholische Kirche= Kirche Christi durch die subsistit-in-Lehre ersetzt wird. Mit
Recht sprach seinerzeit der heutige Papst mit Bezug auf diese Lehre von einer „Reduzierung des Absolutheitsanspruch“.
Nun gibt es aber bei „absolut“ kein Mehr oder Weniger, deshalb bedeutet die subsistit-in-Lehre die Preisgabe
des katholischen Absolutheitsanspruchs. Die Pluralistische Religionstheologie (PRT) hat den Übergang
vom Exklusivismus zum Inklusivismus mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, und sie sieht im Inklusivismus
eine instabile Zwischenposition, die schließlich zum Pluralismus führt. Vgl. P. Schmidt-Leukel: „Gott
ohne Grenzen“. Der heutige Papst bezeichnete den Autor einmal als den profiliertesten Vertreter der PRT.
Vineta: Sie haben Recht: Regieren ist etwas anderes als appellieren Auch als Präfekt der Glaubenskongregation
hatte Kardinal Ratzinger sich häufig auf das Appellieren beschränkt. So beklagte er zum Beispiel den
Zerfall der Liturgie in seiner Ansprache beim Zusammentreffen mit der Chilenischen Bischofskonferenz in
Santiago am 13. Juli 1988 mit folgenden Worten: „Viele Motive sind es, die viele dazu verleitet haben
können, in der alten Liturgie ihre Zuflucht zu suchen. Hauptgrund ist, daß sie dort die Würde des Sakralen
gewahrt finden. Nach dem Konzil haben viele bewußt die ‘Entsakralisierung’ zum Programm erklärt, …
man [hat] die heiligen Paramente aufgegeben, die Kirchen wurden soweit man nur konnte des Glanzes beraubt,
der an das Sakrale erinnerte, und die Liturgie wurde der Sprache und den Gesten des täglichen Lebens
mit Begrüßungen, Freundschaftsbezeigungen und ähnlichem angepaßt… Wir müssen die Dimension des
Heiligen in der Liturgie wiedergewinnen… das Wesentliche in der Liturgie ist das Mysterium, …“ Zutreffend
bemerkte der Kommentator Marcus in der italienischen Zeitschrift si si no no zu jener Ansprache: „Der
Präfekt der Glaubenskongregation bringt die schlimmsten Verwüstungen in der Doktrin zur Anzeige, als
wenn er Prozeßteilnehmer wäre und nicht der Richter.“
Widersprüche Im Denken des heutigen Papstes lassen sich eine Reihe von Widersprüchen nachweisen. Vgl.
dazu Steffen Köhler „Joseph Ratzinger-Papst Benedikt XVI. – Die neue Tradition. Dabei handelt es sich
nicht nur um Widersprüche zwischen zeitlich weit auseinander liegenden Äußerungen. Falls der Papst
um diese Widersprüche weiß, dann scheinen sie ihn wenig zu kümmern, denn sie werden offenbar auch in
seine Gesammelten Schriften aufgenommen, die Zug um Zug erscheinen. Vielleicht kann man generell sagen,
dass bei Ratzinger die spekulative Kraft die kritische Kraft deutlich übersteigt.
Sycamore: Sie sollten sachlich bleiben Ich habe in meinen vorangegangenen Leser-Beiträgen weder Ihnen
noch dem Konzil etwas unterstellt. Es ging um Aussagen von Benedikt XVI. zur Ökumene, die mit der diesbezüglichen
traditionellen Lehre der Kirche nicht zu vereinbaren sind. Statt der traditionellen Rückkehr-Ökumene
wird hier einer Koexistenz-Ökumene das Wort geredet. Dass man zwischen moralischer und dogmatischer Ebene
unterscheiden muss, bedarf doch gar nicht Erwähnung. Aber darum geht es hier nicht. Dass man die Konzilstexte
und die entsprechenden nachkonziliaren Dokumente sine ira et studio angehen soll, ist natürlich richtig,
und es ist ein Erfordernis wissenschaftlicher Arbeit. Aber ebenso ist es ein Erfordernis, sie ohne Illusionen
und vorgefasste Meinungen angehen.
Die Texte sind nicht einwandfrei, sondern revolutionär „An die Stelle der Idee der Konversion, die für
den einzelnen, den sein Gewissen so weist, durchaus ihren Sinn behält, wird grundsätzlich die Idee der
Einheit der Kirchen treten, die Kirchen bleiben und doch eine Kirche werden.“ Das „Modell“ einer Einheit
in versöhnter Verschiedenheit“ stammt von Rahner/Fries. Gemeint ist, dass alle christl. Konfessionen
sich gegenseitig als verschiedene Ausprägungen des christlichen Glaubens anerkennen sollen. Das ist keine
Einheit in der Wahrheit des katholischen Glaubens, vielmehr wird den Lehren, die der Lehre der katholischen
Kirche widersprechen, ein Existenzrecht zuerkannt, was auch in den Ausführungen von Ratzingers geschieht,
denen das Zitat entnommen ist. Es geht also keineswegs um eine Einheit von wünschenswerter Vielgestaltigkeit
im Rahmen der Rechtgläubigkeit. Dasselbe gilt für das zweite Zitat: „Das eigentliche Ziel aller ökumenischen
Bemühungen muß natürlich bleiben, den Plural der voneinander getrennten Konfessionskirchen in den Plural
von Ortskirchen umzuwandeln, die in ihrer Vielgestalt real eine Kirche sind.“ Was ist das wohl für eine
Einheit, in der die der katholischen Lehre widersprechenden Konfessionen [!] in einer „Kirche“ vereint
werden. Jedenfalls keine Einheit in der Wahrheit, denn diese ist widerspruchsfrei. Konversion beruht auf
einem Gesinnungswandel mit dem Ergebnis, dass der Betreffende seine irrtumsbehaftete Gemeinschaft verlässt
und in die katholische Kirche eintritt.
Sycamore Der heutige Papst hat auch an anderen Stellen seine Vorstellung vom Ziel der Ökumene zum Ausdruck
gebracht. „An die Stelle der Idee der Konversion, die für den einzelnen, den sein Gewissen so weist,
durchaus ihren Sinn behält [als wäre die Konversion zur katholischen Kirche keine objektive Notwendigkeit],
wird grundsätzlich die Idee der Einheit der Kirchen treten, die Kirchen bleiben und doch eine Kirche
werden.“ J. Ratzinger: „Das Konzil auf dem Weg. Rückblick auf die zweite Sitzungsperiode“, Köln 1964,
S. 65f. Er hat dieses Fernziel, auch als er der oberste Glaubenshüter war formuliert, nämlich in seinem
Aufsatz „Luther und die Einheit der Kirche“, aus dem Jahre 1983, wobei er einschlussweise die protestantischen
Gemeinschaften als „Konfessionskirchen“ bezeichnet. Als Papst hat er sich erneut hinter dieses Ziel gestellt,
indem er das folgende Zitat unverändert abdrucken ließ: „Das eigentliche Ziel aller ökumenischen Bemühungen
muß natürlich bleiben, den Plural der voneinander getrennten Konfessionskirchen in den Plural von Ortskirchen
umzuwandeln, die in ihrer Vielgestalt real eine Kirche sind.“ J. Ratzinger: „Luther und die Einheit der
Kirchen“, J. Ratzinger: „Gesammelte Schriften“, Band 8/2, Freiburg 2010, S. 954.
Sycamore:Es gibt in den Texten des Konzils vieles Richtige, aber es gibt auch die Querschläger, die zu
einem Relativismus innerhalb des Christentums geführt haben. Da wird das „est“ verleugnet und durch „subsistit
in“ ersetzt und da wird den anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft zuerkannt. Prof.
Ratzinger sprach mit Recht von der Zweigesichtigkeit der Texte. Eine Folge dieser Zeigesichtigkeit ist
die Bereicherungsideologie, die das Zitat von 16:19 beinhaltet: Indem Kard. Ratzinger eine derartige Hilfsbedürftigkeit
der katholischen Kirche behauptet, sät er tiefen Zweifel an der Lehre der Kirche Gottes, ja deren Lehrverkündigung
wird geradezu unter Generalverdacht gestellt. Da fragt man sich doch: Was lehrt die katholische Kirche
in defekter Weise, weshalb sie der Reinigung bedürftig sein soll? Und was fehlt der katholischen Lehrverkündigung,
dass sie von den anderen christlichen Gemeinschaften bereichert werden kann und soll? Kardinal Ratzinger
untergräbt mit diesen Behauptungen das Vertrauen in die katholische Lehrverkündigung! Braucht man sich
da zu wundern, dass in nachkonziliarer Zeit der Glaube unzähliger Katholiken erschüttert wurde und sie
sich infolgedessen von der Kirche abgewandt haben? Zugleich fördert der ehemalige Präfekt der Kongregation
für die Glaubenslehre mit diesen Äußerungen den Relativismus im Rahmen des Christentums, obwohl er
doch insbesondere in seiner Funktion als Präfekt der Glaubenskongregation die Aufgabe hatte, diesem glaubenszerstörenden
Relativismus entgegenzutreten.
Vineta: Rom muss zu seiner Tradition zurückkehren Eine Rückkehr der Dissidenten zur katholischen Kirche
kann nur gefordert werden, wenn zuvor Rom zu seiner Tradition zurückkehrt. Wie weit das vom Pastoralkonzil
geprägte Rom davon entfernt ist, lässt u.a. die folgende Äußerung von Kardinal Ratzinger erkennen:
„Vielleicht sind wir alle noch nicht reif für die Einheit und brauchen einen Stachel im Fleisch, der
der andere in seiner Andersheit ist, um uns aus unserem mittelmäßigen und verkürzten Christentum aufzuwecken…
Und es gibt eine Pflicht, sich vom anderen reinigen [!] und bereichern [!] zu lassen… All diese Haltungen
müssen sich stets mit dem festen Willen verbinden, für den Augenblick der Einheit zu reifen. Das Modell
der versöhnten Verschiedenheit muß man also in diesem dynamischen und prozeßhaften Sinn auslegen…
Wir anerkennen den christlichen Bruder und die Schwesterkirche [!], wir lieben die Gemeinschaft des anderen,
und wir begreifen uns gemeinsam in einem Prozeß der göttlichen Erziehung, in der der Herr die verschiedenen
Gemeinschaften, eine für die andere benutzt, um uns der endgültigen Einheit fähig und würdig zu machen.“
J. Ratzinger: „Das Papsttum und die Ökumene“, ein Gespräch zwischen Kardinal Ratzinger und der römischen
Gemeinde der Waldenser am 29.1.1993. Erschienen in: „30 Tage in Kirche und Welt“, Februar 1993, S. 66.
Keine materiellen Güter Es geht hier nicht um materielle Güter, sondern um die geistigen Güter. Der
hl. Augustinus erläutert es an der Taufe: Die Taufe ist Eigentum der katholischen Kirche, denn Christus
hat Seiner Kirche die geistigen Güter, die Sakramente und die Hl. Schrift anvertraut. Die Taufe, die
in häretischen Gemeinschaften gespendet wird, kann gültig sein, aber sie ist nicht das Eigentum dieser
Gemeinschaft und schon deshalb stellt sie keine Gemeinsamkeit der katholischen Kirche mit dieser Gemeinschaft
dar. Und alle für sich betrachtet wahren Glaubensaussagen, die in einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft
vorkommen, sind dort an die Irrtümer derselben gebunden. Für sich betrachtet, werden diese Glaubensaussagen
nicht entwertet, aber eingebunden in den Irrtum sind sie entwertet, denn sie stehen in einem ambivalenten
Verhältnis zur Wahrheit. Für das Glaubensganze der anderen Gemeinschaft wird nämlich zu Unrecht Wahrheit
beansprucht, und von dieser unrechtmäßigen Wahrheitsbeanspruchung ist jeder Aspekt dieses Glaubensganzen
betroffen, mag er auch für sich betrachtet einen wahren Sachverhalt zum Ausdruck bringen.
Mi.cha.el, kleine Ergänzung Benedikt XVI. nimmt wohl keinen Anstoss an den Aussagen und Taten von Johannes
Paul II. in Bezug auf den Islam. Auf seiner Englandreise sagte er: „Ich darf Ihnen versichern, dass die
katholische Kirche den Weg der Begegnung und des Dialogs aus wahrem Respekt für Sie und Ihr religiöses
Bekenntnis verfolgt“. In seinem Buch: „Licht der Welt“ geht der Papst noch weiter, indem er bekundet,
Ehrfurcht vor dem Islam zu haben: „Bei meinem Besuch in der Türkei konnte ich zeigen, dass ich Ehrfurcht[!]
habe vor dem Islam, dass ich ihn als eine große religiöse Wirklichkeit anerkenne, mit der wir im Gespräch
stehen müssen.“ Benedikt XVI.: „Licht der Welt“, Freiburg 2010, S. 123.
Rudolfus Zweifellos ist Kardinal Kasper ein Häretiker. Prof. Georg May hat in seinem kleinen Buch „Gefahren,
die der Kirche drohen“,1999, auf den Seiten 27-43 eine ganze Anzahl von Positionen Kaspers gekennzeichnet,
die im Widerspruch zur traditionellen Lehre der Kirche stehen. Bekannt geworden ist insbesondere sein
Angriff auf das Dogma, sagt er doch: „Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch,
dumm und voreilig sein.“ (S. 30). May schreibt: „Mit der progressistischen Exegese setzt Kasper zum Frontalangriff
gegen die Wunder Jesu an. Er ist der Meinung: ‘daß wir viele Wundergeschichten der Evangelien als legendarisch
bezeichnen müssen.’“ (S. 35) „Die Auferweckung Jesu ist ihm ‘kein objektiv und neutral feststellbares
historisches Faktum’“ (§. 37). Soweit einige Hinweise zu seinen Häresien. Andererseits ist Kasper aber
im Hinblick auf das fatale „subsistit in“ viel klarer als der heutige Papst, was ich erklären könnte.
Übrigens hat ihn Kardinal Ratzinger nach seiner Ernennung zum Bischof von Rottenburg mit den Worten gelobt:
„Die theologische Kompetenz und der pastorale Weitblick Kaspers sind für die katholische Kirche Deutschlands
eine kostbare Gabe.“ (Deutsche Tagespost 20.4.1989)
Der entscheidende ekklesiologische Irrtum von Benedikt XVI. Die gesamte Tradition der Kirche lehrt, dass
die Kirche Christi und die katholische Kirche ein und dasslbe ist. Das bestreitet der heutige Papst. In
einem Interview mit der FAZ vom 22.9.2000, wendet er sich ausdrücklich gegen die Enzyklika Mystici corporis
von Pius XII. (1943), indem dieser, in Übereinstimmung mit der Tradition, diese exklusive Identität
klar zum Ausdruck brachte. In diesem Interview behauptet der heutige Papst, dass das Sein der Kirche Christ
weit über das Sein der katholische Kirche hinausreicht. Dadurch wird das Sebstverständnis der katholischen
Kirche in fundamentaler Weise verändert, und als Folge dieser Veränderung ändern sich auch die Verhältnisse
derselben zur Welt und zu den anderen Religionen im Sinne des Pastoralkonzils. Die Ursache dieser Veränderungen
ist also das gewandelte Selbstverständnis der katholischen Kirche, das dieses Konzil mit seiner subsistit-in-Lehre
festgeschrieben hat. Ratzinger sprach infolgedessen mehrfach von einer Differenz zwischen „est“ und „subsistit“.
Der eigentliche Skandal ist die Veränderung des Selbstverständnisses der katholischen Kirche auf diesem
unseligen Konzil.
Ehrfurcht vor dem Islam? Wie vor jedem Menschen, so muss man selbstverständlich auch Ehrfurcht haben
vor den Anhängern des Islam. Aber einer falschen Religion darf man keine Ehrfurcht entgegen bringen.
Benedikt XVI. ist da anderer Ansicht: „Bei meinem Besuch in der Türkei konnte ich zeigen, dass ich Ehrfurcht
habe vor dem Islam, dass ich ihn als eine große religiöse Wirklichkeit anerkenne, mit der wir im Gespräch
stehen müssen.“ Benedikt XVI.: „Licht der Welt“, Freiburg 2010, S. 123.
Zweigesichtigkeit Benedikt XVI. ist bekanntlich ein Verehrer des Pastoralkonzils. Aber er stellte im Jahre
2000 in seinem Vortrag: Die Ekklesiologie der Konstitution Lumen gentium fest: „Aber es scheint mir wichtig,
das, was uns auf dem Konzil freudig und dankbar gemacht hat, nun auch in seiner Zweigesichtigkeit zu erkennen.“
Vielleicht wird das geplante Assisi-Treffen in puncto Zweigesichtigkeit ein Licht auf den Pontifex werfen,
wodurch manchem die Augen geöffnet werden können.
Sinah: Sie haben Recht mit Ihrer Aussage, dass die nachkonziliaren römischen Verlautbarungen zur Communio-Ekklesiologie
mit denen des Pastoralkonzils übereinstimmen und deshalb genauso kritisiert werden müssen wie diese.
Nur soll in dieser Artikelreihe offenbar nur gezeigt werden, dass die Communio-Ekklesiologie der frühen
Kirche nicht mit der des Pastoralkonzils übereinstimmt. Die Behauptung des nachkonziliaren Roms, das
Konzil hätte bezüglich der Ekklesiologie traditionskonform gelehrt, gilt es zu widerlegen. Der Glorienschein,
mit dem sich die Nachkonziliaren umgeben, dass nämlich das Pastoralkonzil in ekklesiologischer Hinsicht
zu den Quellen zurückgegangen sei und so die nachtridentinischen ekklesiologischen Engführungen überwunden
hätte, muss als Irrtum, wenn nicht gar als Betrug entlarvt werden.
Magnificat: Das Zweite Vatikanum ist nicht unfehlbar Das geht hervor aus den „Bekanntmachungen, die der
Generalsekretär des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964 mitgeteilt hat“, und
die Paul VI. der Kirchenkonstitution Lumen gentium als deren Bestandteil hinzufügen ließ. Dort heißt
es nämlich: „Es ist gefragt worden, welcher theologische Verbindlichkeitsgrad der Lehre zukommt, die
im Schema über die Kirche ausgeführt und der Abstimmung unterbreitet wird. Die Theologische Kommission
hat auf diese Frage bei der Prüfung der Änderungsvorschläge zum dritten Kapitel des Schemas über die
Kirche so geantwortet: ‘Ein Text des Konzils ist selbstverständlich immer nach den allgemeinen, allseits
bekannten Regeln auszulegen.’ … ‘Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen
Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens-
und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt’.“ K. Rahner/ H. Vorgrimler: „Kleines Konzilskompendium“,
Freiburg 1966, S. 197. Der letzte Satz bezieht sich nicht nur auf Lumen gentium, sondern auf alle Konzilsdokumente
und in keinem derselben findet sich eine derartige Erklärung. Demnach hat das Konzil von sich aus an
keiner Stelle eine absolut verbindliche Glaubens- und Sittenlehre definiert.
Wer sitzt bei den theologischen Gesprächen am Tisch? Vordergründig gesehen, sitzen am Tisch Vertreter
Roms und Vertreter einer rebellischen Gemeinschaft. Aber der Schein trügt! Am Tisch sitzen nur Vertreter
Roms! Allerdings eines gespaltenen Roms, nämlich Vertreter des Roms der Tradition und Vertreter des modernen
Roms. Die Vertreter des modernen Roms versuchen die Vertreter des Roms der Tradition davon zu überzeugen,
dass die neuen Lehren keinen Bruch mit der traditionellen Lehre darstellen. Umgekehrt versuchen die Vertreter
der Tradition die Vertreter des modernen Roms vom Gegenteil zu überzeugen. Immerhin räumt das moderne
Rom ein, dass es Interpretationen des Konzils gibt, von Wissenschaftlern, die es selbst auf Lehrstühle
der Theologie berufen hat, die nicht mit der überlieferten Lehre übereinstimmen und die großen Schaden
angerichtet haben und immer noch anrichten. Damit gibt das moderne Rom zugleich zu, dass die Texte des
Pastoralkonzils teilweise interpretierbar sind. Allein deren Mehrdeutigkeit müsste doch genügen, die
Texte einer Revision zu unterziehen! Aber davor scheut das moderne Rom zurück, weil sich zeigen würde,
dass es die Interpretation der Kontinuität des Konzils nicht gibt, sondern, dass eine Interpr. im Sinne
der Kontinuität nur möglich ist, wenn man die falschen Aussagen des Konzils umgeht und die zwielichtigen
im Sinne der Tradition eindeutig macht. Also: Eine Interpr. im Sinne der Kontinuität ist nur möglich,
wenn man Slalom durch die Texte fährt und dabei die rechtgläubig klingenden Passagen ansteuer…
galilei In der Mathematik spielt nicht nur die Aussagenlogik, sondern auch die Prädikatenlogik und die
Klassenlogik eine Rolle. Aber es geht ja bei der anstehenden Thematik nicht um eine spezielle Logik. Es
geht um das logische Denken überhaupt, auf das die Theologie nicht verzichten kann, wenn sie den Anspruch
erhebt, eine Wissenschaft zu sein. Es geht hier nicht um Humanwissenschaften oder um das Leben in der
Kirche, sondern es geht um theologische Positionen, die entweder wahr oder falsch sind, wenn man auf dem
Boden der katholischen Lehre steht. Das hat nichts mit einer Einschränkung auf eine bestimmte Logik zu
tun, sondern das ist einfach Sache des menschlichen Verstandes. Gewiss gibt es viele Bereiche im menschlichen
Leben, die mit dem Gegensatz von wahr und falsch nicht erfasst werden können. Aber diese stehen hier
nicht zur Debatte. Hier geht es ausschließlich um die Frage, ob das Pastoralkonzil mit seiner Communio-Ekklesiologie
in Übereinstimmung ist mit der Communio-Ekklesiologie der frühen Kirche oder nicht, und da gibt es nur
ein Ja oder Nein, tertium non datur.
Die Unvereinbarkeit der Communio-Ekklesiolgie des Pastoralkonzils mit der Communio-Ekklesiologie der frühen
Kirche aufzudecken, ist für die Auseinandersetzung mit den Modernisten wichtig. Diese versuchen traditionsverbundene
Katholiken gelegentlich dadurch zu verunsichern, dass sie behaupten, das Pastoralkonzil sei mit seiner
Communio-Ekklesiologie tiefer mit der traditionellen Lehre der Kirche verbunden als die Priesterbruderschaft
St. Pius X., die sich auf die nachtridentinische Ekklesiologie stütze, die durch Engführung und Einseitigkeit
gekennzeichnet sei. Das Konzil wäre tiefer in die Tradition eingedrungen, weil es sich auf die Ekklesiologie
der frühen Kirche stütze, die diese Engführung nicht kenne. Dabei wird unterstellt, dass die Communio-Ekklesiologie
der frühen Kirche mit der des Pastoralkonzils vereinbar sei. Aber das ist eine falsche Unterstellung,
denn diese Ekklesiologien stehen in mehr als einer Hinsicht im Widerspruch zueinander. Eine dieser Hinsichten
benennt der Artikel. Man lasse sich nicht ins Bockshorn jagen!
Zum Zusammenhang Das vom Pastoralkonzil geprägte Rom lobt das Konzil dafür, dass es die vorkonziliare
Enge in der Ekklesiologie dadurch überwunden habe, dass es die Communio-Ekklesiologie der frühen Kirche
wieder entdeckt hätte. Diese Behauptung ist nur dann richtig, wenn die Eigenschaften der frühkirchlichen
Communio-Ekklesiologie auch Eigenschaften der Communio-Ekklesiologie des Pastoralkonzils sind. Ein besonders
wichtiges Merkmal dieser Communio-Ekklesiologie besteht darin, zu lehren, dass die katholische Kirche
zu den anderen christlichen Gemeinschaften in einer unvollkommenen Communio stehe. Der Artikel zeigt nun,
dass eine solche Vorstellung der Communio-Ekklesiologie der frühen Kirche völlig fremd ist, so dass
insofern von einer Wiederentdeckung derselben durch das Konzil keine Rede sein kann, weil jene in Bezug
auf die Communio nur ein Entweder-Oder kennt. Diese Problematik ist deshalb besonders wichtig, weil an
der Vorstellung einer unvollkommenen Communio mit den anderen christlichen Gemeinschaften der Ökumenismus
des Pastoralkonzils hängt, denn sein Ziel ist es ja, die angeblich unvollkommene Gemeinschaft in eine
vollkommene Gemeinschaft zu überführen.
Roland Janka, Fortsetzung 6 Das Element selbst wird auf diese Weise zum Träger der Kirchlichkeit gemacht!
Aber das Element selbst ist gar nicht der Träger der Kirchlichkeit, vielmehr hat diese ihren Grund im
Verbundensein des Elements mit dem Ganzen der Kirche. Das, was in Wirklichkeit eine Relationseigenschaft
ist, wird in der Denkweise des vom Pastoralkonzil geprägten Roms irrigerweise zu einer Objekteigenschaft
gemacht! Infolgedessen wird das Element irrigerweise als für sich bestehend zu einem kirch-lichen Element
erklärt. Da in dieser Denkweise die Eigenschaft der Kirchlichkeit sozusagen am Element selbst haftet
und nicht durch seine Beziehung zum Ganzen der Kirche konstituiert wird, kommt es zu der Fehlvorstellung,
dass dieses Element die Eigenschaft der Kirchlichkeit auch als in anderen christlichen Gemeinschaften
existierend besitzt und diesen dadurch einen kirchlichen Charakter verleiht. Natürlich kann man den Inhalt
eines kirchlichen Elements betrachten und von den Beziehungen desselben zum Ganzen der Kirche absehen.
Dieses Absehen ist ein Akt der Abstraktion, wodurch von den objektiv bestehenden Beziehungen zum Ganzen
der Kirche abgesehen wird. Durch das Absehen von diesen Beziehungen werden die Beziehungen aber keines-wegs
inexistent, sie bestehen vielmehr unverändert weiter, sie werden nur nicht be-achtet. Infolge der Abstraktion,
die von einem kirchlichen Element nur den Inhalt festhält, aber die Beziehungen auf das Ganze der Kirche
wegblendet, erhält man also ein Abstraktionsprodukt des
Ernst von Zwiefalten Die Allgenwärtigkeit Gottes ist eine geistige Anwesenheit. Im Tabernakel aber ist
Christus auch leiblich anwesend, und nur dort ist Er auch leiblich anwesend. Deshalb das schöne Lied
zur Aussetzung: „Du Gottmensch bist mit Fleisch und Blut wahrhaftig hier zugegen.“! Wenn man also die
Anbetung des im Tabernakel mit dem Hinweis herunterspielt, dass Gott doch allgegenwärtig sei, dann leugnet
man implizit die leibliche Anwesenheit des Herrn im Tabernakel. Wenn Ratzinger sagt: „Aussagen wie ‘Hier
wohnt Gott’ und das auf solche Weise drücken eine Verkennung des christlogischen Geheimnisses wie des
Gottesbegriffs aus, die den denkenden und um Allgegenwart Gottes wissenden Menschen notwendig abstößt“,
dann fragt der Katholik doch: „Wohnt Gott denn nicht im Tabernakel? Wieso ist diese Wahrheit „eine Verkennung
des christologischen Geheimnisses“? Und wieso stößt diese Wahrheit „den denkenden und um die Allgegenwart
Gottes wissenden Menschen ab“? „Eucharistische Anbetung oder stille Besuchung in der Kirche kann sinnvollerweise
nicht einfach Unterhaltung mit dem lokal zirkumskriptiv [abgegrenzt] präsent gedachten Gott sein.“ Aber
genau das ist die eucharistische Anbetung!
Professor Ratzinger über die eucharistische Anbetung in einer Abhandlung mit dem Titel „Die sakramentale
Begründung christlicher Existenz“, 1961, die er 2008 erneut abdrucken ließ. Darin heißt es: „Eucharistische
Anbetung oder stille Besuchung in der Kirche kann sinnvollerweise nicht einfach Unterhaltung mit dem lokal
zirkumskriptiv [abgegrenzt] präsent gedachten Gott sein. Aussagen wie: ‘Hier wohnt Gott’ und das auf
solche Weise drücken eine Verkennung des christlogischen Geheimnisses wie des Gottesbegriffs aus, die
den denkenden und um Allgegenwart Gottes wissenden Menschen notwendig abstößt. Wenn man das In-die-Kirche-Gehen
damit begründen wollte, daß man den nur dort anwesenden Gott besuchen müsse, so wäre dies in der Tat
eine Begründung, die keinen Sinn hätte und vom modernen Menschen mit Recht zurückgewiesen werden würde.“
Wird hier nicht die leibliche Gegenwart Christi im Tabernakel implizit geleugnet? Zweifllos hat der Papst
mit treffenden Worten zur eucharistischen Anbetung anlässlich der Missbrauchsfälle in Irland aufgerufen.
Wie kann er nur jene katastrophale Passage erneut abdrucken lassen?
Roland Janka, Fortsetzung 5 Gewiss stimmen wir in wichtigen Punkten überein, aber die Differenz scheint
mir nicht nur eine der Benennung zu sein, denn ich halte ja die Elemente-Ekkl. für falsch und begründet
das so: Es wurde erkannt, dass die Eigenschaft eines Elements ein kirchliches Element zu sein, wesentlich
in seinem Verbundensein mit dem Ganzen der katholischen Kirche begründet ist. Es ist also nicht der Inhalt
des Elements allein, der ein Element zu einem kirchlichen Element macht, sondern es sind auch die Beziehungen,
in denen der Inhalt des Elements zu allen anderen Elementen der katholischen Kirche und zum Ganzen der
Kirche steht. Deshalb verliert ein kirchliches Element die Eigenschaft der Kirchlichkeit, wenn es in eine
andere christliche Religion eingebunden wird. In dieser ist es kein kirchliches Element, wohl aber im
Gefüge der katholischen Kirche. Warum wird das von dem vom Pastoralkonzil geprägten Rom nicht erkannt
und sogar das Gegenteil behauptet, dass nämlich dieses Element auch in diesen Religionsgemeinschaften
ein kirchliches Element sei? Wo genau ist hier der Irrtum der konziliaren Denkweise zu lokalisieren? Er
entsteht dadurch, dass nicht gesehen wird, dass der Grund für die Eigenschaft eines Elements, ein kirchliches
Element zu sein, wesenhaft im Verbundensein des Elements zum Ganzen der Kirche besteht. Dadurch entsteht
die Fehlsicht, dass die Kirchlichkeit des Elements durch seinen Inhalt allein gegeben ist. Das Element
selbst wird auf diese Weise zum Träger der Kirchlichkei…
Roland Janka, Fortsetzung 4 Der hl. Augustinus, der in der Trennung von der katholischen Kirche das größte
Verbrechen sieht, hat den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz in Bezug auf die Taufe klar erkannt,
sagt er doch über die häretischen bzw. schismatischen Gemeinschaften: „Euch gehört nicht die Taufe,
die wir akzeptieren, denn es ist nicht die Taufe von Schismatikern beziehungsweise Häretikern, sondern
die Taufe Gottes und der Kirche, wo immer sie vorgefunden wurde und wohin immer sie übertragen wurde.
Euch gehört nur, daß ihr falsch denkt und frevlerisch handelt und euch gottlos trennt“ . Darüber hinaus
hat der Heilige klar zum Ausdruck gebracht, dass auch die übrigen Elemente, die sich die anderen christlichen
Gemeinschaften von der katholischen Kirche genommen haben, in deren Gemeinschaften das Eigentum der katholischen
Kirche bleiben und als solche wirksam werden: „Es gibt daher nur eine Kirche und sie allein wird katholisch
genannt; was sie [die katholische Kirche] an Eigenem in den von ihrer Einheit getrennten Gemeinschaften
der Verschiedenen besitzt, genau aufgrund dessen, was sie in ihnen besitzt, gebiert sie Gotteskinder und
nicht jene Gemeinschaften… Diese eine Kirche also, deren Sakramente beibehalten wurden, gebiert in allen
Gemeinschaften; … Auch im Hinblick auf die dritte der von uns angegebenen charakteristischen Eigenschaft
eines kirchlichen Elements, die Eigentumseigenschaft, stellt die Taufe also keine partielle Identität
in Bezug auf alle christlichen Gemeinschaften dar…
Roland Janka: Fortsetzung 3 … und sie besitzen keine „Teilhabe am Sein der Kirche Christi“, so dass
bei ihnen nicht die „Gegenwart des Ekklesialen“ gegeben ist… Unsere Überlegung zeigen, dass für das
vom Pastoralkonzil geprägte Rom ein kirchliches Element lediglich in seinem Inhalt besteht, nicht aber
auch in seinem Verbundensein mit dem Ganzen der Kirche. Wir wollen die Elemente-Ekklesiologie des Pastoralkonzils
noch einmal am Beispiel der Taufe erläutern. Die Taufe ist im Sinne des vom Pastoralkonzil geprägten
Roms ein kirchliches Element, das als kirchliches Element in allen christlichen Gemeinschaften vorhanden
ist. Als kirchliches Element trägt es im Sinne der Lehre des Pastoralkonzils wesentlich mit dazu bei,
den anderen christlichen Gemeinschaften einen kirchlichen Charakter zu verleihen. Danach stellt die Taufe
eine partielle Identität in Bezug auf alle christlicher Gemeinschaften dar. Wenn dem so wäre, dann gäbe
es keine Eigenschaft, welche die Taufe zwar in der katholischen Kirche besitzt, nicht aber in den anderen
christlichen Gemeinschaften. Das ist aber falsch, denn die Taufe ist als Element der anderen christlichen
Denominationen nicht mit den übrigen kirchlichen Elementen verbunden und sie ist insbesondere als Element
der anderen christlichen Gemeinschaft nicht mit ausschließlich wahren Glaubensaussagen verbunden. Darüber
hinaus ist die Taufe auch nicht Eigentum der anderen christlichen Gemeinschaften, sondern sie ist – wo
auch immer sie existiert – Eigentum der katholischen Kirche…
Febron: Missverständnis Keineswegs habe ich unterschlagen, dass Maria die Mittlerin aller Gnaden ist.
Um diese Thematik ging es überhaupt nicht. Es ging lediglich um die Unterscheidung zwischen der richtigen
und falschen Suche.
Richtige und falsche „Suche“ (Ende) Die gute Suche ist hingegen eingedenk des Augustinuswortes: „Nicht
die Suche nach der Wahrheit macht selig, sondern ihr Besitz.“ Die gute Suche will deshalb mit allem Nachdruck
finden, und erst wenn sie gefunden hat, ist sie glücklich. Dann wird aus dem ehemaligen Suchen nach der
Wahrheit ein Suchen in der Wahrheit und in diesem Suchen in der Wahrheit, nämlich nach immer tieferer
Erkenntnis derselben, vollzieht sich das spirituelle Leben des seiner Erlösung bewußten Christen. Nur
das Suchen in der Wahrheit ist mit dem christlichen Glauben vereinbar, nicht das Suchen nach ihr, was
Kardinal Newman in einer Ansprache vom 30. Septembe 1849, zu dem Thema Glaube und Zweifel, mit den eindrucksvollen
Worten zum Ausdruck brachte: „Nun glaube ich, meine Brüder, werdet ihr verstehen, warum die Forschung
dem Glauben vorausgeht, nicht aber ihm folgt. Ihr habt nachgeforscht, ehe ihr zur Kirche gekommen seid;
ihr habt eure Befriedigung gefunden, und Gott hat euch mit der Gnade des Glaubens belohnt. Wäret ihr
aber nun entschlossen weiterzuforschen, dann würdet ihr uns auf den Gedanken bringen, ihr hättet die
Gnade wieder verloren; denn Suchen und Glauben sind ihrer Natur nach unvereinbar miteinander.“ (J. H.
Newman: „Zur Philosophie und Theologie des Glaubens“, Ausgewählte Werke, 6. Band, Mainz 1964, S. 342.)
Im Zitat ist mit Forschung bzw. Suche die Forschung bzw. Suche nach der Wahrheit und nicht in der Wahrheit
gemeint.
Richtige und falsche „Suche“, Fortsetzung Es ist die Schmach, die den offiziellen Raum der katholischen
Kirche seit zwanzig Jahren bedeckt, verschüttet, besetzt hält, daß man dort so tut, als dürfe oder
müsse man, gar gemeinsam mit anderen, die der Fülle nicht teil-haftig sind, auf die Suche gehen nach
der Wahrheit. So etwas im offiziellen Raum der Kirche zu behaupten ist Gotteslästerung.“ Die Einstellung,
welche die Suche nach der Wahrheit dem Finden der Wahrheit vorzieht, jene Mentalität, die heute weithin
den Innenraum der Kirche Gottes beherrscht, bringt Gotthold Ephraim Lessing mit folgenden Worten prägnant
zum Ausdruck: „Wenn Gott in seiner Rechten alle Wahrheit, und in seiner Linken den einzigen immer regen
Trieb nach Wahrheit, obschon mit dem Zusatze, mich immer und ewig zu irren, verschlossen hielte und spräche
zu mir: wähle! Ich fiele ihm mit Demut in seine Linke, und sagte: Vater gib! Die reine Wahrheit ist ja
doch nur für dich allein!“ Eine oberflächliche Beurteilung könnte darin den Ausdruck von Beschei-denheit
sehen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um die in den Mantel der Bescheidenheit gehüllte Ablehnung
der Wahrheit, da hier ja das Angebot der Wahrheit zurückgewiesen wird. Für einen derart Suchenden ist
die Suche Selbstzweck; er will in ihr verharren, um im Unverbindlichen verweilen zu können und sich offen
zu halten für „zeitgemäße Veränderungen“. Die gute Suche ist hingegen eingedenk des Augustinuswortes:
„Nicht die Suche nach der Wahrheit macht selig, sondern ihr Besitz.“ Die g
Richtige und falsche „Suche“ Die richtige Suche ist eine Suche i n der schon gefundenen Wahrheit der katholischen
Kirche. Die falsche Suche ist die Suche n a c h der Wahrheit. Johannes Paul II lehrte die falsche Suche,
als er u.a. in seiner Enzyklika Ut unum sint, Art. 33, sagte: „Im Verständnis des Konzils hat der ökumenische
Dialog den Charakter einer gemeinsamen Suche nach der Wahrheit, besonders über die Kirche.“ Im Gegensatz
dazu sagte Pfarrer Hans Milch: „Im Dogma erkennst Du das Gesicht der Wahrheit; hier bietet sich Dir end-gültig
die Wahrheit an; sie ist wie ein offenes Tor, durch das Du schreiten kannst ohne Bedenken, um drinnen
in der Wahrheit zu forschen. Denn die Wahrheit ist uns endgültig geschenkt, so daß wir – Du und ich –
im Besitze der Wahrheit sind. Wir forschen nicht nach der Wahrheit – ein katholischer Christ, der behauptet,
er müsse sich der Wahrheit nähern und die Wahrheit erforschen, verrät Christus und die Kirche. Der
katholische Christ weiß, daß ihm gnadenhaft, unverdienterweise, die ganze weltumspannende, ewige, endgültige
Wahrheit um seinetwillen, als sein herrliches Glück geschenkt ist. Und nun geht er daran immer tiefer
sich einweihen zu lassen in die Wahr-heit. Er sucht nicht nach der Wahrheit, sondern er sucht in der Wahrheit.
Das ist das Kennzeichen des katholischen, des beglückten Christen, der eingebet-tet ist, gesichert ist
im Ewigen und Endgültigen. Es ist die Schmach, die den offiziellen Raum der katholischen Kirche seit
zwanzig Jahren bedeckt, verschüttet, bes…
Fortsetzung 2 Um zu prüfen, ob die Behauptung wahr ist, dass Inhalte der katholischen Kirche, die in
anderen christliche Gemeinschaften vorkommen, kirchliche Elemente sind, betrachten wir die erste charakteristische
Eigenschaft eines kirchlichen Elements, nämlich sein Verbundensein mit allen anderen kirchlichen Elementen
der katholischen Kirche. Man erkennt sofort, dass diese Eigenschaft bei den Elementen der anderen christlichen
Gemeinschaften nicht erfüllt ist. Denn ein Element einer anderen christlichen Gemeinschaft ist als solches
nicht mit der katholischen Kirche verbunden, sondern es ist verbunden mit der anderen christlichen Religion;
infolgedessen ist es kein kirchliches Element. Dasselbe Ergebnis erhält man in Hinblick auf die zweite
charakteristische Eigenschaft eines kirchlichen Elements, derzufolge es mit ausschließlich wahren Aussagen
über den Glauben verbunden ist. Denn jedes Element einer anderen christlichen Gemeinschaft ist auch mit
den falschen Glaubensaussagen derselben verbunden, also ist es auch aus diesem Grund kein kirchliches
Element. Deshalb können kirchliche Elemente, die ihrem Inhalt nach in einer anderen christlichen Gemeinschaft
vorkommen, in dieser keinen „kirchlichen Charakter“ besitzen und ebensowenig diesen Gemeinschaften eine
„echte kirchliche Dimension“ verleihen. Infolgedessen stellen die anderen christlichen Gemeinschaften
auch keine „echte kirchliche Wirklichkeit“ dar und sie besitzen keine „Teilhabe am Sein der Kirche Christi“,
so dass bei ihnen n…
Fortsetzung 1 An der ersten Eigenschaft erkennt man, dass ein kirchliches Element nicht nur durch seinen
Inhalt bestimmt ist, sondern auch durch sein Verbundensein mit allen anderen kirchlichen Elementen und
mit dem Ganzen der katholischen Kirche. Dieses Verbundensein ist kein akzidentelles, sondern es ist ein
essentielles Merkmal eines kirchlichen Elements. Nehmen wir als Beispiel für den sakramentalen Bereich
der Kirche die Taufe. Die Taufe ist, wegen der ersten charakteristischen Eigenschaft eines kirchlichen
Elements, mit allen anderen Sakramenten verbunden sowie mit allen Glaubenswahrheiten und allen Aspekten
der Hierarchie der katholischen Kirche. Wegen der zweiten charakteristischen Eigenschaft eines kirchlichen
Elements ist sie mit ausschließlich wahren Aussagen über den Glauben verbunden und wegen der dritten
charakteristischen Eigenschaft eines kirchlichen Elements ist die Taufe Eigentum der katholischen Kirche.
Das gleiche gilt für jede Glaubenswahrheit der katholischen Kirche sowie für alle Aspekte ihrer Hierarchie.
Darüber hinaus wird behauptet, dass die kirchlichen Elemente, die angeblich bei den anderen christlichen
Gemeinschaften vorhanden sind, diesen einen „kirchlichen Charakter“ und eine „echte kirchliche Dimension“
verleihen, dass die anderen christlichen Gemeinschaften infolge dieser Elemente eine „echte kirchliche
Wirklichkeit“ darstellen und sie eine „Teilhabe am Sein der Kirche Christi“ besitzen, so dass bei ihnen
die „Gegenwart des Ekklesialen“ gegeben ist. Um z…
zeitgemäße Missionsarbeit Die Zeit ist ein Patient. Um einen Patient wirkungsvoll behandeln zu können,
muss ein Arzt zunächst seine Krankheit studieren. Die Art der Krankheit des Patienten „Welt“ oder „Zeit“
ändert sich im Laufe der Zeit, und der Arzt muss sich darauf einstellen. Die Zeit ist aber für den Arzt
kein Maßstab, von dem er sich seine Behandlungsweise diktieren lassen darf. Die Kirche ist der Arzt der
Welt, berufen sie zu heilen, sofern sie heilungswillig ist. Aber die Vertreter der Kirche haben sich auf
und seit dem Pastoralkonzil so gegen ihren Auftrag gerichtet verhalten, wie ein Arzt, der, anstatt einem
Tuberkulosekranken starke Medikamente zu verabreichen, sich über ihn beugt und seine Tuberkulosebazillen
einatmet, um sich mit dem Kranken zu solidarisieren. Der Konzilsvater, Kardinal J. Döpfner, sah im „Solidaritätsgedanken“
einen „Wesenszug dieses Konzils“. Die Früchte dieses Wesenzuges sind zeigen sich immer deutlicher.
Beginn Die folgenden Passagen sind einer geplanten Veröffentlichung entnommen, so dass z. B. das „Wir“
hier etwas komisch klingt: Definition: Ein kirchliches Element ist ein die Sakramente oder den Glauben
oder die hierarchische Struktur betreffender Besitz der römisch-katholischen Kirche. Die in der Definition
genannten Besitztümer werden durch den jeweils ausgewählten Gesichtspunkt beschrieben, unter dem man
das Ganze der katholischen Kirche betrachten kann. Beispiel: Zum Sakrament der Taufe als eines kirchlichen
Elements gelangt man, wenn man vom Ganzen der katholischen Kirche ausgeht und die Betrachtung auf jenen
Aspekt ihrer Sakramentenlehre einschränkt. Wir geben nun drei charakteristische Eigenschaften eines kirchlichen
Elements an, die für unsere Untersuchung der Elemente-Ekklesiologie des Pastoralkonzils von Bedeutung
sind. 1) Jedes kirchliche Element ist mit allen anderen kirchlichen Elementen der katholischen Kirche
verbunden, also ist es verbunden mit allen sakramentalen kirchlichen Elementen, mit allen kirchlichen
Glaubenselementen und mit allen kirchlichen Elementen der Hierarchie der katholischen Kirche. 2) Jedes
kirchliche Element ist verbunden mit ausschließlich wahren Aussagen über den Glauben. 3) Jedes kirchliche
Element gehört nicht nur zum Besitz der katholischen Kirche, sondern es ist auch ihr Eigentum. Denn Christus
hat Seine Kirche gestiftet und sie mit allen Gütern beschenkt. An der ersten Eigenschaft erkennt man,
dass ein kirchliches Element nicht …
Roland Janka Bevor ich versuche, systematisch auf die Elemente-Problematik einzugehen, möchte ich anstelle
Ihres Kuchenbeispiels ein Beispiel anführen, das mir insofern geeigneter erscheint, als es das materiale
Außerhalb-Vorhandensein von Inhalten zum Ausdruck bringt, ohne dass es sich um ein Wegnehmen handelt.
Gauss gilt als der bedeutendste deutsche Mathematiker; er hat auf mehreren Gebieten, neben Mathematik
auch in Physik, neue Erkenntnisse in Form von Sätzen gebracht. Sein Werk besteht allein schon im Hinblick
auf die verschiedenen Gebiete aus Teilen. Nach ihm haben unzählige Wissenschaftler die Sätze von Gauß
in ihren Lehrbüchern verwendet. Sie haben ihm nichts weggenommen, sondern Erkenntnisse von ihm übernommen.
Diese Übernahme ändert nichts daran, dass sein Werk aus Teilen besteht. Im Hinblick auf die kirchliche
Problematik ist festzuhalten: Die Personen, die seine Sätze übernommen haben, haben durch diese Übernahme
keine „Teilhabe am Werk von Gauß“, und das Vorhandensein seiner Sätze in ihren Lehrbüchern erteilt
diesen Personen keinen „Gauß’schen Charakter“, keine „Gauß’sche Dimension’ und keine „Gauß’sche Wirklichkeit’.
Gauß ist und bleibt der einzige Eigentümer jener Sätze, die anderen befinden sich nur in ihrem Besitz.
Hier gibt es Parallelen zur Elemente-Problematik, wie ich ev. morgen abend darlegen könnte, wobei schon
ein Wort Ihrerseits die Fortsetzung ermöglichen würde.
Roland Janka: Der Widerspruch ist nicht auflösbar Wenn die katholische Kirche aus Teilen erbaut ist,
wie das Ökumenismusdekret, Art. 3 sagt, dann besteht sie aus Teilen und ist somit teilbar. Die Tatsache,
dass der katholischen Kirche nichts weggenommen werden kann, besagt nur, dass sie nicht verminderungsfähig
ist. Verminderungsunfähigkeit besagt aber nicht Unteilbarkeit. Sie ist im Sinne des Pastoralkonzils als
aus Teilen bestehend trotzdem nicht verminderungsfähig. Das vielfache Auftreten eines kirchlichen Elements
bei gleichzeitiger Verminderungsunfähigkeit der Kirche im Sinne des Pastoralkonzils, ist kein Zeichen
von Unteilbarkeit derselben, sondern ein Zeichen von „Reproduzierbarkeit“ der sogenannten Elemente. Übrigens
ist offenbar auch Monsignore Pozzo der Ansicht, dass der Widerspruch nicht aufgelöst werden kann, denn
er sagt ja: „In dem Paradox, sozusagen, des Unterschieds zwischen Einzigkeit der katholischen Kirche und
Existenz von wirklich kirchlichen Elementen außerhalb dieses einzigen Subjekts, spiegelt sich der Widerspruch
der Spaltung und der Sünde.“ Spaltung und Sünde sind nach Pozzo also die Gründe für einen tatsächlich
vorhandenen Widerspruch. Darüber hinaus ist es logisch nicht sinnvoll zu sagen, die Kirche ist in einer
gewissen Hinsicht teilbar und in einer anderen Hinsicht unteilbar. Die Eigenschaften teilbar bzw. unteilbar
schließen sich in Bezug auf die Kirche aus, so dass nicht in einer Hinsicht eine der Eigenschaften bestehen
kann und in anderer Hinsicht ihr Gegenteil.
Fortsetzung In dem Paradox, sozusagen, des Unterschieds zwischen Einzigkeit der katholischen Kirche und
Existenz von wirklich kirchlichen Elementen außerhalb dieses einzigen Subjekts, spiegelt sich der Widerspruch
der Spaltung und der Sünde.“ Monsignore Pozzo lobt also das Pastoralkonzil für eine Lehre, von der er
zugibt – wenn man von dem verschleiernden „sozusagen“ – absieht –, dass sie eine Paradoxie enthält. Die
Paradoxie zeigt, dass diese Lehre vor dem logischen Denken keinen Bestand haben kann. Die Frage ist aber,
wo der Fehler steckt. Man müsste wohl im Sinne der traditionellen Lehre näher bestimmen, was ein kirchliches
Element ist und seine hier relevanten Eigenschaften bedenken. Falls Sie es wünschen, kann ich Ihnen meine
Gedanken dazu ausführlich erläutern. Allerdings würden sie eine Reihe von Abschnitten in Anspruch nehmen.
Roland Janka Das macht nichts, ich denke schon, dass ich Sie verstehe. Ich stimme Ihnen zu, dass das,
was an Inhalten der katholischen Kirche bei den anderen christlichen Gemeinschaften vorhanden ist, dort
durch die katholische Kirche wirksam wird. Auch wenn Sie sagen, dass die Gemeinsamkeiten sich auf die
materielle Seite beziehen, stimme ich Ihnen zu. Nicht zustimmen kann ich, wenn Sie von Teilen der Kirche
sprechen, denn es ist traditionelle Lehre der Kirche, dass sie unteilbar ist. Auch Benedikt XVI. hielt
an der Unteilbarkeit der Kirche fest, als er anlässlich einer Stellungnahme zur Erklärung der Glaubenskongregation
vom 10.7.2007 sagte: „ … dass somit die Einheit, die Unteilbarkeit [!] und die Unzerstörbarkeit der
Kirche Christi durch die Trennungen und Spaltungen der Christen nicht annulliert wird. Aber wie kann die
Kirche einerseits unteilbar sein und zugleich Teile von ihr außerhalb von ihr existieren können? Auf
diese Problematik kam auch der Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Monsignore Guido Pozzo,
zu sprechen, als er in einem am 20. Juli 2010 in Wigratzbad gehaltenen Vortrag sagte: „Das Verdienst des
Konzils besteht einerseits darin, die Einzigkeit, die Unteilbarkeit und die Nicht-Multiplizierbarkeit
der katholischen Kirche zum Ausdruck gebracht zu haben, andererseits darin, anerkannt zu haben, daß auch
in den christlichen, nicht katholischen Konfessionen Gaben und Elemente existieren, die kirchlichen Charakter
haben… In dem Paradox, sozusagen, …
Roland Janka „ … Gott kann nicht mehr zum Vater haben, wer die Kirche nicht zur Mutter hat… Wer diese
Einheit nicht festhält, hält das Gesetz Gottes nicht fest, hält den Glauben an den Vater und Sohn nicht
fest, hält das Leben und Heil nicht fest.“ Zu 2) Sie sagen mit Bezug auf die anderen christlichen Gemeinschaften:
„Diese Teile sind von der katholischen Kirche ‘genommen’ (z. B. die hl. Schrift), das Katholisch sein
ist aber erst gegeben, wenn alle diese Teile vorhanden sind und das sind sie nach unserem Glauben ausschließlich
in der katholischen Kirche!“ Wie schon meine obigen Ausführungen zeigen, bin ich davon überzeugt, dass
die Elemente-Ekklesiologie des Pastoralkonzils falsch ist. Wenn Sie möchten, bin ich gerne bereit, Ihnen
meine Gedanken dazu ausführlich darzulegen. Um Klarheit über Ihre Auffassung zu haben, möchte ich Sie
aber zunächst noch fragen: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie in jenen Teilen, die auch in den anderen
christlichen Gemeinschaften vorhanden sind, partielle Identitäten mit der katholischen Kirche sehen?
Würden Sie diese als Gemeinsamkeiten der katholischen Kirche mit den betreffenden anderen christlichen
Gemeinschaften bezeichnen? Stimmen Sie dem heutigen Papst zu, dass jene Teile den anderen christlichen
Gemeinschaften eine „kirchliche Dimension“, einen „kirchlichen Charakter“, eine „Teilhabe am Sein der
Kirche“ geben, so dass bei diesen die“Gegenwart des Ekklesialen“ zu finden ist, weil es sich um kirchliche
Elemente handle?
Roland Janka Sie sprechen zutreffend von Aspekten. Aspekte sind aber an das Ganze gebunden von dem sie
Aspekte sind; also darf es, wenn es mit rechten Dingen zugeht, zu keiner Verselbständigung dessen kommen,
was der Aspekt bezeichnet. Aber ich möchte zunächst meinen letzten Abschnitt zum Teil vervollständigen:
… war der hl. Cyprian. In seiner Abhandlung Über die Einheit der katholischen Kirche legt er diese
Einheit unter verschiedenen Aspekten dar, u.a. unter der Überschrift Der ungenähte Rock Christi, ein
Typus der Einheit der Kirche wie folgt: „Reiß einen Sonnenstrahl von dem Körper (der Sonne) los; die
Einheit des Lichtes ist der Teilung nicht fähig. Vom Baume brich einen Ast; der abgebrochene wird nicht
vermögen, Knospen zu treiben. Von der Quelle schneide den Bach ab; der abgeschnittene vertrocknet. So
verbreitet auch die Kirche des Herrn mit überströmendem Lichte ihre Strahlen auf dem ganzen Erdkreise.
Dennoch ist das Licht, welches nach allen Seiten hin ausströmt, nur Eines, und wird die Einheit des Leibes
nicht zerrissen. Ihre Äste dehnt sie in reicher Fülle über die ganze Erde aus, weithin verbreitet sie
die reichlich hervorströmenden Bäche. Doch ist nur Eine Quelle, nur Ein Ursprung, nur eine Mutter, reich
durch ergiebige Fruchtbarkeit. Aus ihrem Schoße werden wir geboren, von ihrer Milch genährt, von ihrem
Geiste beseelt… Sie erhält uns für Gott, sie überweist die Kinder, welche sie geboren hat, dem Himmelreich…
Roland Janka Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Sie zustimmen, dann können wir die Problematik des Verhältnisses
der katholischen Kirche zur Kirche Christi im Sinne des Pastoralkonzils einmal zur Seite lassen, weil
wir darüber schon gesprochen haben. Zu 1) Sie halten es für selbstverständlich, dass die katholische
Kirche aus Teilen besteht und führen dazu jene Stelle aus Mystici corporis an. An dieser Stelle ist aber
von den Gliedern der Kirche die Rede, und es wäre doch zu kurz gegriffen zu behaupten, dass die katholische
Kirche zu identifizieren sei mit ihren Gliedern. Aber selbst diese Stelle verbietet es m. M. nach, die
katholische Kirche als aus Teilen bestehend zu betrachten, denn Pius XII bezeichnet hier den Heiligen
Geist als das unsichtbare Prinzip der Kirche, das bewirkt, dass „alle Teile des Leibes sowohl untereinander
als auch mit ihrem erhabenen Haupt verbunden sind“. Damit ist das Prinzip genannt, das die Glieder zu
einer Einheit verbindet. Diese Einheit macht sie überhaupt erst zu Gliedern des mystischen Leibes. Aber
auch die andere, tiefe Beschreibung der Kirche als die Braut Christi zeigt, dass die Kirche sich nicht
aus Teilen zusammensetzt. Schon auf der natürlichen Ebene ist es unsinnig, sich das Sein einer Braut
als Kompositum aus Elementen des Brautseins vorzustellen. Ebenso wenig besteht das Sein der Braut Christi
aus Elementen des Brautseins, vielmehr ist die Braut Christi eine unteilbare Einheit. Ein wortgewaltiger
Verteidiger der Einheit der Kirche war der hl. Cy…
Lisibald Poier Wenn Sie damit meinen, dass es neben der katholischen Kirche auch „die Ostkirche“ gibt,
dann gibt es mindestens zwei Kirchen, was dem Dogma von der Einzigkeit der Kirche widerspricht: L. Ott:
„Grundriss der katholischen Dogmatik“, S. 365: „Die von Christus gestiftete Kirche ist einzig und einig.
De fide“
Roland Janka Sie sagen „Die anderen christlichen Gemeinschaften sind nicht Teile der Kirche Christi, sondern
sie sind lediglich im Besitz von einzelnen Elementen der einen Kirche Christi, dass ist ein großer Unterschied.“
Können Sie mir bitte drei Fragen: 1) Besteht die Kirche Christi aus Teilen? 2) Sind Sie einverstanden,
wenn man in Ihrem Satz „Kirche Christi“ durch „katholische Kirche“ ersetzt? 2) Machen Sie einen Unterschied
zwischen „Element“ und „Teil“?
Roland Janka Sie behaupten: „Das Wesentliche (der Absolutsheitsanspruch) hat sich nicht geändert, …“
Ist Ihnen nicht bekannt, dass der heutige Papst eingeräumt hat, dass durch das „subsistit“ der Absolutheitsanspruch
der katholischen Kirche „reduziert“ wurde?! Er sagte: „Die Reduktion des Absolutheitsanspruchs, die in
der neuen Formel artikuliert ist, …“ Redukktion des Absolutheitsanspruchs heißt aber, wie ich dargelegt
habe, die Preisgabe desselben. Und der heutige Papst kritisierte Pius XII, weil er in seiner Enzyklika
„Mystici corporis“ gesagt hatte, dass die römisch katholische Kirche i s t. Wenn die katholische Kirche
die Kirche Jesu Christi i s t , dann liegt, weil beide ein und dasselbe sind, eine Totaldeckung vor, oder
etwa nicht?
Fortsetzung Der Versuch, die Veränderung der Lehre der Kirche über sich selbst durch die subsistit-in-Lehre
des Pastoralkonzils herunterzuspielen, unternahm noch kürzlich der Sekretär der Päpstlichen Kommission
Ecclesia Dei, Monsignore Guido Pozzo, in seinem bereits erwähnten Vortrag, den er am 20. Juli 2010 im
Priesterseminar der Priesterbruderschaft St. Petrus in Wigratzbad gehalten hat. Dort bemerkte der Monsignore:
„Zusammenfassend tritt klar hervor, daß die authentische Verkündigung der Kirche in Bezug auf ihren
Absolutheitsanspruch sich nicht wesentlich mit der Lehre des II. Vaticanums geändert hat.“ Damit gesteht
Monsignore Pozzo ein, dass sich durch die subsistit-in-Lehre die Verkündigung der katholischen Kirche
in Bezug auf ihren Absolutheitsanspruch geändert hat, aber er bezeichnet diese Änderung als „nicht wesentlich“.
Das ist aber, logisch gesehen, unhaltbar. Denn wenn man am Absolutheitsanspruch etwas ändert, dann heißt
das, dass er aufgegeben wird, da es hier es kein Mehr oder Weniger gibt. Der Absolutheitsanspruch wird
entweder erhoben oder er wird nicht erhoben, tertium non datur. Also stellt die Preisgabe des katholischen
Absolutheitsanspruchs durch die subsistit-in-Lehre eine wesentliche Veränderung der Lehre der Kirche
über sich selbst dar. Hier liegt doch ein klarer Bruch mit der traditionellen Lehre der Kirche über
sich selbst vor, mit weitreichenden Folgen für das Verhältnis zu den anderen christlichen Gemeinschaften.
Der Versuch, die Abweichung herunterzuspielen Insbesondere seit dem Beginn des Pontifikats Benedikt XVI.
ist Rom bemüht, den Widerspruch des Pastoralkonzils gegen die traditionelle Lehre herunterzuspielen,
derzufolge gilt: Katholische Kirche = Kirche Jesu Christi. So heißt es im Kommentar zu der Erklärung
der Glaubenskongregation vom 10.7.2007, dass „dem Übergang von ‘ist’ zu ‘subsistiert’ keine besondere
theologische Bedeutung im Sinn einer Diskontinuität mit der vorausgehenden katholischen Lehre zukommt“.
Allerdings scheint der Kommentar aber eine gewisse Bedeutung im Sinne der Diskontinuität einzuräumen,
indem er behauptet, dass dem Übergang vom ‘ist’ zum ‘subsistiert’ keine „besondere [!] theologische Bedeutung
im Sinne einer Diskontinuität mit der vorausgehenden katholischen Lehre zukommt“. Natürlich ist das
Gegenteil der Fall, was der Papst auch implizit eingestand, als er noch Präfekt der Glaubenskongregation
war, und zwar sowohl mit den Worten: „Die Differenz zwischen ‘subsistit’ und ‘est’ schließt auch das
Drama der Kirchenspaltung ein“ als auch mit den im Artikel zitierten Worten: „In der Differenz zwischen
‘subsistit’ und ‘est’ liegt das ganze ökumenische Problem verborgen.“ Und da soll dieser Ersetzung „keine
besondere theologische Bedeutung im Sinn einer Diskontinuität mit der vorausgehenden katholischen Lehre“
zukommen? Der Versuch, die Veränderung der Lehre der Kirche über sich selbst durch die subsistit-in-Lehre
des Pastoralkonzils herunterzuspielen, unternahm noch kürzlich der Sekretär der Päpstlichen …
Roland Janka Wenn die katholische Kirche identisch mit der Kirche Jesu Christi ist, dann kann keine Differenz
zwischen beiden bestehen! „Identität“ heißt doch, wenn der Begriff richtig verstanden wird, „es gibt
keine Differenz“, beides ist ein und dasselbe.
Der Sündenfalls des Pastoralkonzils in ekklesiologischer Hinsicht kann man mit einem Satz kennzeichnen:
Der Sündenfall des Pastoralkonzils in ekklesiologischer Hinsicht besteht darin, dass es eine von der
katholischen Kirche zu unterscheidende Kirche Jesu Christi eingeführt hat.“
Roland Janka Warum hat sich denn dann das Konzil ausdrücklich geweigert zu sagen, dass die katholische
Kirche die Kirche Christi i s t ? Es war den Konzilsvätern doch klar, dass dies die Tradition einhellig
das „ist“ gelehrt hatte, zuvor noch Pius XII. in seiner Enzyklika Mystici corporis. Und warum spricht
der heutige Papst denn von einer Differenz zwischen „subsistit“ und „est“?
Phineas (Fortsetzung) Der Nachsatz in der Übersetzung: „Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres
Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind“ bzw. in der neuen Übers.: „ …
auch wenn sich außerhalb ihres Gefüges mehrere Elemente der Heiligung und der Wahrheit finden…“, schließt
zumindest nicht aus, dass sich außerhalb des Gefüges der katholischen Kirche Teilverwirklichungen der
Kirche Christi finden. Dann wäre der Unterschied zwischen der kath. Kirche und den anderen christl. Gemeinschaften
in Bezug auf die Kirche Christi etwa so wiederzugeben: In der katholischen Kirche ist die Kirche Christi
voll verwirklicht in anderen christlichen Gemeinschaften ist sie in mehr oder weniger hohem Maße verwirklicht.
Die Ausdrucksweise „voll verwirklicht“ verwendet Ratzinger tatsächlich in „Dominus Iesus“! Warum ist
die katholische Kirche in dieser Sichtweise die volle Verwirklichung der Kirche Christi? Weil sie alle
kirchlichen Elemente enthält. Demzufolge sind die anderen christlichen Gemeinschaften unvollständige
Verwirklichungen der Kirche Christi. Danach wäre der Argumentation nach die kath. Kirche nicht die einzige
Substistenz der Kirche Christi, sondern nur die einzige vollständige Subsistenz derselben. Das wird nur
dadurch verdeckt, dass Ratzinger den Begriff Subsistenz nur für die vollständige Subsistenz gelten lässt.
Der Elemente-Ekklesiologie des Pastoralkonzils zufolge ist der Sache nach nicht die Subsistenz einzig,
sondern nur die Vollständigkeit der Subsistenz.
Phineas: Zweifellos ist das subsistit vorsätzlich gewählt worden. Aber ich denke, dass in der Erklärung
der Glaubenskongregation über das Buch von L. Boff (1985) keine faktische Identifikation der Kirche Christi
mit der katholischen Kirche stattfindet. Auf die Aussage von Boff: ‘In der Tat kann sie (nämlich die
einzige Kirche Christi) auch in den anderen christlichen Kirchen ‘subsistieren’’ antwortet Kardinal Ratzinger:
„Das Konzil hingegen hatte das Wort ‘subsistit’ gerade deshalb gewählt, um klarzustellen, daß nur eine
einzige ‘Subsistenz’ der wahren Kirche besteht, während es außerhalb ihres sichtbaren Gefüges lediglich
‘Elemente des Kircheseins’ gibt, die – da sie Elemente derselben Kirche sind – zur katholischen Kirche
tendieren und hinführen (Lumen gentium, Nr. 8). Das Dekret über den Ökumenismus bringt dieselbe Lehre
zum Ausdruck (vgl. Unitatis redintegratio, Nr. 3-4), die in der Erklärung Mysterium Ecclesiae, Nr.1,
noch einmal präzisiert wurde (AAS LXV, 1973, S. 396-398)“. Die von Kardinal Ratzinger hier behauptete
Einzigkeit der Subsistenz der Kirche Christi in der katholischen Kirche bedeutet wie ich nun zu zeigen
versuche, keine Identifikation. Zunächst ist zu bemerken, dass die Aussage von Boff, dass die Kirche
Christi auch in anderen christlichen Kirchen „subsistieren“ kann, jedenfalls dem Vordersatz des subsistit-in-Satzes
nicht widerspricht, weil dieser offen lässt, ob es noch andere Verwirklichungen der Kirche Christi gibt…
Man sollte bedenken, warum „für viele“ richtig und „für alle“ falsch ist und zwar nicht nur aus Übersetzungsgründen,
sondern aus sachlichem Grund. Es stimmt, dass Christus für alle Menschen gestorben ist, aber das sagt
doch nicht, dass dieser Tod allen Menschen das Heil bringt. Es kommt darauf an, ob der Mensch das Heilsangebot
Christi annehmen will, oder ob er sich ihm verweigert. Das Heilsangebot bezieht sich auf alle Menschen,
die Heilswirksamkeit aber nicht. Die Frage ist nun, ob es bei den Wandlungsworten um das Heilsangebot
Christi geht, oder um die Heilswirksamkeit. Die Tatsache, dass es nicht um das Heilsangebot Christi, sondern
um die Heilswirksamkeit Seiner Erlösungstat geht, kommt in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck,
dass das Blut im Kelch von Christus nicht als Sühneblut, sondern als Bundesblut weiter bestimmt wird.
Als Sühneblut hätte es universalen Charakter, weil seine Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen
aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft es aber nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen
vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen wollen; nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung
der Sünden.“
Der Papst müsste nun einen Fehler eingestehen Über Bischof Williamson heißt es im Buch: „Er war Anglikaner
und ist vom Anglikanismus direkt zu Lefebvre übergegangen. Das heißt, er hat nie in der Großkirche,
nie in Gemeinschaft mit dem Papst gelebt.“ Wenn das stimmen würde, dann hätte er gar nicht exkommuniziert
werden können, denn nur eine Person, die in Gemeinschaft mit dem Papst lebt, kann aus dieser Gemeinschaft
ausgestoßen werden. Also müsste der Papst eingestehen, dass eine Exkommunikation bei Bischof Williamson
nie bestanden hat. Oder der Papst hält daran fest, dass Bischof Williamson seinerzeit exkommuniziert
wurde, dann erkennt er implizit an, dass Bischof Williamson vorher in Gemeinschaft mit dem Papst gelebt
hat. In diesem Fall müsste der Papst eingestehen, dass er sich mit seiner Behauptung geirrt hat, „Williamson …
hat … nie in der Gemeinschaft mit dem Papst gelebt.“ Wenn man Benedikt XVI. auf den Widerspruch der
Aussagen: „Bischof Williamson war nie in der Gemeinschaft mit dem Papst“ und „Bischof Williamson wurde
exkommuniziert“ hinweisen würde, sähe er vermutlich keinen Anlass zum Widerruf einer der beiden Aussagen,
denn wenn man um die zahlreichen Widersprüche in seinem Werk weiß, dann gewinnt man den Eindruck, dass
er nicht von der Notwendigkeit überzeugt ist, dass ein von ihm erkannten Widerspruch korrigiert werden
muss.
Das „Sollen“ ist völlig unabhängig vom „Ist“-Zustand „Der Papst läßt klar erkennen, daß er weiß,
daß ein Großteil der Katholiken die Vorgaben ihrer Kirche nicht praktiziert, weshalb er Reformbedarf
sieht“ Wenn das stimmt, dann hat der Papst nicht begriffen, dass das „Sollen“ völlig unabhängig ist
von dem, was ist. Das was gesollt ist, muss und darf sich keineswegs nach dem richten, was ist. Die Tatsache,
dass die meisten Katholiken in der Kondom-Frage sich nicht nach dem richten, was sein soll, kann niemals
rechtfertigen, das zu ändern, was sein soll. Es war in der Philosophie der Neuzeit die große Leistung
von Immanuel Kant, erkannt zu haben, dass das Gesollte unbedingte Geltung hat, weshalb das Sittengesetz
ein kategorischer Imperativ ist, d. h. ein Imperativ, der unter allen (!) Umständen Gültigkeit hat.
Etwas genauer Das Prinzip „Der Zweck heiligt die Mittel meint“, dass ein guter Zweck die Anwendung eines
schlechten Mittels rechtfertigt. Warum liegt dieser Fall bei der Äußerung des Papstes vor? 1)Eine Person
einer Ansteckungsgefahr mit möglicherweise tödlichem Ausgang auszusetzen ist eine schwere Sünde. 2)Nach
Lehre der Kirche ist die Verwendung eines Kondoms Sünde, das heißt, die Verwendung ist unter allen Umständen
Sünde. Der Papst spricht sich in dem betreffenden Fall indirekt dafür aus, dass die Sünde 2) begangen
werden darf, wenn damit die Sünde 1) vermieden wird. Der zweite Grund, warum der Papst das Begehen der
Sünde 2) in dem betreffenden Fall für berechtigt hält, ist ein weiterer Zweck, nämlich, um möglicherweise
zu „einer anders gelebten, menschlicheren Sexualität“ zu gelangen. Da das Begehen einer Sünde aber überhaupt
nicht gerechtfertigt werden kann, ist die neue Position des Papstes falsch. Das Prinzip, der Zweck heiligt
die Mittel ist ein falsches moralisches Prinzip, weil das Böse durch nichts gerechtfertigt werden kann,
also auch nicht, um etwas Gutes zu erreichen. Weil das Böse nicht sein soll, deshalb soll es unter allen
Umständen nicht sein, also auch nicht um etwas Gutes zu erreichen.
Es geht um eine prinzipielle Frage Hat Benedikt XVI. nicht in diesem Fall das Prinzip vertreten: „Der
Zweck heiligt die Mittel?“ Jedenfalls ist es ein falsches Prinzip. Vermutlich wird der Papst in der nächsten
Zeit viele Informationen darüber erhalten, was mit diesem Prinzip noch alles gerechtfertigt werden kann.
Es gilt zu unterscheiden Es stimmt, dass Christus für alle Menschen gestorben ist, aber das sagt doch
nicht, dass dieser Tod allen Menschen das Heil bringt. Es kommt darauf an, ob der Mensch das Heilsangebot
Christi annehmen will, oder ob er sich ihm verweigert. Das Heilsangebot bezieht sich auf alle Menschen,
die Heilswirksamkeit aber nicht. Die Frage ist nun, ob es bei den Wandlungsworten um das Heilsangebot
Christi geht, oder um die Heilswirksamkeit. Die Tatsache, dass es nicht um das Heilsangebot Christi, sondern
um die Heilswirksamkeit Seiner Erlösungstat geht, kommt in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck,
dass das Blut im Kelch von Christus nicht als Sühneblut, sondern als Bundesblut weiter bestimmt wird.
Als Sühneblut hätte es universalen Charakter, weil seine Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen
aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft es aber nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen
vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen wollen; nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung
der Sünden.“
Noch einmal: Die Falschheit des „für alle“ Es gilt: „pro multis“ = „für viele“ und „pro omnibus“ = „für
alle“. Kurz gefasst, kann man wie folgt gegen die Falschübersetzung argumentieren: Es geht bei den Wandlungsworten
nicht um das Heilsangebot Christi, das sich in der Tat an alle Menschen richtet, sondern es geht hier
um die Heilswirksamkeit, die nicht allen Menschen zuteil wird, weil es Menschen gibt, die dieses Heilsangebot
ablehnen. Die Tatsache, dass es nicht um das Heilsangebot Christi, sondern um die Heilswirksamkeit Seiner
Erlösungstat geht, kommt in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck, dass das Blut im Kelch von Christus
nicht als Sühneblut, sondern als Bundesblut weiter bestimmt wird. Als Sühneblut hätte es universalen
Charakter, weil seine Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut
betrifft es aber nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen vergossen wurde, die den Bund mit Gott
schließen wollen; nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung der Sünden.“ (Eine ausführliche Argumentation
findet man in: W. Schüler: „Pfarrer Hans Milch – eine große Stimme des katholischen Glaubens mit einer
Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil“, Band 2, im Abschnitt „Zur Problematik der landessprachlichen
Übersetzungen des Novus Ordo und der Skandal der Veränderung der Wandlungsworte“)
Der Frevel der falschen Übersetzung Der Catechismus Romanus gibt das entscheidende Argument dafür an,
daß das „für alle“ falsch ist, wenn er sagt: „Aber jene Worte, welche beigefügt sind; ‘für euch und
für viele’ sind teils aus Matthäus, teils aus Lukas genommen, von der heiligen Kirche aber, welche vom
Heiligen Geist belehrt ist, verbunden worden und dienen dazu, um die Frucht und den Nutzen des Leidens
zu verdeutlichen. Denn wenn wir die Kraft desselben betrachten, so muss man sagen, dass der Heiland sein
Blut für das Heil aller vergossen hat; wenn wir aber die Frucht, welche die Menschen daraus ziehen, im
Auge haben, werden wir leicht einsehen, dass dessen Nutzen nicht allen, sondern nur vielen zuteil werde.
Indem er also ‘für euch’ sagte, meinte er damit entweder die Anwesenden oder die Auserkorenen des Judenvolkes,
wie die Jünger waren, mit Ausnahme des Judas, mit welchen er redete. Wenn er aber beifügte: ‘für viele’,
so wollte er darunter die übrigen Auserwählten aus den Juden und Heiden verstanden wissen. Es ist also
mit Recht geschehen, dass nicht gesagt wurde ‘für alle’, da hier bloss von den Früchten des Leidens
die Rede war, welches doch nur den Auserwählten die Frucht des Heiles gebracht hat [!]. Und hierauf beziehen
sich jene Worte des Apostels: ‘Christus ist einmal geopfert worden, um die Sünden vieler wegzunehmen’
(Hebr. 9,28), und was der Herr bei Johannes sagt: ‘Ich bitte für sie, nicht für die Welt bitte ich,
sondern für diese, welche du mir gegeben hast, weil sie dein sind.’ (Jo 17,9 Redakti…
Walther von Stolzing hat völlig Recht 1) Es geht bei den Wandlungsworten nicht um das Heilsangebot Christi,
das sich in der Tat an alle Menschen richtet, sondern es geht hier um die Heilswirksamkeit, die nicht
allen Menschen zuteil wird, weil es Menschen gibt, die dieses Heilsangebot ablehnen. 2) Die Tatsache,
dass es nicht um das Heilsangebot Christi, sondern um die Heilswirksamkeit Seiner Erlösungstat geht,
kommt in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck, dass das Blut im Kelch von Christus nicht als Sühneblut,
sondern als Bundesblut weiter bestimmt wird. Als Sühneblut hätte es universalen Charakter, weil seine
Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft es aber
nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen wollen;
nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung der Sünden.“ (Eine ausführliche Argumentation findet man
in: W. Schüler: „Pfarrer Hans Milch – eine große Stimme des katholischen Glaubens mit einer Kritik am
Zweiten Vatikanischen Konzil“, Band 2, im Abschnitt „Zur Problematik der landessprachlichen Übersetzungen
des Novus Ordo und der Skandal der Veränderung der Wandlungsworte“)
Catechismus romanus: Zweiter Teil, viertes Hauptstück, Kirchen/Sieg, 1970, S. 170. Der Catechismus Romanus
gibt das entscheidende Argument dafür an, daß das „für alle“ falsch ist, wenn er sagt: „Aber jene Worte,
welche beigefügt sind; ‘für euch und für viele’ sind teils aus Matthäus, teils aus Lukas genommen,
von der heiligen Kirche aber, welche vom Heiligen Geist belehrt ist, verbunden worden und dienen dazu,
um die Frucht und den Nutzen des Leidens zu verdeutlichen. Denn wenn wir die Kraft desselben betrachten,
so muss man sagen, dass der Heiland sein Blut für das Heil aller vergossen hat; wenn wir aber die Frucht,
welche die Menschen daraus ziehen, im Auge haben, werden wir leicht einsehen, dass dessen Nutzen nicht
allen, sondern nur vielen zuteil werde. Indem er also ‘für euch’ sagte, meinte er damit entweder die
Anwesenden oder die Auserkorenen des Judenvolkes, wie die Jünger waren, mit Ausnahme des Judas, mit welchen
er redete. Wenn er aber beifügte: ‘für viele’, so wollte er darunter die übrigen Auserwählten aus
den Juden und Heiden verstanden wissen. Es ist also mit Recht geschehen, dass nicht gesagt wurde ‘für
alle’, da hier bloss von den Früchten des Leidens die Rede war, welches doch nur den Auserwählten die
Frucht des Heiles gebracht hat [!]. Und hierauf beziehen sich jene Worte des Apostels: ‘Christus ist einmal
geopfert worden, um die Sünden vieler wegzunehmen’ (Hebr. 9,28), und was der Herr bei Johannes sagt:
‘Ich bitte für sie, nicht für die Welt bitte ich, sondern für diese, welche du mir gegeben hast, weil
sie dein sind.’ (Jo 17,9
Lorenz: Wo sagt das Dostojewski? Sie hatten von Dostojewski zitiert: „Der vollkommene Unglaube ist die
vorletzte Stufe jener Leiter, deren letzte der vollkommene Glaube ist.“ Ich wäre Ihnen sehr dankbar,
wenn Sie mir sagen könnten, wo diese Aussage zu finden ist. Dieses Zitat richtet sich auch gegen die
elende Elemente-Ekklesiologie des Pastoralkonzils. derzufolge man sozusagen additiv durch Hinzunahme immer
weiterer Glaubenselemente zum wahren Glauben gelangt. Dieser Fehlvorstellung liegt die unausgesprochene
Annahme zugrunde, dass der Glaube teilbar ist und daran hängt der ganze pastoralkonziliare Ökumenismus
mit seiner Ideologie von unvollkommener Gemeinschaft mit den schismatischen und häretischen Gemeinschaften.
Diesem „quantitativ versuddelten Denken“ wehrt das Zitat und bringt zum Ausdruck, dass es sich beim Glauben
um ein 0-1-Gesetz handelt, um ein Entweder-Oder.
Pater Prosinger und das Schwiegertochter-Problem In obigem Artikel, den kreuz.net nur im Auszug gebracht
hat, sagt Pater Prosinger: „Professor Spaemann formulierte … eine ganz praktische Konsequenz: es sei
ihm eine Moslema als Schwiegertochter lieber als eine Atheistin. Frage an die Priesterbruderschaft St.
Pius X.: Stimmt die praktische Konsequenz Spaemanns oder nicht?“ Ich würde antworten: „Nein, Professor
Spaemann hat nicht recht, denn es kommt wesentlich auf die menschlichen Qualitäten der Schwiegertochter
an. Es müsste doch ein herzloser und engstirniger Vater sein, der seinem Sohn lieber eine Muslima wünscht,
die ein „Ehe-Teufel“ (Joseph Haydn) ist als eine sympathische und gütige Atheistin. (Natürlich gibt
es auch den Fall einer sympathischen und gütigen Muslima und einem atheistischen „Ehe-Teufel“) Spaemann
hat meiner Ansicht nach selbst dann nicht recht, wenn es sich um dieselbe Person handeln würde, die Muslima
oder Atheistin wäre. Dann käme es immer noch darauf an, wie sie ihre Religion bzw. Anti-Religion lebt.
Eine Atheistin lässt sich u. U. leichter zum wahren Glauben bekehren als eine „Beton-Muslima“. Kurzum:
Die Frage von Pater Prosinger ist ohne umfassende weitere Informationen nicht sinnvoll beantwortbar.
Schluss Seltsamerweise kommt Pater Recktenwald zwar auf das Problem zu sprechen, „wie weit die explizite
Leugnung neutestamentlich geoffenbarter Glaubenswahrheiten den unvollständigen Gottesbegriff des Alten
Bundes in einen irrigen mutiert“, er löst es aber nicht, sondern bemerkt lediglich, daß dieses Problem
unabhängig von der alttestamentlichen Offenbarung ist; das ist zwar richtig, geht aber an der anstehenden
Problematik vorbei. So gelangt er schließlich zu der irrigen Ansicht: „Folglich ist ein wahrer Gottesbegriff
[auch nach der Offenbarung durch Christus] ohne den Glauben an Jesus Christus möglich.“ Übrigens zeigt
sich an der Argumentation von Pater Recktenwald, daß er bezüglich dieser Problematik in der additistischen
Denkweise befangen ist. Die Offenbarung durch Christus betrifft nämlich den Glauben als Ganzes. Man darf
also nicht so tun, als käme durch Seine Lehre zum alttestamentlichen Glauben nur noch etwas in additiver
Weise hinzu. Es ist eben nicht so, daß der unvollständige Gottesbegriff des Judentums durch die Offenbarung
bloß ergänzt wird. Vielmehr bestimmt die durch Christus ermöglichte begriffliche Weiterbestimmung des
Schöpfergottes, diesen als einen Gott, der in drei Personen existiert, und wer das leugnet, wie das Judentum,
der verliert infolge dieser Leugnung den Begriff des wahren Schöpfergottes. –
1. Fortsetzung Entscheidend dabei ist, daß dieses eingeschränkte Glaubenswissen für die richtige begriffliche
Weiterbestimmung Gottes offen war, die durch die Offenbarung von Christus ermöglicht wurde. Dadurch,
daß die Juden Christus nicht als den Sohn Gottes anerkannten, bewahrten sie ab diesem Zeitpunkt nicht
mehr den wahren Glauben, was insbesondere folgende Stellen aus dem Johannesevangelium zum Ausdruck bringen:.
–„Und Sein [ des Vaters] Wort habt ihr nicht in euch bewahrt, weil ihr dem nicht glaubt, den jener [der
Vater] gesandt hat“ (Joh 5,38). –„Ihr kennt weder Mich noch meinen Vater; würdet ihr Mich kennen, würdet
ihr auch Meinen Vater kennen“ (Joh 8,19). Pointiert ausgedrückt könnte man sagen: Vor dem Auftreten
von Christus sagt das Judentum: „Es gibt einen einzigen Gott, welcher der Schöpfer des Himmels und der
Erde ist“, was stimmt. Nach dem Auftreten von Christus sagt es: „Es gibt einen einzigen Gott, welcher
der Schöpfer des Himmels und der Erde ist, und dieser Gott hat keinen Sohn, der in Jesus, dem Sohn Mariens,
Mensch geworden ist“ und das ist natürlich falsch. Die falsche Weiterbestimmung des Schöpfergottes erzeugt
einen falschen Gottesbegriff und deshalb hat das Judentum den Glauben an den wahren Gott seit Christus
nicht bewahrt. Seltsamerweise kommt Pater Recktenwald zwar auf das Problem zu sprechen, „wie weit die
explizite Leugnung neutestamentlich geoffenbarter Glaubenswahrheiten den unvollständigen Gottesbegriff
des Alten Bundes in einen irrigen mutiert“, er löst
Beten Christen und Juden denselben Gott an? Zur Klärung dieser Problematik ist es nützlich, auf die
Kritik von Pater Engelbert Recktenwald (Priesterbruderschaft St. Petrus) einzugehen, die er an einer Aussage
von Pater Bernhard Zaby (Priesterbruderschaft St. Pius X.) geübt hat, die er zunächst wie folgt zitiert:
„Seit Gott in Jesus Christus Mensch geworden ist, kann man nicht an Gott glauben, ohne zugleich an Jesus
Christus zu glauben. Die Juden haben also nicht ‘bis heute den Glauben an diesen Gott bewahrt’. Da sie
an Jesus Christus nicht glauben, glauben sie auch nicht an Gott.“ Pater Recktenwald entgegnet: „Das ist
logischer Unsinn. Durch die Menschwerdung hat sich die Identität Gottes nicht gewandelt. Wenn der Glaube
an den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs wahr ist, dann ist er wahr sowohl vor wie nach der Menschwerdung.
Denn da Gott laut katholischem Dogma unveränderlich ist, ist auch die Wahrheit über ihn unveränderlich.
Die alttestamentliche Offenbarung kann nicht im Nachhinein falsch werden, unabhängig von der Frage, wie
weit die explizite Leugnung neutestamentlich geoffenbarter Glaubenswahrheiten den unvollständigen Gottesbegriff
des Alten Bundes in einen irrigen mutieren.“ Dazu ist zu bemerken: Der Glaube des Alten Testaments kennt
Christus nicht. Dieses Glaubenswissen enthält keine falsche wohl aber eine eingeschränkte Lehre über
Gott und deshalb hatten die Juden einen wahren, wenn auch eingeschränkten Gottesglauben bewahrt, bis
zum Auftreten von Christus. Entscheidend dabei ist, daß dieses eingeschränkte G…
Zweite Fortsetzung 5. Wie kann man einer falschen Religion „wahren Respekt“ entgegenbringen,wie es der
Papst tut? Man kann und muss Menschen, individuellen Personen, die in einer falschen Religion gefangen
gehalten werden, mit Respekt begegnen. Doch dies gilt auf keinem Fall für die Religion selbst, die den
Menschen in die Irre führt und ihn vom wahren Heil gerade fern hält. Diese Aussagen des Papstes sind
nicht katholisch, sondern fördern den Indifferentismus, den Relativismus und den Glaubensabfall. Kein
Katholik, der von der Wahrheit Jesu Christi und seiner heiligen Kirche überzeugt ist, kann ihnen zustimmen.“
Ergänzung: Wie Lumen gentium, Art. 16 und Nostra aetate, Art.3, huldigte auch Johannes Paul II. jener
falschen, über die christlichen Denominationen hinausgreifenden Gemeinsamkeitsideologie, in einer Ansprache
in Marokko, 1985, als er sagte. „Wir Christen und Moslems als Gläubige [!] und als Menschen haben viele
Gemeinsamkeiten … Wir glauben an denselben einzigen Gott, …“
Fortsetzung Ein solches Zeugnis zu lobpreisen ist eine schwerwiegende Verfehlung gegen den katholischen
Glauben. Es geht nicht um irgendwelche ‘religiösen Überzeugungen’, die schon deshalb, weil sie ‘religiös’
sind, auch schon lobenswert sind, sondern es geht einzig und allein um den wahren Glauben und die wahre
Religion, denn nur diese führt zum Heil. 3. Insbesondere das II. Vatikanum hat dem religiösen Pluralismus
und Relativismus Vorschub geleistet und den Glauben an den einen wahren Gott, der allein das Heil bringen
kann, der allein Gesellschaft und Kultur in ihre rechte Ordnung führen kann, geschwächt. Jeder Katholik
kann dies heute deutlich erkennen. Lobhudeleien über diese Aussagen des Konzils sind deshalb nichts anderes
als ein gegen die Erfahrung stehendes starrköpfiges Festhalten am Niedergang der Kirche. 4. Über was
soll denn dieser „Dialog“ geführt werden, von dem der Papst spricht? Über die Wahrheit? Die Wahrheit
kann man nur verkünden, man kann sie unter Umständen erläutern, aber gewiss nicht den offiziellen Vertretern
falscher Religionen, sondern vielleicht den einfachen Angehörigen derselben. Doch dies ist dann nicht
„Dialog“, sondern Mission und Apostolat. 5. Wie kann man einer falschen Religion „wahren Respekt“ entgegenbringen,
wie es der Papst tut? Man kann und muss Menschen, individuellen Personen, die in einer falschen Religion
gefangen gehalten werden, mit Respekt begegnen. Doch dies gilt auf keinem Fall für die Religion selbst,
die den Menschen in die Irre führ…
Einen Gott anbeten oder d e n einen Gott anbeten? Pater Prosinger stellt sich hinter die Aussage von Art.
3 der Erklärung des Pastoralkonzils „Nostra aetate“, dass „die Muslime … den alleinigen Gott anbeten.
Im gleichen Sinne heißt es in der Kirchenkonstitution dieses Konzils, „Lumen gentium“, dass die Muslime
„mit uns den einen Gott anbeten.“ Beide Aussagen sind falsch. Zwar ist der Islam wie das Christentum ein
Ein-Gott-Glaube, aber der Gott des Islam ist nicht der Gott des Christentums. Der Gott des Christentums
ist ein dreipersönlicher Gott, was der Islam leugnet. Also beten Christen und Muslime nicht d e n einen
Gott an. Im Übrigen hat Dr. R. Hüntelmann mit den folgenden klaren Worten zu den Aussagen des Papstes
Stellung genommen: 1. Die anderen Religionen, insbesondere der Islam, sind unserem HerrnJesus Christus,
dem einzigen Weg zum Heil und dem einzigen wahren Gott, wesensmäßig feindlich gesinnt. Deshalb sind
sie nicht in der Lage, einen Beitrag ‘zum Wohl der gesamten Gesellschaft’ zu leisten. Im Gegenteil schaden
sie dem Gemeinwohl. 2. Das ‘wichtige Zeugnis’, das die anderen Religionen nach Auffassung Benedikt XVI.
angeblich abgeben, ist ein falsches Zeugnis, das Zeugnis einer Irrlehre, das die Menschen nicht zu ihrem
wahren Heil, sondern – im Gegenteil – von diesem wegführt. Ein solches Zeugnis zu lobpreisen ist eine
schwerwiegende Verfehlung gegen den katholischen Glauben. Es geht nicht um irgendwelche ‘religiösen Überzeugungen’,
die schon deshalb, weil sie religiös’ sind, auch schon lobenswert sind, sonde
Warum „für viele“ und nicht „für alle“,Fortsetzung Übrigens bereitet der Konzilstext die falsche Übersetzung
von pro multis mit für alle vor, indem das Missionsdekret Ad gentes in Art. 3 eine Gleichsetzung von
pro multis mit pro omnibus vornimmt: „Filius Hominis non venit ut sibi ministraretur, sed ut ipse ministraret
et daret animam suam redemptionem pro multis, id est pro omnibus.“ Die Übersetzung im LThK dafür lautet:
„Der Menschensohn kam nicht, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld
hinzugeben für die vielen, das heißt für alle.“ Indem der Konzilstext unerlaubterweise pro multis und
pro omnibus bzw. für viele und für alle gleichsetzt, leistete er jener falschen Übersetzung der Wandlungsworte
Vorschub und machte sich dadurch an dieser mitschuldig. Der Fehler jener Gleichsetzung ist als Fehler
im Text des Pastoralkonzils bisher, soweit ich sehe, nicht beachtet worden. Wenn wieder einmal nach Fehlern
im Konzilstext gefragt wird, dann sollte man diesen Fehler nicht vergessen.
Warum „für viele“ und nicht „für alle“? 1) Es geht bei den Wandlungsworten nicht um das Heilsangebot
Christi, das sich in der Tat an alle Menschen richtet, sondern es geht hier um die Heils-wirksamkeit,
die nicht allen Menschen zuteil wird, weil es Menschen gibt, die dieses Heilsangebot ablehnen. 2) Die
Tatsache, daß es nicht um das Heilsangebot Christi, sondern um die Heilswirksamkeit Seiner Erlösungstat
geht, kommt in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck, daß das Blut im Kelch von Christus nicht als
Sühneblut, sondern als Bundesblut weiterbestimmt wird. Als Sühneblut hätte es universalen Charakter,
weil seine Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft
es aber nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen
wollen; nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung der Sünden.“ Die Falschheit der Übersetzung des
pro multis mit für alle bringt der Catechismus romanus mit den klaren Worten zum Ausdruck: „Es ist also
mit Recht geschehen, dass nicht gesagt wurde ‘für alle’, da hier bloss von den Früchten des Leidens
die Rede war, welches doch nur den Auser-wählten die Frucht des Heiles gebracht hat.“ Die Neuerer besaßen
also die Dreistigkeit, dieser eindeutigen Lehre der Kirche zu widersprechen – ein beispielloser Skandal!
Übrigens bereitet der Konzilstext die falsche Übersetzung von pro multis mit für alle vor, indem das
Missionsdekret Ad gentes in Art. 3 eine Gleichsetzung von pro multis mit pro omnib
Man lasse sich keinen Bären aufbinden, Teil 3 … „Denn ‘bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung
des Herrn im Heiligen Abendmahl bekennen sie, daß hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet
[significari profitentur] wird, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft.’“ Hier wird die Verfälschung
der katholischen Lehre von der Transsubstantiation (Wesensverwandlung) in eine Transsignifikation (Umbezeichnung)
im Protestantismus als ein bonum, ein Gut, gewertet. Wir fragen: Wie kann man die Verfälschung des wahren
Meßopfers als Grund der Wertschätzung und als geeignetes Mittel zum Heil ausgeben? Hinter diesem Widersinn
steht die Idee eines quantitativ gestuften Sakramentsbegriffes in Bezug auf die Eucharistie. Dieser quantitativ
gestufte Sakramentsbegriff entspricht der Vorstellung des Konzils von einer quantitativ gestuften Glaubenswahrheit.
Die katholische Kirche hat danach nur den Vorzug, die Glaubenswahrheit sowie die sakramentale Wirklichkeit
vollständig zu besitzen, während die anderen christlichen Denominationen sie in mehr oder minder hohem
Maße in Besitz haben. Was der Glaubenswahrheit in den Konzilstexten widerfährt, indem sie durch die
additistische Denkmethode in Teile zerlegt und damit quantitativ verstanden wird, das widerfährt nun
in analoger Weise auch der sakramentalen Wirklichkeit in Bezug auf die Eucharistie. Davon kann bei der
frühkirchlichen Communio keine Rede sein. Das Konzil entdeckte also diese nicht wieder, sondern es pervertierte
sie.
Man lasse sich keinen Bären aufbinden, Teil2 In Konsequenz dieser falschen ökumenistischen Lehre von
Liturgie wird in Art. 8 der von Paul VI. persönlich approbierten Instructio de cultu mysterii eucharistici
aus dem Jahre 1967 ein Loblied auf die (angeblichen) eucharistischen Reichtümer der anderen christlichen
Konfessionen gesungen, wobei wir hier etwas über den Grund der Hochschätzung erfahren. Die Seelsorger
werden dort unter Bezugnahme auf das Ökumenismusdekret, Art. 15 und 22, aufgefordert, die Gläubigen
zur rechten Wertschätzung der Güter [bona] anzuleiten, die in der eucharistischen Tradition der Feier
des Herrenmahles bei den anderen christlichen, also auch protestantischen Denominationen, erhalten sind.
Es heißt nämlich: „Gemäß dem Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus sollen
die Gläubigen zur rechten Wertschätzung der Reichtümer angeleitet werden, die in der eucharistischen
Tradition der Feier des Herrenmahls bei den Brüdern der anderen christlichen Konfessionen erhalten sind.“
Die geforderte Wertschätzung bezieht sich also keineswegs nur auf die Orthodoxie, für die sie mit Recht
gefordert wird, weil sie gültige Sakramente, insbesondere das Altarsakrament, besitzt, sondern auch auf
die protestanti-schen Denominationen. Als Grund dafür wird angegeben: „Denn ‘bei der Gedächtnisfeier
des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl bekennen sie, daß hier die lebendige Gemeinschaft
mit Christus bezeichnet [significari profitentur] wird, und sie erwarten seine glorreiche Wi
Man lasse sich keinen Bären aufbinden Wenn gilt: Die frühkirchliche „Communio ist das Band der Einheit,
zwischen Bischöfen und Gläubigen, der Bischöfe untereinander, der Gläubigen untereinander“, dann ist
dieses Band in Bezug auf die „getrennten Brüder“ nicht etwa ausgedünnt, sondern es existiert nicht in
Bezug auf diese. Und wenn dieses Band „bewirkt und gleichzeitig manifestiert wird durch die eucharistische
Communio“, dann bezieht es sich ebenfalls nicht auf die „getrennten Brüder“, also auch nicht in „unvollständiger
Weise“. Wenn das Pastoralkonzil in Art. 22 den protestantischen Gemeinschaften zuerkennt, eine unvollständige
Eucharistie zu besitzen, dann ist diese Irrlehre mit der frühkirchlichen Communio-Ekklesiologie nicht
vereinbar. Allein daran erkennt man schon: Das Pastoralkonzil hat die frühkirchliche Communio-Ekklesiologie
nicht wiederentdeckt, sondern es hat sie pervertiert.
Keine „unvollkommene Communio“ Wenn, wie Pater Hertling sagt, der gemeinsame Glaube Voraussetzung für
die Communio in der frühen Kirche ist, dann gibt es für sie keine Communio mit Häretikern und Schismatikern
und ganz gewiss auch nicht mit ihren Gemeinschaften. Wenn es aber k e i n e Communio mit ihnen gibt, dann
gibt es auch keine „unvollkommene Communio“ mit diesen, wie das Pastoralkonzil irrigerweise lehrt und
mit ihm das vom Pastoralkonzil geprägte Rom.
Mi.cha.el „ … dann ist es unvermeidlich, die Amtsträger auf die Bedingungen wahrer Stellvertretung
Christi und damit wahrer Amtsvollmacht hinzuweisen und Klarheit einzufordern, ohne welche die Herde ihre
„Hirten“ nicht (an)erkennen kann!“ Keineswegs verzichtet die Priesterbruderschaft darauf, im Gegenteil:
Die theologischen Gespräche mit dem vom Pastoralkonzil geprägten Rom dienen vor allem dem Zweck, diesem
die Irrtümer dieser Synode vor Augen zu stellen und ihm die Maßstäbe „wahrer Stellvertretung Christi“
ins Gedächtnis zurückzurufen und auf deren Anwendung zu drängen.
Mi.cha.el.: Kein falscher Gehorsam „Haben wir einen rechtmäßigen Oberhirten, dann müssen wir auch gehorchen.“
Ja, aber nur, wenn seine Anweisungen in Übereinstimmung mit der überlieferten Lehre der Kirche sind.
In puncto Gehorsam gilt, wie Pfarrer Milch sagte: Er ist entweder geboten [nämlich im Rahmen der katholischen
Lehre] oder er ist verboten [falls er im Widerspruch zur katholischen Lehre eingefordert wird.]
Keine „unvollkommene Gemeinschaft“ 2. Fortsetzung Kardinal Kasper: „Das Bestreben des ökumenischen Dialogs
ist es darum, die unvollkommene Gemeinschaft, in der wir mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
schon jetzt stehen, mit Gottes Hilfe zur vollen Gemeinschaft wachsen zu lassen. Die ökumenisch grundlegende
Einsicht besteht demnach darin, dass unter den Getauften eine bereits grundlegend existierende Einheit
oder communio besteht, so dass wir nicht zwischen voller und überhaupt keiner communio, sondern zwischen
voller und unvollkommener Einheit bzw. communio zu unterscheiden haben. Diese Einsicht wurde durch die
ökumenischen Dialoge auf vielfältige Weise konkret bestätigt. Sie haben gezeigt, dass die unvollkommene
communio, welche uns mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften verbindet, keine bloße Theorie,
sondern eine erfahrbare Realität ist.“ Diese Ausführung enthalten ebenfalls jenen doppelten Bruch mit
der traditionellen Lehre der Kirche, denn es besteht nach derselben in Bezug auf anderen christlichen
Gemeinschaften überhaupt keine Gemeinschaft mit der katholischen Kirche und ebensowenig stehen die getrennten
Christen in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, weil sie sich durch ihre Trennung selbst aus dieser
Gemeinschaft ausgeschlossen haben. Das Verlangen von Nichtkatholiken zur katholischen Kirche zu gehören,
bewirkt eine „Hinordnung“ auf sie, aber keine Gemeinschaft (s. Mystici corporis).
Keine „unvollkommene Gemeinschaft“, Fortsetzung Johannes Paul II. hat die Lehre des Pastoralkonzils in
seiner Ökumenismus-Enzyklika, Art.11 mit folgenden Worten bekräftigt: „Die Elemente der Heiligung und
der Wahrheit, die in den anderen christlichen Gemeinschaften in je unterschiedlichem Grad vorhanden sind,
bilden in der Tat die objektive Grundlage der, wenn auch unvollkommenen, Gemeinschaft, die zwischen ihnen
und der katholischen Kirche besteht. In dem Maße, in dem diese Elemente in den anderen christlichen Gemeinschaften
vorhanden sind, ist die eine Kirche Christi in ihnen wirksam gegenwärtig. Deshalb spricht das II. Vatikanische
Konzil von einer gewissen, wenngleich unvollkommenen Gemeinschaft.“ In Art. 14 dieser Enzyklika trifft
man auf eine Vermischung der Personen-Ebene und der Religionsgemeinschafts-Ebene; dort liest man unter
Verweis auf Art. 4 des Ökumenismusdekrets „Die Elemente dieser bereits gegebenen Kirche [Christi] existieren
in ihrer ganzen Fülle in der katholischen Kirche und noch nicht in dieser Fülle in den anderen Gemeinschaften,
wo gewisse Aspekte des christlichen Geheimnisses bisweilen sogar wirkungsvoller zutage treten. Das Bestreben
des Ökumenismus ist es eben, die zwischen den Christen bestehende teilweise Gemeinschaft bis zur vollen
Gemeinschaft in der Wahrheit und in der Liebe wachsen zu lassen.“ Auf diese Passage bezieht sich Kardinal
Kasper und auch bei ihm ist jenes Hin -und Hergehen zwischen der Personen-Ebene und der Ebene der Religionsgemeinschaften
festzustellen:…
Keine „unvollkommene Gemeinschaft“ Nach dem Kirchenrecht, CIC von 1917, unterliegen die Christen, die
sich von der katholischen Kirche getrennt haben einer Sperre, die sie von der kirchlichen Gemeinschaft
ausschließt. Zutreffend bemerkt der Kirchenrechtler K. Mörsdorf, dass eine Sperre die „Verbundenheit
mit der Kirchengemeinschaft hindert …“ Dem widerspricht das Pastoralkonzil, wenn es in Art.3 des Dekrets
über den Ökumenismus von einer „unvollkommenen Gemeinschaft“ in Bezug auf die Anhänger der anderen
christlichen Gemeinschaften spricht: „Diejenigen nämlich, die an Christus glauben und die Taufe in der
rechten Weise empfangen haben, werden in eine gewisse, wenn auch nicht vollkommene Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche gestellt.“ Das Pastoralkonzil macht also aus einer nicht bestehenden Gemeinschaft
mit den Christen, die sich von der katholischen Kirche getrennt haben, eine „unvollkommene Gemeinschaft“.
Die Abweichung des Konzils von der traditionellen Lehre der Kirche betrifft aber nicht nur die getrennten
Christen, sondern vor allem deren Gemeinschaften. Mit diesen hat nach der überlieferten Lehre nie eine
Gemeinschaft bestanden und kann nie einer Gemeinschaft bestehen, weil sie sich im Widerspruch zur katholischen
Kirche konstituiert haben. Dem widerspricht das Pastoralkonzil in Art. 4, wo es unter Bezug auf die anderen
christlichen Gemeinschaften heißt: „ … und es trennten sich nicht unbedeutende Gemeinschaften von der
vollen [!] Gemeinschaft der katholischen Kirche …“ Johannes Paul II. hat die L…
Ergänzung Pius XI… Wer mit dem mystischen Leib Christi nicht eng verbunden ist, der ist weder ein Glied
desselben, noch hat er einen Zusammenhang mit Christus, dem Haupte.“ Pius XII. bekräftigt in seiner Enzyklika
Mystici corporis die zitierten Aussagen sei-ner Vorgänger wie folgt: „Den Gliedern der Kirche sind aber
in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen
und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben noch wegen schwerer
Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind… Wie es also
in der wahren Gemeinschaft der Christgläubigen nur einen Leib gibt, nur einen Geist, einen Herrn und
eine Taufe, so kann es auch nur einen Glauben in ihr geben (vgl. Eph. IV 4); und deshalb ist, wer die
Kirche zu hören sich weigert, nach dem Gebot des Herrn als Heide und öffentlicher Sünder zu betrachten
(vgl. Matth. XVIII 17). Aus diesem Grund können die, welche im Glauben oder in der Leitung voneinander
getrennt sind, nicht in diesem einen Leib und aus sei-nem einen göttlichen Geiste leben.“ Andererseits
stellt nach derselben Enzyklika bereits das Verlangen von Nicht-Katholiken zur Kirche zu gehören, auch
wenn es unbewusst ist (votum implicitum), ein Hingeordnetsein auf sie dar, das allerdings keine Kirchengliedschaft
bewirkt.
Nach überlieferter Lehre wird man durch die Taufe ein Gied der katholischen Kirche und nicht ein Glied
einer von der katholischen Kirche zu unterscheidenden Kirche Christi! Die Frage ist, was für diejenigen
gilt, die sich von der katholischen Kirche trennen. Leo XIII. bemerkt in seiner Enzyklika Satis cognitum:
„Zerstreute und getrennte Glieder können nicht mit demselben Haupte, um zugleich e i n e n Leib zu bilden,
verbunden sein. Nun sagt aber Paulus: ‘Alle Glieder eines Leibes aber, obwohl sie viele sind, sind dennoch
e i n Leib: so auch Christus’ [1 Kor 12, 12]. Deswegen, sagt er, sei dieser mystische Leib ‘zusammengefügt
und verknüpft’: ‘Haupt <ist> Christus: von ihm aus <ist> der ganze Leib zusammengefügt und verknüpft
durch jedes Band der Dienstbarkeit entsprechend der einem jeden Glied angemessenen Tätigkeit’ [Eph 4,
15f]. Wenn deshalb Glieder von den übrigen Gliedern getrennt umherschweifen, können sie nicht mit demselben
und einzigen Haupte verschmolzen sein.“ Im gleichen Pius XI. sagt in seiner Enzyklika Mortalium animos
dazu: „Der mystische Leib Christi, das ist die Kirche, ist ja eine Einheit (I Kor XII 12), zusammengefügt
und zusammengehalten (Eph. IV 16) wie der physische Leib Christi, und so ist es unangebracht und töricht
zu sagen, der mystische Leib könne aus getrennten und zerstreuten Gliedern bestehen…
Es gibt nur Einzelkonversionen Volle Zustimmung zu Lycobates. Wie ist aber dann die „Konversion einer
Gruppe“ zu denken? Zur Konversion ist das Bekenntnis des katholischen Glaubens notwendig und das kann
niemand einer Person abnehmen. Eine andere Frage ist das Prozedere, d.h. auf welche Weise die Willensbekundung
der Einelperson erfolgt. Wenn sie Mitglied einer getrennten Gemeinschaft ist, und die Führer dieser Gemeinschaft
erklären konvertieren zu wollen, dann geben sie ihren Widerstand gegen die katholische Kirche auf. Als
eine im Widerstand gegen die Kirche befindliche Gruppe existiert sie dann nicht mehr, deshalb sagte ich
„als solche“. Die Mitglieder dieser Gruppe stehen dann vor der Frage, ob sie diesem Schritt folgen wollen
oder nicht. Wer in der übertrittswilligen Gruppe verbleibt, der bekundet damit sein Bekenntnis zum katholischen
Glauben, das dann von den Führern stellvertretend abgegeben werden kann. Selbst wenn alle Mitglieder
der ehemaligen Gruppe zusammen bleiben, handelt es sich nicht mehr um eine im Widerstand zur katholischen
Kirche befindliche Gruppe, sondern um eine Gruppe innerhalb der katholischen Kirche. Die Widerstandsgruppe
existiert nicht mehr, es existiert eine neue Gruppe, theoretisch sogar mit denselben Personen.
Bitte keine Vermischung der Ebenen Bei der Konversion der Anglikaner ging es, wie bei jeder Konversion
um Personen, nicht um Gemeinschaften. Konvertieren und ein Glied der katholischen Kirche werden, können
nur einzelne Personen. Die Aussage, dass eine religiöse Gruppe konvertiert, die sich im Widerspruch zur
katholischen Kirche konstituiert hat, besagt, dass sich diese Gruppe als solche auflöst und ihre Mitglieder
zur katholischen Kirche übertreten. Es ist dann durchaus in Ordnung, wenn Rom gewisse religiöse Praktiken
der ehemaligen Gruppe akzeptiert, sofern diese mit dem Glauben der Kirche in Übereinstimmung sind. Im
Artikel geht es aber nicht um Aussagen über Personen, sondern es geht um Aussagen über deren Religionsgemeinschaften.
Man darf die Personenebene nicht mit der Ebene der Religionsgemeinschaften verwechseln. Das Revolutionäre
des Ökumenismusdekrets des Pastoralkonzils liegt nicht zuletzt darin, dass es von der Personenebene,
die ausschließlich Gegenstand der vorkonziliaren Rückkehr-Ökumene war, zur Religionssystem-Ebene hinüber
gleitet. In der Tat ist die Vermischung von Personen- und Religionssystem-Ebene im Ökumenismusdekret
nachweisbar.
Fortsetzung Lobhudeleien über diese Aussagen des Konzils sind deshalb nichts anderes als ein gegen die
Erfahrung stehendes starrköpfiges Festhalten am Niedergang der Kirche. 4. Über was soll denn dieser
„Dialog“ geführt werden, von dem der Papst spricht? Über die Wahrheit? Die Wahrheit kann man nur verkünden,
man kann sie unter Umständen erläutern, aber gewiss nicht den offiziellen Vertretern falscher Religionen,
sondern vielleicht den einfachen Angehöri-gen derselben. Doch dies ist dann nicht „Dialog“, sondern Mission
und Apostolat. 5. Wie kann man einer falschen Religion „wahren Respekt“ entgegenbringen,wie es der Papst
tut? Man kann und muss Menschen, individuellen Personen, die in einer falschen Religion gefangen gehalten
werden, mit Respekt begegnen. Doch dies gilt auf keinem Fall für die Religion selbst, die den Menschen
in die Irre führt und ihn vom wahren Heil gerade fern hält. Diese Aussagen des Papstes sind nicht katholisch,
sondern fördern den Indifferentismus, den Relativismus und den Glaubensabfall. Kein Katholik, der von
der Wahrheit Jesu Christi und seiner heiligen Kirche überzeugt ist, kann ihnen zustimmen.“
Zu Äußerungen des Papstes auf seiner England-Reise hat die Priesterbruderschaft St. Pius X. mit einem
Artikel von Dr. R. Hüntelmann mit 5 Punkten Stellung genommen: „Wir können diesen Aussagen des Papstes
in keinem Fall zustimmen, da sie der überlieferten Lehre der Kirche diametral entgegengesetzt sind. 1.
Die anderen Religionen, insbesondere der Islam, sind unserem Herrn Jesus Christus, dem einzigen Weg zum
Heil und dem einzigen wahren Gott, wesensmäßig feindlich gesinnt. Deshalb sind sie nicht in der Lage,
einen Beitrag „zum Wohl der gesamten Gesellschaft“ zu leisten. Im Gegenteil schaden sie dem Gemeinwohl.
2. Das „wichtige Zeugnis“, das die anderen Religionen nach Auffassung Benedikt XVI. angeblich abgeben,
ist ein falsches Zeugnis, das Zeugnis einer Irrlehre, das die Menschen nicht zu ihrem wahren Heil, sondern –
im Gegenteil – von diesem wegführt. Ein solches Zeugnis zu lobpreisen ist eine schwerwiegende Verfehlung
gegen den katholischen Glauben. Es geht nicht um irgendwelche ‘religiösen Überzeugungen’, die schon
deshalb, weil sie ‘religiös’ sind, auch schon lobenswert sind, sondern es geht einzig und allein um den
wahren Glauben und die wahre Religion, denn nur diese führt zum Heil. 3. Insbesondere das II. Vatikanum
hat dem religiösen Pluralismus und Relativismus Vorschub geleistet und den Glauben an den einen wahren
Gott, der allein das Heil bringen kann, der allein Gesellschaft und Kultur in ihre rechte Ordnung führen
kann, geschwächt. Jeder Katholik kann dies heute deutlich erkennen…
Rudolfus: „Ut unum sint“ ist eine Katastrophe aus glaubenstreuer Sicht. Aber diese Enzyklika beschreibt
zutreffend den Ökumenismus des Pastoralkonzils. Benedikt XVI. hat sich auch anlässlich seiner Papstwahl
klar hinter diesen Ökumenismus gestellt. Insofern beschreibt Ut unum sint auch die Generallinie, die
er in puncto Ökumenismus verfolgt, ganz im Sinne seiner Äußerungen, die im Artikel zitiert sind. Demgegenüber
ist die Aufnahme der Anglikaner, deren Umstände mir nicht näher bekannt sind, als eine isolierte Singularität
zu betrachten.
Karljosef:Das würde ich mir wünschen, aber der heutige Papst steht leider hinter dem Ökumenismus de…
Pastoralkonzils, den Joh. Paul II in seiner Enzyklika „Ut unum sint“ so beschreibt: „Zum Ökumenismus
gehört, daß sich die christlichen Gemeinschaften gegenseitig helfen, damit in ihnen tatsächlich der
ganze Inhalt und alle Ansprüche dessen gegenwärtig sind, ‘was uns seit den Zeiten der Apostel überkommen
ist.’ Ohne dies wird eine volle Gemeinschaft nie möglich sein. Diese gegenseitige Hilfe bei der Suche
nach der Wahrheit ist eine vortreffliche Form der Liebe im Sinne des Evangeliums.“ … „Ein Vorteil des
[konziliaren] Ökumenismus besteht darin, daß durch ihn den christlichen Gemeinschaften geholfen wird,
den unerforschlichen Reichtum der Wahrheit zu entdecken.“ Unter der Überschrift „Beitrag[!] der katholischen
Kirche auf der Suche nach der Einheit der Christen“ heißt es: „Auf dem Weg, der zur vollen Einheit führt,
bemüht sich der ökumenische Dialog, eine brüderliche Hilfe füreinander zu wecken, durch die sich die
Gemeinschaften gegenseitig das geben sollen, was eine jede braucht, um dem Plan Gottes entsprechend zur
endgültigen Fülle zu wachsen (vgl. Eph 4,11 13). Ich habe gesagt, daß wir uns als katholische Kirche
bewußt sind, vom Zeugnis, von der Suche und sogar von der Art und Weise gewonnen zu haben, wie bestimmte
gemeinsame christliche Güter von den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften hervorgehoben und
gelebt worden sind… Auf dem Wegstück, an dem wir angekommen sind, muß die Tatkraft gegenseitiger Bereicherung
[!] ernsthaft in Betracht gezogen werden.“
Rudolfus hat Recht Es gilt: katholische Kirche = römisch katholische Kirche. Demgegenüber bezeichnet
der Begriff „lateinische Kirche“ die Teilkirche innerhalb der römisch-katholischen Kirche, in der der
römische Ritus verwendet wird. Das scheint aber auch in dem vom Pastoralkonzil geprägten Rom nicht mehr
klar zu sein. Jedenfalls behauptete Kardinal Kasper: „ … die römisch-katholische (lateinische) Kirche
ist nicht identisch mit der katholischen Gesamtkirche“ (W. Kasper: „Wege der Einheit – Perspektiven für
die Ökumene“, Freiburg 2005, S. 116). Auch der Dogmatikprofessor Ratzinger hielt offenbar nicht an der
Gleichung fest: katholische Kirche = römisch-katholische Kirche“, sagte er doch, dass die „Zufügung
des ‘Romanum’ … zweifellos eine gewisse Einschränkung des Catholicum bedeutet …“ (J. Ratzinger: „Das
neue Volk Gottes“, Düsseldorf 1969, S. 232.) Übrigens gibt der heutige Papst Zug um Zug seine Gesammelten
Schriften heraus, und zwar durch eine Kommission, die durch Bischof Müller geleitet wird. Dem Vernehmen
nach bleiben darin seine früheren Schriften unverändert, was noch zu prüfen wäre. Wenn dem so ist,
dann stellt sich Benedikt XVI. ausdrücklich auch hinter seine früheren theologischen Abhandlungen.
Eine neue Lehre Das Pastoralkonzil hat der Rückkehr-Ökumene eine Absage erteilt und sie durch eine Koexistenz-Ökumene
ersetzt. Übrigens hatte der Dogmatikprofessor Ratzinger das Ökumenismusdekret des Konzils in seiner
vorletzten Form, an der anschließend keine gewichtigen Änderungen mehr vorgenommen wurden, als ein „nahezu
revolutionäres Dokument“ bezeichnet. Kardinal Kasper hat diese Revolution mit den Worten beschrieben:
„Es galt [vor dem Pastoralkonzil] das Konzept der Rückkehrökumene. Die These lautete: Die katholische
Kirche ist die wahre Kirche Jesu Christi, deshalb ist Einheit nur als Rückkehr der anderen in den Schoß
der katholischen Kirche möglich. Das II. Vatikanische Konzil hat dieses Konzept aufgegeben. Ausgangs-
und Bezugspunkt ist nicht mehr die katholische Kirche, sondern die eine Kirche Jesu Christi.“ Das Urteil
von Kardinal Ratzinger über Kasper anlässlich seiner Ernennung zum Bischof von Rottenburg mit den Worten
lautete: „Die theologische Kompetenz und der pastorale Weitblick Kaspers sind für die katholische Kirche
Deutschlands eine kostbare Gabe.“
Pius XII. sagt in seiner Enzyklika Mystici corporis, 1943 „Bei einer Wesenserklärung dieser wahren Kirche
Christi, welche die heilige, katholische, apostolische, römische Kirche ist, kann nichts Vornehmeres
und Vorzüglicheres, nichts Göttlicheres gefunden werden als jener Ausdruck, womit sie als ‘der mystische
Leib Jesu Christi’ bezeichnet wird. Dieser Name ergibt sich und erblüht gleichsam aus dem, was in der
Heiligen Schrift und in den Schriften der heiligen Väter häufig darüber vorgebracht wird.“ Die hier
ausgesprochene Identifizierung der Kirche Christi mit der römisch-katholischen Kirche bzw. die Beschreibung
derselben als „der mystische Leib Christi“ rief damals Widerspruch hervor, weshalb Pius XII. sie in seiner
Enzyklika Humani generis von 1950 wiederholte. Dabei wies er jene zurück, die sich nicht an die Lehre
gebunden glauben, „die Wir vor wenigen Jahren in Unserem Rundschreiben dargelegt haben, und die, gestützt
auf die Quellen der Offenbarung, besagt, der Mystische Leib Christi und die römisch-katholische Kirche
seien ein und dasselbe.“
Karljosef: Kleiner Nachtrag Der quantitative Gesichtspunkt scheint mir sogar im Vortrag von G. Pozzo besonders
ausgeprägt. Kurz nach dem Satz: „Eine Kirche ist im vollen Sinne nur da auszumachen, wo sich die notwendigen
und unverzichtbaren ‘heiligen’ Elemente vereint finden, …“ heißt es: „Wenn eines dieser Elemente fehlt
oder mangelhaft vorhanden ist, wird die kirchliche Wirklichkeit in Proportion [!] zum entsprechenden Mangel
verfälscht. Zu dem „in Proportion“ würde aber besser passen: „vermindert“. Dann ließe sich das Maß
an Kirchlichkeit einer christlichen Gemeinschaft mit dem ersten Strahlensatz („Dreisatz“) berechnen, wobei
auf der einen Achse die kirchlichen Elemente, die sie besitzt, abgetragen werden und auf der anderen der
Prozentsatz ihrer Kirchlichkeit. Für die katholische Kirche wären dann auf der Elemente-Achse alle Elemente
abzutragen und auf der Kirchlichkeits-Achse 100%. Der Schnittpunkt der Parallele zu diesen beiden Punkten
durch den Punkt auf der Elemente-Ache, der zu der betreffenden Gemeinschaft gehört, ergäbe dann auf
der Kirchlichkeits-Achse den Prozentsatz ihrer Kirchlichkeit.
Karlkosef: „Eine Kirche ist im vollen Sinn …“ Ich denke, dass der Artikel von Guido Pozzo auf der Linie
von „Dominus Iesus“ und der Erklärung der Glaubensk. vom 7.2007 liegt. Das Ökumenismusdekret sagt in
Art.3, dass die Kirche aus Elementen erbaut wird und diese Elemente befinden sich angeblich, in mehr oder
weniger hohen Maße auch außerhalb der katholischen Kirche. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang
der Satz von G. Pozzo: „Eine Kirche ist im vollen [!] Sinne nur da auszumachen, wo sich die notwendigen
und unverzichtbaren ‘heiligen’ Elemente vereint finden, …“ Das liegt ganz auf der Linie von „Dominus
Iesus“, wo Kardinal Ratzinger sagt: „ … dass die Kirche Christi … voll [!] nur in der der katholischen
Kirche weiter besteht.“ Auffällig ist im Vortrag von Pozzo, dass er von der Unteilbarkeit der Kirche
spricht, was ihn aber sogleich in Schwierigkeiten bringt: „In dem Paradox [!], sozusagen, zwischen Einzigkeit
der katholischen Kirche und Existenz von wirklich kirchlichen Elementen außerhalb dieses einzigen Subjekts,
…“ Wenn nämlich die Kirche aus Elementen erbaut ist, wie das Ökumenismusdekret sagt, dann ist sie
nicht unteilbar, weil die Elemente als selbständige Teile verstanden werden, was ihre angebliche teilweise
Existenz auch außerhalb des Gefüges der katholischen Kirche zeigt. Kurzum: Wenn man an der Unteilbarkeit
der Kirche festhält, dann ist es tatsächlich paradox von Elementen von ihr außerhalb ihres Gefüges
zu sprechen.
Sycamore Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass die Antwort, die ich auf Frage 2 gegeben habe, die
Antwort von Pius XII. auf Ihre Frage ist. Wollen Sie dem Papst vorschreiben, wie er hätte antworten sollen?!
Es dürfte Ihnen auch nicht entgangen sein, dass ich in unserem Disput zu zeigen versuche, dass das Konzil
mit dem subsistit mit der überlieferten Lehre gebrochen hat, wogegen Sie es zu rechtfertigen versuchen.
Dann ist es doch völlig unsachgemäß, wenn Sie von mir erwarten, dass ich Sinne des Pastoralkonzils
antworte. Nebenbei: Wenn der Dogmatikprof. Ratzinger sagt,: „Es [das Pastoralkonzil] hat auf das restlos
identifizierende ‘est’ (corpus Christi est ecclesia Romana catholica) verzichtet“, (von „sichtbar“ ist
nicht die Rede!), dann hat in diesem Punkt das Konzil gegen ihn traditionskonform gelehrt, denn es sagt
im Dekret über die Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum, Art. 2: „Die heilige und katholische Kirche, die
der mystische Leib Christi ist …“. Schließlich: Mit der Lehre von einer „unvollkommenen Communio“ widerspricht
das Pastoralkonzil der traditionellen Communio-Ekklesiologie. Es löst das Entweder-Oder in ein Mehr oder
Weniger auf. Hier zeigt sich wieder das Revolutinäre: Eine unteilbar Qualität, die Kirchengliedschaft,
wird in eine Quantität aufgelöst, in ein Mehr oder Weniger (unvollk.) Diesen Bruch hat Grillmeier in
seinem Kommentar zu LG im LThK dargestellt. Da ich jetzt Reisevorbereitungen treffe, kann ich unseren
Disput nicht fortsetzen.
sycamore: Antwort auf Ihre Fragen Frage 2: Ja Frage 1:Hier muss man differenzieren. Sie fragen nach der
Kirchengliedschaft, denn die katholische Kirche ist der mystische Leib Christi (Enzyklika Mystici corporis).
Durch die Taufe, wo immer sie gespendet wird, wird der Mensch in die katholische Kirche aufgenommen und
wird somit zum Glied der Kirche. Aber die Kirchengliedschaft ist verlierbar. Mystici corporis: „Den Gliedern
der Kirche sind aber in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum
wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben
noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden
sind.Wie es also in der wahren Gemeinschaft der Christgläubigen nur einen Leib gibt, nur einen Geist,
einen Herrn und eine Taufe, so kann es auch nur einen Glauben in ihr geben (vgl. Eph. IV 4); und deshalb
ist, wer die Kirche zu hören sich weigert, nach dem Gebot des Herrn als Heide und öffentlicher Sünder
zu betrachten (vgl. Matth. XVIII 17). Aus diesem Grund können die, welche im Glauben oder in der Leitung
voneinander getrennt sind, nicht in diesem einen Leib und aus seinem einen göttlichen Geiste leben.“
Nachtrag: Es geht nicht um: Kirche Christi = sichtbare katholische Kirche, sondern um Kirche Christi =
katholische Kirche.
Sycamore: Sie wollen die Revolution nicht wahrhaben Erstens habe ich die Frage nicht gestellt und zweitens
spielt die Unterscheidung zwischen der „ecclesia militans“, der „ecclesia purgans“ und der „ecclesia triumphans“
für die anstehende Problematik keine Rolle! Sie weichen der Problematik aus, weil Sie die Revolution
des Pastoralkonzils in dieser Sache nicht wahrhaben wollen und reden an der Problematik vorbei. Noch eine
Stimme dazu: Kardinal Lehmann hat in seinem Eröffnungsreferat zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen
Bischofskonferenz am 24.9.2007 in Fulda, in dem er über die Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007
referierte festgestellt: „Die katholische Kirche erblickt in den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften
eine wirkliche Anteilnahme am Kirchesein. Sie kann ihren Anspruch auf eine substanzielle Identität nicht
preisgeben, hat aber ihren absoluten Anspruch im Sinne einer puren Identifikation reduziert. Wenn sie
an dieser substanziellen Identität mit der Kirche Jesu Christi festhält, vertritt sie dennoch kein exklusives,
absolutes Identitätsideal… Die Gleichsetzung Kirche Jesu Christi = katholische Kirche in einem exklusiven
Sinn wird eingeschränkt.
Sycamore Die von Ihnen zitierten Stellen besagen nicht, dass nach dem Konzil die katholische Kirche die
Kirche Jesu Christi i s t. In Ihrem Zitat ist von der „Kirche Christi“ gar nicht die Rede! Es müsste
Ihnen doch zu denken geben, dass das Konzil das „est“ aus „ökum. Gründen“ abgelehnt hat. Nach der Lehre
des Konzils besitzt die katholische Kirche die Fülle der Güter in dem Sinne, dass sie alle Elemente
besitzt, wogegen die anderen Gemeinschaften diese Güter nur zum Teil besitzen. Die katholische Kirche
hat demnach alle Heilselemente und deshalb ist die Anzahl der Elemente bei ihr in größerer Quantität
vorhanden als bei den anderen Gemeinschaften; deshalb „quantitative Sichtweise“. Kardinal Ratzinger sagt,
dass in der Differenz [!] von „est“ und „subsistit“ das ganze ökumenische Problem verborgen liege. Das
moderne Rom weiß genau, warum es Klarstellungen im Sinne der traditionellen Lehre vermeidet. Es scheut
das „est“ wie der Teufel das Weihwasser. Aber es hat eine Meisterschaft darin entwickelt, mit entsprechenden
Formulierungen den Schein der Traditionsverbundenheit zu wahren. Noch einmal weise ich darauf hin, dass
der heutige Papst nicht nur ausdrücklich von der Differenz der Kirche Christi mit der katholischen Kirche
gesprochen hat, er hat auch behauptet, dass keine „Totaldeckung“ zwischen beiden besteht, und er sagte
ausdrücklich, dass das Konzil darauf verzichtet hat, beide „restlos zu identifizieren“. Mir ist schleierhaft,
wie Sie trotzdem immer noch behaupten können
Sycamore Ihre Ansicht, dass das, was bei den anderen christlichen Gemeinschaften vorhanden ist „eigentlich
die katholische Kirche selbst ist“, entspricht der traditionellen Lehre, aber das steht nicht im Text
von Dominus Iesus, sondern Sie interpretieren das m. M. nach in den Text hinein. Jedenfalls kann man es
nicht der von Ihnen angeführten Stelle entnehmen, dass der Herr einzig der katholischen Kirche „alle
Güter des Neuen Bundes anvertraut“ hat. Vielmehr besitzen die anderen christlichen Gemeinschaften, nach
UR, Art.3, selbst ‘vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit’, was auch Dominus Iesus sagt.
Das sind nach Lehre des Konzils zwar keine anderen Elemente, als diejenigen, die die katholische Kirche
besitzt, sondern es sind Elemente, die auch die katholische Kirche besitzt und darüber hinaus sogar in
Vollzähligkeit. Deshalb sagt Dominus Iesus, dass diese Elemente „in ihrer ganzen Fülle in der katholischen
Kirche und noch nicht in dieser Fülle in den anderen Gemeinschaften“ existieren. Übrigens unterstreicht
Dominus Iesus diese quantitative Sichtweise, wenn es dort heißt: „ … dass die Kirche Christi … voll
[!] nur in der katholischen Kirche weiter besteht …“ Demgegenüber beantwortet der hl. Augustinus die
Frage, was die anderen christlichen Gemeinschaften an Eigenem haben, folgendermaßen: „Euch gehört nur,
daß ihr falsch denkt und frevlerisch handelt und euch gottlos trennt.“
Sycamore: Ein neues Selbstverständnis der Kirche Ihr Verständnis von „subsistieren“ im Sinne von Fortbestehen
wird in der Erklärung der Glaubenskongregation bestätigt. Was helfen die richtigen Aussagen im Konzilstext
und den diesbezüglichen nachkonziliaren römischen Verlautbarungen, wenn sie an anderer Stelle relativiert
werden? Im Jahre 2000 kritisierte Kardinal Ratzinger die exklusive Identifikation der Kirche Jesu Christi
mit der katholischen Kirche (Mystici corporis und Humani generis): „Pius XII. hatte in seiner Enzyklika
über die Kirche schlichtweg gesagt: Die römisch-katholische Kirche ‘ist’ die eine Kirche Jesu Christi.
Das schien eine Totaldeckung auszudrücken…“ Dann erläutert er, warum nach seiner Ansicht keine „Totaldeckung“
vorliegt. 1966 bemerkte er. „Es [das Konzil] hat auf das restlos identifizierende ‘est … verzichtet“.
Im Jahre 2000 sagte er auch : „Die Differenz zwischen ‘subsistit’ und ‘est’ schließt auch das Drama der
Kirchenspaltung ein“ bzw. „In der Differenz zwischen ‘subsistit’ und ‘est’ liegt das ganze ökumenische
Problem verborgen. Diese Äußerungen bringen eine Veränderung des Selbstverständnisses der Kirche zum
Ausdruck. Das „Fortbestehen“ der Kirche Christi in der katholischen Kirche ist im Sinne des Konzils als
ein „vollständiges Vorhandensein“ zu verstehen. Den anderen christl. Gemeinschaften wird sinngemäß
ein „unvollständiges Vorhandensein“ der Kirche Christi zuerkannt. Dann besteht nur noch ein quantitativer
Unterschied.
Sycamore: Die Glaubenskongregation hat sich zum subsistit-in erklärt in der Erkl. vom 7.2007 und dem
Kommentar. Das übelste an der Erkl. ist der Schein der Traditionskonformität, durch den Missbrauch des
Begriffs Identität. Jeder vernünftige Mensch versteht unter Identität, „ein und dasselbe“. Das ist
aber nicht gemeint, sondern es ist nur eine Identität in bestimmter Hinsicht gemeint (Heilsmittel). Kard.
Lehmann hat auf der Vollvers. d. Dt. Bischofskonf. 2007 auf die Erkl. reagiert und gesagt: „In gewisser
Weise hat es [das Konzil] was die Ausgestaltung der Beziehung zwischen der Kirche Jesu Christi und der
katholischen Kirche einerseits und im Verhältnis beider zu den anderen Kirchen betrifft, weitere Klärung
offen gelassen.“ Wenn wirklich Identität gemeint wäre, dann wäre doch nichts offen gelassen! Außerdem
bestätigt er Ratzingers Überzeugung, dass die subsistit-in-Lehre den katholischen Absolutheitsanspruch
„reduziert“ hat, sagte er doch: „Die katholische Kirche erblickt in den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften
eine wirkliche Anteilnahme am Kirchesein. Sie kann ihren Anspruch auf eine substanzielle Identität nicht
preisgeben, hat aber ihren absoluten Anspruch im Sinne einer puren Identifikation reduziert. Wenn sie
an dieser substanziellen Identität mit der Kirche Jesu Christi festhält, vertritt sie dennoch kein exklusives,
absolutes Identitätsideal… Die Gleichsetzung Kirche Jesu Christi = katholische Kirche in einem exklusiven
Sinn wird eingeschränkt.“ Ratzinger sagte. Das Konzil hat auf eine restlose Identifizierung verzichtet…
Eine erstaunliche Einsicht In seinem Epilog: „Zehn Jahre Nach Konzilsbeginn“, also 1973, sagt der Dogmatikprofessor
Ratzinger: „Hat etwa das Konzil die Krise geschaffen, da es keine zu überwinden hatte? Nicht wenige sind
dieser Meinung. Sie ist sicher nicht gänzlich falsch, aber sie trifft doch auch nur einen Teil der Wahrheit.
In „Dogma und Verkündigung“, 4. Aufl. 2005,S. 433. Wenn es demnach zum Teil wahr ist, dass das Pastoralkonzil
die Krise geschaffen hat, dann trägt es doch eine Mitschuld an dieser.
gunter maria michel: Da gibt es nichts zu differenzieren Es irrt wer meint, dass die Taufe auch anderen
christl. Gemeinschaften gehört. Durch die katholische Kirche besitzt jeder Mensch die Vollmacht, die
Taufe zu spenden. Im Notfall spendet sie selbst ein Ungläubiger, wenn er sie formgerecht vollzieht. Diese
Vollmachtsübertragung betrifft aber ausschließlich Personen, also keine Religionsgem. Wenn ein protest.
Pastor die Taufe spendet, dann spendet er sie nicht in seiner Eigenschaft als protest. Religionsdiener,
sondern er spendet sie als Privatperson. Deshalb sagt der hl. Augustinus: „Euch [den schismatischen bzw.
häretischen Gemeinschaften] gehört nicht die Taufe [!], die wir akzeptieren, denn es ist nicht die Taufe
von Schismatikern beziehungsweise Häretikern, sondern die Taufe Gottes und der Kirche, wo immer sie vorgefunden
wurde und wohin immer sie übertragen wurde. Euch gehört nur, daß ihr falsch denkt und frevlerisch handelt
und euch gottlos trennt“. Der Heilige stellt fest, dass die in anderen christl. Gemeinschaften gespendete
Taufe das Eigentum der katholischen Kirche bleibt und als solches wirksam wird, sagt er doch in Bezug
auf die Taufe: „Es gibt daher nur eine Kirche und sie allein wird katholisch genannt; was sie an Eigenem
in den von ihrer Einheit getrennten Gemeinschaften der Verschiedenen besitzt [!], genau aufgrund dessen,
was sie in ihnen besitzt [!], gebiert sie Gotteskinder und nicht jene Gemeinschaften… Diese eine Kirche
also, deren Sakramente beibehalten wurden, gebiert in allen Gemeinschaften;“
Roland Jahnka Ich stimme Ihnen vollständig zu, wenn Sie sagen:„Aus den Worten des Herrn selbst (Mat 16,18)
läßt sich also der exklusive Anspruch der katholischen Kirche mit Gewißheit ableiten. Warum hat denn
dann aber das Pastoralkonzil sich geweigert, die Gleichung Kirche Jesu Christi = katholische Kirche anzuerkennen?!!!
Warum die Abkkehr vom „est“ und seine Ersetzung durch „subsistit-in“? Da ist doch etwas faul im Staate
Dänemerk, oder?
Sie sollten die Problematik nicht auf die psychologische Ebene schieben. Es geht nicht um Misstrauen gegen
das kirchl. Lehramt, sondern es geht darum, dass das Konzil mit der subsistit-in-Lehre das Selbstverständnis
der Kirche geändert hat. Das Zweite Vatikanum war kein dogmatisches Konzil, sondern nur ein Pastoralkonzil
war. Als solches können seine Texte revidiert werden. Wer die Abweichungen des Konzils von der traditionellen
Lehre zur Sprache bringt, der zieht nicht die „Integrität des Lehramtes“ in Frage, sondern der setzt
sich für die unverfälschte Lehre der Kirche ein. Es geht hier nicht um das Lehramt als solches, sondern
um revidierbare Irrtümer bei der Ausübung desselben in den Texten des Konzils und in nachkonziliaren
römischen Dokumenten. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu begreifen, dass wenn jemand sagt, A ist identisch
mit B und anschließend behauptet, dass die gemeinte Identität nur in einer speziellen Hinsicht gilt,
dass dann ein Missbrauch des Begriffs Identität vorliegt, wie es in der Erklärung der Glaubensk. vom
7. 2007 und dem Kommentar geschieht, dann ist es sinnlos mit Ihnen über diese Problematik weiter zu debattieren.
Wenn wirklich Identität gemeint wäre und nicht nur „substantielle Identität“, warum hat denn dann das
Pastoralkonzil nach eingehender Debatte das „est“ ersetzt durch „subsistit in“? Und warum weigert sich
das Rom pastoralkonziliarer Prägung denn nach wie vor beharrlich zum „est“ zurückzukehren? Übrigens
hat Kard. Lehmann hier nicht seine Privatmeinung geäußert, sondern er hat den Inhalt der Erklärung
erläute…
Die „echten Fakten“ zur subsistit-in-Lehre bestehen in jenen Dokumenten,die Rom dazu veröffentlicht hat,
besonders in der Erkl. vom 7.2007 und dem Kommentar. Das übelste an der Erklärung ist der Schein der
Traditionskonformität, die sie erweckt, durch den Missbrauch des Begriffs Identität. Jeder vernünftige
Mensch versteht unter Identität, „ein und dasselbe“. Das ist aber nicht gemeint, sondern es ist nur eine
Identität in bestimmter Hinsicht gemeint (Heilsmittel). Kardinal Lehmann hat auf der Vollvers. der Deutschen
Bischofskonf. am 24.9.2007 auf die Erklärung reagiert und u.a. gesagt: „In gewisser Weise hat es [das
Konzil] was die Ausgestaltung der Beziehung zwischen der Kirche Jesu Christi und der katholischen Kirche
einerseits und im Verhältnis beider zu den anderen Kirchen betrifft, weitere Klärung offen gelassen.“
Wenn wirklich Identität gemeint wäre, dann wäre doch nichts offen gelassen! Außerdem bestätigt er
Ratzingers Überzeugung, dass die subsistit-in-Lehre den katholischen Absolutheitsanspruch „reduziert“
hat, sagte er doch: „Die katholische Kirche erblickt in den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften
eine wirkliche Anteilnahme am Kirchesein. Sie kann ihren Anspruch auf eine substanzielle Identität nicht
preisgeben, hat aber ihren absoluten Anspruch im Sinne einer puren Identifikation reduziert. Wenn sie
an dieser substanziellen Identität mit der Kirche Jesu Christi festhält, vertritt sie dennoch kein exklusives,
absolutes Identitätsideal… Die Gleichsetzung Kirche Jesu Christi = katholische Kirche in einem exklusiven
Sinn wird eingeschränkt.
Roland Janka Die Stelle an der Ratzinger feststellt, dass das subsistit den Absolutheitsanspruch der katholischen
Kirche „reduziert“ finden Sie in: „Das neue Volk Gottes“, Düsseldorf 1969, S. 236 Die beiden anderen
Zitate von Kardinal Ratzinger sind entnommen einem Vortrag, den er am 27.2.2000 im Vatikan zum Thema hielt:
„Über die Ekklesiologie der Konstitution ‘Lumen gentium’“; abgedruckt in „Die Tagespost“, März 2000,
S. 7. Diese Zitate sagen doch direkt, dass nach der Lehre des Pastoralkonzils eine Differenz zwischen
der Kirche Christi und der katholischen Kirche besteht. Ihr Zitat aus der Antwort zu Frage 2 ist zwar
korrekt, aber man muss den anschließenden subsistit-Satz hinzunehmen, der das zuvor Gesagte relativiert.
Im Kommentar finden Sie in den Erläuterungen zu Frage 2, dass es sich um eine „substantielle“ Identität
handelt. Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, der Problematik nachzugehen, empfehle ich Ihnen, das im
Text des Artikels rot unterlegte „subsistit in“ anzusteuern und das Buch von Dr. Schüler zu lesen. Darin
werden eingehend die nachkonziliaren römischen Dokumente zur subsistit-in-Lehre untersucht, u.a. auch
„Dominus Iesus“ und die Erklärung vom 10.7.2007. Letztere wird auf über 30 Seiten Punkt für Punkt analysiert.
Außerdem finden sie wichtige Informationen darüber, wie es auf dem Konzil zur Abkehr von der exklusiven
Identität kam, die Pius XII. noch ausdrücklich in „Mystici corporis“ hervorgehoben hatte und welche
Rolle der heutige Papst dabei gespielt hat.
Roland Janka Die „Klarstellungen“, die das vom Konzil geprägte Rom zum subsistit gegeben hat zeigen,
dass es zwischen der Kirche Jesu Christi und der katholischen Kirche unterscheidet. Oder sind Ihnen z.
B. die folgenden Aussagen von Kardinal Ratzinger unbekannt?: Die Reduktion des Absolutheitsanspruchs [!],
die in der neuen Formel artikuliert ist, … (1966) „Die Differenz [!] zwischen ‘subsistit’ und ‘est’
schließt auch das Drama der Kirchenspaltung ein“ bzw. „In der Differenz [!]zwischen ‘subsistit’ und ‘est’
liegt das ganze ökumenische Problem verborgen.“ (2000) „So wollten die Väter sagen: Das Sein der Kirche
[Jesu Christi] als solches reicht viel weiter als die römisch-katholische Kirche [!] …“ (2000) Der
Grund für die Ersetzung des „est“ durch „subsistit in“ war die Abkehr von der Lehre der exklusiven Identität
der Kirche Jesu Christi mit der katholischen Kirche. Und die Weigerung des modernen Roms zum „est“ zurückzukehren,
zeigt doch an, dass man auch heute noch diese exklusive Identität bestreitet und deshalb ist im Begleitschreiben
zur Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007 nur von einer „substantielle Identität“ die Rede,
die nur eine Identität in gewisser Hinsicht ist meint, nämlich hinsichtlich der Heilsmittel. Die traditionelle
Lehre von der Identität in jeder Hinsicht reduziert das moderne Rom auf eine Identität in einer speziellen
Hinsicht. Insofern trifft die Aussage des Dogmatikprofessors Ratzinger von der „Reduktion des Absolutheitsanspruchs“
genau den Punkt.
„Kirchen“ ist theologisch gesehen nicht der Plural von „Kirche“ Denn es gibt nur eine Kirche. Diese ist
die von Christus gestiftete römisch-katholische Kirche, die der Herr auf Petrus gegründet hat. Wenn
den orthodoxen Gemeinschaften der Titel „Kirchen“ zugesprochen wird, dann handelt es sich um einen Ehrentitel,
der ihnen zuerkannt wird, weil sie die apostolische Sukzession bei ihrem Auszug aus dem Vaterhaus 1054
bewahrt haben. Alle christlichen Gemeinschaften, die von dem Gefüge der römisch-katholischen Kirche
getrennt sind, sind „Nicht-Kirche“. Die „Elemente der Heiligung und der Wahrheit“, die sie besitzen, sind
nicht ihr Eigentum, sondern sie sind das vom Herrn der römisch-katholischen Kirche geschenkte Eigentum.
Sie sind nur solange „kirchliche Elemente“ wie sie sich in Einheit mit der römisch-katholischen Kirche
befinden. Diese Eigenschaft verlieren sie, wenn sie in nicht-katholische Gemeinschaften eingegliedert
werden. Bei dieser Herausnahme blieb zwar der Inhalt jener „Elemente“ erhalten, nicht aber die Eigenschaft
der Kirchlichkeit. Außerdem verloren jene „Elemente“ bei der Herausnahme auch die Eigenschaft, mit ausschließlich
wahren Glaubensaussagen verbunden zu sein, sowie die Eigenschaft, mit der Hierarchie der auf Petrus gegründeten
Kirche verbunden zu sein. Ich habe mich hier auf den Boden der pastoralkonziliaren Elemente-Ekklesiologie
gestellt, in der Aspekte der unteilbaren Kirche irrigerweise als Teile derselben missverstanden werden.-
Die Trennung von der Kirche Gottes ist nach dem hl. Augustinus das größte Verbrechen.
katholische Kirche=römisch-katholische Kirche? In der subsistit-Formel ist mit katholische Kirche die
römisch-katholische Kirche gemeint. Aber Ihre Frage ist sehr berechtigt, denn modernistische Theologen,
wie Kardinal Kasper unterscheiden zwischen katholischer Kirche und römisch-katholischer Kirche. So sagt
er: „ … die römisch-katholische (lateinische) Kirche ist nicht identisch mit der katholischen Gesamtkirche“
(W. Kasper: „Wege der Einheit – Perspektiven für die Ökumene“, Freiburg 2005, S. 116.) In den Verhandlungen
mit Rom sollte die Priesterbruderschaft St. Pius X. eine schriftliche Definition des Begriffs „Kirche
Jesu Christi“ verlangen und wenn von katholischer Kirche die Rede ist, sollte sie sich jeweils versichern,
dass römisch-katholische Kirche gemeint ist. Die katholische Kirche von Kardinal Kasper scheint mir die
pastoralkonziliare Überkirche, genannt Kirche Jesu Christi, gemeint zu sein, deren Sein, nach der Behauptung
von Kardinal Ratzinger, über das Sein der katholischen (gemeint ist römisch-katholischen) Kirche weit
hinausreicht, was ein glatter Widerspruch zur traditionellen Lehre der Kirche ist.
Warum hat Erzbischof Lefebvre zunächst unterschrieben und dann widerrufen? Ein Erklärungsversuch: Erzbischof
Lefebvre hat um die richtige Einstellung zum modernen Rom gerungen und dabei eine bewundernswerte geistige
Entwicklung vollzogen. In der Anfangszeit versuchte er in Rom nur seiner Gemeinschaft einen hinreichenden
Schutz davor zu verschaffen, nicht im Sinne des pastoralkonziliaren Modernismus praktizieren zu müssen.
Er wollte der Tradition ein Fortbestehen im Rahmen der kirchlichen Offizialität ermöglichen. Im Zuge
seiner geistigen Auseinandersetzung mit dem modernen Rom wurde ihm immer mehr seine Verantwortung für
die gesamte Kirche bewusst, und er gelangte zu der Erkenntnis, dass er darauf bestehen müsse, dass Rom
vor einem Abkommen zu seiner Tradition zurückkehren müsse. Deshalb sagte er dann: „Ich werde die Frage
auf der Ebene der Doktrin stellen: ‘Sind Sie einig mit den großen Enzykliken aller Päpste, die Ihnen
vorangegangen sind? Sind Sie einig mit ‘Quanta Cura’ Pius IX., ‘Immortale Dei’, ‘Libertas praestantissimum’
Leos XIII., ‘Pascendi’ Pius’X., ‘Quas Primas’ Pius’ XI., ‘Humani generis’ Pius’ XII.? Sind Sie in voller
Gemeinschaft mimit diesen Päpsten und ihren festen Aussagen? Akzeptieren Sie noch den Antimoder-nisteneid?
Sind Sie für die Königsherrschaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Ge-sellschaft? Wenn Sie die
Lehre Ihrer Vorgänger nicht annehmen, ist es unnütz zu reden.“
Ergänzung für M. Kirschbaum Prof. Hoeres schrieb in seiner Rezension des Buches von Dr. Schüler über
das priesterliche Wirken von Pfarrer Hans Milch: „Vielmehr legt Schüler … eine großangelegte und umfassende
Auseinandersetzung mit der Theologie des Konzils und der nachkonziliaren Zeit vor. Sie zeichnet sich durch
Scharfsinn, philosophischen und theologischen Tiefgang und vor allem durch klare und verständliche Sprache
aus, … So ist ein Werk entstanden, an dem die Auseinandersetzung um die rechte Interpretation des Konzils
und seiner Rezeption nicht vorbeigehen kann.“ Una Voce Korrespondenz, Nov./Dez. 2005, S. 339.
Gotthard und M. Kirschbaum: Können Sie nicht sachlich bleiben? Gotthard: Es ist nicht wahr, dass Dr.
Schüler jemals die sedisvakantistische Position unterstützt hat. Im Gegenteil, er hat sich in seinem
zweibändigen Werk: „Pfarrer Hans Milch eine große Stimme des katholischen Glaubens“ mit aller Schärfe
gegen den Sedisvakantismus ausgesprochen. M. Kirschbaum: Prof. Hoeres hat sich darüber geärgert, dass
ihn Dr. Schüler in seiner Schrift:„Glaubenswahrheit und Abkommensfrage“ Punkt für Punkt widerlegt hat.
Sollte er sich wie von Ihnen zitiert geäußert haben, dann dürfte diese Äußerung Ausdruck seiner argumentativen
Ohnmacht sein.
Hat der Ökumenismus des Konzils nur den Rang einer praktischen Handlungsanweisung? Nein, das Ökumenismusdekret
enthält Lehren, und zwar auch gravierende Irrlehren. So erkennt es z. B. im Widerspruch zur traditionellen
Lehre – den anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft zu – behauptet es, dass die Kirche
aus Elementen, also aus Teilen erbaut wird – behauptet es, dass diese Elemente z. T. auch außerhalb der
katholischen Kirche existieren – behauptet es, dass die protestantischen Gemeinschaften eine unvollständige
Eucharistie besäßen. Denn nach Artikel 15 von Lumen gentium heißt es von den anderen christlichen Gemeinschaften
„sie anerkennen und empfangen [außer der Taufe] auch andere Sakramente in ihren Kirchen oder kirchlichen
Gemeinschaften.“ Bezüglich der protestantischen Gemeinschaften bezieht sich jenes „andere Sakramente“
auf die Eucharistie und von dieser heißt es in Art. 22 des Ökumenismusdekrets, daß sie „vor allem wegen
des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen
Mysteriums nicht bewahrt haben, …“ Danach hätten die protestantischen Denominationen das eucharistische
Mysterium zwar nicht vollständig bewahrt aber immerhin doch bewahrt, wenn auch unvollständig. Was aber
ist das eucharistische Mysterium? Die Wand-lung der Gaben Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu
Christi. Diese Wandlung findet entweder statt, oder sie findet nicht statt. Es ist also sinnlos, von einem
mehr oder weniger verwirklichten eucharistischen Mysterium zu sprechen.
Seltsame Einmütigkeit Mit Recht hat Prof. May die zerstörerische Wirkung von Kardinal Kasper insbesondere
im Hinblick auf den Ökumenismus angeprangert. Aber das Urteil von Kardinal Ratzinger über diesen fiel
ganz anders aus. Anlässlich der Ernennung von Kasper zum Bischof von Rottenburg lobte ihn Ratzinger mit
den Worten: „Die theologische Kompetenz und der pastorale Weitblick Kaspers sind für die katholische
Kirche Deutschlands eine kostbare Gabe.“ Seit wann ist eine glaubenszersetzende Theologie ein Ausdruck
von theologischer Kompetenz, pastoralem Weitblick und eine kostbare Gabe für die katholische Kirche?!
Seit wann ist eine glaubenszersetzende Theologie ein Ausdruck von theologischer Kompetenz, pastoralem
Weitblick und eine kostbare Gabe für die katholische Kirche?! Im Hinblick auf das Ziel der konziliaren
Ökumene dürften beide übereinstimmen, denn wenn Kardinal Ratzinger sagt: „Das eigentliche Ziel aller
ökumenischen Bemühungen muß natürlich bleiben, den Plural der voneinander getrennten Konfessionskirchen
in den Plural von Ortskirchen umzuwandeln, die in ihrer Vielgestalt real eine Kirche sind“, dann kann
er des Beifalls und der Unterstützung von Kardinal Kasper bei der Verfolgung dieses Zieles sicher sein.
Wenn Benedikt XVI., der sich auch seit Beginn seines Pontifikats hinter den pastoralkonziliaren Ökumenismus
stellt, diesem ein Ende bereiten wollte, dann müsste er eine Revolution seiner diesbezüglichen Gesinnungsart
vollziehen.
ruhrgebietler ich habe nicht von etwas Verwerflichem gesprochen und bin im Gegenteil der Überzeugung,
dass der Maßstab, den Erzbischof Lefebvre hier angibt, genau der richtige Maßstab für die Abkommensproblematik
ist. Ich habe großes Vertrauen in die Führung der Priesterbruderschaft St. Pius X., dass sie sich an
diesen Maßstab wie in der Vergangenheit so auch in Zukunft halten wird und sehe in diesem Maßstab das
geistige Vermächtnis ihres Gründers in Bezug auf das Verhältnis zu dem vom Pastoralkonzil geprägte
Rom.
lux in tenebris Sie haben die Frage gestellt, ob Erzbischof Lefebvre unter den heutigen Bedingungen den
Kampf außerhalb oder innerhalb der kirchlichen Offizialität fortsetzen würde. Nach den Bischofsweihen
beantwortete er diese Frage.Unter der Überschrift: „Bei einer Wiederaufnahme der Gespräche mit Rom stelle
ich meine Bedingungen“, legte er dar, dass inhaltliche und nicht organisatorische Fragen zum Prüfstein
dafür gemacht werden sollen, ob er sich auf weitere Gespräche einlässt; der Erzbischof führte aus:
„Ich werde die Frage auf der Ebene der Doktrin stellen: ‘Sind Sie einig mit den großen Enzykli-ken aller
Päpste, die Ihnen vorangegangen sind? Sind Sie einig mit ‘Quanta Cura’ Pius IX., ‘Im-mortale Dei’, ‘Libertas
praestantissimum’ Leos XIII., ‘Pascendi’ Pius’X., ‘Quas Primas’ Pius’ XI., ‘Humani generis’ Pius’ XII.?
Sind Sie in voller Gemeinschaft mit diesen Päpsten und ihren festen Aussagen? Akzeptieren Sie noch den
Antimodernisteneid? Sind Sie für die Königsherr-schaft Unseres Herrn Jesus Christus über die Gesellschaft?
Wenn Sie die Lehre Ihrer Vorgänger nicht annehmen, ist es unnütz zu reden.
Ende der Ansprache/Fidei defensor fidelis Sinngemäß übereinstimmend wollte ich es sagen, nämlich so:
Vertrauend auf das Wort des Herrn, daß die Pforten der Hölle Seine Kirche nicht überwältigen werden,
harren wir, betend und sühnend für deine Bekehrung, dem Tag der großen Wende entgegen, jenem Tag, an
dem du vor aller Welt dein mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa im Hinblick auf das Pastoralkonzil und
seine Folgen sprechen wirst. Dann wirst du diese für die Kirche so verhängnisvolle Bischofsversammlung
verurteilen und mit den Enzykliken Mystici corporis und Humani generis von Pius XII. vor aller Welt bekennen,
daß die katholische Kirche und die Kirche Jesu Christi ein und dasselbe ist. Du wirst ihren absoluten
Wahrheitsanspruch verkünden und verteidigen, für die Rückkehr-Ökumene eintreten und das Königtum
Jesu Christi über die Völker einfordern. Insbesondere wirst du die Neue Messe beseitigen und die wahre
Opfermesse wieder zu Ehren bringen. Mit dieser totalen Wende wirst du dir allerdings der Haß der Welt
und der anderen Religionen zuziehen, aber du wirst ihn in Treue zu Christus erdulden und wissen, daß
er ein sicherer Indikator dafür ist, daß du auf den gottgewollten Weg zurückgekehrt bist. Infolge deiner
Bekehrung wird dann, zur Beglückung aller Gutgesinnten, das Erscheinungsbild der Kirche wieder ein Spiegel
ihres herrlichen Wesens sein.
Antwort an karljosef Sie hatten zwei Fragen gestellt 1) Hat die katholische Kirche ihren Absolutheitsanspruch
aufgegeben? 2) Trägt das Konzil Schuld an der Krise? (An früherer Stelle) Zu beiden Fragen hat der Dogmatikprofessor
Ratzinger geantwortet. Zu 1) sagte er, dass die subsistit-in-Formel eine Reduktion des katholischen Absolutheitsanspruchs
zum Ausdruck bringt. Bedenkt man, dass es hier kein Mehr oder Weniger, sondern nur ein Entweder-Oder gibt,
dann enthält diese Aussage das Eingeständnis der Preisgabe des katholischen Absolutheitsanspruchs. Zu
2: In seinem Epilog: „Zehn Jahre Nach Konzilsbeginn“, also 1973, sagt Ratzinger: „Hat etwa das Konzil
die Krise geschaffen, da es keine zu überwinden hatte? Nicht wenige sind dieser Meinung. Sie ist sicher
nicht gänzlich falsch, aber sie trifft doch auch nur einen Teil der Wahrheit. In „Dogma und Verkündigung“,
4. Aufl. 2005,S. 433. Wenn es demnach zum Teil wahr ist, dass das Pastoralkonzil die Krise geschaffen
hat, dann trägt es doch eine Mitschuld an dieser.
Dritte Fortsetung der Ansprache/Antwort an karljosef Am 27.7. erschien der Bericht über den Vortrag von
Mons. Pozzo. In einer langen Diskussion haben Sycamore und ich die Problematik der Teilbarkeit behandelt;
am 4. 8. ging ich auch auf das angebliche Paradox ein, wovon Pozzo spricht. Hier möchste ich zunächst
die Ansprache weiterführen Darüber hinaus dienen wir dir in folgender Weise: Wir sind der Spiegel, der
dir deinen Frevel täglich vor Augen hält, indem wir den Weg weitergehen, den die Kirche durch alle christlichen
Jahrhunderte gegangen ist! … Bis zu dem gottgesegneten Tag, an dem du die große Wende vollziehen wirst,
flehen wir zum Herrn durch Sühne, Opfer und Gebet, daß Er dir die Augen über deinen Irrweg öffne und
dir die Kraft schenke, das Ruder herumzuwerfen und auf den Boden der katholischen Wahrheit zurückzukehren,
die untrennbar mit dem Absolutheitsanspruch verbunden ist. Danach wirst du, bei der Durchsetzung der vollzogenen
Wende, im Klerus, in der Theologenschaft und im Kirchenvolk gewaltige Widerstände zu überwinden haben
und dann, aber auch erst dann, werden wir an deiner Seite gegen die Feinde der Kirche in den eigenen Reihen
kämpfen. Solange du aber selbst einem inkonsequenten Modernismus anhängst, lassen wir uns nicht dazu
missbrauchen, dich gegen die konsequenten Modernisten im Innenraum der Kirche zu verteidigen, die mit
deiner Duldung seit Jahren ihr Unwesen treiben und die dir nun immer mehr aus dem Ruder laufen. Vertrauend
auf das Wort des Herrn, daß die Pforten der Hölle Seine Kirche nicht überwältige…
Zweite Fortsetzung der Ansprache an das moderne Rom So erweisen diese Kinder ihren Eltern den größten
Dienst und praktizieren zugleich ihnen gegenüber den wahren Gehorsam. Wie diese Kinder ihren Eltern ins
Gewissen reden wieder pflichtgemäß zu denken und zu handeln, so reden auch wir dir ins Gewissen, dem
Ungeist des Pastoralkonzils abzuschwören, den absoluten Wahrheitsanspruch der katholischen Kirche wieder
laut, vor aller Welt, zu erheben, aller Doppelzüngigkeit zu entsagen und so zur Tradition unserer heiligen
Kirche zurückzukehren. Und wie diese Kinder, die allen Anweisungen ihrer ansonsten versagenden Eltern
Folge leisten, die nichts Schlechtes beinhalten, so leisten auch wir, unter Führung glaubenstreuer Bischöfe
und Priester, allen deinen Anweisungen Folge, die im Einklang mit der überlieferten Lehre der Kirche
stehen. Auf diese Weise lösen wir das für sich betrachtet Gute, was du sagst und forderst, aus der Verbindung
mit den Irrtümern und Zwielichtigkeiten, die dein sonstiges Gebaren kennzeichnen und bewahren es so vor
der Entwertung, die jenes Gute durch die Verbindung mit dem Antikatholischen erfährt. So üben wir dir
gegenüber den wahren, den gottgewollten Gehorsam aus. Vor allen Dingen aber beten wir für dich, insbesondere
im Te igitur des Kanons der wahren Opfermesse und unser ständiges Gebet gilt deiner Bekehrung zur Tradition
unserer heiligen Kirche. Darüber hinaus dienen wir dir in folgender Weise: Wir sind der Spiegel, der
dir deinen Frevel täglich vor Augen hält, indem wir den Weg weitergehen, den die …
Erste Fortsetzung der Ansprche an das moderne Rom In uns lebt das sentire cum ecclesia – das Fühlen mit
der Kirche, und deshalb schmerzt uns der Zerfall des Erscheinungsbildes unserer geliebten Kirche. Wir
leiden darunter wie Kinder leiden, wenn ihre geliebten Eltern auf die schiefe Bahn geraten und an diesem
Beispiel wollen wir dir, modernes Rom, noch einmal unsere Einstellung zu dir verdeutlichen. Gesetzt also,
Kinder stellen mit Entsetzen fest, daß ihre Eltern, die bis dahin gute Eltern waren, infolge schlechten
Einflusses auf Abwege geraten und sogar kriminelle Handlungen begehen. Die Kinder, die den rechten Weg
nicht verlassen wollen, machen ihren Eltern daraufhin unmissverständlich klar, daß sie sich von deren
Handlungen distanzieren und ihnen den Gehorsam verweigern in allem, was auch sie vom rechten Weg abbringen
würde. Zugleich aber zeigen diese Kinder ihren versagenden Eltern, daß sie sich nicht von ihnen trennen,
sondern mit ihnen verbunden bleiben, freilich nicht mit ihrem gegenwärtigen Gebaren, sondern mit ihrem
Wesen. Diese Verbundenheit beweisen die Kinder einerseits dadurch, daß sie denjenigen Anweisungen ihrer
Eltern Folge leisten, die nichts Schlechtes beinhalten und andererseits dadurch, daß sie ihnen ihr pflichtgemäßes
Handeln vor Augen stellen und beständig an sie appellieren, dem Frevel abzuschwören und auf den rechten
Weg zurückzukehren. Vor allem aber flehen sie Gott im Gebet an, daß Er ihren Eltern die Gnade und die
Kraft schenken möge, auf den rechten Weg zurückzukehren…
Teil II Während also für die überlieferte Lehre die Identität zwischen der Kirche Christi und der
katholischen Kirche in jeder Hinsicht besteht, besteht die Identität nach der subsistit-in-Lehre des
Pastoralkonzils (gemäß der verbindlichen Interpretation der Glaubenskongregation vom 10.7.2007, die
vom Papst bestätigt wurde,) nur in einer speziellen Hinsicht, nämlich hinsichtlich der Heilsmittel.
Der Fehler des Pastoralkonzils besteht nicht darin, dass es die Identität in dieser Hinsicht behauptet,
denn das stimmt ja. Der Fehler besteht vielmehr darin, dass es leugnet, dass die Identität in jeder Hinsichtbesteht,
und es leugnet das durch die ausdrückliche Ablehnung des „est“. Die Feststellung des Dogmatikprofessors
Ratzinger, dass die subsistit-in-Formel eine Reduktion des katholischen Absolutheitsanspruchs (genauer
gesagt, die Preisgabe des katholische Absolutheitsanspruchs) darstellt, ist also richtig. Man kann jetzt
sogar genau sagen, worin diese „Reduktion“ besteht. Sie besteht darin, dass die Identität in jeder Hinsicht,
die nach der traditionellen Lehre zwischen der Kirche Christi und der katholischen Kirche besteht, reduziert
wird auf die Identität in nur einer speziellen Hinsicht, nämlich hinsichtlich der Heilsmittel. Die Einschränkung
ist falsch. In der subsistit-in-Lehre steckt also dieser „Identitäts-Einschränkungs-Irrtum“. Damit ist
die subsistit-in-Lehre des Pastoralkonzils unlösbar mit mindestens zwei Irrtümern über die katholische
Kirche verbunden.
Die subsistit-in-Lehre des Pastoralkonzils mit mindestens zwei Irrtümern Die subsistit-in-Lehre enthält
erstens den Irrtum, dass die katholische Kirche teilbar sei, sonst könnten nicht Elemente von ihr außerhalb
ihres Gefüges existieren, was der subsistit-in-Satz behauptet. Dieser Irrtum der Teilbarkeit der Kirche
wird in UR, Art.3, sogar direkt behauptet, indem gesagt wird, dass die katholische Kirche aus Elementen,
d.h. aus Teilen, erbaut werde. Der zweite Irrtum, mit dem die subsistit-in-Lehre verbunden ist, betrifft
eine Einschränkung der Identität, die nach dieser Lehre zwischen der Kirche Christi und der katholischen
Kirche existiert. Begründung: Nach der überlieferten Lehre ist die Kirche Christi und die katholische
Kirche ein und dasselbe. Anders ausgedrückt, die Kirche Christi und die katholische Kirche ist in jeder
Hin-sicht identisch. Indem das Pastoralkonzil es abgelehnt hat, zu sagen, dass die katholische Kirche
die Kirche Jesu Christi ist („est“), lehnt es zugleich ab, dass die Identität zwischen Kirche Christi
und katholi-scher Kirche in jeder Hinsicht besteht. Nach der Erklärung der Glaubenskongregation vom 10.7.2007
bedeutet die Identität zwischen der Kirche Christi und der katholischer Kirche eine bloß substantielle
Identität, was dahingehend erklärt wird, dass die Identität hinsichtlich der Heilsmittel besteht, und
zwar in dem Sinne, dass die katholische Kirche alle Heilsmittel besitzt, im Gegensatz zu den anderen christlichen
Gemeinschaften. Während also für die überlieferte Lehre die Identität zwischen der Kirche Christi
un…
Zentrale Irrlehren des Pastoralkonzils finden sich auch im KKK In den Nummern 816 und 819 trifft man z.
B. auf den subsistit-in-Satz und die falsche Elemente-Vorstellung von der Kirche, die -wie O.H. Pesch
zutreffend bemerkte- dem Ökumenismusdekret überhaupt erst Realitätswert geben. Außerdem enthält 819
die falsche Aussage, dass die anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilsmittlerschaft besitzen.
Soramonas Es geht nicht um einzelne Personen, sondern es geht um Religionsgemeinschaften, die im erklärten
Widerspruch zur katholischen Kirche gegründet wurden. Nach dem Dogma „Die Zugehörigkeit zur Kirche ist
für alle Menschen heilsnotwendig“ (Ott, S. 376) hat die katholische Kirche die alleinige Heilsmittlerschaft.
Anderen christlichen Gemeinschaften eine Heilmittlerschaft zuzusprechen, wie es das Ökumenismusdekret
in Art.3 macht, widerspricht der traditionellen Lehre der Kirche.
Domenico Tuttisanti Wenn es nur wahre und zwielichtige Aussagen gäbe, dann wäre sowohl eine Interpretation
der der Kontinuität als auch eine Interpretation der Diskontinuität in Bezug auf die Aussagen des Pastoralkonzils
möglich. Aber die Texte enthalten auch falsche Aussagen, wobei es zum Beweis ausreicht, ein Beispiel
anzugeben. In Unitatis redintegratio, Art.3, heißt es von den anderen christlichen Gemeinschaften: „Denn
der Geist Christi weigert sich nicht, sie als Mittel des Heils zu gebrauchen, deren Kraft sich von der
Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet, die der katholischen Kirche anvertraut ist.“ Diese Aussage widerspricht
der traditionellen Lehre der Kirche. Der Nachsatz rettet die Sache nicht, denn mit Recht bemerkte Erzbischof
Lefebvre: „Eine solche Behauptung enthält jedoch einen Irrtum: Eine Gemeinschaft kann, insoweit sie eine
von der katholischen Kirche getrennte Gemeinschaft ist, nicht den Beistand des Heiligen Geistes geniessen,
da ihre Trennung ein Widerstand gegen den Heiligen Geist ist. Dieser kann nur direkt auf die Seelen wirken
oder Mittel gebrauchen, die von sich aus kein Zeichen der Trennung aufweisen:“
Interpretation der Kontinuität bzw. der Diskontinuität? Die Behauptung, dass die Texte des Pastoralkonzils
im Sinne der Kontinuität bzw. im Sinne der Diskontinuität in Bezug auf die überlieferte Lehre der Kirche
interpretiert werden können ist sinnlos. Denn zerlegt man alle Aussagen des Pastoralkonzils in drei disjunkte
Teilmengen, nämlich in die Teilmenge der wahren Aussagen, die Teilmenge der falschen Aussagen und in
die Teilmenge der zwielichtigen Aussagen, dann sind nur Aussagen der letzteren interpretationsfähig.
Wenn nichts verdreht wird, dann gibt es für die wahren Aussagen keine Interpretation im Sinne der Diskontinuität
und für die falschen Aussagen gibt es keine Interpretation im Sinne der Kontinuität. Für alle Aussagen
des Pastoralkonzils gibt es also weder eine Interpretation der Kontinuität, noch eine Interpretation
der Diskontinuität.
Das Ziel des Ökumenismus nach Kardinal Ratzinger J. Ratzinger: „Luther und die Einheit der Kirchen“.
Ein Gespräch mit der Internationalen katholischen Zeitschrift ‘Communio’. Veröffentlicht in: „Internationale
katholische Zeitschrift ‘Communio’“, 12, 1983, S. 581. „Das eigentliche Ziel aller ökumenischen Bemühungen
muß natürlich bleiben, den Plural der voneinander getrennten Konfessionskirchen in den Plural von Ortskirchen
umzuwandeln, die in ihrer Vielgestalt real eine Kirche sind.“
Die Pforten der Hölle werden die Kirche nicht überwältigen Der Zerfallsprozess des Erscheinungsbildes
der katholischen Kirche wird solange weiter gehen, bis Rom die Irrtümer des Pastoralkonzils erkennt und
sie öffentlich widerruft. Dann wird der schon vorhandene Glaubensabfall vieler offenbar werden. Die Talsohle
des Tales der Tränen ist vermutlich noch lange nicht durchschritten. Aber: Die Kirche als solche bleibt
von diesem Zerfallsprozess unberührt. Sie ist und bleibt die makellose Braut Christi. Am Ende wird auch
ihr Erscheinungsbild wieder ein Spiegel ihres herrlichen Wesens sein.
Joh.Chrysostomos und Sycamore Joh. Chrysostomos: Am 28.7. habe ich unter Lesermeinungen in mehreren Abschnitten,
das weiterauszuführen versucht, was Sie sagen: Die angeblichen Elemente der Kirche sind in Wirklichkeit
Gesichtspunkte, Aspekte unter denen man das unteilbare Ganze betrachten kann. Sycamore: Ein Hingeordnetsein
auf die katholische Kirche kann es bei Nicht-Katholiken geben, aber nicht bei deren Denominationen. Denn
diese wurden in Opposition zur Kirche Gottes ins Leben gerufen und sie verharren in dieser Opposition.
Deshalb riefen die vorkonziliaren Päpste die Nicht-Katholiken auf, ihre Gemeinschaften zu verlassen und
in die katholische Kirche einzutreten. Die Rückkehr-Ökumene ist also auf Personen geschlüsselt. Im
Gegensatz dazu ist die Koexistenz-Ökumene des Pastoralkonzils auf nicht-katholische Gemeinschaften geschlüsselt.
Darin besteht die ökumenische Revolution dieses unseligen Konzils.
Sycmore: Die Elemente Vorstellung als conditio sine qua non des Ökumenismus In der Beurteilung der Elemente-Vorstellung
stimmen wir überein. Aber wie hätten die Neuerer ohne sie den pastoralkonziliaren Ökumenismus ins Werk
setzen können? Johannes Paul II. sagt dazu in Ut unum sint, Art.11: „Die Elemente der Heiligung und der
Wahrheit, die in den anderen christlichen Gemeinschaften in je unterschiedlichem Grad vorhanden sind,
bilden in der Tat die objektive Grundlage der, wenn auch unvollkommenen, Gemeinschaft, die zwischen ihnen
und der katholischen Kirche besteht. In dem Maße, in dem diese Elemente in den anderen christlichen Gemeinschaften
vorhanden sind, ist die eine Kirche Christi in ihnen wirksam gegenwärtig. Deshalb spricht das II. Vatikanische
Konzil von einer gewissen, wenngleich unvollkommenen Gemeinschaft.“
Sycamore Mons. Pozzo wiederholt die Aussage von Benedikt XVI., dass es zwei Interpretationen des Konzils
gibt, nämlich eine Interpretation der Kontinuität und eine Interpretation der Diskontinuität, und er
beschreibt die negativen Folgen der letzteren. Beide erörtern aber nicht die Frage, ob die Interpretation
der Diskontinuität falsch ist. Sollte man tatsächlich mit guten Gründen beide Interpretationen aufrecht
erhalten können, dann müssten doch die Texte des Pastoralkonzils auf den Prüfstand gestellt und geändert
werden. Man kann doch nicht hinter Texten stehen, die in widersprüchlicher Weise gedeutet werden können. –
Mons. Pozzo behauptet, dass die Kirche Jesu Christi im Sinne des Pastoralkonzils als ungeteiltes Subjekt
in der katholischen Kirche fortbesteht und bemerkt danach: „In dem Paradox, sozusagen, des Unterschiedes
zwischen Einzigkeit der katholischen Kirche und der Existenz von wirklich kirchlichen Elementen außerhalb
dieses einzigen Subjektes …“ Das ist aber nur deshalb ein Paradox, weil der Satz davor nicht stimmt.
Nach dem Ökumenismusdekret, Art.3, wird die Kirche aus Elementen erbaut und ist demnach nicht unteilbar.
Somit können Teile von ihr auch außerhalb von ihr bestehen. Die ganze Elemente-Ekklesiologie ist verfehlt
und steht im Widerspruch zur überlieferten Lehre der Kirche
Sycamore:Elemente 6 (Rest) Mit Abstraktionsprodukten lässt sich aber schwerlich der Ökumenismus im Sinne
des Pastoralkonzils auf den Weg bringen. Dieser Ökumenismus beruht nämlich auf der Vorstellung von Gemeinsamkeiten
in den Bekenntnissen der christlichen Religionen, was die letzten Päpste übereinstimmend mit den Worten
zum Ausdruck brachten: „Was uns eint, ist viel größer als was uns trennt“, und sie haben diese Überzeugung
sogar als das Wesen des Ökumenismus des Pastoralkonzils bezeichnet. Dahinter steht ganz offenbar die
Elemente-Ekklesiologie. Warum haben die vorkonziliaren Päpste nicht so gesprochen? Weil für sie die
Kirche ein unteilbares Ganzes war, das also nicht aus Elementen besteht. Und deshalb vertraten sie die
Rückkehr-Ökumene, wogegen ihre Nachfolger gemeinsam mit dem Pastoralkonzil für eine der Rückkehr-Ökumene
widersprechende Koexistenz-Ökumene eintraten; auch Benedikt XVI. steht hinter ihr. Ende meiner Überlegungen
dazu. Sollten Sie an den Ausführungen zur Communio-Ekklesiologie in „Glaubenswahrheit und Abkommensfrage“
interessiert sein, könnten Sie mir vielleicht die Adresse eines Ihrer Bekannten nennen; dann könnte
ich Ihnen ein Exemplar (kostenlos) zugehen lassen. Einen schönen Sonntag wünscht Rückkehr-Ökumene
Sycamore: Elemente 5 (Ende) Diese Bezeichnung bringt nämlich das abstrahierende Tun des denkenden Subjektes
zum Ausdruck (aspicere = anschauen, nämlich das Anschauen des unteilbaren Glaubensganzen von einer bestimmten
Seite). Aber das wäre nicht im Sinne des Pastoralkonzils, denn dann würde deutlich, dass es sich um
Aspekte von verschiedenen und sich teilweise widersprechenden Glaubensganzen handelt, und infolge der
Anbindung an diese keine Gemeinsamkeiten sind. Aus diesen Überlegungen kann man nun eine Folgerung ziehen,
die für die Beurteilung des pastoralkonziliaren Ökumenismus von ausschlaggebender Bedeutung ist: Die
angeblichen Gemeinsamkeiten im Glauben der katholischen Kirche und einer anderen christlichen Gemeinschaft,
insbesondere einer protestantischen Gemeinschaft, sind in Wirklichkeit gar keine Gemeinsamkeiten im Glauben,
sondern es sind Gemeinsamkeiten in Bezug auf Abstraktionsprodukte der entsprechenden Glaubensbekenntnisse.
Dabei wird jeweils auch von der Anbindung an verschiedene, ja von der Anbindung an sich widersprechende
Glaubenswahrheiten abstrahiert. Da die einzelnen Glaubenswahrheiten aber durch die Anbindungen an die
anderen Glaubensaussagen des betreffenden Glaubens gebunden sind, wird eine Gemeinsamkeit vorgegaukelt,
die in Wirklichkeit nicht besteht. Die so durch Abstraktion von Widersprüchen erzeugten scheinbaren Gemeinsamkeiten
sind also keine Gemeinsamkeiten der betreffenden Bekenntnisse, sondern es sind nur übereinstimmende Abstraktionsprodukte.
Mit Abstraktionsprodukt…
Sycamore: Elemente 4 Die Ansicht von der Zusammensetzung des Glaubens aus Teilen beruht auf dem Irrtum,
dass das Absehen von der Anbindung der einzelnen Glaubenswahrheit an alle anderen, die Anbindung selbst
aufhebt und dadurch die einzelne Glaubenswahrheit objektiv verselbständigt wird. (Der Häretiker vollzieht
also einen doppelten geistigen Akt. Zunächst reißt die einzelne Glaubenswahrheit aus ihren Zusammenhängen,
erhält sie dadurch als eine vereinzelte, und dann leugnet er sie.) Infolge der Abstraktion erhält man
also nur die eine Seite der betreffenden Glaubenswahrheit, ihren Inhalt, ihre andere Seite, die in jenen
Beziehungen besteht, wird weggeblendet. Durch Abstraktion erhält man sie also gar nicht in ihrer Totalität,
sondern von dieser nur die eine, nämlich die inhaltliche Seite. Die angeblichen Glaubensteile sind also
in Wirklichkeit Abstraktionsprodukte in Bezug auf den Glauben, die nur die eine Seite der betreffenden
Glaubenswahrheiten festhalten. Der Begriff „Glaubenselement“ oder „Glaubensteil“ bringt also nur scheinbar
einen objektiv bestehenden Sachverhalt zum Ausdruck. In Wirklichkeit ist die Vereinzelung ein subjektives
Erzeugnis, nämlich ein Produkt des abstrahierenden Denkens. Dieses Abstraktionsprodukt kommt zustande,
indem eine abstrahierende geistige Tätigkeit auf einen Aspekt des Glaubens angewendet wird. Anstatt von
Elementen des Glaubens sollte man deshalb besser von Aspekten des Glaubens sprechen. Diese Bezeichnung
bringt nämlich das abstrahierende Tun des denkenden…
Sycamore: Elemente 3 Die Loslösung einer Glaubenswahrheit von den anderen Glaubenswahrheiten ist die
Tat eines denkenden Subjektes. Die Loslösung vollzieht die abstrahierende Person, denn die betreffende
Glaubenswahrheit ist nicht der Sache nach losgelöst, also kein Teil des Glaubens, sie bleibt vielmehr
in den Beziehungen zu den anderen Glaubenswahrheiten verankert; sie ist nur für den sie geistig Fixierenden
losgelöst, weil er von jenen Beziehungen absieht. Nun ist es keineswegs meine Absicht, das abstrahierende
Denken zu verteufeln. Im Gegenteil, das abstrahierende Denken ist notwendig, denn der Mensch ist nicht
in der Lage, den Glauben als Ganzes in der Reflektion zu erfassen. Er ist gezwungen, sich in der Reflektion
auf jeweils einen Aspekt des Glaubens einzuschränken und diese Einschränkung kann er bewerkstelligen,
weil er die Fähigkeit besitzt, von den anderen Glaubenswahrheiten zu abstrahieren. Nur darf ihn diese
Abstraktionsfähigkeit nicht dazu verleiten, das Abstraktionsprodukt, die einzelne Glaubenswahrheit, als
unabhängig von den anderen Glaubenswahrheiten anzusehen, also sie als Teil oder Element des Glaubens
zu betrachten. Mit etwas anderen Worten: Wenn man eine spezielle Glaubenswahrheit in den Blick fasst,
dann sieht man ab von etwas, was unverändert weiter besteht, nämlich von ihrer Anbindung an die anderen
Glaubenswahrheiten. Das Absehen von diesen Bindungen kann diese Bindungen nicht aufheben, sie existieren,
ob ich von ihnen absehe oder nicht.
Elemente 3 Ich möchte unsere Elemente-Erörterung kurz unterbrechen mit einer Bemerkung, die Sie vielleicht
interessieren wird: Das subsistit war ursprünglich nicht die Idee von P. Tromp. Der glaubenstreue Pater,
der an Mystici corporis mitgearbeitet hatte, wollte das „est“ und bemerkte, dass sich die katholische
Kirche wegen des Ökumenismus doch nicht selbst verleugnen dürfe. Dann geriet er unter Druck. In dieser
Lage machte der protestantische Pastor Wilhelm Schmidt, der als Beobachter zugelassen war, den Vorschlag
mit dem subsistit und übermittelte ihn dem Berater von Kardinal Frings, Joseph Ratzinger. Dieser war
Mitglied der Theologischen Kommission und so erhielt P. Tromp, der Sekretät der Theologischen Kommission.
den Vorschlag von Pastor Schmidt. Dieser berichtet diesen Sachverhalt in einem Brief, der in dem unter
www.subsistit.de erwähnten Buch abgedruckt ist.
Sycamore: Elemente 2 Man kann freilich eine solche Glaubenswahrheit für sich betrachten, das heißt aber
nicht, dass sie ein Teil des Glaubens ist. Denn die einzelne Glaubenswahrheit besteht in zwei Momenten,
nämlich einerseits in dem Glaubensinhalt, den sie zum Ausdruck bringt und andererseits in den Beziehungen
in denen sie zu den anderen Glaubensinhalten steht. Wenn man nun eine Glaubenswahrheit für sich betrachtet,
dann heißt das, dass man sie nur durch einen geistigen Akt der Loslösung von den anderen Glaubenswahrheiten
als einzelne erhält. Dieser geistige Akt der Loslösung ist ein Akt der Abstraktion, wodurch von den
objektiv bestehenden Beziehungen zu den anderen Glaubenswahrheit abgesehen wird. Als einzelne betrachtet
erhält man also nur ihre inhaltliche Seite, die zweite Seite dieser Glaubenswahrheit, nämlich ihre Beziehungen
zu allen anderen Glaubensaussagen, wird sozusagen weggeblendet. Der springende Punkt dabei ist nun der,
dass durch das Absehen von diesen Beziehungen dieselben keineswegs aufgehoben werden, sie bestehen vielmehr
unverändert weiter, sie werden nur nicht beachtet! Die Nichtbeachtung hebt diese Beziehungen nicht auf,
ja sie berührt sie gar nicht. Also kann durch die Nichtbeachtung der Beziehungen kein Teil des Glaubens
erzeugt werden. Die Loslösung einer Glaubenswahrheit von den anderen Glaubenswahrheiten ist die Tat eines
denkenden Subjektes. Die Loslösung vollzieht die abstrahierende Person, denn die betreffende Glaubenswahrheit
ist nicht der Sache nach losgelöst, …
Sycamore: Elemente 1 Was die Communio-Ekklesiologie des Pastoralkonzils betrifft stellt sich die Frage,
ob sie tatsächlich eine Rückbesinnung auf die frühkirchlich Communio-Ekklesiologie ist, oder ob sie
mit dieser unvereinbar ist. In einer Schrift „Glaubenswahrheit und Abkommensfrage“ hat Dr. W. Schüler
auf S. 49-67 letzteres nachgewiesen, indem er Kernpunkte verglichen hat. Derselbe Autor hat sich in einem
Buch, das unter www.subsistit.de vorgestellt wird, ausführlich mit der Elemente-Vorstellung von der Kirche
auseinandergesetzt. Wer auf dem Konzil auf den Gedanken kam, mit ihr zu operieren, ist mir nicht bekannt.
Hier kann nur der philosophische Problematik angeleuchtet werden. Da ich einige Abschnitte brauche, meine
Gedanken dazu mitzuteilen, wäre, falls von Ihrer Seite jeweils noch Interesse besteht, ein kurzes Posting
erforderlich, damit ich fortsetzen kann. Die katholische Kirche und insbesondere de katholische Glaube
ist eine unteilbare Ganzheit. Das hat insbesondere der hl. Cyprian dargelegt, es u.a. mit dem ungenähten
Rock Christi begründet und in dem schönen Bild zusammengefasst: „Die Einheit des Lichtes ist der Teilung
nicht fähig“ Man wird zur Verteidigung der gegenteiligen Behauptung, dass der Glaube aus Teilen, nämlich
den einzelnen Glaubenswahrheiten besteht, vielleicht einwenden: Man kann doch z. B. irgendeine Glaubenswahrheit
für sich betrachten, also hat man dann doch einen Teil des Glaubens und damit einen Teil der Kirche erhalten.
Nein, das ist ein Irrtum! Man kann freil…
Sycamore: Es geht um die Gemeinschaften der Nicht-Katholiken Bereits unter Pius XII. hat man das anerkannt,
was Sie eine „gewisse communio“ mit der katholischen Kirche nennen. In einem Brief des Hl. Offiziums vom
8. August 1949 an den Erzbischof von Boston heißt es: „Unter besonderen Umständen, nämlich im Falle
unüberwindlicher Unkenntnis oder des Unvermögens, kann die aktuelle Zugehörigkeit zur Kirche ersetzt
werden durch das Verlangen (votum) nach derselben. Dieses braucht nicht ausdrücklich (explicite) vorhanden
zu sein, sondern kann auch in der sittlichen Bereitschaft, den Willen Gottes treu zu erfüllen, eingeschlossen
sein (votum implicitum).“ Das Neue des Pastoralkonzils diesbezüglich besteht darin, dass es die anderen
christlichen Denominationen grundsätzlich anders beurteilt als es der traditionellen Lehre entspricht
und diesen Denominationen – im Widerspruch zur immerwährenden Lehre der Kirche – sogar eine Heilsmittlerschaft
zuerkennt. Dazu kam es m. M. nach durch eine andere Auffassung von der katholischen Kirche auf der Grundlage
der Elemente Ekklesiologie. Ginge es nur um einen unglücklichen Begriff, würde es nicht die Mühe lohnen,
sich damit eingehend zu beschäftigen. Aber es geht um die Auffassung, dass sich die katholische Kirche
aus Teilen, eben aus Elementen, zusammensetzt und diese falsche Vorstellung ist die Grundlage des konziliaren
Ökumenismus. Wie es zu der Fehlvorstellung kommen kann, dass die katholische Kirche sich aus Teilen zusammensetzt,
könnte ich erläutern.
Sycamore: Ich will zunächst noch ergänzen, was in meinem vorvorigen Beitrag gekappt worden ist: Übrigens
sagt Kardinal Ratzinger in der Erklärung Dominus Iesus der Glaubenskongregation: „Mit dem Ausdruck ‘subsistit
in’ wollte das Zweite Vatikanische Konzil … auf der einen Seite [sagen], dass die Kirche Christi trotz
der Spaltungen der Christen voll nur in der katholischen Kirche weiter besteht, …“ Stimmt denn das „voll
[!] … weiter besteht“ nicht genau mit dem Denkschema „vollständig – unvollständig“ überein? Übrigens
sollte man sich darauf einigen, dass für das subsistit – Verständnis ausschließlich die Interpretation
die Rom gegeben hat maßgeblich ist, und zwar zuletzt und am ausführlichsten in der Erklärung der Glaubenskongregation
vom 10.7.2007. In der Antwort auf Frage 2 heißt es zwar, dass der Ausdruck „subsistiert in“ „die vollständige
Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche besagt, …“ Aber das beigefügte Begleitschreiben
erläutert, dass mit „vollständig identisch“ lediglich eine „substantielle Identität zwischen dem Wesen
der Kirche Christi und der katholischen Kirche“ gemeint sei, was besagt, dass „in der [katholischen Kirche]
allein alle [!] von Christus eingesetzten Elemente jetzt und in Zukunft erhalten bleiben.“ Die anderen
Gemeinschaften besitzen diese Elemente zwar nicht vollständig, aber doch so substantiell, dass sie „den
kirchlichen Charakter und die wirklich kirchliche Dimension“ ja sogar eine Heilsmittlerschaft besitzen,
weil „der Geist Christi sich nicht weigert, ‘sie als Mittel des Heils zu gebrauchen.’“
Sycamore: Bitte nicht ausweichen Wir können uns nicht verständigen, weil Sie meinen Argumenten ausweichen.
Warum lassen Sie sich denn nicht auf die Elemente-Ekklesiologie ein, wozu doch aller Anlass ist, nachdem
Lumen gentium im zweiten Teil des subsistit-Satzes sagt: „Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres
Gefüges vielfältige Elemente [!] der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind“ und wenn Unitatis redintegratio,
Art. 3. sagt: „Überdies können von den Elementen [!] oder Gütern, aus denen insgesamt genommen die
Kirche selbst erbaut [aedificatur] und belebt wird, einige, ja sogar sehr viele und bedeutende außerhalb
der sichtbaren Zäune der katholischen Kirche existieren. Nach diesen Zitaten besteht die katholische
Kirche aus Elementen, und die anderen christlichen Gemeinschaften besitzen diese zum Teil. Wenn dann die
Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht ist, was der erste Teil des subsistit-Satzes
sagt, dann folgt daraus, dass sie in den anderen Gemeinschaften zum Teil verwirklicht ist. Außerdem:
Wenn Sie behaupten, dass nach dem Pastoralkonzil die katholische Kirche die Kirche Christi sei, wie wollen
Sie dann den Satz von Kardinal Ratzinger erklären: „In der Differenz zwischen ‘subsistit’ und ‘est’ liegt
das ganze ökumenische Problem verborgen.“
Werte(r) Sycamore Vielen Dank für Ihre Entgegnung. Ich darf vorschlagen, dass wir unsere Auseinandersetzung
nur in deutscher Sprache führen. Zu Ihrem Punkt 1. Diese Passage ist natürlich richtig, doch trifft
sie nicht die anstehende Problematik, die das Verhältnis von Kirche Jesu Christi und katholischer Kirche
im Sinne des Pastoralkonzils zum Gegenstand hat. Zu Punkt 2: Ihrer Aussage, dass die einzige Kirche Christi
die katholische Kirche ist, stimme ich natürlich zu. Aber das ist leider nicht die Lehre des Pastoralkonzils
Um dieses „ist“ wurde ja gerungen, wovon Sie sich in der Dissertation von A. v. Teuffenbach über die
subsistit-in-Lehre überzeugen können. Das Pastoralkonzil hat mit vollem Bewusstsein „ist“ durch „subsistit-in“
ersetzt, und zwar aus ökumenischen Gründen. Diese Ersetzung ist so gravierend, dass Kardinal Ratzinger
sagte, dass in dem Unterschied [!] zwischen „est und „subsistit in“ das ganze ökumenische Problem verborgen
ist. In der von Ihnen zitierten Passage, ist die Kirche Jesu Christi gemeint, wie man am Satz davor erkennt,
und sie gibt nicht her, dass Kirche Jesu Christi und katholische Kirche ein und dasselbe ist. Zu Punkt
3 und 4: Auch diese Zitate erhellen nicht dieses Verhältnis im Sinne des Pastoralkonzils. Sie liegen
vielmehr auf der Linie des falschen Denkschemas „vollständig – unvollständig“, das in Elemente Ekklesiologie
dieses Pastoralkonzils begründet ist, die nicht mit der traditionellen Lehre der Kirche übereinstimmt.
Übrigens sagt Kardinal Ratzinger in …
Lumen gentium, 8,und Unitatis redintegratio, 3, gehören zusammen Man muss die beiden Stellen zusammennehmen,
um zum richtigen Verständnis des subsistit zu gelangen. Das zeigt auch die Stellungnahme der Glaubenskongregation
vom 10.7. 2007. Sie bringt zwar nicht explizit diese beiden Stellen in Zusammenhang, aber die Beschreibung
dessen, was das subsistit besagen soll, wird als die Meinung des Pastoralkonzils nur verständlich, wenn
man beide Stellen zusammen bringt. Aus beiden Stellen folgt, dass es eine unvollständige und zahlreiche
unvollständige Verwirklichungen der Kirche Jesu Christi gibt, was der traditionellen Lehre widerspricht.
Diese Lehre unterminiert das Dogma: „Die von Christus gestiftete Kirche ist einzig und einig.“ (s. L.
Ott, S. 365)
Worin liegt der Widerspruch der subsistit-in-Lehre des Konzils zur traditionellen Lehre der Kirche 1)
Nach der traditionellen Lehre der Kirche ist die Kirche Jesu Christi und die katholische Kirche ein und
dasselbe! 2)Das Pastoralkonzil sagt in Lumen gentium, Art. 8.2., dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen
Kirche subsistiert. Das Verhältnis zwischen der Kirche Jesu Christi und der katholischen Kirche im Sinne
des Pastoralkonzils versteht man nur, wenn man Unitatis redintegratio, das Ökumenismusdekret, Art. 3,
hinzunimmt, demzufolge die Kirche (gemeint ist die katholische Kirche) insgesamt aus Elementen erbaut
wird! 3)Der subsistit-Satz von Lumen gentium sagt außerdem, dass außerhalb der Zäune der katholischen
Kirche, in den anderen christlichen Gemeinschaften, Elemente der Wahrheit und der Heiligung vorhanden
seien. 4)Wenn die katholische Kirche aus Elementen besteht und diese zum Teil auch in anderen christlichen
Gemeinschaften vorhanden sind, dann ist die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche vollständig
verwirklicht und in den anderen christlichen Gemeinschaften in mehr oder weniger großem Umfang. 5)Die
katholische Kirche ist der Lehre des Pastoralkonzils gemäß demnach nicht die einzige Verwirklichung
der Kirche Jesu Christi, sondern sie ist nur die einzige vollständige Verwirklichungen derselben und
die anderen christlichen Gemeinschaften sind unvollständige Verwirklichungen derselben. Das haben u.a.
die Kardinäle Kasper und Lehmann auch direkt behauptet. Das ist eine neue, mit der traditionellen Lehre
der Kirche nicht zu vereinbarende Lehre.
Zur subsistit-in-Lehre von Lumen gentium, Art. 8.2 Unter der Überschrift „Wie absolut ist absolut“ hat
Dr. W. Schüler hier am 4.8.2008 in einem Artikel Stellung zur subsistit-in-Lehre genommen und gezeigt,
dass diese Lehre des Pastoralkonzils einen Bruch mit der traditionellen Lehre der Kirche darstellt, der
dem Ökumenismus des Konzils die Tür öffnete. Übrigens sind alle Interpretationen der subsistit-in-Lehre
unmaßgeblich außer derjenigen, die Rom selbst gegeben hat, und zwar insbesondere mit der Erklärung
der Glaubenskongregation vom 10.7.2007.
Walther von Stolzing Zwischen der Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium und dem Novus Ordo besteht
ein enger Zusammenhang. Ich darf Ihnen dazu den Artikel „Kautschukartiges Konzil“ empfehlen, den Sie hier
in den Sucher eingeben können.
Mary Cruz Dieser Aussage von Lumen gentium kann man wohl zustimmen, aber Sie werden mir vielleicht zustimmen,
dass durch sie die subsistit-in-Problematik nicht gelöst wird. Übrigens muss man im Umgang mit dem heutigen
Rom noch vorsichtiger sein und sich jeweils versichern, ob auch tatsächlich die römisch-katholische
Kirche gemeint ist, wenn von katholischer Kirche die Rede ist. Falls Sie an der subsistit-in-Problematik
im Zusammenhang mit der Theologie des Papstes interessiert sind, kann ich Ihnen den Vortrag von Dr. W.
Schüler empfehlen, den Sie auf der Homepage der actio spes unica finden und der eine Zusammenfassung
seines Buches: „Benedikt XVI. und das Selbstverständnis der katholischen Kirche – Eine Analyse seiner
Verlautbarungen zur subsistit-in-Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils“ darstellt.
Mary Cruz Im Dekret über die Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum, Art. 2, heißt es: „Die heilige und
katholische Kirche, die der mystische Leib Christi ist …“. Diese Feststellung löst aber die subsistit-in-Problematik
nicht. Denn nur wenn auch gesagt wäre, dass die Kirche Jesu Christi der mystische Leib Christi ist, könnte
man aus beiden Aussagen schließen, dass Kirche Jesu Christi und katholische Kirche im Sinne des Pastoralkonzils
ein und dasselbe ist, wie es die Tadition lehrt. Jene Aussage findet man aber nicht im Konzilstext, vielmehr
wird mit der subsistit-in-Lehre ein Unterschied zwischen beiden gemacht. Erst wenn Rom erklärt hat, was
es unter Kirche Jesu Christi verstanden wissen will, ist ein weiteres Gespräch über die subsistit-in-Problematik
überhaupt sinnvoll. Also ist doch meine Forderung, von den Vertretern Roms in den Gesprächen mit der
Priesterbruderschaft St. Pius X. zu verlangen, dass sie eine Definition des Begriffs Kirche Jesu Christi
im Sinne des Pastoralkonzils vorlegen, richtig und notwendig.
Mary Cruz Es geht nicht um die Definition einer Glaubenswahrheit, sondern um die Definition eines Begriffes,
nämllich um die Definition des Begriffs „Kirche Jesu Christi“ im Sinne des Pastoralkonzils. Da die Priesterbruderschaft
zunächst einmal zu dem jeweils anstehenden Thema ihre Position darlegen kann, sollte sie auf einer solchen
Definition bestehen. Es müsste doch auch der römischen Delegation klar sein, dass man über das Verhältnis
zweier Begriffe zueiander erst dann sinnvoll sprechen kann, wenn klar ist, was unter diesen zu verstehen
ist.
Wodurch wurde der Ökumenismus auf dem Pastoralkonzil in Gang gesetzt? Er wurde in Gang gesetzt durch
die falsche, im Widerspruch zu der gesamten Tradition der Kirche stehenden Unterscheidung zwischen der
Kirche Jesu Christi und der katholischen Kirche durch die sogenannte subsistit-in-Lehre von Lumen gentium
8.2. Dieser Traditionsbruch ist so schwerwiegend, dass Kardinal Ratzinger zutreffend bemerkte: „In der
Differenz zwischen ‘subsistit’ und ‘est’ liegt das ganze ökumenische Problem verborgen.“ !!! Wenn in
den Gesprächen zwischen Rom und der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sprache auf diese Lehre kommt,
dann sollte die Pius-Bruderschaft darauf bestehen, dass Rom zunächst einmal eine schriftliche Definition
des Begriffs „Kirche Jesu Christi“ im Sinne des Pastoralkonzils vorlegt! Dies einzufordern ist aus logischem
Grund unbedingt erforderlich, denn: Für die gesamte Tradition der Kirche ist der Begriff „Kirche Jesu
Christi“ und „katholischen Kirche“ ein und dasselbe. Dann kommt Lumen gentium und behauptet einen Unterschied
zwischen diesen Begriffen ohne zu definieren, was im Sinne des Pastoralkonzils die Kirche Christi ist.
Ist das nicht ein skandalöser begrifflicher Mangel? Übrigens sind alle bisherigen Interpretationen dieser
Lehre nicht maßgeblich, abgesehen von einer einzigen, nämlich jener, welche die Glaubenskongregation
in ihrer Erklärung vom 10.7.2007 gegeben hat, einschließlich des dieser Erklärung beigefügten Begleitschreibens.
Zusammen mit der geforderten Definition sollte dann diese Erklärung die Gesprächsgrundlage bilden.
Eine unverzichtbare Definition Im Gegensatz zur gesamten Tradition der Kirche macht Lumen gentium einen
Unterschied zwischen der Kirche Jesu Christi und katholische Kirche und dieser Unterschied ist so schwerwiegend,
dass Kardinal Ratzinger zutreffend bemerkte: „In der Differenz zwischen ‘subsistit’ und ‘est’ liegt das
ganze ökumenische Problem verborgen.“ Wenn in den Gesprächen zwischen Rom und der Priesterbruderschaft
St. Pius X. die Sprache auf diese Lehre kommt, dann sollte die Pius-Bruderschaft darauf bestehen, dass
Rom zunächst einmal eine schriftliche Definition des Begriffs „Kirche Jesu Christi“ im Sinne des Pastoralkonzils
vorlegt!!! Dies einzufordern ist aus logischem Grund unbedingt erforderlich, denn: Für die gesamte Tradition
der Kirche ist der Begriff „Kirche Jesu Christi“ und „katholischen Kirche“ ein und dasselbe. Dann kommt
Lumen gentium und behauptet einen Unterschied zwischen diesen Begriffen ohne zu definieren, was im Sinne
des Pastoralkonzils die Kirche Christi ist. Das ist doch ein skandalöser Mangel. Übrigens sind alle
bisherigen Interpretationen dieser Lehre nicht maßgeblich, abgesehen von einer einzigen, nämlich jener,
welche die Glaubenskongregation in ihrer Erklärung vom 10.7.2007 gegeben hat, einschließlich des dieser
Erklärung beigefügten Begleitschreibens. Zusammen mit der geforderten Definition sollte dann diese Erklärung
die Grundlage der Gespräche zu diesem Thema bilden.